DE9014848U1 - Einrichtung an Inhalationsgeräten mit einer Behälteraufnahme zum Lagern eines Flüssigkeitsbehälters - Google Patents
Einrichtung an Inhalationsgeräten mit einer Behälteraufnahme zum Lagern eines FlüssigkeitsbehältersInfo
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Description
Einrichtung an Inhalationsgeräten mit einer Behälteraufnahme zum Lagern eines Flüssigkeitsbehälters
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung an Inhalationsgeräten, denen ein Inhalationsmittel im Zustand einer
Flüssigkeit dosiert zugeführt wird, die vernebelt und im vernebelten Zustand über eine Inhalations leitung
dem Patienten zugeführt wird, mit einem Vorratsraum für die zu vernebelnde Flüssigkeit, ferner mit einer
Behälteraufnahme zum mit nach unten weisender Behälteröffnung erfolgenden Lagern eines Flüssigkeitsbehälters
und mit wenigstens einer die Behälteraufnahme durchdringenden, einerseits in den Vorratsraum und andererseits
in den Bereich der Behälteröffnung reichenden Leitung zum Zuführen der Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter
in den Vorratsraum bzw. zum Zuführen von Luft in den Flüssigkeitsbehälter.
Bei einem bekannten Inhalationsgerät ist der die zu vernebelnde Flüssigkeit aufnehmende Vorratsraum nach
oben zu von einem Oberteil abgeschlossen, durch das hindurch zwei mit dem Oberteil fest verbundene Leitungen
führen, die auf der dem Vorratsraum zugekehrten Seite unterschiedlich lang ausgeführt sind und auf der dem
Vorratsraum abgekehrten Seite etwa in der Ebene des betreffenden, außenliegenden Wandungsbereiches des
Oberteils enden. Anschließend an diesen Wandungsbereich ist das Oberteil hülsenförmig ausgeformt und weist in
diesem Bereich ein Innengewinde auf, das zur Aufnahme eines Flüssigkeitsbehälters mit einem entsprechendes
Außengewinde aufweisenden Behälterstutzen dient. Das mit dem Behälterstutzen des Flüssigkeitsbehälters
flüssigkeitsdicht verschraubbare Oberteil des Vorratsraumes des Inhalationsgerätes ist auf den nach oben
zu offenen Mantel des Vorratsraumes luft- und flüssigkeitsdicht
aufsteckbar.
Zur Inbetriebnahme des erwähnten bekannten Inhalationsgerätes wird zunächst in den zum Inhalationsgerät
gehörenden Flüssigkeitsbehälter eine eigenbereitete Inhalations lösung eingebracht. Diese Inhalations lösung
kann z.B. aus einer Mischung aus destilliertem Wasser und natürlicher Sole bestehen. Auf den offenen Behälterstutzen
des in ausreichendem Maße mit einer derartigen, eigenbereiteten Inhalationslösung befüllten Flüssigkeitsbehälters wird das erwähnte, zuvor vom Vorratsraum des
Inhalationsgerätes abgenommende Oberteil aufgeschraubt und dann zusammen mit dem Flüssigkeitsbehälter in umgekehrter
Lage auf die Öffnung des Mantels des Vorratsraumes aufgesteckt. Während dieses Vorganges wird das Auslaufen
von Inhalationslösung aus dem Flüssigkeitsbehälter durch die erwähnten Leitungen hindurch dadurch verhindert, daß
in den Leitungen befindliche Ventile durch entsprechendes
Betätigen einer am Oberteil schwenkbar gelagerten Betätigungshandhabe zuvor geschlossen worden sind. Sobald das Oberteil
mit dem Flüssigkeitsbehälter auf den Mantel des Vorratsraumes aufgesteckt ist, werden die erwähnten Ventile
wieder geöffnet und ausidem Flüssigkeitsbehälter läuft so lange Inhalations lösung in den Vorratsraum, bis die
im Vorratsraum befindlichen offenen Leitungsenden der beiden erwähnten Leitungen unterhalb des im Vorratsraum
dann bestehenden Flüssigkeitsspiegels liegen und sich die zwischen dem Flüssigkeitsspiegel im Flüssigkeitsbehälter
einerseits und im Vorratsraum andererseits ergebende Flüssigkeitssäule im Gleichgewicht befindet mit dem im
Flüssigkeitsbehälter sich einstellenden Unterdruck. Dieses
von Hühnertränken her bekannte Nachlaufsystem regelt in an sich bekannter Weise den Flüssigkeitsstand der
Inhalationslösung im Vorratsraum. - Anstelle zweier Leitungen, die unterschiedlich tief in den Vorratsraum
hineinreichen, kann bei einem Inhalationsgerät dieser Art auch stattdessen nur eine einzige, einen ausreichend
großen Durchflußquerschnitt aufweisende Leitung vorgesehen
sein, an deren im Vorratsraum befindlichen Ende sich ein abhängig vom Flüssigkeitsstand im Vorratsraum
schwimmerbetätigtes Ventil befindet.
Bei einem anderen bekannten Inhalationsgerät ist an den die zu vernebelnde Flüssigkeit aufnehmenden Vorratsraum
eine längere flexible Leitung, beispielsweise aus Kunststoff,
angeschlossen, deren eines Ende also in den Vorratsraum des Inhalationsgerätes reicht und deren anderes
Ende mit einer Einstechkanüle abgeschlossen ist. Bei diesem bekannten Inhalationsgerät wird der eine zu vernebelnde
Flüssigkeit enthaltende, an seinem Behälterstutzen mit einem Gummistopfen als durchstechbarem
Verschluß verschlossene Flüssigkeitsbehälter mit nach
unten weisendem Behälterstutzen an einem Tragarm mit Hilfe flexibler Bänder oder dgl. aufgehängt, so daß sich
der Flüssigkeitsbehälter oberhalb des die Vernebelungskammer
bildenden Vorratsraumes des Inhalationsgerätes befindet. Zum Herstellen der Leitungsverbindung zwischen Vorratsraum
und Flüssigkeitsbehälter wird bei diesem bekannten Gerät lediglich das mit der Einsteehkanüle abgeschlossene Ende
der Leitung genügend weit durch den Gummistopfen hindurch in den Flüssigkeitsbehälter eingebracht. Die erwähnte
Leitung kann dabei entweder als einkanalige oder aber auch als doppelkanalige Leitung ausgeführt sein, je nachdem,
ob die für den Nachlauf von Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter notwendige Zufuhr von Luft in den Flüssigkeitsbehälter
hinein aus dem Vorratsraum des Inhalationsgerätes heraus erfolgt oder aber direkt vom Bereich des
Verschlusses des Behälterstutzens her.
Nachteilig bei dem eingangs beschriebenen Inhalationsgerät ist wegen des Einsatzes von eigenbereiteten
Inhalationslösungen die Gefahr der Verkeimung der Inhalationslösung, insbesondere als Folge des Mischens von Flüssigkeiten
und/oder des mehr oder weniger intensiven Kontaktes mit der Umgebungsluft während der Zeit des Ansetzens der
Inhalationslösung. - Um die Gefahr von Verkeimungen derartiger Inhalationslösungen zu vermeiden, könnten sogenannte
Sterilwasserpacks verwendet werden, die speziell für Inhalationsanwendungen angeboten werden. Diese Sterilwasserpacks
sind jedoch nicht nur verhältnismäßig teuer, sondern haben wegen der relativ aufwendigen Verpackung,
die zumeist aus PVC besteht, auch ein entsprechendes Problem im Hinblick auf Müllentstehung und Müllentsorgung
zur Folge. Aus diesen Gründen stellen die Sterilwasserpacks keine geeignete Lösung des Verkeimungsproblems bei den
eingangs beschriebenen Geräten dar.
Ein geeigneter Weg, die Verkeimung von Inhalationslösungen wie im Fall der bekannten Geräte zu verhindern, ist der
Einsatz von insbesondere in Krankenhäusern regelmäßig und in erheblichen Mengen verwendeten Infusionslösungen
für Zwecke der Inhalation. Derartige Infusionslösungen erfüllen bekanntermaßen höchste Hygieneanforderungen
sowohl bei Herstellung und Transport als auch im Gebrauch. Vorteilhaft bei diesen Infusionslösungen im Vergleich zu
der vorerwähnten Sterilwasserpacks sind zunächst die wesentlich geringeren Kosten für den Einkauf dieser
Infusions lösungen, was u.a. auch daran liegt, daß diese
Lösungen ohnehin - und zur Verwendung für andere Zwecke in großen Mengen und regelmäßig eingekauft werden. Ferner
kommen diese Infusionslösungen nicht in aus Kunststoff bestehenden Wegwerf-Verpackungen in den Handel, sondern
werden in mehrfach wiederverwendbaren Glasflaschen geliefert. Damit entfallen die im Zusammenhang mit der
Verpackung sonst entstehenden Probleme. Schließlich besteht ein wichtiger Vorteil solcher Infusionslösungen
auch darin, daß sie außer als"Aquadest ." aüich als
physiologische Kochsalzlösung bzw. Salzgemischlösung zu erhalten sind. Gerade aber physiologische Kochsalz- bzw.
Meersalz-Lösung ist das zur Befeuchtung der oberen Atemwege
bestgeeignete Inhalationsmittel, da es der menschlichen Schleimhautsekretion am nächsten kommt.
Schließlich besteht ein nicht zu unterschätzender, sich im wesentlich wirtschaftlich bemerkbar machender Vorteil
darin, daß im Fall der Verwendung derartiger Infusionslösungen als Inhalationsmittel - zumindest in Krankenhäusern
- keine gesonderte Logistik für dieses Produkt eingerichtet werden muß.
Im Zusammenhang mit der Verwendung von Infusionslösungen
als Inhalationsmittel bestehen bisher aber auch gewisse Probleme, die im wesentlichen in der schlechten Handhabbarkeit
und nicht vollends zufriedenstellender hygienischer
Umstände zu sehen sind. Bei einem bekannten Inhalationsgerät, welches auf den Einsatz derartiger, in Glasflaschen
abgefüllter Infusionslösungen ausgerichtet ist, muß eine
Flasche mit der Infusionslösung mittels flexibler Bänder oder dgl. an einem Haltearm über dem Inhalationsgerät aufgehängt
bzw. befestigt werden, wonach dann mit Hilfe einer Einstechkanüle (Kanülenbesteck) der Anstich der mittels
eines Gummistopfens als durchstechbarem Verschluß verschlossenen Flasche erfolgt. An die Einstechkanüle schließt
eine ein- oder zweikanalige Schlauchverbindung an, die zum Vorratsraum des Inhalationsgerätes führt. Darüberhinaus
ist entweder direkt im Bereich der Einstechstelle an der Flasche oder aber innerhalb des Inhalationsgerätes ein
Nachlaufsteuerungssystem für die aus der Flasche zu entnehmende Flüssigkeit vorgesehen, welches Nachlaufsteuerungssystem
auf unterschiedliche, an sich bekannte Weise ausgeführt sein kann.
Die Verwendung derartiger, als Inhalationsmittel zu verwendender Infusions lösungen konnte sich bisher nicht
durchsetzen, da die Handhabung der gesamten Einrichtung - also Befestigen des Behälters mit der Infusionslösung
an einem Haltearm und Anstechen des Flüssigkeitsbehälters über ein Kanülenbesteck sowie ggfs. noch herzustellender
Schlauchverbindung zwischen Flüssigkeitsbehälter und Inhalationsgerät - verhältnismäßig viel Zeit beansprucht
und darüberhinaus auch die vorgesehenen Verbindungen durch längere, flexible Schläuche nicht selten zu Betriebsstörungen
führen. Sclil ieol ich ist aber auch wegen dieser
Art der Verbindung zwischen dem Inhalt des Flüssigkeitsbehälters - also der Infusionslösung - und dem Innern
des Vorratsraumes des Inhalationsgerätes eine hygienisch einwandfreie Verkopplung von Flüssigkeitsbehälter und
Inhalationsgerät nicht sichergestellt.
Aufgabe
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die kostenmäßig/günstigen, in vorgegebene Flüssigkeitsbehälter
abgefüllten Infusionslösungen als Inhalationsmittel zu nutzen und dabei eine einfache und zeitsparende
sowie hygienisch unbedenkliche Handhabung des die Infusionslösung enthaltenden Flüssigkeitsbehälters bei
seinem Anschluß an das Inhalationsgerät zu erreichen. Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im kennzeichnenden
Teil des Anspruches 1 angegebene Erfindung vorgeschlagen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung nach Anspruch 1 sind in den Unteransprüchen 2 bis 16 angegeben.
Grundsätzlich ist es möglich, entsprechend dem Vorschlag
nach Anspruch 2 die Behälteraufnahme für den die Infusionslösung - also das Inhalationsmittel - enthaltenden Flüssigkeitsbehälter
mit der in die Behälteraufnahme integrierten Einstechkanüle mit einem gewissen Abstand vom Vorratsraum
des Inhalationsgerätes zu lagern. Von der Behälteraufnahme mit Einstechkanüle kann dann z.B. eine feste Leitungsverbindung
aus metallischem Rohr oder aber auch einem geeigneten Kunststoff zum Vorratsraum des Inhalationsgerätes
führen.
Im Hinblick auf kompakte Abmessungen des Inhalationsgerätes und möglichst kurze Leitungswege vom Flüssigkeitsbehälter
zur Vorratskammer des Inhalationsgerätes wird allerdings eine Lösung gemäß Anspruch 3 bevorzugt, bei der die Behälteraufnahme
mit Einstechkanüle den oberen Abschluß des Vorratsraumes des Inhalationsgerätes bildet.
Im Hinblick auf die Anwendung der Erfindung bei vorbekannten Inhalationsgeräten, bei denen der Vorratsraum durch ein
Oberteil mit Leitungsdurchführung abgeschlossen ist, wird nach Anspruch 4 vorgeschlagen, daß für derartige Inhalationsgeräte
mit nach oben zu durch ein Oberteil mit Leitungsdurchführung abgeschlossenem Vorratsraum eine auf dieses
Oberteil aufsetzbare und mit dem Oberteil fest verbindbare Behälteraufnahme mit Einstechkanüle vorgesehen ist.
Im Fall der Lösung nach Anspruch 4 können gemäß Anspruch 5 die in der Behälteraufnahme befindlichen Leitungsstücke
über elastische Leitungszwischenstücke mit den im Oberteil des Vorratsraumes des Inhalationsgerätes befindlichen
Leitungsstücken verbunden oder verbindbar sein. Damit wäre dann eine durchgängige Leitungsverbindung vom freien Ende
der Einstechkanüle bis zu den innerhalb des Vorratsraumes liegenden Leitungsenden gegeben. Die elastischen Leitungszwischenstücke müßten allerdings derart bemessen und beschaffen
sein, daß eine gewisse Verdrehung zwischen Behälteraufnahme und Oberteil des Vorratsraumes bei deren flüssigkeitsdichter
Verbindung miteinander - z.B. durch Schraubverbindung oder Bajonettverschluß - möglich ist.
Eine andere mögliche Ausgestaltung der Lösung nach Anspruch kennzeichnet sich nach Anspruch 6 dadurch, daß der dem
Oberteil des Vorratsraumes des Inhaltionsgerätes zugekehrte Wandungsbereich der Behälteraufnahme derart geneigt ausgebildet
ist, daß sich bei mit dem Oberteil fest verbundener Behälteraufnahme ein gewisser, von Oberteil und Behälteraufnahme
umschlossener Hohlraum ergibt und daß die im
Oberteil des Vorratsraumes bzw. in der Behälteraufnahme
befindlichen Leitungsstücke in diesen Hohlraum münden. Dabei ist nach Anspruch 7 von Vorteil, wenn die in der
Behälteraufnahme befindlichen Leitungsstücke unterschiedlich tief in den Hohlraum reichen, so daß den Erfordernissen
einer gesicherten Funktionsweise im Hinblick auf Luftzufuhr zum Flüssigkeitsbehälter entsprochen wird.
Insbesondere ist dabei eine Lösung entsprechend dem Vorschlag nach Anspruch 8 günstig, bei der sich der Hohlraum
nach oben zu etwa kegelförmig verkleinert und bei welcher Lösung die der Luftzufuhr zum Flüssigkeitsbehälter
dienende Leitung etwa im höchstgelegenen Bereich des Hohlraumes in diesen mündet.
Wie schon zuvor angesprochen, kann gemäß Anspruch 9 die Behälteraufnahme mit dem Oberteil des Vorratssraumes
über eine Gewinde- oder Bajonettverbindung flüssigkeitsdicht verbindbar sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht nach Anspruch 10 darin, daß die sich am Fuße
der Behälteraufnahme befindenden Enden der Leitungen eng aneinanderliegend zu einer die Einstechkanüle bildenden
Leitungseinheit zusammengefaßt sind. Insbesondere ist
diese Lösung dann von Vorteil, wenn, wie Anspruch 11 weiterhin angibt, die Leitungseinheit an dieser Stelle
etwa koaxial zur Drehachse der Gewinde- oder Bajonettverbindung angeordnet ist. Damit ist dann insbesondere
in Kombination mit dem Vorschlag nach Anspruch 8 ein einwandfreier Nachlauf von Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter
in den Vorratsraum des Inhalationsgerätes bzw. Zufuhr von Luft zum Flüssigkeitsbehälter sichergestelIt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht nach Anspruch 12 darin, daß die im äußeren Querschnitt
etwa rund ausgeführte Leitungseinheit im Bereich des in den Flüssigkeitsbehälter ragenden Endes eine
schraubenartig ausgeformte Mantelfläche aufweist und daß die der Abstützung des Flüssigkeitsbehälters dienenden
Lagerstellen an der Behälteraufnahme eine Drehbewegung des Flüssigkeitsbehälters um die Leitungseinheit ermöglichen.
Im Hinblick auf eine drehsymmetrische Ausgestaltung des betreffenden, von Wandungsbereichen der
Behälteraufnahme abgestützten Teiles des Flüssigkeitsbehälters und seines Behälterstutzens mit Verschluß
bedeutet dies, daß die in der Einstechkanüle endende Leitungseinheit koaxial zur geometrischen Längsachse
des Flüssigkeitsbehälters in der Behälteraufnahme gelagert ist. Mit Hilfe der schraubenartig ausgeformten
Mantelfläche ist es möglich, den in gewisser Weise nachgiebigen, als Gummistopfen ausgebildeten Verschluß
des Behälterstutzens des Flüssigkeitsbehälters durch eine gewisse Drehbewegung des Flüssigkeitsbehälters
von einer gewissen Vorspannung zu befreien, die beim Aufbringen des Flüssigkeitsbehälters auf die Einstechkanüle
gerade bei Verwendung eines Gummi stopfens als Verschluß auftreten kann und ggfs. - bei Bestehenbleiben
einer derartigen Spannung - zu einer unsicheren Lagerung des Flüssigkeitsbehälters in der Behälteraufnahme führen
kann.
Eine andere oder aber auch zusätzliche Möglichkeit der sicheren und. festen Verbindung eines Flüssigkeitsbehälters mit der Behälteraufnahme besteht gemäß
Anspruch 13 darin, daß an der Behälteraufnahme eine Verriegelungsvorrichtung mit einem quer zur Einsetzbewegung
des Flüssigkeitsbehälters in die Behälteraufnahme
verschiebbaren Riegel vorgesehen ist, der zum Hintergreifen
eines im Bereich der Behälteröffnung des Flüssigkeitsbehälters an diesem vorgesehenen Wulstes oder dgl. eingerichtet
ist.
Eine sichere Lagerung des Flüssigkeitsbehälters auf und in der Behälteraufnahme kann im Hinblick auf die
üblichen Ausgestaltungen von Verschlüssen für Flüssigkeitsbehälter mit Infusionslösung entsprechend dem Vorschlag
nach Anspruch 14 dadurch- erzielt werden, daß die Behälteraufnahme im Bereich ihres Fußes flächig ausgebildet ist,
so daß sich ein die Öffnung eines Flüssigkeitsbehälters verschließender, z.B. aus Gummi bestehender Verschlußstopfen
bündig gegen den Fuß der Behälteraufnahme abstützt.
Dem einfachen und korrekten Einsetzen eines Flüssigkeitsbehälters in die Behälteraufnahme bzw. auf die Einstechkanüle
kommt eine weitere Ausgestaltung der Erfindung entgegen, die sich nach Anspruch 15 dadurch kennzeichnet,
daß sich der Öffnungsquerschnitt der den Flüssigkeitsbehälter aufnehmenden Lageröffnung der Behälteraufnahme
in Richtung auf die Austrittsstelle der Leitungen aus der Behälteraufnahme zu etwa bis auf das Maß des Querschnittes
des die Behälteröffnung des Flüssigkeitsbehälters bildenden Behälterstutzens verringert.
Darüberhinaus ist es vorteilhaft, wenn gemäß Anspruch 16 die Behälteraufnahme derart ausgebildet ist, daß sie zur
zweckentsprechenden Aufnahme unterschiedlicher, handelsüblicher flaschenartiger Behälter für Infus ions lösungen
geeignet! ist. Auf diese Weise können in einer einzigen Behälteraufnahme mehr oder weniger unterschiedlich
gestaltete Flüssigkeitsbehälter für Infusionslösungen mit entsprechend unterschiedlichen Ausformungen des
Behälterstutzens mit Verschluß und anschließendem Behälter-
bereich zweckgerecht mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
verbunden werden.
Weitere Erläuterung der Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
Anhand der Darstellungen in den Figuren 1 bis 4 der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden an zwei
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen
Figur 1 ein an sich bekanntes Inhalationsgerät mit oberhalb des Vorratsraumes des Inhalationsgerätes
gelagertem bzw. zu lagerndem Flüssigkeitsbehälter für das Inhalationsmittel, in
räumlicher Darstellung;
Figur 2 den Vorratsraum mit Vernebler des Inhalationsgerätes nach Figur 1 zusammen mit einemden
Vorratsraum abschließenden Oberteil und eine den das Inhalationsmittel enthaltenden
Flüssigkeitsbehälter mit dem Vorratsraum und seinem Oberteil verbindende, erfindungsgemäß
vorgesehene Behälteraufnahme in räumlicher Darstel lung;
Figur 3 einen Längsschnitt durch die Anordnung nach Figur 2;
Figur 4 eine andere mögliche Ausgestaltung des
Erfindungsgedankens für eine der Anordnung nach Figur 2 ähnliche Anordnung, jedoch ohne
gesondertes Oberteil für den Vorratsraum des Inhalationsgerätes, ebenfalls im Längsschnitt,
Figur 1 zeigt ein an sich bekanntes Inhalationsgerät 1,
welches neben hier nicht weiter erläuterten Bauelementen einen insbesondere mit einem Ultraschallvernebler ausgestatteten
Vorratsraum 2 für die zu vernebelnde Flüssigkeit,ein den Vorratsraum 2 nach oben zu abschließendes
Oberteil 3 mit einem Anschluß 4 für die Ableitung von mit dem vernebelten Inhalationsmittel angereicherter Luft,
eine an das Oberteil 3 nach oben zu anschließende, erfindungsgemäß ausgebildete Behälteraufnahme 5 für einen
Flüssigkeitsbehälter und schließlich einen von der Behälteraufnahme 5 getragenen und in dieser gelagerten Flüssigkeitsbehälter
6 mit dem flüssigen Inhalationsmittel aufweist. Über eine mit dem Anschluß 4 verbundene, flexible Leitung
wird die das vernebelte Inhalationsmittel führende Luft zu einem Stutzen 8 geführt, an den sich ein nicht dargestelltes
Mundstück oder Nasenansatzstück für den Patienten anschließt.
Die Art und Weise, wie das flüssige Inhalationsmittel im Vorratsraum 2vernebelt wird, ist für die vorliegende Erfindung
an sich nicht von Bedeutung, jedoch ist aus verschiedenen, bekannten Gründen eine Lösung vorteilhaft, bei der die
Verneblung mit Hilfe eines Ultraschallverneblers 9 durchgeführt wird, der sich im Bereich des Bodens des Vorratsraumes 2 befindet.
Am Oberteil 3 ist ferner noch eine schwenkbar gelagerte Betätigungshandhabe 10 vorgesehen zum bedarfsweisen öffnen
bzw. Verschließen von am Oberteil gelagerten, die Leitung bzw. die Leitungen zum Vorratsraum abschließenden Ventilen.
Die Darstellungen nach Figur 3 zeigen den Flüssigkeitsbehälter 6, der an seinem offenen Ende in einen Behälterstutzen 11
ausläuft. Der Behälterstutzen 11 ist mittels eines Gummistopfens 12 verschlossen, der den für Behälter mit Infusionslösungen üblichen Verschluß des flaschenartigen Flüssig-
keitsbehälters 6 darstellt. Während sich der Flüssigkeitsbehälter 6 im Bereich der - ringförmig verlaufenden Lagerstellen
13 und 14 gegen die Behälteraufnahme 5 abstützt oder von dieser geführt und in einer bestimmten
Position gehalten wird (Lagerstelle 13 bzw. Lagerstelle 14), befindet sich das etwa koaxial zum Fuß 15 der Behälteraufnahme
5 angeordnete, nach oben zu weisende freie Ende einer doppelkanalig ausgeführten und als Einstechkanüle
ausgebildeten Leitungseinheit 16 innerhalb des Flüssigkeitsbehälters 6. Die unterschiedlich lang ausgebildeten Kanäle
17 und 18 der Leitungseinheit 16 enden mehr oder weniger tief in einem Hohlraum 19, der einerseits von einem kegelmantelartig
ausgebildeten Wandungsteil 20 der Behälteraufnahme 5 und andererseits von einem außenliegenden, der
Behälteraufnahme 5 bzw. dem Flüssigkeitsbehälter 6 zugekehrten
Wandungsteil 21 des Oberteils 3 des Vorratsraumes 2 gebildet wird. Im Oberteil 3 sind zwei unterschiedlich lang
ausgeführte Leitungsstücke 22, 23 befestigt, deren unteres, im Vorratsraum 2 liegendes Ende 24 bzw. 25 in an sich
bekannter Weise die Höhe des maximalen Flüssigkeitsstandes im Vorratsraum 2 bestimmt.-
Das Oberteil 3 mit den Leitungsstücken 22, 23 ist flüssigkeit
s -und luftdicht auf den zylindrisch ausgeführten Mantel 26 des Vorratsraumes 2 gesteckt und weist hierzu einen
hülsenartigen Fortsatz 27 mit Anschlag 28 auf.
Die Wirkungsweise der in Figur 3 dargestellten Einrichtung
wird im folgenden insoweit beschrieben, wie es für das Verständnis der vorliegenden Erfindung notwendig ist.
Zur Vorbereitung einer Inhalationsbehandlung wird ein Flüssigkeitsbehälter mit geeignetem Inhalationsmittel
- also vorzugsweise entsprechend ausgewählter Infusionslösung mit dem Behälterstutzen 11 nach unten zu gerichtet und
noch unversehrtem, also ungeöffnetem Gummistopfen oder dgl.
als Verschluß in die nach oben zu weisende öffnung 29 der Behälteraufnahme 5 eingeführt. Dabei wird durch die entsprechende,
trichterartige Ausgestaltung des betreffenden Wandungsteils 30 der Behälteraufnahme 5 der Behälterstutzen
11 mit anschließendem Bereich 31 in Richtung auf die
Leitungseinheit 16 mit Einstechkanüle 32 zu zentriert. Hierbei wird der Gummistopfen 12 von der Einstechkanüle 32
der Leitungseinheit 16 durchstochen, während sich der Gummistopfen 12 im übrigen dichtend um die Leitungseinheit
16 legt. Eine gewisse, bei diesem Einsetzvorgang auftretende Spannung des Gummi Stopfens 12 kann dadurch abgebaut werden,
daß der Flüssigkeitsbehälter 6 um einen gewissen Winkelbetrag etwa koaxial um die Leitungseinheit 16 herum gedreht
wird, wobei sich der Bereich 33 des Gummistopfens entlang einer schraubenartig ausgeformten Mantelfläche 34 in Richtung
auf den Fuß 15 der Behälteraufnahme 5 zu bewegt und sich hier an die Behälteraufnahme 5 anlegt. Damit ist einwandfreie Lagerung des Flüssigkeitsbehälters 6 auf und in der
Behälteraufnahme 5 gewährleistet.
Sobald der Gummistopfen 12 des Flüssigkeitsbehälters 6 von der Einstechkanüle 32 der Leitungseinheit 16 so weit
durchstochen ist, daß die offenen, freien Enden der Leitungseinheit 16 in die im Flüssigkeitsbehälter 6 befindliche
Flüssigkeit eintauchen, beginnt Flüssigkeit durch einen oder beide Kanäle 17, 18 der Leitungseinheit 16 in den
Hohlraum 19 und von hier aus durch die Leitungsstücke 22 und 23 in den Vorratsraum 2 zu fließen. Sobald der Flüssigkeitsstand
im Vorratsraum 2 so weit angestiegen ist, daß sich das Ende 25 des Leitungsstückes 23 innerhalb der
Flüssigkeit befindet, wird weitere Flüssigkeit nur noch über das Leitungsstück 23 in den Vorratsraum 2 nachfließen,
während über das Leitungsstück 23 Luft durch denHöhlraum 19 hindurch und weiter über den Kanal 17 der Leitungseinheit 16
in den Flüssigkeitsbehälter 6 gelangt.Über den Kanal 18,
den Hohlraum 19 und das Leitungsstück 23 läuft nun noch so lange Flüssigkeit in den Vorratsraum 2 des Inhalationsgerätes
1 nach, bis der Flüssigkeitsstand im Vorratsraum das Ende 24 des Leitungsstückes 22 erreicht. Von diesem
Augenblick an wird keine weitere Luft mehr über das Leitungsstück 22, den Hohlraum 19 und den Kanal 17 der
Leitungseinheit 16 in den Flüssigkeitsbehälter 6 gelangen, so daß sich nach einem gewissen weiteren Nachfließen von
Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter 6 in den Vorratsraum 2 im Flüssigkeitsbehälter 6 ein Unterdruck einstellt,
der der Flüssigkeitssäule zwischen dem im Flüssigkeitsbehälter 6 einerseits und dem im Vorratsraum 2 andererseits
bestehenden Flüssigkeitsspiegel die Waage hält. Damit läuft dann keine weitere Flüssigkeit in den Vorratsraum
nach, so daß dementsprechend auf diese Weise der maximale Flüssigkeitsspiegel im Vorratsraum geregelt werden kann.
Anhand der Darstellung in Figur 3 ist ohne weiteres erkennbar, daß es auf einfache Weise und ohne die von bekannten
Einrichtungen her bestehenden hygienischen Probleme möglich ist, Flüssigkeitsbehälter mit einem mittels einer Einstechkanüle
durchstechbarem Verschluß mit der Behälteraufnahme des erfindungsgemäß ausgestatteten Inhalationsgerätes zu
verbinden. Darüberhinaus gestaltet sich auch die Reinigung der einzednen Elemente der erfindungsgemäßen Einrichtung
einfacher als im Fall der bekannten Inhalationsgeräte.
Eine andere mögliche Lösung für eine erfindungsgemäße
Einrichtung zeigt Figur 4. Hier wird der Flüssigkeitsbehälter
6 von einer Behälteraufnahme 35 aufgenommen, die im wesentlichen der Behälteraufnahme 5 bei der Einrichtung
nach Figur 3 entspricht. Allerdings entfällt im Fall der Ausgestaltung nach Figur 4 ein gesondertes Oberteil für
den Vorratsraum; stattdessen ist im Fall dieser Lösung der untere Teil der Behälteraufnahme 35 - ähnlich wie das
Oberteil 3 nach Figur 3 - auf den vorzugsweise zylinder-
förmigen Mantel 36 eines Vorratsraufries 37 f lüssigkeits-
und luftdicht aufsteckbar.
Darüberhinaus ist es selbstverständlich auch möglich,
die Behälteraufnahme für den Flüssigkeitsbehälter auch mit einem gewissen Abstand vom den Vernebler enthaltenden
Vorratsraum für die Flüssigkeit am Inhalationsgerät oder in dessen Nähe zu lagern, ohne daß damit die wesentlichen
Vorteile der Erfindung eingeschränkt würden.
Claims (18)
1. Einrichtung an Inhalationsgeräten, denen ein Inhalationsmittel im Zustand einer Flüssigkeit dosiert
zugeführt wird, die vernebelt und im vernebelten Zustand über eine Inhalationsleitung dem Patienten zugeführt wird,
mit einem Vorratsraum für die zu vernebelnde Flüssigkeit, ferner mit einer Behälteraufnahme zum mit nach unten
weisender Behälteröffnung erfolgenden Lagern eines Flüssigkeitsbehälters und mit wenigstens einer die
Behälteraufnahme durchdringenden, einerseits in den Vorratsraum und andererseits in den Bereich der Behälteröffnung
reichenden Leitungizum Zuführen der Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter in den Vorratsraum bzw.
zum Zuführen von Luft in den Flüssigkeitsbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälteraufnahme (5)
mit der in an sich bekannter Weise in Form einer Einstechkanüle (32) abgeschlossenen Leitung (Kanäle 17, 18) eine
Einheit (Leitungseinheit 16) bildet und zum Lagern eines mit mittels der Einstechkanüle (32) durchstechbarem Verschluß,
z.B. in Form eines Gummistopfens (12), versehenen Flüssigkeitsbehälter (6) eingerichtet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behälteraufnahme (5) mit Einstechkanüle (32) mit Abstand vom Vorratsraum (2) des Inhalationsgerätes (1)
gelagert oder lagerbar ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die- Behälteraufnahme (5) mit Einstechkanüle (32) den oberen Abschluß des Vorratsraumes (2) des Inhalationsgerätes
(1) bildet.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
für Inhalationsgeräte (1) mit nach oben zu durch ein Oberteil (3) mit Leitungsdurchführung abgeschlossenem
Vorratsraum (2) eine auf dieses Oberteil (3) aufsetzbare und mit dem Oberteil (3) fest verbindbare Behälteraufnahme
(5) mit Einstechkanüle (32) vorgesehen ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, daß
die in der Behälteraufnahme befindlichen Leitungsstücke (22, 23) über elastische Leitungszwischenstücke mit
den im Oberteil (3) des Vorratsraumes (2) des Inhalationsgerätes (1) befindlichen Leitungsstücke (Leitungseinheit
16) verbunden oder verbindbar sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der den* Oberteil (3) des Vorratsraumes (2) des Inhalationsgerätes
(1) zugekehrte Wandungsteil (20) der Behälteraufnahme (5) derart geneigt ausgebildet ist, daß sich
bei mit dem Oberteil (3) fest verbündender Behälteraufnahme (5) ein gewisser, von Oberteil (3) und
Behälteraufnahme (5) umschlosseneE Hohlraum (19) ergibt,
und daß die im Oberteil (3) des Vorratsraum (2) bzw. in der Behälteraufnahme (5) befindlichen Leitungsstücke
(22, 23) in diesen Hohlraum (19) münden.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die in der Behälteraufnahme (5) befindlichen Leitungsstücke (Leitungseinheit 16) unterschiedlich tief in
den Hohlraum (19) reichen.
8. Einrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet,
daß sich der Hohlraum (19) nach oben zu etwa kegelförmig verkleinert und daß die der Luftzufuhr zum Flüssigkeitsbehälter
(6) dienende Leitung (Kanal 17 der Leitungseinheit \6) etwa im höchstgelegenen Bereich des
Hohlraumes (19) in diesen mündet.
9. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behälteraufnahme (5) mit dem Oberteil (3) des Vorratsraumes
(2) über eine Gewinde- oder Bajonettverbindung flüssigkeitsdicht verbindbar ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die sich am Fuße (15) der Behälteraufnahme (5) befindenden Enden der Leitungen (Kanäle 17, 18) eng aneinanderliegend
zu einer die Einstechkanüle (32) bildenden Leitungseinheit (16) zusammengefaßt sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitungseinheit (16) etwa koaxial zur Drechachse der Gewinde- oder Bajonettverbindung angeordnet ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die im äußeren Querschnitt etwa rund ausgeführte Leitungseinheit (16) im Bereich des in den Flüssigkeitsbehälter
(6) ragenden Endes eine schraubenartig ausgeformte Mantelfläche (34) aufweist und daß die der
Abstützung des Flüssigkeitsbehälters (6) dienenden Lagerstellen (13, 14) an der Behälteraufnahme (5) eine
Drehbewegung des Flüssigkeitsbehälters (6) um die Leitungseinheit (16) ermöglichen.
13. Einrichtung^.nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Behälteraufnahme (5) eine Verriegelungsvorrichtung mit einem quer zur Einsetzbewegung des Flüssigkeitsbehälters
(6) in die Behälteraufnahme (5) verschiebbaren Riegel vorgesehen ist, der zum Hintergreifen
eines im Bereich der Behälteröffnung des Flüssigkeitsbehälters
(6) an diesem vorgesehenen Wulstes, Behälterstutzens oder dgl. (11) eingerichtet ist.
14. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behälteraufnahme (5) im Bereich ihres Fußes (15)
flächig ausgebildet ist, so daß sich ein die Öffnung eines Flüssigkeitsbehälters verschließender, z. B. aus
Gummi: bestehender Verschlußstopfen bündig gegen den Fuß (15) der Behälteraufnahme (5) abstützt.
15. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Öffnungsquerschnitt der den Flüssigkeitsbehälter
(6) aufnehmenden Lageröffnung (Öffnung 29) der Behälteraufnahme (5) in Richtung auf die Austrittsstelle der
Leitungen (Leitungseinheit 16) aus der Behälteraufnahme
(5) zu etwa bis auf das Maß des Querschnittes des die Behälteröffnung des Flüssigkeitsbehälters (6)
bildenden Behälterstutzens (11) verringert.
16. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behälteraufnahme derart ausgebildet ist, daß sie zur zweckentsprechenden Aufnahme unterschiedlicher,
handelsüblicher flaschenartiger Behälter für Infusionslösungen geeignet ist.
Koblenz, 23.
Oktober 1990
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|---|---|---|---|
| DE9014848U DE9014848U1 (de) | 1990-10-26 | 1990-10-26 | Einrichtung an Inhalationsgeräten mit einer Behälteraufnahme zum Lagern eines Flüssigkeitsbehälters |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE9014848U DE9014848U1 (de) | 1990-10-26 | 1990-10-26 | Einrichtung an Inhalationsgeräten mit einer Behälteraufnahme zum Lagern eines Flüssigkeitsbehälters |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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ID=6858791
Family Applications (1)
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