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DE7332567U - Schlepper mit Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden - Google Patents

Schlepper mit Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden

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Publication number
DE7332567U
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DE
Germany
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tractor
knife
cutting
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attachment
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Expired
Application number
DE7332567U
Other languages
English (en)
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SCHANZLIN MASCHINENFABRIK GmbH
Original Assignee
SCHANZLIN MASCHINENFABRIK GmbH
Publication date
Publication of DE7332567U publication Critical patent/DE7332567U/de
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Description

Die Neuerung betrifft einen Schlepper od. dgl. mit Anbaugerät sum Laub-, insbesondere Rebenschneiden, wobei das Anbaugerät ein in seiner Position verstellbares Schneidwerk besitzt. "
Derartige Anbaugeräte für Schlepper, insbesondere zum Beschneiden von Reben, sind bereits bekannt. Bei bekannten Anbaugeräten ist u. a. nachteiligs daß sie in Jeweils einem Arbeitsgang lediglich eine etwa lotrechte Rebenwand beschneiden. Es sind auch bereits Anbaugeräte bekannt, welche gleichzeitig einen etwa lotrechten und waagerechten Schnitt ausführen. Derartige bekannte Geräte arbeiten meist insbesondere in den Eckbereiehen nicht euyerläseig genug; häufig werden einzelne Zweige nicht sauber abgeschnitten, sondern abgeschlager, oder gar abgequetscht·■...; V ' Vi...[ |.'-A ' ■!.";
Aufgabe der Neuerung ist es daher, ein Anbaugerät insbesondere zum Schneiden von Rebstöcken zu schaffen, mit welchem gleichzeitig die obere sowie eine seitliche Laubwand schonend geschnitten werden kannj es soll weitgehend vermieden werden, daß die Schnittflächen durch schlagende Messer zerrissen und daß im Eckbereich der !horizontalen und vertikalen Schnittebenen überstehende Laubreste bzw. Zweige nicht erfaßt werden. Dabei soll das Anbaugerät einfach, praiswrerfc sowie leicht bedienbar seiii.
Zur Lösung schlägt d's Neuerung insbesondexe vor, daß das Schneidwerk im wesentlichen aus je einer etwa lotrecht orientierten und einer dazu etwa im Winkel von 90° angeordneten, an sich bekannten Mähmesseranordnung besteht, die über je eine Exzenterstange 'mit einer gemeinsamen Exzenterwelle od. dgl. in Verbindung stehen, wobei die einander benachbarten Enden der beiden feststehenden Messer der Messeranordnungen sich zumindest nahezu lückenlos aneinander anschließen und die entsprechenden benachbarten Enden der beweglichen Messer zusammen abwechselnd den Bereich des von/ihnen gebildeten Winkels wenigstens nahezu überstreichen.
Mit einem solchen Anbaugerät kann man gleichzeitig eine etwa lotrechte Seite sowie die etwa waagerechte Oberseite dpr Reben einer Rebzeile gleichzeitig beschneiden. Es hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß die entsprechend angepaßten und
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positionierten, an sich bekannten Mähmesseranordnungen zum Schneiden der Reben besonders geeignet sind, da saubere Schnittflächen erzielt werden; ein Aufspleißen der Schnittenden und damit ein zu starkes Austrocknen des Holzes wird vermieden. Dadurch, daß die beiden feststehenden Messer der Messeranordnungen an ihren beiden benachbarten Enden praktisch lückenlos ineinander übergehen und die zugehörigen beweglichen Messer zusammen auch abwechselnd diesen Eckbereich überstreichen, wird auch die sehr wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, daß innerhalb des gesamten Schneidwerkes kein "toter Winkel" im Eckbereich von etwa waagerechter und etwa lotrechter Messeranordnung entsteht. Vielmehr ist dafür Sorge getragen, daß die abzuschneidenden Zweige od. dgl. auch im Eckbereich entweder der etwa lotrechten oder der etwa waagerechten Messeranordnung zugeführt und sauber abgeschnitten werden. AuCh dadurch wird vermieden, daß Rebzweige od. dgl, beschädigt werden. Ferner wird dadurch auch die Unfallgefahr, die durch herumgeschleuderte Rebenden entstehen kann, stark herabgesetzt. Durch den gemeinsamen Antrieb werden die beiden beweglichen Messer auf sehr einfache und zuverlässige Weise zwangsläufig derart synchron bewegt, daß sie sich einerseits nicht gegenseitig behindern können, andererseits aber den gemeinsamen Eckbereich soweit überstreichen können, daß das gesamte Schneidwerk auch in diesem Eckbereich einen lückenlosen Schnitt ausführen kann..
Zweckmäßigerweise können die Messeranordnungen des Anbaugerätes an einem an sich starren, einen Antriebsmotor tragenden Winkelgestell befestigt sein, welches seinerseits verstell- und /oder ver schwenkbar am Schlepper, od. dgl. Fahrzeug gelagert sein kann. Man erhält auf diese Weise ein Schneidwerk, dessen beide Schneidebenen für die Praxis passend zueinander angeordnet sind und das einfach im Aufbau und in seiner Gesamtposition den jeweiligen Bedürfnissen durch entsprechende Einstellung anpaßbar ist.
Vorzugsweise kann an einer Nesseranordnung, und zwar zweckmäßigerweise an der im wesentlichen horizontalen Messeranordnung, an dem der anderen Messeranordnung benachbarten Ende ein zusätzlicher feststehender Zahn od. dgl. Gegenmesser vorgesehen sein, der von dem zugehörigen beweglichen Messer mindestens teilweise überstrichen wird. Dadurch erreicht man auf einfache Weise, daß man die an eich bekannten Mähmesseranordnungen so zusammensetzen kann, daß die feststehenden Messer einen praktisch lückenlos ineinander Übergehenden Winkel bilden und die zugehörigen beweglichen Messer diesen Winkelbereich schneidend überstreichen können. Dabei ist dieser zusätzliche, feststehende Zahn einfach herzustellen und anzubringen und er kann den geometrischen Bedürfnissen gut angepaßt werden.
In der Regel kann man diesen zusätzlichen Zahn dabei auch so anordnen und profilieren, daß er nicht nur mit dem beweglichen
Messer, das an seiner Flaohseite vorbeistreicht, schneidend zusammenarbeitet, sondern auch noch mit dem zweiten bewegt = chen Messer,das sich an seiner Schmalseite vorbeibewegt. Selbstverständlich kann dieser zusätzliche Zahn mit den vorerwähnten Merkmalen sowohl bei der etwa waagerechten als auch bei der et^a lotrechten Messeranordnung hinzugefügt sein.
Zweckmäßigerweise ist dieser zusätzliche, feststehende Zahn in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet, daß er bezüglich einer schrägen Schnittkante mit dem an seiner Flachseite vorbeigef'lhrten beweglichen Messer zusammenarbeitet (horizontal orientiertes bewegliches Messer) und mit einer Schmalseite, die an die Bewegungsebene des dazu etwa senkrecht arbeitenden beweglichen Messers angrenzt und mit diesem Messer als Schnittkante zusammenarbeitet; dabei kann zweckmäßigerweise die Fortsetzung dieser Schmalseite so abgeschrägt ausgebildet sein, daß sie mit der vorerwähnten schrägen Schnittkante zusammen die Zahnspitze dieses Zahnes bildet. Durch diese Maßnahme erreicht man nicht nur, daß der feststehende Zahn das Gegenmesser für beide beweglichen Messer bildet und somit einen guten Anschluß des etwa lotrechten'Messers zum etwa waagerechten • Messer darstellt, sondern dieser zusätzliche Zahn leitet im Eckbereich die abzuschneidenden Zweige auch in den Schnittbereich von wenigstens einem der Messeranordnungen. Auch bezüglich dieser Ausbildung kann der feststehende Zahn sowohl der etwa waagerechten als auch der etwa lotrechten Messeranordnung
zugeordnet werden· Die Zuordnung zur etwa waagerechten Anordnung ist jedoch bevorzugt, weil die mit dem entsprechenden beweglichen Messer zusammenarbeitende, für die Schneidarbeit leistungsfähige Schnittkante in der Waagerechten liegt.
Es ist vorteilhaft, wenn das Schneidwerk an sich ebenfalls bekannte zweischnittige Messeranordnungen aufweist und sein Antrieb in einem Drehzahlbereich von etwa 350 bis 450 Umdrehungen pro Minute, vorzugsweise bei etwa '400 Umdrehungen pro Minute, erfolgt. Bei diesen zweischnittigen Messeranordnungen ergibt sich nämlich eine große Schnittieistung bei verhältnismäßig geringer Drehzahl. Dadurch werden Vibrations schwingungen im Schneidwerk gering gehalten.
Es ist vorteilhaft, wenn der Antrieb der Exzenterwelle über einen Ölmotor erfolgt, vorzugsweise über einen solchen Ölmotor, der nur mit einer Durchsatzmenge in der Größenordnung von sechs Litern pro Minute arbeitet. Bei einer derartig geringen ölmenge besteht keine Uberhitzungsgefahr für dieses öl, so daß sich erübrigt, den Schlepper od. dgl. Fahrzeug mit einem zusätzlichen Ölbehälter usw. auszustatten. Auch erübrigt sich ein zusätzlicher Öldruckerzeuger und/oder Ölkühler. Auch kann ein solcher verhältnismäßig kleiner Ölmotor gut auf dem Winkelgestell angeordnet werden, so daß sich kur^e Kraftübertragungswege und einfache Antriebsmittel ergeben.
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Zweckmäßigerweise steht der öl.notor über einen Keilriemen mit der Exzenterwelle in Verbindung, die vorzugsweise ein Massenausgleichsgewicht tragen kann. Dieser Antrieb ist billig, robust und schwingungsarm. Dabei erhält ma,n einen besonders einfachen Aufbau der Antriebsmittel, wenn man den Ölmotor und die Exzenterwelle im Bereich der Ecke des WinkeIrahmens anordnet, wobei vorzugbweise der den Ölmotor mit der Exzenterwelle verbindende Keilriemen auf der dem Schneidwerk abgewandten Seite von Motor und Welle angeordnet sein kann. Durch die zuletzt erwähnte Maßnahme wird der Keilriemen in einen Bereich gelegt, wo er durch die abzuschneidenden und im wesentlichen auch durch abgeschnittene Rebzweige praktisch nicht gestört wird. Dadurch wird auch die Unfallgefahr weiter herabgesetzt, weil der an sich einfache, robuste und deshalb vorteilhafte Keilriemen in einem solchen Bereich liegt, wo er ' in aller Regel keine Rebzweige und dgl. erfaßt und abschleudert.
Eine vorteilhafte Ausbildung des Anbaugerätes besteht noch darin, daß die Bereiche, in denen die beweglichen Messer Schneidbewegungen ausführen, in einem Gebiet außerhalb des Sitzbereiches der Bedienungsperson am Schlepper od. dgl. angeordnet und diese Schneidbewegungsbereiche zur Bedienungsperson hin durch die Rücken der Schneidwerke abgegrenzt sind.. Das bedeutet, daß das Anbaugerät mit seinen Schlepper-Anschlußstellen so ausgebildet ist, daß die geschlossenen Rücken
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• ·
des Schneidwerkes zwischen dem Sitzbereich der Bedienungsperson am Schlepper od. dgl. Fahrzeug und der eigentlichen Schneidzone liegen, ferner, daß eine durch die beiden Schneid-' anordnungen verlaufende Ebene versetzt zum vorerwähnten Sitz- -bereich verläuft. Bei einer solchen Ausbildung des Anbaugerätes einschließlich seiner Anschlußteile an den Schlepper od. dgl. erreicht man, daß die Ebene oder Zone, in denen die Schnittbewegungen und deshalb auch die kürzeren Schleuderbe^ wegungen für abgetrennte Zweige und dgl. stattfinden, in einem Bereich liege, der außerhalb des Sitzbereiches der Bedienungsperson für den Schlepper liegt. Außerdem ist dieser Bereich gegenüber dieser Bedienungsperson noch bis zu einem gewissen Grade abgeschirmt durch die erwähnten Rücken des Schneidwerkes. Die Verietζungsgefahr wird durch diese Anordnung merkbar herabgesetzt.
Nachstehend ist die Neuerung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Ee zeigen:
Fig. 1 ein an einem Schlepper befestigtes Anbaugerät in Stirnansicht,
Fig. 2 das Anbaugerät und den Schlepper gemäß Fig. 1 in einer Ansicht von oben,
7332S67311.74
/9 '(Ο
Fig. 3 eine Teil-Stirnansicht der waagerechten Messeranordnung ähnlich Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. Ί eine Teilansicht gemäß Fig. 3 und
Fig. 5 einen zusätzlichen Zahn gemäß Fig. 2 und 4. in perspektivischer Darstellung»'
Fig. 1 ziigt ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Anbaugerät, welches an einem Schlepper 2 montiert ist. Ein derartiges Anbaugerät 1 eignet sich insbesondere zum Zweige- und Laubschneiden von Reben und es besitzt hierfür ein verstellbares Schneidwerk S. Dieses ist im wesentlichen von einer etwa waagerechten sowie einer etwa lotrechten Mähmesseranordnung 3, Ί gebildet. Günstig ist eine Winkelanordnung E von oC- 95° beider Messeran-. Ordnungen 3 und «i zueinander. Die beweglichen Messer 5 und 6
' der Anordnungen 3 und 4 sind jeweils über eine Exzenterstange $ -y\ 7 und 8 mit einer gemeinsamen Exzenterwelle 9 verbunden. Die Exzenterstangen 7 und 8 greifen vorzugsweise im Mittelbereich des jeweiligen Messers 5 und 6 an. Die zugehörigen feststehenden Messer 10 und 11 sind an einem Winkelrahmen 12 befestigt, welcher seinerseits über einem Gestell Ik mit einem Verstellrahmen 15 verbunden ist. Dieser ist in n^ch erläuterter Position am Schlepper 2 befestigt und ermöglicht in noch zu beschreibender Weise ein Verstellen des Anbaugerätes 1 in seiner Höhe und gegebenenfalls auch den Abstand sowie die Schräglage «um Schlepper £*
Obernalb des Verstellrahmens 15 ist an dem Gestell Hi ein Ölmotor 16 befestigt; dessen Verbindungsleitungen 17 können mit dem Öldrucksystem des Schleppers 2 verbunden sein, da seine notwendige Durchsatzmenge in der Größenordnung von etwa sechs Litern pro Minute sowie bei etwa 400 Umdrehungen pro Minute keine beachtliche öltemperaturerhöhung bzw. Belastung für das Öldrucksystem des Schleppers 2 Gedeutet,
Die Exzenterwelle 9 ist über einen in Fig. 2 erkennbaren Keilriemenantrieb 18 mit dem Ölmotor 16 verbunden. Gegebenenfalls kann jedoch auch anstelle des Keilriemens 18 ein anderer, z. B. ein Kurbelantrieb,vorgesehen sein. Die Exzenterwelle 9 trägt vorzugsweise ein Massenausgleichsgewicht 19.
In den Fig. 1 und 2 ist :rkennbar, daß der Keilriemen 18 und die Exzenterwelle 9 sowohl außerhalb als auch rückwärts des Schnittbereiches des Schneidwerkes S angeordnet sind und deshalb in der Regel nicht durch abgeschnittene oder abzuschneidende Zv»eige gestört werden. Ferner kann das Anbaugerät 1 so an dem Schlepper 2 angebracht sein, daß auch der Bereich des Fahrersitzes 35» insbesondere durch entsprechende Rücken Rl und R2 der Messer 5, 6 und 10, 11 weitgehend von überstehenden und/oder abgeschnittenen Zweigen freibleibt. Denn die Schnittrichtung der Messer 5» 6, 10, 11 ist so ausgerichtet, daß die beim Schneidvorgang bewegten Rebenteile in der Regel
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Bewegungen bzw. Bewegungsfreiheit in solchen Richtungen erhalten, die nicht zum Bereich des Fahrersitzes 35 hinführen.
Der in sich starre Winkelrahmen 12 mit den>beiden fest daran angebrachten Schneidanordnungen 3 und 1I ist mit Hilfe eines Hydraulikzylinders 20 relativ zum Schlepper 1 und damit zum Erdboden höhenverstellbar. Hierbei werden Schienen 21 in entsprechend darauf angepaßte Formprofile 22 des Verstellrahmens 15 ein- bzw. ausgefahren. Die Formprofile 22 ihrerseits sind indirekt oder direkt'fest mit dem Schlepper 1 verbunden.
Der Winkelrahmen 12 ist außerdem über eine horizontale Achse 23 des Verstellrahmens 15 verschwenkbar gelagert. Das Schneidwerk S kann dadurch in die entsprechende Lage gegenüber der Rebe gebracht werden, insbesondere auch bei schräger Standposition des Schleppers 2 od. dgl. Fahrzeug. Eine Verschwenkbewegung wird mittels einer Hydraulikanordnung 24 durchgeführt, wobei ein auf der Achse 23 gelagerter Hebel 25 geschwenkt wird, der seinerseits fest mit dem Gestell 14 und darüberhinaus zwangsläufig mit dem Winkelrahmen 12 fest verbunden ist.
Sowohl der Hydrauliksylinder 20 als auch die Hydraulikanordnung 2k können leicht vom Fahrersitz 35 aus während der Fahrt betätigt werden. Zuvor kann der Winkelrahmen 12 bezüglich
seiner Seiten- ;md gegebenenfalls seiner Höhenstellung in gewünschte, unterschiedliche Positionen mittels Schraubverbindungen od. dgl. am Verstellrahmen 15 eingestellt werden. Dabei erfolgt insbesondere die Seitenstellung durch manuelles Verschieben und anschließendes Festlegen einer Führungsstange 26a in einer ihr zugeordneten Führungsbüchse 26. Eine Höhenverstellung kann beispielsweise entsprechend im Bereich des Gestells 1*1 manuell vorgesehen sein, Hierfür und später auch insbesondere beim Betätigen des Hydraulikzylinders 20 wirkt sich vorteilhaft der vergleichsweise kleine und damit leichte Ölmotor 16 aus, welcher mit den bewegten Teilen 3 bis 14 zusätzlich mitbewegt wird.
Fig. 4 zeigt den aus einzelnen Zähnen 27 gebildeten feststehenden Bereich des horizontalen feststehenden Messers 10 im Eckbereich der horizontalen und vertikalen Messeranordnung 3 und 4. Dort ist am feststehenden Messer 10 der horizontalen Anordnung 3 ein zusätzlicher Zahn 28 angebracht* Dieser wird vom zugehörigen beweglichen Messer 5 teilweise ir.it überstrichen, so daß seine Schnittkante 33a und gegebenenfalls auch seine Kante 34a beim Durchtrennen von Zweigen in der horizontalen Schnittebene wirksam sind. Der zusätzliche Zahn 28 ist in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet, daß er auch mit einer in der Bewegungsebene des im wesentlichen lotrecht arbeitenden beweglichen Messers 6 im Eckbereich des Schneidwerkes S
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mit der Schnittkante 30 zusammenarbeitet. Somit werden auch dort überstehende Zweige od. dgl. ir. gemeinsamen Eckbereich b zuverlässig erfaßt und abgetrennt«
Es handelt sich sowohl bei feststehenden Zähnen 27 als auch bei den beweglichen Zähnen 29 um zweischnittige Messer mit beidseits angeordneten Schneiden 33 und 34. Der Zahn 28 kann mit dem ihm zugeordneten horizontal beweglichen Messer 5 an seiner ?lachseite 40 zusammenarbeiten, außerdem mit seiner Schmalseite ^l und dem lotrechten Messer 5. Wegen der beschriebenen Anordnung der Exzenterstangen 7 und 8 an der Exzenterwelle 9 kann jeweils nur das bewegliche Messer 5 oder das bewegliche Messer 6 abwechselnd den geneinsamen Eckbereich E übergreifen, so daß dabei gegenseitige Behinderungen ausgeschlossen sind. Somit ist es gegebenenfalls möglich, daß für den vertikalen Schnitt auch die Rückbewegung der in vertikaler Ebene beweglichen Zähne 29 und damit die ebenfalls von der Zahnflanke Il gebildete Schnittkante 30 des Zahnes 28 wirksam wird. Dementsprechend ist auch im Eckbereich beider Schneidanordnungen 3 und *» noch eine gute Scludttlei'stung vorhanden .
Die Messeranordnungen 3 und 4 sind - wie bereits erwähnt -im wesentlichen von an sich bekannten, im Handel erhältlichen Mähmesseranordnungen gebildet, welche dann bezüglich des gemeinsam gebildeten Winkels E aneinander angepaßt und &n einem
II·«
• ♦
Winkelrahmen 12 befestigt und mit einem entsprechenden gemeinsamen Antrieb versehen werden. Das gesamte Anbaugerät ist aus diesem Grunde verhältnismäßig billig, ermöglicht eine einfache Ersatzteilhaltung und ist leicht zu warten.
Alle vorbeschriebenen Einzelheiten können einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander neuerungswesentlich sein.
- Ansprüche -

Claims (1)

  1. Schanzlin Maschinenfabrik ÖmbH " /15
    7831 Weisweil/Baden S 73 371 S/E .
    Schutzansprüche
    1* Schlepper'mit Anbaugerät zum Laub-, insbesondere Rebenschneiden, wobei das Anbaugerät ein in seiner Position verstellbares Schneidwerk besitzt, dadurch gekennzeichnet , daß das Schneidwerk (S) im wesentlichen aus je einer etwa lotrecht orientierten und einer dazu etwa im Winkel von 90° angeordneten, an sich bekannten Mähmesserarordnung besteht, die über je eine Exzenterstange (7, 8) od. dgl. mit einer gemeinsamen Exzenterwelle (9) od. dgl. in Verbindung stehen, wobei die einander benachbarten Enden (lOaj ila) der beiden feststehenden Messer (10; 11) der Messeranordnungen (3J Ό "* sich zumindest nahezu lückenlos aneinander anschließen und die entsprechenden benachbarten Endender beweglichen Messer (5$ 6) zusammen abwechselnd den Bereich des von den Flesseranordnungen (3; 1I) gebildeten Winkels (E) wenigstens nahezu überstreichen.
    2. Schlepper mit Anbaugerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß seine Messeranordnungen (3, 4) an einem in sich starren, einen Antriebsmotor (16) tragenden Winkelgestell (14) befestigt sind, welches seinerseits verstell- und/oder verschwenkbar am Schlepper (2) od. dgl. gelagert ist.
    3. Schlepper mit Anbaugerät nach Anspruch 1 odar 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Messeranordnung (3 oder 1O, wenigstens an der im wesentlichen horizontalen Messeranordnung (3)» an dem der anderen Messeranordnung (^) benachbarten Ende ein zusätzlicher feststehender Zahn (28) od. dgl, Gegenmesser vorgesehen ist, der von dem zugehörigen beweglichen Messer (5) mindestens teilweise überstrichen wird.
    4. Schlepper mit Anbaugerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche, feststehende Zahn (28) in seiner Umrißform und Lage so ausgebildet istj, daß er bezüglich einer schrägen Schnittkante (33a) mit dem an seiner Plachseite vorbeigeführten beweglichen Messer (5) zusammenarbeitet und mit einer in der Bewegungsebene des im wesentlichen lotrecht arbeitenden Messers (6) endenden Schmalseite (31Ia) mit diesem Messer als Schnittkante zusammenarbeitet, wobei zi^eckmäßigerweise die Portsetzung dieser Schmalseite zu einer Zahnspitze (35a) des Zahnes (28) abgeschrägt ausgebildet ist.
    5. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche i bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerk (S) an sich bekannte zweischnittige Messeranordnungen (3; Ό aufweist und sein Antrieb in einem Drehzahlenbereich von 350 bis Ί50 Umdrehungen pro Minute, vorzugsweise i?«-wa 400 Umdrehungen pro Minute erfolgt.
    733256731.1.74
    /17
    6. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis ^, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Exzenterwelle (9) od. dgl. über einen Ölmotor (16), vorzugsweise über einen Ölmotor mit einer Dürchsatzmenge in der Größenordnung von sechs Litern pro Minute erfolgt.
    7* Schlepper mit Anbaugerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ölmotor (16) über einen Keilriamen (18) rr.it der Exzenterwelle (9) in Verbindung steht, die vorzugsweise ein Massenausgleichsgewicht (19) trägt.
    8. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ölmotor (16) und die Exzenterwelle (9) im Bereich der Ecke (E) des Winkelrahmens (12) angeordnet sind, wobei der den Ölmotor (16) mit der Exzenterwelle (9) verbindende Keilriemen (18) vorzugsweise auf der dem Schneidwerk (S) abgewandten Seite vom Motor (16) und Welle (9) angeordnet ist.
    9. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (Oi.) zwischen den beiden Messeranordnungen (3, Ό etwas größer als 90° ist, vorzugsweise etwa <X = 95° beträgt.
    ν/ι ;ι\
    Ιο. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,daß der Wimcelrahmen (12) in an sich bekannter Weise höhenverstellbar i3t, vorzugsweise mit Hilfe eines Hydraulikzylinders (20).
    11. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 1O5 dadurch gekennzeichnet, daß der Winkelrahmen (12) etwa in der Rahmenebene verschwenkbar gelagert ist, vorzugsweise mit Hilfe eines Hydraulikzylinders (24).
    12. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkelrahmen (12) bezüglich seiner Seitenstellung und/oder Höhenstellung in unterschiedlichen Positionen am Verstellrahmen (15) in einer Ausgangslage festlegbar ist.
    13. Schlepper mit Anbaugerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereiche, in denen die beweglichen Messer (5; 6) Schneidbewegungen ausführen, in einem Gebiet außerhalb des Sitzbereiches (3?) der Bedienungsperson am Schlepper (2) od. dgl. angeordnet und diese Schneidbewegungsbereiche zur Bedienungsperson hin durch die Rücken (Rl; R2) der Schneidwerke (3, Ό/ abgegrenzt sind.
    Patentanwalt
    ?ilttt7ut*
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DE7332567U true DE7332567U (de) 1974-01-31

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