DE2439096A1 - Lagerbuechse sowie verfahren und vorrichtung zu ihrer herstellung - Google Patents
Lagerbuechse sowie verfahren und vorrichtung zu ihrer herstellungInfo
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Description
The Glacier Metal Company Limited, 368, Ealing Eoad, Alperton, Wembley, Middlesex, England
Lagerbüchse
sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung
sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Lagerbüchse, die mit einer Verbindung
in Umfangsrichtung durchgehend gemacht ist sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu ihrer Herstellung,
und beschäftigt sich insbesondere mit dem Problem der Herstellung von hochgenauen Lagerbüchsen aus einem in Bahn-,
Platten-, Tafelform o.dgl. vorliegendem Material bei Anwendung von Massenproduktionsverfahren.
Bei einer gewöhnlichen hochgenauen Lagerbuchse können die
zulässigen Toleranzen bei etwa 0,0127 mm für die Wanddicke, etwa 0,0254 mm für die Konzentrizität der Innen- und Außenflächen,
und bei etwa 0,0127 mm für die Unrundheit liegen. Es ist möglich, Lagerbüchsen mit diesen Toleranzen durch
maschinelles Bearbeiten aus dem Vollen herzustellen, jedoch ist dies ein teueres Verfahren.
Nach einem älteren Verfahren zum Herstellen von Lagerbüchsen aus einer ebenen Materialbahn, -platte oder -tafel o.dgl.
wird nur ein Stück des derartig gestalteten Werkstoffs
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benutzt und zur Bildung der Lagerbuchse um 360° gebogen. Ein solches Verfahren ist beispielsweise in der deutschen
Gebrauchsmusterschrift 1 978 629 beschrieben. Jedoch liegt nur ein sehr kleiner Anteil der nach diesem Verfahren hergestellten
Lagerbüchsen innerhalb so enger Toleranzen wie zuvor angegeben. Dieses Verfahren ist daher für die Massenherstellung
hochgenauer Lagerbüchsen nicht geeignet.
Ein weiterer Nachteil bei älteren Verfahren liegt darin, daß die Umfangsrichtung der fertigen Lagerbüchse anfänglich in
der Längsrichtung des streifenförmigen Ausgangsmaterials
verläuft. Dies macht es notwendig, bei schmalerem Material längere Stücke zu verwenden als erforderlich wäre, wenn die
Lagerbüchsen so hergestellt werden könnten, daß die Umfangsrichtung der fertigen Lagerbüchse in der Breite des Streifens
verläuft. Bei der Herstellung beispielsweise von Lagerbüchsen mit einer axialen Länge von etwa 50 mm und einer Umfangslänge
von etwa 300 mm wird ein Materialstreifen von etwa 300 mm Länge und etwa 50 mm Breite benötigt, anstelle eines
Streifens von etwa 50 mm Länge und etwa 300 mm Breite, wenn die alternative Orientierung benutzt werden könnte. Da bei
einem Streifenmaterial, das aus einer Stahlunterlage besteht, mit der eine Lagermaterialschicht verbunden ist, die Kosten
pro Flächeneinheit des Materials mit kleiner werdender Streifenbreite ansteigen, führen die älteren Verfahren zu
höheren Kosten als wenn die alternative Orientierung benutzt werden könnte. Selbst wenn das Verfahren zur Herstellung
einer Lagerbüchse aus einem einzelnen Stück Streifenmaterial im Hinblick auf die Benutzung der alternativen Orientierung
abgewandelt würde, bestünde dann eine Beschränkung hinsichtlich der Abmessungen der herstellbaren Lagerbüchse, da
Streifenmaterial nicht mit unbegrenzter Breite hergestellt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lagerbuchse
der eingangs genannten Gattung sowie ein Verfahren und eine
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Vorrichtung zu schaffen, bei denen die vorerwähnten Nachteile des Standes der Technik vermieden sind.
Die Lösung der der Erfindung gestellten Aufgabe hat zu einem Verfahren zur Herstellung einer Lagerbuchse der eingangs
genannten Gattung geführt, das sich erfindungsgemäß dadurch auszeichnet, daß die Lagerbüchse aus einer Mehrzahl von
Segmenten zusammengesetzt wird, die sich jeweils über einen
Teil des Umfanges der Lagerbüchse erstrecken und längs ihrer
einander benachbarten Kanten zur vollständigen Lagerbüchse miteinander verbunden werden.
In vielen Fällen kann die Lagerbuchse aus zwei ähnlichen
halbzylindrischen Segmenten zusammengesetzt sein. Eine Vorrichtung
zur Herstellung von halbzylindrischen Lagerschalen für geteilte Lager ist bereits bekannt. Sie eignet sich zur
Herstellung von Segmenten für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nach nur geringfügiger Abänderung. Bei
Anwendung dieser Verfahren bestehen nur geringe Schwierigkeiten, die vorerwähnten Toleranzen einzuhalten, selbst
bei Massenfertigung.
Die Segmente lassen sich durch Schweißen, vorzugsweise durch Elektronenstrahlschweißen, miteinander verbinden. Nach einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die Außenkanten der aneinanderstoßenden Flächen der Segmente so angeschrägt
oder angefast, daß sie vor dem Schweißvorgang an der Außenfläche
der aneinandergefügten Segmente eine V-förmige Nut bilden. Bei Anwendung dieses Schweißverfahrens läßt sich
sicherstellen, daß die Schweißnähte nicht aus der im wesentlichen zylindrischen Außenfläche der Lagerbüchse heraustreten,
so daß keine maschinelle Fertigbearbeitung erforderlich ist. Der Schweißprozeß läßt sich außerdem mit hinreichender
Genauigkeit beherrschen, so daß bei Segmenten, die aus einer Stahlunterlage mit einer Beschichtung aus Lagermaterial
bestehen, die Schweißnähte nicht bis in das Lagermaterial vordringen. Auf diese Weise wird das Lagermaterial7 das im
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allgemeinen einen niedrigeren Schmelzpunkt hat als die Unterlage, durch das Schweißen nicht beeinflußt.
Da die in Umfangsrichtung gemessene Länge jedes Segmentes
nur einen Bruchteil der Umfangslänge der Lagerbuchse ausmacht, gestattet das Verfahren die Herstellung von Lagerbüchsen
großer Abmessungen aus Streifenmaterial von begrenzter Breite, selbst dann, wenn die Umfangsrichtung des Segmentes
anfänglich in der Breite des Streifens verläuft.
Der Erfindungsgegenstand ergibt sich weiterhin aus den Ansprüchen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels mit weiteren Einzelheiten
erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Lagerbuchse
in einer speziellen Ausbildungsform,
Fig. 2 eine Ansicht in Längsrichtung eines Teiles der zur Herstellung der in Fig. 1 dargestellten Lagerbüchse
verwendeten Vorrichtung, und
Fig. 3 eine Seitenansicht des in Fig. 2 gezeigten Vorrichtungsteils
.
Die in Fig. 1 dargestellte Lagerbüchse ist aus zwei halbzylindrieehen
Bücheen&i&lften oder Halbbifccfesen 10 und 11
zusammengesetzt, die durch Elektronenstrahlschweißen miteinander verbunden sind. Jede Halbbüchse besteht aus einer
Unterlage 15 aus einem mechanisch festen metallischen Wei stoff,
wie z.B. Stahl, einer an der konkaven Fläche der Unterlage aufgebrachte Schicht 16 aus einem Lagermaterial,
und aus einer an der Oberfläche des Lagermaterials aufgetragenen dünnen Auflage 17. Die Halbbüchsen 10 und 11 sind
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durch Pressen aus einer ebenen Bahn, Platte, fafel o.dgl.
aus Unterlagen-Material erhalten, an der vor -dem Pressen
die Schicht 16 aus Lagermaterial und der Auftrag 17 aufgetragen
wurden. Da die Halbbüchsen den halbzylindrischen Lagerschalen für geteilte Lager sehr ähnlich sind» wird auf
eine ins einzelne gehende Beschreibung ihrer Herstellung verzichtet. Eine Ausbildungsform einer Vorrichtung, die sich
nach nur geringfügigen Abänderungen zur Herstellung der Halbbüchsen verwenden läßt, ist in der deutschen Patentanmeldung
P 22 35933*7 beschrieben. Diese vermag halbzylindrische Lagerschalen aus einem endlosen Materialstreifen
herzustellen, der in seiner Breite der Umfangslänge der Lagerschale entspricht, während die für jede Lagerschale
erforderliche Streifenlänge der axialen Länge der Lagerschale
entspricht. Der Hauptunterschied zwischen den Halbbüchsen 10 und 11 und einer herkömmlichen Lagerhalbschale
besteht darin, daß die Halbbüchsen im unbelasteten Zustand exakt halbzylindrisch sein müssen, während die Formgebung
einer Lagerhalbschale so gewählt ist, daß diese nur dann exakt halbzylindrisch ist, wenn sie in ein halbzylindrisches
Gehäuse eingeschoben ist.
Jede Halbbüchse weist entlang jener Kanten, die miteinander verschweißt werden sollen, kleine Anschrägungen oder Fasen
13 und 14 auf, so daß, sobald die Halbbüchsen für die Schweißoperation aneinandergelegt oder -gefügt sind, eine
nach der konvexen Seite der Lagerbüchse offene V-Nut gebildet ist. Die Anschrägung ist auf die Unterlage 15 beschränkt,
so daß sich die Nut nicht bis in die Schicht 16 erstreckt. Das Elektronenstrahlschweißen erfolgt von der konvexen Seite
der Lagerbüchse her. Das während des Schweißens niedergeschlagene Metall füllt die Nuten zwischen den Halbbüchsen
zum Teil aus, tritt jedoch nicht aus der konvexen Oberfläche der Lagerbüchse heraus. Die Schweißnaht dringt nicht
bis zur radial innenliegenden Fläche der Unterlage 15 vor. Die Lagermaterialschichten 16 werden daher durch den Schweißvorgang
nicht gestört oder beeinflußt.
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In Pig. 2 und 3 ist ein Teil der zum Aneinanderschweißen der Halbbüchsen 10 und 11 verwendeten Vorrichtung dargestellt.
Die Vorrichtung weist ein Gestell 21 auf, das in eine obere und eine untere Hälfte unterteilt ist. Die Gestellhälften
sind mit Bolzen 24 aneinander befestigbar. In der unteren Gestellhälfte ist mit Stützen 23 starr eine Wanne 20 abgestützt,
deren Innenfläche in Anpassung an den Radius der Außenfläche der Halbbüchsen 10 und 11 gekrümmt ist und sich
über einen Bogen von ungefähr 120° erstreckt. Die obere Hälfte des Gestells 21 trägt eine ähnliche Wanne 19» jedoch
in umgedrehter Anordnung. Die Wanne 19 ist mit dem Gestell 21 über Schrauben 22 verbunden.
Die Arbeitsweise ist wie folgt:
Eine oder mehrere Halbbüchsen werden in der Wanne 20 aufgenommen und so angeordnet, daß sie zu einer senkrechten Ebene
durch die Krümmungsachse der Wanne symmetrisch liegen. Beim gezeigten Beispiel sind in der Wanne 20 der Vorrichtung
fünf Halbbüchsen in Längsrichtung hintereinander aufgenommen. Sodann wird in die Halbbüchsen ein Dorn 18 eingelegt, dessen
Durchmesser gleich oder sehr wenig kleiner ist als der Innendurchmesser der fertigen Lagerbüchsen. Sodann werden über
den Dorn 18 weitere Halbbüchsen aufgelegt, wobei darauf geachtet wird, daß jede dieser Halbbüchsen in Längsrichtung
die gleiche Stellung am Dorn einnimmt wie die ihr entsprechende der in der Wanne 20 angeordneten Halbbüchsen. Sodann wird
die obere Hälfte des Gestells 21 in Stellung gebracht und verschraubt, und die Wanne 19 mit Hilfe der Schrauben 22
abgesenkt, um die Halbbüchsen und den Dorn 18 zusammenzupressen. Das Aggregat wird dann in eine (nicht gezeichnete)
Unterdruckkammer gestellt, die sodann abgedichtet und evakuiert wird. Sodann erfolgt das Aneinanderschweißen der
Halbbüchsen 10 und 11 längs ihrer angefaeten Kanten 13 und
14 mit Hilfe eines (nicht gezeichneten) Elektronenstrahl-Schweißkopfes je Sei'te des Gestells 21.
509809/0354 /7
Dort wo, wie im vorliegenden Falle, mehr als ein Paar Halbbüchsen
in einer einzigen Aufspannung der Vorrichtung aneinandergeschweißt
werden, und wo die verschiedenen Halbbüchsen-Paare mit geringem Zwischenabstand in Längsrichtung angeordnet
sind, können die Schweißnähte zwischen den Halbbüchsen nahe der Enden 12 jeder Büchse unterbrochen werden, um
mit Sicherheit zu verhindern, daß nicht eine Lagerbuchse mit der ihr benachbarten verschweißt wird.
Das Gestell 21 kann dann aus der Unterdruckkammer herausgenommen
und die Lagerbüchsen aus der Vorrichtung entnommen werden. Um die Herausnahme des Dorns 18 aus den Lagerbüchsen
zu erleichtern, kann dieser als verkleinerbarer Dorn ausgebildet sein. Um die Lagerbüchsen auf die geforderten
Toleranzen fertigzubearbeiten, ist dann ein weiteres maschinelles Bearbeiten nur in geringem Umfange oder überhaupt
nicht erforderlich.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehende Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen dieses Grundgedankens
in vielfältiger Weise abwandelbar.
/Ansprüche 509809/0354
Claims (20)
1Ä--45 366 ANSPRÜCHE
λ.) Verfahren zur Herstellung einer Lagerbüchse, durch
das die Lagerbüchse in Umfangsrichtung mit einer Verbindung
durchgehend gemacht wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerbüchse aus einer Mehrzahl von Segmenten (10,11) zusammengesetzt wird, die sich jeweils über einen
Teil des Umfanges der Lagerbüchse erstrecken und längs ihrer einander benachbarten Kanten (13»14) zur vollständigen
Lagerbüchse miteinander verbunden werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbüchse aus zwei einander
ähnlichen halbzylindrischen Segmenten (10,11) zusammengesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e η η zeichn
et, daß die Segmente (10,11) durch Schweißen miteinander verbunden werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3» dadurch g e k e η η zeichnet,
daß das Schweißen nach dem Elektronenstrahl-Verfahren durchgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkanten'dir aneinanderstoßenden
Flächen einander benachbarter Segmente (10,11) vor dem Schweißen zur Bildung einer Nut angeschrägt werden.
/2 509809/0354
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch g e k e η η zeichnet,
daß die Schweißnähte aus den Nuten nicht hervortreten.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, in Verbindung mit einer Lagerbüchse, die aus einer mechanisch
festen Unterlage und einer an dieser angebrachten Schicht aus Lagermaterial besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagermaterialschicht (16,17) auf die Unterlage (15) aufgetragen wird, bevor die Segmente (10,11)
miteinander verbunden werden.
8. Verfahren nach Anspruch 3 und 7, dadurch g e k e η η zeichnet,
daß die Schweißnähte nicht bis in die Lagermaterialschicht (16,17) vordringen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Segment (10,11)
durch Pressen aus einer ebenen Bahn, Platte, Tafel o.dgl. geformt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7 und 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Lagermaterialschicht (16,17) vor
der Preßoperation auf die ebene Bahn, Platte, Tafel o.dgl. aufgetragen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei die ebene
Bahn, Platte, Tafel o.dgl. die Gestalt eines langen Streifens hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßoperation
so vorgenommen wird, daß die Umfangsrichtung jedes Segmentes (10,11) anfänglich in der Breite des
Streifens verläuft.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Segmenten (10,11) so abgestützt wird, daß diese eine Mehrzahl von
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in Längsrichtung hintereinander liegenden Lagerbüchsen bilden, und daß die Segmente (10,11), außer entlang den
Stirnflächen der Büchsen, in einem einzigen Arbeitsgang miteinander verbunden werden.
13. Verfahren nach Anspruch 2, 3 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungen zwischen einander benachbarten Lagerbüchsen (10,11) sich miteinander decken,
und daß die Schweißnähte an jedem Ende (12) jeder Lagerbüchse unterbrochen werden.
Η. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 13» dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bilden einer Lagerbüchse eine Mehrzahl von Segmenten (10,11) an Teilen (18,19,20) abstützbar und mit
zweckdienlichen Einrichtungen miteinander verbindbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zu den abstützenden Teilen (18,19,20)
zwei Wannen (19,20) gehören, die jeweils eine an die Außenfläche eines halbzylindrischen Segmentes (10,11) angepaßte
konkave Fläche aufweisen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch g e k e η η zeichnet,
daß zu den abstützenden Teilen (18,19,20) ein Dorn (18) gehört, dessen Durchmesser der Bohrung der
Lagerbüchse (10,11) entspricht.
17. Lagerbüchse, die mit einer Verbindung in Umfangsrichtung
durchgehend gemacht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbüchse aus einer Mehrzahl
von Segmenten (10,11) zusammengesetzt ist, die sich jeweils
über einen Teil des Umfanges der Lagerbüchse erstrecken
und längs ihrer einander benachbarten Kanten (13»14) miteinander
verbunden sind.'
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18. Lagerbüchse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Segmenten (10,11) aus
zwei einander ähnlichen halbzylindrischen Segmenten (10,11) besteht.
19. Lagerbüchse nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennze ichnet, daß die Segmente (10,11) durch
Schweißen miteinander verbunden sind.
20. Lagerbüchse nach Anspruch 19» dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißnähte nicht Teil der äußeren
Zylinderfläche der Lagerbüchse bilden.
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