DE2362540B2 - Anbaugeraet zum laub-, insbesondere rebenschneiden - Google Patents
Anbaugeraet zum laub-, insbesondere rebenschneidenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden, wobei das Anbaugerät
ein in seiner Position verstellbares Schneidwerk besitzt, welches im wesentlichen aus je einer etwa lotrecht
orientierten und einer dazu etwa im Winkel von 90° angeordneten Messeranordnung besteht.
Derartige Anbaugeräte sind bereits bekannt. So zeigt die FR-PS 13 58 519 ein Gerät, das an seiner
Vorderseite eine zwei- oder dreiseitige Messeranordnung aufweist. Beim Beschneiden einer Hecke oder
Rebzeile wird diese zwischen die Räder des Gerätes genommen, wobei die beschnittene Rebzeile od. dgl.
unter dem entsprechend hoch gebauten Fahrzeug hindurchläuft. Nachteilig ist dabei neben der aufwendigen
Konstruktion des als Hochradschiepper ausgebildeten Speziaifahrzeuges, daß in den Eckbereichen der
Messeranordnungen einzelne Zweige häufig nicht sauber abgeschnitten, sondern abgeschlagen oder gar
abgequetscht werden, da in den Eckbereichen des Schneidwerkes praktisch ein »toter Winkel« vorhanden
ist. Die zu beschneidenden Pflanzen können dadurch einen nicht unwesentlichen Schaden nehmen. Außerdem
kann durch abgerissene umhergeschleuderte Äste u.dgl. für den Fahrer eine erhöhte Verletzungsgefahr
bestehen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Anbaugerät der eingangs erwähnten Art zu schaffen, durch das auch
im Eckbereich der horizontalen und vertikalen Schnittebenen Laubreste bzw. Zweige gut erfaßt und sauber
abgeschnitten werden. Dabei soll das Anbaugerät einfach, preiswert sowie leicht bedienbar sein.
Zur Lösung wird nach der Erfindung insbesondere vorgeschlagen, daß an einer Messeranordriung, vorzugsweise
an der im wesentlichen horizontalen Messeranordnung, an dem der anderen Messeranordnung
benachbarten Ende ein zusätzlicher feststehender Zahn od. dgl. Gegenmesser vorgesehen ist, der von dem
zugehörigen beweglichen Messer mindesten«; teilweise überstrichen wird. Dadurch erreicht man auf einfache
Weise, daß man die an sich bekannten Mähimesseranordnungen
so zusammensetzen kann, daß die feststehenden Messer einen praktisch lückenlos ineinander
übergehenden Winkel bilden und die zugehörigen beweglichen Messer diesen Winkelbereich schneidend
überstreichen können. Dabei ist dieser zusätzliche, feststehende Zahn einfach herzustellen und anzubringen
und er kann den geometrischen Bedürfnissen gut angepaßt werden. Es hat sich herausgestellt, daß sich
insbesondere Reben besonders gut schneiden lassen, da saubere Schnittflächen erzielt werden; ein Aufspleißen
der Schnittenden und damit ein zu starkes Austrocknen des Holzes wird vermieden. Dadurch, daß die beiden
feststehenden Messer der Messeranordnungen an ihren beiden benachbarten Enden praktisch lückenlos ineinander
übergehen und die zugehörigen beweglichen Messer zusammen auch abwechselnd diesen Eckbereich
überstreichen, wird auch die sehr wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, daß innerhalb des gesamten
Schneidwerkes kein »toter Winkel« im Eckbereich der etwa waagerechten und der etwa lotrechten Messeranordnung
entsteht. Vielmehr ist dafür Sorge getragen, daß die abzuschneidenden Zweige od. dgl. auch im
Eckbereich entweder der etwa lotrechten oder der etwa waagerechten Messeranordnung zugeführt und sauber
abgeschnitten werden. Auch dadurch wird vermieden, daß Rebzweige od. dgl. beschädigt werden. Ferner wird
dadurch auch die Unfallgefahr, die durch herumgeschleuderte Rebenden entstehen kann, stark herabgesetzt.
Zweckmäßigerweise ist dieser zusätzliche, feststehende Zahn in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet,
daß er bezüglich einer schrägen Schnittkante mit dem an seiner Flachseite vorbeigeführten beweglichen
Messer zusammenarbeitet (horizontal orientiertes bewegliches Messer) und mit einer in der Bewegungsebene
des im wesentlichen lotrecht arbeitenden beweglichen Messers endenden Schmalseite mit diesem Messer
als Schnittkante zusammenarbeitet; dabei kann zweckmäßigerweise die Fortsetzung dieser Schmalseite zu
einer Zahnspitze des Zahnes so abgeschrägt ausgebildet sein, daß sie mit der vorerwähnten schrägen Schnittkante
zusammen die Zahnspitze dieses Zahnes bildet Durch diese Maßnahme erreicht man nicht nur, daß der
feststehende Zahn das Gegenmesser für beide beweglichen Messer bildet und somit einen guten Anschluß des
etwa lotrechten Messers zum etwa waagerechten Messer darstellt, sondern dieser zusätzliche Zahn leitet
im Eckbereich die abzuschneidenden Zweige auch in den Schnittbereich von wenigstens einem der Messerar.ordnungen.
Auch bezüglich dieser Ausbildung kann der feststehende Zahn sowohl der etwa waagerechten
als auch der etwa lotrechten Messeranordnung zugeordnet werden. Die Zuordnung zur etwa waagerechten
Anordnung ist jedoch bevorzugt, weil die mit dem entsprechenden beweglichen Messer zusammenar^eitende,
für die Schneidarbeit leistungsfähige Schnittkante in der Waagerechten liegt.
Die Messeranordnungen des Anbaugerätes können zweckmäßigerweise an einem in sich starren, einen
Antriebsmotor tragenden Winkelgestell befestigt sein, welches seinerseits verstell- und/oder verschwenkbar
am Schlepper od. dgl. Fahrzeug gelagert sein kann. Man erhält auf diese Weise ein Schneidwerk, dessen beide
Schneidebenen für die Praxis passend zueinander angeordnet sind und das einfach im Aufbau und in seiner
Gesamtposition den jeweiligen Bedürfnissen durch entsprechende Einstellung anpaßbar ist.
Zweckmäßigerweise steht der Antriebsmotor über einen Keilriemen mit der Exzenterwelle in Verbindung,
die vorzugsweise ein Massenausgleichsgewicht tragen kann. Dieser Antrieb ist billig, robust und schwingungsarm.
Man erhält einen besonders einfachen Aufbau der Antriebsmittel, wenn man den als Ölmotor ausgebildeten
Antriebsmotor und die von ihm angetriebene Exzenterwelle im Bereich der Ecke des Winkelrahmens
anordnet, wobei vorzugsweise der den Motor mit der Exzenterwelle verbindende Keilriemen auf der dem
Schneidwerk abgewandten Seite von Motor und Welle angeordnet sein kann. Durch die zuletzt erwähnte
Maßnahme wird der Keilriemen in einen Bereich gelegt, wo er durch die abzuschneidenden und im wesentlichen
auch durch abgeschnittene Rebzweige praktisch nicht gestört wird. Dadurch wird auch die Unfallgefahr weiter
herabgesetzt, weil der an sich einfache, robuste und deshalb vorteilhafte Keilriemen in einem solchen
Bereich liegt, wo er in aller Regel keine Rebzweige u. dgl. erfaßt und abschleudert.
Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnung noch näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein an einem Schlepper befestigtes Anbaugerät
in Stirnansicht,
Fig.2 das Anbaugerät und den Schlepper gemäß
F i g. 1 in einer Ansicht von oben,
Fig.3 eine Teil-Stirnansicht der waagerechten Messeranordnung ähnlich Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab,
F i g. 4 eine Teilansicht gemäß F i g. 3 und
F i g. 5 einen zusätzlichen Zahn gemäß F i g. 2 und 4, in perspektivischer Darstellung.
Fig. 1 zeigt ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Anbaugerät, welches an einem Schlepper 2 montiert ist.
Ein derartiges Anbaugerät 1 eignet sich insbesondere zum Zweige- und Laubschneiden von Reben und es
besitzt hierfür ein verstellbares Schneidwerk 5. Dieses ist im wesentlichen von einer etwa waagerechten sowie
einer etwa lotrechten Mähmesseranordnung 3, 4 gebildet. Günstig ist eine Winkelanordnung E von α
= 95° beider Messeranordnungen 3 und 4 zueinander. Pie beweglichen Messer 5 und 6 der Anordnungen 3
und 4 sind jeweils über eine Exzenterstange 7 und 8 mit einer gemeinsamen Exzenterwelle 9 verbunden. Die
Exzenterstangen 7 und 8 greifen vorzugsweise im Mittelbereich des jeweiligen Messers 5 und 6 an. Die
zugehörigen feststehenden Messer 10 und 11 sind an einem Winkelrahmen 12 befestigt, welcher seinerseits
über einem Gestell 14 mit einem Verstellrahmen 15 verbunden ist. Dieser ist in noch erläuterter Position am
Schlepper 2 befestigt und ermöglicht in noch zu beschreibender Weise ein Verstellen des Anbaugerätes
1 in seiner Höhe und gegebenenfalls auch den Abstand sowie die Schräglage zum Schlepper 2.
Oberhalb des Verstellrahmens 15 ist an dem Gestell 14 ein Antriebsmotor 16 befestigt; dessen Verbindungsleitungen 17 können mit dem Öldrucksystem des
Schleppers 2 verbunden sein, da seine notwendige Durchsatzmenge in der Größenordnung von etwa sechs
Litern pro Minute sowie bei etwa 400 Umdrehungen pro Minute keine beachtliche Öltemperaturerhöhung
bzw. Belastung für das Öldrucksystem des Schleppers 2 bedeutet.
Die Exzenterwelle 9 ist über einen in Fig. 2 erkennbaren Keilriemenantrieb 18 mit dem Antriebsmotor
16 verbunden. Gegebenenfalls kann jedoch auch anstelle des Keilriemens 18 ein anderer, z. B. ein
Kurbelantrieb, vorgesehen sein. Die Exzenterwelle 9 trägt vorzugsweise ein Massenausgleichsgewicht 19.
In den F i g. 1 und 2 ist erkennbar, daß der Keilriemen
18 und die Exzenterwelle 9 sowohl außerhalb als auch rückwärts des Schnittbereiches des Schneidwerkes S
angeordnet sind und deshalb in der Regel nicht durch abgeschnittene oder abzuschneidende Zweige gestört
werden. Ferner kann das Anbaugerät 1 so an dem Schlepper 2 angebracht sein, daß auch der Bereich des
Fahrersitzes 35, insbesondere durch entsprechende Rücken R\ und R 2 der Messer 5, 6 und 10, 11
weitgehend von überstehenden und/oder abgeschnittenen Zweigen freibleibt. Denn die Schnittrichtung der
Messer 5, 6, 10, 11 ist so ausgerichtet, daß die beim Schneidvorgang bewegten Rebenteile in der Regel
Bewegungen bzw. Bewegungsfreiheit in solchen Richtungen erhalten, die nicht zum Bereich des Fahrersitzes
35 hinführen,
Der in sich starre Winkelrahmen 12 mit den beiden fest daran angebrachten Schneidanordnungen 3 und 4
ist mit Hilfe eines Hydraulikzylinders 20 relativ zum Schlepper 1 und damit zum Erdboden höhenverstellbar.
Hierbei werden Schienen 21 in entsprechend darauf angepaßte Formprofile 22 des Verstellrahmens 15 ein-
bzw. ausgefahren. Die Formprofile 22 ihrerseits sind indirekt oder direkt fest mit dem Schlepper 1
verbunden.
Der Winkelrahmen 12 ist außerdem über eine horizontale Achse 23 des Verstellrahmens 15 verschwenkbar
gelagert. Das Schneidwerk S kann dadurch in die entsprechende Lage gegenüber der Rebe
gebracht werden, insbesondere auch bei schräger Standposition des Schleppers 2 od. dgl. Fahrzeug. Eine
Verschwenkbewegung wird mittels einer Hydraulikanordnung 24 durchgeführt, wcbei ein auf der Achse 23
gelagerter Hebel 25 geschwenkt wird, der seinerseits fest mit dem Gestell 14 und darüber hinaus zwangsläufig
mit dem Winkelrahmen 12 fest verbunden ist.
Sowohl der Hydraulikzylinder 20 als auch die Hydraulikanordnung 24 können leicht vom Fahrersitz
35 aus während der Fahrt betätigt werden. Zuvor kann der Winkelrahmen 12 bezüglich seiner Seiten- und
gegebenenfalls seiner Höhenstellung in gewünschte, unterschiedliche Positionen mittels Schraubverbindungen
od. dgl. am Verstellrahmen 15 eingestellt werden. Dabei erfolgt insbesondere die Seitenstellung durch
manuelles Verschieben und anschließendes Festlegen einer Führungsstange 26a in einer ihr zugeordneten
Führungsbuchse 26. Eine Höhenverstellung kann beispielsweise entsprechend im Bereich des Gestells 14
manuell vorgesehen sein. Hierfür und später auch insbesondere beim Betätigen des Hydraulikzylinders 20
wirkt sich vorteilhaft der vergleichsweise kleine und damit leichte Ölmotor 16 aus, welcher mit den bewegten
Teilen 3 bis 14 zusätzlich mitbewegt wird.
F i g. 4 zeigt den aus einzelnen Zähnen 27 gebildeten feststehenden Bereich des horizontalen feststehenden
Messers 10 im Eckbereich der horizontalen und vertikalen Messeranordnung 3 und 4. Dort ist am
feststehenden Messer 10 der horizontalen Anordnung 3 ein zusätzlicher Zahn 28 angebracht. Dieser wird vom
zugehörigen beweglichen Messer 5 teilweise mit überstrichen, so daß seine Schnittkante 33a und
gegebenenfalls auch seine Kante 34a beim Durchtrennen von Zweigen in der horizontalen Schnittebene
wirksam sind. Die Fortsetzung der Schmalseite 34a ist zu einer Zahnspitze 35a des Zahnes 28 abgeschrägt
ausgebildet. Der zusätzliche Zahn 28 ist in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet, daß er auch mit
einer in der Bewegungsebene des im wesentlichen lotrecht arbeitenden beweglichen Messers 6 im
Eckbereich des Schneidwerkes 5 mit der Schnittkante 30 zusammenarbeitet. Somit werden auch dort überstehende
Zweige od. dgl. im gemeinsamen Eckbereich F zuverlässig erfaßt und abgetrennt.
Es handelt sich sowohl bei feststehenden Zähnen 27 als auch bei den beweglichen Zähnen 29 um
zweischnittige Messer mit beidseits angeordneten Schneiden 33 und 34. Der Zahn 28 kann mit dem ihm
zugeordneten horizontal beweglichen Messer 5 an seiner Flachseite 40 zusammenarbeiten, außerdem mit
seiner Schmalseite 41 und dem lotrechten Messer 6. Wegen der beschriebenen Anordnung der Exzenterstangen
7 und 8 an der Exzenterwelle 9 kann jeweils nur das bewegliche Messer 5 oder das bewegliche Messer 6
abwechselnd den gemeinsamen Eckbereich E übergreifen, so daß dabei gegenseitige Behinderungen ausgeschlossen
sind. Somit ist es gegebenenfalls möglich, daß für den vertikalen Schnitt auch die Rückbewegung der
in vertikaler Ebene beweglichen Zähne 29 und damit die ebenfalls von der Zahnflanke 41 gebildete Schnittkante
30 des Zahnes 28 wirksam wird. Dementsprechend ist auch im Eckbereich beider Schneidanordnungen 3 und 4
noch eine gute Schnittleistung vorhanden.
Die Messeranordnungen 3 und 4 sind — wie bereits erwähnt — im wesentlichen von an sich bekannten, im
Handel erhältlichen Mähmesseranordnungen gebildet, welche dann bezüglich des gemeinsam gebildeten
Winkels E aneinander angepaßt und an einem Winkelrahmen 12 befestigt und mit einem entsprechenden
gemeinsamen Antrieb versehen werden. Das gesamte Anbaugerät ist aus diesem Grunde verhältnismäßig
billig, ermöglicht eine einfache Ersatzteilhaltung und ist leicht zu warten.
Alle vorbeschriebenen Einzelheiten können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden, wobei das Anbaugerät ein in seiner S
Position verstellbares Schneidwerk besitzt, welches im wesentlichen aus je einer etwa lotrecht
orientierten und einer dazu etwa im Winkel von 90" angeordneten Messeranordnung besteht, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Messeranordnung (3 oder 4), vorzugsweise an der im wesentlichen horizontalen Messeranordnung (3), an
dem der anderen Messeranordnung (4) benachbarten Ende ein zusätzlicher feststehender Zahn (28)
od. dgl. Gegenmesser vorgesehen ist, der von dem zugehörigen beweglichen Messer (5) mindestens
teilweise überstrichen wird.
2. Anbaugerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche, feststehende Zahn (28)
in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet ist, daß
er bezüglich einer schrägen Schnittkante (33a) mit dem an seiner Flachseite vorbeigeführten beweglichen
Messer (5) zusammenarbeitet und mit einer in der Bewegungsebene des im wesentlichen lotrecht
arbeitenden Messers (6) endenden Schmalseite (34a^
mit diesem Messer als Schnittkante zusammenarbeitet, wobei zweckmäßigerweise die Fortsetzung
dieser Schmalseite zu einer Zahnspitze (35a) des Zahnes (28) abgeschrägt ausgebildet ist.
3. Anbaugerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß seine Messeranordnungen (3,4)
in an sich bekannter Weise an einem in sich starren, einen Antriebsmotor (16) tragenden Winkelgestell
(14) befestigt sind, welches seinerseits verstell- und/oder verschwenkbar am Schlepper (2) od. dgl.
gelagert ist.
4. Anbaugerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der in an sich bekannter Weise als
Ölmotor ausgebildete Antriebsmotor (16) und die von ihm angetriebene Exzenterwelle (9) im Bereich
der Ecke (E) des Winkelrahmens (12) angeordnet sind, wobei der den Motor (16) mit der Exzenterwelle
(9) verbindende Keilriemen (18) vorzugsweise auf der dem Schneidwerk (S) abgewandten Seite vom
Motor (16) und Welle (9) angeordnet ist.
5. Anbaugerät nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb für die Messeranordnung
(3,4) einen Massenausgleich (19) aufweist.
Priority Applications (1)
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| DE19732362540 DE2362540C3 (de) | 1973-12-17 | 1973-12-17 | Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19732362540 DE2362540C3 (de) | 1973-12-17 | 1973-12-17 | Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden |
Publications (3)
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|---|---|
| DE2362540A1 DE2362540A1 (de) | 1975-06-19 |
| DE2362540B2 true DE2362540B2 (de) | 1977-09-29 |
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Family
ID=5900930
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19732362540 Expired DE2362540C3 (de) | 1973-12-17 | 1973-12-17 | Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2362540C3 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3510915A1 (de) * | 1985-03-26 | 1986-10-09 | Robert 7312 Kirchheim Mockler | Geraet zum beschneiden von hecken |
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| DE102021117978A1 (de) | 2021-07-12 | 2023-01-12 | ERO GmbH | Halterung einer Pflanzenbearbeitungseinrichtung |
-
1973
- 1973-12-17 DE DE19732362540 patent/DE2362540C3/de not_active Expired
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| DE3510915A1 (de) * | 1985-03-26 | 1986-10-09 | Robert 7312 Kirchheim Mockler | Geraet zum beschneiden von hecken |
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