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Vorrichtung zum Abfördern von Schopfenden und Probestäben hinter
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rotierenden Scheren Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abfördern
von Vorder-oder Hinterschopfenden sowie Probe stäben hinter rotierenden Scheren
oder Surbelscheren zum Unterteilen von relativ biegesteifen Walzgutguerschnitten,
insbesondere hinter kontinuierlichen Mittelstahlwalzstraßen. Dabei ist der Schere
eine Lücke zur Schopfendenabfuhr in der Walzgutführung nachgeordnet und ein in die
Lücke bewegbares, das Walzgut unterfassendes Überleitmittel vorgesehen.
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Ausgehend von der DT-PS 1810638 ist bereits eine Kurbelschere zum
Schneiden von laufendem Walzgut bekannt, hinter der eine Lücke zur Schopfendenabfuhr
im Transportrollgang vorgesehen ist, welche durch eine Förderrolle mit bogenförmigem
Stützteil wahlweise zu überbrücken oder zu öffnen ist. Diese Einrichtung ist zur
Ableitung von Schopfenden von Knüppeln vorgesehen, welche relativ kurz sind und
bei geringen Fördergeschwindigkeiten geschnitten werden. Aus diesen Gründen reicht
eine kleine Lücke aus, bei der eine Förderrolle mit bogenförmigem Stützteil auch
die nachfolgende Walzgutlänge unterfaßt und unter Überbrücken der Lücke auf den
nachfolgenden Transportrollgang überleitet.
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Im vorliegenden Fall handelt es sich um Kurbelscheren zum Schopfen
und Unterteilen von Mittelstahlwalzgut hinter kontinuierlichen Mittelstahlwalzstraßen.
Die Mittelstahlprofile sind relativ biegungssteif und haben vom Walzprozeß her relativ
lange zungenähnliche Kopf- und Schwanzenden, wodurch die Schopfenden dementsprechend
erheblich länger werden. Außerdem sind Walzgutgeschwindigkeiten bis ca. 10 m/s und
mehr üblich, wodurch die Schopfenden flachere Fallinien aufweisen und demzufolge
größere Lücken in dem Führungsabschnitt hinter den Scheren erforde#:l5ch
werden.
Zum Überbrücken derartiger Lücken sind vorbekannte Einrichtungen infolge der geringen
Verschwenkwege nicht verwendbar.
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Nach einem internen Stand der Technik wurde bereits hinter der Schere.ein
seitlich abklappbarer Führungsabschnitt angeordnet.
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Dieser wies in der Führungsbahn einen Schlitz zum Ableiten des Vorderschopfendes
auf, so daß dieses bei angehobenem Führungsabschnitt nach unten durch den Schlitz
hindurch in eine Schrottsammeleinrichtung fallen konnte. Zum Ableiten von Hinterschopfenden
und Probe stäben wurde der Führungsabschnitt infolge deren größerer Längenabmessungen
nach unten abgeklappt und für die nachfolgende Walzgutlänge wieder angehoben. Da
das Abklappen des Führungsabschnittes jedoch bereits erfolgen muß, solange sich
das Schwanz ende der vorlaufenden Walzgutlänge noch auf dem Führungsabschnitt befindet,
rutscht dieses auf der Förderebene des Führungsabschnittes mit nach unten und verwindet
sich dabei, was den nachfolgenden Transport über das Kühlbett und den Richtprozeß
behindert und nicht mehr ausgeglichen werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine störungsfreie und betriebssichere,
genügend lange Überleiteinrichtung zu schaffen, welche geeignet ist, einerseits
relativ lange Vorderschopf-, Hinterschopf- und Probestäbe bei unterschiedlichen
Fördergeschwindigkeiten durch eine genügend große Lücke in der Führungsbahn problemlos
abzuleiten und andererseits nicht völlig biegungssteife Mittelstahllängen beim Passieren
der relativ langen Lücke in der Führungsbahn derart abzustützen, daß diese unbeschadet
den nachfolgenden Transportrollgang erreichen.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, das Überleitmittel als in und
gegen die Förderrichtung längs verschiebebeweglichen und höhenverstellbaren, gegen
die Förderrichtung keilförmig ausgebildeten Führungsabschnitt im Bereich der Lücke
zwischen der Schere und der auslaufseitigen Walzgutführung anzuordnen und dessen
Rücken bogenförmig auszubilden.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung wird der Führungsabschnitt einerseits
scherenseitig von einem Hubantrieb aus einer unteren Ausgangslage unterhalb der
Förderlinie mittels Hubgestänge heb-und senkbar und in der Hubgröße wahlweise einstellbar
ausgebildet, und andererseits wird der Führungsabschnitt an seinem der Schere abgewandtem
Ende schwenkbeweglich gelagert und mit einem Verschiebeantrieb gelenkig verbunden.
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Eine derartige Vorrichtung hat den Vorteil gegenüber bekannten Ausführungen
zur Schopfendenabfuhr, daß einerseits eine Lücke gebildet werden kann, die groß
genug ist, relativ lange und infolge der ihnen eigenen kinetischen Energien je nach
Walzgutgeschwindigkeit auf einer unterschiedlichen flachen, gestreckten oder steilen
Fallinie sich bewegenden Schopfenden betriebssicher in die Schrottsammelkübel zu
leiten, indem die Vorderschopfenden über den Rücken des bogenförmig ausgebildeten
Führungsabschnittes gleiten können.
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Andererseits ist der Führungsabschnitt weit aus dem Bereich der Lücke
bis vor die Fortsetzung des Transportrollganges bewegbar, um die Hinterschopfenden
unterhalb des Führungsabschnittes kontrolliert in die Schrottsammelkübel überzuleiten,
andererseits aber auch das Betriebspersonal nicht zu gefährden. Schließlich kann
der Führungsabschnitt nach dem Abtrennen des Vorderschopfendes schnell und zeitlich
exakt frühzeitig in die jeweilige Betriebsiage angehoben werden, welche es der Spitze
der nachfolgenden Walzgutlänge ermöglicht, sicher und ungehindert die Lücke zu überspringen
und auf den sich anschließenden Transportrollgang überzugleiten. Die Hubhöhe des
Führungsabschnittes ist stufenweise verstellbar, um je nach der Biegesteifigkeit
des jeweiligen Walzgutprofils mehr oder weniger Einfluß auf eine schonende Unterstützung
der Walzgutlänge beim Überleiten über die Lücke Einfluß zu nehmen.
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In einer bevorzugten Ausführung ist ein hydraulischer Hubantrieb an
dem Hubgestänge befestigt. Dabei ist die Kolbenstange des Hubantriebes mit ihrem
freien Ende über einen Hebel drehfest mit einer drehbeweglich gelagerten Schwenkachse
gelenkig verbunden und ein weiterer, drehfest auf der Schwenkachse aufsitzender
Hebel ist mit dem Hubgestänge gelenkig verbunden. Die Schwenkachse ist um eine ortsfest
gelagerte weitere Schwenkachse stufenweise schwenkbeweglich verstellbar, wobei die
Anlenkung des freien Endes des weiteren Hebels an das Hubgestänge in der Ausgangslage
des Führungsabschnittes in der Achsebene der weiteren ortsfest gelagerten Schwenkachse
liegt. Aus Sicherheitsgründen ist der Führungsabschnitt scherenseitig seitlich mit
Abdeckplatten verkleidet, um die Bewegungsbahn der Schopfenden und Probestäbe zur
Seite hin zu begrenzen und damit das Bedienungspersonal nicht zu gefährden. Schließlich
ist die eine Schwenkachse gegenüber der anderen mittels eines um einen Festpunkt
beweglichen Hebels mittels Bolzen arretierbar, wodurch bei gleicher Hubgröße des
Hubantriebes die Hubhöhe des Führungsabschnittes veränderbar ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt die Zeichnung dar.
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Es zeigen: Fig. 1 die Vorrichtung in der Seitenansicht im Prinzip,
Fig. 2 die Ausbildung des stufenweise verstellbaren Hubgestänges mit dem hydraulischen
Hubantrieb und Fig. 3 die Lagerung des Hubgestänges.
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In der Fig. 1 ist mit 1 eine Kurbelschere bezeichnet. Die Kurbelschere
hat einen das Obermesser 2 tragenden oberen Messerträger 3 und einen das Untermesser
4 tragenden unteren Messerträger 5. Die Messerträger 3 und 5 sind je an Kurbelpaaren
6, 6 a und 7, 7 a drehbeweglich gelagert.
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Das aus Mittelstahlprofilen bestehende Walzgut W wird in der Förderrichtung
R durch die Messerebene der Kurbelschere 1 unter seitlicher Führung an Führungsrollen
8 geführt. Beim Passieren des Kopfendes der Walzgutlänge W wird ein Vorderschopfende
Vs von der Walzgutlänge W abgetrennt. Außerdem werden mit der hinter kontinuierlichen
Mittelstahlstraßen und vor Kühlbetten angeordneten Kurbelschere 1 Kühlbettlängen
und Probestäbe sowie Hinterschopfenden Hs von dem Walzgutstrang abgeteilt.
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Um ein betriebs sicheres und schnelles Abfördern der Schopfenden und
Probestäbe aus der Walzlinie zu gewährleisten, ist der Kurbelschere 1 ein in und
gegen die Förderrichtung R unabhängig von der Messerbewegung längs bewegbarer und
höhenverstellbarer, scherenseitig keilförmig ausgebildeter Führungsabschnitt 10
als Überleitsystem nachgeordnet, welches die oberhalb der Schrottsammelstelle S
befindliche Lücke in der Walzgutführung übergreift.
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Der Führungsabschnitt 10 ist in den Fig. 1, 2 und 3 im Prinzip dargestellt.
Dieser ist einerseits an seinem der Kurbelschere 1 abgewandten Ende mit Schwenkhebeln
14 gelenkig verbunden. Diese sind um Festpunkte 15 drehbeweglich, indem eine Kolbenstange
16 a eines als Kolben-Zylindereinheit 16 ausgebildeten Verschiebeantriebes an Schwenkhebeln
14 gelenkig angreift. Der Zylinder 16 ist auf einem Sockel 17 drehbeweglich gelagert.
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;&ndererseits stützt sich die der Kurbelschere 1 zugewandte, keilförmig
ausgebildete Stirnseite des Führungsabschnittes 10 über ein Hubgestänge 19 schwenkbeweglich
auf einer Schwenkachse 20 ab.
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Jan einem Ende der Schwenkachse 20 sitzt ein Hebel 21 drehfest auf
der Schwenkachse 20 auf, an welcher das freie Ende einer in einem Zylinder 23 geführten
Kolbenstange 23 a angelenkt ist. An dem anderen Ende der Schwenkachse 20 sitzen
drehfest weitere Hebel 24 auf, an welche das freie Ende des Hubgestänges 19 angele#nkt
ist. Die Schwenkachse 20 stützt sich auf einem Schwenkrahmen 25
ab,
welcher auf einer weiteren Schwenkachse 27 drehbeweglich gelagert ist.
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Zur Veränderung der Lage des in der Fig. 2 dargestellten Führungsabschnittes
10 wahlweise in die Betriebsstellung A oder B ist die Schwenkachse 20 über den Schwenkrahmen
25 um die Schwenkachse 27 schwenkbeweglich. Die jeweilige Lage des Schwenkrahmens
25, auf welchem ebenfalls der Hubzylinder 23 mit Antriebsaggregat 31 befestigt ist,
kann in verschiedenen Winkellagen gegenüber einem Hebel 29 mit Betätigungsgriff
29 a mittels Bolzen 32, welche Bohrungen in dem Schwenkrahmen 25 und Bohrungen in
dem Hebel 29 durchsetzen, in der gewünschten Lage arretiert werden. Der Hebel 29
ist, wie in Fig. 1 dargestellt, in ortsfesten Lagerstellen 33 drehbeweglich gelagert.
Durch die unterschiedliche Lage der Schwenkachse 20 zu der Schwenkachse 27 längs
eines Kreisbogens wird der wirksame Hub an dem Hubgestänge 19 in der gewünschten
Weise verändert.
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Wie in den Fig. 1 und 3 dargestellt, weist der Führungsabschnitt 10
an seiner einlaufseitigen Öffnung beiderseitige Führungswände 35 auf, um besonders
die von dem Walzstrang abgetrennten Vorder-und Hinterschopfenden Vs und Hs in ihrer
Flugbahn seitlich zu begrenzen, um damit das Bedienungspersonal vor Unfällen zu
schützen.
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Die Funktionsweise der Anlage ist folgende: Der Walzgutstrang W läuft
aus einer in der Zeichnung nicht weiter dargestellten kontinuierlichen Mittelstahlwalzstraße
aus und gelangt in der Förderrichtung R durch eine Walzgutführung 11 in die Schnittlinie
der Ober- und Untermesser 2, 4 der rotierenden Kurbelschere. Der Führungsabschnitt
10 steht in seiner Ausgangsposition A unterhalb der Förderlinie. Das Vorderschopfende
Vs wird von dem Walzgutstrang W abgetrennt und gleitet über den gebogenen
Rücken
des Führungsabschnittes 10 in der Fallinie in die Schrottsammelstelle S, nachdem
dieses an einem nachgiebig gelagerten Anschlag 9 abgefangen wird. Die Stirnseite
des Führungsabschnittes 10 steht
den von den Scherenmessern 2, 4 beschriebenen Messerkreisbahnen.
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Nach erfolgtem Vorderschopfschnitt wird der Führungsabschnitt 10 von
der von dem Antrieb 31 betätigten, im Zylinder 23 geführten Kolbenstange 23 a über
die Schwenkachse 20, die Lasche 24 und die Hubgestänge 19 in die Betriebsposition
B angehoben, so daß die bogenförmig ausgebildete Führungsplatte den an sich relativ
biegungssteifen Walzgutstrang soweit anhebt und beim Übergleiten auf die Führung
12 unterstützt, daß dessen Kopfende betriebssicher auf den trichterförmig erweiterten
Teil der Führung 12 gelangt. Der Walzgutstrang W gelangt anschließend auf einen
Abförderrollgang 36 und wird von der Schere 1 in Kühlbettlängen unterteilt.
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Nachdem der Walzgutstrang W die Schere passiert hat, wird von dem
Schwanzende der Hinterschopf Hs abgeteilt. Dazu wird rechtzeitig vor dem Schnitt
der Führungsabschnitt 10 in die mit C bezeichnete Stellung mittels der Kolbenstange
16 a des Hubzylinders 16 zurückgezogen. Dadurch wird zwischen der keilförmig ausgebildeten
Stirnseite des Führungsabschnittes 10 und dem Scherenauslauf eine breite Lücke gebildet,
durch welche, wie in der Fig. 1 schematisch dargestellt, das Hinterschopfende Hs
unterhalb des Führungsabschnittes 10 betriebssicher in die Schrottsammelstelle S
fällt.
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Danach wird der Führungsabschnitt 10 mittels der Hubkolben 16 a und
23 a wieder in die Ausgangsstellung A verschwenkt. Beim folgenden Walzgutstrang
W wiederholt sich das Arbeitsspiel.
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Die Betriebsposition B ist, wie in Fig. 2 dargestellt, wahlweise in
verschiedene Stellungen einstellbar, indem, wie bereits beschrieben,
mittels
des Hebels 29 die Schwenkachse 20 gegenüber der Schwenkachse 27 um eine wählbare
Winkelteilung gedreht und mittels eines Bolzens 32 der Schwenkrahmen 25 gegenüber
dem Hebel 29 arretiert werden. Dadurch kann der Hub des Hubgestänges 19 in eine
wählbare Position B mittels der Kolbenstange 23 a auf die Biegesteifigkeit des Walzgutstranges
W derart eingestellt werden, daß auch leichter zum Abbiegen neigende Mittelstahlquerschnitte
betriebssicher auf die Walzgutführung 12 übergeleitet werden können.