DE2300745A1 - Ladeeinrichtung fuer ladebehaelter (container) - Google Patents
Ladeeinrichtung fuer ladebehaelter (container)Info
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- B60P1/64—Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable
- B60P1/6418—Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar
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Description
D-8000 MÖNCHEN 81 · ARABELLASTRASSE 4 · TELEFON (0811) 911087 2300745
23 243
Asteko, S.A., Bilbao / Spanien
Ladeeinrichtung für Ladefaehälter (Container)
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Ladeeinrichtung für Ladebehälter (Container) an Tragrahmen
von Beförderungsfahrzeugen, vorzugsweise an kippbaren Tragrahmen von Lastkraftwagen.
Ladeeinrichtungen für Ladebehälter sind bisher lediglich in Form von aufwendigen Krananlagen, wie Portal-
und Verladekränen, bekannt.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Ladeeinrichtung zu schaffen, die ein einfaches und schnelles
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Aufladen von. Ladebehältern auf Tragrahmen von Beförderungsfahrzeugen, vorzugsweise auf kippbare Tragrahmen von Lastkraftwagen,
unabhängig von aufwendigen Krananlagen mit technisch einfachen Mitteln ermöglicht,
Erfindungsgemäß wird dieses Ziel dadurch erreicht,
daß der Tragrahmen mit mindestens einem hydraulisch oder mechanisch
arbeitenden Zugzylinder ausgestattet ist, dessen Kolbenstange an ihrem freien Ende eine oder mehrere Umlenkrollen
für einen Seil- oder Kettenzug besitzt, welcher ferner flaschenzugartig über mindestens eine weitere stationäre
ITmlenkrolle geführt ist, wobei der Arbeltsweg der Kolbenstange
des Zugzylinders und die Anordnung der Umlenkrollen derart ist, daß ein mit seiner Frontseite an den Tragrahmen
herangeführter Ladebehälter durch den Seil- oder Kettenzug auf den Tragrahmen ziehbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Merkmale Job eine Ladeeinrichtung
geschaffen, mit der Ladebehälter auf einfache Weise mittels eines Seil- oder Kettenzuges auf Tragrahmen
von Beförderungsfahrzeugen ziehbar sind. Zu diesem Zweck braucht lediglich ein am freien Ende des Seil- oder Kettenzuges
angeordneter Haken an der Frontseite des Ladebehälter eingehakt und der Zugzylinder im Tragrahmen in Tätigkeit
gesetzt zu werden. Auf diese Weise wird der Ladebehälter auf den Tragrahmen hinaufgezogen.
Handelt es sich bei einem derartigen Tragrahmen
um den kippbaren Tragrahmen eines Lastkraftwagens, so ist
es zweckmäßig, die Längsträger des kippbaren Tragrahmens an ihren Be- und Entladeenden mit einer abklapp- oder einschiebbaren,
ein- oder mehrteiligen Verlängerung auszustat-
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ten, die die Herstellung eines für den Ladevorgang günstigen Neigungswinkels der Längsträger ermöglicht.
Um zu erreichen, daß der Ladebehälter beim Ladevorgang in einer vorbestimmten Lage zu den Längsträgern
des Tragrahmens verbleibt, ist es zweckmäßig, daß die Längsträger, des Tragrahmens mit Führungswangen ausgestattet
sind, an denen Holme des Ladebehälters für dessen Ausrichtung beim Aufladevorgang anliegen.
Ein besonders einfacher Aufbau der erfindungsgemäßen Ladeeinrichtung wird dadurch erreicht, daß die Kolbenstange
an ihrem freien, mit der Umlenkrolle ausgestatteten Ende durch ein Querhaupt an Führungsschienen von
Längsträgern des Tragrahmens geführt ist, wobei die Führungsschienen aus Flacheisen bestehai, die an der Innenseite
der Längsträger des Tragrahmens befestigt sind. Dabei ist es zweckmäßig, daß das Querhaupt mit gabelartigen Enden
ausgestattet ist, die die Führungsschinenen umgreifen.
Ferner ist es vorteilhaft, daß die stationäre Umlenkrolle auf dem Zugzylinder angeordnet ist.
Eine erhebliche Vereinfachung des AufladeVorganges kann dadurch erreicht werden, daß der Ladebehälter an
seinen vier Ecken mit Rollen ausgestattet wird, die beim LadeVorgang auf den Längsträgern des Tragrahmens gleiten.
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Sollen Ladebehälter aufgeladen werden, die sich aufgrund
ihres Aufbaus für einen Aufladevorgang auf die oben beschriebene Weise nicht eignen, so ist es zweckmäßig,derartige
Ladebehälter auf eine Unterlage zu setzen, die sich für die erfindungsgemäße Ladeeinrichtung eignet. Eine derartige Unterlage
kann beispielsweise zum Zwecke der Führung beim Aufladevorgang mit entsprechenden Rollen oder Führungen an der
Unterseite ausgestattet sein. Mit einer derartigen Unterlage können auch zwei oder mehrere Kisten oder dergleichen auf einfache Weise verladen und transportiert werden.
Im folgenden sind zur weiteren Erläuterung und zum besseren Verständnis die in den Zeichnungen dargestellten
AusfUhrungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben.
Fig« 1 zeigt eine Seitenansicht eines mit einer erfindungsgemäßen
Ladeeinrichtung ausgestatteten Lastkraftwagens mit abgekipptem Tragrahmen
sowie einen in Ladestellung angeordneten Ladebehälter,
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf einen mit einer erfindungsgemäßen
Ladeeinrichtung ausgestatteten Tragrahmen,
Fig. 3 zeigt einen Schnitt in der Ebene III-III der
Fig. 2 mit aufgesetztem Ladebehälter,
Fig. 4 zeigt eine der Fig. 1 entsprechende Seitenansicht
in einer Zwischenstellung im Verlaufe des Beladevorganges,
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Pig. 5 zeigt einen mit einer erfindungsgemäßen
Ladeeinrichtung ausgestatteten Lastkraftwagen nach abgeschlossenem Aufladevorgang,
Pig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines mit einer erfindungsgemäßen Ladeeinrichtung
ausgestatteten Lastkraftwagens mit ausziehbarer Verlängerung.
Wie insbesondere aus den Pig. I, 2 und J5 hervorgeht,
besteht die erfindungsgemäße Ladeeinrichtung aus einem Zugzylinder 7* der zwischen parallel und im Abstand voneinander
verlaufenden Längsträgern 14 eines Tragrahmens 10 angeordnet ist. Aus dem einen Ende des Zugzylinders 7 ragt eine Kolbenstange
8 heraus, die an ihrem freien Ende ein Querhaupt 15 sowie eine Umlenkrolle 9 besitzt. An seinem anderen Ende ist
der Zugzylinder 7 mit den Längsträgern 14 des Tragrahmens 10
verbunden. Das Querhaupt 15 ist, wie insbesondere der Fig. 3
zu entnehmen ist, im Bereich seiner Enden gabelartig ausgebildet. Die gabelartigen Enden umgreifen Führungsschienen 13,
welche in Form von Flacheisen auf der Innenseite der Längsträger 14 befestigt sind. Wird der pneumatisch oder hydraulisch
arbeitende Zugzylinder 7 betätigt, d.h. die Kolbenstange 8 ein- oder ausgefahren, so bewegt sich die Umlenkrolle 9
geführt von dem Querhaupt 15 zwischen den Längsträgern 14 des Tragrahmens 10 um einen bestimmten Betrag nach der einen
oder der anderen Richtung.
Im Bereich des der Kolbenstange 8 zugewandten Endes ist der Zugzylinder 7 mit einer weiteren Umlenkrolle 16 ausgestattet.
Über die beiden Umlenkrollen 9 und 16 läuft ein Seil oder eine Kette 6. Im vorliegenden Ausführungsbeispie,!
ist das eine Ende des Seiles oder der Kette 6 an dem Quer-
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haupt 15 befestigt. Von dort aus läuft das Seil oder die Kette
6 über die Umlenkrolle 16 zurück zur Umlenkrolle 9 und von dort, wie insbesondere der Fig. 1 zu entnehmen ist, zu der
Frontseite des Ladebehälters 5* an der das Seil oder die Kette
mittels eines Hakens oder dergleichen eingehängt ist. In diesem Zustand ist die Kolbenstange 8 völlig in den Zugzylinder
7 eingefahren, d.h. die Umlenkrolle 9 befindet sich in ihrer der Umlenkrolle 16 nachstliegenden Stellung. Wird nun der Zugzylinder
7 betätigt, d.h. die Kolbenstange 8 ausgefahren, so bewegt sich die Umlenkrolle 9 von der Umlenkrolle 16 weg. Dies
hat zur Folge, daß das am Ladebehälter 5 eingehängte Ende des
Seiles oder der Kette 6 eingezogen, d.h. der Ladebehälter auf die Längsträger 14 des Tragrämens 10 hinaufgezogen wird. Um
für diesen AufladeVorgang einen möglichst günstigen Neigungswinkel
vorsehen zu können, sind die Längsträger 14 des Tragrahmens
IO mit abklappbaren Verlängerungen 2 ausgestattet, die sozusagen eine Auffahrtrampe für den Ladebehälter bilden.
Um die beim Ladevorgang auftretende Reibung möglichst herabzusetzen, können die Ladebehälter, wie beispielsweise in
Fig. 1 dargestellt, mit vorderen und hinteren Ladebehälterrollen 3, 4 ausgestattet sein.
Da die Gefahr besteht, daß der Ladebehälter beim Aufladevorgang seitlich von den LängstrÄgern 14 des Tragrahmens
abkippt, müssen Einrichtungen vorgesehen sein, die den Ladebehälter 5 beim AufladeVorgang ausrichten. Zu diesem Zweck
kann, wie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt ist, der Latdebehälter
5 mit. Holmen I7 ausgestattet sein, die an Führungs-.
wangen 12 an den Außenseiten der Längsträger 14 anliegen.
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In Pig. k ist eine Zwisohenatellung des Aufladevorgangs
dargestellt. In dieser Stellung ist der Ladebehälter 5 bereits mit seiner vorderen LadebehälterrciLe 3 über
die abklappbare Verlängerung 2 hinweg auf die Längsträger 14 des Tragrahmens 10 gelangt.
Ist der Ladebehälter dann völlig auf die Längsträger 14 des Tragrahmens 10 hinaufgezogen worden, so wird der
Tragrahmen 10 mit Hilfe des Kippzylinders 11 in seine horizontale Lage zurückgebracht, und)wie in Fig. 5 dargestellt,
die abklappbare Verlängerung 2 um 90° nach oben geschwenkt
und dort verriegelt. Auf diese Weise ist der Ladebehälter 5 gegen ein Herabrutschen nach hinten im Verlaufe des Transportes
gesichert.
In Pig. 6 ist ein Lastkraftwagen dargestellt, dessen Ladeeinrichtung nicht mit einer abklappbaren, sondern
vielmehr mit einer einschieb- oder einfahrbaren Verlängerung 2 ausgestattet ist.
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Claims (6)
- Patentansprücheanrahmen von Beförderungsfahrzeugen, vorzugsweise an kipp-. baren Tragrahmen von Lastkraftwagen, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen mit mindestens einem hydraulisch oder mechanisch arbeitenden Zugzylinder (7) ausgestattet ist, dessen Kolbenstange (8) an ihrem freien Ende eine oder mehrere Umlenkrollen (9) für einen Seil- oder Kettenzug (6) besitzt, welcher ferner flaschenzugartig über mindestens eine weitere stationäre Umlenkrolle (16) geführt ist, wobei der Arbeitsweg der Kolbenstange (8) des Zugzylinders (7) und die Anordnung der Umlenkrollen (9 und 16) derart ist, daß ein mit seiner Frontseite an den Tragrahmen (10) herangeführter Ladebehälter (5) durch den Seil- oder Kettenzug (6) auf den Tragrahmen (10) ziehbar ist.
- 2. Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange (8) an ihrem freien, mit der Umlenkrolle (9) ausgestatteten Ende durch ein Querhaupt (15) an Führungsschienen (I3) von Längsträgern (14) des Tragrahmens (10) geführt ist.
- 3· Ladeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (13) aus Flacheisen bestehen, die an der Innenseite der Längsträger (14) des Tragrahmens (10) befestigt sind.
- 4. Ladeeinrichtung nach Anspruch 2 und 3* dadurch gekennzeichnet, daß das Querhaupt (15) mit gabelartigen Enden ausgestattet ist, die die Führungsschienen (13) umgreifen.-9-. 309828/0457
- 5· Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die stationäre Umlenkrolle (16) auf dem Zugzylinder (7) angeordnet ist.
- 6. Ladeeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (1Λ) des Tragrahmens (10) mit Führungswangen (12) ausgestattet sind, an denen Holme (17) des Ladebehälters (5) für dessen Ausrichtung beim AufladeVorgang anliegen.7· Ladeeinrichtung an kippbaren Tragrahmen von Lastkraftwagen, nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (14) des kippbaren Tragrahmens (10) an ihren be- und Entladeenden mit einer abklapp- oder einschiebbaren, ein- oder mehrteiligen Verlängerung (2) ausgestattet sind.309828/0457
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