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DE2240082A1 - Elementiertes leichtbaukonstuktionssystem, insbesondere fuer flaechentragwerke - Google Patents

Elementiertes leichtbaukonstuktionssystem, insbesondere fuer flaechentragwerke

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DE2240082A1
DE2240082A1 DE2240082A DE2240082A DE2240082A1 DE 2240082 A1 DE2240082 A1 DE 2240082A1 DE 2240082 A DE2240082 A DE 2240082A DE 2240082 A DE2240082 A DE 2240082A DE 2240082 A1 DE2240082 A1 DE 2240082A1
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DE
Germany
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lightweight construction
lightweight
construction elements
edge
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DE2240082A
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Inventor
Gernot Dr Ing Minke
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Individual
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Publication date
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Publication of DE2240082A1 publication Critical patent/DE2240082A1/de
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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

  • Elementiertes Leichtbaukonstruktionssystem, insbesondere für Flächentragwerke.
  • Die Erfindung betrifft ein elementiertes Leichtbaukonstruktionssystem, insbesondere für Flächentragwerke, mit Tragelementen zur Bildung einer tragenden Primärkonstruktion und mit ausfachenden Mitteln in Form von flächig tragenden Leichtbauelementen als Sekundärkonstruktion zur Ausfüllung von Zwischenräumen oder zur Verkleidung der Primorkonstruktion .
  • Die zunehmenden Aktivitäten der Freizeitgestaltung sowie der bestehende Trend, einfache Bauten ohne Hilfe von Fachleuten in Eigenarbeit zu erstellen, machen ein elementiertes Konstruktionssystem wünschenswert, das aus sehr wenigen leichten und einfach zu produzierenden Standardelementen besteht und mit dem sich ohne nachträgliche Bearbeitung und ohne besondere Hilfsmittel einfache Gebäude bzw. Gebäudeteile erstellen lassen. Die Erfindung befaßt sich mit diesem Problem und soll zum einfachen Erstellen von Wänden, Überdachungen, Decken und Raumhüllen-beliebiger Polyederform dienen.
  • Es sind mit Folien oder beschichteten Geweben bezogene Leichtbauplatten aus verschiedenen Materialien, wie z. B. Polyurethanschaum oder Holzspanplatten bekannt (vgl. die Wandelemente des deutschen Pavillons auf der EXPO Osoka, 1970, siehe Bauwelt 1970 Heft 40 Seite 1492 ff), die für Verkleidungen bzw. zur Ausfachung von Primärtragwerken verwendet werden. Ferner sind Leichtbauelemente der eingangs genannten Art in Form von mit Luft aufgeblasenen und damit pneumatisch stabilisierten Kissenelementen aus Folien oder beschichteten Geweben bekannt ( vgl. Frei Otto "Zugbeanspruchte Konstruktionen" Band 1, Seite 106 ff, Berlin 1962).
  • In beiden Fällen dienen die Leichtbauelemente jeweils als Sekundärkonstruktion zur Ausfüllung von Zwischenräumen oder, genauer gesagt, Feldern von Primärkonstruktionen oder zu deren Verkleidung und müssen mit zusatzlichen Befestigungs- und Dichtungsteilen an diesen befestigt werden. Für den Fall, daß diese Leichtbauelemente unter anderen Winkeln als 900 oder 1800 zusammentreffen, benötigen sie für kraftschlUssige Verbindungen besondere aufwendige Verbindungsmittel und/oder einen besonderen Zuschnitt bzw. eine besondere Randausbildung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elementiertes Leichtbaukonstruktionssystem der eingangs genannten Art zu schaffen, das es ermöglicht, ohne Fachkräfte und im Eigenbau ohne besondere Hilfsmittel einfache Gebäude oder Gebäudeteile einschließlich Dächer zu erstellen und mit einem Baukastensystem die Vielzahl der nach Aufbau, Form und Funktion verschiedenen Leichtbauelemenie der bekannten elementierten Konstruktionssysteme zu vermindern.
  • In Lösung dieser Aufgabe ist das elementierte Leichtbaukonstruktionssystem der eingangs genannten Art dodurch gekennzeichnet, daß die Leichtbauelemente zugleich als die Tragelemente der Primärkonstruktion ausgebildet sind mit entsprechend tragenden, biegesteifen Rändern, welche gelenkige Anschlußmittel zur unmittelbaren, zugleich die Primärkonstruktion bildenden Verbindung unter unterschiedlich möglichen Anschlußwinkeln aufweisen.
  • In vorteilhafter Verwirklichung dieses Erfindungsprinzips werden zweckmäßigerweise diese Leichtbauelemente in an sich bekannter Weise als kissenförmige Bauelemente ausgebildet mit einer elastischen Außenhaut, die durch ein einen zum äußeren Umgebungsdruck unterschiedlichen, vorzugsweise größeren Innendruck erzeugendes inneres Medium unter Zuvorspannung gehalten ist. Insbesondere eignen sich hierfür Leichtbauelemente nach der deutschen Patentanmeldung P 22 03 077.9-25 desselben Anmelders, die - ausgehend von den vorgenannten Merkmalen - im wesentlichen dadurch gekennzeichnet sind, daß eine innere Abstutzkonstruktion durch ein in seinen Hauptausdehnungsrichtungen über seine Ränder die Außenhaut abstützendes und zudem quer zu seinen Hauptausdehnungsri chtungen flächig tragendes Flächentragwerk gebildet ist.
  • Hierbei liegt der Gedanke zugrunde, die Aufgabe als Flächentragwerk nicht allein der Außenhaut des Kissens zu überlassen, sondern hierzu, und zwar mindestens als zusätzliche Sicherung, z. B. gegen übermäßige Dachlasten oder als Mitträger von isolierenden FUllschichten, innerhalb des Kissens die zur Aufnahme der Zugspannungen der Außenhaut dienende Abstützkonstruktion heranzuziehen, so daß die Vorspannung der Außenhaut entsprechend geringer sein kann. Bei geringeren Zugspannungen kann aber die innere Abstützkonstruktion entsprechend schwächer ausgebildet werden, was wiederum das Gewicht des Leichtbauelementes verringert, ein Faktor, der zu einer weiteren Verringerung der notwendigen Vorspannung führen kann. Hinzu kommt, daß bei Ausbildung der inneren Abstutzkonstruktion in Form eines Flächentragwerks, insbesondere einer Platte, von selbst ein Gebilde erhalten wird, das diese Abstützfunktion wesentlich besser und unter wesentlich besserer Aufnahme von Biege- und Knick- bzw. Beulbelastungen erfüllt als bei bekannten Bauarten, bei denen eine sternförmige innere Abstützkonstruktion allein zur Aufnahme der Zugspannungen aus einem Randseil dient.
  • Dabei ist besonders günstig, daß nach dieser früheren Patentanmeldung die Leichtbauelemente ohne zusätzliche Verblendung, Beschichtung oder Unterstutzung und ohne Hinzufügen weiterer andersartiger Teile sowohl die Funktion der wetterbeständigen Außenhaut als auch die Funktionen der Wärmedämmung und der Standfestigkeit übernehmen.
  • Die Verbindungsorgone können aus Klammern bestehen. In wesentlicher Ausgestaltung der Erfindung sind die Ränder der Leichtbauelemente aber mit einfachen Steck/Dreh-VerschlUssen versehen.
  • Durch das erfindungsgemäße Bauprinzip ergeben sich folgende wesentliche Vorteile - zusätzliche tragende Konstruktionselemente wie z. B. StUtzen, Binder, Pfetten, Sprossen sind zum Erreichen der Standfestigkeit des Gebäudes nicht erforderlich; - der Zusammenschluß der Leichtbauelemente ist unter beliebigen Winkeln kroftschlüssig möglich; die Ränder der Leichtbauelemente können z. B.
  • nach der oben genannten anderen Patentanmeldung zusammen mit den Verbindungsorgonen ohne Schwierigkeiten so ausgebildet werden, daß diese beliebigen Anschlußwinkel ohne weiteres gebildet werden können; - infolge der Einfachheit des Systems können mit diesen Bauelementen mit Hilfskräften und ohne zusätzliche Hilfsmittel Gebäude einfocher Art zusammengesetzt werden, wozu die erfindungsgemäßen einfachen Steck/Dreh-Verschlüsse wesentlich beitragen; - z. B. bereits mit 5 Standardelementformen lassen sich über 200 verschiedene halbreguläre kuppelförmige polyedrische Gebäudeformen errichten. Bei unregelmäßigen Formen oder Mehrfachkombinationen halbregulärer Polyederteile lassen sich unendlich viele verschiedene Formen damit erzeugen; - zur Montage sind weder besondere Hilfsmittel noch Fachkenntnisse erforderlich, so daß die Konstruktionen im "Eigenbau" erstellt werden können, zumal die Bauelemente ein geringes Gewicht aufweisen. Die Steck/Dreh-Verbindung kann durch eine z. B. 900-DRhung geschlossen werden, so daß sich eine kraftschlüssige Verbindung allein mit Hilfe eines Hebels oder Schraubenschlüssels erreichen läßt; - die Leichtbauelemente lassen sich ebenso leicht auswechseln, abbauen und umbauen, wobei sich die erforderliche tragende Primärkonstruktion stets automatisch ergibt.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteil e der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigen Fig. 1 im schematischen senkrechten Querschnitt ein aus vier erfindungsgemäßen Leichtbauelementen erstelltes Gebäude, Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Querschnitt durch einen Teil von zwei benachbarten erfindungsgemäßen Leichtbauelementen, die durch Verbindungsorgane miteinander verbinden sind, Fig. 3 in derselben Darstellung eine andere Ausführungsart, Fig. 3a eine perspektivische Darstellung des Randrohres einer der beiden Leichtbauelemente nach Fig. 3 mit eingebrachtem Verbindungsorgan, Fig. 4 in derselben Darstellung wie Fig. 2 eine dritte Austhrungsart und Fig. 5 in derselben Darstellung wie Fig. 2 eine vierte Ausführungsart.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 weist jedes kissenförmige Leichtbauelement 1 einen geschlossenen Rahmen aus umlaufenden Randelementen 2 in Form von Rohren, vorzugsweise aus Metall,auf, der mit dem entsprechenden Rahmen bzw. den Randelementen ades benachbarten Leichtbauelementes 1 ueber schematisch dargestellte Verbindungsorgane 3 verbunden wird. Darüber befindet sich eine vorgespannte Außenhaut 4, die durch Folien, beschichtete Vliese oder beschichtete Gewebe gebildet wird und das Bauelement allseits wetterfest umhüllt. Der Kern bzw.die Füllung besteht aus einem inneren Flächentragwerk 5 und Schaumstoff 6, der das den Innendruck erzeugende Medium bildet, durch das die Außenhaut 4 unter Zugvorspannung gehalten ist. Die Außenhaut 4 ist in dem notwendigen Ausmaß elastisch.
  • Das innere Flächentragwerk 5 stützt in seinen Hauptausdehnungsrichtungen über seine Ränder 7 den aus den Randelementen 2 gebildeten Rahmen und damit die Außenhaut 4 ab. Zudem trägt es quer zu seinen Hauptausdehnungsrichtungen in Pfeilrichtung 8 als Flächentragwerk, so daß es Dachlosten in dieser Richtung flächig mitträgt und in der eingangs beschriebenen Weise die Vorspannung der Außenhaut 4 entsprechend geringer gehalten werden kann. Entsprechend dieser AbstUtzung ist das innere Flächentragwerk 5 in den Rahmen 2 fest eingespannt, wodurch der vom Flächentragwerk 5 getragene Anteil an den in Pfeilrichtung 8 aufgebrachten Belastungskräften auf den Rahmen 2 und damit auf das benachbarte Leichtbauelement übertragen wird. Dies ist ein wesentliche r Faktor, damit die Leichtbauelemente analog den Tragelementen einer tragenden Primärkonstruktion wirken können.
  • Weitere Einzelheiten des Aufbaues der Leichtbauelemente 1 ergeben sich aus der deutschen Patentanmeldung P 22 03 077.9-25 desselben Anmelders. Das innere Flächentragwerk 5 kann dabei aus einer Platte bestehen, die im Kisseninneren entsprechend im Rahmen 2 eingespannt ist, in Pfeilrichtung 8 flächig trägt und über ihre Ränder 7 den Rahmen 2 abstützt.
  • In Fig. 2 - 5 ist das Innere 5/6 der Leichtbauelemente 1 jeweils nur schematisch als ein Körper dargestellt. Bei-allen Ausführungsurten sind als Randelemente 2 des rundum geschlossenen Rahmens Rohre angewendet, deren Rohrinneres 14 zur Aufnahme und zum Festsetzen der Verbindungsorgane 3 dienen kann. Bei den Ausführungsarten nach Fig. 2, 4 und 5 erstreckt sich die Außenhaut 4 rund um die Außenseite der Randelemente 2,' während sie bei der Ausführungsart nach Fig. 3 nur die Füllung 5/6 des Leichtbauelementes umschließt, die sich an der Innenseite der Randelemente 2 abstützt.
  • Bei der Ausführungsart nach Fig. 2 sind die Verbindungsorgane 3 durch zwei Klammerhälften 15, 16 gebildet, die jeweils etwa keilförmigen Querschnitt haben und in Fig. 2 einerseits von unten und andererseits von oben auf die jeweiligen Randelemente 2 der beiden benachbarten Leichtbauelemente aufgesetzt und durch Schrauben 17 miteinander verbunden sind.
  • Dabei umfassen sie die rohrförmigen Randelemente 2 um mehr als 180°, so daß sie diese formschlüssig hintergreifen und eine zug-und druckfeste Verbindung herstellen. Dabei können diese Klammerhälften 15, 16 auch in Form von leistenförmigen Stücken ausgebildet sein, die gleichzeitig zur Abdichtung dienen und auch über mehrere Leichtbauelemente hinweglaufen können.
  • Bei der Ausführungsart nach Fig. 3, 3a weisen die rohrförmigen Randelemente 2 schlitzförmige Einfilhrungsöffnungen 18 auf, die jeweils etwa quer zur Längsachse der Randelemente 2 verlaufen und zum Einführen und Festsetzen von Verbindungsorganen 3 im Pohrinneren 14 dienen. Das Verbindungsorgan 3 ist hier doppelt-T-förmig mit einem Mittelsteg 19 und einem Querbalken 20 an jedem Ende ( Fig. 3a). Diese beiden Querbalken 20 bilden an beiden Ende des Verbindungsorganes 3 hakenförmig abstehende Fortsätze 21, die durch Verdrehen um eine que r zur Längsachse des Randelementes 2 liegende Achse, d.h. um die Längsachse des Mittelstegs 19, in ihre festgesetzte Stellung bringbar sind.
  • Zu diesem Zweck wird das Verbindungsorgan 3 zweier nebeneinander gehaltener Leichtbauelemente 1 in einer Stellung, in der die beiden Querbalken 20 mit der Ausrichtung der schlitzartigen Einführöffnungen 18 fluchten, in diese eingeführt und dann um 900 gedreht.
  • Der Mittelsteg 19 weist ein Ansatzmittel zum Ansatz eines Verdrehwerkzeugs auf, z. B.
  • einen Vierkant zum Ansatz eines Schraubenschlüssels oder bei breiterer Gestaltung des Mittelstes 19 ein Loch zum Durchstecken eines Hebels.
  • Von oben und unten in Fig. 3 sind im Querschnitt etwa keilförmige Zwischenstücke 22, 23 aufgesetzt, die ihrerseits in nicht näher dargestellter Weise miteinander verbunden sind und zur Abdichtung und/oder Verkeilung der beiden Leichtbauelemente bzw. zur Erzeugung von Gegendruck für die durch die Verbindungsorgane 3 geschaffene Zugverbindung dienen. Dabei wirken diese ZwischenstUcke 22, 23 justierend. Das untere Zwischenstück 22 weist eine Öffnung 24 auf zum Eingriff eines Werkzeugs zwecks Drehung des Verbindungsorgans 3 um 900 zur Montage und Demontage mit Hilfe eines Schraubenschlüssels, einer Hebelstange oder dergl.
  • Diese Zwischenstücke 22, 23 sind zweckmäßigerweise leistenförmig ausgebildet und können auch über mehrere Leichtbauelemente hinweglaufen. Dabei kann eine entsprechende Flexibilität von vornherein vorgesehen sein.
  • Während bei der Ausführungsart nach Fig. 3, 3a die schlitzförmigen Einfükrschlitze 18 und die Querbalken 20 des Verbindungsorgans 3 gleich gerichtet sind, sind sie bei der Ausführungsart nach Fig. 4 im Winkel von etwa 900 versetzt zueinander gerichtet, und zwar verläuft der jeweilige Einführschlitz des einen Leichtbauelements etwa parallel zur Längsachse dessen Randelements,während der Einführschlitz des anderen Leichtbauelements etwa quer zur Längsachse dessen jeweiligen Randelements verläuft. Zweckmäßigerweise wechseln dabei entlang des Randelements jedes Leichtbauelements parallel und querlaufende Einführschlitze. derart, daß an jeder Verbindungsstelle in der gewünschten Weise eine parallel loufender Einführschlitze gegenüber einem querlaufenden Einführschlitz zu liegen kommt, ganz gleich, mit welcher Randseite die Leichtbauelemente einander zugeordnet werden.
  • Bei dieser Ausführungsart nach Fig. 4 ist am einen Ende des Mittelsteges 19 des Verbindungsorganes 3 ein Querbalken 20 nach Fig. 3, 3a ausgebildet, während am anderen Ende der Querbalken die Form einer das Rohrinnere 14 zu einem wesentlichen Teil ausftillenden Scheibe 25 hat, die um etwa 900 zum gegenüberliegenden Querbalken 20 versetzt ausgerichtet ist. Es ist auch möglich, daß beide Querbalken in Form einer solchen Scheibe 25 ausgebildet sind, so daß durch die formschlüssige Ausfüllung des Rohrinneren 14 eine zug- und druckfeste Verbindung zwischen den beiden Leichtbauelementen erhalten wird. Zusätzlich sind noch ZwischenstUcke 22, 23 wie nach Fig. 3, 3a mit den dort erläuterten Funktionen vorgesehen.
  • Bei der AusfUhrungsart nach Fig. 5 sind die beiden in das jeweilige Randelement 2 zweier benachbarter Leichtbauelemente greifenden Enden der Verbindungsorgane 3 gelenkig miteinander verbunden. Zu diesem Zweck ist der Mittelsteg 19 des Verbindungsorgans 3 geteilt und mit Scharnieraugen versehen, die durch einen Scharnierstift 26 miteinander verbunden sind. Die Einführschlitze 18 erstrecken sich bei dieser Ausführungsart jeweils gleichgerichtet etwa parallel zur Längsachse der rohrförmigen Randelemente 2. An den geteilten Mittelsteg 19 schließen sich nach außen wiederum gleichgerichtete Querbalken 20 nach dem Prinzip der Fig. 3, 3a an, die jedoch nach dem Prinzip der Fig. 4 in Form einer Scheibe 25 gestaltet sind, die einen wesentlichen Teil des Rohrinneren 14 ausfüllt.
  • Die EinfUhrschlitze 18 erstrecken sich so weit in Richtung der Längsachse, daß die Verbindungsorgane 3 mit ihren scheibenförmigen Querbalken 20 um 900 gedreht zu der in Fig. 5 dargestellten Stellung eingeführt werden können, worauf sie durch ein Verdrehwerkzeug in die in Fig. 5 gezeigte Stellung gedreht werden. Es ist aber auch möglich, daß die beiden Hälften eines solchen Verbindungsorganes schon vor dem Zusammenbau, z. B. schon in der Fabrik, im Rohrinneren in der in Fig. 5 gezeigten Stellung befestigt werden und der Scharnierstift 26 erst später zur Kopplung zweier Leichtbauelemente eingesetzt wird. Auch ist es möglich, daß die Scharnieraugen des Mittelsteges 19 an der Außenseite des jeweiligen Randelementes 2 befestigt, z. B. angeschweißt werden.
  • Durch die scheibenförmige Gestalt der Querbalken 20 bei der Ausführungsort nach Fig 5 wird ebenfalls eine zugleich zug- und druckfeste Verbindung erhalten. Von unten und oben aufgesetzte leistenförmige Zwischenstücke 22, 23 nach dem Prinzip von Fig. 3 und 4 dienen wiederum zur Abdichtung und Justierung.
  • Alle AusRJhrungsarten der Verbindungsorgane lassen in einem gewissen Ausmaß eine Veränderung des Anschlußwinkels zu, und zwar bei den Bauarten nach Fig. 3 und 4 dadurch, daß mindestens einer der Einftihrschlitze 18 an jeder Verbindungsstelle quer zur Längsachse des Randelements 2 verläuft, und bei der Bauart nach Fig. 5 durch das Scharniergelenk.
  • Bei Verwendung eines solchen Gelenks kann also auf Querschlitze verzichtet werden.
  • Die gebildeten Steck/Dreh-Verschlüsse sind sehr einfach und sicher anzubringen und zu betätigen. Dabei ist besonders günstig, daß sie im Rohrinneren der Randelemente angreifen. Diese vorteilhaften erfindungsgemäßen Verbindungsmittel lassen sich auch zum Anschluß von Leichtbauelementen an besondere Tragelemente von Primorkonstruktionen verwenden oder zum Anschluß des erfindungsgemäßen Konstruktionssystems an Fundomente, Verankerungen und dgl..Auch ist es möglich, daß an einzelnen Stellen der Konstruktionsgebilde die Leichtbauelemente zwischen speziellen druck- und biegesteifen oder zugbeanspruchten Tragelementen befestigt werden, um die Standfestigkeit insbesondere bei größeren StUtz-oder Spannweiten zu erhöhen.
  • Das Anwendungsgebiet des erfindungsgemäßen element ierten Le i chtbaukonstrukt ionssystems ist oußerordentlich groß. Dieses Baukastensystem eignet sich zum Erstellen von: - Wänden aller Art, insbesondere von Sichtschutzwänden, Windschutzwänden, Trennwänden; - Überdachungen und Decken aller Art, insbesondere für Abstellplätze, Haltestellen, Innenhöfe, Sitzplätze, Spielplätze; - RaumhUllen und Gebäuden verschiedener Art, insbesondere für Abstellräume, Ausstellungsräume, Autowaschan lagen, Baubuden, Fabrikationshallen, Feldhäuschen, Freizeitbauten, Garagen, Gartenhouschen, Garten lauben, Gewöchshäuser, Informationsstände, Kapellen, Kassenhäuschen, Kleintierställe, Kommun i kat ionszentren, Lagerräume, Marktstände, Militärunterkünfte, Notunterkünfte, Partyzelte, Pavillons, Schwimmbäder, Spielplatzhütten, Spielräume, Verkautsstände; - räumlichen Strukturen verschiedenster Art, z. B. als Sichtzeichen, Klettergerüste, Spielstrukturen.
  • Das erfindungsgemäße Baukastenkonstruktionssystem ist ferner im Prinzip auch geeignet fUr bewegliche Gebilde, also zur Schaffung von Land-, Wasser- und Luftfchrzeugen.

Claims (18)

  1. Patentanspruche
    lementiertes Leichtbaukonstruktionssystem, insbesondere für Flächentragwerke, mit Tragelementen zur Bildung einer tragenden Primärkonstruktion und mit ausfachenden Mitteln in Form von flächig tragenden Leichtbauelementen als Sekundärkonstruktion zur AusfUllung von Zwischenräumen oder zur Verkleidung der Primärkonstruktion, da -durch gekennzeichnet, daß die Leichtbauelemente ( 1 ) zugleich als die Tragelemente der Primärkonstruktion ausgebildet sind mit entsprechend tragenden, biegesteifen Rändern, welche gelenkige Anschlußmittel ( 3) zur unmittelbaren , zugleich die Primärkonstruktion bildenden Verbindung unter unterschiedlich möglichen Anschlußwinkeln aufweisen.
  2. 2. System nach Anspruch 1, d a d u r c h ge e n n z e i c h ne t, daß die Leichtbauelemente ( 1 ) in an sich bekannter Weise als kissenförmige Bauelemente ausgebildet sind mit einer elastischen Außenhaut ( 4 ), die durch ein einen zum äußeren Umgebungsdruck unterschiedlichen, vorzugsweise größeren Innendruck erzeugendes inneres Medium unter Zugvorspannung gehalten ist.
  3. 3. System, insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die tragenden, biegesteifen Ränder der Leichtbauelemente ( 1 ) aus Randelementen (2) in Form von Profilrahmenabschnitten bestehen mit Öffnungen ( ) zum Einführen und Festsetzen von Verbindungsorganen ( 3).
  4. 4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Randelemente (2) aus Rohren bestehen mit Schlitzen ( 18 ) zum Einführen und formschlüssigen Festsetzen der Verbindungsorgane (3) im Rohrinneren (14).
  5. 5. System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsorgane (3) an beiden Endenhakenförmig abstehende Fortsätze (21) haben, die durch Verdrehen um eine zur Längsachse des jeweiligen Randelements ( 2 ) quer liegende Achse in ihre festgesetzte Stellung bringbar sind.
  6. 6. System nach Anspruch 5, dadurch gek en n ze 1 c h ne t, daß das Verbindungsorgan ( 3) doppel-T-förmig ist mit einem Mittelsteg (19) zwischen zwei benachbarten Leichtbauelementen ( 1 )'und einem Querbalken (20 ) an jedem Ende, der auf die Innenseite, ggf. in das Rohrinnere ( 14 ), des jeweiligen Randelementes (2) der beiden Leichtbauelemente zu liegen kommt.
  7. 7. System nach Anspruch 5 oder 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daßdieHakenfortsätze (21) bzw. die Querbalken (20) an jedem Ende gleich gerichtet sind.
  8. 8. System nach Anspruch 5 oder 6, d a d u r c h geke n nze i ch net, daß dieHakenfortsätze ( 21 ) bzw. die Querbalken ( 20 )an jedem Ende im Winkel , vorzugsweise von etwa 900, versetzt zueinander gerichtet sind.
  9. 9. System noch Anspruch 7 oder 8, d od u r c h gek e n n ze i chne t, daß der Hakenfortsatz ( 21 ) bzw. der Querbalken ( 20 ) mindestens an einem Ende in Form einer das wellige Rohrinnere (14) zu einem wesentlichen Teil ausfüllenden Scheibe( 25 ) ausgebildet ist.
  10. 10.System nach einem der Ansprüche 3 - 9, dadurch gekennzeichnet, daßdieEinfuhröffnungen (18 ) der Randelemente ( 2 ) Schlitze sind, die etwa quer zur Längsachse der Randelemente (2) verlaufen.
  11. 11. System nach einem der Ansprüche 3 - 9, dadurch gekennzeichnet, daßdieEinfUhröffnungen ( der Randelemente ( 2 )an einander zugeordneten Stellen zweier benachbarter Leichtbauelemente ( 1 ) Schlitze sind, die im Winkel, vorzugsweise von etwa 900, versetzt zueinander verlaufen.
  12. (18) 12. SystemnachAnspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dal3derSchlit/deseinen Leichtbauelements etwa parallel zur Längsachse dessen jeweiligen Randelements verläuft und der Schlitz ( 18 ) des anderen Leichtbauelements etwa quer zur Längsachse dessen jeweiligen Randelements.
  13. 13. System noch einem der Anspruche 5 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsorgan ( 3 ) ein Ansatzmittel zum Ansatz eines Verdrehwerkzeugs aufweist.
  14. 14. System noch einem der Ansprüche 3 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden in das jeweilige Randelement ( 2 ) zweier benachbarter Leichtbauelemente ( 1 ) greifenden Enden der Verbindungsorgane ( 3) gelenkig miteinander verbunden sind (Fig. 5).
  15. 15. System, insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch Verbindungsorgane, deren Ende fest an zwei benachbarten Leichtbauelementen angebracht und gelenkig miteinander verbunden sind.
  16. 16. System nach Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet durch einen lösbaren Scharnierstift (26) oder dgl. zur Kopplung und Lösung der beiden schon an der Innenseite des jeweiligen Randelements (2) festgesetzten bzw. an dem jeweiligen Leichtbauelemerit befestigten Enden der Verbindungsorgane (3 ).
  17. 17. System, insbesondere nach einem der Anspruche 1 - 16, gekennzeichnet durch beidseitig der Flächenerstreckung der Leichtbauelemente ( 1 ) aufgesetzte und ihrerseits miteinander verbindbare, im Querschnittletwa keilförmige Zwischenstücke 22, 23 ) zur Abdichtung und/oder Verkeilung der beiden Leichtbauelemente ( 1 ) an der Verbindungsstelle.
  18. 18. System nach Anspruch 17, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dan die Zwischenstücke (22, 23) als vorzugsweise über mehrere Leichtbauelemente ( 1 ) hinweg laufende Leisten oder dgl. ausgebildet sind.
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