DE2619030A1 - Skin-packung und verfahren zu deren herstellung - Google Patents
Skin-packung und verfahren zu deren herstellungInfo
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Description
Skin-Packung und Verfahren zu deren Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Skin-Packung und insbesondere auf eine Vakuum-Skin-Packung, die vorzugsweise zur
Verpackung von Nahrungsmitteln bestimmt ist.
Skin-Verpacken ist ein Vakuum- oder Unterdruckformvorgang,
bei dem typischerweise eine Bahn thermoplastischer Folie in einen Rahmen eingebracht wird, unter dem sich eine Unterdruckplatte
befindet, auf die ein Stück "Grundplatte" (ein Trägerelement) aufgebracht wird. Das zu verpackende Gut wird
auf die Grundplatte aufgelegt und die im Rahmen gehaltene thermoplastische Folie wird erwärmt. Ist die Folie durch
die Erwärmung ausreichend erweicht, wird der Rahmen abgesenkt, und die Kunststoffbahn legt sich selbsttätig über das zu verpackende
Gut. Wenn dies geschieht, wird durch die Unterdruckplatte hindurch ein Unterdruck erzeugt und die sich unterhalb
der Kunststoffolie befindende Luft durch die Grundplatte
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abgesaugt. Die Druckdifferenz zwischen der Oberseite und der
Unterseite der Kunststoffbahn bewirkt ein festes Anpressen dieser Bahn an das zu verpackende Gut. Die Folie oder die
Grundplatte können mit einem Klebemittel beschichtet sein, so daß sich an den Berührungsstellen eine feste Verbindung
ergibt, die zu einer Verpackung führt, in der das zu verpackende Gut zum sicheren Transport und zur nachfolgenden Ausstellung
auf einem Ständer oder in dem Regal eines Geschäftes fest auf der Grundplatte gehalten wird.
Das Vakuum-Skin-Verpacken unterscheidet sich von dem vorstehend
beschriebenen Skin-Verpackungsverfahren darin, daß sowohl die thermoplastische Folie als auch die Grundplatte
gasundurchlässig sind und daß die sich ergebende Verpackung gegebenenfalls evakuiert und hermetisch abgedichtet sein kann.
Auch hier wird das verpackte Gut von der transparenten Folie fest auf der Grundplatte gehalten.
Bei dem üblichen Verfahren wird eine poröse oder perforierte Grundplatte verwendet, so daß der Unterdruck direkt durch
diese Grundplatte angelegt werden kann. Demgegenüber wird beim Vakuum-Skin-Verpacken im allgemeinen eine oben geöffnete
Unterdruckkammer verwendet. Das sich auf einer gasundurchlässigen Grundplatte befindende, zu verpackende Gut wird auf
eine Unterlage in der Unterdruckkammer gebracht, und das
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Oberteil der Kammer wird mit einer Folienbahn abgedeckt, die
an der Kammer festgeklemmt wird, um einen vakuumdichten Verschluß zu bilden. Die Kammer wird evakuiert, während die Folie
auf Formungs- und Erweichungstemperaturen erwärmt wird. Die Plattform kann dann angehoben werden, um das zu verpackende
Gut in die erweichte Folie zu bewegen, und der oberhalb der Folie herrschende Luftdruck kann dazu dienen, die Folie fest
um das zu verpackende Gut zu drücken. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise in der FR-PS 1 258 357 beschrieben.
Eine Verbesserung dieses Verfahrens zeigt die FR-PS 1 286 018, gemäß der nach dem Evakuieren der Kammer und dem Drücken des
zu verpackenden Gutes in die erwärmte, erweichte Folie, der Unterdruck aufgehoben und Umgebungsluft in die Kammer eingelassen
wird. Dabei formt sich die thermoplastische Folie mehr oder weniger auf das zu verpackende Gut, da auf der
dem Gut zugewandten Seite der Folie ein Unterdruck und auf der anderen Seite der Folie Umgebungsdruck herrscht.
In der AU-PS 245 774 ist ein Vakuum-Skin-Verpackungsverfahren beschrieben, bei dem das zu verpackende Gut in der unteren
Hälfte einer Vakuumkammer auf eine Grundplatte aufgebracht, eine, thermoplastische Folie über die offene Fläche der unteren
Hälfte der Kammer gebracht, die Kammer geschlossen und beide Hälften auf im wesentlichen den gleichen Unterdruckzustand
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gebracht werden. Die Folie wird erwärmt und erweicht, und es wird dann Umgebungsdruck in der oberen Kammerhälfte hergestellt,
so daß allein dadurch die thermoplastische Folie nach unten um das zu verpackende Gut und gegen die Grundplatte
gedrückt wird.
Bei einem anderen bekannten Vakuum-Skin-Verpackungsverfahren (US-PS 3 491 504) wird die erweichte Folie geführt nach unten
über das stationäre, zu verpackende Gut bewegt und dann in Kombination mit dem Luftdruck auf das zu verpackende Gut
geformt.
In der US-PS 3 694' 991 ist ein Vakuum-Skin-Verpackungsverfahren beschrieben, bei dem das zu verpackende Gut auf eine gasundurchlässige
Grundplatte gelegt, eine flexible Bahn in einen Hohlraum geformt und diese Bahn über das zu verpackende Gut
gebracht wird, wobei sie jedoch weder das zu verpackende Gut noch die Grundplatte berührt. Nunmehr werden die Gase aus dem
Raum zwischen der Bahn und der Grundplatte evakuiert und dann die Bahn aus ihrer Hohlraumlage in enge Berührung mit
dem zu verpackenden Gut und der Grundplatte bewegt, so daß sie mit der Grundplatte versiegelt werden kann. Ferner zeigt
die US-PS 3 736 721 ein Vakuum-Skin-Verpackungsverfahren, bei dem auf eine Grundplatte oder ein Trägerelement verzichtet
und das zu verpackende Gut vollständig zwischen zwei Folien-
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bereichen eingesiegelt wird, die sich in der Mittelebene des zu verpackenden Gutes zu einer Umfangsnaht treffen. Die Folienbahn
wird somit vakuumverformt, um sich sowohl an die obere
als auch an die untere Hälfte der Form des zu verpackenden Gutes anzupassen.
Skin-Verpackungen für Nahrungsmittel, die nach den vorstehenden Verfahren hergestellt werden, haben den Nachteil, daß nach
dem Öffnen der Verpackung das gesamte in dieser Verpackung enthaltene Gut verhältnismäßig schnell verbraucht werden muß.
Da jedoch Nahrungsmittel eine begrenzte Lebensdauer haben, ergeben sich Schwierigkeiten, wenn ein Teil des Verpackungsinhaltes sofort und ein anderer Teil später verbraucht werden
soll.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Skin-Packung zu schaffen, bei der ein Teil des Inhalts sofort verbraucht
werden kann, ohne daß der übrige Teil des Inhaltes in Berührung mit der Umgebungsluft kommt, so daß dieser übrige
Teil später verbraucht werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient eine Verpackung mit einer Grundplatte, die sich dadurch auszeichnet, daß an jeder der
einander gegenüberliegenden Seite der Grundplatte skin-verpacktes Gut vorgesehen ist. Dabei ist die Grundplatte vorzugsweise
eben.
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Eine derartige Verpackung eignet sich besonders dazu, einen Teil des verpackten Gutes zunächst zu verbrauchen und den
anderen Teil des verpackten Gutes in dem geschlossenen Bereich der Verpackung zum späteren Verbrauch zu belassen.
Die erfindungsgemäße Verpackung kann auch so angesehen werden, als wenn sie eine normalerweise gasundurchlässige Grundplatte
enthält, an deren beiden Seiten das verpackte Gut angeordnet ist. Gasundurchlassxge Bahnen passen sich zusammen mit der
Grundplatte der Form des verpackten Gutes an jeder Seite an und umschließen dieses, so daß es in seiner Lage gehalten
wird, wobei jede Bahn entlang dem Umfang jedes verpackten Gutes hermetisch dichtend mit der Grundplatte verbunden ist.
Unter "gasundurchlässig" wird ein Material mit geringer Gasdurchtrittsrate
bzw. Permeabilität verstanden, vorzugsweise
3 2
von weniger als 100 cm pro m , pro 25 Mikron und pro 24 Stunden bei Atmosphärendruck und 23°C.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung der vorstehend genannten Art und zeichnet
sich durch die folgenden Verfahrensschritte aus: (a) Positionieren mindestens eines zu verpackenden Gutes an einer Fläche einer
Grundplatte; (b) Anordnen einer flexiblen Folie, so daß sich das mindestens eine zu verpackende Gut zwischen dieser Folie
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und der Grundplatte befindet; (c) Evakuieren der Gase aus dem Bereich zwischen Folie und Grundplatte; (d) Umschließen des
mindestens einen zu verpackenden Gutes mit der Folie, so daß die Folie die Grundplatte um den Umfang des mindestens einen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng der Form dieses
Gutes anpaßt; (e) hermetisches Siegeln der Folie auf der
Grundplatte im Bereich der Berührung; (f) Anordnung mindestens eines anderen zu verpackenden Gutes auf der anderen Seite
der Grundplatte; (g) Anordnung einer weiteren flexiblen
Folie, so daß sich das andere zu verpackende Gut zwischen
der weiteren Folie und der Grundplatte befindet; (h) Evakuieren der Gase aus dem Bereich zwischen der weiteren Folie und der Grundplatte; (j) Umschließen des anderen zu verpackenden Gutes mit der weiteren Folie, so daß diese die Grundplatte entlang dem Umfang des anderen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng an dessen Form anpaßt; (k) hermetisches Siegeln der
weiteren Folie auf der Grundplatte entlang dem Berührungsbereich.
mindestens einen zu verpackenden Gutes mit der Folie, so daß die Folie die Grundplatte um den Umfang des mindestens einen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng der Form dieses
Gutes anpaßt; (e) hermetisches Siegeln der Folie auf der
Grundplatte im Bereich der Berührung; (f) Anordnung mindestens eines anderen zu verpackenden Gutes auf der anderen Seite
der Grundplatte; (g) Anordnung einer weiteren flexiblen
Folie, so daß sich das andere zu verpackende Gut zwischen
der weiteren Folie und der Grundplatte befindet; (h) Evakuieren der Gase aus dem Bereich zwischen der weiteren Folie und der Grundplatte; (j) Umschließen des anderen zu verpackenden Gutes mit der weiteren Folie, so daß diese die Grundplatte entlang dem Umfang des anderen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng an dessen Form anpaßt; (k) hermetisches Siegeln der
weiteren Folie auf der Grundplatte entlang dem Berührungsbereich.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert
.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Verpackung gemäß der Erfindung.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 2-2 aus Fig. 1.
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Fig. 3 zeigt schematisch einen Schnitt durch eine Unterdruckkammer,
in der das zu verpackende Gut auf eine Grundplatte aufgebracht ist und eine Folie sich oberhalb
erstreckt.
Fig. 4 zeigt die gleiche Unterdruckkammer wie Fig. 3, jedoch
umschließt die Folie das zu verpackende Gut auf der Grundplatte und bildet auf einer Seite eine Skin-Packung,
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch die gleiche Unterdruckkammer wie in Fig. 3 und 4, doch ist die zuvor gebildete Verpackung
umgedreht, und es ist weiteres zu verpackendes Gut auf die andere Seite der Grundplatte aufgebracht.
Fig. 6 zeigt die Bildung einer Verpackung·auf der anderen
Seite der Grundplatte, indem die Folie das zu verpackende Gut umschließt.
In den Fig. 1 und 2 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Doppel-Vakuum-Skin-Packung 1 gezeigt,
die eine Grundplatte 5 enthält, die vorzugsweise aus einem ■gasundurchlässigen thermoplastischen Bahnmaterial besteht. An
einer Seite dieser Grundplatte befindet sich das aus mehreren Teilen bestehende verpackte Gut 6 und auf der anderen Seite
das ebenfalls aus mehreren Teilen bestehende verpackte Gut 7. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das
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verpackte Gut 6 und 7 aus Würstchen, und auf beiden Seiten der Grundplatte 5 ist eine gleiche Anzahl von Würstchen angeordnet.
Selbstverständlich können jedoch auch auf einer Seite der Grundplatte 5 mehr Teile vorgesehen werden, als auf der
anderen Seite, und es ist sogar möglich, unterschiedliche Produkte auf den beiden Seiten der Grundplatte anzuordnen,
etwa auf einer Seite der Grundplatte 5 Käsescheiben und auf der anderen Seite Scheiben gekochten Fleisches.
Das verpackte Gut 6 und 7 wird mittels einer oberen Abdeckbahn 2 und einer unteren Abdeckbahn 3, die das Gut jeweils
fest umschließen und sich an dessen Form anpassen, fest auf der Grundplatte 5 gehalten. Die Abdeckbahn besteht vorzugsweise
aus einer transparenten, wärmeformbaren, gasundurchlässigen,
thermoplastischen Folie. Sowohl die obere Bahn 2 als auch die untere Bahn 3 sind zur Bildung eines Umfangsflansches
4 um die Mittelebene der Skin-Packung 1 auf die Grundplatte 5 gesiegelt. Die Berührungsflächen der abdeckenden
Bahnen 2 und 3 können mit einem wärmeaktivxerbaren Klebstoff beschichtet sein, um die Siegelnaht entlang dem Flansch 4
zu bilden, oder auf beiden Seiten der Grundplatte kann sich ein Klebstoff befinden, der entweder druckempfindlich oder
wärmeaktivierbar ist, so daß die Bahnen 2 und 3 auf der Grundplatte gesiegelt werden können. Falls die Verpackung
durch Erwärmen der Bahnen 2 und 3 hergestellt wird, kann als
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Bahnmaterial solches verwendet werden, das ohne zusätzlichen Klebstoff auf die Grundplatte gesiegelt werden kann.
Die Grundplatte 5 braucht nicht unbedingt eben oder im wesentlichen
eben sein, sondern kann auch als Schale ausgebildet werden und Unterteilungen aufweisen, um das zu verpackende
Gut auf beiden Seiten der Schale anzuordnen, oder sie kann eine gewölbte Oberfläche, etwa konvex oder konkav haben und
an beiden Seiten verpacktes Gut tragen.
Ein bevorzugtes Material für die Grundplatte 5 ist Polystyrolschaum,
der lichtundurchlässig ist, oder ein klares Material, wie etwa orientiertes Polystyrol oder Polyäthylen. Ist eine
hohe Gasundurchlässigkeit erwünscht, kann die Grundplatte aus einem thermoplastischen Laminat bestehen, das eine Schicht
aus einem Vinylidenchloridcopolymere oder einem Äthylenvinylalkoholcopolymere hat. Ändere undurchlässige Grundplatten
können aus einer Metallfolie oder einer Metallplatte, beschichtetem oder laminiertem Papier, einer Holzplatte oder
aus Glas bestehen.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Verpackung, wie
sie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, besteht darin, daß die obere Abdeckbahn 2 von der Grundplatte 5 entlang dem
Flanschbereich 4 abgezogen werden kann, so daß das verpackte Gut 6 aus der oberen Hälfte der Verpackung entfernt werden
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kann, ohne daß die hermetische oder vakuumdichte Dichtung der.unteren Hälfte der Verpackung beeinträchtigt wird, deren
Inhalt also frisch bleibt und nicht der Umgebungsluft ausgesetzt wird. Hierbei wird ausgenutzt, daß die Grundplatte 5
eine gemeinsame Wand für zwei getrennte Verpackungen bildet, so daß eine Materialeinsparung sowie eine Zeitersparnis bei
der Herstellung der Verpackung erreicht wird. Da außerdem
die Verpackung doppelschichtig ist, ist der im Regal einer Verkaufsstelle erforderliche Raum im Verhältnis zum Volumen
des verpackten Gutes klein.
Zur Erläuterung eines bevorzugten Verfahrens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung sei auf die Fig. 3,4, 5 und
6 verwiesen. Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch eine Unterdruckkammer 8 mit einer oberen Kammerhälfte 9 und einer unteren
Kammerhälfte 10. Die obere Kammerhälfte kann zum Einbringen und Herausnehmen von Verpackungsmaterial und zu verpackendem
Gut entfernt werden und sie kann zur Aufrechterhaltung eines
Unterdrucks innerhalb der Kammer während eines Skin-Verpackungs-Vorganges
auf die untere Kammerhälfte 10 aufgesetzt werden. Im Inneren der Kammer befindet sich eine Aufnahmeplattform 14,
deren Höhe entsprechend der Höhe des zu verpackenden Gutes eingestellt werden kann. Auf die Plattform 14 ist eine Grundplatte
5 aufgebracht, auf der sich das zu verpackende Gut, in diesem Fall quer zur Zeichenebene angeordnete Würstchen
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befinden. Die obere Bahn 3 ist so angeordnet, daß sich das zu verpackende Gut 7 zwischen ihr und der Grundplatte 5 befindet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die obere Bahn 3 durch einen über die Folienhalteöffnungen 15
und die Evakuieröffnung 11 für die obere Kammerhalfte angelegten
Unterdruck in ihrer Lage gehalten. Während die aus einer Folie bestehende Bahn 3 in dieser Lage gehalten wird,
wird die Kammer dichtend verschlossen und durch die Evakuieröffnung 12 der unteren Kammerhälfte ein Unterdruck angelegt,
um das Innere der Kammer vollständig zu evakuieren und so die Gase aus dem Raum zwischen der oberen oder ersten Bahn
und der Grundplatte 5 zu entfernen. Ist diese Evakuierung im gewünschten Umfang erreicht, etwa bis zu einem Kammerinnendruck
von 73,7 cm Hg Säule oder weniger, so wird der die Folie 3 gegen den oberen Teil der Kammer haltende Druckunterschied
aufgehoben, wodurch die Folie 3 das zu verpackende Gut umschließt und die Grundplatte entlang dem Umfang des
zu verpackenden Gutes 7 berührt. Außerdem paßt sich die Folie eng an die Form des zu verpackenden Gutes an. Dieser Schritt
ist in Fig. 4 dargestellt, wo über die öffnung 11 eine Verbindung
zum Umgebungsdruck.-hergestellt und die Folie infolge des Druckes an ihrer Oberseite, der etwa Atmosphärendruck
entspricht, fest nach unten gegen das zu verpackende Gut gedrückt ist. Der Druck an der unteren Seite der Folie liegt
wesentlich unterhalb des AtmoSphärendruckes. In dem bevor-
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zugten Ausführungsbeispiel ist die Folienbahn 3 wärmeformbar,
und während sie gemäß Fig. 3 an der oberen Kammerhälfte gehalten
wird, werden Heizelemente 16 aktiviert, um die Folie durch Wärme zu erweichen, so daß sie beim Abwärtsbewegen auf
das zu verpackende Gut (Fig. 4) von diesem geformt werden. Die Folienbahn 3 kann mit einem Klebstoff beschichtet sein, der
durch die Erwärmung aktiviert wird, oder die Grundplatte 5 kann einen wärmeaktivierbaren Klebstoff tragen, der wirksam
wird, wenn er in Berührung mit der erwärmten Folie kommt. In jedem Fall wird dann entlang des Umfangs des zu verpackenden
Gutes 7 zwischen der Folie 3 und der Grundplatte 5 eine Siegelnaht gebildet. Somit wird das zu verpackende Gut 7 in
einer evakuierten Verpackung aus Folie 3 und Grundplatte 5 eingeschlossen.
Gemäß Fig. 5 ist die entsprechend Fig. 4 hergestellte Teilpackung umgedreht, und zu verpackendes Gut 6 ist auf die Grundplatte
5 aufgebracht, so daß es zwischen einer abdeckenden Bahn 2 und der Grundplatte 5 liegt. Die obere Folienbahn 2
wird mittels eines über die olienhalteöffnungen 15 und die Evakuieröffnung 11 für die obere Kammerhälfte angelegten
Unterdrucks in ihrer Lage gehalten. In dieser Lage wird die Folie 2, die vorzugsweise ebenfalls eine wärmeformbare,
thermoplastische Folie ist, mittels der Heizelemente, die entweder elektrische Widerstandsheizelemente oder Dampfrohre
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sein können, durch Wärme erweicht. Gleichzeitig wird der Raum zwischen Folie 2 und Grundplatte 5 durch einen über die
Öffnung 12 wirkenden Unterdruck von allen Gasen evakμiert.
Dabei sind die öffnungen 11 und 12 mit entsprechenden Unterdruckpumpen
verbunden. Nachdem der Raum zwischen Folie 2 und Grundplatte 5 evakuiert und die Folie 2 ausreichend erweicht
ist, wird über die öffnung 11 eine Verbindung zur umgebenden
Luft hergestellt, und der so entstehende Druck preßt die Folie 2 auf das zu verpackende Gut, so daß dieses umschlossen wird
und die Folie entlang dem Umfang des zu verpackenden Gutes 6 in Berührung mit der Grundplatte kommt, um dort hermetisch
abdichtend auf diese gesiegelt zu werden. Nunmehr ist eine vollständige Verpackung hergestellt, in der verpacktes Gut an
beiden Seiten einer einzigen Grundplatte 5 mittels eines Skin-Verpackungsverfahrens
befestigt ist, wobei das verpackte Gut an beiden Seiten der Grundplatte unter Vakuum abgepackt und
hermetisch abgeschlossen ist.
Nach Fertigstellung der Verpackung gemäß Fig. 6 wird diese aus der Unterdruckkammer 8 entfernt. Die sich über die Grundplatte
5 hinaus erstreckende Folie 2 kann abgeschnitten werden, und ein Teil dieser überschüssigen Folie kann als
Aufreißlappen an der Verpackung verbleiben, so daß die Skinpackung an einer Seite der Grundplatte 5 einfach geöffnet
werden kann, ohne daß dadurch die Skin-Packung an der anderen Seite der Grundplatte beeinträchtigt wird.
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Bei einem anderen möglichen Verfahren werden das zu verpackende
Gut und die Grundplatte in eine Kammer ähnlich Fig. 3 bis 6 eingebracht, wobei zunächst eine erste Bahn aus flexibler
Folie auf eine Unterlage, etwa die Plattform 14 aufgebracht, dann das zu verpackende Gut auf die erste Folie und die Grundplatte
auf das zu verpackende Gut gelegt wird. Weiteres zu verpackendes Gut wird dann auf die Grundplatte gelegt, und
auf dieses zu verpackende Gut wird eine zweite Folienbahn aufgebracht. Nunmehr wird der Raum zwischen den beiden Folienbahnen
evakuiert, während diese an einer Bewegung gehindert werden. Danach werden beide Folienbahnen auf das jeweilige,
zu verpackende Gut gedrückt und an gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte entlang der entsprechenden ümfangsverläufe
gesiegelt. Auf diese Weise können die Teilpackungen auf beiden Seiten einer einzigen Grundplatte gleichzeitig hergestellt
werden.
Statt der Verwendung von zwei getrennten Folienbahnen, wie dies vorstehend beschrieben wurde, kann auch eine einzige
U- oder V-förmig gefaltete Bahn benutzt werden, und eine an gegenüberliegenden Seiten zu verpackendes Gut tragende Grundplatte
kann zwischen die beiden Hälften der gefalteten Folienbahn gebracht werden, worauf die Folienbahn unter Freilassung
einer Evakuieröffnung vollständig gesiegelt wird. Danach kann der von der Folienbahn umschlossene Raum durch die
Evakuieröffnung hindurch evakuiert werden, wodurch die
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flexible Folienbahn zu beiden Seiten der Grundplatte fest um das jeweilige zu verpackende Gut gelegt wird. Danach wird
dann die Evakuieröffnung dichtend verschlossen.
Geeignete Folienbahnen zur Verwendung in Zusammenhang mit der
Erfindung sind thermoplastische Folien, etwa aus Polyäthylen, Äthylen, Vinylacetatcopolymeren, Polypropylen, Nylon, Polyvinylchlorid,
Polyvinylidenchlorid, o.a. Als gasundurchlässige Folienbahnen werden Laminate dieser Materialien bevorzugt.
So ergibt beispielsweise ein Laminat aus Polyäthylen/Vinylidenchlorid-Vinylchloridcopolymere/Polyäthylen
eine niedrige Gasdurchlässigkeit. Copolymere der vorstehend erwähnten Art sind
unter der. Bezeichnung "Saran" im Handel. Auch Nylon/Polyäthylenlaminate
und Laminate, die Äthylen/Vinylalkoholcopolymere
enthalten, eignen sich als gasundurchlässige Schichten.
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Claims (13)
- AnsprücheSkin-Packung mit einer Grundplatte und auf dieser angeordnetem verpacktem Gut, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten der Grundplatte (5) verpacktes Gut (6, 7) vorgesehen ist.
- 2. Skin-Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5) aus einer ebenen Folie besteht.
- 3. Skin-Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das überdeckende Material eine einzige transparente thermoplastische Folie oder Laminat ist.
- 4. Skin-Packung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5) und/oder das Überdeckungsmaterial (6, 7) eine Gasdurchlässigkeit von3 2
weniger als 100 cm pro m , pro 25 Mikron Materialstärke und pro 24 Stunden gemessen bei Atmosphärendruck und einer Temperatur von 23 C hat. - 5. Skin-Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Überdeckungsmaterial (2; 3) an einer oder beiden Seiten der Grundplatte (5) über deren Umfang hinausragt und einen Aufreißstreifen bildet.609849/0637
- 6. Skin-Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das verpackte Gut (6, 7) Nahrungsmittel sind.
- 7. Skin-Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite der Grundplatte ein einzelner Gegenstand und an der anderen Seite der Grundplatte eine Mehrzahl von Gegenständen verpackt sind.
- 8. Skin-Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite der Grundplatte (5) ein andersartiges verpacktes Gut (6) vorgesehen ist als an der anderen Seite der Grundplatte. (5).
- 9. Verfahren zur Herstellung einer Skin-Packung gemäß Anspruch 1, bei dem mindestens ein zu verpackendes Gutauf eine Fläche der Grundplatte aufgebracht, eine flexible Folie so angeordnet wird, daß sich das zu verpackende
Gut zwischen dieser und der Grundplatte befindet, die
Gase aus dem Bereich zwischen Folie und Grundplatte
evakuiert werden, das zu verpackende Gut von der Folie umschlossen wird, so daß die Folie die Grundplatte entlang dem Umfang des zu verpackenden Gutes berührt und
sich eng an die Form des zu verpackenden Gutes anpaßt, und die Folie im Berührungsbereich mit der Grundplatte609849/0637hermetisch auf diese gesiegelt wird, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: (a) Positionieren mindestens eines zu verpackenden Gutes an einer Fläche einer Grundplatte; (b) Anordnen einer flexiblen Folie, so daß sich das mindestens eine zu verpackende Gut zwischen dieser Folie und der Grundplatte befindet; (c) Evakuieren der Gase aus dem Bereich zwischen Folie und Grundplatte; (d) Umschließen des mindestens einen zu verpackenden Gutes mit der Folie, so daß die Folie die Grundplatte um den Umfang des mindestens einen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng der Form dieses Gutes anpaßt; (e) hermetisches Siegeln der Folie auf der Grundplatte im Bereich der Berührung; (f) Anordnung-mindestens eines anderen zu verpackenden Gutes auf der anderen Seite der Grundplatte; (g) Anordnung einer weiteren flexiblen Folie, so daß sich das andere zu verpackende Gut zwischen der weiteren Folie und der Grundplatte befindet; (h) Evakuieren der Gase aus dem Bereich zwischen der weiteren Folie und der Grundplatte; (j) Umschließen des anderen zu verpackenden Gutes mit der weiteren Folie, so daß diese die Grundplatte entlang dem Umfang des anderen zu verpackenden Gutes berührt und sich eng an dessen Form anpaßt; (k) hermetisches Siegeln der weiteren Folie auf der Grundplatte entlang dem Berührungsbereich.6G9849/0637 - 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte nach dem Siegeln der ersten Folie umgedreht wird, bevor das andere zu verpackende Gut auf die andere Seite der Grundplatte aufgebracht wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das eine und das andere Produkt im wesentlichen gleichzeitig verpackt werden.
- 12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Folie für beide Seiten der Grundplatte eine einzige, gefaltete Folienbahn verwendet wird, die an beiden Seiten der Grundplatte;angebracht wird.
- 13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie nach dem hermetischen Aufsiegeln an jeder Seite der Grundplatte unter Beibehaltung eines über den Rand der Grundplatte hervorstehenden Aufreißlappens abgeschnitten wird.su:kö609849/0637Leerseife
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