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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung zur Anbringung
auf einer Öffnung eines
Vorratsbehälters
für ein
Fluidprodukt. Die Verschlussvorrichtung dient dazu, die Öffnung des
Vorratsbehälters
zu verschließen.
Sie erlaubt jedoch zusätzlich
eine Abgabe des Fluidprodukts, das in dem Vorratsbehälter enthalten
ist. Diese Art von Verschlussvorrichtung wird häufig auf dem Gebiet der Konditionierung
von Fluid- oder Pulverprodukt verwendet.
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Die
Verschlussvorrichtung kann die Form einer Endkappe aufweisen, die
einen auf der Öffnung des
Vorratsbehälters
festlegbaren Teil und einen verschiebbaren oder entfernbaren Teil
umfasst, der es erlaubt, einen Auslassdurchlass freizugeben, um
die Abgabe des Fluidprodukts zu ermöglichen, das in dem Vorratsbehälter enthalten
ist. Die Verschlussvorrichtung hat damit außerdem die Funktion, eine selektive
Abgabe des Fluidprodukts zu ermöglichen.
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Es
sind bereits seit langer Zeit Vorratsbehälter in Flaschenform bekannt,
um Wasser, Getränke oder
allgemein Fluidprodukte aufzunehmen. Der Körper der Flasche kann aus Kunststoff
oder aus einer komplexen Folie verwirklicht sein, der bzw. die eine nachgiebige
Tasche oder einen halbstarren Formling bildet. Die Flasche umfasst
außerdem
eine Endkappe, die auf dem Körper
der Flasche fixiert ist. Diese Endkappe umfasst einen Kanal oder
einen Hals, der gegebenenfalls mit einem Außengewinde versehen ist. Die
Endkappe umfasst außerdem
einen Stopfen, um auf den Hals der Endkappe geschraubt zu werden
oder auf diesen eine Kraft auszuüben.
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Ferner
existieren Verschlussvorrichtungen, die mit Systemen versehen sind,
die eine erste Verwendung garantieren oder sicherstellen. Wenn die Verschlussvorrichtung
die Form einer Endkappe aufweist, die einen Abgabekanal und einen
Stopfen aufweist, der auf dem Kanal gehalten ist, kann das Garantiesystem
in Form eines Kranzes vorliegen, der mit dem Kanal fest verbunden
ist, und der mit dem Stopfen durch Brücken aus einem zerbrechbaren Material
verbunden ist. Beim ersten Herausziehen des Stopfens werden die
Materialbrücken
zerbrochen und lassen den Kranz in fester Verbindung mit dem Kanal
zurück.
Eine andere Ausführungsform des
Garantiesystems existiert in Form einer Hülle, üblicherweise einer Schrumpfschlauchhülle, vor,
die zumindest einen Teil des Stopfens und einen Teil des Kanals
umgibt. Vor der ersten Nutzung kann der Nutzer diese Hülle abziehen,
indem er sie aufreißt.
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Die
Füllung
von Vorratsbehälters,
die mit derartigen Verschlussvorrichtungen versehen sind, kann in
unterschiedlicher Weise erfolgen. Eine Möglichkeit besteht darin, den
Vorratsbehälter
durch den Kanal zu füllen,
der durch den Vorrichtungsverschluss gebildet ist. Daraufhin wird
der Stopfen auf dem Kanal positioniert. Der Stopfen weist dabei
die Form eines vom Kanal getrennten Teils auf. Die zweite Möglichkeit
besteht darin, den Vorratsbehälter
durch seinen Boden zu befüllen,
der anfänglich
offen steht. Daraufhin wird der Boden des Vorratsbehälters versiegelt.
In diesem Fall wird der Stopfen anfänglich auf dem Kanal positioniert.
Die Verschlussvorrichtung kann ein System zur Garantie der ersten
Verwendung aufweisen. Dies ist im Fall der primären Befüllungsmöglichkeit nicht gegeben, wenn
der Stopfen bei Beendigung der Befüllung positioniert werden muss.
Ein zusätzliches
Garantiesystem kann jedoch vorgesehen werden. Dies erfordert jedoch
einen zusätzlichen
Arbeitsvorgang.
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Die
Druckschrift
EP-0 763
482 A1 offenbart eine Verschlussvorrichtung mit einem Stopfen
und einer Haube. Der Stopfen weist eine Basis auf, die dazu bestimmt
ist, dicht auf der Höhe
der Öffnung
eines Pakets angebracht zu werden. Die Haube ist mit dem Stopfen
durch eine Wand geringer Stärke
verbunden, die zerbrechbar ist, um die Haube vom Stopfen zu trennen.
In Übereinstimmung
mit dieser Druckschrift können
der Stopfen, die Hülle
und die zerbrechbare Wand einstückig
gebildet sein. Die zerbrechbare Wand erstreckt sich umfangsmäßig um den
Stopfen und bildet dadurch eine Verbindung zur Abdichtung der Verschlussvorrichtung.
Außerdem sind
Rastmittel vorgesehen, die ebenfalls eine Abdichtung der Verschlussvorrichtung
gewährleisten. Die
Verschlussvorrichtung dieser Druckschrift ist durch eine Spritz/Formungstechnik
aus Kunststoffmaterial verwirklicht, bei der das flüssige Kunststoffmaterial
unter Druck in eine Form gespritzt wird. Der Oberbegriff des Hauptanspruchs
basiert auf diesem Stand der Technik.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend
zum Stand der Technik genannten Nachteile zu überwinden, indem eine Verschlussvorrichtung
geschaffen wird, die eine Öffnung entweder
durch die Verschlussvorrichtung oder durch den Boden des Vorratsbehälters gleichermaßen erlaubt.
Eine weitere Aufgabe der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung besteht
darin, dass sie aus einer minimalen Anzahl an Bestandteilen verwirklicht
werden kann. Eine noch weitere Aufgabe besteht darin, dass die Verschlussvorrichtung
ein System zur Garantie oder Sicherheit der ersten Nutzung umfasst,
das vorteilhafterweise einstückig
in die Verschlussvorrichtung integriert ist.
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Um
diese Aufgaben zu lösen,
schlägt
die vorliegende Erfindung eine Verschlussvorrichtung mit den Merkmalen
des Hauptanspruchs vor. Vorteilhafterweise sind das Verschlussorgan,
der Abgabekanal bzw. die Abgabeleitung und die zumindest eine Materialbrücke einstückig verwirklicht.
Die Materialbrücke
bzw. die Materialbrücken
erlauben es, eine direkte visuelle Anzeige für den Nutzer in Bezug auf die erste
Nutzung der Verschlussvorrichtung bereitzustellen.
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Vorteilhafterweise
ist das versiegelbare Teil in Bezug auf sich selbst verformbar und
verschweißbar.
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Das
verschweißbare
Teil umfasst ein Element, das mit der Leitung bzw. dem Kanal mit
der zumindest einen Materialbrücke
verbunden ist, und eine Versiegelungshaube, die dazu bestimmt ist,
in nicht demontierbarer Weise auf dem feststehenden Element festgelegt
zu werden, wobei die Haube die Abgabeöffnung dicht verschließt. Vorteilhafterweise ist
die Haube gelenkig mit dem feststehenden Element verbunden. Die
Anlenkung zwischen der Haube und dem feststehenden Element bildet
ein verformbares Teil. Die Haube und das feststehende Element sind
einstückig
verwirklicht.
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Da
eine endgültige,
vorteilhafterweise dichte Festlegung der Haube auf dem feststehenden
Element durch einen einfachen mechanischen Eingriff erzielbar ist,
ist es von Vorteil, die Haube auf dem feststehenden Element zu verschweißen.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal bildet die Haube eine Dichtungshülse, die
dazu bestimmt, in dichtem Kontakt mit der Leitung zum dichten Verschließen derselben
zu gelangen. Diese Dichtungshaube dient dazu, die Dichtigkeit vor
und nach der ersten Abhebung des Verschlussorgans zu gewährleisten.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt erstreckt sich die Materialbrücke durchgehend um den Kanal
bzw. die Leitung und bildet außerdem
eine dichte Verbindung zwischen der Leitung und dem Verschlussorgan.
In diesem Fall erübrigt
sich die Abdichtungshaube.
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Gemäß einer
praxisgerechten Ausführungsform
umfasst das Verschlussorgan eine Außenmuffe, die durch ein Ende
mit dem Ende der Leitung bzw. des Kanals über die zumindest eine Materialbrücke verbunden
ist, wobei die Muffe ein gegenüberliegendes
Außenende
aufweist, das das versiegelbare Teil bildet. Die Muffe kann das
feststehende Element bilden oder durch dieses gebildet sein.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung sind der Kanal bzw. die Leitung und
das Verschlussorgan mit Rastmitteln versehen, die dazu bestimmt
sind, nach dem Zerbrechen mit der zumindest einen Materialbrücke zusammenzuwirken.
Das Verschlussorgan kann dadurch auf der Leitung bzw. dem Kanal
nach der ersten Abnahme fest gehalten werden. Die Rastmittel bilden
vorteilhafterweise Dichtungsmittel, die den Kanal bzw. die Leitung
versperren.
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Gemäß einem
Aspekt umfasst das Festlegungsorgan einen Festlegungsfortsatz, auf
dem die Öffnung
einer nachgiebigen Tasche, vorteilhafterweise durch Verschweißung, festlegbar
ist. Tatsächlich findet
die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung eine
privilegierte Anwendung, wenn sie mit einer nachgiebigen Tasche
verbunden ist, die vorteilhafterweise ein frei verformbares Merkmal
besitzt bzw. frei verformbar ist. Andere Vorratsbehälter, wie
beispielsweise Formlinge, können
eben falls verwendet werden. Starre Vorratsbehälter sind nicht ausgeschlossen.
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Die
Verschlussvorrichtung ist einstückig durch
Spritzen/Abformen von Kunststoffmaterial verwirklicht.
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Die
Erfindung wird nunmehr unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen
erläutert,
die ein nicht beschränkendes
Beispiel unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung zeigen.
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In
den Figuren zeigen:
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1a eine
perspektivische Ansicht einer Verschlussvorrichtung, die nicht von
den Ansprüchen gedeckt
ist,
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1b eine
Vertikalschnittansicht durch die Verschlussvorrichtung von 1a,
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1c eine
vergrößerte Ansicht
einer Einzelheit D1 von 1b,
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1d eine
Vertikalschnittansicht durch die Vorrichtung der vorausgehenden
Figuren in Verbindung mit einer nachgiebigen Tasche nach der ersten Nutzung,
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1e eine
vergrößerte Ansicht
einer Einzelheit D2 von 1d,
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2a, 2b, 2c, 2d perspektivische,
teilweise geschnittene Ansichten einer Verschlussvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung im Zustand nach Verlassen der Form, im verschweißten Zustand,
im offenen Zustand und im neu verschlossenen Zustand,
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3a eine
perspektivische Ansicht einer Verschlussvorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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3b eine
Vertikalschnittansicht durch die Vorrichtung von 3a,
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3c eine
perspektivische Ansicht der Vorrichtung von 3a vor
der Versiegelung,
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3d eine
Ansicht der Abgabeeinrichtung von 3c von
oben,
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3e eine
Vertikalschnittansicht durch die Abgabeeinrichtung von 3c,
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3f eine
Seitenansicht der Abgabeeinrichtung von 3c.
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In
den verschiedenen Ausführungsformen der
Erfindung sind dieselben Teile, Elemente, Organe, Zonen oder Stellen,
die identische Funktionen erfüllen,
mit Bezugsziffern bezeichnet, die in den Zehnerstellen übereinstimmen,
sich in den Hunderterstellen jedoch unterscheiden. Die erste Ausführungsform
umfasst demnach Bezugsziffern, die mit zweihundert beginnen, und
die zweite Ausführungsform umfasst
Bezugsziffer, die mit Dreihundert beginnen. Die Verschlussvorrichtung
gemäß der ersten
Ausführungsform
ist mit der Bezugsziffer 200 bezeichnet und die zweite
Ausführungsform
ist mit der Bezugsziffer 300 bezeichnet.
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Zunächst wird
auf die 1a, 1b, 1c, 1d und 1e Bezug
genommen, die eine Vorrichtung zeigen, die nicht durch die Ansprüche abgedeckt
ist. Das Verschlusssystem 100, das vollum fänglich in
den 1a, 1b und 1d gezeigt
ist, ist bevorzugt durch Kunststoffspritzgießen in einer Form verwirklicht.
Bevorzugt ist das Kunststoffmaterial relativ starr. Es kann jedoch
bei verringerten Dicken Verformbarkeit besitzen. Die Verschlussvorrichtung 100 ist
einstückig
verwirklicht. Dies bedeutet, dass sie in ein und derselben Form
hergestellt ist.
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Die
Verschlussvorrichtung 100 umfasst ein Festlegungsorgan 110,
das einen Festlegungsansatz 112 in Form einer Öse oder
einer Raute umfasst. Der Festlegungsansatz 112 hingegen
besitzt eine allgemein zylindrische Außenform. Im Innern legt das Festlegungsorgan
einen Einlassdurchgang 111 fest. Wie aus 1d hervorgeht,
legt ein Behältnis,
das vorliegend die Form einer frei verformbaren, nachgiebigen Tasche 4 aufweist,
ein Innenvolumen 40 fest, das dazu bestimmt ist, mit Fluidprodukt
befüllt
zu werden. Die nachgiebige Tasche 4 umfasst eine Öffnung 41,
die vorteilhafterweise durch Versiegelung bzw. Verschweißung auf
dem Festlegungsansatz 112 des Festlegungsorgans 110 festgelegt
ist. Die nachgiebige Tasche 4 kann beispielsweise aus einer
komplexen Folie hergestellt sein, die auf sich selbst rückgefaltet
und daraufhin an ihren Seitenrändern 42,
sowie auf Höhe
der Öffnung 41 versiegelt
bzw. verschweißt
ist. Die Verwendung einer derartigen nachgiebigen Tasche 4 im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung ist
besonders vorteilhaft. Sie ist jedoch nicht als beschränkend oder einzige
Möglichkeit
anzusehen. Vielmehr können
andere Arten eines Behältnisses
im Zusammenhang mit der Verschlussvorrichtung verwendet werden. Der
Einlassdurchgang bzw. -durchlass 111, der im Innern des
Festlegungsorgans 110 gebildet ist, steht in direkter Verbindung
mit dem Nutzinnenvolumen 40 der nachgiebigen Tasche 4. Über dem
Festlegungsorgan 110 umfasst die Verschlussvorrichtung 100 eine
Leitung bzw. einen Kanal 120, die bzw. der im Innern einen
Auslassdurchlass 121 festlegt, der stromaufwärts mit
dem Einlassdurchlass 111 in Verbindung steht und stromabwärts mit
der Außenseite
auf Höhe der
Abgabeöffnung 122.
Die Leitung bzw. der Kanal 120 ist außen mit einem ringförmigen Plateau 140 versehen,
das sich radial nach außen
ausgehend vom Kanal bzw. der Leitung 120 erstreckt. Dieses Plateau 140 überragt
teilweise oder vollständig
das Festlegungsorgan 110, wie aus den Figuren hervorgeht.
Der Kanal bzw. die Leitung 120 bildet außerdem auf
der Außenseite
mehrere kugelförmige
Rastvorsprünge 123 oder
einen einzigen derartigen Vorsprung, der radial nach außen vorkragt.
In dem in den Figuren gezeigten Fall handelt es sich lediglich um
einen einzigen durchgehenden Ansatz bzw. Vorsprung. Dieser Ansatz
ist über
dem Plateau 140 angeordnet. Der Kanal bzw. die Leitung 120 ist
einstückig
auf Höhe
ihres bzw. seines unteren Endes mit dem Festlegungsorgan 110 verbunden
und umfasst ein gegenüberliegendes
oberes Ende, das mit einer Muffe 130 unter Zwischenschaltung
einer zerbrechbaren Materialbrücke 132 verbunden
ist. Diese zerbrechbare Materialbrücke 132 erstreckt
sich kontinuierlich um das gesamte obere Ende der Leitung bzw. des
Kanals in Art eines Kragens oder eines Kranzes. Die kontinuierliche
bzw. durchgehende Brücke 132 steht
mit der Muffe 130 auf Höhe
des Innern der Muffe in Verbindung. Dies geht aus 1b hervor,
und noch besser aus 1c, bei der er sich um eine
vergrößerte Einzelheit
D1 von 1b handelt. Es ist zu bemerken,
dass der Außendurchmesser
der Leitung bzw. des Kanals auf Höhe ihres bzw. seines oberen Endes
geringer ist als der Innendurchmesser der Muffe 130 auf
Höhe ihres
unteren Endes. Die Brücke 132 verbindet
die Außenseite
des Kanals bzw. der Leitung 120 mit dem Innern der Muffe 130.
Die Leitung bzw. der Kanal 120 ist in ihrem bzw. seinem über dem
Plateau 40 liegenden Teil bevorzugt mit einem kreiszylindrischen
Querschnitt gebildet. Dasselbe gilt für die Muffe in Bezug auf ihren
unteren Teil. Geringfügig über ihrem
oberen Ende bildet die Muffe 130 im Innern eine Verrastungswulst 133,
die radial zum Innern vorkragt. Die Wulst verläuft kontinuierlich über die
Peripherie der Muffe. Der Innendurchmesser auf Höhe der Wulst 133 ist
geringer als der Außendurchmesser
der Leitung bzw. des Kanals 120 auf der Höhe des Ansatzes 123.
Die Muffe 130 bildet außerdem einen Kragen 150,
der vorliegend als Greifmittel für
die Muffe 130 dient. Dieser Greifkragen 150 ist über der
Wulst 133 angeordnet. Bevorzugt weist derjenige Teil der
Muffe 130, der unter dem Kragen zu liegen kommt, einen
im Wesentlichen kreiszylindrischen Querschnitt auf. Die Muffe 130 erstreckt
sich außerdem über den
Greifkragen 150 hinaus. Dieser obere Teil der Muffe 130 legt
einen versiegelbaren bzw. verschweißbaren Teil 131 fest,
der in Nachbarschaft zum offenen oberen Ende desselben angeordnet
ist. Die Muffe 130 legt demnach einen Innendurchlass fest,
der den Auslassdurchlass 121 der Leitung bzw. des Kanals 120 mit
der Außenseite
in Verbindung bringt. Dadurch ist es möglich, ein Behältnis zu
befüllen,
auf dem die Verschlussvorrichtung 100 angebracht ist. Das
Fluidprodukt kann sich durch die Muffe 130, den Kanal 120 und
das Festlegungsorgan 110 ausbreiten, um bis in das Innere
des Vorratsbehälters
zu gelangen. Sobald der Vorratsbehälter befüllt ist, muss die Verschlussvorrichtung
versiegelt bzw. verschweißt
werden. Zu diesem Zweck ist der versiegelbare Teil 131 der
Muffe 130 verformbar gebildet, um den Kanal bzw. die Leitung 120 einzuklemmen,
bis ihre bzw. seine Innenwand in Kontakt mit sich selbst gelangt.
Dies wird bewirkt durch Zusammendrücken der Leitung bzw. des Kanals 120. Wenn
sich die Innenwand der Leitung bzw. des Kanals in Verbindungskontakt
befindet, wird eine Schweißtechnik
eingesetzt, beispielsweise mittels Ultraschall, um die Muffe 130 zu
verschweißen.
Dies ist in 1d gezeigt. Aus dieser geht
hervor, dass der versiegel bare Teil 131 zu einem dichten
Verschluss führt.
Um der Muffe 130 diese Verformbarkeit zu verleihen, ist
es von Vorteil, dass der obere Teil der Muffe, der über dem
Greifkragen 150 zu liegen kommt, mit einer verringerten
Wandstärke
verwirklicht ist in Bezug den unteren Teil, der unter dem Greifkragen 150 zu
liegen kommt. Außerdem
begünstigt
der Greifkragen 150 die Abmessungsstabilität und Steifigkeit
des unteren Teils der Muffe 130, der unter dieser zu liegen
kommt. Wenn das obere Ende der Muffe 130 auf der Höhe ihrer
Zone 131 in dichter Weise versiegelt wird, ist der Inhalt
des Vorratsbehälters
von der Außenseite
isoliert. Die Materialbrücke,
welche die Muffe mit dem Kanal bzw. der Leitung verbindet, erstreckt
sich in der Tat kontinuierlich um die Leitung bzw. den Kanal zum
Inneren der Muffe. Auf der Höhe
der Materialbrücke
existiert damit kein Auslassdurchlass.
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Wenn
sich der Nutzer des Spenders bedienen möchte, der mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
versehen ist, ergreift er mit einer Hand den Vorratsbehälter 4 und
mit der anderen Hand den Greifkragen 150. Dadurch kann
er einen Zug oder eine Drehung auf den Kragen 150 ausüben, was
dazu führt,
dass die kontinuierliche Materialbrücke 132 zerreißt, welche
die Muffe 130 mit der Leitung bzw. dem Kanal 120 verbindet.
Die Muffe 130 und ihr zugeordneter Greifkragen 150 können dadurch
vom Rest der Verschlussvorrichtung zurückgezogen werden, der durch
die Muffe 130, das Plateau 140 und das Festlegungsorgan 110 gebildet
ist. Die Abgabeöffnung 122 wird
dadurch derart außer
Eingriff gebracht, dass das Fluidprodukt abgegeben werden kann.
Die Muffe 130 zusammen mit ihrem Kragen 150 bildet
das Verschlussorgan 13, das mit einem tierausziehbaren
Stopfen vergleichbar ist.
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Die
Materialbrücke 132 erfüllt eine
Sicherheitsgarantiefunktion oder eine Gewährleistung erster Nutzung,
wodurch dem Nutzer eine direkte visuelle Anzeige in Bezug auf die
erste Nutzung der Verschlussvorrichtung in die Hand gegeben wird.
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Es
wird bemerkt, dass die Vorrichtung einstückig durch Spritzgießen von
Kunststoffmaterial verwirklicht ist und eine Befüllung durch die Verschlussvorrichtung
und eine schlussendliche Versiegelung der Verschlussvorrichtung
erlaubt ohne ein Abheben noch unter Hinzufügung eines zusätzlichen
Teils. Eine einfache Verschweißung
bzw. Versiegelung nach dem Zusammendrücken des oberen Endes der Muffe 130 erlaubt
es, die Versiegelung zu bewerkstelligen.
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Das
Verschlussorgan 13 ist auf der Leitung bzw. dem Kanal 120 neu
positionierbar, sobald die Materialbrücke 132 zerrissen
worden ist. Tatsächlich kann
der untere Teil der Muffe 130 um den Kanal bzw. die Leitung 120 in
Eingriff gebracht werden, bis die Wulst 133 der Muffe 130 in
Kontakt mit dem Vorsprung 123 der Muffe 130 gelangt.
Ein zusätzlicher ausgeübter Druck,
beispielsweise ein Druck auf den Greifkragen 150, erlaubt
es, die Wulst 133 unter den Vorsprung 123 zu schieben,
um eine Rastfestlegung zu verwirklichen. Dies geht aus 1d hervor
und noch klarer aus 1e, die eine vergrößerte Einzelheit
D2 von 1d darstellt. Die Endstellung
wird erreicht, wenn das untere Ende der Muffe 130 in Anlage
auf dem Plateau 140 gelangt. Vorteilhafterweise führt diese
Verrastung zusätzlich
zu einer Abdichtung zwischen dem Verschlussorgan 13 und
der Leitung bzw. dem Kanal 120. Das Verschlussorgan 13 kann abgezogen
und erneut, falls gewünscht,
positioniert werden. Das Verschlussorgan 13, das zunächst als Befüllungsansatz
und dazu dient, die Anzeige einer ersten Nutzung zu garantieren,
dient daraufhin in herkömmlicher
Weise als neu positionierba rer Stopfenverschluss. Sobald er sich
in Position befindet, wie in 1d gezeigt,
legen der Greifkragen 150 und das Plateau 140 untereinander
einen Greifraum fest, der dazu bestimmt ist, zwei Finger des Nutzers
aufzunehmen, wodurch der Spender leicht getragen werden kann, der
durch den Vorratsbehälter 4 und
die Verschlussvorrichtung 100 gebildet ist.
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Bei
der in 2a, 2b, 2c und 2d gezeigten
Ausführungsform
ist die Verschlussvorrichtung 200 ebenfalls einstückig durch Kunststoffmaterialspritzgießen verwirklicht.
Es umfasst ebenfalls ein Festlegungsorgan 210, das im Innern
einen Einlassdurchgang 211 festlegt, einen Kanal bzw. eine
Leitung 220, der bzw. die im Innern einen Ausgangsdurchlass 221 festlegt,
der auf der Höhe
einer Abgabeöffnung 222 ausmündet, und
ein Verschlussorgan 23, das mit dem Kanal bzw. der Leitung 220 zusammenwirkt.
Das Verschlussorgan 23 ist einstückig verwirklicht.
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Der
Kanal bzw. die Leitung 220 ist mit zwei Greifflügeln 250 versehen,
die sich quer diametral in Gegenüberlage
ausgehend von dem Kanal bzw. der Leitung 220 erstrecken. Über diesen
beiden Flügeln 250 bildet
die Leitung bzw. der Kanal 220 außen einen Rastvorsprung 223.
An seinem oberen Ende bildet die Muffe 230 im Innern eine
Dichtungslippe 224. Es kann auch gesagt werden, dass die
Lippe 224 die Abgabeöffnung 222 bildet.
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Das
Verschlussorgan 23 umfasst eine Muffe 230, die
ein unteres Ende festlegt, das eine Rastwulst 233 bildet,
die letztendlich mit dem Rastvorsprung 223 des Kanals bzw.
der Leitung 220 zusammenwirkt. Die Muffe 230 ist
mit einem Kanal bzw. einer Leitung 220 auf der Höhe der Wulst 233 über eine Materialbrücke 232 verbunden.
Diese Brücke 232 kann
kontinuierlich derart sein, dass sie sich über die gesamte Peripherie
des Kanals bzw. der Leitung im Innern der Muffe erstreckt. Als Variante
kann sie mehrere Materialbrücken
in Form diskreter Verbindungspunkte aufweisen. Die Muffe 230 erstreckt
sich konzentrisch um den oberen Teil des Kanals bzw. der Leitung 220.
An seinem oberen Ende bildet die Muffe 230 ein versiegelbares
Teil 231, das vorliegend die Form eines Kranzes 231 aufweist,
der sich radial nach außen
erstreckt. Die Muffe 230 bildet ein stationäres Element,
das mit dem Kanal bzw. der Leitung 220 über die Materialbrücke bzw.
die Materialbrücken 232 fest
verbunden ist. Die Materialbrücke
bzw. die -brücken
haben die Funktion, zu zerbrechen oder nachzugeben, um die Muffe 230 der
Leitung bzw. des Kanals 220 zu trennen.
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Das
Verschlussorgan 13 umfasst außerdem eine Haube 234,
die mit der Muffe 230 über
ein Gelenk 235 verbunden ist. Dieses Gelenk 235 ist
auf der Höhe
des Kranzes 231 gebildet. Das Gelenk 235 verbindet
dadurch die Haube 234 mit dem Kranz 231. Die Haube 234 bildet
eine Versiegelungsscheibe 236, die dazu bestimmt ist, in
Verbindungskontakt mit der gesamten Peripherie der Krone 221 zu
gelangen. Möglich
ist dies unter der Voraussetzung, dass die Scheibe 236 in
Bezug auf den Kranz 231 auf Höhe des Gelenks 235 angelenkt
ist. Aus diesem Grund vermag die Haube 234 in Bezug auf
die Muffe 230 derart zu verschwenken, dass die Scheibe 236 am Kranz 231 abbiegt,
was in 2b gezeigt ist. Die Haube 234 bildet
bevorzugt eine Schürze 237,
die dazu bestimmt ist, im Innern der Muffe 230 zu lagern bzw.
anzuliegen. Die Schürze 237 kann
beispielsweise im Innern der Muffe 230 kraftschlüssig aufgenommen
sein. Außerdem
können
Mittel zur endgültigen und
nicht demontierbaren Festlegung derart vorgesehen sein, dass die
Haube 234 nicht von der Muffe 230 abgezogen werden
kann, sobald die Haube 234 auf der Muffe 230 abgebogen
ist. Die Schürze 237 kann
beispielsweise mit einem Verankerungsprofil versehen sein, das dazu
bestimmt ist, in die Innenwand der Muffe 230 einzugreifen.
Außerdem
können auf
dieser Höhe
Rastmittel vorgesehen sein. Die Festlegung der Haube 234 auf
der Muffe 230 verwirklicht vorteilhafterweise eine periphere
Dichtung derart, dass Produkt nicht zwischen den Kranz 231 und die
Scheibe 236 eindringen kann. In Übereinstimmung mit einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die Haube 234 auf die Muffe 230 auf Höhe des Kranzes 231 und
der Scheibe 236 geschweißt. Aus 2b geht
ohne weiteres hervor, dass eine Umfangsschweißung bzw. Schweißnaht auf
Höhe von
Verbindungsteilen des Kranzes 231 und der Scheibe 236 verwirklicht
werden kann. Die Dichtigkeit kann jedoch auch ausschließlich durch
die Schürze
237 verwirklicht sein. Die Haube 234 bildet außerdem eine
Sperrhülse 238,
die dazu bestimmt ist, dicht im Innern der Leitung bzw. des Kanals 220 auf
Höhe der
Dichtungslippe 224 aufgenommen zu werden. Genauer gesagt
wird die Dichtungslippe 224 geringfügig gegen die Außenwand
der Hülse 238 verformt,
wie aus 2b hervorgeht. Das Fluidprodukt
vermag nicht über
den Auslassdurchlass 221 hinaus auszuströmen, der
durch die Hülse 238 versperrt
ist.
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Das
Verschlussorgan bildet ein versiegelbares Teil, das durch den Kranz 231 und
die Haube 234 gebildet ist. In der in 2a gezeigten
Stellung ist der Auslassdurchlass 221 nach außen offen,
und der Vorratsbehälter,
der mit dem Festlegungsorgan 210 verbunden ist, kann dadurch
befüllt
werden. Dadurch kann die Haube so abgebogen werden, wie vorstehend
erläutert.
Sie kann sogar verschweißt
werden. Damit befindet sie sich in der in 2b gezeigten Stellung.
Wenn sich der Nutzer des Spenders bedienen möchte, der mit der Verschlussvorrichtung 200 versehen
ist, kann er den Vorratsbehälter,
die Leitung bzw. den Kanal 220 und die Flügel 250 mit
einer Hand und das Verschlussorgan 23 mit der anderen Hand
ergreifen. Eine Drehung oder ein Zug erlaubt es, die Materialbrücke bzw.
die -brücken 232 zu
zerreißen.
Das Verschlussorgan kann dann von der Leitung bzw. dem Kanal 220 abgezogen
werden. Eine Abgabe des Fluidprodukts ist dann durch die Leitung bzw.
den Kanal 220 möglich.
Das Verschlussorgan 23 ist auch erneut positionierbar:
Tatsächlich
ist es möglich,
die Muffe 230 um die Leitung bzw. den Kanal 220 in
Eingriff zu bringen, bis die Wulst 233 unter den Vorsprung
bzw. den Ansatz 223 eingreift. Diese Situation ist in 2d gezeigt.
Die Sperrhülse 238 befindet
sich dann am Boden im Eingriff mit der Lippe 224.
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In
dieser Ausführungsform
erfüllt
das Verschlussorgan ein versiegelbare Befüllungsabdeckung, eine Funktion,
die erste Nutzung zu garantieren, und eine herkömmliche Funktion eines erneut positionierbaren
Stoppens, wobei all dies einstückig verwirklicht
ist. Die Versiegelung bzw. Verschweißung ist außerdem optional.
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Die
Verschlussvorrichtung 300 gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung weist eine Struktur und Funktion vergleichbar zu denjenigen
der ersten Ausführungsform 200 auf.
Die Verschlussvorrichtung 300 umfasst außerdem ein
Festlegungsorgan 310, das einen Festlegungsansatz 312 bildet,
in dessen Innern sich ein Einlassdurchlass 311 erstreckt.
Eine Abgabeleitung bzw. ein Abgabekanal 320 erstreckt sich über dem
Festlegungsorgan 310. Der Kanal bzw. die Leitung 320 bildet
einen Auslassdurchlass 321 in der Verlängerung des Einlassdurchlasses 311.
An seinem stromabwärtigen
Ende bildet der Auslassdurchlass 321 eine Abgabeöffnung 322. Die
Außenwand
der Leitung bzw. des Kanals 320 bildet außerdem einen
kontinuierlichen Umfangsvorsprung 323. Dieser Vorsprung 323 kann
außerdem die
Form mehrerer Vorsprünge
besitzen, die in regelmäßiger Weise
um die Peripherie des Kanals bzw. der Lei tung 320 beabstandet
sind. Die Verschlussvorrichtung 300 umfasst außerdem ein
Verschlussorgan 33, das, obwohl es eine andere Form aufweist als
diejenige der zweiten Ausführungsform,
funktionell identische Elemente integriert. Tatsächlich umfasst der Verschluss 33 eine
Muffe 330, die sich im Wesentlichen konzentrisch um den
Kanal bzw. die Leitung 320 erstreckt. Das untere Ende der
Muffe 330 bildet eine Rastwulst 333, auf deren
Höhe die Muffe 330 mit
dem Kanal bzw. der Leitung über
vier diskrete Materialbrücken 332 verbunden
ist. An seinem gegenüberliegenden
oberen Ende bildet die Muffe 330 einen Versiegelungskranz 331.
Die Muffe 330 ist mit einer Haube 334 über ein
Gelenkscharnier 335 verbunden. Die Haube 334 bildet
einen Versiegelungsrand 336, der dazu bestimmt ist, in
Verbindungskontakt mit dem Versiegelungskranz 331 der Muffe 330 zu
gelangen. Die Haube 334 bildet außerdem eine Sperrhülse 338,
die dazu bestimmt ist, in dichten Kontakt mit der Außenseite
des oberen Endes der Muffe 330 zu gelangen, wie aus 3b hervorgeht.
Wenn sich die Verschlussvorrichtung in dem in 3e gezeigten
Zustand befindet, befindet sich die Abgabeöffnung 322 vollständig außer Eingriff
derart, dass ein Vorratsbehälter
befüllbar
ist, der mit dem Festlegungsorgan 310 verbunden ist, und
zwar über die
Leitung bzw. den Kanal 320. Wenn der Vorratsbehälter erneut
gefüllt
wird, kann die Haube 334 auf der Muffe 330 durch
eine Verschwenkung um das Gelenkscharnier 335 abgebogen
werden. Der Rand 336 gelangt dabei in Verbindungskontakt
mit dem Kranz 331. Um eine sichere Dichtheit zu verwirklichen,
kann eine periphere Verschweißung
bzw. Schweißnaht
auf der Höhe
des Verbindungskontakts zwischen dem Kranz 331 und dem
Rand 336 verwirklicht werden. Die Muffe 330 und
die Haube 334 bilden nur noch ein einziges einstückiges,
nicht demontierbares Element. Das Verschlussorgan 33 ist
außerdem
mit zwei Greifflügeln 350 versehen,
die sich diametral gegenüberliegend
erstrecken. Indem das Verschlussorgan 33 durch seine Flügel 350 ergriffen
wird, und indem ein Zug oder bevorzugt eine Drehung ausgeübt wird, zerreißen die
vier Materialbrücken 332 derart,
dass das Verschlussorgan 33 von dem Kanal bzw. der Leitung 320 freikommt.
Das Verschlussorgan kann dadurch derart abgezogen werden, dass die
Abgabeöffnung 322 frei
bzw. außer
Eingriff kommt, um die Abgabe von Fluidprodukt zu ermöglichen.
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Wie
in der vorausgehenden weiteren Ausführungsform ist das Verschlussorgan 33 auf
der Leitung bzw. dem Kanal 320 erneut positionierbar. Um eine
Festlegung des Verschlussorgans auf dem Kanal bzw. der Leitung zu
gewährleisten,
reicht es aus, dass das Verschlussorgan auf dem Kanal bzw. der Leitung
in Eingriff gebracht wird, bis die Wulst 333 der Muffe 330 unter
dem Vorsprung 323 des Kanals bzw. der Leitung 320 anliegt.
Die Dichtigkeit wird im oberen Teil durch die Hülse 338 gewährleistet,
die in dichten Kontakt mit dem oberen Ende des Kanals bzw. der Leitung 320 gelangt.
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In
den vorstehend erläuterten
Ausführungsformen
finden sich mehrere gemeinsame Eigenschaften. Eine erste Eigenschaft
besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan 23, 33 anfänglich mit der
Auslassleitung bzw. dem Auslasskanal 220, 320 durch
mehrere zerreißbare
Materialbrücken
oder durch eine einzige derartige Brücke 232, 332 verbunden
ist. Ein zweites Merkmal besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan 23, 33 ein
versiegelbares Teil 231, 331 umfasst, das es erlaubt,
die Verbindung zwischen dem Kanal bzw. der Leitung 220, 320 und der
Außenseite
bzw. Umgebung zu sperren. Ein weiteres Merkmal besteht in der Tatsache,
dass das Verschlussorgan ein verformbares Teil 235, 335 umfasst.
Ein noch weiteres Merkmal besteht in der Tatsache, dass das Verschlussorgan
durch eine Verrastung erneut positionierbar ist und gehalten werden kann.