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DE102017006669A1 - Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Menügangbestandteilen und Versiegelungsmaschine - Google Patents

Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Menügangbestandteilen und Versiegelungsmaschine Download PDF

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Publication number
DE102017006669A1
DE102017006669A1 DE102017006669.8A DE102017006669A DE102017006669A1 DE 102017006669 A1 DE102017006669 A1 DE 102017006669A1 DE 102017006669 A DE102017006669 A DE 102017006669A DE 102017006669 A1 DE102017006669 A1 DE 102017006669A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
geschirreinheit
sealing
sealing machine
partially
Prior art date
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Pending
Application number
DE102017006669.8A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Eilerts
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PACKINGPANDA VERPACKUNGSTECHNIK GMBH, DE
Original Assignee
MChef GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MChef GmbH and Co KG filed Critical MChef GmbH and Co KG
Priority to DE102017006669.8A priority Critical patent/DE102017006669A1/de
Priority to CN201880046938.3A priority patent/CN110891865B/zh
Priority to EP18759549.1A priority patent/EP3652075B1/de
Priority to ES18759549T priority patent/ES2899241T3/es
Priority to US16/631,032 priority patent/US20200140128A1/en
Priority to RU2020100020A priority patent/RU2766455C2/ru
Priority to PCT/EP2018/000352 priority patent/WO2019011467A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • B65B11/50Enclosing articles, or quantities of material, by disposing contents between two sheets, e.g. pocketed sheets, and securing their opposed free margins
    • B65B11/52Enclosing articles, or quantities of material, by disposing contents between two sheets, e.g. pocketed sheets, and securing their opposed free margins one sheet being rendered plastic, e.g. by heating, and forced by fluid pressure, e.g. vacuum, into engagement with the other sheet and contents, e.g. skin-, blister-, or bubble- packaging
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Speisen (30), wobei die Speisen (30) auf einer Geschirreinheit (1) positioniert und mit einer Folie (15) bedeckt werden. Ein Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) wird teilvakuumiert. Die Versiegelungsmaschine (200) zum Versiegeln einer auf einer Geschirreinheit (1) positionierten teilzubereiteten Speise (30) umfasst eine Folienzufuhr (201), um der Geschirreinheit (1) eine Folie (15) zuzuführen, und eine Absaugeinrichtung (202), um einen Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) abzusaugen. Mit der Versiegelungsmaschine (200) wird der Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) teilweise vakuumiert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Menügangbestandteilen, wobei die Bestandteile auf einer Geschirreinheit positioniert und mit einer Folie bedeckt oder abgedeckt werden.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Menügangbestandteilen und eine Versiegelungsmaschine zur Verfügung zu stellen, womit auf einer Geschirreinheit positionierte Bestandteile zuverlässig bedeckt bzw. abgedeckt werden und anschließend transportiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Versiegelungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der allgemeinen Beschreibung und der Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Menügangbestandteilen werden die Bestandteile auf einer Geschirreinheit positioniert und mit einer Folie bedeckt bzw. abgedeckt. Anschließend wird ein Zwischenraum zwischen der mit den Menügangbestandteilen versehenen Geschirreinheit und der Folie teilvakuumiert.
  • Unter dem Zwischenraum zwischen der mit den Bestandteilen versehenen Geschirreinheit und der Folie bzw. der Geschirreinheit kann auch der Innenraum verstanden werden. Die Geschirreinheit ist insbesondere als Teller ausgebildet.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren hat viele Vorteile. Das Verfahren ermöglicht das teilweise Vakuumieren des Zwischenraums, wobei Luft zu einem Anteil von mindestens 20% aus dem Zwischenraum abgesaugt wird. Unter einem Anteil von 20% wird hier der Volumenanteil verstanden, der sich im Vergleich zu dem Volumen nach dem reinen Abdecken der Bestandteile mit der Folie ergibt. In bevorzugten Ausgestaltungen kann ein solches Volumen durch das Volumen angegeben werden, welches sich durch eine geometrisch lineare Verbindung des Randes der Geschirreinheit mit den höchsten Erhebungen der Menügangbestandteile ergibt.
  • Vorzugsweise verbleibt bei dem Vakuumieren Luft zu einem Anteil von mindestens 20% in dem Zwischenraum. In bevorzugten Ausgestaltungen hängt der Vakuumiergrad von den zu versiegelnden Bestandteilen ab. Dabei hängt der Vakuumiergrad insbesondere von dem Typ oder von der Art oder vom Aggregatzustand (tiefgefroren, gekühlt, temperiert) der Bestandteile ab, die versiegelt werden sollen.
  • Es ist bevorzugt, dass sich bei dem Vakuumieren die Folie bereichsweise an auf der Geschirreinheit positionierten Bestandteilen anlegt. Es ist weiterhin bevorzugt, dass sich die Folie wenigstens bereichsweise dehnt bzw. bereichsweise gedehnt wird. Eine solche Dehnung erfolgt insbesondere bei dem Vakuumieren.
  • Vorzugsweise wird die Folie vor dem Abdecken der Geschirreinheit oder der Bestandteile erwärmt oder erhitzt. Dadurch wird eine Dehnung der Folie erleichtert.
  • Zwischen die Geschirreinheit und die oberhalb der Geschirreinheit positionierte Folie wird vorzugsweise Luft geblasen, bevor die Folie auf die Geschirreinheit abgesenkt wird.
  • Vorzugsweise wird die Folie an einen Randabschnitt der Geschirreinheit angelegt. Insbesondere wird die Folie an den Randabschnitt der Geschirreinheit gedrückt. Das kann beispielsweise über ein Siegelwerkzeug einer Versiegelungsmaschine erfolgen. Gegebenenfalls wird der Randabschnitt der Folie auch durch das Siegelwerkzeug temperiert.
  • In allen Ausgestaltungen ist es möglich, dass die Folie um den Rand der Geschirreinheit umgelegt und/oder von unten an einen Randabschnitt der Geschirreinheit angelegt oder angedrückt wird, insbesondere, um die Folie mit dem Rand der Geschirreinheit zu verbinden.
  • Es ist bevorzugt, dass die Geschirreinheit einen Körper aufweist, der wenigstens im Wesentlichen aus einem keramikartigen Material besteht und/oder einen Körper aufweist, der wenigstens zu einem Teil aus Magnesiumoxid besteht.
  • Die erfindungsgemäße Versiegelungsmaschine dient zum Versiegeln einer auf einer Geschirreinheit positionierten teilzubereiteten Bestandteilen eines Menügangs und umfasst eine Folienzufuhr, um der Geschirreinheit eine Folie bzw. einen Folienabschnitt zuzuführen. Die Versiegelungsmaschine umfasst eine Absaugeinrichtung, um einen Zwischenraum zwischen den Bestandteilen und der Folie abzusaugen. Die Versiegelungsmaschine ist dazu geeignet und eingerichtet, den Zwischenraum zwischen den Bestandteilen und der Folie teilweise zu vakuumieren. Dabei erfolgt eine Vakuumierung insbesondere zwischen 20% und 70%.
  • Die erfindungsgemäße Versiegelungsmaschine hat viele Vorteile und ermöglicht eine schonende Versiegelung von teilzubereiteten Menügangbestandteilen, wobei durch die Teilvakuumierung ansprechend angerichtete Bestandteile ihre Form beibehalten.
  • Vorzugsweise ist die Versiegelungsmaschine dazu geeignet und eingerichtet, den Zwischenraum zwischen den Bestandteilen und der Folie zu mehr als 20% zu vakuumieren. Vorzugsweise ist die Versiegelungsmaschine dazu geeignet und eingerichtet, den Zwischenraum zwischen den Bestandteilen und der Folie um nicht mehr als 70% zu vakuumieren.
  • In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass eine Druckmesseinheit vorgesehen ist, mit welcher ein Maß für einen Innendruck in den Zwischenraum erfasst wird. Durch solch eine Druckmesseinheit wird nicht der Druck direkt im Zwischenraum zwischen der Folie und der Geschirreinheit erfasst, sondern es wird ein Gesamtdruck erfasst, der repräsentativ für den Innendruck in den Zwischenraum ist. Dadurch kann auf den Innendruck in den Zwischenraum zurückgeschlossen werden. Dadurch ist eine dosierte Steuerung des Vakuumierprozesses möglich.
  • Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung der Ausführungsbeispiele, welche im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
  • In den Figuren zeigen:
    • 1 eine Draufsicht auf eine Geschirreinheit und eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtungskombination;
    • 2 einen stark schematischen Querschnitt durch eine Geschirreinheit;
    • 3 eine stark schematische Draufsicht auf den Dekorrand der Geschirreinheiten nach 2;
    • 4 eine stark schematische geschnittene Darstellung einer weiteren Geschirreinheit;
    • 5 eine schematische Darstellung einer Geschirreinheit mit darauf angerichteten Bestandteilen eines Menügangs, die durch eine Folie abgedeckt sind;
    • 6 eine weitere schematische Darstellung einer Geschirreinheit mit darauf angerichteten Bestandteilen eines Menügangs, die durch eine Folie abgedeckt sind;
    • 7 noch eine schematische Darstellung einer Geschirreinheit mit darauf angerichteten Bestandteilen eines Menügangs, die durch eine Folie abgedeckt sind;
    • 8 eine Geschirreinheit mit darauf angerichteten Bestandteilen eines Menügangs, die durch eine Folie abgedeckt sind;
    • 9 eine stark schematische Darstellung einer Versiegelungsvorrichtung zum Verpacken einer Geschirreinheit mit darauf angerichteten Bestandteilen eines Menügangs in einer ersten Stellung;
    • 10 die Versiegelungsvorrichtung nach 9 in einer zweiten Stellung;
    • 11 eine erste Transportbox zum Transportieren von mit Bestandteilen eines Menügangs versehenen, verpackten Geschirreinheiten;
    • 12 eine zweite Transportbox;
    • 13 eine dritte Transportbox mit einer Zusatzeinheit.
  • 1 zeigt eine stark schematische Draufsicht auf eine Geschirreinheit 1, die als rechteckiger Teller ausgebildet ist und einen Körper 2 umfasst. Der Körper weist einen Spiegelabschnitt 3 und einen Randabschnitt 4 auf, der hier an den Längs- und Querkanten insgesamt vier Randsegmente umfasst. Der Randabschnitt 4 begrenzt den Spiegelabschnitt 3 seitlich. Der Spiegelabschnitt stellt genügend Platz für mehrere Bestandteile 30 eines Menügangs zur Verfügung, sodass ein vollständiger Menügang auf der Geschirreinheit 1 Platz findet. Von diesen Bestandteilen können wenigstens einige teilzubereitet, d. h, wenigstens teilweise vorgegart sein. Dabei können alle Bestandteile eines Tellers den gleichen Aggregatzustand besitzen, allerdings die Bestandteile auf verschiedenen Tellern unterschiedliche Aggregatzustände. So kann Beispielsweise eine erste Geschirreinheit einen Menügang mit tiefgefrorenen Bestandteilen 30 enthalten, eine andere Geschirreinheit einen Menügang mit gekühlten Bestandteilen. Im konkreten Ausführungsbeispiel weist die Geschirreinheit eine Geschirrbreite 5 von etwa 18 cm und eine Geschirrlänge 6 von 28 cm auf. Möglich sind aber auch andere Abmessungen. Insbesondere sind die Außenabmessungen der Geschirreinheit 1 an die Innenabmessungen einer Garebene 102 eines Garraums 101 eines Gargeräts 100 angepasst. Besonders bevorzugt können wenigstens zwei Geschirreinheiten 1 auf der Garebene 102 des Gargeräts 100 gleichzeitig platziert werden. Dadurch können zwei oder vorzugsweise vier Geschirreinheiten 1 (in zwei Garebenen) gleichzeitig aufgenommen werden. Vorzugsweise ist die Garraumbreite 105 etwas mehr als doppelt so groß wie eine Breite 5 der Geschirreinheit und/oder eine Garraumlänge 106 ist etwas mehr als doppelt so groß wie eine Länge 6 eine Geschirreinheit. Die Geschirreinheiten sollten eine Garebene 102 des Garraums 101 möglichst vollständig ausfüllen, aber auch noch einen geringen Zwischenraum untereinander und zu den Garraumwänden hin lassen. Dadurch wird es der Bedienperson ermöglicht, die einzelnen Geschirreinheiten einfach zu entnehmen. Es ist besonders Vorteilhaft, wenn der Zwischenraum zwischen den Geschirreinheiten und um sie herum 20% bis 40% der Fläche der Garebene beträgt.
  • Das Gargerät 100 verfügt über wenigstens eine Hochfrequenzheizquelle 103, deren ausgestrahlte Frequenz sich im Betrieb gesteuert verändern lässt. Vorzugsweise wird die Hochfrequenzenergie mindestens von zwei Antennen (nicht dargestellt) abgestrahlt und die abgestrahlten Frequenzen der Hochfrequenzheizquellen 103 und deren Phasen lassen sich in Abhängigkeit von gemessenen Streuparametern verändern. Dadurch können gezielt bestimmte Bereiche und/oder bestimmte Bestandteile 30 auf den Geschirreinheiten 1 gegart oder regeneriert werden, während andere Bestandteile 30 aufgrund ihrer Zusammensetzung und/oder Konsistenz nahezu oder vollständig unbeeinflusst durch die Hochfrequenzheizquelle 103 bleiben. Durch die gleichzeitige Aufnahme von zwei oder mehr Geschirreinheiten können entsprechend zwei oder mehr auf den Geschirreinheiten angerichtete Menügänge gleichzeitig regeneriert und/oder zu Ende gegart werden. Dadurch sinkt die Anzahl gleichzeitig benötigter Gargeräte entsprechend, wenn für eine Gruppe von Personen gleichzeitig die Endzubereitung einer Mahlzeit erfolgen soll.
  • Es ist möglich, dass das Gargerät 100 neben der Hochfrequenzheizquelle 103 noch über weitere Heizquellen verfügt, wie sie in konventionellen Gargeräten eingesetzt werden.
  • 2 zeigt eine Geschirreinheit 1 in einem stark schematischen Querschnitt. Der Körper 2 der Geschirreinheit 1 verfügt über einen Spiegelabschnitt 3 und einen Randabschnitt 4, wobei hier der Randabschnitt 4 einen schrägen Bereich und einen sich daran anschließenden horizontalen Bereich umfasst, der im Wesentlichen parallel zu dem Spiegelabschnitt 3 ausgerichtet ist. Alternativ kann der Randabschnitt auch nur abgeschrägt (siehe 4) oder abgerundet sein (nicht dargestellt). Auf dem Randabschnitt 4 kann beispielsweise ein Dekorrand 10 ausgebildet sein, der beispielsweise ein umlaufendes Muster aufweist, wie ausschnittsweise in 3 wiedergegeben ist.
  • Der sich über den vollständigen Umfang des Randabschnitts 4 umlaufend erstreckende Dekorrand 10 umfasst hier einige parallel laufende Dekorlinien 11 und auch schlangen- oder wellenförmig verlaufende Dekorlinien 11, die sich regelmäßig schneiden. Der Dekorrand 10 erstreckt sich über eine Dekorbereite 12. Die Dekorbereite 12 beträgt vorzugsweise wenigstens 2 oder 4 oder 5 mm und kann auch 10 oder 15 mm betragen. Die Dekorbereite 12 kann auch von den Abmessungen der Geschirreinheit 1 abhängen.
  • Der Dekorrand 10 kann auf einem horizontal verlaufenden Bereich des Randabschnitts 4 verlaufen. Möglich ist es aber auch, dass der Dekorrand 10 in einem schräg zum Spiegelabschnitt 3 verlaufenden Randbereich ausgebildet ist. Ein bevorzugter Winkel 7 zwischen dem Randabschnitt 4 und dem Spiegelabschnitt 3 liegt zwischen 20 und 70° und insbesondere zwischen 25 und 60° und kann in bestimmten Ausgestaltungen zwischen 30 und 60° betragen. Im Ausführungsbeispiel gemäß 4 liegt der Winkel eher bei 30°. Bei einem abgerundeten Randabschnitt ist der Winkel durch die Ausrichtung der Sekante vom Beginn der Abrundung zum Außenrand im Verhältnis zum Spiegelabschnitt 3 definiert.
  • Der Dekorrand 10, bildet hier eine Anlagefläche 8. Die Anlagefläche 8 dient zur Anlage einer Folie 15 (siehe 5 bis 8), um damit auf der Geschirreinheit 1 verteilt angeordneten Bestandteile 30 zu versiegeln, d. h. abzudecken und den Raum zwischen Geschirreinheit 1 und Folie 15 teilweise zu vakuumieren. Dazu ist es wichtig, dass der Dekorrand 10 mindestens eine ununterbrochen um die gesamte Geschirreinheit 1 umlaufende Dekorlinie 11 besitzt.
  • Zum Anhaften der Folie 15 kann neben dem Dekorrand 10 oder stattdessen auch ein beispielhaft eingezeichnetes Siegelmaterial 21 am hier unteren Randabschnitt 14 eingesetzt werden. Dazu kann das Siegelmaterial auf dem unteren Randabschnitt 14 umlaufend und ebenfalls ununterbrochen um den Spiegelabschnitt 3 aufgetragen werden und eine zur Abdeckung verwendete Folie kann über das Siegelmaterial 21 an dem unteren Randabschnitt 14 anhaften. Dadurch werden an der Geschirreinheit 1 aufgenommene Bestandteile 30 zuverlässig geschützt. Im Gegensatz zur Dekorlinie 11 ist das Siegelmaterial 21 so ausgelegt, dass es beim Entfernen der Folie an dieser haftet und demzufolge nicht an der Geschirreinheit 1 verbleibt.
  • 5 zeigt eine schematisierte Darstellung einer Geschirreinheit 1, auf der mehrere Bestandteile 30 angerichtet sind und die mit einer Folie 15 abgedeckt sind. Hier ist die Folie 15 vor dem Teilvakuumieren gezeigt. Dabei ist es möglich, dass zum Anhaften der Folie 15 anstelle eines Dekorrandes 10 oder anstelle von Siegelmaterial 21 ein Hilfsrand 22 eingesetzt wird, der umlaufend auf den Rand 9 der Geschirreinheit 1 aufgesteckt wird. Dazu können an die Größe und die Abmessungen der Geschirreinheit 1 angepasste Folienelemente 15 mit einem daran angebrachten Hilfsrand 22 eingesetzt werden. Möglich ist es auch, dass der Hilfsrand 22 zuerst auf den Rand 9 der Geschirreinheit 1 aufgesteckt wird und dass anschließend die Folie 15 aufgebracht wird, die an dem Hilfsrand 22 fixiert wird. Die Folie besteht aus PET und kann eine Stärke von 75, 85 oder 100 µm besitzen.
  • Nach dem Aufbringen des Hilfsrandes 22 und der Folie 15 wird der Zwischenraum 16 teilweise vakuumiert wird, um die vorgenannten Effekte (weniger Sauerstoff, Schutzgegen Verrutschen) zu verhindern. Es wird wenigstens 20 % des Luftvolumens aus dem Zwischenraum 16 entfernt, welches sich direkt nach dem Abdecken der Bestandteile 30 mit der Folie 15 ergibt. Vorzugsweise wird wenigstens 20 % des Volumens des Zwischenraums nicht vakuumiert, sodass eine Restmenge Luft in dem Zwischenraum 16 verbleibt. Dadurch wird der auf die Bestandteile 30 einwirkende Druck durch die Folie 15 reduziert. Bei einer zu starken Vakuumierung könnten der durch die Folie ausgeübte Druck zu einer zu starken Deformation der einzelnen Bestandteile 30 führen, wodurch das angerichtete Menü optisch und/oder geschmacklich an Qualitätseinbußen erleiden könnte. Durch die Versiegelung werden die Bestandteile 30 geschützter aufgenommen als ohne den Einsatz einer Folie 15, da das Sauerstoffvolumen in den Zwischenraum 16 begrenzt ist. Außerdem werden die Bestandteile 30 gestützt, hierdurch wird ein Umfallen Verrutschen während eines Transports oder beim Einsetzen in das Gargerät 100 vermieden.
  • 6 zeigt eine Geschirreinheit 1 mit einer Folie15, bei der der Zwischenraum 16 teilvakuumiert wurde und somit Luft aus dem Zwischenraum 16 entfernt wurde. Hier befindet sich das in 4 gezeigte Siegelmaterial 21 auf der Oberseite des Randabschnitts 4.
  • 7.zeigt eine weitere mit Menügangbestandteilen 30 angerichtete und durch eine Folie 15 verpackte Geschirreinheit 1, wobei hier die Folie 15 an dem Dekorrand 10 als Anlagefläche 8 anhaftet. Auch hier ist der Zwischenraum 16 teilvakuumiert, wobei ein Anteil des Zwischenraums von größer 20 % oder größer 30 % abgesaugt wurde, aber wobei ein Anteil von größer 10 oder größer 20 % des ursprünglichen Zwischenraumvolumens (vergleiche etwa 5) in dem Zwischenraum verbleibt.
  • In allen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass der Vakuumiergrad von dem Typ oder der Art und/oder der Zusammenstellung und/oder dem Aggregatzustand der zu verpackenden Bestandteile 30 abhängt. Werden druckempfindliche Speisen auf der Geschirreinheit 1 positioniert und anschließend mit einer Folie abgedeckt, so wird beim Teilvakuumieren des Zwischenraums 16 weniger stark vakuumiert, als wenn eher unempfindliche Bestandteile 30 verpackt werden.
  • Es hat sich gezeigt, dass der Winkel 7 zwischen dem Randabschnitt 4 bzw. hier zwischen dem Dekorrand 10 und dem Spiegelabschnitt 3 einen erheblichen Einfluss darauf hat, ob die Folie allein ohne weitere Hilfsmittel an der Anlagefläche 8 bzw. hier dem Dekorrand 10 anhaftet oder nicht. Der genaue Winkel hängt auch von der Art der Folie und der Dicke der Folie ab und ist an diese angepasst.
  • 8 zeigt eine weitere Variante, wobei hier die Geschirreinheit 1 auf einer Unterschale 25 positioniert wird und die Folie 15 an der Unterschale 25 befestigt wird, um die Geschirreinheit 1 mit den darauf positionierten Bestandteile 30 zu versiegeln. Die Unterschale 25 kann dabei ein Mehrwegelement oder auch ein Einwegelement sein, sie besteht vorzugsweise aus kristallinem Polyethylenterephtalat (CPET), einem bis zu 120°C erwärmbaren Material. Auch hier kann ein Hilfsrand 22 eingesetzt werden oder es wird beispielsweise ein Siegelmaterial 21 eingesetzt, um die Folie 15 an der Unterschale 25 zu befestigen. Auch weitere Befestigungsarten sind möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei oder mehr Geschirreinheiten 1 mit Menügängen auf einer Unterschale 25 zu platzieren und diese gemeinsam zu versiegeln. Dann kann die Unterschale 25 als Serviertablett verwendet werden.
  • Nach dem Versiegeln der Geschirreinheiten 1 können diese tiefgefroren oder gekühlt werden.
  • Vor dem Fertiggaren oder Temperieren der teilzubereiteten Bestandteile 30 in dem Gargerät 100 wird die Folie 15 in allen Fällen zunächst entfernt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 8 wird die Folie 15 entfernt und anschließend wird die Geschirreinheit 1 aus der Unterschale 25 entnommen und kann anschließend in dem Garraum 101 des Gargeräts positioniert werden, um dort gezielt zu Ende zubereitet zu werden.
  • Die 9 und 10 zeigen eine Versiegelungsvorrichtung bzw. Versiegelungsmaschine 200 zum Versiegeln einer Geschirreinheit 1 bzw. der darauf angerichteten Bestandteile 30. Dabei wird die Geschirreinheit 1 passend in einem Aufnahmeraum 206 der Versiegelungsmaschine 200 positioniert oder beispielsweise durch einen Einzug selbsttätig in den Aufnahmeraum 206 gefahren. Wie zuvor beschrieben sind auf dem Spiegelabschnitt 3 des Körpers 2 der Geschirreinheit 1 Bestandteile 30 eines Menügangs positioniert, die mittels der Folie 15 abgedeckt werden sollen. Weiterhin soll der Zwischenraum 16 zwischen der Folie 15 und den Speisen bzw. dem Spiegelabschnitt 3 teilvakuumiert werden. Dazu wird die Absaugeinrichtung 202 verwendet.
  • Die Folie 15 wird durch eine Folienzufuhr 201 zugeführt und passend dimensioniert. Durch eine nicht dargestellte Blaseinrichtung wird Luft zwischen die Geschirreinheit 1 und die Folie 15 geblasen und anschließend wird die Folie 15 auf die Geschirreinheit 1 mit den darauf positionierten Bestandteile 30 abgesenkt. Im Anschluss daran fährt das Siegelwerkzeug 204 der Versiegelungsmaschine 200 nach unten und presst die Folie 15 hier im Ausführungsbeispiel an den Dekorrand 10 des Randabschnitts 4.
  • Zuvor wurde die Folie 15 durch eine nicht einzeln dargestellte Temperiervorrichtung erwärmt, sodass sie sich leichter dehnen lässt.
  • 10 zeigt die Versiegelungsmaschine 200 in einer zweiten Position, in der das Siegelwerkzeug 204 den Dekorrand 10 der Geschirreinheit 1 fast erreicht hat. Dadurch legt sich die Folie 15 wenigstens abschnittsweise an dem Randabschnitt 4 und an den Spitzen der Bestandteile 30 an und deckt die Bestandteile 30 ab. Nachdem das Siegelwerkzeug 204 den Randabschnitt 4 erreicht hat und die Folie 15 gegen den Dekorabschnitt 10 drückt, wird über die Absaugeinrichtung 202 Luft aus dem Aufnahmeraum 206 und damit auch aus dem Zwischenraum 16 zwischen der Folie 15 und der Geschirreinheit 1 abgesaugt. Dabei erfolgt eine Druckkontrolle über eine Druckmesseinheit 203, die über die Zuleitung der Absaugeinrichtung 202 ein Maß für einen Innendruck in dem Zwischenraum 16 erfasst. Dabei befindet sich der Drucksensor aber nicht in dem Zwischenraum 16 zwischen der Folie und dem Körper der Geschirreinheit 1. Es erfolgt eine Teilvakuumieren, bei dem der Vakuumiergrad auch von den zu verpackenden Bestandteile 30 abhängt.
  • Nach dem Versiegeln werden die Geschirreinheiten 1 mit den darauf befindlichen Bestandteilen je nach Anforderung gekühlt oder sogar tiefgefrostet. Wichtig ist, dass dies nach dem Versiegeln erfolgt, um ein Beschlagen der Folie 15 durch Kondensation zu verhindern. Anschließend wird die Geschirreinheit 1 von einer Umverpackung 40 aus Karton umgeben, die beispielsweise in 12 dargestellt ist. Der Karton ist so beschaffen, dass fünf Einheiten übereinander gestapelt werden können, ohne dass sie zusammengedrückt werden.
  • Mehrere verpackte Geschirreinheiten 1, insbesondere solche, die unterschiedliche Menügänge mit verschiedenen Kühlgraden beinhalten, können mit einer Transportbox transportiert werden. 11 zeigt ein erstes Konzept einer Transportbox 50, die dafür ausgelegt ist, auf den Geschirreinheiten 1 angerichtete, versiegelte und umverpackte Menügänge und ggfs. andere Menübestandteile mit unterschiedlichen Temperaturniveaus (beispielsweise stark tiefgefroren minus 28°C, tiefgefroren minus 18°C, gekühlt (6°C, kühl 10°C, temperiert 18°C) aufzunehmen. Die Transportbox 50 weist im Innenraum 55 mehrere Aufnahmeräume 61 bis 64 auf, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch zur optimalen Aufbewahrung der Menügänge ausgebildet sind. Dabei kann der Innenraum 55 in weiten Grenzen unterschiedlich aufgeteilt werden, indem unterschiedliche Trenn- und/oder Isolierwände 56 bis 58 eingesetzt bzw. an unterschiedlichen Positionenangeordnet werden. Diese Aufnahmeräume 61 bis 64 sind auf unterschiedliche Temperaturniveaus kühlbar, wobei die gewünschten Temperaturniveaus für 24 Stunden aufrecht erhalten bleiben sollen, wenn keine zwischenzeitliche Öffnung der Transportbox erfolgt.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 11 ist der Aufnahmeraum 61 als Tiefkühlraum 66 ausgebildet und stellt einen Tiefkühlbereich mit einem Temperaturniveau kleiner minus 18 °C zur Verfügung. Der zweite Aufnahmeraum 62 ist als Frischeraum 67 ausgebildet und stellt einen Frischebereich mit einem Temperaturniveau zwischen 2 °C und 8 °C und vorzugsweise zwischen 2 °C und 6 °C zur Verfügung. Des Weiteren sind hier noch zwei weitere Aufnahmeräume 63 und 64 ausgebildet, wobei der Aufnahmeraum 63 zur Aufnahme von ein oder zum Beispiel zwei Weißweinflaschen dient und wobei der Aufnahmeraum 64 zur Aufnahme von ein oder zwei Flaschen Rotwein vorgesehen ist. Dementsprechend wird der Aufnahmeraum 63 auf eine Temperatur von etwa 10 °C gekühlt und der Aufnahmeraum 64 auf eine Temperatur von etwa 18 °C temperiert.
  • Die Einstellung der Temperaturbereiche für die Aufnahmeräume 61 bis 64 und die Aufrechterhaltung für den vorgegebenen Zeitraum erfolgt durch die Auswahl und durch die Eigenschaften von verschiedenen Kühleinrichtungen 71 und 75. Zusätzlich ist eine weitere Diversifizierung der Temperaturniveaus durch den Einsatz verschiedener Isolierwände 56 bis 58 möglich, die die Aufnahmeräume 61 bis 64 voneinander trennen. Durch die Auswahl von geeigneten Kühleinrichtungen 71 und 75 und Isoliermaterialien, die Aufbaustruktur der Isolierwände 56 bis 58 und die Dicke der jeweiligen Isolierwände wird jeweils das Temperaturniveau in den Aufnahmeräumen 61 bis 64 exakt eingestellt und so dimensioniert, dass die vorgegebenen Temperaturunterschiede für einen Zeitraum von vorzugsweise wenigstens 16 und insbesondere wenigstens 24 Stunden aufrechterhalten bleiben und die eine Kälteabgabe in die jeweils benachbarten Räume nur in einem vorgegebenen Maß zulassen, der dann die gewünschten Temperaturen erzeugt.
  • Das Temperaturniveau der Aufnahmeräume 61 und 62 wird hier durch zwei verschiedene Kühleinrichtungen 71 und 75 eingestellt, die jeweils über wenigstens einen Kältespeicher 72 bzw. 76 verfügen. Hier werden für die erste Kühleinrichtung 71 Kältespeicher 72 eines ersten Kältespeichertyps 73 eingesetzt. Die zweite Kühleinrichtung 75 wird mit Kältespeichern 76 eines zweiten Kältespeichertyps 77 betrieben. Beide Kältespeichertypen 73 und 77 sollen als Latentwärmespeicher ausgebildet sein, d. h. mit Flüssigkeiten gefüllt sein, die bei Abkühlung einen Phasenwechsel ausführen. Als erster Kältespeichertyp 72 für den Tiefkühlraum 66 kann ein salzhaltiger Akku (Kältespeicher 72) verwendet werden. Als zweiter Kältespeichertyp 77 für den Frischeraum 67 kann ein paraffinhaltiger Akku (Kältespeicher 76) verwendet werden.
  • Für frische Produkte kann anstelle der angepassten Kühlung auch beispielsweise ein Gefrierschutz eingesetzt werden, der als latenter Wärmespeicher ausgebildet ist und Wärme zuführt, falls der als Frischeraum 67 ausgebildete Aufnahmeraum 62 zu stark abgekühlt. Das kann beispielsweise im Winter passieren, wenn die Transportbox bei sehr kalten Außentemperaturbedingungen längere Zeit im Freien steht.
  • Im Inneren der Transportbox 50 können eine oder mehrere Aufnahmeeinrichtungen 79 ausgebildet sein, zwischen denen jeweils vorzugsweise eine Geschirreinheit 1 aufnehmbar ist, um auch den Rücktransport der Transportbox 50 mit der entsprechenden Anzahl von Geschirreinheiten 1zuverlässig zu ermöglichen.
  • Die Transportbox 50 nach 11 verfügt im Deckel 54 über Kältespeicher 72 und 74. Möglich ist es auch, dass zusätzlich Kältespeicher im Boden der Transportbox oder an anderen geeigneten Stellen untergebracht sind.
  • 12 zeigt ein anderes Konzept einer Transportbox 150 zur Aufnahme einer Reihe von Umverpackungen 40, in denen jeweils beispielsweise eine Geschirreinheit 1 mit den darauf befindlichen von Menügangbestandteilen 30 aufgenommen ist. Auch diese Transportbox 150 verfügt über eine Anzahl von Aufnahmeräumen 161 bis 164, die auf unterschiedliche Temperaturniveaus abgekühlt werden können. Der Aufnahmeraum 161 kann wieder als Tiefkühlraum 166 ausgebildet sein und eine Temperaturzone kleiner minus 18 °C bereitstellen. Der Aufnahmeraum 162 kann wieder als Frischeraum 167 dienen und die Aufnahmeräume 163 und 164 können zur Aufnahme von einer gewissen Anzahl an Weinflaschen vorgesehen sein, wobei beispielsweise der Aufnahmeraum 163 zur Aufnahme von Weißwein - und der Aufnahmeraum 164 zur Aufnahme von Rotweinflaschen vorgesehen ist. Die Flaschen sind hier zur besseren Erkennbarkeit stehend dargestellt, in der Praxis ist eine liegende Position vorzuziehen.
  • Im Deckel 154 ist hier nur ein Kältespeicher 172 als Kühleinrichtung 171 untergebracht. Der Kältespeicher 172 besteht aus einer Trockeneisplatte, die eine ausreichend tiefe Temperatur zur Verfügung stellt, um auch in dem ersten Aufnahmeraum 161 eine ausreichend tiefe Tiefkühltemperatur kleiner minus 18 °C, ggfs. sogar minus 28°C gewährleisten zu können. Da ein Hautkontakt mit Trockeneis gefährlich ist, können die Bestandteile des Deckels 154, zwischen denen das Trockeneis aufgenommen wird, nach dem Einbringen des Kältespeichers 172 versiegelt werden, um den Benutzer oder den Transporteur zu schützen.
  • Hier werden die unterschiedlichen Temperaturniveaus in den Aufnahmeräumen 161 bis 164 allein über unterschiedlich gestaltete Isoliereinsätze 156 bis 159 eingestellt. Vereinfacht gesagt ist der Isoliereinsatz 156 dünner als der Isoliereinsatz 157, der wiederum dünner ist als der Isoliereinsatz 158. Am dicksten ist der Isoliereinsatz 159 zwischen dem Kältespeicher 172 und dem Aufnahmeraum 163 für Rotweinflaschen. Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Dämmmaterialien der einzelnen Isoliereinsätze 156 bis 159 entsprechend unterschiedliche Wärmeleiteigenschaften aufweisen, sodass entsprechende Wärmedurchgangskoeffizienten zur Verfügung gestellt werden, die die Einhaltung eines entsprechenden Temperaturniveaus gewährleisten.
  • Vereinfacht dargestellt sind in 12 die Zwischenwände 160, die ebenfalls entsprechende Wandstärken aufweisen bzw. aus entsprechenden Materialien gefertigt sind, um auch in horizontaler Richtung innerhalb der Transportbox 150 für eine entsprechende Temperaturverteilung zu sorgen.
  • 13 zeigt die aus 12 bekannte Transportbox 150, die durch eine Zusatzeinheit 80 erweitert ist und dadurch weitere Umverpackungen aufnehmen kann.
  • Insgesamt wird ein System zur Verfügung gestellt, bei dem teilzubereitete Lebensmittel und Speisen auf einer Geschirreinheit versiegelt werden, um dann verpackt in einer Transportbox zum Verbraucher zu gelangen und dort in einem Gargerät nach der Lieferung zu Ende gegart oder gegebenenfalls auch nur temperiert zu werden. Dabei können hochwertige Speisen zum Beispiel ohne jegliche Konservierungsstoffe hergestellt angeboten werden. Das bedeutet, dass die Lebensmittel für den kurzfristigen Verzehr hergestellt und teilzubereitet sind. Die Lebensmittel werden auf Geschirreinheiten versiegelt, umverpackt und in einer Transportbox geliefert, dabei können die einzelnen Menügänge au einer Geschirreinheit entweder frisch oder ausreichend tiefgekühlt ausgeliefert werden. Zum Tiefkühlen wird bevorzugt ein kryogenes Frosten verwendet, wodurch eine einerseits geringere Eiskristallbildung bei den gefrorenen Lebensmitteln und andererseits eine erhöhte Stabilität des zu transportierenden Lebensmittels bei beispielsweise fein verzierten Dessertvarianten erreicht wird.
  • Die Geschirreinheit kann beispielsweise als Keramikteller ausgebildet sein und bildet vorzugsweise das Unterteil des versiegelten Menügangs. Dadurch kann ein professionelles Anrichten des Menüs im Vorfeld erfolgen. Vorzugsweise werden Geschirreinheiten in Form von Tellern eingesetzt, die auf die Maße des zu verwendenden Gargerätes individuell abgestimmt sind. Besonders bevorzugt werden solche Längen- und Breitenmaße eingesetzt, bei denen eine Mehrzahl von Geschirreinheiten gleichzeitig in einem Gargerät mit einer Hochfrequenzheizquelle zu Ende zubereitet werden.
  • Als Werkstoff für die Geschirreinheit wird vorzugsweise ein Keramikteller aus Magnesiumoxid vorgesehen. Ein solcher Werkstoff wird mit einer vergleichsweise hohen Brenntemperatur hergestellt. Eine solche Geschirreinheit weist bei einem geringeren Gewicht eine konstante und hohe Schlagfestigkeit auf. Das geringe Gewicht ist vorteilhaft bei dem Transport und die Schlagfestigkeit beeinflusst den Mehrwegeinsatz der Geschirreinheit positiv. Angestrebt werden beispielsweise mehr als 100 oder 160 Einsätze pro Geschirreinheit.
  • Zum Versiegeln kann eine Versiegelungsmaschine 200 eingesetzt werden, bei der ein Vakuum-Skinverfahren eingesetzt wird. Vorzugsweise wird die Folie direkt auf dem Keramikteller versiegelt. Für das Versiegeln ist neben der Höhe des Tellerrandes (Randabschnitt 4) auch der Winkel des Tellerrandes bzw. des Randabschnitts zum Tellerspiegel von Bedeutung. Vorzugsweise wird der Zwischenraum zwischen der Folie und dem Spiegelabschnitt bzw. der Speise teilvakuumiert. Dazu wird ein sicheres Anhaften der Folie an dem Material der Geschirreinheit (Keramik) verlangt. Die Lebensmittel werden beispielsweise durch Auftragen von speziellen Glasuren so präpariert, dass die Folie beim Abziehen nur minimal oder gar nicht an dem Lebensmittel haftet.
  • Vorzugsweise wird eine spezifisch temperierte Folie eingesetzt, mit welcher auch ein hochwertig angerichtetes Menü nicht zerdrückt wird. Die Folie verhindert ein „Verrutschen“ während des Transports. Eine teilvakuumierte Atmosphäre reicht regelmäßig aus, da nur eine kurzfristige Haltbarkeit gefordert wird. Dabei wird der Vakuumiergrad von dem Typ oder der Art und/oder der Zusammenstellung und/oder dem Aggregatzustand der zu verpackenden Bestandteile 30 eingestellt.
  • Die Oberfläche des Keramiktellers bzw. der Geschirreinheit hat einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg des Versiegelns. Vorteilhafte Ergebnisse sind mit rauen Oberflächen erzielt worden. Aber auch glatte Oberflächen können sich zum Versiegeln eignen.
  • Alternativ zu einer Versiegelung direkt auf der Oberfläche der Geschirreinheit ist auch der Einsatz einer separaten Kunststoffschale als Unterschale möglich. Dann kann die Unterschale beispielsweise aus Kunststoff gefertigt werden und das Verpacken kann konventionell auf der aus Kunststoff bestehenden Unterschale erfolgen.
  • Möglich ist es auch das Siegelmaterial direkt auf der Geschirreinheit aufzubringen, um so ein vollständiges Verschließen zu gewährleisten. Ein solches Siegelmaterial kann beispielsweise auf der Unterseite des Randabschnitts 4 aufgebracht werden.
  • Vorzugsweise wird zum Versiegeln eine klarsichtige Folie eingesetzt, die dem Benutzer beim Öffnen der Umverpackung eine direkte Sicht auf das Menü ermöglicht.
  • Zur Versiegelung kann Folie mit einer Standarddicke ein von zum Beispiel 100 µm eingesetzt werden. Möglich ist es aber auch dünnere oder dickere Folie einzusetzen, wobei eine Dicke von 85 µm oder 75 µm vielversprechend erscheint.
  • Vor dem Vakuumieren und Versiegeln wird die Folie vorzugsweise temperiert.
  • Wird die Folie auf dem Dekorrand der Geschirreinheit versiegelt, so kann beispielsweise eine optische Übereinstimmung des Dekors mit der Banderole außen an der Umverpackung eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise wird eine Geschirreinheit bei Raumtemperatur versiegelt, da ein gekühlter oder tiefgekühlter Teller aufgrund von Feuchtigkeitsbildung nicht ohne Weiteres gesiegelt werden kann. Nach dem Versiegeln kann das verpackte Menü tiefgekühlt gelagert werden.
  • Nach dem Versiegeln wird die Geschirreinheit in einem Karton verpackt, der neben Dekorelementen auch eine Kennzeichnung des Menügangs trägt.
  • Zum Transport der verpackten Menüs wird eine Transportbox eingesetzt, die vorzugsweise auf dem Grundmaterial EPP (Expanded Polypropylen) basiert. Es wird eine Mehrweg-Transportbox zur Verfügung gestellt, bei der mehrere Klimazonen zur Verfügung gestellt werden, die die besonderen Eigenschaften der Lebensmittel berücksichtigen. Somit können sowohl tiefgekühlte als auch frische Lebensmittel sowie der zum Gericht passende Wein wohltemperiert geliefert werden. Dabei wird ein zeitlicher Puffer von 24 Stunden angepeilt.
  • Möglich ist der Einsatz von Kältespeichern auf Basis von Salzen und auch auf Basis von paraffinhaltigen Kühlakkusystemen. Wichtig ist, dass im Tiefkühlbereich die Grenze von minus 18° bzw. minus 28°C nie überschritten wird und in dem Frischebereich die Grenze von plus 2 °C nie unterschritten wird, um ein Gefrieren der Frische-Lebensmittel zu vermeiden. Dazu können beispielsweise paraffinhaltige Kühlakkus eingesetzt werden.
  • Verschiebbare Trennwände im Innenraum der Transportbox sorgen für eine variable Nutzung. Die Maße der Transportbox orientieren sich an den Maßen der Umverpackung und somit auch an den Maßen der Geschirreinheit.
  • Vorzugsweise werden die Aufnahmeräume für Weinflaschen so konzipiert, dass diese wie im Weinkühlschrank liegend transportiert und gelagert werden. Es ist möglich, dass auf der Weinflasche eine Folie aufgebracht wird, die direkt die Temperatur des Weins misst und anzeigt.
  • Als Kühlmedium kann beispielsweise Trockeneis eingesetzt werden, wobei dann für einen Berührschutz gesorgt wird, um dem Benutzer vor den tiefen Temperaturen von Trockeneis als Kühlmedium zu schützen.
  • Ein erheblicher Vorteil der Wahl von Trockeneis als Kühlmedium ist der wirtschaftliche Vorteil, da Trockeneis günstig ist und einfach zu handhaben. Werden Kühlakkus eingesetzt, müssen diese vor dem Einsatz vor Ort tiefgekühlt und schnell eingesetzt werden, da sich sonst Kondenswasser auf den Kühlakkus ablagert.
  • Zur Ausbildung unterschiedlicher Klimazonen können Isolierwände mit unterschiedlichen Wärmeleitzahlen eingesetzt werden, wobei die Wärmeleitzahl das Vermögen des Werkstoffes beschreibt, thermische Energie mittels Wärmeleitung zu transportieren. Die Dicke und die Beschaffenheit der einzelnen Isolierwände sind auf einen maximal 24 Stunden dauernden Transport der Lebensmittel ausgerichtet. In entsprechender Weise wird auch die Menge des eingesetzten Trockeneises auf einen 24-Stunden-Zyklus ausgerichtet.
  • Versetzbare Trennwände ermöglichen die Nutzung des Innenraums der Transportbox beispielsweise auch ausschließlich für Lebensmittel, wenn zum Beispiel kein Wein mitgeliefert werden muss.
  • Es ist möglich, die Transportbox durch eine Zusatzeinheit oder durch mehrere Zusatzeinheiten zu erweitern. Vorzugsweise wird dann die Zusatzeinheit am Boden der Transportbox arretiert. Das hat den Vorteil, dass der Deckel der Transportbox nicht verändert werden muss.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Geschirreinheit, Teller
    2
    Körper
    3
    Spiegelabschnitt
    4
    Randabschnitt
    5
    Breite
    6
    Länge
    7
    Winkel
    8
    Anlagefläche
    9
    Rand
    10
    Dekorrand
    11
    Dekorlinie
    12
    Dekorbreite
    14
    unterer Randabschnitt
    15
    Folie
    16
    Zwischenraum
    21
    Siegelmaterial
    22
    Hilfsrand
    25
    Unterschale
    30
    Bestandteil
    40
    Umverpackung
    50
    Transportbox
    53
    Boden
    54
    Deckel
    55
    Innenraum
    56
    Isolierwand
    57
    Isolierwand
    58
    Isolierwand
    61
    Aufnahmeraum
    61
    Aufnahmeraum
    63
    Aufnahmeraum
    64
    Aufnahmeraum
    66
    Tiefkühlraum
    67
    Frischeraum
    68
    Einsatz
    69
    Öffnung
    70
    Tragegriff
    71
    erste Kühleinrichtung
    72
    Kältespeicher
    73
    erste Kältespeichertyp
    74
    Kältespeicher
    75
    zweite Kühleinrichtung
    76
    Kältespeicher
    77
    zweiter Kältespeichertyp
    78
    Gefrierschutz
    79
    Aufnahmeeinrichtung
    80
    Zusatzeinheit
    100
    Gargerät
    101
    Garraum
    102
    Garebene
    103
    Hochfrequenzheizquelle
    105
    Garraumbreite
    106
    Garraumlänge
    150
    Transportbox
    154
    Deckel
    155
    Innenraum
    156
    Isoliereinsatz
    157
    Isoliereinsatz
    158
    Isoliereinsatz
    159
    Isoliereinsatz
    160
    Zwischenwand
    161
    Aufnahmeraum
    161
    Aufnahmeraum
    163
    Aufnahmeraum
    164
    Aufnahmeraum
    166
    Tiefkühlraum
    167
    Frischeraum
    172
    Deckel
    200
    Versiegelungsmaschine
    201
    Folienzufuhr
    202
    Absaugeinrichtung
    203
    Druckmesseinheit
    204
    Siegelwerkzeug
    206
    Aufnahmeraum

Claims (17)

  1. Verfahren zum Versiegeln von teilzubereiteten Bestandteilen (30) eines Menügangs, wobei die Bestandteile (30) auf einer Geschirreinheit (1) positioniert und mit einer Folie (15) bedeckt werden, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenraum (16) zwischen der mit Bestandteilen (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) teilvakuumiert wird.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei bei dem Vakuumieren Luft zu einem Anteil von mindestens 20% aus dem Zwischenraum (16) abgesaugt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei bei dem Vakuumieren Luft zu einem Anteil von größer 20% in dem Zwischenraum (16) verbleibt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Vakuumiergrad von den zu versiegelnden Bestandteilen (30) abhängt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich bei dem Vakuumieren die Folie (15) bereichsweise an auf der Geschirreinheit (1) positionierten Bestandteilen (30) anlegt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (15) vor dem Bedecken der Bestandteile (30) wenigstens bereichsweise gedehnt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (15) vor dem Abdecken der Geschirreinheit (1) oder der Bestandteile (30) erwärmt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zwischen die Geschirreinheit (1) und die oberhalb der Geschirreinheit (1) positionierte Folie (15) Luft geblasen wird, bevor die Folie (15) auf die Geschirreinheit (1) abgesenkt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (15) an einen Randabschnitt (4) der Geschirreinheit (1) angelegt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (15) an den Randabschnitt (4) der Geschirreinheit (1) gedrückt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich die Folie (15) bei dem Vakuumieren bereichsweise an die Geschirreinheit (1) anlegt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (15) um den Rand (9) der Geschirreinheit (1) umgelegt und/oder von unten an einen Randabschnitt (14) der Geschirreinheit (1) angelegt wird.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Geschirreinheit (1) einen Körper (2) aufweist, der wenigstens im Wesentlichen aus einem keramikartigen Material besteht und/oder einen Körper (2) aufweist, der wenigstens zu einem Teil aus Magnesiumoxid besteht.
  14. Versiegelungsmaschine (200) zum Versiegeln von auf einer Geschirreinheit (1) positionierten teilzubereiteten Bestandteilen (30) eines Menügangs, umfassend eine Folienzufuhr (201), um der Geschirreinheit (1) eine Folie (15) zuzuführen, und eine Absaugeinrichtung (202), um einen Zwischenraum (16) zwischen der mit Bestandteilen (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) abzusaugen, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsmaschine (200) dazu geeignet und eingerichtet ist, den Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) teilweise zu vakuumieren.
  15. Versiegelungsmaschine (200) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Versiegelungsmaschine (200) dazu geeignet und eingerichtet ist, den Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) zu mindestens 20% zu vakuumieren.
  16. Versiegelungsmaschine (200) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei die Versiegelungsmaschine (200) dazu geeignet und eingerichtet ist, den Zwischenraum (16) zwischen der mit einer Speise (30) versehenen Geschirreinheit (1) und der Folie (15) um maximal 70% zu vakuumieren.
  17. Versiegelungsmaschine nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, umfassend eine Druckmesseinheit (203), mit welcher ein Maß für einen Innendruck in dem Zwischenraum (16) erfasst wird.
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