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DE2801593C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2801593C2
DE2801593C2 DE19782801593 DE2801593A DE2801593C2 DE 2801593 C2 DE2801593 C2 DE 2801593C2 DE 19782801593 DE19782801593 DE 19782801593 DE 2801593 A DE2801593 A DE 2801593A DE 2801593 C2 DE2801593 C2 DE 2801593C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking part
lock
locking
belt buckle
cam
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19782801593
Other languages
English (en)
Other versions
DE2801593A1 (de
Inventor
Hans-Hellmut 2061 Suelfeld De Ernst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Autoflug GmbH
Original Assignee
Autoflug GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Autoflug GmbH filed Critical Autoflug GmbH
Priority to DE19782801593 priority Critical patent/DE2801593A1/de
Publication of DE2801593A1 publication Critical patent/DE2801593A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2801593C2 publication Critical patent/DE2801593C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B11/00Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
    • A44B11/2503Safety buckles
    • A44B11/2507Safety buckles actuated by a push-button
    • A44B11/2523Safety buckles actuated by a push-button acting parallel to the main plane of the buckle and in the same direction as the fastening action

Landscapes

  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)
  • Buckles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gurtschloß mit Handauslösung für insbesondere Sicherheitsgurte, zum Beispiel in Kraftfahrzeugen, mit zwei Hauptteilen, die miteinander zu verbinden und vonein­ ander zu trennen sind, wobei der eine Hauptteil in den anderen Hauptteil einführbar und mit wenigstens einem Hinterschnitt in Gestalt einer Ausnehmung, Öffnung oder dergleichen versehen ist, in den ein Verriegelungsteil des anderen Hauptteiles ein- und aufgrund des Einwirkens eines an der Drucktaste für die Handauslösung befestigten Bauteils wieder ausrastet, wobei das Verriegelungsteil und der Hinterschnitt zugeordnete parallele Gleit­ flächen aufweisen.
Ein derartiges Gurtschloß ist in der DE 21 09 460 B2 beschrieben, bei welchem die Gleitflächen von Verriegelungsteil und dem an dem einzuschiebenden Hauptteil, der Schloßzunge, angeordneten Hinter­ schnitt in einem Neigungswinkel zueinander angeordnet sind, welcher kleiner ist als der sich aus dem Bei­ wert der zugeordneten Teile ergebende Reibungswinkel. Bei diesem sogenannten stabilen Verriegelungszustand müssen bei der Öffnung des Schlosses unter Last die herrschenden und von der Beanspruchung des Schlosses beeinflußten Reibungskräfte überwunden werden, da sich das Verriegelungsteil bei seiner Freigabe durch die Hand­ auslösung nicht selbsttätig bewegt.
Somit ist mit dem gattungsgemäßen Schloß der erhebliche Nachteil verbunden, daß die Öffnungskräfte des Schlosses mit anwachsender Zugbelastung des Gurtes und damit ein­ hergehender größer werdender Reibungskraft ansteigen, so daß auf der Hand liegt, daß im Falle eines Unfalles, wenn beispielsweise der Gurt durch die angeschnallte Person einer erheblichen Zugbelastung ausgesetzt ist, die zur Öffnung des Schlosses aufzubringende Öffnungskraft erheblich groß ist.
Der gleiche vorbezeichnete Nachteil gilt auch für das in der DE 23 57 090 A1 beschriebene Schloß, bei welchem ebenfalls der Neigungswinkel an den zugeordneten Gleitflächen von Schloßzunge und Verriegelungsteil kleiner als der Reibungswinkel sein soll; bei diesem Schloß sollen die unter Last aufzubringenden Öffnungskräfte auf anderem Wege verringert werden.
Weiterhin ist aus der DE 27 19 325 A1 ein sogenanntes Servoschloß als solches bekannt, bei welchem die bei der Verriegelung des Schlosses zusammenwirkenden Bauteile derart ausgebildet und angeordnet sind, daß sich unter Last ein labiler Verriegelungszustand, das heißt eine ständige Tendenz zur Selbstöffnung des Schlosses ergibt, weshalb das Verriegelungsteil bei einem derartigen Schloß ständig gesichert sein muß. Auch bei einem derartigen Servo-Schloß kann es mit einer entsprechenden Ver- und Vorspannung der Bauteile zu erheblichen Reibungskräften zwischen dem in Öffnungs­ richtung kraftbeaufschlagten Verriegelungsteil und dem von Hand zu betätigenden Sicherungsglied kommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gurtschloß der eingangs genannten Gattung derart zu verbessern, daß dessen Öffnungskräfte unter allen Bedingungen vergleichs­ weise besonders niedrig und konstruktiv vorherbestimmbar und damit immer gleich sind.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem dieser Beschreibung vorangestellten Hauptanspruch; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung der zugeordneten Gleitflächen in einem Neigungswinkel, welcher dem Reibungswinkel der Teile entspricht, wodurch ein indifferenter Verriegelungszustand gegeben ist, ist der Vorteil verbunden, daß die jeweils wirkenden Kraftkomponenten sich im wesentlichen gegenseitig neutralisieren, so daß im Beanspruchungsfall das Verriegelungsteil weder die Ver- noch die Entriegelungs­ stellung einzunehmen trachtet. Das Verriegelungsteil muß vielmehr durch ein besonders vorzusehendes Organ von der Ver- in die Entriegelungsstellung bewegt werden, wobei der Kraftaufwand dafür und damit die ent­ sprechend geringe Öffnungskraft lediglich von den im Schloß wirkenden Federkräften abhängt, keinesfalls aber von der Beanspruchung durch die auf die Schloß­ teile einwirkenden äußeren Belastungskräfte.
Somit ist das Schloß in vorteilhafter Weise bezüglich seiner Entriegelung und damit die das Schloß öffnende Person bezüglich der von ihr zu erwartenden Hand- bzw. Fingerkräfte Vorlast-unabhängig; gleichzeitig übertreffen Schließfunktion und somit die Sicherheit des Schlosses den vorgeschriebenen Standard, wobei auch aufgrund der erheblich geringeren Reibung bei der Bewegung der zugeordneten Teile ein geringerer Verschleiß des Schlosses zu erwarten steht, womit die Sicherheit des Schlosses während seiner Lebensdauer weiter erhöht wird.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigt
Fig. 1 das Innere eines Gurtschlosses in Breitseitenansicht,
Fig. 2 das Innere eines Gurtschlosses in Schmalseitenansicht,
Fig. 3 das Innere eines weiteren Gurtschlosses in Breitseitenansicht in entriegeltem Zustand,
Fig. 4 das Schloß gemäß Fig. 3 in verriegeltem Zustand.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, hat das Schloß zwei Hauptteile, nämlich eine Einschubzunge 10 und einen zur Aufnahme der Zunge ausgebildeten Schloßkörper 11. An Stelle der aus Stahlblech ausgestanzten flachen Zunge kann es sich auch beispielsweise um einen rotations­ symmetrischen Gegenstand von entsprechendem Querschnitt handeln. Die Einschuböffnung des Schloßkörpers ist dann entsprechend größer ausgebildet.
Das Schloß umfaßt ferner eine Drucktaste 12 für die Hand­ auslösung, mit einem Ansatz 13 und einem daran befind­ lichen Vorsprung 14. Die Taste 12 läßt sich in herkömmlicher Weise gegen den Druck einer Feder 15 bzw. 15′ mit der Hand, insbesondere mit einem Finger betätigen. Eine weitere Feder 16 ist - wie üblich - zum Auswerfen der Zunge 10 vorgesehen.
Die sperrende Verbindung zwischen den beiden Hauptteilen des Schlosses, der Zunge 10 und dem Schloßkörper 11, wird durch ein Verriegelungsteil 17 hervorgerufen, welches in Form eines Gleitsteines ausgebildet ist. Ebenso­ gut kann es sich beispielsweise um einen bekannten Kippriegel 18 handeln, wie er sich aus Fig. 2 ergibt.
Das Verriegelungsteil 17 gemäß Fig. 1 bewegt sich in einer abgerundet dreieckigen Ausnehmung 19 des Schloßkörpers 11 quer zur Einsteckrichtung der Zunge 10 von seiner Entriegelungsstellung in seine Verriegelungsstellung, wie es sich insbesondere aus den Fig. 3 und 4 entnehmen läßt. In der Verriegelungsstellung ragt das Verriegelungs­ teil 17 in die Bewegungsbahn der Zunge 10 hinein und hinter­ greift deren pilzförmigen Kopf. Bei dem Kippriegel 18 nach Fig. 2 geschieht die Bewegung von der Entriegelungs­ stellung in die Verriegelungsstellung durch Verschwenken um eine Lagerkante des Riegels 18. Die Einschubzunge 10 hat hier eine Öffnung 20, in die sich der Riegel 18 beim Verriegeln hineinsetzt. Diese Ausbildungsweise gehört im übrigen dem Stand der Technik an.
Der aus Fig. 1 ersichtliche Winkel 28, welcher die Neigung der schrägen Fläche 21 des Verriegelungsteiles 17 angibt, ist im Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung abhängig von dem jeweiligen Reibungsbeiwert der aneinander abgleitenden Flächen von Einschubzunge 10, Schloßkörper 11 und Verriegelungsteil 17. Im fabrik­ neuen Zustand des Gurtschlosses liegt dieser Reibungsbei­ wert fest, wobei er sich mit zunehmender Gebrauchsdauer und entsprechendem, nicht völlig auszuschließendem Verschleiß geringfügig erhöhen kann. Unter Berücksichtigung dessen hat auch die Auslegung des Gleitwinkels 28 zu geschehen, d. h. er sollte so bemessen sein, daß er auch bei einem länger gebrauchten Schloß im wesentlichen noch dem Reibungswinkel der Gleitflächen entspricht.
Die auf das Verriegelungsteil 17 in Richtung von dessen Entriegelung wirkende Kraftkomponente muß von der Drucktaste 12 aufgenommen werden, ist jedoch von einer Größenordnung, die praktisch keine Maßnahmen an der Taste 12 erfordert, welche zu besonderen bau­ lichen Auswirkungen auf das Schloß führen würden.
Da erfindungsgemäß der Gleitwinkel 28 und die damit zusammenhängende Lagerung des Verriegelungsteiles 17 so ausgelegt sind, daß sich das Verriegelungsteil im Grenzbereich zwischen labiler und stabiler Lage befindet, d. h. schon in der indifferenten Lage bezüglich seiner Bewegung in die Entriegelungsstellung unter dem Einfluß der Zugkräfte am Schloß, ist ein zusätzliches Bauteil vorgesehen, um das Verriegelungsteil 17 in seine Entriegelungsstellung zu bewegen. Dieses in der Zeichnung nicht dargestellte zusätzliche Bauteil kann beispielsweise ein entsprechend angeordneter Nocken an der Unterseite der Drucktaste 12 für die Handauslösung sein. Dieser Nocken hat eine dem Verriegelungsteil 17 zugekehrte Schräge, die so an­ geordnet ist, daß sich der Nocken beim Drücken der Taste 12 mittels der Schräge hinter das Verriegelungsteil 17 setzt und eine leichte Schubkraft auf dieses in Richtung der Entriegelungsstellung ausübt, womit der indifferente Zustand überwunden wird. Hierdurch kann die Entstehung zusätzlicher innerer Kräfte im Schloß vorteil­ haft beherrscht werden. Die indifferente Verriegelung ist zwar kraftkomponentenneutral, aber sie erfordert ein zusätzliches Mittel zur Bewegung des Verriegelungsteils in seine Entriegelungsstellung.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an der Drucktaste 12 noch ein Sicherungs­ vorsprung 14 vorgesehen, welcher das Verriegelungsteil 17 in seinem verriegelten Zustand sichert; diese zusätzliche Sicherung ist im Hinblick auf den geschilderten Be­ wegungsablauf nicht unbedingt erforderlich, stellt jedoch eine weitere Sicherung des Schlosses dar. Dabei unterscheidet sich das in den Fig. 3 und 4 in zwei verschiedenen Stellungen gezeigte Gurtschloß von den Schlössern gemäß den Fig. 1 und 2 dadurch, daß die Drucktaste 12 bezüglich des Sicherungsvor­ sprunges 14 geteilt ausgebildet ist, wodurch sich der Vorteil ergibt, daß die Taste als solche nach ihrer Betätigung immer wieder in ihre Ausgangslage zurückkehren kann. Hierzu hat der eigentliche Fingerteil der Taste 12 wie gemäß Fig. 1 einen Ansatz 13, dessen freies Ende die Bewegungen eines selbständigen Vorsprunges 14 steuert, welcher seinerseits auf das Verriegelungsteil 17 einwirkt. Sowohl Taste 12 als auch Vorsprung 14 stehen unter Federdruck. Fig. 3 verdeutlicht die Situation bei entriegeltem Schloß während des Ein­ schiebens der Zunge 10 in den Schloßkörper 11, dessen Auswerferfeder 16 hier noch mit einem besonderen Auswerferstück 27 versehen ist. Dieses ragt in den Weg des Verriegelungsteiles 17 hinein, welches seiner­ seits den Vorsprung 14 in seiner niedergedrückten Stellung festhält. Sobald die Zunge 10 auf das Aus­ werferstück 27 auftrifft und dieses gegen die Kraft der Feder 16 nach unten bewegt, wird das Verriegelungsteil 17, welches wie erwähnt ebenfalls unter Federdruck steht, entlang der Gleitfläche 24 nach innen bewegt, bis es sich vor die Hinterschnittgestaltung der Zunge 10 gesetzt hat, was sich aus Fig. 4 entnehmen läßt. Dadurch wird auch der Vorsprung 14 freigegeben und kann sich nach oben bewegen, wodurch er sich in Quer­ richtung vor das Verriegelungsteil 17 legt, so daß dieses nicht mehr nach außen gleiten kann. Wird die Taste 12 dann gedrückt, um den Sicherheitsgurt zu lösen, schiebt der Ansatz 13 den Vorsprung 14 gegen die Kraft der Feder 15 nach unten, wodurch das Ver­ riegelungsteil 17 frei kommt, und unter der Wirkung des nicht dargestellten Nockens an der Drucktaste in der Ausnehmung nach außen gleiten kann. Dadurch wird der Weg für die Einschubzunge 10 nach oben frei­ gegeben, und die Feder 16 wirft die Zunge aus dem Schloßkörper aus.
Bei den Schlössern gemäß den Fig. 1 und 2 spielen sich die Vorgänge in entsprechender Weise ab, ledig­ lich mit dem Unterschied, daß der Vorsprung 14 ein­ stückig fest mit der Taste 12 und deren Ansatz 13 verbunden ist.
Die nun von Hand noch aufzubringende Öffnungskraft an der Taste 12 hängt überwiegend von der Auslegung der Feder 15 und für den Fall einer zusätzlichen An­ ordnung eines Sicherungsgliedes 14 nur zu einem geringen Teil von der Reibung zwischen dem Verriegelungsteil 17 und dem Ansatz 14 ab. Jedenfalls ist diese Öffnungs­ kraft unabhängig von den am Schloß wirkenden Zugkräften (Vorlast) immer gleich, wenn die erwähnten Reibungs­ erhöhungen und deren Auswirkungen vernachlässigt werden, was ohne weiteres möglich ist.
Wie sich aus den Fig. 1 bis 4 entnehmen läßt, ist es zweckmäßig, die Verriegelungsteile 17, 18 mit einer durch entsprechende Gestaltung weich ausgelegten Feder 29 zu beaufschlagen. Diese Feder 29 belastet die Verriegelungsteile in ihrer Verriegelungsstellung, so daß diese sogleich einrasten, wenn die Zunge 10 weit genug in den Schloß­ körper 11 eingeschoben ist.
Maßnahmen von Verhinderung von Fehl- oder Scheinverriegelungen bei Gurtschlössern für Sicherheitsgurte sind bereits vor­ geschlagen worden und können auch bei den hier be­ schriebenen Schlössern mit vorlastunabhängiger Öffnung angewendet werden.

Claims (5)

1. Gurtschloß mit Handauslösung für insbesondere Sicher­ heitsgurte, zum Beispiel in Kraftfahrzeugen, mit zwei Hauptteilen, die miteinander zu verbinden und vonein­ ander zu trennen sind, wobei der eine Hauptteil in den anderen Hauptteil einführbar und mit wenigstens einem Hinterschnitt in Gestalt einer Ausnehmung, Öffnung oder dergleichen versehen ist, in den ein Verriegelungsteil des anderen Hauptteiles ein- und aufgrund des Einwirkens eines an der Drucktaste für die Handauslösung befestigten Bauteils wieder ausrastet, wobei das Verriegelungsteil und der Hinterschnitt zugeordnete parallele Gleit­ flächen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitflächen von Verankerungsteil (17) und dem zuge­ ordneten Hauptteil des Schlosses (10, 11) in einem Neigungswinkel (28) angeordnet sind, der bei fabrik­ neuem Schloß dem Reibungswinkel der Teile entspricht.
2. Gurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil als Nocken ausgebildet und an der Unterseite der Drucktaste (12) für die Handauslösung angeordnet ist.
3. Gurtschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Nocken eine dem Verriegelungsteil (17) zugekehrte Schräge hat, die so angeordnet ist, daß sich der Nocken beim Drücken der Taste (12) mittels der Schräge hinter das Verriegelungsteil (17) setzt und eine leichte Schubkraft auf dieses in Richtung der Entriegelungsstellung ausübt, womit der indifferente Zustand überwunden wird.
4. Gurtschloß nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handauslösevorrichtung (12), wie an sich bekannt, einen Ansatz (13, 14) aufweist, der so ausgebildet ist, daß er das eingerastete Verriegelungsteil (17) in seiner ein­ gerasteten Stellung festhält, während der Ansatz (13, 14) bei erfolgender Handauslösung den Ent­ riegelungsweg des von dem Nocken über dessen Schräge geschobenen Verriegelungsteiles (17) frei­ gibt.
5. Gurtschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (13, 14) zweiteilig gestaltet ist und daß die beiden Teile des Ansatzes bei der Verriegelung einander berühren, sich aber nach geschehener Entriegelung voneinander entfernen, so daß der mit der Handauslösung (12) verbundene Ansatzteil (13) nach der Entriegelung mit in die Ausgangsstellung der Handauslösung zurückkehrt (Fig. 3 und 4).
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