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DE2840850C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2840850C2
DE2840850C2 DE2840850A DE2840850A DE2840850C2 DE 2840850 C2 DE2840850 C2 DE 2840850C2 DE 2840850 A DE2840850 A DE 2840850A DE 2840850 A DE2840850 A DE 2840850A DE 2840850 C2 DE2840850 C2 DE 2840850C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
folding
drum conveyor
drum
recesses
station
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2840850A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2840850A1 (de
Inventor
Enzo Bologna It Seragnoli
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gd SpA Bologna It
Original Assignee
Gd SpA Bologna It
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gd SpA Bologna It filed Critical Gd SpA Bologna It
Publication of DE2840850A1 publication Critical patent/DE2840850A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2840850C2 publication Critical patent/DE2840850C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B19/00Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
    • B65B19/02Packaging cigarettes
    • B65B19/12Inserting the cigarettes, or wrapped groups thereof, into preformed containers
    • B65B19/20Inserting the cigarettes, or wrapped groups thereof, into preformed containers into boxes with hinged lids

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung ent­ sprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-OS 24 40 006 ist eine gattungsgemäße Vor­ richtung bekannt. Der Trommelförderer ist hierbei mit solchen Aufnahmen zur Aufnahme der zu verpackenden Artikel versehen, daß deren Längsseiten senkrecht zur Dreh­ achse des Trommelförderers angeordnet sind. Für das Zuführen der Zuschnitte einerseits sowie der genannten Artikel andererseits sind räumlich voneinander entlang des Umfangs des Trommelförderers getrennte Stationen vorgesehen, wobei eine Station im wesentlichen der Lagekorrektur eines auf den Artikel aufgesetzten Kragens dient. Während des Einsetzvorgangs werden die Zuschnitte aufgrund der kombinierten Wirkung feststehen­ der Faltelemente, der Seitenwandungen der Ausnehmungen des Trommelförderers sowie beweglicher Stempel gefaltet, wobei in die vorgefalteten, in den Aus­ nehmungen befindlichen Packungen die Artikel radial ein­ geschoben werden. An den, auf diese Weise gebildeten Packungseinheiten, bestehend aus den vorgefalteten Zuschnitten und den Artikeln, werden in den sich in Dreh­ richtung des Trommelförderers anschließenden Faltsta­ tionen weitere Faltoperationen ausgeführt, wobei im Bereich der letzten Faltstation jedoch eine noch nicht vollständig gefaltete Packung dem Trommelförderer ent­ nommen wird. Die Vollendung des Faltungsvorgangs voll­ zieht sich außerhalb des Trommelförderers. Von Nachteil bei dieser bekannten Vorrichtung ist, daß einer Steige­ rung des Durchsatzes mit Hinblick auf die mechanische Stabilität sowohl der Artikel als auch der Zuschnitte Grenzen gesetzt sind. So erfordern die zahlreichen Faltoperationen sowie das Zusammenführen der vorgefalteten Zuschnitte mit den Artikeln einen Mindestzeitbedarf, der nicht unterschritten werden kann. Es sei in diesem Zu­ sammenhang darauf hingewiesen, daß insbesondere das Zusammenführen der Artikel mit den, in den Ausnehmungen des Trommelförderers vorgefalteten Zuschnitten mit Hin­ blick auf ein korrektes Einsetzen der genannten Artikel insbesondere dann problematisch ist, wenn sich an dem gefalteten Elementen des Zuschnittes kleine Verformungen ergeben. Schließlich gestaltet sich diese bekannte Vor­ richtung aufgrund der zahlreichen Faltstationen mit deren zugehörigen beweglichen Faltelementen auch ver­ gleichsweise kompliziert.
Aus der GB-PS 14 59 093 ist eine weitere Vorrichtung zum maschinellen Falten von vorgeformten Zuschnitten um Zigarettenpäckchen bekannt, bei der ein mit Ausnehmungen versehener Trommelförderer intermittierend angetrieben wird, wobei wiederum die zu verpackenden Artikel, näm­ lich die genannten Zigarettenpäckchen und die Zuschnitte an räumlich entlang des Trommelförderers voneinander getrennten Stellen nacheinander in die Ausnehmungen ein­ gebracht werden. Die an den Zuschnitten auszuführenden Faltoperationen werden zum Teil vor dem Einführen der Zuschnitte in die Ausnehmungen des Trommelförderers aus­ geführt, wobei gleichzeitig bzw. zwischen den einzelnen Faltoperationen auch ein Aufbringen von Klebstoff bzw. das Durchführen von Klebevorgängen anfallen. Die zu ver­ packenden Artikel, nämlich die Zigarettenpäckchen werden dem Trommelförderer über eine separate, synchron mit dem Trommelförderer gedrehte Trommel zugeführt. Auch bei dieser bekannten Vorrichtung bestehen mit dem Gegenstand der DE-OS 24 40 006 vergleichbare, systembedingte Grenzen für den erzielbaren Durchsatz.
Schließlich ist aus der DE-OS 23 08 714 eine Vorrichtung zum Fertigen von Packungen für Zigaretten bekannt, und zwar solcher Packungen, die einen an der Packungshülle angelenkten Deckel aufweisen. Hierbei sind einem, der Packungsbildung dienenden Einschlagrevolver jeweils getrennte Einrichtungen zur Zuführung von Zigaretten­ blöcken, von Stanniolzuschnitten, von Kragenzuschnitten und von Blankettzuschnitten zugeordnet, wobei in einem, dem Einschlagrevolver nachgeordneten Kappenschlußrevolver die letzten Faltoperationen, insbesondere das Verschließen der mit Zigaretten bestückten Packungen durchgeführt wird. Aus dieser Druckschrift sind darüber hinaus hohle Faltdorne bekannt, um welche Faltoperationen ausgeführt werden. Bei dieser bekannten Vorrichtung werden zur voll­ ständigen Bildung einer Zigarettenpackung jedoch stets zwei intermittierend antreibbare Trommelförderer benötigt, nämlich ein Einschlag- und ein Kappenschlußrevolver. Somit weist diese bekannte Vorrichtung eine verhältnismäßig kom­ plizierte Struktur auf.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum maschinellen Falten vorgeschnittener Zuschnitte ent­ sprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dahingehend zu verbessern, daß mit gleichbleibender oder geringerer Anzahl an Faltstationen bei gleichbleibender Anzahl der Ausnehmungen an nur einem Trommelförderer beim Verlassen desselben eine vollständige Faltung der Zuschnitte um die Artikel erzielt wird, wobei trotz hoher Arbeitsge­ schwindigkeit die Artikel schonend in die Zuschnitte verpackt werden.
Gelöst ist diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Eingesetzt wird die erfindungsgemäße Vorrichtung bei Arbeitsgeschwindigkeiten, die in der Größenordnung von etwa 300 bis 500 Päckchen pro Minute liegen. Erfindungs­ wesentlich ist das gleichzeitige Einsetzen der Zuschnitte und der Artikel in der Einsetzstation, die Verwendung eines, die Artikel in der Einsetzstation rahmenartig umfassenden Faltdornes, die Faltung der Zuschnitte um die zu verpackenden Artikel herum sowie die Verwendung von teilweise feststehenden Faltmitteln. Durch das gleichzeitige Einsetzen der Zuschnitte und der zu ver­ packenden Artikel in einer Einsetzstation wird ein Zeitver­ lust vermieden, der bei den genannten bekannten Vor­ richtungen erforderlich ist, um den Artikel mit dem vorgefalteten Zuschnitt zusammenzubringen. Außerdem werden die durch Verformungen der Zuschnitte bedingten Probleme vermieden, welche das Zusammenführen der Artikel mit den Zuschnitten betreffen. Durch den er­ findungsgemäßen rahmenartigen Faltdorn wird erreicht, daß die durch den anfänglichen Faltvorgang in der Ein­ setzstation bedingten Kräfte ausschließlich von dem Falt­ dorn und nicht von dem, eine geringe mechanische Stabi­ lität aufweisenden Artikel aufgenommen werden. Da der Artikel durch den Faltdorn umgeben ist, wird dessen Geometrie somit durch den Faltvorgang überhaupt nicht beeinträchtigt. Der Faltdorn ermöglicht darüber hinaus ohne Beeinträchtigung der Produktqualität eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit, da sowohl den Zuschnitten als auch den zu verpackenden Artikeln während ihrer Zu­ sammenführung eine sehr genaue Führung gegeben wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung er­ geben sich aus den Ansprüchen 2 bis 4.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen Zuschnitt, welcher entlang vorgeformten Faltlinien gefaltet werden kann, um ein starres Päckchen mit einem Klappenverschluß zu erhalten,
Fig. 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer Falteinrichtung gemäß der Erfindung, bei der Teile zwecks Verdeutlichung weggeschnitten sind,
Fig. 3 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführung einer Einlaß- oder Ladestation und einer ersten Falt-Station der Einrichtung nach Fig. 2,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Zuschnitts gemäß der Fig. 1, welcher innerhalb der Station nach der Fig. 3 gefaltet ist,
Fig. 5 und 6 schematische perspektivische Ansichten einer Ausgestaltung einer zweiten und einer dritten Falt-Station der Vorrichtung bzw. Einrichtung nach Fig. 2, wobei einige Teile zur Verdeutlichung weggeschnitten sind,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Zuschnitts, der Fig. 1, wie er am Ausgang der in Fig. 6 dargestellten Station gefaltet ist,
Fig. 8 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer vierten Falt-Station der Vorrichtung nach Fig. 2, wobei ebenfalls einzelne Teile zur Verdeutlichung weggeschnitten sind,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines Zuschnitts der Fig. 1, wie er am Ausgang der Station nach Fig. 8 gefaltet ist und
Fig. 10 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer End-Falt- und Abgabe-Station der Vorrichtung nach Fig. 2, wobei einzelne Teile zur Verdeutlichung weggeschnitten sind.
Fig. 1 ist eine Aufsicht auf ein zurechtgeschnittenes oder beschnittenes, an sich bekanntes Element, einen Zuschnitt 1, welcher eine im wesentlichen rechteckige Gestalt besitzt und mit einer Vielzahl von vorgeformten Faltlinien versehen ist, entlang denen der Zuschnitt 1 zur Bildung eines steifen Päckchens mit einem Klappen­ verschluß gefaltet werden kann. Insbesondere besitzt der Zuschnitt 1 in Längsrichtung verlaufende Faltlinien 2 und 3, die den Zuschnitt 1 in drei Längsstreifen 4, 5 und 6 unterteilen, und sechs Querfaltlinien 7, 8, 9, 10, 11 und 12, von denen die Linie 9 eine Gelenk- oder Klapplinie ist. Die Linien 7 bis 12 bestimmen in der Reihenfolge entlang des mittig liegenden Streifens 5 eine Frontwand 13, eine Bodenwand 14 und eine hintere Wand 15 des Päckchens, eine hintere Wand 16, eine obere Wand 17 und eine Frontwand 18 der Klappe des Päckchens, und einen Endverschluß 19, der unter die Frontwand 18 gefaltet und daran nach einem an sich bekannten Verfahren vorher angeleimt ist. Entlang den Längsseitenstreifen 4 und 6 definieren die Linien 7 und 8 und 10 und 11 eine Seite 20, einen versteifenden Verschluß 21 der Bodenwand 14, der mittels eines Schnittes 22 begrenzt ist, der sich in Verlängerung der Linie 7 von den Faltlinien 2 und 3 aus erstreckt, ferner eine seitliche Versteifungswand 23, einen seitlichen Versteifungsverschluß 24, der von der Wand 23 mittels eines Schnittes 25 getrennt ist, der schräg zu den Faltlinien 2 und 3 und zu der Querfaltlinie 9 verläuft, einen weiteren seitlichen Versteifungsverschluß 26, der von einem Schnitt 27 begrenzt ist, der in Verlängerung der Querfaltlinie 11 und quer zu den Faltlinien 2 und 3 verläuft, und eine seitliche Wand 28 der Klappe.
Die Fig. 2 zeigt eine Faltvorrichtung 30 zum Falten von Zuschnitten 1, die hintereinander der Vorrichtung zugeführt werden, um die gleiche Anzahl von Päckchen mit Klappenverschluß zu formen.
Die Vorrichtung 30 ist ein Teil einer nicht weiter dargestellten Maschine zum Verpacken von Zigaretten in Päckchen mit Klappenverschluß, wobei die Vorrichtung ein mittig drehbares Element besitzt, welches einen Trommelförderer oder eine Fördertrommel 31 bildet, die so ausgebildet ist, daß sie schrittweise um ihre Mittelachse gedreht wird, um schrittweise die Zuschnitte 1, die zu falten sind, und Zigaretten, die eingepackt werden sollen, entlang einem im wesentlichen kreisförmigen Weg zu befördern. Zu diesem Zweck weist die Trommel eine ringförmige Konfiguration auf und besitzt entlang ihres äußeren Umfanges eine Vielzahl von radial verlaufenden Nuten oder Ausnehmungen 32, die im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweisen und solche Abmessungen haben, daß jede Ausnehmung in der Lage ist, ein jeweiliges zu bildendes Zigaretten­ päckchen aufzunehmen.
In der Ausgestaltung, die in der Fig. 2 dargestellt ist, sind die Ausnehmungen 32 schematisch dargestellt und zwar in Form axialer Sitze oder Nuten, die auf dem äußeren Umfang der Trommel 31 gebildet sind. Praktisch wird jede Ausnehmung 32 vorzugsweise mittels axial verlaufender Kammelemente 33 (Fig. 8) gebildet, die mit dem äußeren Umfang der Trommel 31 verbunden sind und von denen jedes eine Vielzahl von radial nach außen verlaufenden Zähnen 34 besitzt.
Jede Ausnehmung 32 ist sowohl nach außen als auch an ihren axialen Enden offen und steht nach innen mit einer zugehörigen radial verlaufenden Durchgangsöffnung 35 (Fig. 2) in Verbindung, die in der Trommel 31 gebildet ist und einen Querschnitt besitzt, der kleiner ist als derjenige der Ausnehmung 32, um am Boden der Ausnehmung einen Ruhesitz 35 a für die geformten Päckchen zu bilden.
Wie in der Fig. 2 dargestellt, läuft der kreisförmige Weg von einer Einsetz- oder Zuführstation 36 zu einer Auslaß- oder Ausgabestation 37 durch eine Vielzahl von fest angeordneten Faltstationen, die allgemein und in ihrer Gesamtheit mit den Bezugsziffern 38, 39 und 40 bezeichnet sind, an welchen Stationen jeder Zuschnitt 1 aufeinanderfolgenden Faltoperationen unterworfen ist. Die Station 36, die in der Fig. 2 und mit mehr Einzelheiten in der Fig. 3 dargestellt ist, besitzt einen Dorn 41, der von Tragemitteln (nicht weiter dargestellt) in einer festen Stellung unterhalb der Trommel 31 gehalten ist, so daß er in Flucht mit einer der Ausnehmungen 32 am Ende eines jeden Zuführschnittes der Trommel 31 ist. Der Dorn 41 besitzt einen im wesentlichen rechteckigen Rahmen, der aus Metallblech hergestellt ist, welches in einer Ebene angeordnet ist, die senkrecht zu einem Radius der Trommel 31 verläuft und einen Querschnitt aufweist, der im wesentlichen gleich ist demjenigen der Ausnehmungen 32, so daß er in der Lage ist, in sich ein nicht gefüttertes Päckchen 42 mit Zigaretten aufzunehmen, d. h. ein Päckchen, welches lediglich ein äußeres Einwickelfutter 43 aus dünner Folie und einen äußeren vorderen Kragen 44 besitzt. Insbe­ sondere besitzt der Dorn 41 zwei größere querverlaufende Seitenwände 45, die parallel zur Achse der Trommel verlaufen und in einer Entfernung voneinander angeordnet sind, die im wesentlichen der Entfernung zwischen den Faltlinien 2 und 3 entspricht, und zwei kleinere Seitenwände 46, die in einer Entfernung voneinander angeordnet sind, die im wesentlichen gleich der Entfernung zwischen den Faltlinien 8 und 10 ist. Die Station 36 besitzt weiterhin einen zweiten Stößel oder eine Anhebevorrichtung 47, die außerhalb der Trommel angeordnet und so ausgebildet ist, daß sie in einer radialen Richtung bezogen auf die Trommel und durch den Dorn 41 unter der Wirkung nicht weiter dargestellter Antriebsmittel hin- und hergehen kann, und einen ersten Stößel oder Gegenhebevorrichtung 48, welcher oder welche in Flucht mit der Anhebevorrichtung 47 angeordnet ist, und sich in der gleichen Richtung, wie die Anhebevorrichtung 47 durch die Ausnehmung 32 und die mit dem Dorn 41 bei jedem Schritt in Flucht liegende Öffnung 35 hin- und hergehen kann. In der Ausgestaltung gemäß der Fig. 3 besitzt die Gegenanhebevorrichtung 48 an ihrem freien Ende einen Faltkopf 49, der eine Vielzahl von U-förmigen Faltgabeln besitzt, die in Ebenen angeordnet sind, die senkrecht zur Dreh­ achse der Trommel 31 verlaufen und so ausgebildet und konstruiert sind, daß sie an ihren Armen mit der äußeren Fläche der größeren Wände 45 des Dornes 41 in Eingriff gelangen.
Seitlich zu den Stößeln 47 und 48 sind einerseits ein bewegbares Trägerglied, welches ein Gabelelement 50 aufweist, und andererseits eine ortsfeste Führung angeordnet, welche Führung insgesamt mit der Bezugsziffer 51 bezeichnet ist. Das Gabelelement 50 kann sich unter der Wirkung von nicht dargestellten Antriebsmitteln senkrecht zur Achse der Trommel 31 und zur Richtung der Bewegung der Stößel 47 und 48 hin- und herbewegen und besitzt zwei Arme 52, die so ausgebildet sind, daß sie während der Bewegung des Gabelelementes 50 Trajektorien folgen, die im wesentlichen tangential zur äußeren Fläche der Trommel 31 verlaufen. Die Arme 52 sind starr mit dem Kern eines U-förmigen Faltrahmens 53 verbunden, dessen Arme, die allgemein mit 54 bezeichnet sind, parallel zu den Armen 52 und im wesentlichen in der gleichen Ebene verlaufen, wie die kleineren Seitenwände 46 des Dornes 41. Jeder Arm 54 weist im wesentlichen eine plane innere Fläche 55, die an ihrem freien Ende eine Abschrägung 56 besitzt, und eine Seitenfläche 57 auf, die zur Trommel 31 hingerichtet und an ihrem freien Ende mit einer Abschrägung 58 versehen ist.
Die Führung 51 besitzt zwei gekrümmte Elemente 59 und 60, die parallel zueinander verlaufen und in einer ortsfesten Lage mittels nicht weiter dargestellter Trägerelemente gehalten sind. Diese beiden Elemente 59 und 60 bilden miteinander eine zylindrisch gekrümmte Platte 61, die in geringem Abstand mit einem Abschnitt des äußeren Umfangs der Trommel 31 verläuft, um das äußere offene Ende der Ausnehmungen 32 zu schließen.
Die Platte 61 besitzt zwei ringförmige Seitenelemente 62 und 63, die so angeordnet sind, daß sie einen geringen Abstand zu den axialen Enden der Trommel 31 aufweisen, und an den seitlichen Enden der Platte 61 so vorspringen, daß sie zwei Arme 64 bilden, die identisch mit den Armen 54 sind und sich mit ihnen in Flucht befinden. In ähnlicher Weise wie die Arme 54 sind die Arme 64 ebenfalls mittels einer entsprechenden seitlichen planen Fläche 65, die eine Abschrägung 66 besitzt, und mittels einer inneren kreisförmigen Fläche 67, die eine Abschrägung 68 besitzt, begrenzt.
Die Führung 51 und insbesondere das Seitenelement 62 des Elementes 59 bilden einen Träger für die Station 38 (Fig. 5), die einen Dorn 70 und einen Faltnocken 71 besitzt. Insbesondere, wie in der Fig. 5 dargestellt ist, weist der Dorn 70 einen Metallstreifen auf, der in einer Ebene mit der inneren Fläche 67 des Seitenelementes 62 liegt, und erstreckt sich in axialer Richtung bezogen auf das Element 62 in einer Richtung, die entgegengesetzt zur Platte 61 verläuft. Der Dorn 70 verläuft in einem mittleren Abschnitt der Führung 51, beginnend von einem Punkt der Führung dicht bei den Armen 64, und besitzt eine Breite, die zusammen mit der inneren Fläche 67 des Seitenelementes 62 derjenigen der oberen Wand 17 des Zuschnitts 1 im wesentlichen gleich ist.
Der Nocken 71 besitzt einen Schlitz 72, der in Form einer zylindrischen Helix d. h. einer Wendel verläuft, die koaxial mit dem Dorn 70 ist und einen Radius besitzt, der größer ist als derjenige des Dornes 70. Weiterhin ist der Nocken 71 einerseits von einer geneigten Endfläche 73 eines zylindrischen Seitenelementes 74 begrenzt, welches sich entlang eines Bogens auf einem Umfang koaxial zur Platte 61 erstreckt und so angeordnet ist, daß es parallel zu einem Anfangsabschnitt des Dornes 70 verläuft und zu diesem in Richtung der Drehung der Trommel 31 hinge­ richtet ist, und andererseits von einer Stange 75 begrenzt, die starr mit dem Seitenelement 62 verbunden ist und wenigstens in seinem Anfangsabschnitt in einer Ebene verläuft, die parallel der Fläche 73 ist. Die Stange 75 besitzt einen mittleren Abschnitt, der zur Fläche 73 hingerichtet ist und sich entlang eines Bogens im Umfang koaxial zur Platte 61 erstreckt, und einen Anfangsabschnitt, der mit 76 bezeichnet ist, der den Armen 64 benachbart angeordnet ist und einen Kurvenradius besitzt, der kleiner ist als derjenige des Seitenelementes 74, um zusammen mit dem Seitenelement 74 einen Anfangsabschnitt oder eine konische Öffnung 77 des Schlitzes 72 in einer Ebene zu bestimmen, die senkrecht zur Achse der Trommel 31 verläuft.
Soweit es den Schlitz 72 betrifft, ist festzuhalten, daß nur ein erster Abschnitt desselben eine helixartige Form besitzt. Wie in der Fig. 5 dargestellt, verläuft das Seitenelement 74 nur bis etwa zur ersten Hälfte der Führung 51, beginnend im Bereich benachbart den Armen 64, während die Stange 75 sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Führung 51 erstreckt. Demzufolge verläuft der Schlitz 72 jenseits des Endes des Seitenelementes 74, an welchem die Fläche 73 mit der äußeren Seitenfläche des Seitenelementes 62 zusammenläuft, entlang dem Seitenelement 62 und parallel hierzu.
Die Faltstation 39 ist an der anderen Seitenfläche der Trommel 31, der Station 38 gegenüberliegend von der Führung 51 gehaltert und besitzt, wie in der Fig. 6 dargestellt, einen Falthebel 80, der vor dem Seitenelement 63 angeordnet und auf einer Drehwelle 81 befestigt ist, um mit hin- und hergehender Bewegung in einer diametralen Ebene der Trommel 31 zu rotieren. An einem freien Ende ist der Hebel 80 mit einem zylindrischen Körper 82 versehen, der während der Bewegung des Hebels 80 sich entlang einer Trajektorie bewegt, die im wesentlichen tangential zu der äußeren Seitenfläche eines Faltdornes 83 verläuft. Der Dorn 83 ist aus einem Metallstreifen, der eine Seitenfläche aufweist, die in einer Stellung angeordnet ist, die mit der Fläche 67 des Seitenelementes 63 in einer Ebene liegt, um zusammen mit der Fläche 67 eine zylindrische Fläche zu begrenzen, die eine Breite aufweist, die im wesentlichen gleich derjenigen der Wand 14 des Zuschnitts 1 ist.
Schließlich besitzt die Faltstation 39 eine fest angeordnete Stange 84, die oberhalb des Hebels 80 angeordnet ist und sich entlang des Dorns 83 erstreckt, um damit einen Schlitz 85 zu begrenzen, der in einer Ebene senkrecht zur Achse der Trommel 31 verläuft.
Die Faltstation 40, die im Detail in der Fig. 8 dargestellt ist, ist in Drehrichtung der Trommel 31 unmittelbar nach dem Ende der Führung 51 angeordnet. Sie besitzt zwei Faltelemente 90 und 91, die nebeneinander seitlich an der Trommel 31 und an sich gegenüberliegenden Seiten derselben angeordnet sind, und ein Druckelement 92, das zwischen den Faltelementen 90 und 91 liegt und zur äußeren Umfangsfläche der Trommel 31 hingerichtet ist. Jedes Faltelement 90, 91 besitzt eine Stange 93, die senkrecht zur Achse der Trommel 31 angeordnet ist und in einer Ebene verläuft, die im wesentlichen tangential zur äußeren Umfangsfläche der Trommel 31 liegt. Eine gabelähnliche Ausformung 94 erstreckt sich von einem Ende der Stange 90 und ist mittels eines parallel zur Stange 93 angeordneten Zapfens 95 auf einer ortsfesten Platte 96 drehbar befestigt, die als gemeinsame Träger für die Elemente 90 und 91 wirkt. Ein winkliges Element 97 ist am anderen Ende der zugehörigen Stange 93 angebracht, wobei das winklige Element 97 so ausgebildet ist, daß es in Berührung mit einem in der Station 40 befindlichen Zuschnitt 1 bewegt werden kann.
In der Ausführung nach Fig. 8 besitzt jedes winklige Element 97 eine Platte 98 und einen Halter 99, wobei die Platte 98 und der Halter 99 mit einer zugehörigen Stange 93 verbunden sind. Die Platte 98 besitzt Querabmessungen, die größer sind als diejenigen des Halters 99, um zusammen mit dieser einen rechten Winkel zu bilden.
Das Druckelement 92 besitzt einen Gleitblock 100, der starr mit dem Ende eines Hebels 101 verbunden ist, der in einer Ebene senkrecht zur Achse der Trommel 31 verläuft und auf einer Antriebswelle 102 (Fig. 2) befestigt ist, um mit ihr unter der Wirkung von nicht gezeigten Antriebsmitteln zu der äußeren Umfangsfläche der Trommel 31 hin und von dieser weg sich hin- und her zu bewegen.
Die Ausgabestation 37 ist unterhalb der Station 40, in Drehrichtung der Trommel 31 gesehen, angeordnet und besitzt einen Faltbehälter 110, der zur äußeren Umfangsfläche der Trommel 31 hinweist und einen Durchgang 111 bildet, der einen Querschnitt aufweist, der im wesentlichen identisch dem der Ausnehmungen 32 ist und radial bezogen auf die Trommel 31 verläuft. Der Durchgang 111 ist von zwei übereinander angeordneten Platten 112 und 113, die in einer im wesentlichen radialen Stellung zu der Trommel 31 angeordnet sind, und durch zwei weitere Platten 114 und 115 begrenzt, die parallel zueinander sind und in Ebenen verlaufen, die senkrecht zu den Ebenen der Platten 112 und 113 und zur Achse der Trommel 31 liegen.
Jede der Platten 112, 113 besitzt auf der Seite, die zur Trommel 31 hinweist, zwei geneigte Flächen 116 und 117, die unterschiedliche Neigungen besitzen, während die Platten 114 und 115 die Endelemente eines Stößel 118 bzw. eines weiteren Stößels oder Gegenstößels 119 sind, welche beide in einer Richtung parallel zur Trommelachse bewegbar sind.
Ein erster Stößel 120 und ein zweiter Stößel oder Gegenstößel 121 sind so angeordnet, daß sie entlang des Durchganges sich hin- und herbewegen können, wobei der Stößel 120 gemeinsam mit dem ersten Stößel 48 von einer Antriebsvorrichtung 122 betätigt wird, die mittig bezogen auf die Trommel 31 angeordnet ist, wobei die Vorrichtung 122 so ausgebildet ist, daß sie den Stößel 120 durch die Öffnung 35 und die Ausnehmung 32 bis zum Faltbehälter 110 hin bewegen kann. Jeweils ein Paar von vertikalen Armen 123 (von denen nur das obere Paar in den Fig. 2 und 10 gezeichnet ist) ist oberhalb und unterhalb des Faltbehälters 110 angebracht, wobei die Paare von Armen 123 so konstruiert sind, daß sie sich zyklisch unter der Wirkung von nicht gezeigten Antriebsmitteln bewegen können, wie weiter unten dargestellt wird, und die Rolle von Einstellgliedern spielen.
Im Betrieb arbeitet die oben beschriebene Faltvorrichtung wie folgt:
Wie oben beschrieben wird die Trommel 31 schrittweise entgegen dem Uhrzeiger mittels in der Fig. 2 nicht dargestellten und an sich bekannten Antriebsmitteln angetrieben, so daß am Ende eines jeden Schrittes eine erste Ausnehmung 32 in einer Linie mit dem Dorn 41, eine zweite Ausnehmung 32 dem zylindrischen Körper 82 an dem Falthebel 80 benachbart, eine dritte Ausnehmung 32 zwischen den Winkelelementen 97 und eine vierte Ausnehmung in einer Linie bzw. in Flucht mit dem Durchgang 111 angeordnet sind. Im folgenden wird die Arbeitsweise der Vorrichtung 30 im Hinblick auf einen Zuschnitt 1 beschrieben, wobei der Vorgang in dem Moment beginnt, an dem der Zuschnitt 1 der Station 36 mittels eines nicht dargestellten und an sich bekannten Stufenförderers zugeführt wird, welcher in bekannter Art wenigstens eine Beleimvorrichtung (nicht dargestellt) aufweist, die so ausgebildet ist, daß sie Kaltleim auf diejenigen Teile des Zuschnitts 1 sprüht, welche während der Faltvorgänge, die in der Vorrichtung 30 durchgeführt werden, andere Teile des gleichen Zuschnitts 1 überlappen und mit ihnen in Berührung gelangen. Sobald die Station 36 von einem Zuschnitt 1, welches einem Schritt der Trommel 31 nach vorwärts folgt, befreit worden ist, wird ein neuer Zuschnitt 1 mittels des oben genannten, nicht gezeigten Förderers oberhalb des Dornes 41 zugeführt und dort mittels Positionier- und Anschlagelementen (nicht gezeigt) gehalten. Der Zuschnitt 1 wird oberhalb des Dornes 41 gehalten, so daß seine Faltlinien 2 und 3 mit den Seitenwänden 45 und seine Faltlinien 8 und 10 mit den Seitenwänden 46 des Dornes 41 auf einer Linie liegen bzw. zusammenfallen. Zum gleichen Zeitpunkt wird oberhalb der Anhebevorrichtung 47, die sich gerade an ihrem unteren Totpunkt unterhalb des Dornes 41 befindet, ein Päckchen 42 mittels nicht weiter dargestellter und an sich bekannter Fördermittel zugeührt. An diesem Punkt hört die Trommel 31 auf sich zu drehen und der erste Stößel 48, der sich an seinem oberen Totpunkt innerhalb der Trommel 31 befindet, bewegt sich unter der Wirkung der Vorrichtung 122 nach unten gegen den Dorn 41, während die Gabeln 49 zwischen die Zähne 34 des Kammelementes 33 eintreten, welche Elemente 33 die Ausnehmung 32 in Flucht mit dem Dorn 41 begrenzen. Am Ende ihres Arbeitstaktes gelangt der erste Stößel 48 mit seinem Faltkopf 49 in Eingriff mit den Seitenstreifen 4 und 6 des Zuschnitts 1, wodurch die Wände 23 und die Verschlüsse 21 und 26 gegen die Fläche der Seitenwände 45 des Dornes 41 gefaltet werden. Zum gleichen Zeitpunkt bewegt sich die Anhebe­ vorrichtung 47 unter der Wirkung von nicht weiter darge­ stellten Antriebsmitteln zu dem Dorn 41 hin, wodurch sie das Päckchen 42 in ihn hineinsetzt, um es in Berührung mit dem ersten Stößel 48 zu bringen, wobei die Wände 15 und 16 des Zuschnitts dazwischen liegen.
An diesem Punkt bewegen sich die beiden Stößel 47 und 48 zusammen gegen die Ausnehmung 32 hin, wodurch sie das Päckchen 42 und den teilweise gefalteten Zuschnitt 1 von dem Dorn 41 wegdrücken. Der Arbeitstakt der Anhebevorrichtung 47 endet, wenn die Wände 15 und 16 in Berührung mit dem Sitz 35 a sind. In dieser Stellung springen die Wand 13 und die Wand 14 mit ihren zugehörigen Seitenwänden 20 einerseits und die Wände 17 und 18 mit zugehörigen Seitenwänden 28 andererseits axial von der Ausnehmung 32 in Stellungen vor, die in einer Ebene mit den Wänden 15 und 16 liegen, während die Wände 23 und 24 und die Verschlüsse 21 und 26 im rechten Winkel gefaltet werden, wobei die Verschlüsse 21 und 26 axial aus den Ausnehmungen 32 vorspringen.
Aus der obigen Darstellung sollte es klar werden, daß der Zuschnitt 1 in der Vorrichtung 30 zuerst teilweise auf das Päckchen 42 mittels des Dornes 41 gefaltet wird, d. h. ohne Anwendung irgendeiner Kraft auf das Päckchen 42, und dann in die Ausnehmung 32 zusammen mit dem Päckchen 42 eingesetzt wird, wobei das Päckchen 42 mit dem Zuschnitt 1 verbunden wird, während der letztere auf dem Dorn 41 gefaltet wird.
Sobald die Wände 15 und 16 in Berührung mit dem Sitz 35 a gekommen sind, bewegt sich die Anhebevorrichtung 47 nach unten, und kehrt in ihre Ruhestellung wieder zurück, wobei die Anhebevorrichtung 47 sich nur dann nach unten bewegt, wenn sie von dem Gabelelement 50 ersetzt wird, welches dadurch, daß es in Richtung auf die Führung 51 aus ihrer seitlichen Ruhestellung und unter der Wirkung von Antriebsmitteln (nicht dargestellt) bewegt wird, an seinen Armen 52 mit den in der Anhebevorrichtung 47 gebildeten Nuten in Eingriff gelangt und unterhalb des Päckchens 42 zu liegen kommt, um das letztere und sein zugehöriger Zuschnitt 1 innerhalb der Ausnehmung 32 in Berührung mit dem Sitz 35 a zu halten. Während das Gabelelement 50 sich gegen die Führung 51 bewegt, gelangen die Arme 54 zuerst mit ihren Abschrägungen 56 und dann mit ihren Flächen 55 mit den ihnen zugewandten Verschlüssen 21 und 26 in Eingriff, wobei sie diese Verschlüsse 21 und 26 gegen die beiden anderen Verschlüsse 21 und 26 bis zur Berührung mit den Enden des Päckchens 42 umfalten. Zum gleichen Zeitpunkt gelangen die Arme 54 zuerst mit ihren Abschrägungen 58 und dann mit ihren Oberflächen 57 in Eingriff mit den Wänden 14 und 17, um sie in ihrer Stellung zu haltern, die in der gleichen Ebene wie die Wände 15 und 16 liegt, und um sie möglichst leicht gegen die Achse der Trommel 31 umzubiegen.
Zu diesem Zeitpunkt wird die Trommel 31 durch einen Schritt verdreht, um die Anordnung, die den Zuschnitt 1 und das Päckchen 42 umfaßt, zur Station 38 zu bewegen bzw. zu befördern. Nach einem Teil dieser Bewegung nach vorn verläßt diese Anordnung das Gabelelement 50, welches dann in seine Ruhe­ stellung zurückkehrt, und gelangt zur Führung 51, deren Arme 64 mit den Verschlüssen 21 und 26, die zuerst an ihrer Abschrägung 66 und dann an ihren Flächen 65 anliegen, in Eingriff gelangen, wobei sie hierdurch die Verschlüsse 21 und 26 gegen die beiden anderen Verschlüsse 21 und 26 umfaltet und so dem Zuschnitt 1 die Form gemäß der Fig. 4 gibt.
Im Gegensatz zu dem, was in den anderen Stationen statt­ findet, werden die Faltvorgänge, die an der Station 38 durchgeführt werden, während der Vorwärtsbewegung der Trommel 31 und nicht während der Ruhestellung ausgeführt. Dementsprechend be­ sitzt die Station 38 keine beweglichen Teile und faltet die Wand 18 im wesentlichen um 90° mittels des Nockens 71 um, in dem der Vorteil der Relativbewegung des Zuschnitts 1, welches von der Trommel 31 bewegt wird, bezogen auf den Nocken 71 ausgenutzt wird.
Wie in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, sind die Seitenelemente 62 und 63 der Führung 51 auf entgegengesetzten Seiten der Trommel 31 angeordnet, um die entgegengesetzten axialen Enden der Ausnehmungen 32, die vor der Platte 61 angeordnet sind, zu schließen.
Jedoch ist der Radius der Oberflächen 67 der Seitenelemente 62 und 63 ein wenig größer als der Radius der Sitze 35 a, so daß das Verschließen der axialen Enden der Ausnehmungen 32 unvollständig ist, und die Flächen 67 begrenzen mit jedem Sitz 35 a zwei Schlitze, durch die die Teile des Zuschnitts 1 hindurchverlaufen, welche axial von einer zugehörigen Ausnehmung 32 vorspringen. Wenn insbesondere der Zuschnitt 1 mit der Führung 51 in Eingriff gelangt, dann gleitet die Wand 14, die leicht von einem zugehörigen Arm 54 angehoben und von der Abschrägung 68 des Seitenelementes 63 unterstützt ist, in Kontakt mit der Fläche 67, wodurch die Wand 13 und die Seite 20 sich außerhalb der Führung 51 in axialer Richtung bezogen auf die Trommel 31 bewegen. Auf der entgegengesetzten Seite gleitet die Wand 17, die ebenfalls von einem zugehörigen Arm 54 leicht angehoben, gehalten und von der Abschrägung des Seitenelementes 62 unterstützt wird, in Kontakt mit der Fläche 67 und der inneren Fläche des Dornes 70, dessen freie Kante im wesentlichen mit der Faltlinie 11 zusammen­ fällt, während die Wände 18 und 28 außerhalb der Führung in axialer Richtung bezogen auf die Trommel 31 und durch die Öffnung 77 des Schlitzes 72 sich bewegen.
Weil die Öffnung 77 und der verbleibende Teil des Schlitzes 72, wie oben beschrieben, in Ebenen verlaufen, die im wesentlichen senkrecht zueinander sind, erfolgt durch die Vorwärtsbewegung entlang der Führung 51 eine fortschreitenden Faltung der Wand 18 um die freie Kante des Dornes 70, und somit um die Faltlinie 11, in Berührung mit der Stange 75. Dieser Faltvorgang setzt sich solange fort, bis die Wand 18 das Ende der Fläche 73 erreicht, wo die Wand 18 mit der Wand 17 einen Winkel von ungefähr 90° bildet und die in Fig. 7 gezeichnete Stellung einnimmt.
Die Wand 18 wird dann in dieser Stellung von der Stange 75 festgehalten, bis sie die Station 40 erreicht.
Wie in den Fig. 2 und 5 gezeichnet, benötigt jede Anordnung 1 und 42, um durch die Station 38 hindurchzugelangen, mehrere Vorschubschritte der Trommel 31 und am Ende eines jeden dieser Schritte wird die Anordnung 1 und 42 in die Station 39 bewegt, wobei die Wand 13 zum zylindrischen Körper 82 des Hebels 80 hingerichtet ist.
Zu diesem Zeitpunkt, während die Trommel 31 stillsteht, wird der Hebel 80 mittels nicht weiter dargestellter und an sich bekannter Antriebsmittel aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung verdreht, in der der zylindrische Körper 82 mit dem Ende der Stange 84 fluchtet. Während dieser Drehung gelangt der zylindrische Körper 82 mit der Wand 13 in Eingriff und faltet sie um angenähert 90° um die ent­ sprechende Faltlinie 7, die im wesentlichen mit der freien Kante des Dornes 83 zusammenfällt. Während des nächsten Schrittes nach vorne gelangt die gefaltete Wand 13 mit dem Schlitz 85 in Eingriff, wodurch sie an der Stange 84, die den zylindrischen Körper 82 ersetzt, entlang gleitet. Dies ermöglicht dem Hebel 80 in seine Ruhestellung zurückzukehren. Der Schlitz 85 hält die Wand 13 in ihrer gefalteten Lage, bis die Anordnung 1 und 42 die Station 40 erreicht. Damit besitzt das beschnittene Element am Ausgang der Stationen 38 und 39 die in der Fig. 7 dargestellte Form.
Wenn der teilweise gefaltete Zuschnitt 1 (vergleiche Fig. 7) aus den Schlitzen 72 und 85 herausläuft und am Ende eines Vorwärtsschrittes der Trommel 31 an der Station 40 angehalten wird, befinden sich die Faltelemente 90 und 91 und das Druckelement 92 in der Ruhestellung, wie in der Fig. 8 dargestellt, in welcher Stellung das Druckelement 92 in einer vorgegebenen Entfernung von der äußeren Umfangsfläche der Trommel 31 angeordnet liegt, und in der eine der beiden rechtwinkligen Flächen der Winkelelemente 97 der Faltelemente 90 und 91 im wesentlichen in einer Ebene mit dem dazwischenangeordneten Sitz 35 a liegt, während die andere im wesentlichen senkrecht zu der Achse der Trommel 31 und in einer Ebene mit der inneren Mantellinie ihrer zugehörigen Stange 75 bzw. 84 verläuft, an welchen eine zugehörige Wand 18 bzw. 13 gleitet. Wenn die Anordnung 1 und 42 an der Station 40 anhält, dann befinden sich dadurch die beiden Flächen des Winkelelementes 97 des Elementes 90 in Kontakt mit den Wänden 17 und 18, während die beiden Flächen des Winkelelementes 97 des Elementes 91 in Kontakt mit den Wänden 14 und 13 stehen. Die beiden Winkelelemente 97 der Elemente 90 und 91 werden dann um 90° mittels nicht weiter dargestellter und an sich bekannte Antriebsmittel verdreht, bis sie ihre Arbeitsstellung, die in der Fig. 2 dargestellt ist, erreichen, wobei sie dadurch eine Faltung der Wände 14 und 17 um 90° um ihre zugehörigen Faltlinien 8 und 10 erzeugen und sie die Wände 13 und 18 über das Päckchen 42 in die in der Fig. 9 dargestellte Stellung umfalten.
Die Wände 13 und 18 werden in dieser Stellung mittels des Druckelementes 92 gehalten, welches mittels nicht weiter dargestellter und an sich bekannter Antriebsmittel in seine Arbeitsstellung, die in Fig. 2 gezeichnet ist, bewegt wird, wobei es dadurch für die Faltelemente 90 und 91 möglich wird, in ihre Ruhestellung zurückzukehren. Während des nächsten Vorwärtsschrittes der Trommel 31 verläßt die Anordnung 1 und 42 die Station 40, während sie in Berührung mit dem Druckelement 92 gleitet, welches in seine Ruhestellung zurück­ kehrt, sobald es außer Eingriff mit der Anordnung 1 und 42 gelangt und wird einer nicht dargestellten Führung, die im wesentlichen ähnlich der Führung 51 und zwischen den Stationen 40 und 37 angeordnet ist, erfaßt, um den Zuschnitt 1 in seiner gefalteten Form (vergl. Fig. 9) zu halten, bis er die Station 37 erreicht.
Wenn die Anordnung 1 und 42 an der Station 37 anhält, werden die beiden Stößel 118 und 119 unter der Wirkung von nicht dar­ gestellten und an sich bekannten Antriebsmitteln in Bewegung versetzt, bis ihre beiden Platten 114 und 115 die Wände 17 und 14 berühren, um die Endkanten der Wände 18 und 13, die einander zugewandt sind, miteinander in Berührung zu halten. Zum gleichen Zeitpunkt werden die beiden Paare der vertikalen Arme 123, auch Ausrichtarme genannt, mittels nicht gezeigter und an sich bekannter Antriebsmittel in Kontakt mit den freien End-Kanten der Wände 28 und der Seitenwände 20 bewegt, damit sie dieselben perfekt zueinander ausrichten.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Stößel 121 bewegt, damit er in Berührung mit den Wänden 13 und 18 gelangt. Gleichzeitig wird der Stößel 120 von der Einrichtung 122 aus einer Ruhestellung innerhalb der Trommel 31 in Berührung mit den Wänden 15 und 16 gebracht, indem bewegt wird, bis er auf dem zugehörigen Sitz 35 a aufliegt. Mittels nicht weiter dargestellter und an sich bekannter Antriebsmittel wird der Stößel 121 danach, zeitlich mit dem Stößel 120 abgestimmt, aus der oben genannten Stellung herausgefahren, um die Anordnung 1 und 42 aus ihrer Ausnehmung 32 herauszudrücken und sie in den Durchgang 111 im Behälter 110 einzusetzen. Während dieser Verschiebung stehen die Seitenwände 20 und die Wände 28 mit den geneigten Flächen 116 und 117 in Eingriff, wobei sie dadurch fortschreitend gegen ihre jeweiligen Wände 23 und Verschlüsse 24 gefaltet werden und in Berührung mit ihnen kommen, wenn die Anordnung 1 und 42 in den Durchgang 111 eintritt. An diesem Punkt wird das Falten des Zuschnitts 1 beendet und die Stößel 120 und 121 bewegen sich vor der Rückkehr in ihre zugehörigen bzw. jeweilige Ruhestellungen noch weiter, um ein fertig bearbeitetes Päckchen zu möglichen Vorrichtungen (nicht gezeigt) der oben genannten Verpackungsmaschine (nicht gezeigt) zu befördern.

Claims (6)

1. Vorrichtung zum maschinellen Falten vorgeschnittener Zuschnitte um Artikel, insbesondere Zigaretten, die durch ein Einwickelfutter aus Folie zu einem Päckchen eingehüllt sind, das mit einem Kragen versehen ist,
  • - mit einem Trommelförderer, der schrittweise um eine Mittelachse gedreht wird und eine Vielzahl von jeweils zur Auf­ nahme eines Artikels sowie eines Zuschnittes be­ stimmten, in radialer Richtung offenen Ausnehmungen aufweist,
  • - mit einer Einsetzstation und mit einer Ausgabestation, die jeweils an dem Trommelförderer angeordnet sind, wobei der Einsetzstation für den Artikel eine Führungsschiene zum Halten der Artikel mit dem Zuschnitt in den Ausnehmungen unmittelbar nachgeordnet ist,
  • - mit mehreren Faltstationen, die in Förderrichtung zwischen der Einsetzstation und der Ausgabestation mit Abstand voneinander entlang des Trommelförderers angeordnet sind, wobei die Faltstationen Faltmittel aufweisen, durch welche die Zuschnitte entlang vorgegebener Faltlinien gefaltet werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmungen (32) des Trommelförderers (31) mit ihren Längsseiten parallel zur Drehachse des Trommelförderers (31) ange­ ordnet sind,
daß die Einsetzstation (36) zum gleich­ zeitigen Einsetzen der Zuschnitte (1) und der Artikel (42) in die Ausnehmungen (32) des Trommelförderers (31) ausgestaltet ist, wobei diese Einsetzstation (36)
  • - einen rahmenartigen Faltdorn (41) aufweist, der orts­ fest angeordnet und hinsichtlich des Trommelförderers (31) radial offen ist, auf dessen dem Trommelförderer (31) zugewandter Seite der Zuschnitt (1) so aufgelegt wird, daß ein bestimmter Abschnitt des Streifens (5) den Faltdorn (41) überdeckt und durch dessen abgewandte Seite ein zu verpackender Artikel (42) bewegbar ist,
  • - einen ersten Stößel (48) aufweist, der radial durch die Ausnehmungen (32) bei stillstehendem Trommel­ förderer (31) hindurch hin- und hergehend bewegbar ist und der zur Faltung der Seitenlängsstreifen (4, 6) des Zuschnitts (1) an die äußeren Seitenflächen des Faltdornes (41) und zur Führung des Artikels (42) mit dem Zuschnitt (1) in die Ausnehmungen (32) einen Faltkopf (49) besitzt,
  • - einen zweiten Stößel (47) auf­ weist, der den Artikel (42) durch den Faltdorn (41) hindurchbewegt und mit dem ersten Stößel (48) zur Führung des Artikels (42) mit dem Zuschnitt zusammen­ wirkt
  • - und ein Trägermittel (50) aufweist, das tangen­ tial zum Trommelförderer (31) hin- und hergehend beweg­ bar ist, das die Artikel (42) mit den Zuschnitten (1) in den Ausnehmungen (32) bis zur Führungsschiene (51) festhält und das mit seinen Armen (54) die aus den Ausnehmungen (32) vorspringenden Verschlüsse (21, 26) eines der beiden Seitenlängsstreifen (4, 6) zu dem Arti­ kel (42) hin faltet,
daß die Faltstationen (38, 39, 40) feststehend angeordnete Faltmittel (64 bis 68, 70 bis 77, 83 bis 85), die während der Bewegung des Trommel­ förderers (31) wirksam werden, und beweglich angeordnete Faltmittel (80 bis 82, 90 bis 101) aufweisen, die bei stillstehendem Trommelförderer (31) wirksam werden
und daß die Ausgabestation (37) einen ersten Stößel (120) der durch die Ausnehmungen (32) bei still­ stehendem Trommelförderer (31) hindurch hin- und hergehend bewegbar ist, sowie einen zweiten hin- und herbewegbaren Stößel (121) aufweist, der dem ersten Stößel (120) gegenüberliegend angeordnet ist und mit diesem so zusammenwirkt, daß zur Vollendung des Falt­ vorgangs die in die Zuschnitte (1) eingehüllten Artikel (42) aus den Ausnehmungen (32) heraus- und durch einen von vier Platten (112 bis 115) begrenzten Faltbehälter (110) hindurchbewegt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Faltstation (38) zugeordneten, fest­ stehenden Faltmittel (70 bis 77) zwei, fluchtend zu den Armen (54) des Trägermittels (50) angeordnete, die Endteile zweier Seitenelemente (62, 63) der im Querschnitt U-förmig ausgestalteten Führungsschiene (59 bis 68) bildende Arme (64) aufweisen und daß die Seitenelemente (62, 63) sich radial von einer zy­ lindrischen, den Trommelförderer (31) koaxial um­ gebenden Platte (61) aus axial beiderseits des Trommel­ förderers (31) erstrecken, wobei die Platte (61) einen Teil der Ausnehmungen (32) nach außen abschließt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehenden Faltmittel (70 bis 77) an der Führungsschiene (59 bis 68) befestigt sind, einen, entlang des Trommelförderers (31) verlaufenden Schlitzes (72) und eine koaxial zu dem Trommelförderer (31) gekrümmte Wendel aufweisen, wobei der Schlitz (72) entlang des Trommelförderers (31) gewunden ist, sich an einem Anfangsabschnitt in einer Ebene senkrecht und in einem Endabschnitt parallel zur Achse des Trommelförderers (31) erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (72) in Richtung auf dessen Endabschnitt hin konisch ausgestaltet ist, daß die Entfernung zwischen der Achse des Trommel­ förderers (31) und dem Schlitz (72) derart bemessen ist, daß die von der jeweiligen Ausnehmung (32) axial zu dem Trommelförderer (31) herausragenden Abschnitte (17, 18, 28) der Zuschnitte (1) nacheinander in den Schlitz (72) eingeführt werden, wobei sich die ge­ nannten Abschnitte (17, 18, 28) von einem zylindrischen, fest mit der Führungsschiene (59 bis 68) verbundenen, sich koaxial zu dieser erstreckenden Faltdorn (70) aus erstrecken.
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