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DE602004006502T2 - Verschlussvorrichtung für einen behälter für fliessfähige materialien - Google Patents

Verschlussvorrichtung für einen behälter für fliessfähige materialien Download PDF

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DE602004006502T2
DE602004006502T2 DE602004006502T DE602004006502T DE602004006502T2 DE 602004006502 T2 DE602004006502 T2 DE 602004006502T2 DE 602004006502 T DE602004006502 T DE 602004006502T DE 602004006502 T DE602004006502 T DE 602004006502T DE 602004006502 T2 DE602004006502 T2 DE 602004006502T2
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DE
Germany
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closure device
sleeve
closure
hood
channel
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE602004006502T
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English (en)
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DE602004006502D1 (de
Inventor
Frederic Berthelin
Luc Uytterhaeghe
Jean-Marc Philbois
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Seaquist Closures France SAS
Original Assignee
Seaquist General Plastics SAS
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE602004006502T2 publication Critical patent/DE602004006502T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung zur Anbringung auf einer Öffnung eines Vorratsbehälters für ein Fluidprodukt. Die Verschlussvorrichtung dient dazu, die Öffnung des Vorratsbehälters zu verschließen. Sie erlaubt jedoch zusätzlich eine Abgabe des Fluidprodukts, das in dem Vorratsbehälter enthalten ist. Diese Art von Verschlussvorrichtung wird häufig auf dem Gebiet der Konditionierung von Fluid- oder Pulverprodukt verwendet.
  • Die Verschlussvorrichtung kann die Form einer Endkappe aufweisen, die einen auf der Öffnung des Vorratsbehälters festlegbaren Teil und einen verschiebbaren oder entfernbaren Teil umfasst, der es erlaubt, einen Auslassdurchlass freizugeben, um die Abgabe des Fluidprodukts zu ermöglichen, das in dem Vorratsbehälter enthalten ist. Die Verschlussvorrichtung hat damit außerdem die Funktion, eine selektive Abgabe des Fluidprodukts zu ermöglichen.
  • Es sind bereits seit langer Zeit Vorratsbehälter in Flaschenform bekannt, um Wasser, Getränke oder allgemein Fluidprodukte aufzunehmen. Der Körper der Flasche kann aus Kunststoff oder aus einer komplexen Folie verwirklicht sein, der bzw. die eine nachgiebige Tasche oder einen halbstarren Formling bildet. Die Flasche umfasst außerdem eine Endkappe, die auf dem Körper der Flasche fixiert ist. Diese Endkappe umfasst einen Kanal oder einen Hals, der gegebenenfalls mit einem Außengewinde versehen ist. Die Endkappe umfasst außerdem einen Stopfen, um auf den Hals der Endkappe geschraubt zu werden oder auf diesen eine Kraft auszuüben.
  • Ferner existieren Verschlussvorrichtungen, die mit Systemen versehen sind, die eine erste Verwendung garantieren oder sicherstellen. Wenn die Verschlussvorrichtung die Form einer Endkappe aufweist, die einen Abgabekanal und einen Stopfen aufweist, der auf dem Kanal gehalten ist, kann das Garantiesystem in Form eines Kranzes vorliegen, der mit dem Kanal fest verbunden ist, und der mit dem Stopfen durch Brücken aus einem zerbrechbaren Material verbunden ist. Beim ersten Herausziehen des Stopfens werden die Materialbrücken zerbrochen und lassen den Kranz in fester Verbindung mit dem Kanal zurück. Eine andere Ausführungsform des Garantiesystems existiert in Form einer Hülle, üblicherweise einer Schrumpfschlauchhülle, vor, die zumindest einen Teil des Stopfens und einen Teil des Kanals umgibt. Vor der ersten Nutzung kann der Nutzer diese Hülle abziehen, indem er sie aufreißt.
  • Die Füllung von Vorratsbehälters, die mit derartigen Verschlussvorrichtungen versehen sind, kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Vorratsbehälter durch den Kanal zu füllen, der durch den Vorrichtungsverschluss gebildet ist. Daraufhin wird der Stopfen auf dem Kanal positioniert. Der Stopfen weist dabei die Form eines vom Kanal getrennten Teils auf. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Vorratsbehälter durch seinen Boden zu befüllen, der anfänglich offen steht. Daraufhin wird der Boden des Vorratsbehälters versiegelt. In diesem Fall wird der Stopfen anfänglich auf dem Kanal positioniert. Die Verschlussvorrichtung kann ein System zur Garantie der ersten Verwendung aufweisen. Dies ist im Fall der primären Befüllungsmöglichkeit nicht gegeben, wenn der Stopfen bei Beendigung der Befüllung positioniert werden muss. Ein zusätzliches Garantiesystem kann jedoch vorgesehen werden. Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Arbeitsvorgang.
  • Die Druckschrift EP-0 763 482 A1 offenbart eine Verschlussvorrichtung mit einem Stopfen und einer Haube. Der Stopfen weist eine Basis auf, die dazu bestimmt ist, dicht auf der Höhe der Öffnung eines Pakets angebracht zu werden. Die Haube ist mit dem Stopfen durch eine Wand geringer Stärke verbunden, die zerbrechbar ist, um die Haube vom Stopfen zu trennen. In Übereinstimmung mit dieser Druckschrift können der Stopfen, die Hülle und die zerbrechbare Wand einstückig gebildet sein. Die zerbrechbare Wand erstreckt sich umfangsmäßig um den Stopfen und bildet dadurch eine Verbindung zur Abdichtung der Verschlussvorrichtung. Außerdem sind Rastmittel vorgesehen, die ebenfalls eine Abdichtung der Verschlussvorrichtung gewährleisten. Die Verschlussvorrichtung dieser Druckschrift ist durch eine Spritz/Formungstechnik aus Kunststoffmaterial verwirklicht, bei der das flüssige Kunststoffmaterial unter Druck in eine Form gespritzt wird. Der Oberbegriff des Hauptanspruchs basiert auf diesem Stand der Technik.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend zum Stand der Technik genannten Nachteile zu überwinden, indem eine Verschlussvorrichtung geschaffen wird, die eine Öffnung entweder durch die Verschlussvorrichtung oder durch den Boden des Vorratsbehälters gleichermaßen erlaubt. Eine weitere Aufgabe der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung besteht darin, dass sie aus einer minimalen Anzahl an Bestandteilen verwirklicht werden kann. Eine noch weitere Aufgabe besteht darin, dass die Verschlussvorrichtung ein System zur Garantie oder Sicherheit der ersten Nutzung umfasst, das vorteilhafterweise einstückig in die Verschlussvorrichtung integriert ist.
  • Um diese Aufgaben zu lösen, schlägt die vorliegende Erfindung eine Verschlussvorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs vor. Vorteilhafterweise sind das Verschlussorgan, der Abgabekanal bzw. die Abgabeleitung und die zumindest eine Materialbrücke einstückig verwirklicht. Die Materialbrücke bzw. die Materialbrücken erlauben es, eine direkte visuelle Anzeige für den Nutzer in Bezug auf die erste Nutzung der Verschlussvorrichtung bereitzustellen.
  • Vorteilhafterweise ist das versiegelbare Teil in Bezug auf sich selbst verformbar und verschweißbar.
  • Das verschweißbare Teil umfasst ein Element, das mit der Leitung bzw. dem Kanal mit der zumindest einen Materialbrücke verbunden ist, und eine Versiegelungshaube, die dazu bestimmt ist, in nicht demontierbarer Weise auf dem feststehenden Element festgelegt zu werden, wobei die Haube die Abgabeöffnung dicht verschließt. Vorteilhafterweise ist die Haube gelenkig mit dem feststehenden Element verbunden. Die Anlenkung zwischen der Haube und dem feststehenden Element bildet ein verformbares Teil. Die Haube und das feststehende Element sind einstückig verwirklicht.
  • Da eine endgültige, vorteilhafterweise dichte Festlegung der Haube auf dem feststehenden Element durch einen einfachen mechanischen Eingriff erzielbar ist, ist es von Vorteil, die Haube auf dem feststehenden Element zu verschweißen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal bildet die Haube eine Dichtungshülse, die dazu bestimmt, in dichtem Kontakt mit der Leitung zum dichten Verschließen derselben zu gelangen. Diese Dichtungshaube dient dazu, die Dichtigkeit vor und nach der ersten Abhebung des Verschlussorgans zu gewährleisten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt erstreckt sich die Materialbrücke durchgehend um den Kanal bzw. die Leitung und bildet außerdem eine dichte Verbindung zwischen der Leitung und dem Verschlussorgan. In diesem Fall erübrigt sich die Abdichtungshaube.
  • Gemäß einer praxisgerechten Ausführungsform umfasst das Verschlussorgan eine Außenmuffe, die durch ein Ende mit dem Ende der Leitung bzw. des Kanals über die zumindest eine Materialbrücke verbunden ist, wobei die Muffe ein gegenüberliegendes Außenende aufweist, das das versiegelbare Teil bildet. Die Muffe kann das feststehende Element bilden oder durch dieses gebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind der Kanal bzw. die Leitung und das Verschlussorgan mit Rastmitteln versehen, die dazu bestimmt sind, nach dem Zerbrechen mit der zumindest einen Materialbrücke zusammenzuwirken. Das Verschlussorgan kann dadurch auf der Leitung bzw. dem Kanal nach der ersten Abnahme fest gehalten werden. Die Rastmittel bilden vorteilhafterweise Dichtungsmittel, die den Kanal bzw. die Leitung versperren.
  • Gemäß einem Aspekt umfasst das Festlegungsorgan einen Festlegungsfortsatz, auf dem die Öffnung einer nachgiebigen Tasche, vorteilhafterweise durch Verschweißung, festlegbar ist. Tatsächlich findet die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung eine privilegierte Anwendung, wenn sie mit einer nachgiebigen Tasche verbunden ist, die vorteilhafterweise ein frei verformbares Merkmal besitzt bzw. frei verformbar ist. Andere Vorratsbehälter, wie beispielsweise Formlinge, können eben falls verwendet werden. Starre Vorratsbehälter sind nicht ausgeschlossen.
  • Die Verschlussvorrichtung ist einstückig durch Spritzen/Abformen von Kunststoffmaterial verwirklicht.
  • Die Erfindung wird nunmehr unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen erläutert, die ein nicht beschränkendes Beispiel unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung zeigen.
  • In den Figuren zeigen:
  • 1a eine perspektivische Ansicht einer Verschlussvorrichtung, die nicht von den Ansprüchen gedeckt ist,
  • 1b eine Vertikalschnittansicht durch die Verschlussvorrichtung von 1a,
  • 1c eine vergrößerte Ansicht einer Einzelheit D1 von 1b,
  • 1d eine Vertikalschnittansicht durch die Vorrichtung der vorausgehenden Figuren in Verbindung mit einer nachgiebigen Tasche nach der ersten Nutzung,
  • 1e eine vergrößerte Ansicht einer Einzelheit D2 von 1d,
  • 2a, 2b, 2c, 2d perspektivische, teilweise geschnittene Ansichten einer Verschlussvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung im Zustand nach Verlassen der Form, im verschweißten Zustand, im offenen Zustand und im neu verschlossenen Zustand,
  • 3a eine perspektivische Ansicht einer Verschlussvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
  • 3b eine Vertikalschnittansicht durch die Vorrichtung von 3a,
  • 3c eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung von 3a vor der Versiegelung,
  • 3d eine Ansicht der Abgabeeinrichtung von 3c von oben,
  • 3e eine Vertikalschnittansicht durch die Abgabeeinrichtung von 3c,
  • 3f eine Seitenansicht der Abgabeeinrichtung von 3c.
  • In den verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung sind dieselben Teile, Elemente, Organe, Zonen oder Stellen, die identische Funktionen erfüllen, mit Bezugsziffern bezeichnet, die in den Zehnerstellen übereinstimmen, sich in den Hunderterstellen jedoch unterscheiden. Die erste Ausführungsform umfasst demnach Bezugsziffern, die mit zweihundert beginnen, und die zweite Ausführungsform umfasst Bezugsziffer, die mit Dreihundert beginnen. Die Verschlussvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist mit der Bezugsziffer 200 bezeichnet und die zweite Ausführungsform ist mit der Bezugsziffer 300 bezeichnet.
  • Zunächst wird auf die 1a, 1b, 1c, 1d und 1e Bezug genommen, die eine Vorrichtung zeigen, die nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Das Verschlusssystem 100, das vollum fänglich in den 1a, 1b und 1d gezeigt ist, ist bevorzugt durch Kunststoffspritzgießen in einer Form verwirklicht. Bevorzugt ist das Kunststoffmaterial relativ starr. Es kann jedoch bei verringerten Dicken Verformbarkeit besitzen. Die Verschlussvorrichtung 100 ist einstückig verwirklicht. Dies bedeutet, dass sie in ein und derselben Form hergestellt ist.
  • Die Verschlussvorrichtung 100 umfasst ein Festlegungsorgan 110, das einen Festlegungsansatz 112 in Form einer Öse oder einer Raute umfasst. Der Festlegungsansatz 112 hingegen besitzt eine allgemein zylindrische Außenform. Im Innern legt das Festlegungsorgan einen Einlassdurchgang 111 fest. Wie aus 1d hervorgeht, legt ein Behältnis, das vorliegend die Form einer frei verformbaren, nachgiebigen Tasche 4 aufweist, ein Innenvolumen 40 fest, das dazu bestimmt ist, mit Fluidprodukt befüllt zu werden. Die nachgiebige Tasche 4 umfasst eine Öffnung 41, die vorteilhafterweise durch Versiegelung bzw. Verschweißung auf dem Festlegungsansatz 112 des Festlegungsorgans 110 festgelegt ist. Die nachgiebige Tasche 4 kann beispielsweise aus einer komplexen Folie hergestellt sein, die auf sich selbst rückgefaltet und daraufhin an ihren Seitenrändern 42, sowie auf Höhe der Öffnung 41 versiegelt bzw. verschweißt ist. Die Verwendung einer derartigen nachgiebigen Tasche 4 im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung ist besonders vorteilhaft. Sie ist jedoch nicht als beschränkend oder einzige Möglichkeit anzusehen. Vielmehr können andere Arten eines Behältnisses im Zusammenhang mit der Verschlussvorrichtung verwendet werden. Der Einlassdurchgang bzw. -durchlass 111, der im Innern des Festlegungsorgans 110 gebildet ist, steht in direkter Verbindung mit dem Nutzinnenvolumen 40 der nachgiebigen Tasche 4. Über dem Festlegungsorgan 110 umfasst die Verschlussvorrichtung 100 eine Leitung bzw. einen Kanal 120, die bzw. der im Innern einen Auslassdurchlass 121 festlegt, der stromaufwärts mit dem Einlassdurchlass 111 in Verbindung steht und stromabwärts mit der Außenseite auf Höhe der Abgabeöffnung 122. Die Leitung bzw. der Kanal 120 ist außen mit einem ringförmigen Plateau 140 versehen, das sich radial nach außen ausgehend vom Kanal bzw. der Leitung 120 erstreckt. Dieses Plateau 140 überragt teilweise oder vollständig das Festlegungsorgan 110, wie aus den Figuren hervorgeht. Der Kanal bzw. die Leitung 120 bildet außerdem auf der Außenseite mehrere kugelförmige Rastvorsprünge 123 oder einen einzigen derartigen Vorsprung, der radial nach außen vorkragt. In dem in den Figuren gezeigten Fall handelt es sich lediglich um einen einzigen durchgehenden Ansatz bzw. Vorsprung. Dieser Ansatz ist über dem Plateau 140 angeordnet. Der Kanal bzw. die Leitung 120 ist einstückig auf Höhe ihres bzw. seines unteren Endes mit dem Festlegungsorgan 110 verbunden und umfasst ein gegenüberliegendes oberes Ende, das mit einer Muffe 130 unter Zwischenschaltung einer zerbrechbaren Materialbrücke 132 verbunden ist. Diese zerbrechbare Materialbrücke 132 erstreckt sich kontinuierlich um das gesamte obere Ende der Leitung bzw. des Kanals in Art eines Kragens oder eines Kranzes. Die kontinuierliche bzw. durchgehende Brücke 132 steht mit der Muffe 130 auf Höhe des Innern der Muffe in Verbindung. Dies geht aus 1b hervor, und noch besser aus 1c, bei der er sich um eine vergrößerte Einzelheit D1 von 1b handelt. Es ist zu bemerken, dass der Außendurchmesser der Leitung bzw. des Kanals auf Höhe ihres bzw. seines oberen Endes geringer ist als der Innendurchmesser der Muffe 130 auf Höhe ihres unteren Endes. Die Brücke 132 verbindet die Außenseite des Kanals bzw. der Leitung 120 mit dem Innern der Muffe 130. Die Leitung bzw. der Kanal 120 ist in ihrem bzw. seinem über dem Plateau 40 liegenden Teil bevorzugt mit einem kreiszylindrischen Querschnitt gebildet. Dasselbe gilt für die Muffe in Bezug auf ihren unteren Teil. Geringfügig über ihrem oberen Ende bildet die Muffe 130 im Innern eine Verrastungswulst 133, die radial zum Innern vorkragt. Die Wulst verläuft kontinuierlich über die Peripherie der Muffe. Der Innendurchmesser auf Höhe der Wulst 133 ist geringer als der Außendurchmesser der Leitung bzw. des Kanals 120 auf der Höhe des Ansatzes 123. Die Muffe 130 bildet außerdem einen Kragen 150, der vorliegend als Greifmittel für die Muffe 130 dient. Dieser Greifkragen 150 ist über der Wulst 133 angeordnet. Bevorzugt weist derjenige Teil der Muffe 130, der unter dem Kragen zu liegen kommt, einen im Wesentlichen kreiszylindrischen Querschnitt auf. Die Muffe 130 erstreckt sich außerdem über den Greifkragen 150 hinaus. Dieser obere Teil der Muffe 130 legt einen versiegelbaren bzw. verschweißbaren Teil 131 fest, der in Nachbarschaft zum offenen oberen Ende desselben angeordnet ist. Die Muffe 130 legt demnach einen Innendurchlass fest, der den Auslassdurchlass 121 der Leitung bzw. des Kanals 120 mit der Außenseite in Verbindung bringt. Dadurch ist es möglich, ein Behältnis zu befüllen, auf dem die Verschlussvorrichtung 100 angebracht ist. Das Fluidprodukt kann sich durch die Muffe 130, den Kanal 120 und das Festlegungsorgan 110 ausbreiten, um bis in das Innere des Vorratsbehälters zu gelangen. Sobald der Vorratsbehälter befüllt ist, muss die Verschlussvorrichtung versiegelt bzw. verschweißt werden. Zu diesem Zweck ist der versiegelbare Teil 131 der Muffe 130 verformbar gebildet, um den Kanal bzw. die Leitung 120 einzuklemmen, bis ihre bzw. seine Innenwand in Kontakt mit sich selbst gelangt. Dies wird bewirkt durch Zusammendrücken der Leitung bzw. des Kanals 120. Wenn sich die Innenwand der Leitung bzw. des Kanals in Verbindungskontakt befindet, wird eine Schweißtechnik eingesetzt, beispielsweise mittels Ultraschall, um die Muffe 130 zu verschweißen. Dies ist in 1d gezeigt. Aus dieser geht hervor, dass der versiegel bare Teil 131 zu einem dichten Verschluss führt. Um der Muffe 130 diese Verformbarkeit zu verleihen, ist es von Vorteil, dass der obere Teil der Muffe, der über dem Greifkragen 150 zu liegen kommt, mit einer verringerten Wandstärke verwirklicht ist in Bezug den unteren Teil, der unter dem Greifkragen 150 zu liegen kommt. Außerdem begünstigt der Greifkragen 150 die Abmessungsstabilität und Steifigkeit des unteren Teils der Muffe 130, der unter dieser zu liegen kommt. Wenn das obere Ende der Muffe 130 auf der Höhe ihrer Zone 131 in dichter Weise versiegelt wird, ist der Inhalt des Vorratsbehälters von der Außenseite isoliert. Die Materialbrücke, welche die Muffe mit dem Kanal bzw. der Leitung verbindet, erstreckt sich in der Tat kontinuierlich um die Leitung bzw. den Kanal zum Inneren der Muffe. Auf der Höhe der Materialbrücke existiert damit kein Auslassdurchlass.
  • Wenn sich der Nutzer des Spenders bedienen möchte, der mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung versehen ist, ergreift er mit einer Hand den Vorratsbehälter 4 und mit der anderen Hand den Greifkragen 150. Dadurch kann er einen Zug oder eine Drehung auf den Kragen 150 ausüben, was dazu führt, dass die kontinuierliche Materialbrücke 132 zerreißt, welche die Muffe 130 mit der Leitung bzw. dem Kanal 120 verbindet. Die Muffe 130 und ihr zugeordneter Greifkragen 150 können dadurch vom Rest der Verschlussvorrichtung zurückgezogen werden, der durch die Muffe 130, das Plateau 140 und das Festlegungsorgan 110 gebildet ist. Die Abgabeöffnung 122 wird dadurch derart außer Eingriff gebracht, dass das Fluidprodukt abgegeben werden kann. Die Muffe 130 zusammen mit ihrem Kragen 150 bildet das Verschlussorgan 13, das mit einem tierausziehbaren Stopfen vergleichbar ist.
  • Die Materialbrücke 132 erfüllt eine Sicherheitsgarantiefunktion oder eine Gewährleistung erster Nutzung, wodurch dem Nutzer eine direkte visuelle Anzeige in Bezug auf die erste Nutzung der Verschlussvorrichtung in die Hand gegeben wird.
  • Es wird bemerkt, dass die Vorrichtung einstückig durch Spritzgießen von Kunststoffmaterial verwirklicht ist und eine Befüllung durch die Verschlussvorrichtung und eine schlussendliche Versiegelung der Verschlussvorrichtung erlaubt ohne ein Abheben noch unter Hinzufügung eines zusätzlichen Teils. Eine einfache Verschweißung bzw. Versiegelung nach dem Zusammendrücken des oberen Endes der Muffe 130 erlaubt es, die Versiegelung zu bewerkstelligen.
  • Das Verschlussorgan 13 ist auf der Leitung bzw. dem Kanal 120 neu positionierbar, sobald die Materialbrücke 132 zerrissen worden ist. Tatsächlich kann der untere Teil der Muffe 130 um den Kanal bzw. die Leitung 120 in Eingriff gebracht werden, bis die Wulst 133 der Muffe 130 in Kontakt mit dem Vorsprung 123 der Muffe 130 gelangt. Ein zusätzlicher ausgeübter Druck, beispielsweise ein Druck auf den Greifkragen 150, erlaubt es, die Wulst 133 unter den Vorsprung 123 zu schieben, um eine Rastfestlegung zu verwirklichen. Dies geht aus 1d hervor und noch klarer aus 1e, die eine vergrößerte Einzelheit D2 von 1d darstellt. Die Endstellung wird erreicht, wenn das untere Ende der Muffe 130 in Anlage auf dem Plateau 140 gelangt. Vorteilhafterweise führt diese Verrastung zusätzlich zu einer Abdichtung zwischen dem Verschlussorgan 13 und der Leitung bzw. dem Kanal 120. Das Verschlussorgan 13 kann abgezogen und erneut, falls gewünscht, positioniert werden. Das Verschlussorgan 13, das zunächst als Befüllungsansatz und dazu dient, die Anzeige einer ersten Nutzung zu garantieren, dient daraufhin in herkömmlicher Weise als neu positionierba rer Stopfenverschluss. Sobald er sich in Position befindet, wie in 1d gezeigt, legen der Greifkragen 150 und das Plateau 140 untereinander einen Greifraum fest, der dazu bestimmt ist, zwei Finger des Nutzers aufzunehmen, wodurch der Spender leicht getragen werden kann, der durch den Vorratsbehälter 4 und die Verschlussvorrichtung 100 gebildet ist.
  • Bei der in 2a, 2b, 2c und 2d gezeigten Ausführungsform ist die Verschlussvorrichtung 200 ebenfalls einstückig durch Kunststoffmaterialspritzgießen verwirklicht. Es umfasst ebenfalls ein Festlegungsorgan 210, das im Innern einen Einlassdurchgang 211 festlegt, einen Kanal bzw. eine Leitung 220, der bzw. die im Innern einen Ausgangsdurchlass 221 festlegt, der auf der Höhe einer Abgabeöffnung 222 ausmündet, und ein Verschlussorgan 23, das mit dem Kanal bzw. der Leitung 220 zusammenwirkt. Das Verschlussorgan 23 ist einstückig verwirklicht.
  • Der Kanal bzw. die Leitung 220 ist mit zwei Greifflügeln 250 versehen, die sich quer diametral in Gegenüberlage ausgehend von dem Kanal bzw. der Leitung 220 erstrecken. Über diesen beiden Flügeln 250 bildet die Leitung bzw. der Kanal 220 außen einen Rastvorsprung 223. An seinem oberen Ende bildet die Muffe 230 im Innern eine Dichtungslippe 224. Es kann auch gesagt werden, dass die Lippe 224 die Abgabeöffnung 222 bildet.
  • Das Verschlussorgan 23 umfasst eine Muffe 230, die ein unteres Ende festlegt, das eine Rastwulst 233 bildet, die letztendlich mit dem Rastvorsprung 223 des Kanals bzw. der Leitung 220 zusammenwirkt. Die Muffe 230 ist mit einem Kanal bzw. einer Leitung 220 auf der Höhe der Wulst 233 über eine Materialbrücke 232 verbunden. Diese Brücke 232 kann kontinuierlich derart sein, dass sie sich über die gesamte Peripherie des Kanals bzw. der Leitung im Innern der Muffe erstreckt. Als Variante kann sie mehrere Materialbrücken in Form diskreter Verbindungspunkte aufweisen. Die Muffe 230 erstreckt sich konzentrisch um den oberen Teil des Kanals bzw. der Leitung 220. An seinem oberen Ende bildet die Muffe 230 ein versiegelbares Teil 231, das vorliegend die Form eines Kranzes 231 aufweist, der sich radial nach außen erstreckt. Die Muffe 230 bildet ein stationäres Element, das mit dem Kanal bzw. der Leitung 220 über die Materialbrücke bzw. die Materialbrücken 232 fest verbunden ist. Die Materialbrücke bzw. die -brücken haben die Funktion, zu zerbrechen oder nachzugeben, um die Muffe 230 der Leitung bzw. des Kanals 220 zu trennen.
  • Das Verschlussorgan 13 umfasst außerdem eine Haube 234, die mit der Muffe 230 über ein Gelenk 235 verbunden ist. Dieses Gelenk 235 ist auf der Höhe des Kranzes 231 gebildet. Das Gelenk 235 verbindet dadurch die Haube 234 mit dem Kranz 231. Die Haube 234 bildet eine Versiegelungsscheibe 236, die dazu bestimmt ist, in Verbindungskontakt mit der gesamten Peripherie der Krone 221 zu gelangen. Möglich ist dies unter der Voraussetzung, dass die Scheibe 236 in Bezug auf den Kranz 231 auf Höhe des Gelenks 235 angelenkt ist. Aus diesem Grund vermag die Haube 234 in Bezug auf die Muffe 230 derart zu verschwenken, dass die Scheibe 236 am Kranz 231 abbiegt, was in 2b gezeigt ist. Die Haube 234 bildet bevorzugt eine Schürze 237, die dazu bestimmt ist, im Innern der Muffe 230 zu lagern bzw. anzuliegen. Die Schürze 237 kann beispielsweise im Innern der Muffe 230 kraftschlüssig aufgenommen sein. Außerdem können Mittel zur endgültigen und nicht demontierbaren Festlegung derart vorgesehen sein, dass die Haube 234 nicht von der Muffe 230 abgezogen werden kann, sobald die Haube 234 auf der Muffe 230 abgebogen ist. Die Schürze 237 kann beispielsweise mit einem Verankerungsprofil versehen sein, das dazu bestimmt ist, in die Innenwand der Muffe 230 einzugreifen. Außerdem können auf dieser Höhe Rastmittel vorgesehen sein. Die Festlegung der Haube 234 auf der Muffe 230 verwirklicht vorteilhafterweise eine periphere Dichtung derart, dass Produkt nicht zwischen den Kranz 231 und die Scheibe 236 eindringen kann. In Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform ist die Haube 234 auf die Muffe 230 auf Höhe des Kranzes 231 und der Scheibe 236 geschweißt. Aus 2b geht ohne weiteres hervor, dass eine Umfangsschweißung bzw. Schweißnaht auf Höhe von Verbindungsteilen des Kranzes 231 und der Scheibe 236 verwirklicht werden kann. Die Dichtigkeit kann jedoch auch ausschließlich durch die Schürze 237 verwirklicht sein. Die Haube 234 bildet außerdem eine Sperrhülse 238, die dazu bestimmt ist, dicht im Innern der Leitung bzw. des Kanals 220 auf Höhe der Dichtungslippe 224 aufgenommen zu werden. Genauer gesagt wird die Dichtungslippe 224 geringfügig gegen die Außenwand der Hülse 238 verformt, wie aus 2b hervorgeht. Das Fluidprodukt vermag nicht über den Auslassdurchlass 221 hinaus auszuströmen, der durch die Hülse 238 versperrt ist.
  • Das Verschlussorgan bildet ein versiegelbares Teil, das durch den Kranz 231 und die Haube 234 gebildet ist. In der in 2a gezeigten Stellung ist der Auslassdurchlass 221 nach außen offen, und der Vorratsbehälter, der mit dem Festlegungsorgan 210 verbunden ist, kann dadurch befüllt werden. Dadurch kann die Haube so abgebogen werden, wie vorstehend erläutert. Sie kann sogar verschweißt werden. Damit befindet sie sich in der in 2b gezeigten Stellung. Wenn sich der Nutzer des Spenders bedienen möchte, der mit der Verschlussvorrichtung 200 versehen ist, kann er den Vorratsbehälter, die Leitung bzw. den Kanal 220 und die Flügel 250 mit einer Hand und das Verschlussorgan 23 mit der anderen Hand ergreifen. Eine Drehung oder ein Zug erlaubt es, die Materialbrücke bzw. die -brücken 232 zu zerreißen. Das Verschlussorgan kann dann von der Leitung bzw. dem Kanal 220 abgezogen werden. Eine Abgabe des Fluidprodukts ist dann durch die Leitung bzw. den Kanal 220 möglich. Das Verschlussorgan 23 ist auch erneut positionierbar: Tatsächlich ist es möglich, die Muffe 230 um die Leitung bzw. den Kanal 220 in Eingriff zu bringen, bis die Wulst 233 unter den Vorsprung bzw. den Ansatz 223 eingreift. Diese Situation ist in 2d gezeigt. Die Sperrhülse 238 befindet sich dann am Boden im Eingriff mit der Lippe 224.
  • In dieser Ausführungsform erfüllt das Verschlussorgan ein versiegelbare Befüllungsabdeckung, eine Funktion, die erste Nutzung zu garantieren, und eine herkömmliche Funktion eines erneut positionierbaren Stoppens, wobei all dies einstückig verwirklicht ist. Die Versiegelung bzw. Verschweißung ist außerdem optional.
  • Die Verschlussvorrichtung 300 gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung weist eine Struktur und Funktion vergleichbar zu denjenigen der ersten Ausführungsform 200 auf. Die Verschlussvorrichtung 300 umfasst außerdem ein Festlegungsorgan 310, das einen Festlegungsansatz 312 bildet, in dessen Innern sich ein Einlassdurchlass 311 erstreckt. Eine Abgabeleitung bzw. ein Abgabekanal 320 erstreckt sich über dem Festlegungsorgan 310. Der Kanal bzw. die Leitung 320 bildet einen Auslassdurchlass 321 in der Verlängerung des Einlassdurchlasses 311. An seinem stromabwärtigen Ende bildet der Auslassdurchlass 321 eine Abgabeöffnung 322. Die Außenwand der Leitung bzw. des Kanals 320 bildet außerdem einen kontinuierlichen Umfangsvorsprung 323. Dieser Vorsprung 323 kann außerdem die Form mehrerer Vorsprünge besitzen, die in regelmäßiger Weise um die Peripherie des Kanals bzw. der Lei tung 320 beabstandet sind. Die Verschlussvorrichtung 300 umfasst außerdem ein Verschlussorgan 33, das, obwohl es eine andere Form aufweist als diejenige der zweiten Ausführungsform, funktionell identische Elemente integriert. Tatsächlich umfasst der Verschluss 33 eine Muffe 330, die sich im Wesentlichen konzentrisch um den Kanal bzw. die Leitung 320 erstreckt. Das untere Ende der Muffe 330 bildet eine Rastwulst 333, auf deren Höhe die Muffe 330 mit dem Kanal bzw. der Leitung über vier diskrete Materialbrücken 332 verbunden ist. An seinem gegenüberliegenden oberen Ende bildet die Muffe 330 einen Versiegelungskranz 331. Die Muffe 330 ist mit einer Haube 334 über ein Gelenkscharnier 335 verbunden. Die Haube 334 bildet einen Versiegelungsrand 336, der dazu bestimmt ist, in Verbindungskontakt mit dem Versiegelungskranz 331 der Muffe 330 zu gelangen. Die Haube 334 bildet außerdem eine Sperrhülse 338, die dazu bestimmt ist, in dichten Kontakt mit der Außenseite des oberen Endes der Muffe 330 zu gelangen, wie aus 3b hervorgeht. Wenn sich die Verschlussvorrichtung in dem in 3e gezeigten Zustand befindet, befindet sich die Abgabeöffnung 322 vollständig außer Eingriff derart, dass ein Vorratsbehälter befüllbar ist, der mit dem Festlegungsorgan 310 verbunden ist, und zwar über die Leitung bzw. den Kanal 320. Wenn der Vorratsbehälter erneut gefüllt wird, kann die Haube 334 auf der Muffe 330 durch eine Verschwenkung um das Gelenkscharnier 335 abgebogen werden. Der Rand 336 gelangt dabei in Verbindungskontakt mit dem Kranz 331. Um eine sichere Dichtheit zu verwirklichen, kann eine periphere Verschweißung bzw. Schweißnaht auf der Höhe des Verbindungskontakts zwischen dem Kranz 331 und dem Rand 336 verwirklicht werden. Die Muffe 330 und die Haube 334 bilden nur noch ein einziges einstückiges, nicht demontierbares Element. Das Verschlussorgan 33 ist außerdem mit zwei Greifflügeln 350 versehen, die sich diametral gegenüberliegend erstrecken. Indem das Verschlussorgan 33 durch seine Flügel 350 ergriffen wird, und indem ein Zug oder bevorzugt eine Drehung ausgeübt wird, zerreißen die vier Materialbrücken 332 derart, dass das Verschlussorgan 33 von dem Kanal bzw. der Leitung 320 freikommt. Das Verschlussorgan kann dadurch derart abgezogen werden, dass die Abgabeöffnung 322 frei bzw. außer Eingriff kommt, um die Abgabe von Fluidprodukt zu ermöglichen.
  • Wie in der vorausgehenden weiteren Ausführungsform ist das Verschlussorgan 33 auf der Leitung bzw. dem Kanal 320 erneut positionierbar. Um eine Festlegung des Verschlussorgans auf dem Kanal bzw. der Leitung zu gewährleisten, reicht es aus, dass das Verschlussorgan auf dem Kanal bzw. der Leitung in Eingriff gebracht wird, bis die Wulst 333 der Muffe 330 unter dem Vorsprung 323 des Kanals bzw. der Leitung 320 anliegt. Die Dichtigkeit wird im oberen Teil durch die Hülse 338 gewährleistet, die in dichten Kontakt mit dem oberen Ende des Kanals bzw. der Leitung 320 gelangt.
  • In den vorstehend erläuterten Ausführungsformen finden sich mehrere gemeinsame Eigenschaften. Eine erste Eigenschaft besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan 23, 33 anfänglich mit der Auslassleitung bzw. dem Auslasskanal 220, 320 durch mehrere zerreißbare Materialbrücken oder durch eine einzige derartige Brücke 232, 332 verbunden ist. Ein zweites Merkmal besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan 23, 33 ein versiegelbares Teil 231, 331 umfasst, das es erlaubt, die Verbindung zwischen dem Kanal bzw. der Leitung 220, 320 und der Außenseite bzw. Umgebung zu sperren. Ein weiteres Merkmal besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan ein verformbares Teil 235, 335 umfasst. Ein noch weiteres Merkmal besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan durch eine Verrastung erneut positionierbar ist und gehalten werden kann.

Claims (10)

  1. Verschlussvorrichtung (200; 300) zur Anbringung auf einer Öffnung (41) eines Fluidprodukt-Vorratsbehälters (4), wobei die Vorrichtung einstückig durch Spritzen/Formen von Kunststoffmaterial verwirklicht ist und aufweist: – ein Befestigungsorgan (210; 310) zur Zusammenwirkung mit der Öffnung des Vorratsbehälters zur Verwirklichung einer dichten Festlegung, – eine Abgabeleitung (220; 320), die einen Auslassdurchlass (221; 321) für das Fluidprodukt bildet, welches in dem Vorratsbehälter enthalten ist, wobei die Leitung eine Abgabeöffnung (222; 322) bildet, – ein Verschlussorgan (23; 33) zum dichten Verschließen der Leitung, wobei das Verschlussorgan mit der Abgabeleitung (220; 320) mittels zumindest einer Materialbrücke (232; 332) verbunden ist, welche dazu bestimmt ist, beim ersten Rückziehen des Verschlussorgans zu zerbrechen, dadurch gekennzeichnet dass das Verschlussorgan (23; 33) ein versiegelbares Teil (231; 234; 331; 334) aufweist, wobei das versiegelbare Teil vor dem Versiegeln die Abgabeöffnung freilässt und nach dem Versiegeln die Abgabeöffnung (222; 322) dicht verschließt, und dass das versiegelbare Teil ein feststehendes Element (231; 331) aufweist, welches mit der Leitung mit der zumindest einen Materialbrücke verbunden ist, und eine Versiegelhaube (234; 334), die dazu bestimmt ist, auf dem feststehenden Element nicht demontierbar fest angebracht zu werden, wobei die Haube die Abgabeöffnung dicht verschließt.
  2. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das versiegelbare Teil in Bezug auf sich selbst verformbar und verschweißbar ist.
  3. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haube mit dem feststehenden Element gelenkig, vorteilhafterweise einstückig gebildet ist.
  4. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haube auf das feststehende Element geschweißt ist.
  5. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haube eine Dichtungshülse (238, 338) bildet, die dazu bestimmt ist, in dichten Kontakt mit der Leitung (220, 320) zum dichten Verschließen derselben zu gelangen.
  6. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Materialbrücke (232; 332) sich kontinuierlich um die Leitung (220; 320) erstreckt und außerdem eine dichte Verbindungsstelle zwischen der Leitung (220; 320) und dem Verschlussorgan (23; 33) bildet.
  7. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Verschlussorgan (23, 33) eine Außenmuffe aufweist, die durch ein Ende mit dem Ende der Leitung über die zumindest eine Materialbrücke verbunden ist, wobei die Muffe ein gegenüberliegendes Außenende aufweist, welches das versiegelbare Teil bildet.
  8. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Leitungen und das Verschlussorgan mit Rastmit teln (223; 233; 323; 333) versehen sind, die dazu bestimmt sind, nach dem Zerbrechen mit der zumindest einen Materialbrücke zusammenzuwirken.
  9. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Rastmittel (223; 233; 323; 333) Dichtungsmittel zum Verschließen der Leitung bilden.
  10. Verschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Festlegungsorgan einen Festlegungsfortsatz (210; 310) aufweist, auf welchem die Öffnung (41) einer nachgiebigen Tasche, vorteilhafterweise durch Verschweißung festlegbar ist.
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