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DE10260286B4 - Verwendung eines Defekterzeugnungsverfahrens zum Dotieren eines Halbleiterkörpers - Google Patents

Verwendung eines Defekterzeugnungsverfahrens zum Dotieren eines Halbleiterkörpers Download PDF

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DE10260286B4
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    • H10P30/204
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    • H10P36/00
    • H10P95/902

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Abstract

Verwendung eines Verfahrens, bei dem in einem Halbleiterkörper Defekte erzeugt und mit Wasserstoff korrelierte Defekt-Komplexe ausgebildet werden, und das die folgenden Schritte umfasst:
– (a) die Defekte werden durch Hochenergie-Ionenimplantation von Helium bei einer Energie zwischen 1 und 6 MeV erzeugt,
– (b) sodann wird eine niederenergetische Wasserstoff-Implantation bei einer Energie von etwa 200 keV vorgenommen, und
– (c) schließlich erfolgt eine Temperung bei Temperaturen zwischen 350°C und 500°C für eine Zeitdauer von etwa 30 Minuten
zum Dotieren des Halbleiterkörpers.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung eines Verfahrens, bei dem in einem Halbleiterkörper Defekte erzeugt und mit Wasserstoff korrelierte Defekt-Komplexe ausgebildet werden.
  • Kompensationsbauelemente sind bekanntlich Hochvoltbauelemente mit einer Spannungsfestigkeit über 300 V, welche sich durch einen um ungefähr eine Größenordnung gegenüber anderen Hochvoltbauelementen reduzierten Einschaltwiderstand auszeichnen und daher äußerst vorteilhaft sind. In solchen Kompensationsbauelementen sind beispielsweise in die n-leitende Driftzone eines n-Kanal-Transistors p-leitende Kompensationsgebiete eingelagert; die Dotierstoffmengen in diesen p-leitenden Kompensationsgebieten sind so eingestellt, dass mit der n-leitenden Umgebung der Driftzone Ladungskompensation besteht.
  • In einem Vertikalbauelement bestehen die Kompensationsgebiete in bevorzugter Weise aus säulenförmigen Zonen, die in der Driftstrecke im Bereich zwischen der Bodyzone und der Drainzone gelegen sind.
  • Zur Herstellung eines solchen Kompensationsbauelementes wird derzeit bevorzugt die so genannte Aufbautechnik eingesetzt, die aus einer mehrmaligen Abfolge einer Prozesssequenz mit einer maskierten niederenergetischen Implantation und der Abscheidung einer Epitaxieschicht besteht. Die Aufbautechnik ist aufwändig, was auf diese mehrfache Abfolge der Prozesssequenz zurückzuführen ist.
  • Bei der Aufbautechnik werden beispielsweise zur Herstellung eines n-Kanal-Transistors n-leitende Epitaxieschichten abge schieden, in die jeweils nach deren Abscheidung durch Ionenimplantation p-leitende Kompensationsgebiete so eingebracht werden, dass diese eine säulenförmige Struktur annehmen.
  • Selbstverständlich ist es aber auch möglich, eine p-leitende Epitaxieschicht abzuscheiden und in diese n-leitende Kompensationsgebiete durch Implantation einzubauen.
  • Nun gibt es neben der Dotierung mit Hilfe von Epitaxie und Ionenimplantation bekanntlich noch weitere Dotierverfahren. Eines dieser Dotierverfahren sieht zur Herstellung einer n-Dotierung eine hochenergetische Protonenbestrahlung im Silizium als Halbleiterkörper vor. Bei einer solchen Protonenbestrahlung mit nachfolgender Temperung entstehen nämlich im Silizium so genannte Defektkomplexe, welche als n-Dotanten wirken. Die Protonenbestrahlung hat dabei den Vorteil, dass die eingestrahlten Protonen auch bei relativ niedrigen Energien tief in den Siliziumkörper eindringen. So sei als Beispiel angegeben, dass eine Implantationsenergie von 1,7 MeV zu einer Eindringtiefe in Silizium von etwa 36 μm führt.
  • Im einzelnen ist in der US 6,352,909 B1 ein Verfahren zum Abheben einer dünnen Schicht beschrieben, bei dem sich an eine Heliumimplantation eine Wasserstoffbehandlung anschließt, für die auch eine Wasserstoff-Implantation herangezogen werden kann. Ein letzter Schritt besteht sodann noch in einer Wärmebehandlung.
  • Die nachveröffentlichte DE 102 45 089 A1 offenbart ein Dotierverfahren, bei dem zunächst Kristallschäden in einem Halbleiterkörper durch Implantation von Heliumatomen erzeugt werden, woran sich eine Dotierung mit Wasserstoffionen und eine Temperaturbehandlung anschließen.
  • Weiterhin ist aus der US 5,877,070 A ein Verfahren zum Übertragen von dünnen Schichten auf ein Substrat bekannt, bei dem auf eine Wasserstoff-Implantation zur Erzeugung von Traps noch eine weitere Wasserstoff-Implantation und eine Wärmebehandlung folgen.
  • Aus der US 6,211,041 B1 ist ein Verfahren zur Herstellung einer SOI-Anordnung bekannt, bei dem sich an eine Implantation von Wasserstoffionen eine Wärmebehandlung anschließt.
  • Schließlich ist aus der DE 100 25 567 A1 ein Verfahren zum Herstellen von tief eingebrachten n-leitenden Gebieten in einem p-leitenden Halbleiterkörper bekannt, bei dem diese n-leitenden Gebiete mittels einer maskierten Implantation von Protonen und einer anschließenden Temperung bei Temperaturen zwischen 200 und 380°C erzeugt werden. Wird bei diesem bekannten Verfahren mit einer Dosis von 5 E 15 cm–2 und einer Energie von 1,6 MeV gearbeitet, was erforderlich ist, um ein 600 V-Kompensationsbauelement zu erzeugen, so wird mit einem Beamstrom von 8 mA und einer Beamleistung von 7000 W in der Implantationsquelle ein Durchsatz von etwa 2100 Wafer-Starts pro Woche (WSPW) erhalten. Ein Beamstrom von 4 mA und eine Beamleistung von 3500 W führen zu 1800 WSPW, während ein Beamstrom von 2 mA und eine Beamleistung von 1500 W in 1300 WSPW resultieren.
  • Die Beamleistung eines üblichen Mittelstrom-Implanters liegt bei etwa 1500 W, während die Beamleistung eines Hochstrom-Implanters mit aktiver Kühlung ungefähr 3000 W beträgt. Mit anderen Worten, auch mit relativ hohen Strömen von 2 mA kann nur ein geringer Durchsatz von ungefähr 1300 WSPW erreicht werden, da eine Erhöhung dieses Durchsatzes nur mit aufwändigen Kühleinrichtungen möglich wäre. Außerdem ist es problematisch, für so hohe Beamleistungen eine zuverlässige Maskierungstechnik mit beispielsweise Stencilmasken vorzusehen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Möglichkeit zum Dotieren eines Halbleiterkörpers mittels Wasserstoff zu schaffen, welche einen hohen Durchsatz speziell an einem Hochenergie-Implanter erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Verwendung eines Verfahrens mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Mit anderen Worten, bei der erfindungsgemäßen Verwendung wird von folgenden Überlegungen zum physikalischen Prinzip der Entstehung von Donatoren durch Implantation von Wasserstoff und nachfolgende Temperung ausgegangen:
    Zunächst lässt sich die Dotierung eines Halbleiterkörpers durch Implantation von Wasserstoff in zwei Teilprozesse aufspalten, nämlich einen ersten Teilprozess, bei dem das kristalline Ausgangsmaterial des Halbleiterkörpers, also das kristalline Silizium, durch Protonenbeschuss geschädigt wird, wodurch Defekte generiert werden. In einem zweiten Teilprozess erfolgt dann eine Temperung bei Temperaturen zwischen 400°C und 500°C, um eine Dekoration von Defekten mit dem Wasserstoff vorzunehmen und dotierend wirkende Defekt-Wasserstoff-Komplexe herzustellen.
  • Wie weiter unten näher erläutert werden wird, folgt der Dotierungsverlauf bei einer Protonenimplantation mit nachfolgender geeigneter Temperung zwar näherungsweise dem Verlauf des Schädigungs- bzw. Damage-Profils; allerdings sind die sich ergebenden Dotierungskonzentrationen deutlich geringer als die durch die Implantation erzeugten Primärdefekte.
  • Bei der erfindungsgemäßen Verwendung des Verfahrens werden nun die obigen beiden Teilprozesse voneinander getrennt und durch vorzugsweise drei unabhängige Einzelprozesse ersetzt:
    • (a) Zunächst wird die Schädigung mit von Protonen verschiedenen, anderen und nicht dotierend wirkenden Ionen durch Ionenimplantation hervorgerufen. Hierfür eignen sich beispielsweise Heliumionen. Damit werden Defekte erzeugt.
    • (b) Es schließt sich sodann eine Implantation von Wasserstoff bzw. Protonen bei vorzugsweise sehr niedrigen kinetischen Energien in einem zweiten Schritt an. Alternativ kann auch eine Wasserstoff-Plasmabehandlung durchgeführt werden.
    • (c) Ein dritter Schritt besteht schließlich in einer Temperung, welcher zu einer Diffusion des Wasserstoffs führt, so dass die Bildung von dotierend wirkenden Wasserstoff-Defekt-Komplexen im durch die erste Implantation vorgeschädigten Bereich erfolgen kann. Dabei wird die rasche Diffusion von Wasserstoff in Silizium ausgenutzt.
  • Die obigen beiden Schritte (b) und (c) können gegebenenfalls auch durch einen Temperschritt in einer Wasserstoffatmosphäre oder durch eine Wasserstoff-Plasmabehandlung ersetzt werden.
  • Wesentliche Vorteile der erfindungsgemäßen Verwendung des Verfahrens liegen darin, dass mit Heliumionen bei gleicher Dosis eine um einen Faktor von etwa 25 höhere Schädigung im Silizium-Kristallgitter als mit Protonen erzeugt werden kann. Dieser Faktor hat selbst im Bereich des so genannten "Tails" der Implantation, also zwischen der Oberfläche eines bestrahlten Silizium-Halbleiterkörpers und der mit der eingestellten Energie erreichten Tiefe im Halbleiterkörper, noch einen Wert in der Größenordnung von 10, wenn Heliumionen mit Protonen verglichen werden. Dies bedeutet wiederum, dass die implantierte Dosis für die das Kristallgitter schädigende Hochenergieimplantation um einen Faktor 25 bzw. 10 reduziert werden kann.
  • Infolge der mit Helium im Vergleich zu Wasserstoff bei gleicher Dosis zu erzielenden, erheblich höheren Schädigung des Kristallgitters, können mit Helium Dotierprofile mit einer wesentlich größeren Welligkeit als mit Wasserstoff erzeugt werden. Solche welligen Dotierprofile begünstigen die Avalanchefestigkeit von Kompensationsbauelementen und sind sogar eine wichtige Voraussetzung für diese.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 den Verlauf eines Profils von Primärdefekten und den Verlauf von dekorierten und dotierend wirkenden Wasserstoff-korrelierten Defekten, wobei jeweils die Konzentration K(cm–3) in Abhängigkeit der Tiefe d (μm) in einem Siliziumkörper aufgetragen ist,
  • 2 den Verlauf eines Profils von Primärdefekten in einem Siliziumkörper, in den Wasserstoff mit 1,6 MeV implantiert wird, wobei hier die Anzahl der Kollisionsereignisse pro Ion (Proton) und Schichtdicke in Abhängigkeit von der Eindringtiefe d im Siliziumkörper aufgetragen ist, und
  • 3 den Verlauf eines Profils von Primärdefekten bei einer Implantation von Helium mit 6,0 MeV in einen Siliziumkörper, wobei hier wie in 2 die Anzahl der Kollisionsereignisse pro Ion und Schichtdicke in Abhängigkeit von der Eindringtiefe d im Siliziumkörper aufgetragen ist.
  • In 1 veranschaulicht eine Kurve (a) den Verlauf von erzeugten Silizium-Leerstellen in einem Siliziumkörper, wenn dieser mit Wasserstoff beschossen wird. Wenn mit einem solchen Beschuss in einer Eindringtiefe d zwischen etwa 0,5 und 12 μm eine Schädigung des Silizium-Kristallgitters derart erzeugt wird, dass hier Leerstellen zwischen 1 E 19 und etwa 7 E 20 vorliegen, wobei der Peak (Spitzenwert) in der Tiefe von etwa knapp 12 μm liegt, dann wird nach einer Temperung bei 400°C bis 500°C die Ausbildung von dotierend wirkenden Wasserstoff-Defekt-Komplexen erreicht, welche einen Verlauf entsprechend einer Kurve (b) haben. Diese Kurve (b) für die Konzentration K der dotierend wirkenden Wasserstoff-Defekt-Komplexe, also der Dotierung, folgt weitgehend der Kurve (a) für das Damageprofil.
  • Durch den Ionenbeschuss mit Wasserstoff werden im kristallinen Silizium-Ausgangsmaterial zunächst Primärdefekte erzeugt. In einem sich anschließenden Temper-Schritt werden dann dotierende Wasserstoff-Defekt-Komplexe gebildet, wobei die hier relevanten Defekte nicht notwendigerweise mit den Primärdefekten (insbesondere Leerstellen und in geringen Maße höhere Leerstellenkomplexe) übereinstimmen müssen, nach heutigem Kenntnisstand wohl aber aus diesen durch Reaktionen mit weiteren Primärdefekten und/oder im Kristall vorhandenen Atomen, wie z. B. Sauerstoff oder Kohlenstoff, entstanden sind.
  • Bei der erfindungsgemäßen Verwendung des Verfahrens werden nun die Schädigung des Halbleiterkörpers entsprechend der obigen Kurve (a) und die Bildung von dotierend wirkenden Wasserstoff-Defekt-Komplexen entsprechend der obigen Kurve (b) durch drei voneinander unabhängige Einzelprozesse ersetzt:
    Die Schädigung wird mit anderen, nicht dotierend wirkenden Ionen, also beispielsweise durch Helium, mittels Ionenimplantation erzeugt, woran sich eine Implantation von Wasserstoff bei niedrigen kinetischen Energien anschließt. In einem letzten Schritt wird eine Temperung vorgenommen, welche dann die Ausbildung der dotierend wirkenden Wasserstoff-Defekt-Komplexe bewirkt. Die Implantation von Wasserstoff und die zuletzt genannte Temperaturbehandlung können gegebenenfalls auch durch eine Wasserstoff-Plasmabehandlung zwischen 200–300°C mit nachfolgender Temperung zwischen 400–500°C oder durch eine Wasserstoff-Plasmabehandlung zwischen 400–500°C ohne nachfolgende Temperung ersetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Verwendung des Verfahrens nutzt in vorteilhafter Weise aus, dass die Effektivität einer Gitterschädigung in beispielsweise Silizium für Helium und Wasserstoff vollkommen verschieden ist. Dies wird aus den Darstellungen der 2 und 3 sofort ersichtlich.
  • Wie nämlich ein Vergleich der 2 für ein Damageprofil bei einer Implantation von Wasserstoff mit 3 für ein Damageprofil bei einer Implantation mit Helium zeigt, ist die Peakkonzentration der mit Helium erzeugten Schädigung (vgl. 3) bei gleicher Dosis um einen Faktor 25 höher als im Falle von Wasserstoff. Selbst im Tailbereich unterhalb des Spitzenwerts liegt die Schädigung für Helium noch um einen Faktor 10 höher als für Wasserstoff. Allerdings ist die Energie bei der Heliumimplantation mit 6,0 MeV deutlich höher als bei der Implantation von Wasserstoff mit 1,6 MeV, was auf dem erheblich größeren Atomradius von Helium im Vergleich zu Wasserstoff zurückzuführen ist. Diese höhere Energie wird benötigt, um ungefähr die gleiche Eindringtiefe d für Helium und Wasserstoff zu erhalten.
  • Durch die Schädigung des Kristallgitters mittels einer nicht dotierend wirkenden Implantation von beispielsweise Helium lässt sich so die implantierte Dosis für die schädigende Hochenergieimplantation um einen Faktor 25 im Peakbereich bzw. um einen Faktor 10 im Tailbereich reduzieren.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer Heliumimplantation zur Schädigung des Kristallgitters das Peak/Tailverhältnis bei Helium erheblich größer ist als bei Wasserstoff, was sofort aus einen Vergleich der 2 und 3 folgt: Bei gleichen Spitzenwerten ist bei einer Wasserstoffimplantation die Schädigung im Tailbereich erheblich größer als bei einer Heliumimplantation. Dieses größere Peak/Tailverhältnis bei Helium ermöglicht eine erheblich gesteigerte Welligkeit von Dotierprofilen, als diese mit einer Wasserstoffimplantation zu erzielen sind. Wellige Dotierprofile steigern aber die Avalanchefestigkeit speziell von Kompensationsbauelementen, sofern durch die eingebrachten Kompensationsgebiete noch keine Sättigungseffekte hervorgerufen werden.
  • Aus der folgenden Tabelle sind die Vorteile der reduzierten Dosis einer Heliumimplantation gegenüber einer Wasserstoffimplantation ersichtlich:
    Figure 00090001
  • 2100 WSPW ist hier als Referenz hergenommen, da diese Zahl ungefähr dem Durchsatz eines Bor-Ultrahochenergie-Implanters entspricht.
  • Die wesentlichen drei Schritte der erfindungsgemäßen Verwendung des Verfahrens können beispielsweise in folgender Weise vorgenommen werden:
    Zunächst wird nach einer üblichen Fototechnik eine maskierte Helium-Hochenergieimplantation mit einer Dosis von 4 E 13 cm–2 und einer Energie zwischen 1 und 6 MeV vorgenommen. Die Dosis ist hier erheblich niedriger als bei einer Wasser stoffimplantation, bei welcher eine Dosis von 1 E 15 cm–2 erforderlich wäre.
  • Es schließt sich sodann eine maskierte niederenergetische Implantation von Wasserstoff mit einer Energie von beispielsweise 200 keV und einer Dosis von 5 E 15 cm–2 als zweiter Schritt an.
  • Schließlich folgt noch eine Temperung bei etwa 350°C bis 500°C für eine Zeitdauer von ungefähr 30 Minuten.
  • Die Vorteile der obigen Helium-Hochenergieimplantation ergeben sich für einzelne Energiestufen aus der folgenden Tabelle:
    Figure 00100001
  • Die Erfindung ist auch auf andere Halbleitermaterialien als Silizium anwendbar. Ebenso können anstelle von Helium auch andere Elemente zur Schädigung des Kristallgitters angewandt werden.

Claims (3)

  1. Verwendung eines Verfahrens, bei dem in einem Halbleiterkörper Defekte erzeugt und mit Wasserstoff korrelierte Defekt-Komplexe ausgebildet werden, und das die folgenden Schritte umfasst: – (a) die Defekte werden durch Hochenergie-Ionenimplantation von Helium bei einer Energie zwischen 1 und 6 MeV erzeugt, – (b) sodann wird eine niederenergetische Wasserstoff-Implantation bei einer Energie von etwa 200 keV vorgenommen, und – (c) schließlich erfolgt eine Temperung bei Temperaturen zwischen 350°C und 500°C für eine Zeitdauer von etwa 30 Minuten zum Dotieren des Halbleiterkörpers.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren die Dosis bei der Implantation von Heliumionen im Bereich von 1 E 13 cm–2 und 1 E 14 cm–2 liegt.
  3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren das Dotieren in einem Siliziumkörper vorgenommen wird.
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