DE29716989U1 - Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen Herstellung - Google Patents
Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen HerstellungInfo
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Description
Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden
Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen, insbesondere
von Feuerzeugen, aus Karton o. dgl. mit wenigstens einem länglichen, im Querschnitt U-förmigen Behältnis, das einen
Boden und von diesem hochstehende Seitenwände aufweist.
Verpackungen für eine Vielzahl von Gegenständen müssen heute vielfach eine Doppelfunktion erfüllen. Sie müssen die Gegenstände
nicht nur während der Transportvorgänge sicher in ihrer vorgesehenen Position halten, sondern auch dazu geeignet
sein, die Gegenstände nach Öffnen der Verpackung in ansprechender Weise und leicht herausnehmbar darbieten, so daß sie
in dieser geöffneten Verpackung ohne weitere Änderung in Verkaufsregale eingestellt oder auf Tischen aufgestellt werden
können. In den letzten Jahren ist als Forderung hinzugekommen, die Verpackung umweltfreundlich zu gestalten. In Erfüllung
dieser Forderung setzen sich deshalb zunehmend Einstoffverpackungen aus Karton oder Pappe durch {z. B.
DE 40 49 680 Al, DE-GM 93 13 545.9).
Für Feuerzeuge, und zwar sowohl für Einweg- als auch für nachfüllbare Feuerzeuge, gibt es bisher keine geeigneten Einstoff
verpackungen aus Karton, die gleichzeitig als Tray zur
Verkaufsdarbietung in stehendem Zustand geeignet sind. Insbesondere
Einmalfeuerzeuge sind insoweit schwierig zu handhaben, weil sie bei geringer Standfläche relativ hoch sind und
zudem wegen des schweren Zündkopfs einen hochliegenden Schwerpunkt haben. Hinzu kommt die Forderung, daß die Verpakkung
so ausgelegt sein muß, daß sie die Kriterien für eine Gefahrgutzulassung nach der Gefahrgutverordnung erfüllt.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von Gegenständen
bereitzustellen, welche vor allem für wenig standfeste Gegenstände geeignet ist, sowie einen Zuschnitt zur Herstellung
einer solchen Verpackung,
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß vom Mittenbereich des Bodens eine erste Gruppe von Distanzstreifen
zu der einen Seitenwand und eine zweite Gruppe von Distanzstreifen zu der anderen Seitenwand hochgehen, wobei jeweils
zwei Distanzstreifen der einen Gruppe und zwei gegenüberliegende Distanzstreifen der anderen Gruppe einen Einstellraum
für eine Gegenstand eingrenzen, so daß jeder Gegenstand jeweils von vier Distanzstreifen eingefaßt und gehalten
wird. Eine solche Verpackung zeichnet sich dadurch aus, daß sie den Fuß des Gegenstands, beispielsweise eines Feuerzeugs,
sicher umfaßt, so daß eine Vielzahl von Gegenständen innerhalb der Verpackung stehend transportiert und nach Abnahme
eines Deckels in ansprechender Weise dargeboten werden kann. Da nur der Fußbereich umfaßt wird, ist die Herausnahme eines
Gegenstand auch unter beengten Platzverhältnissen auf einfache Weise möglich. Hinzu kommt, daß die Gegenstände auf engem
Raum gruppiert werden können, so daß der spezifische Platzbedarf gering ist.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Distanzstreifen
bis zum oberen Rand der Seitenwände gehen, um deren volle Höhe für die Abstützung der eingestellten Gegenstände
zu nutzen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgeschlagen, daß das Behältnis aus einer im Querschnitt U-förmigen Einstellwanne
mit Seitenwandabschnitten und einem Bodenabschnitt sowie aus einem Einsatz besteht, der die Distanzstreifen aufweist
und mit der Einstellwanne verbunden ist. Jedes Behältnis ist also aus zwei Zuschnitten gebildet, die vorzugsweise
durch vollflächige Verklebung der aneinanderliegenden Flächen miteinander verbunden sind. Diese Ausbildung gibt dem Behältnis
eine hohe Eigenstabilität, was insbesondere für den Transport der Gegenstände wesentlich ist.
In Ausbildung dieses Grundgedankens kann der Einsatz einen Bodenabschnitt aufweisen, von dem die Distanzstreifen einstückig
ausgehen, wobei die äußeren Enden der Distanzstreifen
jeweils über einen Befestigungsstreifen verbunden sind, der an dem zugehörigen Seitenwandabschnitt der Einstellwanne befestigt
ist. Hierdurch wird eine hohe Stabilität der Seitenwände und damit des gesamten Behältnisses erzielt. Dies kann
noch dadurch gesteigert werden, daß der Bodenabschnitt der Einstellwanne und der des Einsatzes miteinander verbunden
werden, vorzugsweise ebenfalls durch vollflächige Verklebung, wobei es im Sinne der Stabilität sinnvoll ist, daß die beiden
Bodenabschnitte im wesentlichen gleich groß sind. Die Befestigungsstreifen können an der Innenseite der Seitenwandabschnitte
der Einstellwanne befestigt sein. Vorzuziehen ist jedoch eine Befestigung an der Außenseite unter Umfassung der
Oberkanten der Seitenwandabschnitte. Dabei empfiehlt es sich auch hier, daß die Befestigungsstreifen im wesentlichen
gleich groß wie die zugehörigen Seitenwandabschnitte sind, um
ein hohes Maß an Stabilität zu erreichen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß
von den Befestigungsstreifen zwischen den Distanzstreifen Vorsprünge hochstehen. Diese Vorsprünge können als zusätzliche
Abstützungen dienen, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn mehrere Behältnisse eng aneinanderliegend gruppiert
werden.
Ferner ist vorgesehen, daß die Einstellwanne stirnseitig geschlossen
ausgebildet ist, was ebenfalls der Stabilität zuträglich ist.
Es versteht sich, daß mehrere oder eine Vielzahl der vorbeschriebenen
Behältnisse neben- und/oder hintereinander innerhalb eines Sammelbehälters angeordnet werden können. Dabei
ergibt sich eine besonders stabile Verpackung, wenn die Behältnisse untereinander und/oder mit dem Sammelbehälter wenigstens
bodenseitig verbunden werden, beispielsweise durch flächige Verklebung. Insgesamt entsteht hierdurch eine außerordentlich
stabile Halterung einer Vielzahl von Gegenständen in einem einheitlichen Sammelbehälter.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß an einer Seite des Sammelbehälters eine Abdeckwandung angebracht
ist, welche sich in einem ersten Abschnitt nach oben und in einem zweiten Abschnitt zumindest teilweise horizontal
über den Sammelbehälter erstreckt. Diese Abdeckwandung dient beim Transport als zusätzlicher Schutz. Beim Aufstellen der
Verpackung kann der horizontale Abschnitt hochgebogen werden. Dieser Abschnitt kann mit einem Werbeaufdruck oder anderen
Beschriftungen, beispielsweise den für Feuerzeugverpackungen
vorgeschriebenen Warn- und Gebrauchshinweisen für Feuerzeuge, versehen sein.
Zu Transportzwecken ist ein Deckel vorgesehen, dessen Erstreckung der Grundfläche des Sammelbehälters entspricht. Der
Deckel kann frontseitig offen gestaltet sein, damit die eingestellten Gegenstände auch bei geschlossener Verpackung erkennbar
sind. Zur Verbindung mit dem Sammelbehälter sollte der Deckel gegenüberliegende Seitenwandungen aufweisen, die
mit dem Sammelbehälter verbindbar sind. Hierzu können die Seitenwände eingeschnittene Laschen aufweisen, die in den
Sammelbehälter einsteckbar sind.
Die den Zuschnitt betreffende Aufgabe wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Zuschnitt durch eine Rechteckform gekennzeichnet ist, bei dem durch Stanzung ein Mittelstreifen
und zwei Seitenstreifen unter Bildung von zwei Reihen von beabstandeten Verbindungsstreifen getrennt sind, wobei die Verbindungsstreifen
mit Mittel- und Seitenstreifen über Falze verbunden sind. Nach Auffalten dieses Zuschnitts bilden die
Verbindungsstreifen die schräg hochgehenden Distanzstreifen. Dabei sollten die Verbindungsstreifen bis in den Mittelstreifen
hinein eingeschnitten sein, um einen Mittelstreifen bereitzustellen, der den gesamten Bodenabschnitt der Einstellwanne
abdeckt. Dabei können Mittelstreifen und Seitenstreifen zwischen den Verbindungsstreifen durch ausgestanzte Öffnungen
getrennt sind.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 eine Schrägansicht der erfindungsgemäßen Verpackung
mit eingestellten Feuerzeugen;
Figur 2 das Unterteil der Verpackung gemäß Figur 1 im Querschnitt mit eingestellten Feuerzeugen und
Figur 3 einen Zuschnitt für die Herstellung eines Behältnisses für die Verpackung gemäß den Figuren
1 und 2.
Die in Figur 1 dargestellte Verpackung besteht im wesentlichen aus einem im Grundriß rechteckigen Sammelbehälter 2 und
einem Deckel 3 gleicher Horizontalerstreckung. Der Sammelbehälter 2 weist einen Boden 4, eine Frontwand 5, eine Rückwand
6 sowie zwei Seitenwände 7, 8 auf. In dem Sammelbehälter 2 befinden sich eine Vielzahl von Einwegfeuerzeugen - beispielhaft
mit 9 bezeichnet -, welche stehend in Quer- und Längsreihen angeordnet sind.
Von der Rückwand 6 steht senkrecht ein erster Abschnitt 10 einer Abdeckwandung 11 hoch, von deren oberem Rand ein sich
horizontal erstreckender zweiter Abschnitt 12 abgeht. Dieser zweite Abschnitt 12 hat eine Fläche, die in etwa der Grundfläche
des Sammelbehälters 2 entspricht, und er erstreckt sich genau oberhalb von diesem. Der erste Abschnitt 10 ist
kaum höher als die Einwegfeuerzeuge 9.
In der in Figur 1 gezeigten Darstellung schwebt oberhalb des Sammelbehälters 2 und auch der Abdeckwandung 11 der Deckel 3.
Seine Deckelfläche 14 entspricht der Grundfläche des Sammelbehälters
2. Front- und rückseitig erstrecken sich zwei Vertikalstreifen 15, deren Höhe weit geringer ist als die der
Einwegfeuerzeuge 9. Wesentlich weiter nach unten gehen zwei
Seitenwände 16, 17 des Deckels 13. Im unteren Bereich enden sie in Horizontalstreifen 18, 19, welche durch Schlitze 20,
21 bzw. 22, 23 aufgeteilt sind. Die Schlitze 20, 21 bzw. 22, 23 begrenzen mittig eine Lasche 24, 25, die beim Absenken des
Deckels 13 auf den Sammelbehälter 2 in diesen eingesteckt werden können, während die übrigen Abschnitte der Horizontalstreifen
18, 19 an der Außenseite der Seitenwände 7, 8 zu liegen kommen und dort beispielsweise durch Aufkleben eines
Bands oder durch flächige Verklebung mit dem Sammelbehälter 2 verbunden werden können.
Der in Figur 2 dargestellte Querschnitt läßt den inneren Aufbau des Sammelbehälters 2 erkennen. In dem Sammelbehälter 2
sind insgesamt fünf langgestreckte, im Querschnitt U-förmige Behältnisse 26, 27, 28, 29, 30 eingesetzt, und zwar parallel
zueinander und eng aneinanderliegend. Ein einzelnes Behältnis sei anhand des Behältnisses 26 näher erläutert.
Das Behältnis 26 ist aus zwei Zuschnitten hergestellt. Der erste Zuschnitt ist einfach aufgebaut. Er bildet eine im
Grundriß rechteckige, oben offene Einstellwanne 31, welche aus einem Bodenabschnitt 32, zwei gleich hohe, seitlich hochstehenden
Seitenwandabschnitten 33, 34 und - hier nicht sichtbar - ebenfalls gleich hohe Stirnseitenabschnitten besteht.
Die Unterseite des Bodenabschnitts 32 ist - wie bei den übrigen Behältnissen 27, 28, 29, 30 - vollflächig an dem
Boden 4 des Sammelbehälters 2 angeklebt.
In die Einstellwanne 31 eingesetzt ist ein zweiter Zuschnitt
35, dessen flächige Gestaltung zunächst anhand der Figur 3 näher erläutert sei. Der Zuschnitt 35 hat eine rechteckige
Grundform, aus der in Längsrichtung eine erste Reihe von Öffnungen - beispielhaft mit 36 bezeichnet - und parallel dazu
eine zweite Reihe von Öffnungen - beispielhaft mit 37 bezeichnet - ausgestanzt sind. Die Öffnungen 36 der einen Reihe
•" · * '1*1 Il .*
und die Öffnungen 37 der anderen Reihe sind spiegelbildlich zueinander ausgeformt. Durch die Öffnungen 36, 37 entstehen
ein rechteckiger Mittelstreifen 38 und jeweils außenseitig zwei Befestigungsstreifen 39, 40. Diese sind mit dem Mittelstreifen
38 über Distanzstreifen - beispielhaft mit 41 bezeichnet - verbunden, welche parallel im gleichen Abstand zueinander
und jeweils paarweise gegenüberliegend angeordnet sind. Nach außen hin verbreitern sie sich keilförmig und sind
über Falze - beispielhaft mit 42 bezeichnet - mit den Befestigungsstreifen 39, 40 verbunden. Zwischen den Distanzstreifen
41 weisen die Befestigungsstreifen 39, 40 kreissegmentförmige Vorsprünge - beispielhaft mit 43 bezeichnet - auf.
Die Distanzstreifen 41 sind bis in einen Mittenbereich in den Mittelstreifen 38 eingeschnitten, so daß die Distanzstreifen
41 seitlich durch Einstanzungen - beispielhaft mit 44 und 45 bezeichnet - von dem Mittelstreifen 38 getrennt sind. Die Distanzstreifen
41 sind lediglich über Falze - beispielhaft mit 46 bezeichnet - mit dem Mittelstreifen 38 verbunden.
Der Mittelstreifen 3 8 hat in etwa die Fläche des Bodenabschnitts
32 des Behältnisses 26. Beim Einsetzen in die Einstellwanne 31 werden die Distanzstreifen 41 angehoben, wobei
sie sich auf den Oberkanten der Seitenwandabschnitte 33, 34 des Behältnisses 26 abstützen. In der Endstellung liegt der
Mittelstreifen 38 auf dem Bodenabschnitt 32 auf und wird dort mit diesem verklebt. Die Länge der Distanzstreifen 41 ist so
bemessen, daß sie dann schräg nach oben bis zu den Oberkanten der Seitenwandabschnitte 33, 34 reichen. Der schräge Verlauf
der Distanzstreifen 41 ist in Figur 2 gut sichtbar.
In einem weiteren Schritt werden die Befestigungsstreifen 39, 40 an den Falzen 42 nach außen auf die Außenseiten der Sei-
tenwandabschnitte 33, 34 umgebogen und mit diesen dort vollflächig
verklebt. Die Befestigungsstreifen 39, 40 haben in etwa die Fläche der Seitenwandabschnitte 33, 34, so daß sie
diese in angeklebtem Zustand vollflächig decken. Es versteht sich, daß durch die dreifache Verklebung des Zuschnitts 35
mit der Einstellwanne 31 ein außerordentlich steifes Behältnis 26 entsteht. Durch Nebeneinanderreihung der Behältnisse
26, 27, 28, 29, 30 in der sich aus Figur 2 ergebenden Weise und deren Verklebung mit dem Boden 4 des Sammelbehälters 2
erhält man eine außerordentlich stabile Verpackung 1.
Jeweils vier Distanzstreifen 41 grenzen einen Einstellraum für ein Einwegfeuerzeug 9 ein. Durch den schrägen Verlauf der
Distanzstreifen 41 werden diese sicher in dem Behältnis 2 6 gehalten. Gleichwohl sind die Einwegfeuerzeuge 9 leicht aus
dem Behältnis 2 6 herausnehmbar.
Claims (19)
1. Verpackung (1) zum Transport und/oder zur Darbietung von
hochragenden Gegenständen (9), insbesondere von Feuerzeugen, aus Karton o. dgl. mit wenigstens einem länglichen,
im Querschnitt U-förmigen Behältnis (26, 27, 28, 29, 30), das einen Boden (32, 38) und von diesem hochstehende
Seitenwände (33, 34, 39, 40) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß vom Mittenbereich des Bodens
{32, 38) eine erste Gruppe von Distanzstreifen (41) zu der einen Seitenwand (33, 39) und eine zweite Gruppe von
Distanzstreifen (41) zu der anderen Seitenwand (34, 40) hochgehen, wobei jeweils zwei Distanzstreifen (41) der
einen Gruppe und zwei gegenüberliegende Distanzstreifen der anderen Gruppe einen Einstellraum für einen Gegenstand
(9) bilden.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzstreifen (41) bis
zum oberen Rand der Seitenwände (33, 34, 39, 40) gehen.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
durch gekennzeichnet, daß das Behältnis (26, 27, 28, 29, 30) aus einer im Querschnitt U-förmigen Einstellwanne
(31) mit Seitenwandabschnitten (33, 34) und einem Boden-
abschnitt (32) sowie aus einem Einsatz (35) besteht, der
die Distanzstreifen (41) aufweist und mit der Einstellwanne (31) verbunden ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (35) einen Bodenabschnitt
(38) aufweist, von dem die Distanzstreifen (41) einstückig ausgehen, und daß die äußeren Enden der
Distanzstreifen (41) jeweils über einen Befestigungsstreifen
(39, 40) verbunden ist, die in den zugehörigen Seitenwandabschnitt {33, 34) der Einstellwanne (31) befestigt sind.
(39, 40) verbunden ist, die in den zugehörigen Seitenwandabschnitt {33, 34) der Einstellwanne (31) befestigt sind.
5. Verpackung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenabschnitt (33) der Einstellwanne (31) und der des Einsatzes (35) miteinander
verbunden sind.
6. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bodenabschnitte
(32, 38) im wesentlichen gleich groß sind.
(32, 38) im wesentlichen gleich groß sind.
7. Verpackung nach Anspruch 2 sowie einem der Ansprüche 4
bis 6,
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstreifen (39, 40) auf der Außenseite der Seitenwandabschnitte (33, 34)
befestigt sind.
8. Verpackung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstreifen
(39, 40) im wesentlichen gleich groß wie die zugehörigen Seitenwandabschnitte (33, 34) sind.
(39, 40) im wesentlichen gleich groß wie die zugehörigen Seitenwandabschnitte (33, 34) sind.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß von den Befestigungsstreifen
(39, 40) zwischen den Distanzstreifen (41) Vorsprünge (43) hochstehen.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellwanne (31)
stirnseitig geschlossen ausgebildet ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Behältnisse (26, 27,
28, 29, 30) neben- und/oder hintereinander in einem Sammelbehälter
(2) eingesetzt sind.
12. Verpackung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (26, 27, 28,
29, 30) untereinander und/oder mit dem Sammelbehälter (2) wenigstens bodenseitig verbunden sind.
13. Verpackung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite des Sammelbehältnisses (2) eine Abdeckwandung (11) angebracht ist,
welche sich in einem ersten Abschnitt (10) nach oben und in einem zweiten Abschnitt 812) zumindest teilweise horizontal
über den Sammelbehälter (2) erstreckt.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß zu dem Sammelbehälter (2) ein Deckel (3) gehört, dessen Erstreckung der Grundfläche des
Sammelbehälters (2) entspricht.
15. Verpackung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) frontseitig
offen ist und gegenüberliegende Seitenwandungen (7, 8) aufweist, die mit dem Sammelbehälter (2) verbindbar ist.
16. Verpackung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (7, 8) eingeschnittene Laschen (24, 25) aufweisen, die in den
Sammelbehälter (2) einsteckbar sind.
17. Zuschnitt (35) für die Herstellung der Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16 aus Karton o. dgl.,
gekennzeichnet durch eine Rechteckform, bei der durch Stanzung ein Mittelstreifen (38) und zwei Seitenstreifen
(39, 40) unter Bildung von zwei Reihen von beabstandeten Verbindungsstreifen (41) getrennt sind, wobei die Verbindungsstreifen
(41) mit Mittel- und Seitenstreifen (38, 39, 40) über Falze (42, 46) verbunden sind.
18. Zuschnitt nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstreifen (41) bis in den Mittelstreifen (38) hinein eingeschnitten
sind.
19. Zuschnitt nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß Mittelstreifen (38) und Seitenstreifen
(39, 40) zwischen den Verbindungsstreifen (41) durch ausgestanzte Öffnungen (36, 37) getrennt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716989U DE29716989U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen Herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716989U DE29716989U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen Herstellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716989U1 true DE29716989U1 (de) | 1997-10-30 |
Family
ID=8046335
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716989U Expired - Lifetime DE29716989U1 (de) | 1997-09-23 | 1997-09-23 | Verpackung zum Transport und/oder zur Darbietung von hochragenden Gegenständen sowie Zuschnitt zu dessen Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29716989U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202010003693U1 (de) | 2010-03-17 | 2010-07-08 | Eures Gmbh | Verpackungssystem mit Aufsteller und Schachteln |
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- 1997-09-23 DE DE29716989U patent/DE29716989U1/de not_active Expired - Lifetime
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