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Gebinde für Schaustellungsstücke Die Erfindung bezieht sich auf ein
Gebinde für Schaustellungsstücke, bestehend aus -einem Tragkörper und zwei durchsichtigen,
aneinander liegenden Kunststoffolien, damit ihren offenen Enden sich gegenüber liegende
Vertiefungen zur Aufnahme der Schaustellungsstücke und einen in Richtung der Vertiefungen
hochgezogenen, umlaufenden Kragen zur Abstützung im Tragkörper aufweisen.
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Für die Aufnahme von Schaustellungsstücken, insbesondere der kosmetischen
Industrie, sind Gebinde bekannt, die aus zwei meist spiegelbildlich gestalteten
Kunststoffolien bestehen, die von einem Tragkörper aufgenommen werden. Die-beiden
Kunststoffolien weisen dabei in ihrer ebenen Grundfläche jeweils mindestens eine
im Thermoformverfahren geformte Vertiefung auf, deren Form und Größe so bemessen
ist, daß zwei sich gegenüber liegende Vertiefungen zweier mit ihrer Grundfläche
aneinander liegender Kunststoffolien ein Schaustellungsstück fast spielfrei auSnehmen
können. Der äußere Rand jeder Kúnststofffolie ist dabei als in Richtung der Vertiefung
hochgezogener, umlaufender Kragen ausgebildet, dessen Höhe geringfügig größer ist
als die größte Tiefe einer Vertiefung in einer Kunststofffolie. Der Tragkörper ist
als Schachtel aus einem aus Pappe bestehenden Unter- bzw. Hinterteil und einem aus
durchsichtigern Kunststoff bestehenden Ober- bzw. Vorderteil gebildet, in die die
beiden mindestens ein Schaustellungsstück aufnehmenden Kunststoffolien derart eingesetzt
werden, daß sie sich spielfrei mit ihren Eragen im Tragkörper abstützen und damit
die Lage des Schaustellungsstückes in bezug auf den Tragkörper sichern, Im flinblick
darauf, daß derartig ausgebildete Gebinde
stapelbar sein müssen,
ist eine stabile Ausbildung der beiden Tragkörperteile erforderlich, wodurch sich
ein sehr aufwendiges Gebinde ergibt. Weiterhin besteht bei einem solchen Gebinde
die Gefahr, daR die schachtelartig zusammengesetzten Tragkörperteile auseinandergehen
und die Kunststoffolien mit dem Schaustellungsstück herausfallen.
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Es ist zwar möglich, die beiden Tragkörperteile durch besondere Mittel
lösbar miteinander zu verbinden; dies verteuert jedoch das Gebinde.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde für
Schaustellungsstücke zu schaffen, das einen einfachen und dennoch stabilen Aufbau
besitzt, und das sich selbst in ungünstiger Transport- oder Stapellage nicht öffnen
kann.
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Dies wird gemäR der Erfindung bei dem eingangs genannten Gebinde dadurch
erreicht, daß der Tragkörper aus einem geschlossenen, sich über die Kran beider
Kunststoffolien erstreckenden Rahmen gebildet ist, der an seinen offenen Stirnflächen
Vorsprünge für die Abstützung der Folienkragen besitzt. Diese Tragkörperausbildung
ermöglicht es, daß die Kunststoffolien .in d Schaustellungsstück unter geringfügiger
elastischer Verformung der Kragen in den Tragkörper eingesteckt werden.
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Die Kragen liegen in der eingesteckten Stellung an den Innenseite
der Vorsprünge an und sichern dadurch die Lage des Schaustellungsstückes in bezug
auf den Tragkörper.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Vorsprünge als
sich über den gesamten Rand des Rahmens erstreckende Leisten ausgebildet. Dadurch
wird eine besonders gute Abstützung der Folienkragen im Tragkörper erzielt. Um eine
besonders einfache Fertigung des Tragkörpers zu ermöglichen, wird vorgeschlagen,
daß der Rahmen mit den Vorsprüngen vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Selbstverständlich
können Rahmen und/oder Vorsprünge auch aus Holz und/oder Pappe und/oder aus anderen
Werkstoffen hergestellt sein. Dabei kann der Rahmen ifilt den Voisprüngen einstückig
gefertigt sein.
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Insbesondere wenn der Tragkörper aus Pappe besteht können die Vorsprünge
für die Abstützung der Folienkragen auch durch vorgestanzte, leicht nach innen ausgeklinkte
Zungen gebildet sein.
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Die Merkmale der Erfindung werden folgend an Hand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit diese darstellenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen hierbei:
Figur 1 im Querschnitt ein einen Kunststoff-Tragkörper aufweisendes Gebinde, Figur
2 im abgebrochenen Querschnitt ein einen aus Karton bestehenden Tragkörper aufweisendes
Gebinde, und Figur 3 in perspektivischer Ansicht den zum Halten der Kunststoffolien
mit Zungen ausgestatteten Tragkörper des Gebindes nach Fig. 2.
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Die in den Figuren 1 und 2 der Zeichnung als Ausführungsbeispiele
im Schnitt dargestellten Gebinde 1 und 15 dienen je zur Aufnahme von zwei Schaustellungsstücken,
und zwar von einem flaschenartigen Körper 2 und einem quaderförmigen Körper 3. Das
Gebinde 1 der Fig. 1 besteht aus einem Tragkörper 4, der als geschlossener Rahmen
ausgebildet und aus Kunststoff einstückig gefertigt ist. Der Tragkörper 4 weist
dabei im Querschnitt ein verhältnismäßig breites und flaches Profil auf. An beiden
Stirnflächen dieses rahmenartigen Tragkörpers 4 sind in den freien Querschnitt des
Tragkörpers 4 ragende Vorsprünge 5 und 6 angeordnet, die einstückig mit dem Tragkörper
4 gefertigt und in diesem Ausführungsbeispiel als sich über den gesamten Rand erstreckende
Leisten ausgebildet sind.
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Im Tragkörper 4 sind zwei im Thermoformverfahren verformte, durchsichtige
Kunststoffolien7 und 8 angeordnet, die mit ihren ebenen Grundflächen 9 und 10 aneinander
liegen. In jeder Folie 7 und 8 sind nach außen gerichtete Vertiefungen 11, lla,
12 und 12a eingearbeitet, in welche die Körper 2, 3 spielfrei oder fast spielfrei
eingelegt werden, d.h. die Form dieser Vertiefungen II, lava, 12, 12a entspricht
den Konturen der- Körper 2, 3. Der Rand dieser Kunststoffolien 7, 8weist
die
Form eines in Richtung der Vertiefungen 11, lla, 12, 12a hochgezogenen, umlaufenden
Kragens 13, 14 auf, deren summarische Höhe dem Abstand zwischen den Vorsprüngen
5, 6 des Tragkörpers 4 entspricht. Uber diese Kragen 13, 14 stützen sich die Kunststoffolien
7, 8 im Tragkörper 4 ab und sichern damit die Lage der Körper 2, 3 in bezug auf
den Tragkörper 4.
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Das Einsetzen der Kunststoffolien 7, 8 in den Tragkörper 4 geschieht
in der Weise, daß die Kunststoffolien 7, 8, insbesondere aber deren Kragen 13, 14,
geringfügig elastisch verformt werden. Nach dem Einsetzen der Folien 7, 8 rasten
die Kragen 13, 14 hinter den Vorsprüngen 5, 6 ein. Der Tragkörper 4 sichert dabei
durch seine Belastbarkeit die Stapelmöglichkeit des Gebindes 1.
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Eine andere Ausführung eines erfindungsgemäßen Gebindes 15 ist an
Hand der Figuren 2 und 3 erläutert. Im abgebrochenen Querschnitt der Fig. 2 sind,
entsprechend dem Gebinde 1 der Fig. 1, Kunststoffolien 7 und 8 gezeigt, die mit
ihren Vertiefungen 11 und lla den flaschenartiger Körper 2 umschliessen und seitlich
in sie abschliessende Kragen 13 und 14 enden. Gehalten sind die Kunststoffolien
7 und 8 in einem in Fig. 3 perspektivisch dargestellten Tragkörper 16, der aus Pappe,
Karton, ebenfalls einer Kunststoffolie oder dergleichen hergestellt sein kann. Aus
dem Tragkörper 16 sind Laschen 17 und 18 zweckmäßig so ausgestanzt, daß sie elastisch
in den vom Tragkörper umschlossenen Raum hineinragen. Beim Eindringen der Kunststoffolien
7 und. 8 federn daher- die Laschen in die Ebene des Tragkörpers zurück, um nach
Passieren des jeweiligen Kragens sich wieder aufzurichten und beim Zurückschieben
desselben diesen zu übergreifen. Die Laschen bilden damit entsprechend den in Fig.
1 gezeigten Leisten Vorsprünge zum Abstützen der Folienkragen. Als vorteilhaft erweist
sich die einfache Herstellung durch einen Stanzvorgang; es ist jedoch auch möglich,
mit zwei Kartonschichten oder bspw. einer Kunststoff- und einer inneren, die Laschen
aufweisenden Kartonschicht zu arbeiten.
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In allen Fällen wird ein sicherer Halt der Kunststoffolien erreicht.
Bei
der Anwendung von Laschen gemäß Fig. 2 und 3 ergibt sich, wie auch bei einer Zurückverlegung
der Vorsprünge 5 und 6 der Fig. 1, der Vorteil einer Verringerung der Höhe der Kragen
13 und 14 der Kunststoffolien 7 und 8, so daß sich hier zusätzlich eine Materialersparnis
ergibt.