DE2200710C3 - Gebinde für Schaustellungsstücke - Google Patents
Gebinde für SchaustellungsstückeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem bekannten Gebinde für Schaustellungsstücke, bestehend aus einem
Tragkörper und zwei durchsichtigen, aneinander liegenden Kunststoffolien, die mit ihren offenen Enden sich
gegenüberliegende Vertiefungen zur Aufnahme der Schaustellungsstücke und einen in Richtung der
Vertiefungen hochgezogenen, umlaufenden Kragen zur Abstützung im Tragkörper aufweisen.
Für die Aufnahme von Schaustellungsstücken, insbesondere der kosmetischen Industrie, sind Gebinde
bekannt, die aus zwei meist spiegelbildlich gestalteten Kunststoffolien bestehen, die von einem Tragkörper
aufgenommen werden. Die beiden Kunststoffolien weisen dabei in ihrer ebenen Grundfläche jeweils
mindestens eine im Thermoformverfahren geformte Vertiefung auf, deren Form und Größe so bemessen
sind, daß zwei sich gegenüberliegende Vertiefungen zweier mit ihren Grundflächen aneinander liegender
Kunststoffolien ein Schaustellungsstück fast spielfrei aufzunehmen vermögen. Der äußere Rand jeder
Kunststoffolie ist dabei als in Richtung der Vertiefung hochgezogener, umlaufender Kragen ausgebildet, dessen
Höhe die größte Tiefe einer Vertiefung der Kunststoffolie geringfügig überschreitet. Der Tragkörper
ist üblicherweise als Schachtel mit einem aus Pappe bestehenden Unter- bzw. Hinterteil und einem aus
durchsichtigem Kunststoff bestehenden Ober- bzw. Vorderteil gebildet, in die die beiden mindestens ein
Schaustellungsstück aufnehmenden Kunststoffolien derart eingesetzt werden, daß sie sich spielfrei mit ihren
Kragen im Tragkörper abstützen und damit die Lage des Schaustellungsstückes in bezug auf den Tragkörper
sichern. Im Hinblick darauf, daß derartig ausgebildete Gebinde stapelbar sein müssen, ist eine stabile
Ausbildung der beiden Tragkörperteile erforderlich, ■· wodurch sich ein sehr aufwendiges Gebinde ergibt.
Weiterhin besteht bei einem solchen Gebinde die Gefahr, daß die schachtelartig zusammengesetzten
Tragkörperteile auseinandergehen und die Kunststoffolie mit dem Schaustellungsstück herausfallen. Es ist zwar
ι« möglich, die beiden Tragkörperteile durch besondere
Mittel lösbar miteinander zu verbinden; dies verteuert jedoch das Gebinde.
Aus »Modem Packaging 1968, Heft 8, S. 70«, ist ein
Gebinde bekannt, das in einem als Faltkarton
ι.s ausgebildeten Tragkörper zwei Kunststoffolien aufweist,
die vermittels von Vertiefungen zwei Schaustellungsstücke zwischen sich aufnehmen. Die Kunststoffolien
sind mit schräg aus der Grundebene der Kunststoffolien herausgeformten Kragen ausgestattet,
so die sich auf Seitenflächen des Faltkartons abstützen.
Damit ist die wirksame Grundfläche der Kunststoffolie gegenüber den Abmessungen des Tragkörpers unliebsam
reduziert, und die Kunststoffolien vermögen zur Versteifung des Tragkörpers nur unwesentlich beizutra-
2s gen, zumal der Tragkörper seitlich nicht fest geschlossen
ist. Die aus Gründen der Stabilität des Tragkörpers relativ kleine Sichtöffnung desselben gibt weder in
erwünschter Weise die Schaustellungsstücke auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln voll der Sicht preis, noch
erlaubt sie eine ausreichende Ausleuchtung der Schaustücke. Der gewünschte Zweck, Schaustellungsstücke in einem stabilen Gebinde voll der Sicht
darzubieten, wird also nicht erreicht.
Das DT-Gbm 19 21821 zeigt ein gattungsfremdes
.15 Gebinde, das Schaustellungsstücke in Ausnehmungen
einer einzigen Kunststoffolie hält, die unter Bildung eines Steges U-förmig so gefaltet ist, daß die
Grundflächen der Schenkel der Kunststoffolie mit Abstand einander gegenüberstehen und die Schaustellungsstücke
durch die von ihnen teilweise durchgriffenen Ausschnitte fixiert, zwischen sich einschließen. Nur
die dem Steg parallelen freien Schenkel der Kunststofffolie sind mit Kragen ausgestattet, und die Kunststoffolie
wird durch einen äußeren Umfassungsrahmen zusammengehalten, der beidseitig mit breiten Randstreifen
ausgestattet ist, die zum Schließen des Gebindes einwärts gefalzt werden und, durch steile Flächen der
Schaustellungsstücke fixiert, schräg gegen die Kunststoffolie gelegt diese abstützen.
Mittels derartiger Ausnehmungen lassen sich jedoch nur Schaustellungsstücke halten, die mindestens bezüglich
einer Dimension von der Mittelebene nach außen hin zurücktreten, und das Einwärtsfalten der Randstreifen
läßt sich, ohne deren Steifigkeit zu beeinträchtigen,
SS nur entlang schräger Konturen der Ausstellungsstücke bewirken. Zur Versteifung des Gebindes vermögen die
in Abstand voneinander gehaltenen, Ausnehmungen aufweisenden und schon durch das Halten der
Ausstellungsstücke elastisch aus ihrer Hauptebene
(10 gedrückten Kunststoffolien nur ungenügend beizutragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde für Schaustellungsstücke zu schaffen, das bei
einfachem und dennoch stabilem Aufbau die Schaustel-
()S lungsstücke weitgehend frei und offen sowohl der
Beleuchtung als auch der Sicht darbietet, und das sich den Beanspruchungen selbst ungünstiger Transport-
und Stapelverhältnisse gewachsen zeigt.
22 OO 710
Die Aufgabe wird gelöst, indem der Tragkörper des gattungsgemäßen Gebindes gemäß der Erfindung aus
einem geschlossenen, sich über die Kragen beiden Kunststoffolien erstreckenden Rahmen gebildet ist, der
an seinen offenen Stirnflächen Vorsprünge aufweist, welche die freien Enden der allseitig am Rahmen
anliegenden Folienkragen abstützen. Diese Ausbildung des Tragkörpers ermöglicht es, daß die Kunststoffolien
mit dem Schaustellungsstück unter geringfügiger elastischer Verformung der Kragen in den Tragkörper
eingesteckt werden. Die Kragen liegen in dieser Arbeitsstellung an den Innenseiten der Vorsprünge an
und sichern hierdurch die Lage des Schauttellungsstükkes in bezug auf den Tragkörper.
Bewährt hat es sich, die Vorsprünge als sich über den
gesamten Rand des Rahmens erstreckende Leisten auszubilden; hierdurch wird eine besonders gute
Abstützung der Folienkragen im Tragkörper erzielt. Um eine besonders einfache Fertigung des Tragkörpers
zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß der Rahmen mit den Vorsprüngen vorzugsweise aus Kunststoff
besteht Selbstverständlich können Rahmen und/oder Vorsprünge auch aus Holz und/oder Pappe und/oder
aus anderen Werkstoffen hergestellt sein. Dabei kann der Rahmen mit den Vorsprüngen einstückig gefertigt
sein.
Insbesondere wenn der Tragkörper aus Pappe besteht können die Vorsprünge für die Abstützung der
Folienkragen auch durch vorgestanzte, leicht nach innen ausgeklinkte Zungen gebildet sein.
Die Merkmale der Erfindung werden folgend an Hand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit
diese darstellenden Zeichnungen erläutert. Es zeigt hierbei
Fig. 1 im Querschnitt ein einen Kunststoff-Tragkörper aufweisendes Gebinde,
F i g. 2 im abgebrochenen Querschnitt ein einen aus Karton bestehenden Tragkörper aufweisendes Gebinde,
und
F i g. 3 in perspektivischer Ansicht den zum Halten der Kunststoffolien mit Zungen ausgestatteten Tragkörper
des Gebindes nach F i g. 2.
Die in den F i g. 1 und 2 der Zeichnung als Ausführungsbeispiele im Schnitt dargestellten Gebinde
1 und 15 dienen je zur Aufnahme von zwei Schaustellungsstücken, und zwar von einem flaschenartigen
Körper 2 und einem quaderförmigen Körper 3. Das Gebinde 1 der F i g. 1 besteht aus einem Tragkörper
4, der als geschlossener Rahmen ausgebildet und aus Kunststoff einstückig gefertigt ist. Der Tragkörper 4
weist dabei im Querschnitt ein verhältnismäßig breites und flaches Profil auf. An beiden Stirnflächen dieses
rahmenartigen Tragkörpers 4 sind in den freien Querschnitt des Tragkörpers 4 ragende Vorspränge 5
und 6 angeordnet, die einstückig mit dem Tragkörper 4 gefertigt und in diesem Ausführungsbeispiel als sich
über den gesamten Rand erstreckende Leisten ausgebildet sind.
Im Tragkörper 4 sind zwei im Thermoformverfahren verformte, durchsichtige Kunststoffolien 7 und 8
angeordnet, die mit ihren ebenen Grundflächen 9 und 10
s aneinander liegen. In jeder Folie 7 und 8 sind nach außen
gerichtete Vertiefungen 11,11a, 12 und 12a eingearbeitet,
in welche die Körper 2,3 spielfrei oder fast spielfrei eingelegt werden, d. h. die Form dieser Vertiefungen 11,
11a, 12, 12a entspricht den Konturen der Körper 2, 3.
ίο Der Rand dieser Kunststoffolien 7, 8 weist die Form
eines in Richtung der Vertiefungen 11, lla, 12, 12a
hochgezogen, umlaufenden Kragens 13, 14 auf, deren summarische Höhe dem Abstand zwischen den
Vorsprüngen 5, 6 des Tragkörpers 4 entspricht Über
ι s diese Kragen 13,14 stützen sich die Kunststoffolien 7,8
im Tragkörper 4 ab und sichern damit die Lage der Körper 2,3 in bezug auf den Tragkörper 4.
Das Einsetzen der Kunststoffolien 7, 8 in den Tragkörper 4 geschieht in der Weise, daß die
j ο Kunststoffolien 7, 8, insbesondere aber deren Kragen
13,14, geringfügig elastisch verformt werden. Nach dem Einsetzen der Folien 7,8 rasten die Kragen 13,14 hinter
den Vorsprüngen 5, 6 ein. Der Tragkörper 4 sichert dabei durch seine Belastbarkeit die Stapelmöglichkeit
2s des Gebindes 1.
Eine andere Ausführung des Gebindes 15 ist an Hand der Fig. 2 und 3 erläutert Im abgebrochenen
Querschnitt der F i g. 2 sind, entsprechend dem Gebinde 1 der Fig. 1, Kunststoffolien 7 und 8 gezeigt, die mit
ίο ihren Vertiefungen 11 und lla den flaschenartigen
Körper 2 umschließen und seitlich in sie abschließende Kragen 13 und 14 enden. Gehalten sind die Kunststoffolien
7 und 8 in einem in Fig. 3 perspektivisch dargestellten Tragkörper 16, der aus Pappe, Karton,
ebenfalls einer Kunststoffolie od. dgl. hergestellt sein kann. Aus dem Tragkörper 16 sind Laschen 17 und 18
zweckmäßig so ausgestanzt, daß sie elastisch in den vom Tragkörper umschlossenen Raum hineinragen. Beim
Eindringen der Kunststoffolien 7 und 8 federn daher die Laschen in die Ebene des Tragkörpers zurück, um nach
Passieren des jeweiligen Kragens sich wieder aufzurichten und beim Zurückschieben desselben diesen zu
übergreifen. Die Laschen bilden damit entsprechend den in Fig. 1 gezeigten Leisten Vorsprünge zum
■45 Abstützen der Folienkragen. Als vorteilhaft erweist sich
die einfache Herstellung durch einen Stanzvorgang; es ist jedoch auch möglich, mit zwei Kartonschichten oder
beispielsweise einer Kunststoff- und einer inneren, die Laschen aufweisenden Kartonschicht zu arbeiten. In
allen Fällen wird ein sicherer Halt der Kunststoffolien erreicht. Bei der Anwendung von Laschen gemäß F i g. 2
und 3 ergibt sich, wie auch bei einer Zurückverlegung der Vorsprünge 5 und 6 der Fig. 1, der Vorteil einer
Verringerung der Höhe der Kragen 13 und 14 der Kunststoffolien 7 und 8, so daß sich hier zusätzlich eine
Materialersparnis ergibt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Gebinde für Schaustellungsstücke, bestehend aus einem Tragkörper und zwei durchsichtigen,
aneinander liegenden Kunststoffolien, die mit ihren offenen Enden sich gegenüberliegende Vertiefungen
zur Aufnahme der Schaustellungsstücke und einen in Richtung der Vertiefungen hochgezogenen, umlaufenden
Kragen zur Abstützung im Tragkörper aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (4) aus einem geschlossenen, sich
über die Kragen (13,14) beider Kunststoffolien (7,8)
erstreckenden Rahmen gebildet ist, der an seinen offenen Stirnflächen Vorsprünge (5, 6) aufweist,
welche die freien Enden der allseitig am Rahmen anliegenden Folienkragen (13,14) abstützen.
2. Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (5,6) als sich über den
gesamten Rand des rahmenartigen Tragkörpers (4) erstreckende Leisten ausgebildet sind.
3. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (4) mit den
Vorsprüngen (5, 6) vorzugsweise aus Kunststoff besteht.
4. Gebinde nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Tragkörper (4) mit den Vorsprüngen (5,6) einstückig gefertigt ist.
5. Gebinde nach Anspruch 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (16) vorzugsweise
aus Pappe besteht und die Vorsprünge für die Abstützung der Kragen (13,14) der Kunststoffolien
durch vorgestanzte Zungen (15,16) gebildet sind.
Priority Applications (7)
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Publications (3)
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| DE2200710A1 DE2200710A1 (de) | 1973-07-19 |
| DE2200710B2 DE2200710B2 (de) | 1977-05-26 |
| DE2200710C3 true DE2200710C3 (de) | 1978-01-05 |
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