DE2341311C3 - Verfahren zum Einstellen der Lebensdauer von Ladungsträgern in Halbleiterkörpern - Google Patents
Verfahren zum Einstellen der Lebensdauer von Ladungsträgern in HalbleiterkörpernInfo
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Description
30
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einstellen der Lebensdauer von Ladungsträgern in Halbleiterkörpern
für Halbleiterbauelemente, bei dem Rekombinatioiiszentren
bildende Stoffe auf die Oberfläche des Halbleiterkörpers aufgebracht und anschließend in
einem Temperprozeß eindiffundiert werden, bis sich ein annähernd gleichbleibender Wert der Lebensdauer im
gesamten Halbleiterkörper einstellt.
Die gezielte und reproduzierbare Einstellung der Lebensdauer von Ladungsträgern spielt in der Halbleitertechnologie
eine wichtige Rolle, da einige Eigenschaften, wie etwa die Frequenzgrenze von Flächentransistoren
oder die Freiwerdezeit von Thyristoren, die das Verhalten der Halbleiterbauelemente im Hinblick
auf ihre dynamischen Eigenschaften wesentlich mitbestimmen, von der Lebensdauer der Ladungsträger
abhängig sind.
Es ist bekannt, daß z. B, durch Eindiffusion von Gold
oder Platin in einen Halbleiterkörper aus Silizium die Lebensdauer der Ladungsträger herabgesetzt werden
kann. Eine solche Diffusion bzw. ein Verfahren der eingangs genannten Art wird beispielsweise in der
DE-AS 11 87 326 beschrieben, wonach der Halbleiterkörper
aus Silizium mit Gold oder goldhaltigem Material in der Weise bedeckt wird, daß eine mehr als
ausreichend große Goldquelle vorhanden ist, aus der heraus in einer nachfolgenden Diffusionsbehandlung
das Gold in den Siliziumkristall eingeführt wird. Dabei entsteht eine völlig gleichmäßige Verteilung in einer
Konzentrationshöhe, die in erster Linie von der DiffUsiönstempefätüf bestimmt wird. Sie liegt bei
diesem Verfahren in einem ungefähren Bereich von 1015
bis 10" Atomen ■ cm-3.
Sofern die Forderung besteht, Freiwerdezeiten von Thyristoren innerhalb eines ganz bestimmten Bereiches
einzuhalten, ist es notwendig, auch die Konzentration der Rekombinationszentren im Halbleiter auf einen
bestimmten Wert einzustellen. Dies bedeutet z. B. für Frequenzthyristoren, bei denen die Freiwerdezeit etwa
in einem Bereich zwischen 5 und 50 μί liegen soll, daß
im Silizium eine Goldkonzentration zwischen rund 10'2 und I0M Atomen · cm-3 einzustellen ist.
Die gezielte und kontrollierte Einstellung solcher geringer Konzentrationen nach der Menge und
gegebenenfalls auch mit ausreichend hoher Trennschärfe nach der Atomart ließ sich bisher mit wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand nicht erreichen. Bei einer Diffusion der Rekombinationszentren von der Oberfläche
her ist nämlich hierfür eine äußerst geringe Oberflächenbelegung erforderlich. Beispielsweise müßte
für eine Siliziumscheibe üblicher Dicke von etwa 03 mm die Flächenbelegung vor der Diffusion nur etwa
10" bis 1012 Atome · cm-2 betragen, wenn die Konzentration
der Rekombinationszentren nach Beendigung der Eindiffusion und angenommener gleichmäßiger
Verteilung die oben angegebenen Werte von einigen 1012 bis einigen ΙΟ13 Atomen - cm-3 aufweisen solL
Eine derartig geringe Oberflächenbelegung in der Größenordnung von 10" bis !O13 Atomen · cm-2
konnte bisher durch keines der bekannten und üblicherweise verwendeten Verfahren aufgebracht
werden. Weder durch Aufdampfen oder auf chemischem bzw. galvanischem Wege, z. B. durch Abscheiden
aus wäßriger Lösung, und anschließender Temperung lassen sich solche Oberflächenbelegungsdichten erzeugen.
Die nach solchen Verfahren hergestellten Bauelemente zeigen praktisch immer eine weiche Sperrkennlinie
und damit eine verminderte Sperrfahigkeit Vermutlich ist die Ursache dieser verminderten Sperrfähigkeit
auf die besondere Art der Golddiffusion zurückzuführen.
Die Eindiffusion von beispielsweise Gold in Silizium geht bekanntlich nach dem Frank-Turnbull-Mechanismus
vor sich.
Die Goldatome diffundieren nach diesem Mechanismus zunächst auf Zwischengitterplätze und werden
dann durch Anlagerung an Leerstellen in substitutionell gebundene Atome umgewandelt. Es stellt sich dabei ein
Konzentrationsgleichgewicht zwischen den Gitterleerstellen, den Zwischengitterplätzen und den substitutionell
eingebauten Atomen her. Nur die in die Gitterleerstellen substitutionell eingebauten Goldatome
wirken in diesem Gleichgewicht als elektrisch aktiv, d. h. als Rekombinationszentren.
Wird bei der Eindiffusion mehr Gold in das Silizium eingebracht, als zur Besetzung der Leerstellen notwendig
ist, so muß das überschüssige Gold auf den Zwischengitterplätzen verbleiben, wo es sich beim
Abkühlen unter Umständen an Kristallversetzungen in Form von Klumpen wieder ausscheiden kann. Es wird
vermutet, daß das verminderte Sperrvermögen auf dieses überschüssige Gold, das sich auf Zwischengitterplätzen
befindet oder an Kristallversetzungen angelagert ist, zurückzuführen ist. Es gibt somit Gründe, die
Konzentration des Goldes nicht bis an die Grenze der Löslichkeit, die z. B. in Silizium bei etwa IO16
Atomen < cm-3 liegt, zu erhöhen. Bei einer so hohen Goldkonzentration wüf de Überdies die Lebensdauer der
Ladungsträger zu klein werden.
Aus einem Aufsatz von E. F. Krimmel in der
Internationalen Elektronischen Rundschau, 27. Jg., 1973, Heft 3, S. 53 bis 57, ist bekanntgeworden, daß zum
Dotieren von Halbleiterkörpern an Stelle von Diffusionsverfahren auch lonen-lmplantationsverfahren angewendet
werden können, die neben manchen Vorteilen allerdings den Nachteil der geringeren Eindringtiefe
und der Strahlenschäden im Kristallgitter aufweisen und daher mehr für die Mikroelektronik als für die
Bauelemente der Leistungshalbleiter als brauchbar erscheinen, in der US-PS 36 55 457 ist ein Verfahren
beschrieben worden, mit Hilfe der ionenplantation s Rekombinationszentren bildende Stoffe in den Halbleiterkörper
einzubringen, um die Lebensdauer von Ladungsträgern einzustellen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die erforderliche Trägerlebensdauer in Halbleiterkörpern für Halbleiter- >o
bauelemente durch gezielte und reproduzierbare Einstellung einer unterhalb der maximalen Löslichkeit
liegenden und auf einer solchen Höhe festgelegten Konzentration von Rekombinationszentren herzustellen,
daß möglichst der gesamte die Rekombinationszentren erzeugende Stoff an Leerstellen angelagert ist und
nicht an Zwischengitterplätzen verbleibt, und auf diese Weise die thermischen und dynamischen Eigenschaften
von Halbleiterbauelementen, insbesondere von Frequenzthyristoren, zu verbessern.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren zum Einstellen der Lebensdauer von Ladungsträgern in
Halbleiterkörper für Halbleiterbauelemente, bei dem Rekombinationszentren bildende Stoffe auf die Oberfläche
des Halbleiterkörpers aufgebracht und anschließend in einem Temperprozeß eindiffundiert werden, bis
sich ein annähernd gleichbleibender Wert der Lebensdauer im gesamten Halbleiterkörper einstellt, erfindungsgemäß
dadurch gelöst daß die der erforderlichen Konzentration im Halbleiterkörper entsprechende
Menge der Rekombinationszentren bildenden Stoffe durch Ionenimplantation auf die Oberfläche des
Halbleiterkörpers aufgebracht und in die Oberflächenschicht
eingebracht wird.
Dabei kann sowohl in Halbleiterkör; >ern mit einheitlieher
Leitfähigkeit und einheitlichem Leitungstyp als auch in solche mit einem oder mehreren pn-Übergängen
implantiert werden. Die Implantationsenergie wird vorteilhaft derart gewählt, daß die Eindringtiefe
mindestens 5 nm beträgt
Im Gegensatz zu den bekannten Verfahren wird die Halbleiterdotierung, welche die Lebensdauer bestimmt,
nicht durch die Diffusionstemperatur und die Zeit, sondern durch die implantierte Dosis bei ausreichend
langer Diffusion eingestellt.
Insbesondere wird z. B. die Einstellung der Lebensdauer von Ladungsträgern in einem Halbleiterkörper
aus Silizium in vorteilhafter Weise durch eine Goldimplantation in die der Oberfläche nahen Schichten
erreicht, der sich darauf zur weiteren Verteilung des so
implantierten Goldes im Volumen des Halbleiterkörpers eine Temperung in einer Schutzgasatmosphäre bei
einer Temperatur oberhalb von 70O0C anschließt. Die Einstellung der Lebensdauer der Ladungsträger wird
gegebenenfalls an Stelle einer Goldimplantation auch SS durch eine Platinimplantation vorgenommen.
Durch das Verfahren nach der Erfindung wird erreicht, daß auch kleinste Stoffmengen für Flächenbelegungsdichten
in der Größenordnung von etwa 1O10 bis
10" Atomen · cm-2 Oberhaupt und sicher gehandhabt werden können und auf diese Weise die oben
geschilderten möglichen Nachteile einer zu hohen Störstellenkonzentration im Bereich der Löslichkeitsgrenze,
wie das Ausfallen eines nicht mehr gelösten Anteils im metallischen Zustand während des Abkühlens
und dessen schädliche elektrische Nebenwirkungen, mit Sicherheit vermieden werden.
Darüber hinaus gelingt es, solche kleinen Stoffmengen,
wie sie oben aufgeführt wurden, mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auch genau zu dosieren, weil die
bei der Ionenimplantation einzubringende Stoffmenge durch eine elektrische Messung verhältnismäßig leicht
eingestellt und kontrolliert werden kann.
Ein weiterer Vorteil der Ionenimplantation ist darin zu sehen, daß beim Einbringen des Dotierungsstoffes
eine Massenselektion und eine Beschränkung auf das allein vorgesehene Störstellenelement vorgenommen
wird, wodurch die Gefahr der Eindiffusion von unerwünschten Verunreinigungen und deren möglicher
nachteilige Einfluß vermieden werden.
Schließlich wird bei der Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung auch der eigentliche Diffttsionsvorgang
erleichtert und die Möglichkeit seiner Oberprüfung verbessert. Nach der Implantation befindet sich
nämlich der Dotierungsstoff bereits genügend tief unter der Oberfläche des Halbleiterkörpers, so daß die
Diffusion in das Innere nicht mehr durch eine auf der Oberfläche befindliche Oxidhaut beeinträchtigt wird.
Dadurch wird eine höhere Gleichmäßigkeit der Diffusionsfront und der anschließenden Verteilung
erzielt
Nicht zuletzt wirkt sich bei dem Verfahren nach der Erfindung vorteilhaft aus, daß bei der Endverteilung die
Einstellung der Höhe der Konzentration der Störstellen im wesentlichen von der sicher zu handhabenden Dosis
der implantierten Störstellen bestimmt wird, was bei den bisher bekannten Verfahren nicht der Fall ist
An einem Ausführungsbeispiel soll das Verfahren nach der Erfindung noch einmal näher beschrieben und
die Arbeitsbedingungen bei der Ionenimplantation angegeben werden. Als Halbleitermaterial ist Silizium
ausgewählt worden, das mit Gold dotiert werden soll. Man geht hierbei von diffundierten Siliziumscheiben
aus, die eine Dicke von etwa 03 mm besitzen. Die Flächenbelegung soll zwischen I · !0" und 5 · IOU
Gold-Atome · cm-2betragen.
Die Ionenimplantation der Rekombinationszentren, wie z. B. Gold, erfolgt mit so hoher Energie, daß eine
genügende Eindringtiefe erreicht und eine Zerstäubung der Oberfläche vermieden wird. Für Gold ergibt sich bei
einer Energie von 10 bis 30OkV eine Eindringtiefe
von 10 bis 100 nm. Andererseits zerstört eine zu hohe Implantationsenergie io stark, daß nachteilige Effekte
bei der Golddiffusion auftreten. Günstige Werte für die Implantationsenergie liegen bei etwa 100 kV, wobei sich
für Gold eine Eindringtiefe von etwa 60 nm ergibt Die implantierte Dosis wird über den lonenstrom gesteuert.
Durch Selektion der lonenmassen im Magnetfeld wird eine hohe Reinheit des implantierten Stoffes gewährleistet.
Die so vorbereiteten Halbleiterscheiben werden nun in einer Schutzgasatmosphäre, beispielsweise aus
Wasserstoff, während einer Dauer von einigen Minuten bis zu mehreren Stunden bei einer Temperatur oberhalb
von 700* C, vorzugsweise zwischen 800 und 100O9C,
getempert, um die gewünschte Freiwerdezeit zu erhalten.
Claims (4)
1. Verfahren zum Einstellen der Lebensdauer von
Ladungsträgern in Halbleiterkörpern für Halbleiterbauelemente, bei dem Rekombinationszentren bil- s
dende Stoffe auf die Oberfläche des Halbleiterkörpers aufgebracht und anschließend in einem
Temperprozeß eindiffundiert werden, bis sich ein annähernd gleichbleibender Wert der Lebensdauer
im gesamten Halbleiterkörper einstellt, dadurch gekennzeichnet, daß die der erforderlichen
Konzentration im Halbleiterkörper entsprechende Menge der Rekombinationszentren bildenden Stoffe
durch Ionenimplantation auf die Oberfläche des Halbleiterkörpers aufgebracht und in die Oberflächenschicht
eingebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Implantationsenergie so gewählt
wird, daß die Eindringtiefe mindestens 5 am beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der die Rekombinationszentren
bildende Stoff unter einer Schutzgasatmosphäre aus Wasserstoff eindiffundiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Temperatur zwischen
800 und 10000C eindiffundiert wird.
Priority Applications (5)
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