DE2361545C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65B—MACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
- B65B19/00—Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
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- B65B19/22—Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von Zigarettengruppen
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist in der DE-AS 17 61 160 beschrieben
und dargestellt. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird eine
Zigarettengruppe zusammen mit einem Stanniolzuschnitt zunächst
von einem zangenartigen Greifer durch einen Faltrahmen gedrückt,
dessen Oberkante, Unterkante und seitliche Vorsprünge
bereits eine Vorfaltung durchführen, bei der die Faltkräfte unmittelbar
auf die Zigaretten übertragen werden. Hinter dem Faltrahmen
wird die teilweise mit dem Zuschnitt umhüllte Zigarettengruppe
zwischen zwei waagerechte, plattenförmige Arme geschoben,
worauf sich zwei Greiferelemente gegen die Stirnseiten der Gruppe
legen. Zur Faltung der noch offenen Längsseite der Zigarettengruppe
dienen einerseits ein vertikal bewegliches Faltelement
und andererseits die zylindrische Abdeckung des Faltrades. In
diesem drehen sich die beiden plattenförmigen Arme und mit diesen
die beiden Greiferelemente in einem Schritt umd 180°C, worauf
die Gruppe mit Hilfe eines weiteren zangenförmigen Greifers
durch einen weiteren Faltrahmen geschoben wird, dessen nach innen
vorstehenden Profile die nunmehr in Vorschubrichtung liegenden
Zuschnittteile falten. Danach gelangt die Gruppe in ein zweites
Faltrad, in dem die restlichen vorstehenden Folienteile auf
die Zigarettengruppe gefaltet werden. Im Anschluß daran wird
die Außenhülle aus einem rechteckigen Zuschnitt gebildet, der
vertikal von oben zugeführt wird. Besondere Vorkehrungen zum
Führen und Halten dieses Zuschnitts sind nicht vorgesehen. Die
Zigarettengruppe wird zusammen mit diesem Zuschnitt erneut
durch einen Faltrahmen und in ein hinter diesem liegendes drittes
Faltrad gedrückt, in welchem die vorstehenden Zuschnittlaschen
gefaltet werden. Auch hier ist ein vertikal bewegliches
Faltelement vorgesehen, das eine Lasche des Zuschnitts unmittelbar
auf die Längsseite der Zigarettengruppe legt. Hinter diesem
dritten Faltrad ist ein Taschenrad mit einer Vielzahl von in
Diagonalebenen angeordneten Aufnahmetaschen vorgesehen, von denen
jede an der Radumfangsseite und an einer Stirnseite offen
ist und den Abmessungen einer Zigarettenpackung entspricht. Die
der offenen Stirnseite gegenüberliegende Stirnseite jeder Tasche
ist durch eine Platte teilweise geschlossen, die als Widerlager
für ein vertikal bewegliches Faltelement dient, mit dessen
Hilfe die nach außen vorstehende Zuschnittlasche auf die
Stirnseite der Packung gelegt wird.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs umrissenen Bauart
zur Verfügung zu stellen, bei der der Zuschnitt vor und während
des Einschiebens zusammen mit der Zigarettengruppe in das
Faltrad durch Mittel gehalten wird, die gleichzeitig auch zur
anschließenden Faltung einer Zuschnittlasche herangezogen werden
können.
Diese Aufgabe wird
durch das Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß sowohl die Konsole als auch
das gabelförmige Organ in einer Doppelfunktion zunächst dazu
dienen, den Zuschnitt in der richtigen Ausgangsstellung zu halten,
bis er von einer Zigarettengruppe erfaßt und mit ihr in
das Faltrad geschoben wird. Im Anschluß daran wird das gabelförmige
Organ so verschoben, daß seine Lamelle an der nach außen
weisenden Packungslängsseite der in eine Tasche des Faltrades
eingeschobenen Zigarettengruppe anliegt und diese abdeckt, wenn
dann die Falzkante der vertikal nach oben bewegten Konsole die
vorstehende Lasche des Zuschnitts gegen die als Widerlager dienende
Lamelle legt. Auf diese Weise bleiben die Zigaretten frei
von bei der Faltung ausgeübten Kräften.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel erläutert,
das in der Zeichnung dargestellt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische, schematische Ansicht einer Vorrichtung
zum Verpacken von Zigarettengruppen mit den
Merkmalen der Erfindung und
Fig. 2 und 2a Diagramme der Phasenzeiten der bewegten Teile
der Vorrichtung während eines Arbeitszyklus.
Um den Betrieb der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung besser zu
verstehen, werden zunächst einige Bestandteile erläutert, die
teilweise bereits bekannt sind. Zum Beispiel
ist ein Trichter vorgesehen, welcher die Abteile 1 einer
Transportkette oder eines Transportriemens 2 mit übereinander
liegenden Schichten von nebeneinanderliegenden Zigaretten
beschickt, wobei diese Kette 2 schrittweise vorrückt
und zum Beispiel von der Maschinenhauptwelle angetrieben
wird.
In den aufeinanderfolgenden Abteilen 1 werden die aufeinanderfolgenden
Zigarettengruppen G derart angeordnet, daß jede
eine Packung bildet. Wenn die Zigarettengruppen G am Ende
des waagerechten Abschnittes der Transportkette 2 ankommen,
führt eine Schubvorrichtung 3 die Übergabe dieser Gruppen
von den Abteilen 1 zur eigentlichen Verpackungsstraße aus,
welche parallel zu dieser Kette angeordnet ist, sich aber
längs einer gegenüber der Kettenebene zurückversetzten Senk
rechtebene entwickelt.
In dieser Phase erfolgt eine Verschiebung der Gruppe in Richtung
der Zigarettenlängsachsen, wodurch aber die Zigaretten
keineswegs beschädigt werden; um diese Verschiebung
auszuführen, werden die Zigaretten einfach und ohne auf sie einen
Druck auszuüben geschoben, das heißt, ohne daß die Zigaretten
durch eine übermäßige Belastung beschädigt werden. Daher
steht diese axiale Verschiebung nicht mit der allgemeinen
Zielsetzung für die Ausführung dieser Maschine im Widerspruch,
welche darin besteht, keine Belastung auf
die Zigarettenspitzen auszuüben.
Von dieser Schubvorrichtung 3 werden die aufeinanderfolgenden
Zigarettengruppen zwischen die Backenpaare 4 und 4 a
eines Rades mit radialen Zangen übergeben. Dieses herkömmliche
Rad besteht aus sich radial entwickelnden Zangen, deren
Backenpaare 4 und 4 a in einem Zigarettengruppendurchmesser
entsprechenden Abstand angeordnet sind. Bevor diese Gruppen
mit Hilfe der Schubvorrichtung 3 zwischen die Backen
4 a eingeführt werden, öffnen sich dieselben. Dabei wird während
der Übergabe eine senkrechte Wand 5 am Zangenende ange
ordnet.
Darauf schließen sich die Backen 4 a, um die Zigaretten
festzuhalten, während das Rad sich gleichzeitig um seine Achse
dreht, um die Zigarettengruppen in die diametral entgegengesetzte
Stellung zu bringen. Schließlich öffnen sich die
Backen 4 a wieder, um die Gruppen an die folgenden Halte-
und Übergabemittel zu übergeben.
Bis jetzt wurde erläutert, wie die Zigarettengruppen
geformt werden und auf welche Art und Weise diese
bis zum Eingang der Verpackungsstraße
gebracht werden, in welcher die Gruppen
in die aufeinanderfolgenden Verpackungsmaterialschichten
verpackt werden, aus denen sich die Packungen zusammensetzen.
Die Verpackungsstraße besteht außer aus dem genannten
und in Fig. 1 mit A bezeichneten Übergaberad aus
einer Vielzahl von Stationen, die mit B, C, D
und E bezeichnet sind.
Die obigen Stationen haben mehrere Arbeitsstellungen. Die
Stationen B, C und D bestehen je aus einem sich intermittierend
oder schrittweise um die eigene Waagerechtachse drehenden
Rad, während die Station E Auslaufstation genannt wird
und aus einem Förderband mit schrittweiser Bewegung
für die Übergabe der fertigen, von der Station D der Verpackungsstraße
auslaufenden Packungen besteht.
Die Organe jeder dieser Stationen, welche das Verpackungsmaterial
für die Verpackung der einzelnen Zigarettengruppen
G falten, werden beschrieben und nach und nach, wie sie in
der den verschiedenen Arbeitsgängen folgenden Beschreibung
vorkommen, mit einer Kennzahl versehen. Diese Beschreibung
bezieht sich auch auf das in den Fig. 2 und 2a dargestellte
Schaubild der Phasenzeiten dieser Organe während eines
Arbeitsgangs der Maschine, das heißt während der Zeitspanne,
in der eine vollständige Packung gebildet wird, obwohl sich
noch herausstellen wird, daß diese Packung in mehreren, aufeinanderfolgenden
Arbeitsgängen hergestellt wird.
Betrachten wir nun eine einzelne Zigarettengruppe G, welche
das sich in Pfeilrichtung f I drehende Rad der Übergabestation
A verläßt, und zwar aus den Zangenbacken 4 und 4 a kommend,
welche sich in waagerechter Stellung nahe bei der nachfolgenden
Verpackungsstraße befinden. Die aufeinanderfolgenden Hüllen der
Packung werden auf folgende Art und Weise auf der Zigarettengruppe
geformt:
Die Vorderseite der Zigarettengruppe G befindet sich in dieser
Stellung (mit Bezug auf die vom Pfeil f angegebenen Vorschubrichtung)
nahe bei einem Stanniolzuschnitt 6, der von
einer bekannten Einrichtung zugeführt wird. Die
Zigarettengruppe G wird zusammen mit diesem Zuschnitt 6 mit
Greifflächen 7 und 7 a der Übergabeelemente 8 und 8 a erfaßt.
Diese bewegen sich miteinander und zusammen (siehe Fig. 2)
mit den an den entgegengesetzten Enden der Zigaretten oder
an den Kopfenden der Zigarettengruppe angeordneten Platten
9 und 9 a und stoßen diese Zigarettengruppe zusammen mit dem
Zuschnitt in das Abteil des Rades der
Station B, welches sich in der Stellung B I gegenüber
der betreffenden Zigarettengruppe befindet, wobei
der Zuschnitt U-förmig gefaltet wird, so daß
seine umgebogenen Ränder beim Eintritt in das erwähnte Abteil
auf die obere und untere Schicht der Zigarettengruppe
zu liegen kommen.
Nachdem die Zigarettengruppe zusammen mit dem Zuschnitt
in dieses Abteil in der Stellung B I eingeführt worden ist,
falten oszillierende Falter 10 und 10 a zuerst den in
Vorschubrichtung gerichteten Teil des Zuschnitts 6,
und zwar gegen die beiden Kopfenden der Zigarettengruppe.
Wenn die Greifflächen 7 und 7 a die Zigarettengruppe zusammen
mit dem Zuschnitt 6 ins Innere dieses Abteils in der Stellung
B I geschoben haben, hält das Übergabeelement 8 an. Die Greiffläche
7 hält tangential zur Kurvenbahn des Rades von Station
B an, während das Übergabeelement 8 a und die Greiffläche 7 a noch
ein wenig vorrücken, so daß sich die Greifflächen 7 und 7 a
von der Zigarettengruppe entfernen. Die Platten 11 und 11 a,
die von den bei jedem Abteil des Rades von Station B angeordneten,
oszillierenden Armen 12 und 12 a gehalten werden und bei
der Einführung der Zigarettengruppe mit dem Zuschnitt 6 etwas
in der Achsenrichtung dieses Rades entfernt sind, um den Eintritt
dieser Gruppe in das sich in der Stellung B I befindende
Abteil zu ermöglichen (siehe auch Fig. 2), nähern sich dem
äußeren Rand der Zigarettengruppe, wobei sie weiter senkrecht
an der obigen Kurvenbahn des Rades anliegen und die
beiden Kopfenden dieser Zigarettengruppe zwischen den Schenkeln
des aus dem Zuschnitt 6 gefalteten U ergreifen, um die
Zigarettengruppe und die schon gefalteten Stanniolzuschnitte
am Kopfende dieser Zigarettengruppe festzuhalten.
Dadurch wird die Zigarettengruppe im Innern des Abteils in
Stellung B I zwischen den Plattenpaaren 11 und 11 a gehalten,
ohne daß irgendeine Belastung auf die Zigaretten ausgeübt
wird.
Nun führt das Rad von Station B eine erste Drehbewegung in
Pfeilrichtung f II aus, welche einem ersten Schritt entspricht,
und bringt das Abteil von der Stellung B I in die in Fig. 1
mit B II bezeichnete Stellung.
Während des auf diesen Schritt folgenden Haltes und wenig
bevor ein weiterer analoger Schritt ausgeführt wird, um dieses
Abteil in die folgende, in Fig. 1 mit B III bezeichnete
Stellung zu bringen, schlägt ein um seine Achse oszillierendes
Falter 13 den oberen Rand des zu einem U gefalteten
Stanniolabschnittes auf die Seite der Zigarettengruppe, wobei
die Platten 11 und 11 b zwischen Zigaretten und Papier
liegen.
Darauf führt das Rad eine weitere Drehbewegung aus, wobei
auch der untere Rand des Stanniolabschnitts vom Rand der Verschaltung
14 auf die Seite der Zigarettengruppe geschlagen
wird, und zwar über den vorher vom Falter 13 gefalteten Abschnitt.
Während eines weiteren Schrittes des Rades, bei dem
das betreffende Abteil von der Stellung B III in die Stellung
B IV gebracht wird, öffnen sich die Arme 12 und 12 a, so daß
die Platten 11 und 11 a aus der eben geformten, rohrförmigen
Stanniolzuschnitt 6 herausgezogen werden. Bei dieser Stellung
B IV ist die Verschalung 14 unterbrochen und
ist eine Preßvorrichtung 19 vorgesehen, welche die auf die
Seitenflächen der Zigarettengruppe gefalteten Längsränder
festhält.
Während des Haltes in dieser Stellung B IV wird der zweite
Seitenteil des Stanniolabschnitts mit Hilfe oszillierender
Falter 15 und 15 a gegen die Kopfenden der Zigarettengruppe
gefaltet. Sofort darauf werden die an den beiden Kopfenden
der Gruppe vorstehenden Stanniolabschnitte mit Hilfe der beweglichen
Falter 16 und 16 a bzw. 17 und 17 a gegen diese Kopfenden
geschlagen.
Nun beginnt sich das Rad wieder zu drehen, um das betreffende
Abteil in die nächstfolgende Stellung B V zu bringen. Von den
Faltern 17 und 17 a kommend, welche den zweiten Papierabschnitt
am Kopfende über den ersten Abschnitt geschlagen haben, laufen
diese Papierabschnitte durch die ortsfesten Falter 18 und
18 a und werden von denselben festgehalten, so daß der Stanniol
zuschnitt fertig gefaltet ist, wenn die Packung nach
dieser Drehbewegung an dem zur Eingangsstellung B I diametral
entgegengesetzt angeordneten Ausgang der Station B ankommt.
In dieser Stellung B V wird die Packung zwischen dem Greifflächenpaar
20 und 20 a der Übergabeelemente 21 und 21 a angeordnet
und von denselben gegen die nächstfolgende Station C befördert.
Zwischen der Greiffläche 20 a und der Packung liegt
ein Zuschnitt 22, welcher von einem Zuführorgan zugeführt
wird und für die sichtbare Hülle der Packung be
stimmt ist.
Während der Bewegung gegen die Station C wird die aus der
Packung und dem Zuschnitt 22 bestehende Einheit ins Innere
des Abteils gestoßen, welches sich in der Stellung C I befindet.
Der Zuschnitt 22 soll die Packung seitlich
und an einem Ende umhüllen und wird von einer eine Falzkante 23 a
aufweisenden Konsole 23 und einem gabelförmigen Organ 24 in der richtigen
Ausgangsstellung gehalten. Das oben genannte Abteil in
Stellung C I faltet den Zuschnitt 22 auf gleiche Art und Weise
wie beim Stanniolzuschnitt 6 beschrieben U-förmig um die Packung
herum.
Eine Losrolle 25 faltet außerdem den über ein Kopfende der
Packung hervorragenden, seitlichen Abschnitt des Zuschnitts 22 auf
dieses Kopfende.
Darauf wird die Packung im Innern des Abteils in Stellung C I
der Station C von den Greifflächenpaaren 20 und 20 a ergriffen
und nachher wieder losgelassen, und zwar auf die gleiche
Art und Weise, wie bei den Greifflächen 7 und 7 a der Station B
beschrieben worden ist.
Die Konsole 23 schlägt mit ihrer Falzkante 23 a eine Lasche des Zuschnitts 22 auf eine Längsseite
der Packung, wobei eine Lamelle 24 a des gabelförmigen Organs 24 (siehe
Fig. 2 und 2a) zwischen Zuschnitt 22 und Packung angeordnet
ist. Sobald sich das Rad in der Pfeilrichtung f III zu drehen
beginnt, wird auch die zweite Lasche des Zuschnitts 22 gegen die Längsseite
gefaltet, und zwar dadurch, daß diese Lasche mit der an der Kurvenbahn
der Packung anliegend verlaufenden, halbzylindrischen
Verschalung 26′ in Berührung kommt. Wenn diese Drehbewegung
beendet ist, wird die Packung mit dem auf diese Art und Weise
gefalteten Zuschnitt 22 von der Stellung C I in Stellung C II und
mit den folgenden Schritten nach und nach in die Stellungen
C III, C IV und C V gebracht.
Ist die Packung in dieser Stellung C V angekommen, wird sie
zwischen dem Greifflächenpaar 26 und 26 a der Übergabeelemente
27 und 27 a angeordnet und von denselben zur nächstfolgenden
Station D befördert. Während der Übergabe von Stellung
C V der Station C in Stellung D I der Station D wird der zweite
noch offene und über das Kopfende herausragende Seitenabschnitt
des Zuschnitts 22 mit Hilfe des Falters 28 mit Losrolle gegen dieses
Kopfende der Packung geschlagen.
Während die Packung ins Abteil in Stellung D I gestoßen wird,
schiebt sich die Lamelle 29 zwischen die waagerechten
Abschnitte des Zuschnitts 22 am entsprechenden Kopfende der Packung.
Auch die Station D besteht aus einem Rad
mit mehreren Verpackungsstationen, welches sich schrittweise
in Pfeilrichtung f IV dreht. Wenn die Packung im Innern des
Abteils untergebracht ist, welches sich in der Stellung D I
des Rades D befindet, lassen die Greifflächen die Packung
los, während das Rad D seinen ersten Schritt ausführt und die
Packung von Stellung D I in die Stellung D II und darauf nach
und nach in die Stellungen D III, D IV, D V usw. bringt.
Während dieser ersten Drehbewegung wird die zwischen den
waagerechten Abschnitten des Zuschnitts 22 eingeschobene Lamelle 29 um
ihre eigene Achse 29 a in Schwingung versetzt und hält die
Seitenabschnitte des Zuschnitts 22 in der gefalteten Stellung.
Wenn die Packung von der Stellung D I zum Beispiel in der mit
D V bezeichneten Stellung ankommt, schlägt der oszillierende
Falter 30 einen der hervorstehenden Abschnitte
auf das vorher genannte Kopfende der Packung, wobei die Lamelle
29 dazwischen angeordnet ist. Beim Beginn der Drehbewegung
des Rades schlägt der ortsfeste Falter 31 den zweiten
dieser Abschnitte am gleichen Kopfende über den schon gefalteten
Abschnitt, so daß der Zuschnitt 22 am Boden der Packung
fertig gefaltet ist, wenn die Packung nach mehreren aufeinanderfolgenden
Schritten am Ausgang der Station D ankommt.
Während dieser aufeinanderfolgenden Schritte schlägt ein
Tampon 32 bei jedem Schritt des Rades auf die Abschnitte
und gegen die entsprechende Lamelle 29, um die Bindung des
vom Zuführorgan gelieferten Leims zum Verschließen
des Packbodens zu erleichtern. Die zum mit D n bezeichneten
Ausgang beförderte Packung wird von einer Schub- und Hebe
vorrichtung 33 aus dem betreffenden Abteil gestoßen und in
Reichweite des Querschiebers 34 angeordnet.
Dieser Querschieber 34 schiebt die Packung mit ihrer
Stirnseite voran zwischen die Zinken der Gabel 35, die in dieser
Arbeitsstufe auf die Bahn der Packung ausgerichtet ist und
die von einem besonderen Gerät gelieferte Banderole bzw. Verschlußmarke
mit Unterdruck auf den Zinken festhält.
Sobald die Luftabsaugung, mit der die Banderole auf der
Gabel festgehalten wird, eingestellt wird, läuft die Packung
zwischen diesen Gabelzinken hindurch und nimmt die gummierte
Banderole mit, welche quer über dem Kopfende der Packung
liegenbleibt und die Packung versiegelt.
Auf diese Art und Weise ist die Packung um die Zigarettengruppe
herum in all ihren Teilen fertig ausgeführt.
Der Querschieber 34 schiebt die fertigen Packungen
auf eine waagerechte Platte 36, welche sich längs einer
mittleren senkrechten Ebene entwickelt, die gegenüber der
mittleren Ebene der Stationen B, C und D nach vorne verschoben
ist. Auf dieser Platte 36 werden die Packungen von einer
Schubvorrichtung 37 vorwärts befördert und nach und nach zwischen
die sich schrittweise in Pfeilrichtung f V und im Gleichlauf
mit der Maschine bewegenden Förderbänder 38 und 38 a geschoben
(siehe Fig. 2 und 2a).
Der mit 36 a bezeichnete Plattenabschnitt zwischen den beiden
Förderbändern 38 und 38 a ist erwärmt. Darüber ist ein
Tampon 39 angeordnet, welcher sich im
Gleichlauf mit den Förderbändern 38 und 38 a bewegt.
Mit 40 ist ein Anschlagelement für die Packungen bezeichnet,
das in Übereinstimmung mit den Bewegungen der Schubvorrichtung
37 und den genannten Förderbändern 38 und 38 a beweglich
ist. Mit 41 ist ein Rad zum Ausstoßen der Packungen von der
Auslaufstraße E bezeichnet.
Alle bisher beschriebenen Vorgänge wiederholen sich für alle
vor der Vorrichtung geformten Zigarettengruppen. Die verschiedenen
Maschinenteile führen daher intermittierende Bewegungen
aus, von denen eine Möglichkeit in den Fig. 2 und 2a dargestellt
ist.
Aus diesen Abbildungen gehen die Beziehungen zwischen den
Bewegungszeiten der verschiedenen Maschienenbestandteile hervor,
wobei diese in der linken Spalte mit der
gleichen Kennzahl wie in der Fig. 1 und ihrer Beschreibung angegeben sind.
Auf der Abszisse dieses Schaubildes sind die einem einzigen
Arbeitszyklus entsprechenden Bewegungen in Winkeln eingezeichnet,
wobei die Werte 0° und 360° dem Anfang bzw. dem Ende
des Arbeitsablaufes entsprechen. Da alle Maschinenbestandteile
periodische Bewegungen ausführen, sind die direkt oder
indirekt mit sich drehenden Elementen verbunden (Nocken, Hebel,
Malteserkreuze).
Jedem vollständigen Arbeitsablauf
entspricht die Bildung einer Zigarettengruppe vor der Ver
packungsstraße.
Die anfängliche Phasenzeit aller Schaubilder ist die gleiche;
gleichen Winkelwerten entsprechen daher gleiche Phasenzeiten.
Es ist klar, daß die verschiedenen Bestandteile während eines
Arbeitsablaufs auf verschiedene und aufeinanderfolgende Zigarettengruppen
einwirken.
Für die Ordinaten gilt folgendes: Der qualitative Bewegungsablauf
aller Maschinenbestandteile mit Verschiebungs- oder
abwechselnden Winkelbewegungen sind mit
einer ausgezogenen Linie, und zwar nur mit Hilfe von positiven
Ordinatenwerten ausgedrückt (erster Quadrant), während
die Bewegungsphasen der Bestandteile mit Drehbewegungen als
schraffierte Flächen dargestellt sind.
Man kann feststellen, daß auch die Schaubilder für die herkömmlichen
oder schon in anderen Patentanmeldungen ausführlich
beschriebenen Maschinenbestandteile dargestellt sind,
die hier nur kurz erwähnt worden sind. Das ist dadurch gerechtfertigt,
daß der Betrieb der Maschine nur durch das
Zusammenwirken der Bewegungen aller Bestandteile gewährleistet
ist. Daher müssen alle Phasenzusammenhänge, die im engeren
Bereich der einzelnen Einheiten offensichtlich sind, genau
beschrieben werden.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß die beschriebene Zigaretten-Verpackungsmaschine
die gesteckten Ziele
vollkommen erreicht; mit ihrer praktischen Ausführungsform
wurden insbesondere große Betriebsgeschwindigkeiten sowie
eine Produktion von erheblich mehr Packungen pro Zeiteinheit
als bei den herkömmlichen, in diesem Gebiet verwendeten Maschinen
erzielt.
Gleichzeitig sind alle aus der Maschine auslaufenden Packungen
einwandfrei verarbeitet; beschädigte und unvollständige
Packungen oder Packungen mit nicht genügend Tabak enthaltenden
Zigaretten kommen in keinem Fall vor. Außerdem weisen die
Zigaretten im Innern eine perfekte Form und eine Standardqualität
auf, da sie während der ganzen Verpackungen niemals
in ihrer Längsrichtung und damit in der Richtung mit dem
kleinsten Widerstand belastet werden. Schließlich erfolgt das
Formen der Hülle an den Zigarettenenden, das heißt an den
Kopfenden der Packungen nie direkt auf den Zigaretten, sondern
es werden auf der ganzen Länge der Verpackungsstraße
aufeinanderfolgende, bewegliche Elemente zwischen die Zigaretten
und das Verpackungsmaterial geschoben.
Dadurch erreicht man, daß die Zigaretten nie direkt die Spindel
zum Formen der Hüllen darstellen oder vervollständigen,
so daß sie keine Belastungen ausgesetzt sind, welche
das Äußere dieser Zigaretten beeinträchtigen, das Zigarettenpapier
zerknittern oder sogar zerreißen.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Verpacken von Zigarettengruppen in von einem
bandförmigen Verpackungsmaterial abgetrennte, rechteckige Zuschnitte,
mit Mitteln zum Zuführen der einzelnen Zuschnitte von
oben her, quer zur horizontalen verlaufenden Hauptförderrichtung
der Zigarettengruppen und zum Halten des jeweiligen Zuschnitts
vor einem drehbaren Faltrad, dessen Achse sich parallel zur
Längserstreckung der Zigaretten und quer zur Hauptförderrichtung
erstreckt, mit Mitteln zum Transport der Zigarettengruppen
bzw. zum Ein- und Ausschieben aus dem Faltrad und mit Mitteln
zum Falten einer durch das Einführen in das Faltrad vom Zuschnitt
gebildeten, vom Faltrad radial nach außen abstehenden
Lasche einer Packungslängsseite, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Faltrad eine Konsole (23) sowie ein gabelförmiges
Organ (24) mit parallel zu den Zigarettenachsen verlaufenden
Armen vorgesehen sind, wobei die Konsole (23) in ihrer Ruhelage
als Anschlag und Auflage für den zugeführten Zuschnitt
(22) dient und eine Falzkante (23 a) aufweist, die bei einer Bewegung
der Konsole (23) nach oben, nachdem der Zuschnitt (22) mit der
Zigarettengruppe (G) in das Faltrad eingeführt ist, die vom Faltrad
abstehende Lasche zur Packungslängsseite hin faltet, und
wobei das gabelförmige Organ (24) in seiner Ruhelage mit seinen
Armen den Zuschnitt (22) in senkrechter Position hält und eine
parallel zu den Armen angeordnete, in den Förderweg der Zigarettengruppe
hineinragende Lamelle (24 a) aufweist, die mit dem gabelförmigen
Organ (24) parallel zu den Zigarettenachsen hin-
und herbewegbar ist, wodurch sie aus dem Förderweg bringbar und
an der Packungslängsseite der in das Faltrad eingeschobenen
Zigarettengruppe als Widerlager für die Falzkante (23 a) der Konsole
(23) anlegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das gabelförmige Organ (24) während des Einschiebens der
Zigarettengruppe (G) mit dem Zuschnitt (22) in das Faltrad in
einer mittleren Stellung befindet, aus der heraus es zum Ende
der Einschubbewegung aus dem Bereich des Faltrades ausrückbar
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
gabelförmige Organ (24) aus seiner ausgerückten Stellung während
des Anhebens der Konsole (23) mit ihrer Falzkante in eine
Widerlagerstellung im Bereich des Faltrades einfahrbar ist, in
der die Lamelle (24 a) zwischen die Längsseite der Zigarettengruppe
(G) und der zu faltenden Lasche des Zuschnitts (22) geschoben
ist.
Applications Claiming Priority (1)
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