DE2358128C2 - Vorrichtung und Flaschenkopf zur sterilen Entnahme steriler Flascheninhalte - Google Patents
Vorrichtung und Flaschenkopf zur sterilen Entnahme steriler FlascheninhalteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung jnd einen entsprechend gestalteten Flaschenkopf zur sterilen
Entnahme fließfähiger und/oder breiförmiger steriler Flascheninhalte, insbesondere von Säuglingsnahrung,
wobei der Flaschenkopf bzw. seine für die Entnahme vorgesehene Öffnung mit einer Verschlußwandung steril
verschlossen ist, und die Vorrichtung auf den Flaschenkopf aufsetzbar ist sowie an ihrer Innenseite eine
Auftrenneinrichtung zum öffnen der Flasche, ein Gewinde zum Aufschrauben auf den mit einem entsprechenden
Gewinde versehenen Flaschenkopf und zur gleichzeitigen Betätigung der Auftrenneinrichtung sowie
eine Einrichtung zur sterilen Entnahme des Flascheninhalts nach dem öffnen der Flasche aufweist.
Als Spender für Säuglingsnahrung gibt es seit langem Flaschen, deren Hals mit einem im allgemeinen aus
Gummi gefertigten Sauger überzogen ist. Der Sauger besitzt eine Öffnung und der Säugling kann die Fla- so
schennahrung mittels des Saugers zu sich nehmen.
Es ist auch bereits ein Verschluß bekanntgeworden (DT-Gbm 1 956 535), bei dem eine Glasflasche (Einwegflasche)
mit einem Kronenkorken steril verschlossen ist. Nach dem Abnehmen des Kronenkorkens wird
über die Flaschenöffnung ein Gummisauger gezogen und die Flasche ist gebrauchsfertig. Nachteilig hieran
ist es, daß die Flasche in einem ersten Arbeitsgang vcn Hand geöffnet werden muß, wobei zusätzlich die Gefahr
besteht, daß beim öffnen Glas vom Flaschenhals absplittert und in die Nahrung gelangt. Außerdem ist
die Sterilität nicht vollständig gewährleistet, weil auf die geöffnete Flasche der Sauger vor dem Gebrauch
von Hand aufgezogen werden muß. Hierzu muß der Sauger aus einer getrennten, sterilen Packung entnommen
werden.
Ein anderer bekannter Flaschenverschluß (DT-OS 2 109 743) weist einen Stopfen auf, welcher durch Manipulationen
an dem über den Stopfen gestülpten Sauger durch die Flaschenöffnung in die Flasche hineingedrückt
wird. Auch dieser Flaschenverschluß gewährleistet keine ausreichenden aseptischen Bedingungen, wobei
der Stopfen noch zusätzliche Verstopfungsbehinderungen bei der Entnahme des Flascheninhalts hervorrufen
kann.
Ein weiteres bekanntes Verpackungssystem besteht darin, daß die mit der Säuglingsnahrung gefüllte Flasche
mit einem Deckel mit Gewinde verschlossen ist Hier muß zunächst der Deckel abgeschraubt werden,
wonach aus einer getrennten, sterilen Verpackung der Sauger, der in diesem Fall zusammen mit einem Dekkelteil
mit Innengewinde geliefert wird, auf den Flaschenhals aufgeschraubt werden muß. Auch hierbei
sind mehrere Handreichungen notwendig, ehe die Flasche gereicht werden kann. Außerdem ist durch das
Aufsetzen des Schraubdeckels mit Sauger auf die geöffnete Flasche die Sterilität in Frage gestellt.
Bei einem anderen bekannten Verschluß ist die gefüllte Flasche mit einer einstückigen Verschlußmembran
verschlossen. Flasche und Verschlußmembran sind dabei aus Kunststoff hergestellt. Der Flaschenhals besitzt
ein Schraubgewinde, auf das bei Gebrauch ein Deckel mit einem Dorn aufgeschraubt wird. Der Dorn
öffnet die Verschlußmembran, so daß die Flaschennahrung durch diesen rohrartig ausgebildeten Dorn aus der
Flasche austreten kann. Auf die Verschlußkappe ist ein Sauger aufgezogen, so daß die Nahrung nach Entfernen
einer den Verschluß umschließenden Verschlußhülle entnommen werden kann. Auch dieses bekannte System
besitzt den Nachteil, daß zum Bereitstellen der Flasche mehrere Handgriffe notwendig sind. Beispielsweise
in Kinderkliniken, bei denen also täglich viele Säuglinge versorgt werden müssen, ist es jedoch wichtig,
diese Handgriffe einzusparen und einen sterilen Verschluß derart zur Verfügung zu stellen, daß die Flasche
sofort bereit ist, wobei die Sterilität auch beim öffnen des Verschlusses aut rechterhalten bleiben soll.
Außerdem ist der freie Dornquerschnitt zur Entnahme der Flüssigkeit konstruktiv begrenzt.
Zum Nähren von Säuglingen ist es schließlich auch bekannt (CH-PS 525 001), eine Säuglingsflasche abzufüllen,
mit einer Membran auf ihrer Öffnung zu versehen und nach Sterilisation auf den Flaschenhals einen
Schraubverschluß anzubringen, bei dem der Sauger frei nach oben herausragt, während an der Innenseite des
Schraubverschlusses eine Auftrenneinrichtung angeordnet ist, welche beim Festschrauben des Schraubverschlusses
die Membran entlang einer darin vorgesehenen Kerbe aufbricht, so daß der Flascheninhalt durch
eine Öffnung im Schraubverschluß in den Sauger gelangt und von dort entnommen werden kann. Dabei ist
nicht gewährleistet, daß der vom Innenbereich des Saugers und dem Oberteil des Flaschenhalses gebildete
Raum nach der sterilen Fertigstellung während der Zeit bis zum tatsächlichen Gebrauch auch ausreichend
keimfrei bleibt. Praktische Erfahrungen haben gezeigt daß nicht nur Keime durch die nurmalen Windungen
von Schraubverschlüssen hindurchgelangen können.
Auch können bei aut die Flaschenöffnung nachträg lieh aufgebrachten, gesonderten Membranen beim Ab
füllen keine ausreichend aseptischen Bedingungen ein gehalten werden, so daß die Flaschen nach dem ferti
gen Abfüllen einer Terminalsterilisation unterworfer werden müssen. Diese Terminalsterilisation beeinträch
tigt die Qualität der Milch jedoch erheblich und bedeu tet zudem zusätzlichen Produktionsaufwand, insbeson
UU 1
dere auch wegen der Gefahr eines ungewollten Aufbrechens
der Membran an der anrißempfindlichen Kerbe. Darüber hinaus besitzt die bekannte Auftrennvorrichtung
im Flaschendeckel zum Öffnen der dafür vorgesehenen Flaschenöffnung eine stumpfe Kante, welche nur
unter der Voraussetzung die Flasche öffnet, daß die Verschlußmembran eine auf den Drehweg der stumpfen
Kante ausgerichtete Kerbe geeigneter Form aufweist. Damit erfolgt das öffnen der Membran entlang
der Kerbe durch Aufbrechen und nicht durch Aufschneiden. Die Notwendigkeit einer als Soll-Bruchstelle
eingekerbten Membran erhöht schließlich auch die Gefahr einer ungewollten Verletzung der Dichtigkeit und
damit einer Reinfektion auf dem Weg bis zum Verbrauch. Wesentlich ist daher bei den bekannten Säuglingsflaschen
auch die Gefahr, daß durch unbeabsichtigtes Drehen des Schraubverschlusses die Verschlußmembran
unbeabsichtigt verletzt wird, so daß die Flasche leck bzw. unbrauchbar wird.
Diese Nachteile sind grundsätzlich bei einem Abfüllverfahren ausgeschaltet oder bzw. wesentlich vermindert,
bei dem die bereits vorher ultrahocherhitzte und damit keimfreie Milch bei der Formung der zugehörigen
Kunststoffflasche aseptisch mit abgefüllt wird, wobei die Flasche auf ihrer oberen Stirnseite in einem
Stück mit dem übrigen Flaschenmaterial verschlossen wird, also die Flasche und die Stelle der vorgesehenen
öffnungen eine gleich große Festigkeit aufweisen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung für eine Säuglingsflasche od. dgl. zu schaffen, bei der
die Nachteile des bekannten Systems zuverlässig ausgeschaltet werden, also insbesondere nicht nur eine von
vornherein absolut sterile Abfüllung, d. h. ohne die Notwendigkeit einer Terminalsterilisation, und Aufbewahrung
bzw. Transport, sondern gleichzeitig auch eine völlig sterile Ingebrauchnahme gewährleistet ist. Dabei
soll eine optimal einfache und kostengünstige Konstruktion geschaffen werden, von der unter dem Gesichtspunkt
der automatisierten Massenherstellung cmc Einwegflasche gegeben ist. ohne das Kriterium der völ
ligen Keimfreiheit von der Herstellung bis nach der Gebrauchsbereitschaft zu verletzen.
Zur lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung — aus
gehend von einer Vorrichtung der eingangs genannten Art — dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Flasche
aus Kunststoff, welche im Zuge ihrer Formung unter aseptischen Bedingungen zugleich mit einem sterilen
Flascheninhalt abgefüllt, und auch die die vorgesehene Flaschenöffnung verschließende Verschlußwandung
materialeinheitlich mit dem übrigen Flaschenmaterial ausgebildet ist, die Auftrenneinrichtung mindestens
eine scharfe Schneide aufweist und zwischen Vorrich tung und Flaschenhals eine Einrichtung zur Verhinderung
des Eindringens von Keimen in den davon einwärts liegenden Innenraum der Vorrichtung vorgesehen
ist, wobei eine überwindbare Sperre gegen ein unbeabsichtigtes
Verdrehen der Vorrichtung in der Rieh- «mg gegeben ist «n der die Schneide die für die Entastare
vrehene Öffmmg aufschneidet.
Zweckffiä8% ist die Schneide dreMest and gegen
Axialverschiebung festgelegt emschnappbar m der Vorrichtong befestigt anti aas Metall hergestellt
in Kotrtbination daaj ist die an ihrer Innenseite vor
gesehene Einridrteng air Verhinderung des Eindringens
von Kennen gemäß einer Weiterbildung der Er findung derart angeordnet, daß sie tnnerhaib der Vor
richitmg einen InacnraaiiJ steril dichtend einschließt, in
<§ei» die Schneide oberhalb der nicht geöffneten ITa
sehe in Bereitstellung gehalten wird.
Es kann eine gesonderte, um den Flaschenhals im geschlossenen Ring herumlaufende Dichtung vorgesehen
sein, die einen ausreichend hohen Dichtdruck ausüben S kann und von den eigentlichen Schraubgewinden unabhängig
ist. Diese Dichtung verschließt den um die Flaschenöffnung und dem Inneren des Saugers liegenden
innenraum bis praktisch zur Ingebrauchnahme und bildet zugleich als Kombinationswirkung eine wirkungsvolle
Sperre gegen unbeabsichtigte Betätigung der Schraubverschlußvorrichlung über seine vorgesehene
Bereitschaftsstellung hinaus. Dies gilt sowohl beim Aufschrauben der Schraubverschlußvorrichtung
während der Montage als auch beim Hantieren während des Transports und der Lagerung. Dabei kann die
Montage direkt im Herstellerwerk oder aber auch erst kurz vor dem Verbrauch erfolgen.
Dabei kann entweder ein an ihrer Innenseite vorgesehener,
geschlossen umlaufend ausgebildeter Dichtwulst und ein entsprechend um den Flaschenhals angeordneter
Doppelwulst die Dichtung bilden, wobei der an der Vorrichtung befindliche Wulst dichtend in
die zwischen dem Doppelwulst geformte Hohlkehle eingreift, oder analog ein an ihrer Innenseite vorgesehener,
geschlossen umlaufend ausgebildeter Doppelwulst und ein entsprechend um den Flaschenhals angeordneter
einfacher Wulst bzw. Anschlag die Dichtung bilden. Mit den beschriebenen Wülsten und Hohlkehlen
sind nur einige von vielen äquivalenten Lösungen angegeben, wobei vorteilhafterweise die die Dichtung
bildenden Wulste mindestens an der Vorrichtung oder dem Flaschenhals materialeinheitlich mit dem jeweilig
zugehörigen Teil verbunden sein können.
Eine besonders vorteilhafte Materialkombination besteht darin, daß die Vorrichtung aus Hartplastik und
der Flaschenhals aus Weichplastik besteht.
Eine vorteilhafte Gesamtkombination besteht darin, daß die Einrichtung zur sterilen Entnahme des Flascheninhalts
durch eine öffnung in der Deckelstirnwand der Vorrichtung zugreifbar ist und mit ihrem äußeren
Rand (Radialflansch) hinter einem die Öffnung umgebenden Randflansch der Deckelstirnwand anliegend
gehalten wird, daß die Schneideinrichtung als von der Vorrichtung getrennter Teil ausgebildet und auf
der zum Inneren der Vorrichtung liegenden Seite der Entnahme-Einrichtung an dieser anliegend angeordnet
und drehfest an der Innenseite der Vorrichtung angebracht ist und daß die Deckelstirnwand einschließlich
der Entnahme-Einrichtung mit einer Schutzhaube steril abgedeckt ist weiche am seitlichen Rand der Vorrichtung
abnehmbar befestigt ist
Die Entnahme-Einrichtung kann — für konventionelle Verwendung — ein Babysauger sein oder aber auch
eine zähflexible Membran, die beim Durchstoßen mil einer Kanüle diese gegen ein Herausrutschen festhält
end den Rand des Durchsticte abdichtet and ztigleicr
ate Kanute testbait ebenso Kann ate tsnttWrimt-mti
richtung ein auf der Det*e1stiffiwand Vörgeseilener sie
ril dichter Atisatz zuffl Anbringen eines Stmtfenart
Schlusses sein oder zur Enbtanifne breiföfaiigen Fla
schenmhalts ein töffelartig füft Afcdeddappen oder Ep
penförmtg zwei aneätandefliegenden Teilen
deter Körper.
Die errmdtmgsgemäöe Vorrichtung ist
ntcfa nur ItSr Sa^lmgsflascheH, sondern auch for irtfo sfonsflüssjgfceitcn oder Blutpisieier od. dgL
wendbar. fttät den föfMaiigen oder B
i i di
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g pp
Emnaftme-Ertiricttttingen ist die Erfindung awcis
Krankenkost in Breiform (oder gegebenenfalls auch Pulverform) und auch für die Ernährung in Zwangslagen,
z. B. auch in der Astronautik, anzuwenden.
Konstruktiv besonders vorteilhafte Ausführungsformen, die zugleich die Montage — welche unter sterilen
Bedingungen erfolgen muß — erleichtern, können darin bestehen, daß die Schneideinrichtung mittels einerseits
an ihrem seitlichen Rand vorgesehenen Vorsprüngen (Noppen) und andererseits Vertiefungen an der
Einsetzstellung der Schneideinrichtung entsprechenden Stellen der Innenseite der Vorrichtung in dieser drehfest
und gegen Axialverschiebung festgelegt einschnappbar angebracht ist. Auch die umgekehrte Anordnung
bietet die gleichen Vorteile.
Auch kann — mit gewisser teleskopartiger Wirkung — die Schneideinrichtung mittels eines an ihrem seitlichen
Rand vorgesehenen Rändelkranzes oder einzelner Zähne eines solchen und entsprechender axial verlaufender
Vertiefungen an der Einsetzstellung der Schneideinrichtung entsprechenden Stellen der Innenseite
der Vorrichtung drehfest in dieser gehalten werden und gegen eine Axialbewegung durch einen wulstartigen
Vorsprung an der Innenseite der Vorrichtung auf der der Entnahme-Einrichtung abgekehrten Seite
der Schneideinrichtung gesichert sein, hinter den die Schneideinrichtung durch Einschnappen in die Vorrichtung
einsetzbar ist.
Insbesondere fertigungstechnische Vorteile können sich ergeben, wenn die Schneideinrichtung aus Metall
ausgestanzt ist und durch Vorsprünge (Noppen) an der Einsetzstellung der Schneideinrichtung entsprechenden
Stellen der Innenseite der Vorrichtung, welche in diesem Fall sich konisch verengt, in dieser verkeilt und
drehfest und gegen Axialverschiebung festgelegt einschnappbar angebracht ist.
Es kann zusätzlich von Vorteil sein, wenn sich zwischen Schneideinrichtung und Flaschenkopf eine Dichtungsscheibe
befindet, so daß bei aufgeschnittener FIaschenoffnung eine dichtende Verbindung gewährleistet
ist.
Eine verbesserte Beibehaltung der Sterilität ist dadurch erreichbar, daß die Vorrichtung um den zur Dekkelstirnwand
hin liegenden oberen seitlichen Rand bis zu einer Ringschulter einen Abschnitt mit kleincrem
Durchmesser aufweist, in dem der freie Rand der Schutzhaube angeordnet ist, wobei die äußere Oberfläche
des Rands der Schutzhaube und die Höhe der Ringschulter derart miteinander abgestimmt sind, daß
ein stufenloser Übergang bestehen kann.
Wenn dabei der Rand der Schutzhaube mit einem Adhesiv-Klebeband befestigt ist oder mit einer Reißbandkonstruktion,
dann wird bei den aus nicht schweißbarem Latex bestehenden Saugern eine mehrfache Abdichtung
erreicht, und zwar einmal durch das Klebeband, dann durch den engen Sitz des Saugers auf der
Vorrichtung und ferner noch durch den zwischen Schneideinrichtung and den Randflansch der Stirnwand
eingeklemmten Radialflansch des Saugers.
Dnrch Anbringung einer Rückdrehsperre, ζ. Β. einer
zwischen Vorrichtung und Raschenhals wirkenden Ratsche, wird zuverlässig ein vom Laien oft erwünschtes
Wiederverwenden einmal aufgebrauchter Flaschen verhindert. Insbesondere besteht auch zwischen der
Dichtung und dem Schraubverschluß mit der Rückdrehsperre eine den absolut sterilen Einwegcharakter
gewährleistende Gesamtkombination.
Einzelne Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend an Hand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 die schematische Darstellung des Flaschenteils der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei abgenommener
öffnungs- und Verschlußvorrichtung sowie F i g. 1 a eine Draufsicht auf diesen Flaschenteil,
F i g. 2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit auf den Flaschenteil aufgesetzter öffnungs- und Verschlußvorrichtung,
F i g. 3 eine schematische Längsschnitt-Darstellung
F i g. 3 eine schematische Längsschnitt-Darstellung
ίο durch die erfindungsgemäße öffnungs- und Verschlußvorrichtung,
F i g. 3a einen Grundriß dieser Verschlußvorrichtung und
F i g. 3b ein etwas vergrößertes Einzelteil aus dem
F i g. 3b ein etwas vergrößertes Einzelteil aus dem
ij Innenbereich der erfindungsgemäßen öffnungs- und
Verschlußvorrichtung gemäß F i g. 3.
Die in den Figuren dargestellte Flasche 1 weist einen Flaschenkörper 2 mit einem als Flaschenhals 4 ausgebildeten
Flaschenkopf auf. Der in dieser Flasche 1 ein-
gebrachte Flascheninhalt ist durch Verschluß der Öffnungs-Stirnfläche
5 des Flaschenhalses 4 steril verschlossen. Die auf der Öffnungs-Stirnfläche 5 befindliche
Verschlußwand 6 kann entweder aus einer dünnen, aufgesiegelten Folie oder vorzugsweise als membranartig
dünner, mit dem Material der Flasche materialeinheitlicher Teil ausgebildet sein bzw. bestehen, wenn die
Herstellung der Flasche aus Kunststoff in einem mit dem Füllen kombinierten Verfahren erfolgt.
Etwas unterhalb der Öffnungs-Stirnfläche 5 des FIaschenhalses 4 ist um diesen eine ringförmige, ununterbrochene
Dichtung 7 vorgesehen, welche am Flaschenhals 4 aus zwei nebeneinander parallelen Wulsten 8 und
9 mit dazwischenliegender Hohlkehle 10 ausgebildet ist.
In einem gewissen Abstand von der Dichtung 7, hervorgerufen z. B. durch einen zylindrisch geraden Abschnitt
11, ist zum Flaschenkörper 2 hin ein Schraubgewinde 12 am Flaschenhals 4 angeordnet, dem sich noch
eine Rückdrehsperre 43 mit Ratschenzähnen 45 am Flaschenkörper 2 anschließen kann.
Die gemäß F i g. 2 auf den Flaschenhals 4 aufgeschraubte öffnungs- und Verschlußvorrichtung 20
weist gemäß F i g. 3 auf ihrer Stirnoberseite eine Stirnöffnung 21 auf, durch die eine Entnahmeeinrichtung
23 hindurch zugänglich ist.
Sofern die Entnahme-Einrichtung 23 aus einem Baby-Sauger 23a (wie in F i g. 3 dargestellt) besteht,
kann der Saugerteil durch die Stirnöffnung 21 nach außen hindurchragen, so daß der Sauger für den Mund
des Säuglings ergreifbar ist. Auch bei Ausbildung der Entnahme-Einrichtung 23 als löffel- oder lippenartige
Vorrichtung, bei der z. B. eine löffelartig vorragende Tasche von einer zungenartigen Lasche abgedeckt
wird, so daß aus dieser Vorrichtung z. B. breiförmige Nahrung entnommen werden kann, ragt die Entnahme-Einrichtung
nach außen vor die Stirnfläche der öffnungs- und Verschlußvorriditung 20 hervor. Ebenso bei
Ausbildung der Entnahme-Einrichtung 23 in Form einer lippenventilartigen Ausführung. Falls die erfin-
fo dungsgemäße Flasche 1 aber z. B. als Infusionsflüssigkeitsbehälter
verwendet wird, kann die Entnafonie-Emrichtung
23 ans einer mehr oder weniger dicken Membran bestehen, welche hinter der Stirnöffnung 2i angeordnet
und durch diese zugänglich ist. Ähnliches gift bei Ausbildung der Entnahme-Einrichtung 23 mit einem
sondenähnlichen Anschluß.
Der Rand der Eninahme-Etnrichtung 23 ist ats Radialflansch
24 ausgebildet, welcher innerhalb der öff-
509ö37/258
iungs- und Verschlußvorrichtung 20 hinter den um die
Stirnöffnung 21 herumlaufenden Randflansch 22 angeordnet ist. Sofern die Entnahme-Einrichtung 23
durch die Stirnöffnung 21 nach außen hindurchragt (z. B. beim Baby-Sauger 23a) kann die Entnahme-Einrichtung
23 um den oberen Rand der Stirnöffnung 21 einen kleinen Kragenansatz 23b aufweisen, der z. B. einen
Baby-Sauger 23a bei der Montage selbständig in der Stirnöffnung festhält.
In dem in F i g. 3 mit 30 dargestellten Raum ist die in
F i g. 3b vergrößert dargestellte Ringplatte 30 angeordnet, welche mit ihrer Oberseite an der ihr gegenüberliegenden
Seite des Radialflansches 24 anliegt.
Die Ringplatte 30, welche aus einem ausgestanzten Blech bestehen kann, besitzt eine Zentralöffnung 36
(oder mehrere derartige öffnungen) und trägt auf ihrer Unterseite eine Schneideinrichtung 34, welche entweder
durchgehend zylindrisch oder auch aus ein/einen Zähnen (z. B. ausgestanzt und umgebogen beim Stanzen
der Zentralöffnung 36) aufgebaut sein kann. An ihrem nach unten weisenden Rand besitzt die Schneideinrichtung
34 eine scharfe Schneidkante 35. die etwas nach radial auswärts ausgebildet sein kann. Auf der Unterseite
ihres äußeren Rands kann die Ringplatte 30 eine vorzugsweise nachgiebige Dichtungsscheibe 37
aufweisen, mit der sie bei auf den Flaschenhals 4 aufgeschraubtem Zustand an dessen oberen Rand abdichtet.
Die Ringplatte 30 kann auf ihrem radialen äußeren Umfang eine Vorrichtung 31 besitzen, welche gegebenenfalls
formschlüssig in entsprechende Vorrichtungen 32 an der entsprechenden Innenseite der öffnungs- und
Verschlußvorrichtung 20 eingreifen und die Ringplatte 30 mit ihrer Schneideinrichtung 34 drehfest halten. Die
Einrichtungen 31 und 32 können entweder aus einer Rändelverzahnung bestehen, wobei eine gewisse axiale
Beweglichkeit gegeben ist, oder entsprechende Nut-Noppen-Einrichtungen aufweisen, welche die Ringplatte
30 nicht nur drehfest, sondern auch in Axialnchtung fest haltern. Sofern die Einrichtungen 31 und 32 aus
einer Rändelverzahnung od. dgl. bestehen, ist auf der axial einwärts gerichteten Seite der Ringplatte 30 an
der Öffnungs- und VeiSchlußvorrichtung eine Axialhalterung
33 vorgesehen, welche als wulstartiger Vorsprung oder auch nur als Noppen ausgebildet sein
kann. Die Einrichtungen 31 und 32 sowie die Axialhalterung 33 müssen jedoch derart ausgebildet sein, daß
die Ringplatte 30 nach vorherigem Einlegen der Entnahme-Einrichtung 23 mit leichtem Druck in diese Halterungen
eingeschnappt werden kann und darin drehfest und axial gesichert verbleibt, wobei die Schneideinrichtung
34 nach unter, gerichtet ist Insbesondere
wenn eine weiche nachgiebige Dichtungsscheibe 37 vorgesehen ist kann es vorteilhafterweise ausreichen,
die Einrichtungen 31 und 32 fortzulassen, weil die Nachgiebigkeit des Radialfiansches 24 und gegebenenfalls
auch der Dichtungsscheibe 37 ein derartiges Einpressen
der Ringplatte 30 Miner die Axialhalterung 33 erlauben, daß die Ringpiatte 30 mittels festem Sitz gegen
eine Verdrehsig gesichert ist
Etwa a» zylindrischen Teil 11 des Flaschenhalses be
findet sich inaerhafe der öffnungs- und Verschhißvorrichfung
20 ein durch einen Abstand 38 gebadeter Abstand ni dem dem Schraubgewinde 12 entsprechenden
Gegengewmde innerhalb der öffritings- und Verschlußvorrichtung
20. Bei aufgeschraubter Verschlußvorrichtung 20 ragt in diesen Innenraum 40 von unten her die
Oberseite des Flaschenhalses 4 und von oben her die Schneideinrichtung 34 hinein, und zwar so, daß die
Schneideinrichtung 34 im ungeöffneten Zustand der Flasche 1 dicht über der Verschlußwand 6 angeordnet
ist.
Der Innenraum 40 ist mittels eines Dichlwulstes 39, welcher im bereitschaftsmäßig montierten Zustand der
ίο erfindungsgemäßen Flasche in die Hohlkehle 10 zwischen
den Wulsten 8 und 9 der Dichtung 7 am Flaschenhals 4 keimdicht eingreift, absolut steril abgedichtet.
Im Innenraum der öffnungs- und Verschlußvorrichtung 20 schließt sich an den Dichtwulst 39 das Gegengewinde
41 an, während der Ratschenrand 44 der Rückdrehsperre 43 darauffolgend angeordnet ist.
Während die Flasche 1 mit ihrem erfindungsgemäß ausgebildeten Flaschenkopf 4 einerseits und die öffnungs-
und Verschlußvorrichtung 20 mit ihren lediglich zwei Innenteilen (Entnahme-Einrichtung 23 und Ringplatte
30) unabhängig voneinander völlig steril hergestellt werden können, kann auch die anschließende Gebrauchsbereitschaft
entsprechend keimfrei erfolgen, indem die öffnungs- und Verschlußvorrichtung mit z. B.
einer Umdrehung auf den Flaschenhals 4 so weit aufgeschraubt wird, daß die Dichtung mit ihren Wulsten 8
und 9 sowie 39 und der Hohlkehle 10 ineinander einschnappt. In diesem eingeschnappten Zustand unterstützen
die Gewinde 12 und 41 noch die Keimdichiheit.
Dieser eingeschnappte Zustand befestigt die Öffnungsund Verschlußeinrichtung 20 außerordentlich griff- und
verschraubungsfest auf dem Flaschenhals 4, so daß keine unbeabsichtigte Weiterdrehung und damit öffnung
der Verschlußwand 6 möglich ist. Damit besteht eine Kombination der sterilen Dichtung 7 darin, daß sie zugleich
eine Drehsperre und eine Dichtung ist.
Bei beabsichtigter Verwendung der erfindungsgemäßen Flasche 1 wird die öffnungs- und Verschlußvorrichtung
20 mit etwas verstärkter Kraft weitergedreht,
wodurch die Gewinde 12, 41 die öffnungs- und Verschlußvorrichtung
20 weiter gegen den Flaschenkopf 3 heranbewegen, so daß durch diese ziehende Drehbewegung
der Wulst 39 schließlich aus der Hohlkehle 10 herausrutscht und die volle Drehmöglichkeit der Öffnungs-
und Verschlußvorrichtung 20 freigibt. Damit kann die Schneideinrichtung 34 die Verschlußwand 6
durchschneiden, so daß der Flascheninhalt durch die Öffnung 36 an die Innenseite der Entnahme-Einrichtung
23 gelangt und von dort zugänglich ist.
Die Entnahme-Einrichtung 23 ist auf ihrer Außenseite mittels einer Schutzhaube 48 steril verpackt, welche
mit ihrem freien Rand 49 über einen Abschnitt 25 kleineren Durchmessers am oberen Rand der Öffnungsund
Verschlußvorrichtung 20 bis an eine Ringschulter 26 abgezogen ist, wobei die Außenseite der Schutzhaube
48 vorzugsweise bündig mit dem übrigen Teil der Öffnungs und VerschluGvorrichtung 20 abschießt, so
daß gemäß F i g. 2 ein Reißband 50 oder ein Adhesiv-Klebeband
od. dgl ober die StoBsteße zwischen dem
freien Rand 49 der Schutzhaube 48 trad der Ringsehulter
26 geklebt werden kann, so daß eine einwandfreie Sterilisienang auch der Außenseite der Entnaftnane-Ein
richtung 23 gegeben ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
1684
Claims (5)
1. Vorrichtung und entsprechend gestalteter Flaschenkopf
zur sterilen Entnahme fließfähiger und/ oder breiförmiger steriler Flascheninhalte, insbesondere
von Säuglingsnahrung, wobei der Flaschenkopf bzw. seine für die Entnahme vorgesehene öffnung
mit einer Verschlußwandung steril verschlossen ist und die Vorrichtung auf den Flaschenkc-pf
aufsetzbar ist sowie an ihrer Innenseite eine Auftrenneinrichtung zum öffnen der Flasche, ein Gewinde
zum Aufschrauben auf den mit einem entsprechenden Gewinde versehenen Flaschenkopf
und zur gleichzeitigen Betätigung der Auftrenneinrichtung sowie eine Einrichtung zur sterilen Entnahme
des Flascheninhalts nach dem öffnen der Rasche aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer Flasche aus Kunststoff, weiche im Zuge ihrer Formung unte: aseptischen Bedingungen
zugleich mit einem sterilen Fiascheninhalt abgefüllt und auch die die vorgesehene Flaschenöffnung
verschließende Verschlußwandung materialeinheitlich mit dem übrigen Flaschenmaterial ausgebildet
ist, die Auftrenneinrichtung mindestens eine scharfe Schneide (34) aufweist und zwischen Vorrichtung
(20) und Flaschenhals eine Einrichtung (7) zur Verhinderung des Eindringens von Keimen in
den davon einwärts liegenden Innenraum (40) der Vorrichtung vorgesehen ist, wobei eine überwindbare
Sperre gegen ein unbeabsichtigtes Verdrehen der Vorrichtung in der Richtung gegeben ist, in der
die Schneide die für die Entnahme vorgesehene öffnung aufschneidet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide (34) drehfest und gegen
Axialverschiebung festgelegt einschnappbar in der Vorrichtung (20) befestigt ist und aus Metall besteht
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die an ihrer Innenseite vorgesehene
Einrichtung (7) derart angeordnet ist daß sie innerhalb der Vorrichtung (20) einen Innenraum
(40) steril dichtend einschließt in dem die Schneide (34) oberhalb der nicht geöffneten Flasche in Bereitstellung
gehalten wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein an ihrer Innenseite
vorgesehener, geschlossen umlaufend ausgebildeter Dichtwulst (39) und ein entsprechend um den Flaschenhals
(4) angeordneter Doppelwulst (8, 9) die Einrichtung (7) bilden, wobei der an der Vorrich
tung (20) befindliche Wulst (39) dichtend in die zwischen dem Doppelwulst geformte Hohlkehle (10)
eingreift.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß ein an ihrer Innenseite
vorgesehener, geschlossen umlaufend ausgebildeter Doppelwulst und ein entsprechend um den Flaschenhals
(4) angeordneter einfacher Wulst die Einrichtung (7) bilden, wobei der am Flaschenhals befindliche
Wulst dichtend in die zwischen dem Doppelwulst geformte Hohlkehle eingreift.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die Einrichtung (7)
bildenden Wulste (8, 9) mindestens an der Vorrichtung (20) oder dem Flaschenhals (4) materialeinheitlich
mit dem jeweilig zugehörigen Teil verbunden sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
dadurch gekennzeichnet daß sie aus Hartplastik und der Flaschenhals (4) aus Weichplastik besteht
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß die Einrichtung
(23) zur sterilen Entnahme des Flascheninhalts durch eine öffnung (21) in der Deckelstirnwand
der Vorrichtung (20) zugreifbar ist und mit ihrem äußeren Rand (Radialflansch 24} hinter einem
die öffnung (21) umgebenden Randflansch (22) der Deckelstirnwand anliegend gehalten wird, daß die
Schneide (34) als von der Vorrichtung (20) getrennter Teil ausgebildet und auf der zum Inneren der
Vorrichtung liegenden Seite der Entnahme-Einrichtung
an dieser anliegend angeordnet und daß die Deckelstirnwand einschließlich der Entnahme-Einrichtung
mit einer Schutzhaube (48) steril abgedeckt ist welche am seitlichen Rand der Vorrichtung abnehmbar
befestigt ist
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß die Entnahme-Einrichtung (23) ein
Schnuller (23a) ist, der mit seinem Mundstückteil durch die öffnung (21) in der Deckelstirnwand der
Vorrichtung (20) frei zugänglich hindurchragt
10. Vorrichtung nach Anspruch 8. dadurch gekennzeichnet
daß die Entnahme-Einrichtung (23) eine zäh-flexible Membran ist die beim Durchstoßen
mit einer Kanüle diese gegen ein Herausrutschen festhält und den Rand des Durchstichs abdichtet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet
daß die Entnahme-Einrichtung (23) ein auf der Deckelstirnwand vorgesehender steril
dichter Ansatz zum Anbringen eines Sonderanschlusses ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß die Entnahme-Einrichtung (23)
zur Entnahme breiförmigen Flascheninhalts ein löffelartig mit Abdecklappen oder Lippenförmig zwei
aneinanderliegenden Teilen ausgebildeter Körper ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder
8. dadurch gekennzeichnet daß die Schneide (34) mittels eines an ihrem seitlichen Rand vorgesehenen
Rändelkranzes (31) oder einzelner Zähne eines solchen und entsprechender axial verlaufender Vertiefungen
(32) an der Einsetzstellung der Schneide entsprechenden Stellen der Innenseiten der Vorrichtung
(20) drehfest in dieser gehalten ist und gegen eine Axialbewegung durch einen wulstartigen
Vorsprung (33) an der Innenseite der Vorrichtung auf der der Entnahme-Einrichtung abgekehrten Seite
der Schneide gesichert ist, hinter den die Schneide durch Einschnappen in die Vorrichtung einsetzbar
ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide (34) aus Metall ausgestanzt ist und durch Vorsprünge
(Noppen) an der Einsetzstellung der Schneide entsprechenden Stellen der Innenseite der Vorrichtung
(20), welche sich in diesem Fall konisch verengt, in dieser verkeilt befestigt ist.
f 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der
Schneide (34) und Flaschenkopf (3) eine Dichtungsscheibe (37) befindet, so daß bei aufgeschnittener
Flaschenöffnung eine dichtende Verbindung gewährleistet ist.
25 58
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie um den
zur Deckelstirnwand hin liegenden oberen seitlichen Rand bis zu einer Ringschulter (26) einen Abschnitt (25) mit kleinerem Durchmesser aufweist, in
dem der freie Rand (49) der Schutzhaube (48) angeordnet ist
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Oberfläche des Rands (49) der Schutzhaube (48) und die Höhe der Ringschulter
(26) derart miteinander abgestimmt sind, daß ein stutenloser Obergang besieht
IR Vorrichtung nach Anspruch 16 und 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rand der Schutzhaube (48) mit einem Adhesiv-Klebeband (50) befestigt
ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der Schutzhaube
(48) mit einem Reißband (50) befestigt ist
20. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneide (34) an ihrer der Flasche zugewandten Seite mit einem nachgiebigen
Dichtungsring (37) innerhalb der Vorrichtung (20) angeordnet ist und der Dichtungsring (37) unter Anpreß-Reibdruck
drehfest hinter einen umlaufenden oder mehrere über den Umfang verteilte Vorsprünge
(33) einschnappbar angebracht ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE2358128A DE2358128C2 (de) | 1973-11-21 | 1973-11-21 | Vorrichtung und Flaschenkopf zur sterilen Entnahme steriler Flascheninhalte |
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ID=5898722
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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|---|---|---|---|
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