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DE2733767A1 - Steckverschluss fuer kraftfahrzeug- sicherheitsgurte - Google Patents

Steckverschluss fuer kraftfahrzeug- sicherheitsgurte

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Publication number
DE2733767A1
DE2733767A1 DE19772733767 DE2733767A DE2733767A1 DE 2733767 A1 DE2733767 A1 DE 2733767A1 DE 19772733767 DE19772733767 DE 19772733767 DE 2733767 A DE2733767 A DE 2733767A DE 2733767 A1 DE2733767 A1 DE 2733767A1
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DE
Germany
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plug
lock
ejector
locking member
closure according
Prior art date
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DE19772733767
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DE2733767C2 (de
Inventor
Herbert Kruetzfeldt
Alfred Liensdorf
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Autoflug GmbH
Original Assignee
Autoflug GmbH
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B11/00Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
    • A44B11/2503Safety buckles
    • A44B11/2507Safety buckles actuated by a push-button
    • A44B11/2511Safety buckles actuated by a push-button acting perpendicularly to the main plane of the buckle, e.g. placed on the front face of the buckle

Landscapes

  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Buckles (AREA)
  • Slide Fasteners (AREA)

Description

Beschreibung
Steckverschluß für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte
Die Erfindung betrifft einen Steckverschluß für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte, bestehend aus einem zungenartigen Steckteil und aus einem zur Aufnahme und zum Festhalten desselben ausgebildeten und eingerichteten Aufnahmeteil, wobei der Steckteil mit wenigstens einer Ausnehmung versehen ist und der Aufnahmeteil wenigstens ein Riegelorgan enthält, welches nach dem Zusammenstecken der Teile in die Ausnehmung des Steckteils einrastet und dadurch den Steckteil im Aufnahmeteil bis zur absichtlichen Trennung der Teile festhält.
Bei bekannten Steckverschlüssen dieser Gattung ist der zungenartige Steckteil als flacher Stanzteil ausgebildet und hat eine damit einstückige öse, durch die das Gurtband des Sicherheitsgurtes hindurchverläuft. Der Aufnahmeteil ist am oberen Ende eines Verankerungsteils befestigt, welches seinerseits mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist, und besteht aus zwei parallel mit Abstand nebeneinander angeordneten Schloßplatten, die durch Niete miteinander verbunden sind. Der Abstand der Platten entspricht der Dicke des Steckteils, so daß sich zwischen den Platten ein Kanal oder eine Bahn zum Einführen des Steckteils
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ergibt. In Querrichtung zu den Schloßplatten und zum Steckteil beweglich ist ein Schloßbolzen als Riegelorgan angeordnet, der die Platten und den Steckteil mittels entsprechender Ausnehmungen bzw. Löcher durchdringen und auf diese Weise die Teile miteinander verriegeln kann. Der Schloßbolzen steht in seiner Rastrichtung unter Federdruck. Ein Beispiel für einen derartigen Verschluß ergibt sich aus der DT-OS 1 781 420.
Zum Schließen des Verschlusses ist es erforderlich, den Steckteil mit der Hand zu erfassen und in die Bahn zwischen den beiden Schloßplatten einzuführen, bis das Riegelorgan bzw. der Schloßbolzen in die Ausnehmung des Steckteils einrastet. Hierzu bedarf es zunächst einer Entfernung des Schloßbolzens aus der Bahn für den Steckteil, d. h. einer Anhebung des Bolzens gegen Federdruck, um den Steckteil genügend weit einführen zu können. Das Anheben geschieht bei den bekannten Verschlüssen durch die Vorderkante des Steckteils selbst mit Hilfe einer Anlaufschräge am Schloßbolzen oder mit Hilfe von Anlaufnocken, die mit dem Schloßbolzen in Verbindung stehen. Infolgedessen muß die Kraft zum Entfernen des Riegelorgans aus der Bahn für den Steckteil durch die sich anschnallende Person beim Einführen des Steckteils aufgebracht werden, was nicht nur unbequem ist, sondern auch dazu führen kann, daß der Verschluß nicht gleich richtig verriegelt wird. Weitere Nachteile der bekannten Anlaufgestaltungen sind erhöhter Bearbeitungsaufwand bei der Herstellung und erhöhter Verschleiß beim Gebrauch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Steckverschluß für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte zu schaffen, bei dem die erwähnte Kraft zum Entfernen des Riegelorgans aus der Bahn für den Steckteil nicht von Hand ausgeübt zu werden braucht und bei dem Anlaufgestaltungen des Riegelorgans mit ihren erwähnten Nachteilen entfallen.
Die erfindungsgemäße Lösungder Aufgabe einschließlich vorteil-
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hafter Weiterbildungen des grundlegenden Lösungsgedankens ergibt sich aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung vorangestellt sind.
Die erfindungsgemäße Ausbildung hat die vorteilhafte Wirkung, daß das Riegelorgan bei entriegeltem Verschluß stets in einer solchen Stellung gehalten wird, daß es aus der Bahn zum Einführen des Steckteils entfernt ist. Beim Einschieben des Steckteils in den Aufnahmeteil braucht somit nur noch die Kraft der üblichen Auswerferfeder überwunden zu werden, die im Tiefsten des Kanals bzw. der Bahn angeordnet ist, um den Steckteil beim absichtlichen Trennen des Verschlusses schnell aus dem Aufnahmeteil hinauszudrücken.
Mit der Erfindung ist überdies der Vorteil verbunden, daß durch den Wegfall der herkömmlichen Anlaufschräge am Schloßbolzen gattungsgemäßer Gurtschlösser ein größerer Endquerschnitt des Bolzens erzielt wird, was der Festigkeit des Verschlusses dienlich ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Steckverschlusses im Grundriß,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Verschluß gemäß Fig. 1 in verriegeltem Zustand,
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Fig. 2 im entriegelten Zustand,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß Fig. 2 und 3 im Zustand während des Einführens des Steckteils,
Fig. 5 ein anderes Ausführungsbeispiel im Grundriß während des Einführens des Steckteils,
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Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Verschluß gemäß Fig. 5,
Fig. 7 ein drittes Ausführungsbeispiel im Längsschnitt während des Einführens des Steckteils.
Aus den Figuren 1 und 2 ergibt sich der Steckverschluß, nachfolgend auch Gurtschloß genannt, als ganzes im verriegelten Zustand. Der Verschluß besteht im wesentlichen aus einem Steckteil 10, nachfolgend* auch Schloßzunge genannt, und aus einem Aufnahmeteil 11, nachfolgend auch als Schloßgehäuse bezeichnet. Das Schloßgehäuse 11 ist durch einen Niet 12 mit einem Verankerungsteil 13 verbunden, welcher seinerseits an der Fahrzeugkarosserie befestigt ist.
Die Schloßzunge 10 ist als flacher Stanzteil ausgebildet und hat eine öse 14 zum Anschluß an den nicht dargestellten Sicherheitsgurt. Der eigentliche Zungenteil ist rechteckig und mit einer Ausnehmung bzw. einem Loch 15 zum Einrasten eines Riegelorgans 16 in Form eines herkömmlichen Schloßbolzens mit oberem Querstück versehen. Das Riegelorgan 16 steht unter dem Druck einer Feder 17. Die Lagerung der Teile 16 und 17 im Schloßgehäuse 11 geschieht auf eine nicht dargestellte, als solche bekannte Weise.
Das Schloßgehäuse 11 ist aus zwei parallel mit Abstand nebeneinander angeordneten Schloßplatten 18, 19 aufgebaut, die miteinander durch Niete (nicht dargestellt) verbunden sind. Die Schloßplatten 18, 19 bilden zwischen sich einen Kanal oder eine Bahn für die Schloßzunge 10 und für einen blockförmigen Auswerfer 20, welcher in Längsrichtung des Schloßgehäuses 11 von der Kraft einer Auswerferfeder 21 beaufschlagt ist. Der Abstand der Platten 18, 19 entspricht der Dicke der Schloßzunge 10 und des Auswerfers 20 mit der Maßgabe, daß diese beiden Teile leicht zwischen den Platten gleiten können, wobei der Auswerfer 20 ein wenig dicker als die Zunge 10 bemessen ist. An seiner zur Berührung mit der Schloßzunge 10 bestimmten Vorderkante
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hat der Auswerfer 20 an seiner der Schloßplatte 18 zugekehrten Oberseite eine Abschrägung 22, während er an seiner Rückseite mit einer vergleichsweise tiefen Ausnehmung zur stabilen Lagerung der Feder 21 versehen ist.
In den Figuren 5 und 6 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel wiedergegeben, bei welchem Schloßzunge 10 und Auswerfer 20 formmäßig so gestaltet sind, daß sie einander überschneiden. Hierzu hat der Auswerfer 20 an seiner der Zunge zugewandten Seite einen Vorsprung 23, der in eine entsprechend gestaltete Ausnehmung der Zunge eingreift, wenn diese in den Kanal bzw. die Bahn zwischen den Schloßplatten 18, 19 eingeführt ist. Die Überschneidung der beiden Teile geschieht also in Schloßlängsrichtung .
Aus Figur 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Steckverschlusses zu entnehmen, und zwar hat der Auswerfer 20 hierbei einen Vorsprung 24 in einer zweiten Ebene oberhalb der Schloßplatte 18. Der Vorsprung 24 steht mit dem Auswerfer 20 vorzugsweise einstückig über zwei seitliche Streben 25 in Verbindung, so daß der Auswerfer 20 als ganzes - in Schloßlängsrichtung gesehen - eine viereckig-ringförmige Gestalt hat, wobei der Ring die Schloßplatte 18 umschließt. Das Riegelorgan 16 weist einen Durchbruch 26 auf, in den der vorn abgeschrägte Vorsprung 24 unterfahrend eingreifen kann, wenn sich die Schloßteile in entsprechenden Stellungen befinden.
Das Betriebsverhalten des Steckverschlusses ergibt sich aus einer zusammenhängenden Betrachtung der Figuren 3, 4 und 2. Figur 3 zeigt das geöffnete Schloß mit voneinander getrennten Schloßteilen 10 und 11. Hier ist die Auswerferfeder 21 entspannt, und der Auswerfer 20 befindet sich in einer Stellung unter dem Schloßbolzen 16, so daß dieser nicht in den Zwischenraum zwischen den beiden Schloßplatten 18 und 19 eintreten kann. Die Schloßbolzenfeder 17 ist gespannt. Figur 4 zeigt die Situation beim Ein-
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führen der Schloßzunge 10 in das Gehäuse 11. Dabei berührt die Vorderkante der Zunge 10 die entsprechende Vorderkante des Auswerfers 20 und schiebt diesen gegen die Kraft der Feder 21 in das Gehäuse 11 hinein. Dabei gleitet der Schloßbolzen 16 auf der Oberseite des Auswerfers 20 entlang und überschreitet die Stoßstelle zwischen dem Auswerfer und der Zunge, auf der er bei fortgesetztem Hineinschieben weitergleitet, bis der Bolzen 16 unter der Kraft der Feder 17 in das Loch 15 einrastet. Dabei durchstößt der Bolzen 16 das Loch 15 und tritt mit seinem unteren Ende in ein entsprechendes Loch der Schloßplatte 19 ein, womit die Verriegelung der Schloßteile bewirkt ist. Dieser Zustand des verriegelten Verschlusses ergibt sich aus Figur 2.
Die Darstellung in Figur 7 entspricht dem Zustand gemäß Figur 4, wobei jedoch der Schloßbolzen 16 nicht auf der Oberseite des Auswerfers 20 gleitet, sondern mittels des Durchbruches 26 auf der Oberseite des Vorsprunges 24. Hiermit ist die Wirkung verbunden, daß die Unterseite des Schloßbolzens von der sich in Längsrichtung des Schlosses bewegenden Stoßstelle zwischen Auswerfer 20 und Zunge 10 nicht berührt wird.
Beim Trennen des Verschlusses wird der Schloßbolzen 16 durch nicht dargestellte herkömmliche Mittel nach oben aus dem Gehäuse 11 herausgezogen, woraufhin die Zunge 10 durch die Kraft der Feder 21 aus dem Kanal zwischen den beiden Schloßplatten 18, 19 ausgeworfen wird, indem der Auswerfer 20 gegen die Kante der Schloßzunge 10 drückt. Dabei vollzieht sich das Gleiten des Schloßbolzens 16 auf den Oberflächen der Teile 10 und 20 bzw. 24 in umgekehrter Weise wie beim Einführen der Zunge 10. Der Auswerfer 20 unterfährt hierbei den Schloßbolzen 16 mittels seiner Abschrägung 22 bzw. der Vorsprung 24 des Auswerfers 20 unterfährt die Oberseite des Durchbruchs 26 des Bolzens 16. Am Ende der Bewegungsabläufe bleibt der Auswerfer 20 (24) unter dem Schloßbolzen 16 (26) stehen und hält diesen dadurch in seiner angehobenen Stellung fest, bis die Zunge 10 wieder eingesteckt
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wird. Die zwischen dem Bolzen 16, dem Auswerfer 20 und der Zunge 10 auftretenden Reibungskräfte sind vernachlässigbar klein.
Die in den Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Anmeldungsgegenstandes können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Claims (8)

  1. Patentanwalt·
    OfcMng. ERICH KOHNEMANN UpL-tng. KLAUS KOHNEMANN
    4OOO OOvMldorf 11 •oneVburgatreB· » . Telefon 57 SS 98 : KMn 7M14-601
    Düsseldorf, den 25. Juli 1977 KK/sch 4
    Autoflug GmbH
    Industriestraße 10
    2084 Rellingen 2
    Patentansprüche
    Steckverschluß für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte, bestehend aus einem zungenartigen Steckteil und aus einem zur Aufnahme und zum Festhalten desselben ausgebildeten und eingerichteten Aufnahmeteil, wobei der Steckteil mit wenigstens einer Ausnehmung versehen ist und der Aufnahmeteil wenigstens ein Riegelorgan enthält, welches nach dem Zusammenstecken der Teile in die Ausnehmung des Steckteils einrastet und dadurch den Steckteil im Aufnahmeteil bis zur absichtlichen Trennung der Teile festhält, dadurch gekennzeichnet, daß im Aufnahmeteil (11) in der Bahn für den Steckteil (10) ein in Trennrichtung des Steckteils (10) unter Federdruck (21) stehender, in dieser Bahn in Bewegungsrichtung des Riegelorgans (16) geradgeführter Auswerfer (20) längsbeweglich derart angeordnet ist, daß er mit dem Steckteil (10) bei dessen Bewegungen in der Bahn in Berührung steht und bei entriegeltem Verschluß das Riegelorgan (16) untergreift und dieses in seiner ausgerasteten Stellung festhält.
  2. 2. Steckverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Steckteil (10) und Auswerfer (20) formmäßig einander überschneiden .
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  3. 3. Steckverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20) in einer weiteren Ebene mit einem Vorsprung (24) Zum Untergreifen des Riegelorgans (16) an einer weiteren Stelle desselben versehen ist (Fig. 7).
  4. 4. Steckverschluß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20) an seiner den Steckteil (10) berührenden Kante auf der dem Riegelorgan (16) zugewandten Seite abgeschrägt (22) ist.
  5. 5. Steckverschluß nach Anspruch 1, wobei der Steckteil als flache Schloßzunge und der Aufnahmeteil als flaches Schloßgehäuse, bestehend aus zwei parallel übereinander angeordneten, vorzugsweise rechteckigen Schloßplatten, zwischen die die Schloßzunge eingeführt wird, ausgebildet sind und wobei das Riegelorgan die Gestalt eines Schloßbolzens hat, der in Querrichtung zu den Schloßplatten und zur Schloßzunge unter Federkraft beweglich ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20)
    als rechteckiger Klotz ausgebildet ist, dessen Dicke dem
    Abstand zwischen den Schloßplatten (18, 19) entspricht, so daß
    er in der Bahn für die Schloßzunge (10) leicht gleitbeweglich ist.
  6. 6. Steckverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20) etwas dicker als der Steckteil (10) ist.
  7. 7. Steckverschluß nach Anspruch 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20) an seiner der Schloßzunge (10) zugewandten Seite einen Vorsprung (24) hat, der in eine entsprechende Ausnehmung der Schloßzunge hineinpaßt.
  8. 8. Steckverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (20) an seiner der Berührungskante zur Schloßzunge (10) gegenüberliegenden Seite mit einer Ausnehmung versehen ist, in der die Auswerferfeder (21) gelagert ist.
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