DE2642746A1 - Aus kunststoffschaum mit eingelagerten metallenen hohlprofilen bestehender rahmen fuer fenster - Google Patents
Aus kunststoffschaum mit eingelagerten metallenen hohlprofilen bestehender rahmen fuer fensterInfo
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Description
- Aus Kunststoff schaum mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen
- bestehender Rahmen für Fenster.
- Die Erfindung betrifft einen aus Kunststoffschaum mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen bestehenden Rahmen für Fenster.
- Kombinationen aus einem Hohlprofil mit einer Kunststoffumschäumung dieser Art werden normalerweise in langen Strängen hergestellt, die zum Zwecke der Zusammensetzung zu einem Fensterrahmen dann auf Gehrung geschnitten und zusammengefügt werden. Die Hohlprofile bestehen hierbei vorzugsweise aus Aluminium. Während des Schäumvorganges und nach der Aushärtung des Kunststoffes bauen sich im Kunststoff Spannungen auf, da der Kunststoff beim Aushärtungsvorgang schrumpft. Das äußere Kunststoffprofil ist mithin bestrebt, seine Länge gegenüber dem inneren Aluminiumprofil zu verringern. Wenn jetzt die einzelnen Abschnitte abgetrennt werden, kommt es zu einem Abbau dieser Spannungen und das äußere Kunststoffprofil schruipft in diesem Bereich, so daß es von den Enden des abgeschnittenen Aluminiumprofiles überragt wird.
- Um die einzelnen Abschnitte spaltfrei aneinander ansetzen zu können, ist es daher - wie bereits anderweitig vorgeschlagen -erforderlich, die nach dem Schrumpfvorgang aus dem Kunststoffprofil vorstehenden Enden des Aluminiumprofiles nachzubearbeiten.
- Dies ist nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand möglich, da insbesondere in Abhängigkeit von der Länge des Abschnittes unterschiedliche Schrumpfungstoleranzen berücksichtigt werden müssen. Zwar soll bei dem bekannten Fensterprofil - weil Aluminium ein leicht bearbeitbares Material ist - ein Abschneiden, das heißt also ein nachträgliches Angleichen der vorstehenden Enden an die geschrumpften Kunststoffprofilflächen leicht möglich sein. Der Nachbearbeitungsvorgang als solcher muß aber dennoch durchgeführt werden, was einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
- Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, die Rahmenprofile so auszubilden, daß eine derartige Nachbearbeitung nicht erforderlich ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der Außenfläche des Hohlprofiles labyrinthartig abgewinkelte Stege angeordnet sind, die nach dem Schäumvorgang in den ausgehärteten Kunststoff eingreifen. Diese Stege sind dabei so ausgebildet, daß sie wenigstens eine Fläche haben, die der Außenfläche des Hohlprofiles gegenüberliegt. Auf diese Weise wird das Kunststoffmaterial von dem abgewinkelten Ende des Steges hintergriffen, so daß ein Abs mitt des Kunststoffmateriales gleichsam zwischen den Außenflächen des Hohlprofiles und der Innenfläches dieses Steges festgehalten wird. Diese Stege können daher als einfache rechte Winkel ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, die Stege T-profilförmig auszubilden, so daß Kunststoffmaterial beidseits eines Steges festgehalten wird. Weiter ist es möglich, jeweils zwei Stege mit einander zugewandten Schenkeln nebeneinander anzuordnen, so daß zwischen beiden eine T-förmige oder schwalbenschwanzförmige Nut gebildet wird, in welche das Kunststoffmaterial eintritt. Zweckmäßig ist es, wenn die Stege gleichmäßig über den Umfang des Hohlprofiles im Abstand zueinander verteilt sind. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es bei Fensterrahmen durchschnittlicher Größe genügt, wenn auf beiden Breitseiten des Hohlprofiles jeweils ein Steg angeordnet ist.
- Um zu verhindern, daß die vom Hohlprofil weiter entfernt liegenden Abschnitte des Kunststoffprofiles, wie die Träger- und Anschlagschenkel des Fensterrahmens, unabhängig vom Mittelbereich zusätzlich schrumpfen und somit in diesen äußeren Bereichen Spalte bilden, ist es vorteilhaft, bei größeren Entfernungen dieser Abschnitte vom Mittelbereich in diese Schenkel Versteifungsschienen einzubringen, die zweckmäßigerweise einstückig mit dem Hohlprofil ausgebildet sind. Da diese Versteifungsschienen bei normalen Fensterrahmenprofilen im Winkel zu den Flächen des Hohlprofiles liegen und ihrerseits eine relativ große Fläche aufweisen und da andererseits die Querschnitte der Schenkel verhältnismäßig klein sind, können unter Umständen diese Schienen allein schon ausreichen, um ein Schrumpfen des sie umgebenden Kunststoffes zu verhindern. Sie haben außerdem den Vorteil, daß sie zur Versteifung der Schenkel beitragen und für ein sicheres Anliegen der Fensterscheibe einerseits und ein dichtes Schließen des Fensters andererseits sorgen. Bei bekannten Rahmenprofilen können nämlich die Träger- und Anschlagschenkel des Fensterrahmens, die nur aus dem angeschäumten Kunststoff bestehen, aufgrund ihres Querschnittes zu Verwerfungen und zu Durchbiegungen unter Last neigen, so daß die Glasscheibe nicht über ihre gesamte Länge am Trägerschenkel anliegt bzw. das Fenster nicht dicht schließt. Durch die Versteifungen in den äußeren Schenkeln, die das Kunststoffprofil festhalten, werden also in vorteilhafter Weise die Verwerfungen oder Verwindungen wirksam vermieden, die insbesondere bei Fensterrahmen größerer Länge und Breite und bei erhöhtem Wärmeeinfluß auftreten können.
- In Abhängigkeit von der jeweils verwendeten Querschnittsform des Kunststoffprofiles bzw. der Träger- und Anschlagschenkel können auch diese Versteifungsschienen zusätzlich mit den labyrinthartig abgewinkelten Stegen in Form eines einfachen Winkels, eines T-Profiles, zweier gegeneinander gerichteter Winkel oder dergl.
- versehen sein. Auch hier hat sich gezeigt, daß bei Rahmen durchschnittlichen Querschnittes und durchschnittlicher Baugröße ein einziger Steg dieser Art für jeweils eine Versteifungsschiene ausreicht.
- Die labyrinthartig abgewinkelten Stege können unter Umständen auch so ausgebildet sein, daß sie nach außen durch die Wandung des Kunststoffprofiles hindurch freiliegen. Auch in dieser Ausfiihrungsform können sie zur Lagefixierung des Kunststoffes beitragen, sofern der umgewinkelte Schenkel des Steges mit der Außenfläche der Wandung des Kunststoffprofiles bündig liegt und in der beschriebenen Weise das zwischen dem Schenkel und dem Hohlprofil eingeschäumte Kunststoffmaterial festgehalten wird. Soweit die Stege zur Außenfläche des Kunststoffprofiles hin freiliegen, können sie zur Halterung von weiteren Teilen, wie Dichtleisten oder dergl., insbesondere aber zur Halterung einer Glasleiste, herangezogen werden. Wenn dies geschieht, so ergibt sich der Vorteil, daß die bei einer bekannten Anordnung vorgesehene Sonderschiene zur Halterung einer Glasleiste, die mit dem gesonderten Hohlprofil mühsam verschraubt werden muß, entfallen kann. Durch zwei gegenüberliegende und einstückig mit dem Hohlprofil ausgebildete Stege ist in einfacher Weise eine Halterung für die Glasleiste gebildet. Die erfindungsgemäße Anordnung bringt daher neben den durch einen einmaligen Schnitt erzielbaren einwandfreien Paßflächen den Vorteil einer erheblichen Montagevereinfachung.
- Die nach außen freiliegenden Stege bzw. die zwischen den Stegen gebildeten und nach außen freiliegenden Nuten können außerdem der Halterung des Hohlprofiles innerhalb des Schäumwerkzeuges dienen, wodurch in vorteilhafter Weise erreicht wird, daß Löcher für die Halterungselemente im Kunststoff vermieden werden.
- Eine weitere Verbesserung der Haftung zur Lösung der Aufgabe besteht darin, die Stege und/oder die Oberflächen des Hohlprofiles und/oder der Versteifungsschienen mit quer zur Längserstreckung der Profile verlaufenden Nuten oder Sicken abschnittsweise zu versehen. Der Abstand zwischen den einzelnen Nuten oder Sicken richtet sich nach den Schrumpfungseigenschaften des Kunststoffmateriales und nach der Länge der jeweils erforderlichen Profilabschnitte.
- Schließlich kann dle Haftung zwischen dem inneren Profil und dem Kunststoffprofil weiter dadurch verbessert werden, daß das Hohlprofil und seine Teile einer Oberflächenbehandlung, vorzugsweise einer Aufrauhung der Oberfläche, beispielsweise durch Sandstrahlen, unterzogen wird. Ferner ist die Behandlung der Oberflächen des Hohlprofiles und seiner angrenzenden Teile mit einem Haftungsmittel, beispielsweise einem Primer möglich.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Hohlprofiles für einen Fensterflügelrahmen.
- Fig. 2 zeigt im Schnitt einen Blendrahmen und einen Fensterflügelrahmen, wobei bei letzterem das Profil nach Fig. 1 verwendet ist.
- Gemäß Fig. 1 ist ein aus Aluminium bestehendes Hohlprofil 1 vorgesehen, an dessen äußerem Umfang labyrinthartig abgewinkelte Stege 2,3,4 und 5 angeordnet sind, die der Verankerung des Hohlprofiles im Kunststoff dienen und ein Schrumpfen des Kunststoffes in Längsrichtung des Profiles verhindern. Die Stege 2 und 5 sind hierbei etwa T-profilförmig ausgebildet, während die Stege 3 und 4 im Profil als rechte Winkel ausgebildet sind.
- Die Stege 4 und 5 sind mit ihren Schenkeln 4a und 5a einander zugewandt, so daß zwischen diesen beiden Stegen eine T-förmige bzw. schwalbenschwanzförmige Nut 6 gebildet ist, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel (vergl. Fig. 2) nicht durch Kunststoff aufgefüllt ist sondern nach außen freiliegt. Gemäß Fig. 2 dient die Nut 6 der Aufnahme einer Glasleiste 7.
- Die Stege sind mithin so ausgebildet, daß sie wenigstens eine Fläche 2b,3b,4b und 5b haben, die der Außenfläche la des Hohlprofiles 1 bzw. den entsprechenden Flächen 8a und 9a von Versteifungsschienen 8 und 9 gegenüberliegt. Damit wird ein Abschnitt des Kunststoffiiateriales zwischen diesen Außenflächen des Hohlprofiles und den Innenflächen der Stege festgehalten.
- Wie aus der Darstellung nach Fig. 1 hervorgeht, kann es genügen, wenn jeweils an einer Fläche la des Hohlprofiles 1 bzw. 8a und 9a der Versteifungsschienen 8 und 9 ein derartiger Steg angeordnet ist. Es hat sich gezeigt, daß damit bei Fensterrahmen durchschnittlicher Größe eine ausreichende Haftung herbeigeführt werden und die Nachbearbeitung entfallen kann.
- Eine weitere Verbesserung der Haftung kann dadurch erreicht werden, daß die Stege 2 bis 5 und/oder die Oberflächen la des Hohlprofiles 1 und/oder die Oberflächen 8a und 9a der Vergteifungsschienen 8 und 9 mit quer zur Längserstreckung der Profile verlaufenden Nuten oder Sicken 10 versehen sind. Der Abstand s zwischen diesen Nuten oder Sicken richtet sich nach den Schrumpfungseigenschaften des Kunststoffmateriales und nach der Länge der jeweils erforderlichen Profilabschnitte' also nach der Rahmengröße.
- Fig. 2 zeigt im Schnitt einen über eine Nut 14 mit dem Mauerwerk verbindbaren Blendrahmen 13, der aus einem mit Kunststoffmaterial 15 umschäumten Hohlprofil 16 besteht und als Träger für einen Fensterflügelrahmen 12 dient, welcher das bereits beschriebene Hohlprofil 1 aufweist, das vom Kunststoffmaterial 17 umgeben ist.
- Der Blendrahmen 13 weist im Schnitt einen Anschlagschenkel 18 auf, gegen welchen ein entsprechender Schenkel 19 des Flügelrahmens im geschlossenen Zustand anliegt. Ferner ist eine Lippendichtung 20 vorgesehen, die im geschlossenen Zustand des Fensters an einem zugeordneten und aus Kunststoff bestehenden Steg 21 des Flügelrahmens anliegt.
- Der Flügelrahmen ist mit einem Trägerschenkel 22 zur Halterung einer aus zwei Einzelscheiben 11 bestehenden Glasscheibe 23 versehen, wobei die in die Nut 6 (vergl. Fig. 1) eingreifende Glasleiste 7 mittels einer zwischengeschalteten Lippendichtung 24 die Glasscheibe 23 gegen den Trägerschenkel 22 unter Zwischenschaltung einer Dichtmasse 25 und einer Kittiasse 26 festhält. Wie aus Fig. 2 hervorgeht, sind hierbei die Stege 4 und 5 so hoch ausgebildet, daß ihre Oberflächen nach außen aus dem Kunststoff freiliegen und daß die zwischen ihnen gebildete Nut 6 selbst nicht mit Kunststoff ausgefüllt ist.
- Nit dem Hohlprofil 1 bzw. dem Hohlprofil 16 sind einstückig die Versteifungsschienen 8 und 9 bzw. 28 verbunden, die die Anschlagschenkel 18 und 27 bzw. den Trägerschenkel 22 aus steifen und aufgrund der Wirkung der auf ihnen angeordneten Stege 2 eine Schrumpfung dieser Schenkel verhindern.
- Leerseite
Claims (18)
- Ansprüche Aus Kunststoff schaum mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen bestehender Rahmen für Fenster, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche (ia) des Hohlprofiles (1) labyrinthartig abgewinkelte Stege (2,3,4,5) angeordnet sind, die nach dem Schänivorgang in den ausgehärteten Kunststoff (15,17) eingreifen.
- 2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (2,3,4,5) wenigstens eine Fläche (2b,3b,4b,5b) haben, die der Außenfläche (la) des Hohlprofiles (i) gegenüberliegt.
- 3. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (3,4) als rechte Winkel ausgebildet sind.
- 4. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (2,5) T-profilförmig ausgebildet sind.
- 5. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Stege (2,4,5) mit einander zugevandten Schenkeln (2a,4a,5a) nebeneinander angeordnet sind, so daß zwischen den beiden Stegen eine T-förmige oder schwalbenschwanzfbrmige Nut (6) gebildet ist.
- 6. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege 1 (2,A,4,5) gleichmäßig über den Umfang des Hohlprofiles (via) verteilt sind.
- 7. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den beiden Breitseiten des Hohlprofiles (1) wenigstens jeweils ein Steg (2) angeordnet ist.
- 8. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Träger- und Anschlagschenkeln (18, 22,27) des Kunststoffprofiles Versteifungsschienen (8,9,28) angeordnet sind, die mit dem Hohlprofil (1,16) verbunden sind.
- 9. Rahmen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsschienen (8,9,28) einstückig mit dem Hohlprofil (1,16) ausgebildet sind.
- 10. Rahmen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsschienen (8,9,28) auf ihren Außenflächen (8a>9a,25a) mit wenigstens einem labyrinthartig abgewinkelten Steg (2) versehen sind.
- 11. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (4,5) nach außen durch die Wandung des Kunststoffprofiles (27) hindurch freiliegen.
- 12. Rahmen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Schenkel (4a,5a) der Stege (4,5) mit der Außenfläche des Kunststoffprofiles (27) bündig liegen.
- 13. Rahmen nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei nebeneinander angeordneten und nach außen freiliegenden Stegen eine Nut gebildet ist, die nicht durch Kunststoff ausgefüllt ist.
- 14. Rahmen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den beiden Stegen (4,5) gebildete Nut (6) der Halterung von weiteren Befestigungsaitteln, insbesondere der Halterung einer Glasleiste (7) dient.
- 15. Rahmen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den beiden nach außen freiliegenden Stegen (4,5) gebildete Nut (6) der Halterung des Hohlprofiles (1) im Schäumwerkzeug dient.
- 16. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege(2,3,4,5) und/oder die Oberflächen (la) des Hohlprofiles (1) und/oder die Oberflächen (8a,9a) der Yersteifungsschienen (8,9) mit quer zur Längserstreckung der Profile verlaufenden Nuten oder Sicken (10) abschnittsweise versehen sind.
- 17. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (1), die Versteifungs schienen (8,9) und die Stege (2,3,4,5) einer Oberflächenbehandlung, vorzugsweise einer Aufrauhung der Oberfläche unterzogen sind.
- 18. Rahmen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächen des Hohlprofiles (i) und seiner angrenzenden Teile mit einem Haftungsmittel behandelt sind.
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|---|---|---|---|
| DE19762642746 DE2642746C3 (de) | 1976-09-23 | 1976-09-23 | Aus Schaumstoff mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen bestehender Rahmen fur Fenster |
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| DE19762642746 DE2642746C3 (de) | 1976-09-23 | 1976-09-23 | Aus Schaumstoff mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen bestehender Rahmen fur Fenster |
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| DE2642746A1 true DE2642746A1 (de) | 1978-03-30 |
| DE2642746B2 DE2642746B2 (de) | 1979-08-02 |
| DE2642746C3 DE2642746C3 (de) | 1980-04-24 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE2642746C3 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3008074A1 (de) * | 1980-03-03 | 1981-09-17 | Fulguritwerke Seelze und Eichriede in Luthe bei Hannover Adolf Oesterheld GmbH & Co KG, 3050 Wunstorf | Profil fuer fenster und tueren |
| EP0069368A3 (en) * | 1981-07-08 | 1984-11-28 | Julius & August Erbsloh Gmbh & Co. | Composite profile with an extruded profile member and a body of synthetics material |
| DE3408994C1 (de) * | 1984-03-12 | 1985-10-17 | Standard Bauchemie Profilsysteme GmbH, 1000 Berlin | Aus Polyurethan-Schaumstoff bestehendes Profilteil |
| US5448869A (en) * | 1994-02-17 | 1995-09-12 | Marvin Lumber And Cedar Co. | Composite framing member and window or door assembly incorporating a composite framing member |
-
1976
- 1976-09-23 DE DE19762642746 patent/DE2642746C3/de not_active Expired
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE3008074A1 (de) * | 1980-03-03 | 1981-09-17 | Fulguritwerke Seelze und Eichriede in Luthe bei Hannover Adolf Oesterheld GmbH & Co KG, 3050 Wunstorf | Profil fuer fenster und tueren |
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| US5448869A (en) * | 1994-02-17 | 1995-09-12 | Marvin Lumber And Cedar Co. | Composite framing member and window or door assembly incorporating a composite framing member |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2642746B2 (de) | 1979-08-02 |
| DE2642746C3 (de) | 1980-04-24 |
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