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CH464775A - Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, unter Einschluss von Schutzgas und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, unter Einschluss von Schutzgas und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
CH464775A
CH464775A CH1600467A CH1600467A CH464775A CH 464775 A CH464775 A CH 464775A CH 1600467 A CH1600467 A CH 1600467A CH 1600467 A CH1600467 A CH 1600467A CH 464775 A CH464775 A CH 464775A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
shell
flange
chamber
opening
cover
Prior art date
Application number
CH1600467A
Other languages
English (en)
Inventor
Carl Bergstrom Roger
Original Assignee
Anderson Bros Mfg Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Anderson Bros Mfg Co filed Critical Anderson Bros Mfg Co
Publication of CH464775A publication Critical patent/CH464775A/de

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B31/00Packaging articles or materials under special atmospheric or gaseous conditions; Adding propellants to aerosol containers
    • B65B31/02Filling, closing, or filling and closing, containers or wrappers in chambers maintained under vacuum or superatmospheric pressure or containing a special atmosphere, e.g. of inert gas
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vacuum Packaging (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)

Description


  
 



  Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, unter Einschluss von Schutzgas und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung betrifft ein fortschrittliches Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, unter Einschluss von Schutzgas und eine iEinrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.



   Die Erfindung wird hernach unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beispielsweise beschrieben.



  Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Aufriss der Einrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Längenabschnittes dieser Einrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Längenabschnittes eines Streifens, an welchem Verpackungsdeckel ausgebildet   sind   
Fig. 4 einen Querschnitt nach der Linie 4-4 der Fig. 5, und zwar von der Einrichtung und von Teilen der Verpackung,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 der Fig. 4 und
Fig. 6 einen der Fig. 5 ähnlichen Schnitt, wobei sich aber der Verschliesskopf in seiner Verschliesslage befindet.



   Bei der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung ist eine Rolle 10 von thermoplastischem Material am einen Ende angeordnet. Ein Streifen 11 von solchem Material wandert längs der Einrichtung durch verschiedene Stationen. Heizköpfe 12 und 13 erhitzen den Streifen bzw. die Bahn 11 so, dass er bzw. sie in jede gewünschte Form gebracht werden kann. In der nächsten Station wird im Streifen 11 eine Schale C gebildet unter Einwirkung eines Dorn es 14 und unter Druckeinwirkung von der anderen Seite her; anstatt dessen kann aber auch Unterdruck zur Anwendung gelangen, was dann auch unter den Begriff  pressgeformt  fallen soll, wenn dieser nachher auftritt.

   Der Dorn 14 bewegt sich in der Richtung der Pfeile 5, 10 zwischen einer Wirklage, in welcher er sich zunächst beim Streifen befindet, und einer mit strichpunktierten Linien angedeuteten abgehobenen Lage, wobei im zweiten Fall der Streifen schrittweise vorbewegt wird, und zwar mittels eines Greifers 16, der durch einen Kolben 17 in Richtung der Pfeile 18 hin und her bewegt wird.



   Im gezeigten Beispiel hat die Schale C rechteckige Form, wie dies am besten aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht; ihr Boden 22 und ihre Seitenwände 23-26 sind flach. Die Seitenwände sind alle gleich stark gegen den Boden 22 geneigt. Die oberen Enden der   Selibenwände    liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden das obere Ende des Behälters bzw. der Schale. Ein Aussenflansch umgibt ringsherum diese Seitenwände in dieser Ebene.



  Er weist einen inneren Teil 28 und einen äusseren Teil 29 auf, der gegenüber dem inneren   Teil    um einen be  stimmen    Abstand versetzt ist, und zwar aus besagter Ebene nach oben hin in eine zu ihr parallele Ebene.



  Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist eine Reihe von Schalen C so im Streifen 11 ausgebildet, dass benachbarte Aussenteile 29 zusammenhängen.



   Ein Streifenabschnitt, in dem soeben eine Schale C gebildet wurde, wandert zu einer dritten Station, in welcher der Flansch eine Öffnung 30 erhält, und zwar mittels eines Stanzstempels 32 und einer Matrize 34 (Fig. 2). In einer Variante könnte die Öffnung 30 be  reits    in der vorhergehenden Station eingestanzt werden.



  Vorzugsweise wird die Öffnung 30 im äusseren Flanschteil 29 gebildet, dort, wo zwei solche Flanschteile von aufeinanderfolgenden Schalen zusammenhängen, aber näher bei der Seitenwand 26 als bei der Seitenwand 24, für einen Zweck, der noch beschrieben wird.



   In einer vierten Station wird eine dosierte Menge von Ware P in die Schale C gegeben. Es kann sich dabei um irgendwelche Ware, z. B. Essware, handeln, die sich eignet zur Verpackung unter Einschluss eines Schutzgases wie z. B. Kohlenstoffdioxyd, Stickstoff, Argon, aktiver Stickstoff.



   In der Einrichtung ist auch eine zweite Rolle von thermoplastischem Material fertig gelagert, von welcher ein Streifen 41 abgezogen wird. Dieser wird durch Heizköpfe 42, 43 erhitzt, und es werden in ihm mit Hilfe eines Dornes 44 Innendeckel I   pressgeformt.    Der   Streifen 41 wird zu einer Schneidestation   vorbewegt,    in welcher Messer 45 den Innendeckel I in der ge  forderten    Form herausschneiden. Der Innendeckel I ist so geformt, dass er am inneren Flanschteil 28 aufliegt und das offene Ende der Schale C überspannt. Die inneren Deckel I werden von einem hin und her bewegten Kopf 46 erfasst und jeder von ihnen wird auf eine zugehörige Schale C gelegt, nachdem diese mit der Ware P gefüllt worden ist.



   Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat der Innendeckel I einen überspannenden Teil 52, der sich bei den Seitenwänden 23-26 der Schale C auf einem Niveau erstreckt, das unter dem oberen Ende dieser Seitenwände gelegen ist. Die Seitenwände 53-56 erstrecken sich vom überspannenden Teil ausgehend nach oben und aussen geneigt parallel zu den entsprechenden Wänden 23-26 der Schale. Dadurch ist eine Selbstzentrierung des eingelegten Innendeckels gewährleistet. Auch die Seitenwände des Innendeckels sind von einem Aussenflansch umgeben, der mit 58 bezeichnet ist und auf dem inneren Teil 28 des   Schalenftansches    aufliegt. In der Seitenwand 56 ist eine Ausbuchtung 59 ausgebildet, ebenso auch im Flansch 58 im Bereich der Öffnung 30 zur Herstellung einer Verbindung mit dem Inneren der Schale C.

   Eine analoge Einbuchtung könnte zum gleichen Zweck anstatt am Innen deckel in entsprechenden Teilen der Schale ausgebildet sein.



   In gewissen Verpackungen kann der Innendeckel I weggelassen werden; in einem solchen Fall kann der ganze Schalenflansch in einer einzigen Ebene liegen, ohne Unterteilung in zwei gegeneinander versetzte Teile.



  Bei   weggelassenem    Innendeckel ist die vorerwähnte Einbuchtung im Schalenflansch auszubilden, und zwar zwischen der Öffnung 30 und der benachbarten Seitenwand 26.



   Eine dritte Verpackungsmaterialrolle 60 ist ebenfalls in der Einrichtung abgestützt und es wird von ihr eine dünne, biegsame Folie 61 abgezogen. Diese Folie 61 ist vorzugsweise verstreckbar und dazu geeignet, mit dem Flansch der Schale C auf einem Teil des Umfanges durch   Heissversiegelung    verbunden zu werden. Vorzugsweise bestehen der Streifen 11 und die Folie 61 aus verträglichen thermoplastischen Materialien, die sich für eine solche Heissversiegelung eignen. Es kommen aber auch andere Materialien in Frage und damit auch andere Verbindungsverfahren als   Heissversiegelung.    Nichts destoweniger wird es auch dann von Vorteil sein, wenn die Folie 61, welche an der fertiggestellten Verpackung den Aussendeckel bildet, verstreckbar ist, zu einem Zweck, der hernach erläutert wird.

   Die Folie 61 wird auf den Schalenflansch aufgelegt und es   werden    dann die Schale C, der Innendeckel I und der Aussendeckel 61 zu einer Unterdruckkammer vorgeschoben, die zusammenfassend mit X bezeichnet und in ihren Einzelheiten in den Fig. 4-6 gezeigt ist. In der Kammer X wird die Luft aus der Kammer selbst und aus der Schale abgesogen und ein Schutzgas durch die Öffnung 30 hindurch in die Schale C eingeführt, worauf der Aussendeckel 61 hermetisch schliessend mit dem äusseren Flanschteil 29 einwärts der Öffnung 30 verbunden wird.



  Die Einzelheiten der Einrichtung und des Vorgehens werden weiter unten beschrieben.



   In diesem Punkt ist eine   Vielzahl    von verschlossenen Verpackungen, die noch ein zusammenhängendes Band bilden, erhalten. Dieses Band von Verpackungen wird nun zu einer Station 64 vorgeschoben, in welcher eine Verpackung nach der andern mit Hilfe von Messern 65, 66 abgetrennt wird. Die einzelnen Verpackungen werden auf einen Förderer 68 abgelegt und der verbleibende Ausschuss wird aus der Maschine herausgeführt unter Trennung in kleine Abschnitte und Zuhilfenahme von Messern 69. In der Ausschneidestation 64 erfolgt das Ausschneiden innerhalb des Aussenrandes der Verschlussfläche, um sicherzustellen, dass der Verschluss zwischen der Deckfolie 61 und dem Flansch 29 sich bis zur Schneidkante hin erstreckt.

   Man erhält so eine vortrefflich aussehende Verpackung, an der   gesvünsch-    tenfalls eine Aufreisszunge vorhanden sein kann, die sich in irgendeiner geeigneten Weise über die Verschlussfläche hinaus erstreckt.



   Die sogenannte Vakuumverpackung hat den Nachteil, dass die Verpackung in sich um die Ware herum zusammenfällt, sobald sie der Aussenatmosphäre ausgesetzt ist. Ausserdem verbleibt notwendigerweise in der Verpackung eine gewisse Restmenge von Luft; wenn die verpackte Ware z. B. eine Fleischware ist, kann diese verbliebene Luftmenge genügen, um ein Verderben des Inhaltes zu bewirken. Nach dem Schutzgaseinflössverfahren kann dagegen Schutzgas in die Verpackung eingeführt werden. Bis anhin ist aber zur Durchführung dieses Verfahrens die Verpackung teilweise geschlossen und dann das Schutzgas durch ein Röhrchen, eine sogenannte    Gaselinführlanze ,    in das Behälterinnere eingeführt worden.

   Mit dem hier beschriebenen Verfahren und der zugehörigen Einrichtung soll es möglich sein, die im Verpackungsinneren verbleibende Luftmenge auf ein Minimum zu reduzieren und dafür ein Schutzgas einzuführen, wobei der hermetische Verschluss der Verpackung danach in einem leinzigen Vorgang erfolgt. Diese Schritte werden vorzugsweise in der evakuierbaren Kammer X durchgeführt,   die in den n Fig. 4-6 dargestellt ist.   



   Diese Kammer X weist ein unteres Glied 71 auf, welches durch einen geeigneten Mechanismus in Vertikalrichtung   bewegbar    ist. Befindet sich dieses Glied in der oberen Endlage, so liegt es an einem oberen Glied 72 an, und zwar luftdicht, dank einer eingelegten Dichtungsleiste 73, die an einem Mantelteil 74 des oberen Gliedes 72 anliegt. Das untere Glied 71 hat eine Mulde 78 zur Aufnahme der Schale C. Das obere Glied 72 hat eine Mulde 79, welche mit der Mulde 78 in Verbindung steht durch den im unteren Glied 71 vorhandenen Kanal 76 hindurch.



   Innerhalb der Mulde 79 befindet sich ein Heissversiegelungskopf 82 mit vorstehenden Teilen 83, die geeignet geformt sind, um die Folie 61 an den Schalenflansch anzupressen. Der Verschlusskopf 82 ist von einer Lage, in welcher er vom Deckel wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt abgehoben ist, in eine Wirklage bewegbar, in welcher er am Deckel, wie in Fig. 6 gezeigt, anliegt. Falls der Verschluss der Verpackung ein Klebeverschluss ist, der ohne Hitze zustande kommt, muss der Verschlusskopf natürlich nicht erhitzbar sein.



  Es können auch Verschliessmethoden Anwendung finden, die zum Beispiel mit Ultraschall oder mit Hochfrequenz arbeiten. Der Verschlusskopf 82 hat Öffnungen 84 als Hilfe bei der Luftabsaugung aus den Mulden 78 und 79. Gewünschtenfalls kann der Verschlusskopf 82 feststehend sein und dafür aber das untere Glied 71 beim Verschliessvorgang angehoben werden.



   Die Mulden 78 und 79 können wahlweise mit der Atmosphäre oder mit einer Vakuumpumpe in Verbindung gebracht werden durch Betätigung eines Hahns 86, von welchem aus ein Kanal 87 zu den Mulden,  ein Kanal 88 zur Saugpumpe und ein Kanal 89 zur Aussenatmosphäre führt.



   Im Betrieb wird das untere Glied 71 in bezug auf das obere Glied 72 abgesenkt und die Schale C samt Innendeckel I und Aussendeckel 61 in Richtung des Pfeiles g (Fig. 1 und 2) bewegt. Die Schale C wird im ersten Teil dieser Bewegung durch eine Platte 92 (Fig. 2) gestützt und dann von dieser weg in die Kammer X überführt. Danach wird das untere Glied 71 angehoben, bis seine Dichtungsleiste am oberen Glied 92 anliegt, und zwar von unten her oder am Mantel, wobei stets die gegen die Schalenseitenwand 26 hin versetzte Öffnung innerhalb der Klemmstelle liegt.



   Nun wird der Hahn 86 so betätigt, dass der an die Vakuumpumpe angeschlossene Kanal 88 mit dem zur Mulde 79 führenden Kanal 87 in Verbindung steht, damit in der Mulde 79 ein Unterdruck zustande kommt, ebenso wie auch im Inneren der Schale C selbst und auch im Zwischenraum zwischen Innendeckel I und Aussendeckel   61, dies    dank Abfluss von Luft durch den Kanal 59 und   Spalt    93 (Fig. 4), wobei infolge des Druckunterschiedes der Aussendeckel 61 eingebogen wird. Vorzugsweise wird ein Hochvakuum von etwa 686-737 mm   Quecksilbersäule    erzeugt. Sobald die gewünschte Luftmenge evakuiert worden ist, wird der Hahn 86 so betätigt, dass der Kanal 87, wie in Fig. 5 angedeutet, ganz nach aussen abgeschlossen ist.



   Wie aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, hat das untere Glied 71 einen Kanal 95, der auf die Öffnung 30 ausmündet. Ein Schutzgaszuführkanal 96 oder eine Schutzgasflasche ist durch einen Kanal 97 hindurch mit dem Kanal 95 verbunden unter Zwischenschaltung eines Druckregulierorgans 98. Im Kanal 97 ist ein Hahn 99 eingesetzt, der zweckmässig durch einen Zeitgeber 100 gesteuert wird, um den Übergang zwischen den Lagen  auf  und    zu     zu bestimmen. Wenn der Hahn 99 aufgedreht wird, so fliesst Schutzgas durch die Leitung 97, den Kanal 95 und die Öffnung 30. Durch dieses Schutzgas wird die Innenseite des Aussendeckels 61 beaufschlagt und leicht über die Öffnung 30 verstreckt; das Schutzgas fliesst nun in die Schale C ein durch den Spalt, der so gebildet wurde.

   Da sich die Öffnung 30 ungefähr in der Quermitte der Schale C befindet, so fliesst das Schutzgas zuerst in die Schale und dann wegen dem Druckunterschied zwischen Schale und Deckel in die Mulden 78 und 79. Auf diese Weise erreicht man, dass eine gewisse Restmenge von Luft in vorteilhafter Weise aus der Verpackung heraus in die Mulden hinein abgedrängt bzw. abgeschwemmt wird. Der Zeitgeber 100 ist so eingestellt, dass er den Einfluss von Schutzgas über eine genügend lange Zeitperiode zulässt, damit der Druck in der Verpackung und den Mulden den Druck erreicht, der am Druckregler 98 eingestellt ist. Vorzugsweise ist dieser Druck annähernd gleich dem atmosphärischen Druck, damit, wenn später die Verpackung der Aussenatmosphäre   aufge-    setzt ist, ihre Wände weder ein- noch ausgebuchtet werden.

   Sobald der Druck in der Verpackung diesen vorerwähnten Wert erreicht hat, verschliesst der Zeitgeber 100 den Hahn 99. In gewissen Fällen wird der Hahn 86 zur Atmosphäre hin geöffnet, solange der Druck in den Mulden noch unterhalb dem atmosphärischen Druck liegt, aber nachdem der Druck in der Schale C bereits wieder annähernd gleich diesem atmosphärischen Druck ist. Es kann so etwas Schutzgas gespart werden. Nun werden der Verschlusskopf 82 und das untere Glied 71 wieder in bezug aufeinander bewegt, damit die vorstehenden Teile 83 des Verschlusskopfes 82 den Aussendeckel 61 an den äusseren Teil 29 des Schalenflansches andrücken, um so eine gasdicht verschlossene Packung herzustellen. Dazu ist es notwendig, dass die Fläche, in welcher dieser Verschluss zustande kommt, einwärts der Öffnung 30 gelegen ist.

   Ausserdem ist der vorstehende Teil 83 vorzugsweise so angeordnet, dass er die Einbuchtung 59 im Flansch 58 gegen den inneren Flanschteil 28 drückt, wie in Fig. 6 gezeigt. Auf diese Weise wird zumindest ein Teil der Einbuchtung während des Verschliessvorganges zum Verschwinden gebracht. Um dies zu ermöglichen, besteht der Innendeckel I vorzugsweise aus einem Material, das unter der Einwirkung des Verschlusskopfes glatt gebügelt wird. Im einen Beispiel wird als solches Material Polyvinylchlorid verwendet und während des Verschliessvorganges Hitze zur Anwendung gebracht.   Unter    der Hitzeeinwirkung kommt die Einbuchtung 59 in ihre ursprüngliche undeformierte, also flache Lage zurück.

   Am Ende des Verschliessvorganges wird der Verschlusskopf 82 in seine obere Lage zurückbewegt, der Hahn 86 betätigt, um den Kanal 87 durch den Kanal 89 hindurch mit der Atmosphäre in Verbindung   zu,    setzen, und zuletzt das untere Glied 71 abgesenkt, damit die verschlossene Verpackung aus der Kammer X herausgenommen werden kann.



   Es sei nochmals hervorgehoben, dass das Schutzgas direkt in die Verpackung anstatt nur in den die Verpackung umgebenden Kammerraum eingeführt wird.



  Dies ist besonders dann wichtig, wenn das Schutzgas leichter ist als Luft, wie das z. B. bei Wasserstoff der Fall ist. Ein solches Schutzgas würde, z. B. im Gegensatz zu Kohlenstoffdioxyd, den Restanteil nach oben und nach aussen aus der Verpackung abdrängen, wogegen ein Schutzgas, das leichter ist als Luft, leicht eingefangen würde. Dadurch, dass man eine Strömung aus der Verpackung hinaus in die unter Unterdruck stehende Kammer herbeiführt, vermischt sich das   Schutz--    gas mit der Restluft 1, die noch in der Verpackung enthalten ist, wobei ein Teil dieser Restluft aus der Verpackung heraus in die Kammer mitgetragen wird.



   Ein wichtiger Vorteil des beschriebenen Verfahrens besteht auch darin, dass dieses mit einem einzigen Verschliessvorgang auskommt.   

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH 1 Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, gekennzeichnet durch folgende Schritte: - Bildung von Schalen mit Aussenflansch; - Einfüllung einer dosierten Menge der zu verpacken den Ware in je eine der Schalen; - Auflegen eines Deckels auf den Schalenflansch zur Bildung eines Abschlusses entlang einer vorbestimm ten peripherischen Fläche, unter Bildung einer inne ren Verschlusslinie; - Ausschneiden einer Öffnung im Schalenflansch oder aufliegenden Deckel ausserhalb dieser inneren Ver schlusslinie;
    - Verbringen von Schale samt Deckel in eine evakuier bare Kammer, zu welcher ein oberes und ein unteres Glied gehören, welche von einer Lage, in welcher sie voneinander abgehoben sind, in eine Lage ver bringbar sind, in welcher sie eine gasdicht abge schlossene Kammer bilden; - Halten des Deckels in einer Lage nahe beim Schalen flansch; - Verminderung des Druckes im Inneren der Kammer zwecks Absaugens von Luft aus derselben;
    - Einführung von Schutzgas durch besagte Öffnung hin durch und gegen die ihr gegenüberliegende Verpak kungswand und von dort in das Innere der Ver packung und dann hermetisches Verschliessen des Deckels mit dem Schalenflansch entlang der vorbe stimmen peripherischen Fläche noch im Innern der Kammer zwecks Bildens einer verschlossenen Ver packung mit darin eingeschlossenem Schutzgas und Herausnehmen der Verpackung aus der Kammer.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schutzgas verwendet wird, das leichter ist als Luft.
    2. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch ge kennzeichnet, dass die Öffnung aus dem Schalenflansch ausgeschnitten wird und dass das Schutzgas gegen den Deckel hin eingedrückt wird, um denselben von der Öffnung abzuheben.
    3. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch ge kennzeichnet, dass der Schalenflansch so ausgebildet wird, dass er einen inneren und einen äusseren Teil hat, wobei sich die vorgewählte peripherische Verschlussfläche am äusseren Flanschteil befindet; ferner dadurch gekennzeichnet, dass man einen Innendeckel und zwar auf den inneren Teil des Schalenflansches und entweder am Innendeckel oder am inneren Flanschteil eine Einbuchtung bildet, die mit der Schalen mulde in Verbindung steht, ebenso wie mit der Öffnung, um dadurch das Schutzgas in das Schaleninnere einzuführen.
    4. Verfahren nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass während des Verschlussvorganges mindestens ein Teil der Einbuchtung ausgebügeit wird.
    5. Verfahren nach Patentanspruch I oder einem der Unteransprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass man den Schalenflansch und den Deckel ausserhalb der Öffnung und an den Seiten der Schalen zusammenklemmt, dabei aber eine Zwischenseite ungeklemmt be lässt, um es der in der Schale enthaltenen Luft zu ermöglichen, zwischen den ungeklemmten Lagen an dieser Seite auszufliessen beim Absaugen der Luft aus der Kammer.
    6. Verfahren nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass man die Schalen aus einem Blatt oder Band bildet, dessen Breite kleiner ist als diejenige der Kammer und dessen Länge grösser ist als diejenige der Kammer, wobei das Klemmen beim Aneinanderdrücken der Kammerglieder stattfindet.
    7. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel aus verstreckbarem Material gebildet wird und das Schutzgas einführt bis Erreichen eines Druckes, bei welchem der Deckel ohne unzulässig grosse Verstreckung von der ersten Lage abgehoben wird.
    8. Verfahren nach Patentanspruch I oder Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Bilden der Schalen diese an einer Bahn aus halbsteifem thermoplastischem Material gebildet werden und als zusammenhängende Kette von Schalen eine nach der andern in die Kammer vorbewegt werden, zusammen mit einer Materialbahn, aus welcher die Deckel entstehen.
    PATENTANSPRUCH II Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch I, gekennzeichnet durch Mittel zum Herausschneiden einer Öffnung im Schalenrand vor Eintritt der Schale in die Kammer; Mittel, welche mit der Flanschöffnung in Verbindung stehen und an der Unterseite des Flansches enden, zur Einführung von Schutzgas durch die Öffnung hindurch und zwischen Schalenflansch und Deckel hindurch in das Innere der Schale; einen Verschlusskopf innerhalb der Kammer über dem Deckel und Mittel zum Gegeneinanderbewe gen von Verschlusskopf und Schale zwecks Andrückens des Verschlusskopfes an den auf dem Schalenflansch aufliegenden Deckelteil nach Einführung des Schutzgases in das Schaleninnere.
    UNTERANSPRÜCHE 9. Einrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass ein unteres und ein oberes Glied der Kammer eingerichtet sind, um den Deckel an den Schalenflansch an mindestens zwei einander gegenüberliegenden Seiten anzudrücken und dass das Schutzgaseinführmittel eingerichtet ist, um das Schutzgas durch die Flanschöffnung hindurch gegen die darüberliegende Deckelfläche einzuführen, um diese örtlich vom Schalenflansch abzuheben.
    10. Einrichtung nach Patentanspruch II, gekennzeichnet durch Mittel zum Vorschieben einer Bahn von Schalenmaterial und dadurch gekennzeichnet, dass die Schalenbildungsmittel in dieser Bahn eine Reihe von Schalen bilden, wobei zwei aufeinanderfolgende Schalen durch Flanschteile zusammenhängen, wobei die Flanschöffnung in diesem Übergangsteil ausgeschnitten wird und die Glieder der Kammer die Deckelbahn an die Schalenbahn andrücken längs der Flächen, in deren Bereich sich je eine der Flanschöffnungen befindet, und wobei ferner die mit der Flanschöffnung in Verbindung stehenden Mittel am unteren Kammerglied angeordnet sind.
    11. Einrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalenbildungsmittel so ausgebildet sind, dass der Schalenflansch einen Innenteil und einen gegen diesen versetzten Aussenteil hat, wobei die Flanschöffnung aus dem äusseren Flanschteil herausgeschnitten wird, ferner gekennzeichnet durch gesonderte Mittel zur Bildung eines Innendeckels, der auf dem inneren Flanschteil aufzuliegen kommt, bevor der schon erwähnte Deckel am äusseren Flanschteil anzuliegen kommt, wobei entweder die Schalenbildungsmittel oder die Mittel zur Bildung des Innenflansches so ausgebildet sind, dass am Schalenflansch bzw. am Randteil des Innendeckels eine Einbuchtung entsteht, als Verbindung der Flanschöffnung mit dem Schaleninneren.
CH1600467A 1966-11-23 1967-11-14 Verfahren zum Verpacken von Ware, insbesondere Essware, unter Einschluss von Schutzgas und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens CH464775A (de)

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