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Förderanlage
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Die Erfindung betrifft eine Förderanlage zur Förderung von Gut von
einer Beladestation zu mindestens einer Entladestation mit einem zur Adressierung
der Entladestation und zur Steuerung des Fördervorganges magnetisierbare Steuerstellen
aufweisenden Stahlförderband und mindestens einer durch den Magnetisierungszustand
der Steuerstellen des Stahlförderbandes gesteuerten Umlenkvorrichtung, mit der das
Fördergut auf mindestens ein weiteres, quer zu dem Stahl förderband verlaufen des,
zu einer zugeordneten Entladestation führendes Querförderband umlenkbar ist.
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Eine solche Förderanlage ist aus der DT-OS 2 020 834 bekannt. Bei
dieser bekannten Förderanlage verlaufen das Stahlförderband und das Querförderband
in einer gemeinsamen Ebene rechtwinklig zueinander. Die Umlenkvorrichtung
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weist einen unter 45 zu den beiden senkrecht aufeinanderstehenden Förderrichtungen
einstellbaren Schwenkarm auf, gegen den das Fördergut auf dem Stahlförderband anläuft.
Durch diesen Schwenkarm wird das Fördergut in Richtung auf das Querförderband umgelenkt
bis es von diesem mitgenommen werden kann.
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Förderanlagen dieser Art werden vorzugsweise für die Gepäckausgabe
von großen Bahnhöfen oder Flughäfen benutzt. Wird mit einer solchen bekannten Förderanlage
ein im wesentlichen quaderförmiges Gepäckstück,.
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etwa ein üblicher llandkoffer transportiert, der auf dem Stahlförderband
so angeordnet ist, daß seine seitlichen Begrenzungswände paarweise parallel und
rechtwinklig zu der Förderrichtung des Stahlförderbandes verlaufen, so setzt der
Umlenkvorgang dann ein, wenn das Gepäckstück mit seiner dem Querförderband abgewandten,
in Förderrichtung gesehen vorderen Kante an dem Schwenkarm zur Anlage kommt. Von
diesem Zeitpunkt an beginnt eine Verschiebung des Gepäckstückes quer zur Förderrichtung
des Stahlförderbandes, wobei das Gepäckstück eine Bewegung mit einer Komponente
in Richtung auf das Querförderband ausführt und dabei mit seiner Eckkante an dem
Schwenkarm entlaggleitet. Dieser Bewegungsablauf hat den Nachteil., daß die im wesentlichen
an dieser Kante auf tretende Reibung zu einer Beschädigung des Gepäckstückes und/oder
bei nachgiebigen Gepäckstücken zu einer Beschädigung des Inhalts führen kann.
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Zwar ist es bei der bekannten Förderanlage möglich, daß sich das Gepäckstück
um die an dem Schwenkarm anliegende Eckkante so weit dreht, bis es mit seiner gesamten
ursprünglich rechtwinklig zur Förderrichtung verlaufenden vorderen Begrenzungsfläche
an dem Schwenkarm anliegt und dann mit dieser Fläche an dem Schwenkarm entlanggleitet,
was zu einer gleichmäßigeren Verteilung der an dem Gepäckstück angreifenden Kräfte
führt. Jedoch ist nicht in allen Fällen gewährleistet, daß eine solche flächenhafte
Anlage an dem Schwenkarm in jedem Fall erreicht wird, da
insbesondere
große und schwere Gepäckstücke ein großes Trägheitsmoment bezüglich der längs der
Eckkante verlaufenden Drehachse aufweisen, so daß sie sich, wenn die Seitwärtsbewegung
einsetzt, nur langsam um die an dem Schwenkarm anliegende Kante drehen und nicht
mehr in eine großflächige Anlage mit dem Schwenkarm gelangen können, bevor sie von
dem Querförderband erfaßt und weitertransportiert werden, wobei sie von diesem dann
in einer je nach Gewicht und Größe des Gepäckstückes mehr oder weniger schrägen
Lage zur Förderrichtung, keineswegs aber in einer definierten Lage aufgenommen werden,
was für das Abnehmen der Gepäckstücke oder ggf. deren erneute Umlenkung auf ein
weiteres Querförderband von Nachteil sein kann. Außerdem ist es bei der bekannten
Förderanlage möglich, daß unterschiedlich schwere und/oder aus verschiedenem Material
bestehende Gepäckstücke unterschiedlich schneli auf das Querförderband umgelenkt
werden; die Ursache hierfür liegt darin, daß das Gepäckstück von dem Zeitpunkt ab,
zu dem es an dem Schwenkarm in Anlage gelangt ist, eine Relativbewegung zu dem Stahlförderband
ausführt. Durch die zwischen dem Gepäckstück und dem Stahlförderband bestehende
Gleiektreibung werden dann rücktrei bende Kräfte auf das Gepäckstück ausgeübt, die
die Tendenz haben, das Gepäckstück in seiner beispielsweise mittleren Lage auf dem
Stahlförderband zu halten. Diese Kräfte sind aber je nach dem Gewicht und dem Material
des Gepäckstückes unterschiedlich groß, was zu den genannten unterschiedlichen Zeitabläufen
für den Umlenkvorgang führt. Es kann daher vorkommen, daß zwei aufeinanderfolgende
Gepäckstücke, - die auf dasselbe Querförderband umgelenkt werden sollen, nach der
Umlenkung einen wesentlich größeren oder kleineren Abstand voneinander haben als
vorher auf dem Stahlförderband. Das bedeutet aber, daß die zuvor bestehende Korrelation
zwischen dem Abstand der Steuerstellen auf dem Stahlförderband und dem Abstand der
Gepäckstücke weitgehend verlorengeht, so daß die auf dem Stahlband angeordneten
Steuerstellen nicht mehr zur Steuerung weiterer Umlenkvorgänge, durch die das Gepäckstück
von dem Querförderband aus auf ein weiteres Querförderband umgelenkt werden sollen,
ausgenutzt
werden können, wenn nicht von vornherein sehr große Toleranzbereiche
und damit große Abstände aufeinanderfolgender Gepäckstücke in Kauf genommen werden,
die jedoch die Förderkapazität einschränken würden.
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Für diesen Fall müsste daher auch das Querförderband mit Steuerstellen
und den zu deren Erzeugung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein. Ein weiterer
Nachteil der bekannten Förderanlage besteht darin, daß dann, wenn sich die Beladestation
und die Entladestation in verschiedenen Höhen befinden, eine Schrägförderung zum
Ausgleich von Niveauunterschieden nur mit einer sehr schwachen Steigung möglich
ist, da sonst die Gefahr besteht, daß die Gepäckstücke auf dem schräg ansteigenden
Stahlförderband rückwärtsgleiten. Auch verhältnismäßig kleine Höhenunterschiede
können daher nur mittels eines über eine große Strecke ausgedehnten schräg ansteigenden
Förderbereich überwunden werden, was mit einem erheblichen Platzbedarf verbunden
ist. Die bekannte Förderanlage ist daher im wesentlichen nur für in horizontalen
Ebenen stattfindende Fördervorgänge geeignet, keineswegs aber für Lagerhäuser oder
dgl, bei denen es darauf ankommt, unter möglichst guter Ausnutzung des verfügbaren
Raumes Güter der erschT ncten Art zlj in vrsnhie.dnen Etagen übereinander angeordnete
Lagerplätze zu befördern.
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Demgemäß besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Förderanlage
der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine schonende Umlenkung des Fördergutes
in eine definierte Lage auf eines oder mehrere, ggf. in verschiedenen Förderhöhen
angeordnete Querförderbänder ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine in die
Förderrichtung des Querförderbandes weisende Führung für das Fördergut vorgesehen
ist, längs der das Fördergut mit einer Begrenzungsfläche anliegt und auf das Querförderband
verschiebbar ist, und daß die Umlenkvorrichtung als eine in Richtung der Führung
angreifende Schubvorrichtung ausgebildet ist.
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Die Erfindung hat dadurch, daß die Umlenkung des Fördergutes durch
eine geführte Verschiebung erfolgt, den Vorteil, daß es auf dem Querförderband
in
eine definierte Lage gelangt, wobei, da durch die Führung eine unkontrollierte Relativbewegung
des Fördergutes gegenüber dem Stahlförderband ausgeschlossen ist, auch eine definierte
Abstandsreiation der Förderstücke erhalten bleibt sofern sich die Förderbänder stets
mit einer gleichförmigen und in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehenden
Geschwindigkeit bewegen, was üblicherweise der Fall ist. Die auf dem Stahlförderband
angeordneten magnetisierten Steuerstellen können dann auch zur Steuerung weiterer
Umlenk- oder Entladevorgänge benutzt werden, die von dem Querförderband aus erfolgen.
Die hierfür notwendigen Detektoren können dann längs des Stahiförderbandes an auf
die Umlenkstelle folgenden Stellen angeordnet sein. Dies hat den Vorteil, daß Einrichtungen
zur Feststellung der Lage eines Förderstückes und zur Erzeugung von magnetisierten
Steuerstellen längs der Querförderbänder entfallen können, was insgesamt zu einem
sehr einfachen Aufbau der Förderanlage führt. Auch muß das Querförderband dann nicht
ebenfalls als Stahlförderband ausgebildet sein und kann durch ein billigeres Förderband
aus einem geeigneten Kunststoffmaterial ersetzt sein. Des weiteren werden die an
dem Fördergut während des Umlenkvorganges angreifenden Kräfte durch die erfindungsgemäße
Ausbildung der Führung auf einen flächenhaften Bereich des Fördergutes verteilt,
so daß dieses weit weniger der Gefahr einer Beschädigung oder Verformung ausgesetzt
und daher besser geschont ist als bei der bekannten Förderanlage.
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Die Führung und die Schubvorrichtung können auf die verschiedenste
Art und Weise, entweder als miteinander mechanisch gekoppelte oder auch als getrennte
Einrichtungen ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Führung und die Schubvorrichtung
in der Weise zu einer einstückigen Einheit zusammengefaßt sein, daR an einer rechtwinklig
zur Förderrichtung verschiebbaren Schubstange ein zweischenkliges Winkelstück befestigt
ist, dessen einer Schenkel an der dem Querförderband abgewandten Seite des Stahiförderbandes
angeordnet ist und sich über die volle Breite des Querförderbandes erstreckt und
dessen anderer Schenkel parallel zu
der in Förderrichtung des Stahlbandes
gesehen hinteren Längskante des Querförderbandes verläuft und sich über die Breite
des Stahiförderbandes erstreckt. Ein Förderstück wird dann bis zur Anlage an diesem
Schenkel auf dem Stahlförderband herangefördert, wobei seine eine vordere Längskante
parallel zu der hinteren Längskante des Querförderbandes ausgerichtet wird. Wird
sodann die Umlenkeinrichtung betätigt, so gelangt auch deren anderer Schenkel in
Anlage mit dem Förderstück, wobei dieses geführt in Richtung auf das Querförderband
verschoben wird. Derselbe Ablauf des Umlenkvorganges könnte auch dadurch erzielt
werden, daß ein Schwenkarm vorgesehen ist, der in derselben Anordnung bezüglich
der beiden Förderbänder in eine Richtung quer zu dem Stahlförderband und nach erfolgter
Umlenkung in eine Richtung parallel zu dem Stahlförderband und in eine Lage außerhalb
desselben schwenkbar ist, und daß die Schubvorrichtung als ein von dem Schwenkarm
getrennter Schubstempel ausgebildet ist. In beiden Fällen wäre dann das Fördergut
mit einer in Förderrichtung gesehen vorderen Begrenzungsfläche an der Querführung
abgestützt.
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Besonders vorteilhaft ist es aber, wenn die Führung eine senkrecht
zu dem Stahl förderband verlaufende an dem Stahl förderband angeordnete Stützfläche
aufweist, an der das Fördergut mit einer in Förderrichtung gesehene hinteren Begrenzungsfläche
anliegt, wie es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
ist. Zwar ist dann für jedes Förderstück eine eigene Führung auf dem Stahlband notwendig,
jedoch hat dies dadurch, daß dann jedes Förderstück bei einem Anstieg des Stahiförderbandes
an seiner unteren Begrenzungsfläche unterstützt ist, den Vorteil, daß auf verhältnismäßig
kurzen Strecken mittels eines steilen Anstieges des Stahlförderbandes verhältnismäßig
große Niveauunterschiede überwunden werden können, sofern nur die vertikale Projektion
des Schwerpunktes des Förderstückes noch innerhalb der wirksamen Abstützfläche der
Führung liegt, die aber ohne weiteres so breit gemacht werden kann, daß mit der
erfindungsgemäßen Förderanlage auch eine Förderung in vertikaler Richtung möglich
ist.
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Um zu gewährleisten, daß das Fördergut, insbesondere bei vertikaler
Förderung nicht über den äußeren Rand der Führung abkippen kann, ist es beispielsweise
möglich, im Abstand von dem Stahlförderband eine Schiene oder ein weiteres Band,
das sich nicht über die volle Breite des Stahlförderbandes zu erstrecken braucht,
anzuordnen, an dem dann das Fördergut, wenn es aus irgend einem Grunde über die
Stützfläche nach außen verschoben wird, gleitend anliegt. Ebenso kann die Stützfläche
der Führung mit einem parallel zu dem Stahlförderband verlaufenden, nach oben weisenden
Rand versehen sein, der eine seitliche Bewegung des Fördergutes begrenzt.
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Auf solche zusätzliche Mittei zur Abstützung des Fördergutes, die
beim Beladen des Förderbandes hinderlich sein könnten, kann jedoch dann verzichtet
werden, wenn der Reibungswiderstand der Führung in senkrechter Richtung zu dem Stahlförderband
wesentlich größer ist als in Richtung auf das Querförderband, wie es gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist und in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
dadurch realisiert ist, daß die Führung über die Breite des Stahiförderbandes verteilte
Rollen umfaßt, deren Achsen senkrecht zur Ebene des Stahlförderbandes verlaufen.
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Der einer Bewegung senkrecht zu dem Stahlförderband entgegenwirkende
Reibungswiderstand der Führung ist dann durch die Gleitreibung zwischen dem Rollenmantel
und dem Fördergut bestimmt, die durch geeignete Wahl des Mantelmaterials wesentlich
größer gemacht werden kann als der durch die Rollreibung bestimmte Reibungswiderstand
der Führung in Richtung auf das Querförderband Irgendwelche Erschütterungen, denen
das Stahlförderband ausgesetzt ist, führen dann vorzugsweise zu Hin- und Herbewegungen
des Fördergutes in Richtung der Führung, nicht aber zu einer Verschiebung senkrecht
zu dem Stahlförderband und damit zu einem Abkippen über den Rand der Führungsrollen.
Um ein solches Abkippen zu vermeiden können die Führungsrollen auch schwach kegelförmig
ausgebildet sein, derart, daß ihr Durchmesser an ihrem dem Stahlförderband abgewandten
äußeren
Ende etwas größer ist als an ihrem inneren Ende so daß, bedingt durch die Rollenform,
durch die Schwerkraft stets auch eine Kraftkomponente auf das Fördergut ausgeübt
ist, die dieses in Richtung auf das Stahlförderband zu verschieben sucht.
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Damit das Stahl förderband während des Umlenkvorganges nicht angehalten
zu werden braucht, müssen die Führungen und die Schubvorrichtung so ausgebildet
sein, daß sie sich nicht gegenseitig behindern können. Dies ist gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, die sich insbesondere für Förderanlagen mit schräg ansteigenden Abschnitten
des Stah!-förderbandes, deren Steigung nicht zu groß ist, eignet, dadurch erreicht,
daß die Schubvorrichtung einen rechtwinklig zu der Führung des Stahlförderbandes
über mindestens die Breite des Querförderbandes ausgedehnten Schubstempel aufweist,
dessen untere, dem Stahlförderband zugewandte Kante in einem Abstand von der Stahlbandebene
verläuft, der etwas größer ist als die Höhe der Führung. Die Anlagebenen der Führung
und des Schubstempels können sich dann während des Vorschubes und Zurückziehens
des Schubstempels kreuzen, ohne daß der Schubstempel und die Führung sich gegenseitig
berühren; zwar lassen sich mit dieser Schubvorrichtung Förderstücke mit beliebiger
Ausdehnung in Längsrichtung des Stahiförderbandes umlenken, jedoch müssen diese
Förderstücke eine gewisse Mindesthöhe aufweisen, die größer ist als die Höhe der
Führung, damit sie von dem Schubstempel erfaßt werden können. Diese Ausführungsform
der Erfindung eignet sich daher nicht für Förderanlagen, bei denen das Gut in vertikaler
Richtung gefördert wird und es daher erwünscht ist, daß die Führung das Fördergut
möglichst auf seiner ganzen, senkrecht zur Ebene des Förderbandes gemessenen Breite
unterstützt.
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Bei einer sowohl für eine schräg ansteigende als auch für eine vertikale
Förderrichtung geeigneten Ausführungsform der Erfindung weist die Schubvorrichtung
einen rechtwinklig zu der Führung des Stahiförderbandes über mindestens die Breite
des Querförderbandes ausgedehnten
Schubstempel auf, dessen Verschiebebewegung
in Richtung auf das Querrörderband einsetzt, wenn sein der Führung zugewandtes Ende
von dieser einen Abstand b aufweist, der etwas größer ist als die mit dem Verhältnis
v/u der Fördergeschwindigkeit v des Stahlförderbandes und der Vorschubgeschwindigkeit
u des Schubstempels multiplizierte Breite b des Stahlförderbandes, so daß gilt d
r b, und es ist der u rechtwinklig zur Förderrichtung des Stahlbandes gemessene
Vorschubweg der Schubvorrichtung etwas größer als die Breite der Führung des Stahl
bandes.
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Der Schubstempel wird dann bis über den dem Querförderband benachbarten
Rand der Führung hinaus verschoben, so daß sich die Führung hinter dem Schubstempel
vorbeibewegen kann, wonach der Schubstempel wieder in seine Ausgangslage zurückgezogen
wird. Die von der Führung aus gemessene Ausdehnung des Förderstückes in Längsrichtung
des Stahiförderbandes muß dabei mindestens gleich dem Abstand d sein, den das Ende
des Stempels von der Führung aufweisen muß, damit dieser bei vorgegebener Fördergeschwindigkeit
v und Breite b des Bandes das Förderstück erfassen und auch die Führung passieren
kann. Zwar kann, wie es gemäß einer Ausführungsform der Erfindung auch vorgesehen
ist, die Vorschubgeschwindigkeit u der Schubvorrichtung wesentlich größer gewählt
werden als die Fördergeschwindigkeit v des Stahlförderbandes, so daß der genannte
Abstand ggf. nur einen Bruchteil der Breite des Stahlförderbandes betragen muß,
jedoch ist der Vorschubgeschwindigkeit dadurch eine Grenze gesetzt, daß die Umlenkung
nicht stoßweise erfolgen sollte, was zu einer Beschädigung des Fördergutes führen
könnte. Dieses sollte daher stehts eine gewisse Mindestausdehnung in Längsrichtung
des Stahlförderbandes aufweisen.
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Die Größe des Fördergutes spielt jedoch dann für den Umlenkvorgang
keine Rolle mehr, wenn die Schubvorrichtung auf einem längs des Stahlbandes hin
und her verfahrbaren Wagen angeordnet ist, der sich von einer Ausgangsstellung aus,
in der der Umlenkvorgang einsetzt,
längs des Stahlförderbandes
mit der Führung mitbewegt und nach Abschluß des Umlenkvorganges in diese Ausgangsstellung
zurückkehrt, da dann das der Führung zugewandte Ende des Schubstempels in unmittelbarer
Nachbarschaft der Führung, längs der es sich während des Umlenkvorganges entlangbewegt,
angeordnet sein kann. Die Rückkehr des Scbubstempels in seine Ausgangslage kann
dabei so erfolgen, daß der Wagen während des Zurückziehens des Stempels noch mit
dem Förderband mitgeführt wird und erst dann in seine Ausgangslage zurückkehrt,
wenn der Stempel zurückgezogen ist, oder auch so, daß der Wagen schon zurückfährt,
solange der Stempel noch in seiner ausgefahrenen Stellung jenseits des Stahlförderbandes
angeordnet ist und erst dann zurückgezogen wird, wenn die Führung den Stempel passiert
hat, was den Vorteil hat, daß dann der Verschiebeweg des Wagens nur halb so groß
zu sein braucht.
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Wenn der Schubstempel mit dem Stahlförderband mitfährt, so findet
zwischen dem Fördergut und dem Stempel keine gleitende Relativbewegung statt, wie
sie bei denjenigen Ausführungsformen der Erfindung auftritt, bei denen der Stempel
bezüglich des Querförderbandes in einer vorgegebenen Höhe angeordnet bleibt. Jedoch
kann auch bei diesen Ausführungsformen eine Beschädigung des Fördergutes durch Reibung
weitestgehend dadurch vermieden werden, daß der Stempel mit über seine Länge verteilt
angeordneten, an dem Förderstück zur Anlage kommenden Gleitrollen versehen ist,
deren Achsen senkrecht zur Ebene des Stahiförderbandes verlaufen. Durch diese Rollen
ist dann die Reibung zwischen dem Förderstück und dem Stempel auf den geringen Wert
der Rollreibung herabgesetzt, so daß auch bei kleinflächiger Anlage des Fördergutes
an dem Stempel keine Beschädigung des Fördergutes zu befürchten ist.
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Bei denjenigen Ausführungsformen der Erfindung, bei denen eine schräge
oder vertikale Förderung des Fördergutes stattfindet, kann der Umlenkvorgang brw.
das Verschieben des Fördergutes auf das Querförderband erst dann einsetzen, wenn
die Führung des Stahlförderbandes das Niveau
des Querförderbandes
erreicht hat und das Fördergut über den Rand des Stahlförderbandes hinaus in Richtung
auf das Querförderband geschoben werden kann Während das Fördergut über den Rand
des Stahlförderbandes hinausgeschoben wird, wird es zunächst noch mit dessen Führung
angehoben, bis es über deren Rand oder den Rand des Stahlförderbandes nach unten
abkippen kann. Ein quaderförmiges Förderstück, das vertikal gefördert wird, kippt
dabei um den seitlichen Rand der Führung nach unten und kommt zunächst mit einer
quer zu der Führungsrichtung verlaufenden Kante auf dem Querförderband zur Anlage1
wobei die ursprünglich an der Führung anliegende Begrenzungsfläche des Fördergutes
und der unterhalb dieser angeordnete dem Stahiförderband benachbarte Abschnitt des
Querförderbandes einen Winkel einschließen, der um so kleiner ist, je größer die
Vorschubgeschwindigkeit des Schubstempels ist. Damit dieser Winkel nicht zu groß
werden kann, was einerseits zu einer unerwünscht großen Fallhöhe des an dem Schubstempel
anliegenden hinteren Endes des Förderstückes führen könnte und andererseits dazu,
daß das Förderstück um seine zuerst mit dem Querförderband in Anlage kommende Kante
kippt, was eine Veränderung der Abstandsrelation der Anordnung der Förderstücke
auf dem Querförderband und-der Anordnung der Steuerstellen auf dem Stahlförderband
zur Folge haben könnte, ist es vorteilhaft, wenn, wie es gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist, einerseits die Vorschubgeschwindigkeit
u des Schubstempels größer ist als die Fördergeschwindigkeit v des Stahlförderbandes
und andererseits die Fördergeschwindigkeit w des Querförderbandes zumindest gleich
der Vorschubgeschwindigkeit u des Schubstempels ist, so daß einerseits der Winkel,
um den das Förderstück kippt, nicht zu groß wird und andererseits gewährleistet
ist, daß er sich nicht vergrößern kann, da das von dem Querförderband erfaßte Förderstück
dann nicht abgebremst sondern mindestens mit derselben Geschwindigkeit weggefördert
wird.
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Zwar läßt sich die Höhe, um die das vordere Ende des Förderstückes
nach unten kippt und das hintere Ende von dem Stahlförderband aus auf das Querförderband
herunterfällt, in praktischen Fällen sehr klein halten, jedoch kann es für die Förderung
empfindlichen Anlagegutes erwünscht sein, Erschütterungen möglichst weitgehend zu
vermeiden.
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Hier.zu könnte so verfahren werden, daß das Stahlförderband während
des Umlenkvorganges angehalten wird, was jedoch zu unerwünschten Verzögerungen führen
könnte.
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Um auch bei weiterlaufendem Stahlförderband eine stets niveaugleiche
Umlenkung des Fördergutes auf das Querförderband zu erreichen, ist daher gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zwischen dem Stahiförderband und dem Querförderband
ein Führungsschlitten angeordnet, der eine die Führung des Stahlförderbandes fortsetzende
Führung und eine die Anlagefläche des Stahlförderbandes in Richtung auf das Querförderband
fortsetzende Anlagefläche aufweist und sich mit dem Förderband mitbewegt, wenn die
Schubvorrichtung arbeitet und stehen bleibt, wenn seine Führung die Ebene des Querförderbandes
erreicht hat.
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Die Umlenkung des Fördergutes erfolgt dann in der Weise, daß das Fördergut,
bevor es auf die Höhe des Querförderbandes angehoben ist, auf den Führungsschlitten
und sodann, wenn dieser die Höhe des Querförderbandes erreicht hat, von diesem auf
das Querförderband geschoben wird. Ist der Umlenkvorgang abgeschlossen, so kehrt
der Schlitten in seine Ausgangsstellung zurück, wo er für die Umlenkung eines nachfolgenden
Förderstückes bereitgestellt ist.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn, wie es in weiterer Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen ist, die Anlagefläche des Führungsschlittens in die Ebene des
Querförderbandes schwenkbar ist, damit ein Förderstück auch von einem schräg ansteigenden
Stahlförderband aus in einer stetigen Bewegung auf das Querförderband umgelenkt
werden kann. Dadurch ist dann auf besonders einfache Weise erreicht, daß ein Förderstück
stets
in der Lage, in der es zunächst auf dem Stahlförderband angeordnet
ist, auch auf das Querförderband umgelenkt werden kann. Dies ist dann auch in der
umgekehrten Richtung nämlich von dem Querförderband aus auf das Stahlförderband
möglich, wenn eine zusätzliche geeignete Schubvorrichtung vorgesehen ist oder wenn
die vorhandene Schubvorrichtung so ausgebildet ist, daß sie in beiden Richtungen
benutzbar ist, was beispielsweise dadurch realisiert sein kann, daß der Schubstempel
um eine seitlich von dem Querförderband angeordnete Achse, die sich bis mindestens
in eine Lage zwischen dem Führungsschlitten und dem Querförderband verschieben läßt,
schwenkbar ist, derart, daß er parallel zu dem Querförderband verläuft, wenn das
Fördergut auf dem Querförderband in Richtung auf den Führungsschlitten gefördert
wird und in eine parallele Anlage an der von dem Stahlförderband aus gesehen hinteren
Begrenzungsfläche des Fördergutes schwenkbar ist, um dieses auf den Führungsschlitten
und von diesem auf das Stahlförderband zu llziehenl.
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Die erfindungsgemäße Förderanlage ist dann sowohl zum Transport von
Gütern an die verschiedensten Lagerstellen eines Lagerhauses als auch zur gesteuerten
Ausgabe dieser Güter geeignet. Durch die Erfindung ist daher der Anwendungsbereich
von Förderanlagen mit magnetisch gesteuerten Förderbändern erheblich erweitert.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
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Es zeigen: Fig. 1a bis 1c in schematischer, teilweise abgebrochener
Darstellung einen vertikalen Förderabschnitt einer erfindungsgemäßen Förderanlage
mit zwei in verschiedenen Höhen angeordneten Umlenkstellen,
Fig.
2a in schematischer Darstellung eine Ansicht einer Umlenkstelle an einem schräg
ansteigenden Förderabschnitt einer erfindungsgemäßen Förderanlage in einer Richtung
parallel zur Förderrichtung des Querförderbandes Fig. 2b die Umlenkstelle nach der
Fig, 2a in seitlicher Ansicht des Stahlförderbandes und Fig. 3 eine Ausführungsform
ähnl:c h Fig. 1 jedoch in abgewandelt er Form Der in der Fig. 1 dargestellte vertikale
Förderabschnitt weist zwei übereinander angeordnete Umlenkstellen 1 und 2 auf, an
denen jeweils ein Stück eines Fördergutes 3 bzw. 4 von einem vertikal verlaufenden
Stahlförderband 5 aus auf ein oberes bzw. unteres Querförderband 6 bzw.
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7 umgelenkt werden.
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In der Fig. la sind die Positionen der Förderstücke 3 und 4 und die
Ausgangsstellungen einer oberen und einer unteren Umlenkvorrichtung 8 und 9 in einem
Zeitpunkt kurz vor dem Einsetzen des Umlenkvorganges salargestellt, während in den
Fig. Ib und 1c verschiedene Stellungen des Fördergutes und der Umlenkvorrichtungen
in späteren Zeitpunkten des Umlenkvorganges entsprechenden Stellungen gezeigt sind.
Die im jeweils oberen und unteren Teil der Figuren Ib und 1c dargestellten Stellungen
werden nicht gleichzeitig eingenommen. Vielmehr wird die im unteren Teil der Fig.
1b dargestellte Stellung des Förderstückes 4 etwa zu einem Zeitpunkt erreicht, in
dem das obere Förderstück 3 in der im oberen Teil der Fig. 1c dargestellten Stellung
angelangt ist, während die im oberen Teil der Fig. Ib dargestellte Stellung des
oberen Förderstückes 3 zu einem früheren und die im unteren Teil der Fig. 1c dargestellte
Stellung des unteren Förderstückes 4 zu einem späteren -Zeitpunkt eingenommen werden.
Die Umlenkstellen 1 und 2 sind in zwei übereinander liegenden Stockwerken eines
Gebäudes angeordnet, was schematisch durch ein Stockwerkniveau 10 angedeutet ist.
Die Förderstücke
3 und 4, die als quaderförmige Gepäckstücke oder
Kisten dargestellt sind, liegen mit ihrer unteren Begrenzungsfläche 11 bzw 12 an
rechtwinklig von dem Stahiförderband 5 abstehenden Führungsrollen 13 an, die längs
einer horizontalen Ebene über die Breite des Stahlförderbandes 5 verteilt in einem
fest mit diesem verbundenen rechteckigen Rahmen 14 bzw. 141 gelagert sind. Dieser
Rahmen besteht aus einer an dem Stahlförderband 5 angeschweißten, inneren Platte
und einer parallel zu der inneren Platte verlaufenden äußeren Platte, die durch
die Achsbolzen der äußersten Führungsrollen 15 und 16 miteinander verbunden sind.
Die Länge der Gleitrollen 13, 15 und 16 bzw. die Breite des Rahmens 14 ist etwas
größer als die größte vorkommende, senkrecht zum Stahiförderband 5 gemessene Breite
der Förderstücke 3 und 4, so daß diese mit ihrer gesamten unteren Begrenzungsfläche
11 bzw. 12 auf der durch die Gleitrollen vermittelten Führung abgestützt sind. Die
auf der den Querförderbändern 6 und 7 abgewandten Seite des Stahlförderbandes 5
angeordneten Umlenkvorrichtungen 8 und 9 sind als Schubvorrichtungen ausgebildet
und weisen jeweils einen Schubstempel auf, der über eine teleskopartig verlängerbare
Schubstange 18 mittels eines Druckzylinders 19 in Richtung auf das zugeordneten
Querförderband verschiebbar ist. Die Schubstempel 16 und 17 sind ebenso wie die
Führungen 13, 14 und 13t, 14 des Stahiförderbandes als rechteckige Rahmen ausgebildet,
in denen Gleitrollen 19 und 19 gelagert sind, deren Achsen senkrecht zur Ebene des
Stahlförderbandes 5 verlaufen und längs der parallel zu dem Stdhlförderband 5 verlaufenden
Längsmittelebene der Rahmen der Schubstempel 16 und 17 verteilt angeordnet sind.
Die senkrecht zur Ebene des Stahlförderbandes gemessene Ausdehnung der Schubstempel
16 und 17 entspricht etwa derjenigen der Führungen 13, 14 bzw. 131, 14'. Die dem
Stahlförderband zugewandte innere Rahmenplatte der Schubstempel ist in einer parallel
zur Ebene des Stahlförderbandes verlaufenden Ebene angeordnet, die in einem geringen
Abstand von dem Stahl förderband verläuft, so daß die Schubstempel, wenn sie über
die Breite des Stahlförderbandes 5 verschoben
werden, mit diesem
nicht in Berührung kommen können. Die Schubstangen 18 der Umlenkvorrichtungen 8
und 9 sind in einem Abstand von dem Stahlförderband 5 angeordnet, der größer ist
als der Abstand der durch die äußeren Rahmenplatten der Führungen 13, 14 und 13',
14' definierten Ebene von derjenigen des Stahiförderbandes, so daß die Führungen
unter den Schubstangen 18 hindurchtreten können, wenn die Schubstempel 16 und 17
so weit in Richtung auf die Querförderbander verschoben sind, daß sie in einem seitlichen
Abstand von dem den Querförderbändern 6 und 7 zugewandten Rand des Stahlförderbandes
5 angeordnet sind, wie es im unteren Teil der Fig. 1b und im oberen Teil der Fig
1c dargesteilt ist.
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Bei der in den Fig. la bis 1c dargestellten oberen Umlenkvorrichtung
ist das Querförderband 6 in unmittelbarer Nachbarschaft des Stahiförderbandes 5
angeordnet. Der durch magnetisierte Steuerstellen 21 des Stahiförderbandes 5, deren
Magnetisierungszustand durch geeignete, auf der den Förderstücken 3 und 4 abgewandten
Seite des Stahiförderbandes angeordnete Detektoren abgetastet wird, gesteuerte Umienkvorgang
setzt bei der oberen Umlenkvorrichtung 8 ein, wenn die obere Führung 13> 14 die
Höhe des oberen Querförderbandes 6 erreicht hat. Während sich das Stahlförderband
5 mit einer Fördergeschwindigkeit v weiter nach oben bewegt, wird der Schubstempel
16 in Richtung auf das Querförderband 6 verschoben, wobei er zunächst nur mit einem
unteren Endabschnitt an dem Förderstück 3 zur Anlage kommt. Während der Schubstempel
16 weiter in Richtung auf das Querförderband 6 verschoben wird7 gleitet das Förderstück
mit seiner unteren Begrenzungsfläche entlang der Führung zur Seite und entlang der
Gleitrollen des Schubstempels 16 nach oben, bis es etwa dann, wenn der Schubstempel
16 die Mitte des Stahiförderbandes 5 erreicht haut, über die dem Querförderband
6 zugewandte äußere Führungsrolle 15 der Führung 13, 14 abkippt und mit seiner äußeren
Querkante 22 auf dem Querförderband 6 zur Anlage kommt.
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Die Fördergeschwindigkeit w des Querförderbandes ist etwa ebenso groß
gewählt wie die Vorschubgeschwindigkeit u des Schubstempels, so daß
die
Seitwärtsbewegung des Förderstückes 3 nicht abgebremst wird, wenn es mit seiner
unteren Querkante 22 auf dem Querförderband zur Anlage kommt und damit auch nicht
um diese Querkante kippen kann. Beim weiteren Seitwärtsfördern des Förderstückes
3 bleibt dann der Schubstempel 16 zumindest mit einer seiner Führungsrollen 20 in
Anlage an dem Förderstück 3, das hierbei an der äußersten Führungsrolle 15 der Führung
13, 14 abgestützt bleibt, bis es den Bereich des Stahiförderbandes 5 verläßt und
um seine Querkante 22 in die Ebene des Querförderbandes 6 kippt, wobei diese Kippbewegung
dadurch abgebremst wird, daß die hintere Begrenzungsfläche des Förderstückes 3 während
des Abkippens in Anlage mit der untersten Führungsrolle des sich mitbewegenden Schubstempels
16 bleibt, die selbst etwas gebremst sein kann. Der Stempel 16 wird so weit über
den Rand des Stahlförderbandes 5 verschoben, daß die Führung 13, 14 an seiner Rückseite
vorbei und unter seiner Schubstange hindurchbewegt werden kann und kehrt in seine
in der Fig. la dargestellte Ausgangsstellung zurück, wenn die Führung 13, 14 den
oberen Rand des Schubstempels 16 passiert hat.
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Damit der Schubstempel 16, der sich mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit
u quer zu dem Stahlförderband 5 bewegt, vor der Führung 13, 14, die ihrerseits mit
der Fördergeschwindigkeit v des Stahlförderbandes 5 nach oben bewegt wird, vorbeitreten
kann, ist es notwendig, daß das untere Ende des Schubstempels am Beginn des Umlenkvorganges
einen bestimmten Mindestabstand von der Führung 13, 14 aufweist, der je nach dem
Verhältnis der Geschwindigkeiten und der Breite b des Förderbandes verschieden groß
sein muß. Allgemein gilt dabei, daß der Mindestabstand größer oder gleich dem mit
der Breite b multiplizierten Verhältnis der Fördergeschwindigkeit v des Stahlförderbandes
und der Vorschubgeschwindigkeit u des Schubstempels 16 sein muß, d. h. es muß die
Beziehung erfüllt sein, daR der Mindestabstand d größer oder gleich v b ist damit
der Schubstempel 16 über die Breite des Stahiförderu bandes hinweggeführt ist, bevor
die Führung 14, 15 die Höhe der unteren Führungsrolle des Schubstempels erreicht
und dann mit dieser kollidieren
vorv könnte. Es ist dann zweckmäßig,
wenn die Laufgeschwindigkeit w des Querförderbandes zumindest gleich der Vorschubgeschwindigkei
t u des Schubstempels ist. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, daß das Querförderband
mit dieser Geschwindigkeit angetrieben ist, oder auch dadurch, daß es mit geringer
Reibung, etwa der Rollreibung seiner Führungsrolle von dem während des Umlenkvorganges
auf ihm zur Anlage kommenden Förderstück 3 zunächst nur mitgenommen wird, bis das
Förderstück vollständig auf dem Querförderband 6 aufliegt und dieses erst dann und
ggf. mit einer geringeren Geschwindigkeit angetrieben wird.
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Die im jeweils unteren Teil der Fig. la bis Ic dargestellte Umlenkvorrichtung
9 unterscheidet sich von der oberen Umlenkvorrichtung 8 im wesentlichen dadurch,
daß zwischen dem Querförderband und dem Stahlförderband ein Führungsschlitten 23
vorgesehen ist, auf den das Förderstück 4 zunächst geschoben wird, bevor es von
dem Führungsschlitten aus auf das Querförderband 7 abgegeben wird. Der Führungsschlitten
23 weist eine in der Ebene des Stahlförderbandes 5 angeordnete Anlageplatte 24 auf,
deren horizontale Breite der Breite des Stahiförderbandes entspricht. Am unteren
Rand der Anlageplatte ist eine ebenfalls Gleitrollen 131 und einen rechteckigen
Rahmen 14r umfassende Führung angeordnet, deren Ausbildung derjenigen der Führungen
des Stahlförderbandes entspricht. Wenn sich der Führungsschlitten 23 in seiner Ausgangsstellung
für den Umlenkvorgang befindet, so ist diese Führung in einem vertikalen Abstand
unterhalb der Förderebene des Querförderbandes 7 angeordnet, der etwas größer ist
als der durch die obige Relation bestimmte Mindestabstand des unteren Endes des
Schubstempels 17, der in einem kleinen vertikalen Abstand von der Förderebene des
Querförderbandes 7 angeordnet ist. Der ebenfalls durch magnetisierte Steuerstellen
25 des Stahiförderbandes 5 gesteuerte Umlenkvorgang setzt dann ein, wenn sich diese
Führung des Stahlförderbandes, an der das untere Förderstück 4 abgestützt ist, in
der Höhe der Führung 131, 14' des Führungsschlittens 23 befindet Das Förderstück
4 wird dann mittels der Schubvorrichtung
9 auf den Führungsschlitten
23 geschoben der sich von seiner Ausgangsstellung aus mit derselben Geschwindigkeit
wie das Stahlförderband 5 nach oben bewegt. Die Vorschubgeschwindigkeit u des Schubstempels
17 ist so groß, daß das Förderstück 4 bereits vollständig auf den Führungsschlitten
23 geschoben ist, bevor dessen Führung das Förderniveau des Querförderbandes 7 erreicht
hat. Die seitliche Verschiebebewegung des Förderstückes 4 ist dabei durch ggf, elastisch
ausgebildete Pufferrollen 26 begrenzt, die längs des dem Querförderband 7 zugewandten
Randes der Anlageplatte 24 des Führungsschlittens 23 angeordnet sind und deren Achsen
senkrecht zu der Anlageplatte 24 verlaufen, Wenn das Förderstück 4 in die Anlage
mit diesen Pufferrollen 26 gelangt, wird die Vorschubbewegung des Schubstempels
17, die bis dahin mit einer gegenüber der Fördergeschwindigkeit v des Stahiförderbandes
großen Geschwindigkeit u erfolgt ist> mittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten
Endlagenschalters abgeschaltet. Der Schubstempel 17 bleibt dann während der weiteren
Vertikalverschiebung des Führungsschlittens 23 in Anlage an der dem Querförderband
7 abgewandten Begrenzungsfläche des Förderstückes 4, das längs der Gleitrollen des
Schubstempels nach oben gleitet. Wenn die Führung 131', 14" des Führungsschlittens
23 die Ebene des Querförderbandes 7 erreicht hat, hält der Führungsschlitten 23
an und das Förderstück 4 wird nun mittels des Schubstempels mit einer der Fördergeschwindigkeit
w des Querförderbandes 7 entsprechenden Geschwindigkeit auf dieses verschoben, bis
es in eine der Fig. 1c entsprechende Stellung vollständig auf das Querförderband
7 gelangt ist. Das Zurückziehen des Schubstempels 17, der sich nach Abschluß des
Umlenkvorganges in einem etwas mehr als der Breite des Führungsschlittens entsprechenden
seitlichen Abstand von dem Stahlförderband 5 und dessen Führung 131, 14' befindet,
kann dann einsetzen, wenn sich die Führung des Stahiförderbandes in einer solchen
Höhe befindet, daß gewährleistet ist, daß der zurückfahrende Schubstempel 17 nicht
mehr mit der sich
weiter nach oben bewegenden Führung 13', 14'
des Stahlförderbandes 5 kollidieren kann.
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In den Fig. 2a und 2b ist eine Umlenkstelle einer Förderanlage dargestellt,
die an einem schräg ansteigenden Abschnitt eines Stahiförderbandes 51 angeordnet
ist.
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Zwischen dem Stahiförderband 5t und einem Querförderband 27 mit horizontaler
Förderebene ist in ähnlicher Weise wie bei der vorbeschriebenen Förderanlage mit
vertikaler Förderung ein Führungsschlitten 28 vorgesehen, der ebenso wie das Stahlförderband
5 Gleitrollen 29 zur Führung eines quaderförmigen Förderstückes 30 aufweist, an
denen das Förderstück nach unten abgestützt ist. Die Gleitrollen 29 sind an ihrer
Unterseite an einer Stahlplatte 31 gelagert, deren äußere Randabschnitte 32 und
32§ nach unten abgebogen sind und je einen horizontal abstehenden kurzen Bolzen
33 und 331 aufweisen, deren Achsen miteinander fluchten und mit denen der Führungsschlitten
28 in parallel zur Förderrrichtung des Stahlförderbandes 51 verlaufenden Langlöchern
34 und 34' von feststehenden, parallel zu dem Stahlförderband verlaufenden Führungsschienen
35 und 351 geführt ist, die zu beiden Seiten des Führungsschlittens etwas unterhalb
der Ebene des Stahlförderbandes 27 angeordnet sind. An der Vorderseite der Stahlplatte
31 ist ein Stahlrahmen 36 angeschweißt, in dem rechtwinklig zu den Führungsrollen
29 verlaufende, längere Gleitrollen 37 angeordnet sind, an denen das Förderstück
30 anliegt, wenn es auf den Führungsschlitten geschoben ist. Der Führungsschlitten
28 ist mittels eines an der Unterseite der Stahlplatte 31 angeordneten Sektorzahnrades
38 und eines weiteren, auf einer feststellbaren Abtriebswelle 39 eines elektrisch
angetriebenen Hilfsmotors angeordneten Sektorzahnrades 41 formschlüssig mit dem
Hilfsmotor gekoppelt, der seinerseits längs einer parallel zu dem Stahl förderband
27 verlaufenden Führungsstange 42 verschiebbar geführt ist. Wenn der Motor mittels
einer in den Fig. 2a und 2b nicht dargestellten Schubvorrichtung längs der Führungsstange
42
verschoben wird, so wird der Führungsschlitten in einer mit
der Stellung der Abtriebswelle 39 korrelierten Winkelsteilung seiner Gleitrollen
29 und 37 parallel zu dem Stahlförderband 5' verschoben. Wird der Hilfsmotor betätigt,
so wird der Führungsschlitten um die durch die Achsen der Bolzen 33 und 331 definierte
Schwenkachse geschwenkt.
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Die Führungsrollen 29 des Führungsschlittens und die mit diesen identisch
ausgebildeten Führungsrollen 43 der Führung des Stahlförderbandes 5 sind wesentlich
niedriger als die senkrecht zur Ebene des Stahiförderbandes gemessene Höhe des Förderstückes
30. Zur Umlenkung des Förderstückes 30 ist in ähnlicher Weise wie bei der vorbeschriebenen
Förderanlage ein Schubstempel 44 mit in einem rechteckigen Rahmen 45 gelagerten
Gleitrollen 46 vorgesehen, an dessen Oberseite die Antriebsmittel des Schubstempels
befestigt sind. Der Rahmen 45 des Schubstempels 44 weist l obere und g untere Jurch
die Achsen der äußersten Gleitrollen 46 und 4611 miteinander verbundene und parallel
zur Ebene des Stahlförderbandes 51 verlaufende Rahmenstäbe 47 und 48 auf, wobei
der untere Rahmenstab 47 in einem Abstand von der Auflageebene des Stahlförderbandes
angeordnet ist, der etwas größer ist als die Höhe der Querführung 43 bzw. 29, 31
des Stahlförderbandes 5t bzw. des Führungsschlittens 28. Der Schubstempel 44 kann
dann in einer beliebigen Stellung bezüglich der Führungen vor und zurückgeschoben
werden, ohne mit diesen kollidieren zu können.
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Der Umlenkvorgang vollzieht sich in einer zu der bei der vor beschriebenen
Ausführungsform analogen Weise, wobei zunächst das Förderstück auf den Führungsschlitten
verschoben wird der anschließend, nachdem er die Förderhöhe des Querförderbandes
27 erreicht hat, mit seiner durch die Gleitrollen 37 des Rahmens 26 definierten
Anlageebene in die Förderebene des Querförderbandes geschwenkt wird, wonach das
Förderstück 30 auf das Querförderband 27 weiterbefördert wird.
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Die in der Fig. 3 schematisch dargestellte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Förderanlage unterscheidet sich von der im unteren
Teil der Fig.
la bis 1b dargestellten im wesentlichen dadurch, daß der Führungsschlitten 232 und
die Schubvorrichtung 9t mittels einer auf der dem Förderstück 4t abgewandten Seite
des Stahlförderbandes 5" verlaufende Platte 49 miteinander verbunden sind, derart,
daß die Schubvorrichtung 91 zusammen mit dem Führungsschlitten längs des Stahiförderbandes
5" verfahrbar ist und daß das untere Ende des Schubstempels 17' in jeder Stellung
während des Verschiebens des Förderstückes nur einen geringen Abstand von den Führungen
des Förderbandes und des Führungsschlittens einnimmt. Da bei dieser Ausführungsform
keine Relativbewegung in Richtung des Stahiförderbandes 5" zwischen dem Förderstück
41 und dem Schubstempel 17' eintritt, ist der Schubstempel auch nicht mit reibungsvermindernden
Gleitrollen versehen.
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Während das Einsetzen des Umlenkvorganges bei den behandelten Ausführungsformen
der Erfindung durch die magnetisierten Steuerstellen des Stahlförderbandes gesteuert
wird, können die von dem Führvngsschlitten ausgeführten Bewegungen sowie die Rückzugsbewegungen
des Schubstempels in dessen Ausgangsstellung und weitere für den jeweiligen Umlenkvorgang
charakteristische Bewegungen oder Arbeitsstellungen auch durch Endlagenschalter
gesteuert sein, so daß die auf dem Stahlband hinsichtlich des Bewegungsablaufes
zu speichernde Information klein gehalten werden kann.