DE1436985C - Selbstbedienungsverpackung, insbe sondere für Bleistiftspitzer - Google Patents
Selbstbedienungsverpackung, insbe sondere für BleistiftspitzerInfo
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Description
1 2
Die Erfindung betrifft eine Selbstbedienungs- , daß sie ein unbeobachtetes Herausnehmen der Gegen-
Verpackung für kleine stapelbare Gegenstände, ins- stände erschwert.
besondere für Bleistiftspitzer. Sie hat die Form eines Um die Entnahme eines Gegenstandes zu erleichaus
durchsichtiger Kunststoffolie geformten Schach- tern, ist es zweckmäßig, das Schachtende an der Enttes
von der Querschnittsform der zu verpackenden 5 nahmeöffnung zu einem Kästchen zu erweitern, desGegenstände
mit einem abgewinkelten Rand, der sen Höhe geringer als die Schachthöhe ist, und die
gegen eine formstabile, den Schacht allseitig über- seitliche Grifföffnung durch Einschneiden der Deckragende
Unterlage versiegelt ist und der mit einer fläche des Kästchens zu bilden.
Entnahmeöffnung in der Frontfläche am Schacht- Um der Kästchenwand eine genügende Steifigkeit
ende versehen ist. Eine Selbstbedienungsverpackung io zu geben, ist es zweckmäßig, den Einschnitt in der
dieser Art ist aus der USA.-Patentschrift 3 062 366 Kästchendeckfläche gegenüber der äußeren Kästchenbekannt, wand unter Bildung einer Leiste zurückzusetzen.
Um den wesentlichen Fortschritt, den die Erfin- Mit der neuen Verpackung lassen sich auch eindung
bringt, leichter zu überblicken, sei die bekannte fach sogenannte Sortimentsverpackungen herstellen,
Verpackung näher erläutert. Zur Aufnahme des 15 d. h. Verpackungen mit einer größeren Anzahl glei-Schachtes
dient eine gedoppelte, plattenförmige eher oder unterschiedlicher Gegenstände, z. B. Blei-Unterlage,
deren Frontplatte mit einem Ausschnitt stiftspitzer, und zwar dadurch, daß sie eine Mehrzahl
entsprechend der Schachtform versehen ist, während aus einem Folienstück einstückig geformten, rings
die Rückplatte zum Abschluß dieses Ausschnittes gegen eine gemeinsame Unterlage versiegelter
dient. Der Schacht mit seinem Rand wird in Form 20 Schächte aufweist, deren Entnahmeöffnungen nach
eines Zuschnittes aus einer Folienbahn geschnitten der gleichen Seite gerichtet sind,
und gefalzt. Er wird dann von rückwärts durch die Sollen Gegenstände verschiedenen Querschnittes in Frontwand hindurchgeschoben, wobei sich die Rand- einer solchen Sortimentspackung bereitgehalten werkante um den Ausschnitt legt. Hierauf wird die Rück- den, so werden in einer besonderen Ausführungsform platte aufgelegt, welche die Randkante gegen die 25 die Schächte nach den entsprechenden Querschnitts-Rückseite der Frontplatte drückt. profilen der unterschiedlichen Gegenstände geformt.
und gefalzt. Er wird dann von rückwärts durch die Sollen Gegenstände verschiedenen Querschnittes in Frontwand hindurchgeschoben, wobei sich die Rand- einer solchen Sortimentspackung bereitgehalten werkante um den Ausschnitt legt. Hierauf wird die Rück- den, so werden in einer besonderen Ausführungsform platte aufgelegt, welche die Randkante gegen die 25 die Schächte nach den entsprechenden Querschnitts-Rückseite der Frontplatte drückt. profilen der unterschiedlichen Gegenstände geformt.
Demgegenüber besteht die Erfindung in ihrem Die Erfindung sei an Hand der in den Zeichnungen
ersten Teil darin, daß der Schacht mit seinem Rand dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt
aus Folie gezogen und mit seinem Rand auf der F i g. 1 eine Aufsicht auf eine Verpackung gemäß
Unterlage versiegelt ist. 30 der Erfindung,
Daß hierdurch eine wesentliche Vereinfachung der F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der
Fertigung erzielt wird, ist ohne weiteres erkennbar. Fig. 1,
Es entfallen die Herstellung eines Zuschnittes, dessen F i g. 3 einen vom Spitzer der F i g. 1 abweichen-
Falzen, die doppelwandige Unterlage, der Verschluß den Spitzer,
der doppelwandigen Unterlage nach Einsetzen des 35 F i g. 4 eine Verpackung für diesen Spitzer,
Schachtes durch Verkleben. F i g. 5 eine Verpackung für große Doppelspitzer,
Bei der bekannten Verpackung liegt die Entnahme- F i g. 6 eine Abänderung des Schachtendes in
Öffnung unmittelbar am Schachtende und ist durch Bodennähe,
einen federnden Lappen abgedeckt, der vor dem Ein- F i g. 7 eine andere Ausbildung des Schachtendes
setzen des Schachtes in die Unterlage durch Erwär- 40 in Bodennähe,
mung biegsam gemacht und eingebogen wird, worauf Fig. 8 einen Schacht mit anderer Anordnung der
so lange gewartet werden muß, bis er wieder form- nachgiebigen Lappen an der Entnahmeöffnung,
stabil ist. Der eingebogene Lappen stützt jeweils den F i g. 9 einen Doppelspitzer von trapezförmigem
zu entnehmenden Gegenstand ab. Die Verpackung ist Querschnitt,
nur so lange sicher, wie der eingebogene Lappen hält. 45 Fig. 10 eine Verpackung für Spitzer nach Fig. 9.
Wenn eine größere Anzahl von Gegenständen im Fig. 11 eine Verpackung für ein Spitzensortiment,
Schacht liegt, besteht die Gefahr, daß nach Entnahme Fig. 12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII der
einiger Gegenstände der Lappen nicht mehr genügend Fig. 11,
zurückfedert, so daß die Gegenstände herausfallen. F i g. 13 einen Schnitt nach der Linie XIII-XII der
Der bekannten Ausführungform gegenüber besteht 50 Fig. 11,
die Erfindung in ihrem zweiten Teil darin, daß die Fig. 14 einen Schnitt nach der Linie XIV-XIV
Entnahmeöffnung in der Frontfläche unter Bildung derFig. 11.
einer das Herausfallen der Gegenstände verhindern- Bei der Verpackung nach den Fig. 1 und 2 ist an-
den Leiste gegenüber dem Schachtboden zurück- genommen, daß Spitzer mit gewölbten Seitenflächen
gesetzt und zur-Bildung einer zusätzlichen seitlichen' 55 verpackt werden sollen. Die Außenform der Spitzer
Entnahmeöffnung über mindestens einen Teil einer ist aber verständlicherweise " von untergeordneter
Schachtseitenwand heruntergezogen ist. Bei dieser Bedeutung.
Ausbildung ruht der der Entnahmeöffnung benach- Der die Spitzer 2 aufnehmende Schacht 1 ist aus
barte Gegenstand in einer Art Schale, aus der er über Folie gezogen und hat einen im wesentlichen rechtdie
seitliche Griffföfnung leicht entnommen werden 60 eckigen Querschnitt mit schwach trapezförmig gekann.
Ein ungewolltes Herausfallen der Gegenstände neigten Seitenflächen. Die Neigung ist lediglich für
aus dem Schacht ist nicht möglich. den Herstellungsvorgang erforderlich und hat funk-
Die Sicherung gegenüber Herausfallen kann in tionell keine Bedeutung.
einer Weiterbildung dadurch erhöht werden, daß die Am Kopf 4 ist der Schacht abgeschlossen. 5 ist eine
Entnahmeöffnung in der Frontwand mindestens teil- 65 formstabile Unterlage, beispielsweise aus Karton. Sie
weise durch einen quer in die Frontfläche ein- könnte aber auch aus einem anderen Werkstoff, etwa
geschnittenen Lappen abgedeckt ist. Diese Abdeck- aus Kunststoff, bestehen. Der Schacht ist rings von
kung hat noch einen weiteren Vorteil, nämlich den, einer Randkantc 6 umgeben, die durch Erwärmung
) und Druck mit der Unterlage 5 verbunden, z. B. versiegelt,
ist. Bei der Versiegelung wird in die Randkante zweckmäßig eine Riffelung eingeprägt, nicht
nur um der Verpackung ein gefälliges Aussehen zu geben, sondern auch um die Stabilität zu vergrößern.
Die Spitzer 2 werden in den Schacht eingelegt, die Unterlage 5 wird auf die offene Schachtseite aufgelegt,
und dann werden Unterlage und Schacht miteinander versiegelt. Die Verpackung ist gebrauchsfertig.
Am Boden ist der Schacht 1 bei 7 nach innen eingewölbt, bildet hier also eine Art tragendes Gewölbe.
Weiter ist die Frontfläche des Schachtes zur Bildung der nachgiebigen Lappen 8 und 9 und seitlich zur
Bildung der Grifföffnungen 10 ausgestanzt.
Zur Entnahme eines Spitzers wird dieser beiderseits an den Öffnungen 10 gefaßt und unter Aufbiegen
der nachgiebigen Lappen 8 und 9 nach vorn herausgezogen. Die Säule der verbleibenden Spitzer
rutscht nach.
Bei der Verpackung nach F i g. 4 ist angenommen, daß Spitzer entsprechend F i g. 3 verpackt sind. Die
^ Verpackung ist aber auch für andere Spitzerformen brauchbar. Sie unterscheidet sich von der nach
Fig. 1 dadurch, daß nur ein einziger nachgiebiger Lappen 11 angestanzt ist. Der an der Entnahmeöffnung
liegende Spitzer stützt sich gegen die Kante 12 ab.
F i g. 5 zeigt eine Verpackung analog der nach Fig. 1, jedoch für große Doppelspitzer. Die Entnahmeöffnung
weist wieder die nachgiebigen Lappen 8 und 9 und die seitlichen Grifföffnungen 10 auf,
nur daß die Entnahmeöffnung 14 jetzt entsprechend größer ist. Die Lappen 8 und 9 dagegen können die
gleiche Größe wie in Fig. 1 haben, brauchen also
nicht ebenfalls vergrößert zu werden.
Bei den bisher beschriebenen Ausführungen sind zwei Arbeitsgänge erforderlich, ein Arbeitsgang zum
Ausstanzen der Entnahmeöffnungen 14 und der nachgiebigen Lappen 8 und 9 und ein zweiter Arbeitsgang
zum Ausstanzen der beiden seitlichen Griff-Öffnungen 10. Fig. 6 zeigt eine Ausbildung, bei der
das Ausstanzen in einem einzigen Arbeitsgang durch-, geführt werden kann, und zwar dadurch, daß der
Schacht in der Zone der Entnahmeöffnung 14 etwas nach außen gewölbt ist. Es entsteht auf diese Weise
eine Art Absatz 15, der im gleichen Arbeitsgang wie die Öffnung 14 durchgestanzt werden kann, so daß
die Grifföffnungen 10 entstehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 7 ist diese
Auswölbung noch weiter getrieben, so daß sich Ausbuchtungen 16 ergeben, in welche die Grifföffnungen
10 gleichzeitig mit der Entnahmeöffnung 14 eingestanzt werden können. Bei dieser Form ist eine
etwas günstigere Möglichkeit des Ergreifens des Spitzers mit den Fingern gegeben, da der Querdurchmesser
der Grifföffnung größer als die Spitzerlänge ist.
Bei dem Beispiel nach F i g. 8 sind die nachgiebigen Lappen 17, 18 seitlich des Spitzers 2 aus-
: gestanzt. In diesem Fall wird also der Spitzer von . oben übergriffen und durch die Lappen 17 und 18
durchgezogen. Die Anordnung wird man allerdings nur dann wählen, wenn die Spitzerwände so weit eingekehlt
sind, daß man sie gut erfassen kann.
Fig. 10 zeigt eine Verpackung für Doppelspitzer nach Fig. 9 mit einem trapezförmigen Querschnitt.
Der Schacht hat in diesem Falle einen entsprechenden Querschnitt. Da es sich dabei um Spitzer relativ
großen Gewichts handelt, sind in der Zone der Entnahmeöffnung 14 Sicken 21 zur Erhöhung der Festigkeit
eingeprägt.
Weitere Ausbildungsmöglichkeiten des Gegenstandes der Erfindung seien an Hand der Fig. 11 bis
14 erläutert. Es soll hierdurch zunächst gezeigt werden, wie eine sogenannte Sortimentsverpackung
geschaffen werden kann, d. h. eine Verpackung für je
ίο eine Mehrzahl unterschiedlich geformter Gegenstände,
in diesem Falle Bleistiftspitzer. Man könnte aber z. B. auch daran denken, in zwei Schächten
Spitzer, im dritten Schacht Radiergummis feilzuhalten. Die drei Schächte 21, 22, 23 sind mit den
dazwischenliegenden Stegen 24, 25 und der ringsumlaufenden Kante 26 aus einem Folienstück geformt.
Randkante 26 und Stege 24, 25 sind auf der Unterlage 27 versiegelt, und zwar zweckmäßig wieder mit
der Rillenprägung6 nach Fig. 1. Die Spitzer in den
drei Schächten sind unterschiedlich in Form und Größe, so daß ein Sortiment von drei Ausführungen
angeboten wird.
Die Schächte zeigen nun einige Weiterbildungen der Erfindung, die aber bei einem solchen Sortiment,
nicht wie dargestellt, unterschiedlich sein müssen, sondern bei allen Schächten gleich sein können.
Das Ende des Schachtes 21 ist bei 27 und 28 seitlich vorgezogen, so daß eine Art Kästchen entsteht,
dessen Breite größer als die Spitzerlänge ist. Der Spitzer kann in diesem Kästchen seitlich verschoben
werden, so daß ein Fassen zum Herausnehmen erleichtert wird. Bei diesem Beispiel ist ein nachgiebiger
Lappen 29 aus der Frontfläche ausgeschnitten, der kurzer als die Entnahmeöffnung 31 ist und bei
30 ansetzt. Es bleibt also von der Frontfläche ein Streifen 32 bestehen, der festigkeitserhöhend wirkt,
in gleicher Weise wie der stehend bleibende rechte Randstreifen 33. Besonders bedeutungsvoll ist folgendes:
Die Entnahmeöffnung 31 ist auf der Frontfläche des Schachtes 21 so weit nach oben verschoben,
daß eine untere Leiste 34 (F i g. 14) stehen bleibt, die ein Herausfallen des Spitzers aus der Entnahmeöffnung
verhindert. Der nachgiebige Lappen 29 ist also in diesem Falle nur eine zusätzliche Sicherung
gegen Herausfallen und erschwert außerdem die unbefugte und unbemerkte Entnahme.
Das untere Ende des Schachtes 22 ist ähnlich ausgebildet, nur daß die linke Ausbauchung 35 kleiner
als die rechte Ausbauchung 36 ist. Auch hier hat der Spitzer wieder die Möglichkeit einer seitlichen Verschiebung
bei der Entnahme. Stehengeblieben sind auch hier die Randleisten 37 und 38 und die untere
Leiste 39. Dagegen ist der Lappen 29 des Schachtes 21 hier weggelassen.
Die Ausführung des rechten Schachtes 23 ist im wesentlichen die gleiche, wie die des Schachtes 21,
nur daß hier wegen der größeren Spitzer die kästchenartige Erweiterung des Schachtes vergrößert ist.
Bei allen drei Schächten sind in der Zone der Entnahmeöffnung Sicken 40, 41 eingeformt.
Bei allen drei Schächten sind in der Zone der Entnahmeöffnung Sicken 40, 41 eingeformt.
Claims (7)
1. Selbstbedienungsverpackung für kleine stapelbare Gegenstände, wie Bleistiftspitzer, Radiergummi
u. ä. in Form eines aus durchsichtiger Kunststoffolie geformten Schachtes von der Querschnittsform
der zu verpackenden Gegenstände
mit einem abgewinkelten Rand, der gegen eine formstabile, den Schacht allseitig überragende
Unterlage versiegelt, insbesondere verschweißt und mit einer Entnahmeöffnung in der Frontfläche
am Schachtende versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schacht(1) mit
seinem Rand (6) aus Folie gezogen und daß die Entnahmeöffnung (14) in der Frontfläche unter
Bildung einer das Herausfallen der Gegenstände verhindernden Leiste gegenüber dem Schachtboden
(7) zurückgesetzt und zur Bildung einer zusätzlichen seitlichen Grifföffnung (10) über einen
Teil mindestens einer Schachtseitenwand heruntergezogen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schachtende an der seitlichen
Griff öffnung (10) zu einem Kästchen (27, 28) erweitert ist, dessen Höhe geringer als die
Schachthöhe ist, und die seitliche Grifföffnung durch Ausschneiden der Deckfläche des Kästchens
(27,28) gebildet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt in der
Kästchendeckfläche gegenüber der äußeren Kästchenwand unter Bildung einer Leiste (32) zurückgesetzt
ist.
4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schachtende auf
beiden Seiten kästchenförmig erweitert ist.
5. Verpackung nach einem oder mehreren der Voransprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entnahmeöffnung in der Frontwand mindestens teilweise durch einen quer in die Frontfläche eingeschnittenen
Lappen (8, 9; 17,18) abgedeckt ist.
6. Verpackung nach einem oder mehreren der Voransprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie
eine Mehrzahl aus einem Folienstück einstückig eingeformter, rings gegen eine gemeinsame Unterlage
versiegelter Schächte (21, 22, 23) aufweist, deren Entnahmeöffnungen nach der gleichen
Seite gerichtet sind.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schächte zur Aufnahme
von Gegenständen verschiedenen Querschnittes nach entsprechenden Querschnittsprofilen geformt
sind (F i g. 12 und 13).
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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