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DE7200463U - Gebinde für Schaustellungsstücke - Google Patents

Gebinde für Schaustellungsstücke

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Publication number
DE7200463U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
support body
projections
collar
container
plastic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7200463U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FA W INGELBACH
Original Assignee
FA W INGELBACH
Publication date
Publication of DE7200463U publication Critical patent/DE7200463U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

PATENTANWÄLTE F.W. H EMM ERICH· G ElR D *M$) <_ k E ή ■ [J. QRQSSE
7. Januar 1972 g.ni 71 55o
Wilhelm Ingelbach, 5l6l Merken, Industriestraße
Gebinde für Schaustellungsstücke
Die Neuerung bezieht sich auf ein Gebinde für Schaustellungsstücke, bestehend aus einem Tragkörper und zwei durchsichtigen, aneinander liegenden Kunststoffolien, die mit ihren offenen Enden sich gegenüber liegende Vertiefungen zur Aufnahme der Schaustellungsstücke und einen in Richtung der Vertiefungen hochgezogenen, umlaufenden Kragen zur Abstützung im Tragkörper aufweisen.
Für die Aufnahme von Schaustellungsstücken, insbesondere der kosmetischen Industrie, sind Gebinde bekannt, die aus zwei meist spiegelbildlich gestalteten Kunststoffolien bestehen, die von einem Tragkörper aufgenommen werden. Die beiden Kunststoffolien weisen dabei in ihrer ebenen Grundfläche jeweils mindestens eine im Thermoformverfahren geformte Vertiefung auf, deren Form und Größe so bemessen ist, daß zwei sich gegenüber liegende Vertiefungen zweier mit ihrer Grundfläche aneinander liegender Kunststoffolien ein Schaustellungsstück fast spielfrei aufnehmen können. Der äußere Rand jeder Kunststofffolie ist dabei als in Richtung der Vertiefung hochgezogener, umlaufender Kragen ausgebildet, dessen Höhe geringfügig größer ist als die größte Tiefe einer Vertiefung in einer Kunststofffolie. Der Tragkörper ist als Schachtel aus einem aus Pappe bestehenden Unter- bzw. Hinterteil und einem aus durchsichtigem Kunststoff bestehenden Ober- bzw. Vorderteil gebildet, in die die beiden mindestens ein Schaustellungsstück aufnehmenden Kunststoffolien derart eingesetzt werden, daß sie sich spielfrei mit ihren Kragen im Tragkörper abstützen und damit die Lage des Schaustellungsstückes in bezug auf den Tragkörper sichern. Im Hinblick darauf, daß derartig ausgebildete Ge-
PATENTANWÄLTE F .W. H EM M E R ICH · G Ej* D MjOi. b E rf · rf. QR Q SSE - 2 -
\o
binde stapelbar sein müssen, ist eine stabile Ausbildung der beiden Tragkörperteile erforderlich, wodurch sich ein sehr aufwendiges Gebinde ergibt. Weiterhin besteht bei einem solchen Gebinde die Gefahr, daß die schachtelartig zusammengesetzten Tragkörperteile auseinandergehen und die Kunststoffolien mit dem Schaustellungsstück herausfallen. Es ist zwar möglich, die beiden Tragkörperteile durch besondere Mittel lösbar miteinander zu verbinden; dies verteuert jedoch das Gebinde.
Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde für Schaustellungsstücke zu schaffen, das einen einfachen und dennoch stabilen Aufbau besitzt, und das sich selbst in ungünstiger Transport- oder Stapellage nicht öffnen kann. Dies wird gemäß der Neuerung bei dem eingangs genannten Gebinde dadurch erreicht, daß der Tragkörper aus einem geschlossenen, sich über die Kragen beider Kunststoffolien erstreckenden Rahmen gebildet ist, der an seinen offenen Stirnflächen Vorsprünge für die Abstützung der Polienkragen besitzt. Diese Tragkörperausbildung ermöglicht es, daß die Kunststoffolien in das Schaustellungsstück unter geringfügiger elastischer Verformung der Kragen in den Tragkörper eingesteckt werden. Die Kragen liegen in der eingesteckten Stellung an den Innenseiten der Vorsprünge an und sichern dadurch die Lage des Schaustellungsstückes in bezug auf den Tragkörper.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Neuerung sind die Vorsprünge als sich über den gesamten Rand des Rahmens erstreckende Leisten ausgebildet. Dadurch wird eine besonders gute Abstützung der Polienkragen im Tragkörper erzielt. Um eine besonders einfache Fertigung des Tragkörpers zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß der Rahmen mit den Vorsprüngen vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Selbstverständlich können Rahmen und/oder Vorsprünge auch aus Holz und/oder Pappe und/oder aus anderen Werkstoffen hergestellt sein. Dabei kann der Rahmen mit den Vorsprüngen einstückig gefertigt sein.
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PATENTANWÄLTE F.W. H EMM ER ICH - G Eh D MO LLER - ti. GRQSSE ί ~ 3 ~
Insbesondere wenn der Tragkörper aus Pappe besteht^ können die Vorsprünge für die Abstützung der Folienkragen auch durch vorgestanzte, leicht nach innen ausgeklinkte Zungen gebildet sein.
Die Merkmale der Neuerung werden folgend an Hand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit diese darstellenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen hierbei:
Figur 1 im Querschnitt ein einen Kunststoff-Tragkörper aufweisendes Gebinde,
Figur 2 im abgebrochenen Querschnitt ein einen aus Karton bestehenden Tragkörper aufweisendes Gebinde, und
Figur 3 in perspektivischer Ansicht den zum Halten der Kunststoffolien mit Zungen ausgestatteten Tragkörper des Gebindes nach Fig. 2.
Die in den Figuren 1 und 2 der Zeichnung als Ausführungsbeispiele im Schnitt dargestellten Gebinde 1 und 15 dienen je zur Aufnahme von zwei Schaustellungsstücken, und zwar von einen flaschenartigen Körper 2 und einem quaderförmigen Körper 3- Das Gebinde 1 der Fig. 1 besteht aus einem Tragkörper 4, der als geschlossener Rahmen ausgebildet und aus Kunststoff einstückig gefertigt ist. Der Tragkörper 4 weist dabei im Querschnitt ein verhältnismäßig breites und flaches Profil auf. An beiden Stirnflächen dieses rahmenartigen Tragkörpers 4 sind in den freien Querschnitt des Tragkörpers 4 ragende Vorsprunge 5 und 6 angeordnet, die einstückig mit dem Tragkörper 4 gefertigt und in diesem Ausführungsbeispiel als sich über den gesamten Rand erstreckende Leisten ausgebildet sind.
Im Tragkörper 4 sind zwei im Thermoformverfahren verformte, durchsichtige Kunststoffolien 7 und 8 angeordnet, die mit ihren ebenen Grundflächen 9 und Io aneinander liegen. In jeder Folie 7 und 8 sind nach außen gerichtete Vertiefungen 11, 11a, 12 und 12a eingearbeitet, in welcne^örper 2, 3 spielfrei oder fast spielfrei eingelegt werden, d.h. die Form dieser Vertiefungen 11, 11a, 12, 12a entspricht den Konturen der Körper 2, 3. Der Rand dieser Kunststoffolien 7, 8 weist
PATENTANWÄLTE F.W. H EMM ER ICH - G EjID MjOLbEfS - d. QRQSSE · ~ ~ n
die Form eines in Richtung der Vertiefungen 11, lla, 12, 12a hochgezogenen, umlaufenden Kragens 13, 1*} auf, deren su-jnarische Höhe dem Abstand zwischen den Vorsprüngen 5, 6 des Tragkörpers 4 entspricht, über diese Kragen 13, I1I stützen sich die Kunststoffolien 7, 8 ic Tragkörper 4 ab und sichern damit die Lage der Körper 2, 3 in bezug auf den Tragkörper *?.
Das Einsetzen der Kunststoffolien 7» 8 in den Tragkörper *1 geschieht in der Weise, daß die Kunststoffolien 7, 8, insbesondere aber deren Kragen 13, I1S, geringfügig elastisch verformt werden. Nach den Einsetzen der Folien 7,8 rasten die Kragen 13, 1Ί hinter den Vorsprüngen 5, β ein. Der Tragkörper U sichert dabei durch seine Belastbarkeit die Stapelmöglichkeit des Gebindes 1.
Eine andere Ausführung eines neuerungsgenäEen Gebindes 15 ist an Hand der Figuren 2 und 3 erläutert. In abgebrochenen Querschnitt der Fig. 2 sind, entsprechend dem Gebinde 1 der Fig. 1, Kunststoffolien 7 und 8 gezeigt, die nut ihren Vertiefungen 11 und lla den flaschenartigen Körper 2 UESchließen und seitlich in sie abschließende Kragen 13 und Ik enden. Ce< halten sind die Kunststoffolien 7 und 8 in einem in Fig. 3 perspektivisch dargestellten Tragkörper 16, der aus Pappe, Karton, ebenfalls einer Kunststoffolie oder dergleichen hergestellt sein kann. Aus dem Tragkörper 16 sind Laschen 17 und 18 zweckmäßig so ausgestanzt, daß sie elastisch in den vom Tragkörper umschlossenen Raum hineinragen. Beim Eindringen der Kunststoffolien 7 und 8 federn daher die Laschen in die Bbe des Tragkörpers zurück, um nach Passieren des jeweiligen Kragens sich wie der aufzurichten und beici Zurückschieben desselben diesen zu übergreifen. Die Laschen bilden damit entsprechend den in Fig. 1 gezeigten Leisten Vorsprünge zum Abstützen der Folienkragen. Als vorteilhaft erweist sich die einfache Herstellung durch einen Stanzvorgang; es ist jedoch auch möglich, mit zwei Kartonschichten oder bspw. einer Kunststoff- und einer inneren, die Laschen aufweisenden Kartonschicht zu arbeiten. In allen Fällen wird ein sicherer Halt der Kunststoffolien er-
PATENTANWÄLTE F .W . H EM M E R ICH Q E R D M Oi. L E U- U. Q RQ SSE · ~ O ~
reicht. Bei der Anwendung von Laschen gemäß Fig. 2 und 3 ergibt sich, wie auch bei einer Zurückverlegung der Vorsprünge 5 und 6 der Fig. 1, der Vorteil einer Verringerung der Höhe der Kragen 13 und 1*4 der Kunststoffolien 7 und 8, so daß sich hier zusätzlich eine Materialersparnis ergibt.
-s-

Claims (4)

PATENTANWÄLTE F.W. HEMMER IC H · GERD MÜLLER- Cl. GROSSE 7. Januar 1972 g.ni 71 Wilhelm Ingelbach, 5l6l Merken, Industriestraße Schutzansprüche
1. Gebinde für Schaustellungsstücke, bestehend aus einem Tragkörper und zwei durchsichtigen, aneinander liegenden Kunststoffolien, die mit ihren offenen Enden sich gegenüber liegende Vertiefungen zur Aufnahme der Schaustellungsstücke und einen in Richtung der Vertiefungen hochgezogenen, umlaufenden Kragen zur Abstützung im Tragkörper aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1O aus einem geschlossenen, sich über die Kragen (13, I1*) beider Kunststoffolien (7, 8) erstrekkenden Rahmen gebildet ist, der an seinen offenen Stirnflächen Vorsprünge (5, 6) für die Abstützung der Folienkragen (13, I1I) besitzt.
2. Gebinde nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (5» 6) als sich über den gesamten Rand des rahmenartigen Tragkörpers (1O erstreckende Leisten ausgebildet sind.j
3. Gebinde nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (4) mit den Vorsprüngen (5, 6) vorzugsweise aus Kunststoff besteht. /
4. Gebinde nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1O nat den Vorsprüngen (5, 6) einstückig gefertigt ist. /
PATENTAN1V ALTE F. W. HEMMERICH · GERD MÖLLER · U. CRO-SE 7 ~
Gebinde nach Anspruch 1, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragkörper (16) vorzugsweise aus Pappe besteht und die Vorsprünge für die Abstützung der Kragen (13,
der Kunststoffolien durch vorgestanzte Zungen (15, 16) gebildet sind.
DE7200463U Gebinde für Schaustellungsstücke Expired DE7200463U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7200463U true DE7200463U (de) 1972-04-20

Family

ID=1276017

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE7200463U Expired DE7200463U (de) Gebinde für Schaustellungsstücke

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE7200463U (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2903190A1 (de) * 1979-01-27 1980-07-31 Schroeter & Bake Gmbh Co Kg Faltschachtelverpackung

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2903190A1 (de) * 1979-01-27 1980-07-31 Schroeter & Bake Gmbh Co Kg Faltschachtelverpackung

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