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DE2131579A1 - Verfahren zur herstellung von montagen fuer mehrfarbendruck u.dgl. sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur herstellung von montagen fuer mehrfarbendruck u.dgl. sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE2131579A1
DE2131579A1 DE19712131579 DE2131579A DE2131579A1 DE 2131579 A1 DE2131579 A1 DE 2131579A1 DE 19712131579 DE19712131579 DE 19712131579 DE 2131579 A DE2131579 A DE 2131579A DE 2131579 A1 DE2131579 A1 DE 2131579A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mounting
mounting plate
film
plate
top plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19712131579
Other languages
English (en)
Inventor
Eduard Lux
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19712131579 priority Critical patent/DE2131579A1/de
Priority to CH916672A priority patent/CH547511A/de
Priority to NL7208659A priority patent/NL7208659A/xx
Priority to GB2977872A priority patent/GB1375425A/en
Publication of DE2131579A1 publication Critical patent/DE2131579A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03FPHOTOMECHANICAL PRODUCTION OF TEXTURED OR PATTERNED SURFACES, e.g. FOR PRINTING, FOR PROCESSING OF SEMICONDUCTOR DEVICES; MATERIALS THEREFOR; ORIGINALS THEREFOR; APPARATUS SPECIALLY ADAPTED THEREFOR
    • G03F9/00Registration or positioning of originals, masks, frames, photographic sheets or textured or patterned surfaces, e.g. automatically
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03GELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
    • G03G9/00Developers

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Printing Methods (AREA)
  • Manufacture Or Reproduction Of Printing Formes (AREA)

Description

im.<;iiIUIARn λ,ΙΗΙΙΧ 7 stuttgaht sod
I1ATFN IANWA IT I)DH N Ι1Λ f. Di: N STKASS K JO
B 1011 B/S
Eduard Lux,
7301 Seharnhausen
Gutenbergstraße l
Verfahren zur Herstellung von Montagen
für Mehrfarbendruck u. dgl. sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung bezieht sieh auf ein Verfahren zur Herstellung von Montagen für Mehrfarbendruck, Nutzenfilmen, Maskierungen u. dgl., wobei Masken, gerasterte Farbauszüge od. dgl. gleicher Größe erstellt und mehrere Auszüge jeder Farbe oder Masken
od. dgl. in bestimmter und jeweils gleicher Zuordnung auf je einer Montagefolie befestigt werden. Beim Farbdruck werden in der Regel von einer Farbvorlage vier Farbauszüge gemacht und zwar ein blauer, ein gelber, ein roter sowie ein schwarzer.
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Hierzu wird eine spezielle Parbauszugskamera verwendet, in welcher die Filme auch mit einer Passerlochung versehen werden. Die so entstandenen Halbton-Negative-Filme werden anschließend aufgerastert. Für jeden Farbauszug wird eine besondere Rasterung verwendet, so daß sich die vier gerasterten Farbauszüge sowohl durch die Form des Rasters als auch durch verschieden starke Zeichnung im Film unterscheiden. Zur Herstellung von " Druckplatten werden die vier gerasterten Farbattszüge direkt auf lichtempfindliche Platten, beispielsweise Aluminiumplatten, übertragen. Letztere können auf den Zylinder einer Druckmaschine aufgespannt werden. Beim Vierfarbendruck wird nun eine Farbe nach der anderen auf den Druckbogen aufgebracht. Sin guter und einwandfreier Druck ist nur dann gewährleistet, wenn diese vier Farbdrucke deckungsgleich aufeinanderkommen.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn auf ein und demselben Druckbogen mehrere Farbbilder gedruckt werden sollen. Es müssen dann nämlich nicht nur die vier Farben jedes einzelnen, sondern aller Bilder genau aufeinanderkommen. Dies be-) deutet, daß die gerasterten Farbauszüge vor der Übertragung auf die Druckplatte jeweils ganz genau gleiche Lage und Zuordnung aufweisen müssen. Zu diesem Zwecke wird zunächst eine sogenannte Anhaltkopie gefertigt, bei welcher die Auszüge der deckungsstärksten Farbe in der richtigen Zuordnung zueinander stehen. Die übrigen Farbauszüge werden mit Hilfe einer Lupe nach dieser Anhaltkopie ausgerichtet und auf einer transparenten Folie, einer sogenannten Montagefolie, befestigt. Dieses Verfahren ist außerordentlich zeitraubend, anstrengend und teuer.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren zu schaffen, mit dessen Hilfe in einfacher, rascher, kostensparender und exakter Weise die Auszüge jeder Farbe mehrerer Bilder auf den Montagefolien befestigt werden können. Dieses Verfahren soll überdies zur Herstellung von Nutzenfilmen sowie von Maskierungen und dergleichen verwendbar sein. Selbstverständlich beinhaltet dieses Verfahren gleichzeitig die Herstellung deckungsgleicherDruckplatten, da diese bekanntlich in Direktkopie von den Montageplatten gefertigt werden. Die Herstellung deckungsgleicher Druckplatten ist aber auch bei Verkleinerung und Vergrößerung möglich, wenn die Montagefolien mit einem entsprechenden Passer versehen sind, alle gleiche Größe aufweisen und die gerasterten Farbauszüge nicht nur gleichen gegenseitigen Abstand, sondern auch gleichen Randabstand aufweisen.
Die Aufgabe umfasst überdies auch noch eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird ein Verfahren der genannten Art vorgeschlagen, welches erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß für Mehrfarbendruck sämtliche gerasterten Auszüge ein und derselben Farbe auf einer Montageplatte stand- und insbesondere seitenrichtig^ angeordnet werden, daß die Auszüge anschließend mit einem vorzugsweise farbigen Klebeband an der Montageplatte befestigt werden, wobei die Ecken freibleiben, daß nunmehr die Auszüge gegen Verschieben sichernde Sichenngselemente unter wenigstens eine Ecke jedes Auszugs geschoben und auf der Montageplatte befestigt oder festgesetzt werden, daß daraufhin das oder die Klebebänder entfernt werden und daß
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schließlich, eine mit vorzugsweise streifig aufgetragenem Klebstoff versehene Montasefolie in genauer Zuordnung zur Montageplatte gegen die Auszüge gedrückt wird. Die Montagefolie und die von Hand ausgerichteten Auszüge einer ersten Farbe sind jetzt in der richtigen gegenseitigen Zuordnung miteinander verbunden. Selbstverständlich werden in weiteren Arbeitsgärigen die Oberplatte angehoben und die Montagefolie mit den aufgeklebten Farbauszügen abgenommen. Das erfindungsgemäße Verfahren findet nun insofern seine Fortsetzung, als an die fest an der Montageplatte sitzenden Sicherungselemente die gerasterten Farbauszüge der nächsten Farbe in gleicher Zuordnung angelegt werden. Dies ist besonders einfach, wenn jede Ecke jedes gerasterten Farbauszuges durch ein Sicherungselement gehalten wird. Es bereitet aber auch keine besonderen Schwierigkeiten, wenn lediglich zwei Ecken an Verschiebe-Sicherungselementen anliegen. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn zx^ei Filme unmittelbar aneinander anstoßen. Eine Verschiebemöglichkeit entfällt auch für diesen Fall, da aufgrund der aneinander anliegenden Kanten der benachbarten Filme sowie" der an allen freien Ecken dieses "Doppelfilms" anliegenden Sicherungselemente eine einwandfrei verschiebefeste Lage gewährleistet ist. Bei unmittelbar aneinander anliegenden Filmen können die einander zugekehrten Ecken beider Filme deshalb nicht festgehalten werden, weil die Ecke seitlich umgriffen wird und daher zwangsläufig ein Spalt zwischen den beiden Filmen entstehen müsste. Die Höhe der Halteelemente entspricht in etwa der Filmdicke. Sie kann auch etwas größer sein. Theoretisch ist es auch denkbar, vier Filme aneinander anstoßen zu lassen und nur jeweils die freie Ecke jedes Films festzuhalten.
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Auch in diesem Falle erhält man eine genaue verschiebefeste Lage aller vier Filme. Selbstverständlich muß auch die Montagefolie der Oberplatte in jeweils gleicher Weise zugeordnet werden, damit die Filme der folgenden Farben nicht nur den gleichen gegenseitigen, sondern auch den gleichen Randabstand besitzen. Voraussetzung ist dabei die Verwendung genau gleich großer Montagefolien. Es bleibt noch nachzutragen, daß für besonders hochwertige Drucke auch mehr als vier Farbauszügegefertigt und in der geschilderten Weise auf Folien befestigt werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren findet insofern seine Fortsetzung, als nach der Entnahme mit den gleichartigen Farbauszügen beklebter Montagefolien, wie bereits erläutert, an die festgesetzten Verschiebe-Sicherungselemente zunächst die Farbauszüge einer weiteren Farbe angelegt werden, eine neue Montagefolie in Eereitschaftsstellung gebracht wird, welche zuvor ebenfalls beleimt wurde bzw. deren Beleimungsabdeckung zuvor abgenommen wurde. Nunmehr wird wiederum die Montagefolie gegen die neuen Farbauszüge bewegt und anschließend entnimmt man dann die zweite beklebte Montagefolie. Die Herstellung der dritten und weiterer Folien erfolgt in analoger Weise. Zum Schluß werden die Halteelemente entfernt oder in ihre Ausgangslage zurückgebracht. Zur Verbindung der Montagefolie und der Filme können letztere auch gegen eine feststehende Montagefolie bewegt werden. Denkbar ist es auch, beide gleichzeitig gegeneinander zu bewegen. Wichtig ist in jedem Falle, daß zum Zeitpunkt des Anklebens der Farbauszüge oder dergleichen die Montagefolie eine ganz bestimmte vorgegebene Lage zur Grundplatte einnimmt. Wenn hier von Farbauszügen die Kode ist, so soll dies nicht einschränkend verstanden werden, vielmehr sind damit ganz all gemein alle auf die verschiedenen nacheinander verwendeten Montagefolieri aufzuklebenden Sätze von gerasterten.Farbauszügen, Filmen, Masken, Deckern und dergleichen Remeint.
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Bei einem Verfahren mit die Ecken der gerasterten Auszüge wenigstens teilweise übergreifenden Sicherungselementen werden in"Weiterbildung die Erfindung die Montagefplie bis an die Sicherungselemente gebracht und anschließend die Auszüge in vorgegebener Richtung gegen die Montagefolie bewegt. Gleichwertige Verfahrensschritte bestehen darin, daß man die Montagefolie nach ihrer Befestigung an einer entsprechenden Vorrichtung an Ort und Stelle belässt und den ganzen Satz der gerasterten Farbauszüge zusammen mit den Sicherungselementen bis unmittelbar vor die Montagefolie bewegt, wobei jedoch eine direkte Berührung der Montagefolie und Sicherungselemente vermieden werden soll. Anschließend verbleiben die Sicherungse-le mente in ihrer nunmehrigen Lage, während in einem weiteren Arbeitsgang der ganze Satz der gerasterten Farbauszüge relativ zu den Sicherungselementen verschoben und gegen die stehende Montagefolie bewegt wird. Man vermeidet auf diese Weise sowohl eine Beschädigung der Montagefolie als auch der Sicherungselemente. Außerdem wird dadurch auch ein unerwünschtes Verschieben der Sicherungselemente unterbunden.
Die Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine insbesondere ebene Montageplatte mit abnehm- oder beweg- und festsetzbaren Verschiebe-Sicherungselementen für die gerasterten Farbauszüge oder dergleichen Filme und eine mit einer Halteeinrichtung für die Montagefolie ausgestatteten Oberplatte, wobei wenigstens eineder Platten gegen die andere bewegbar ist und beide xvenigstens in der Zustellendlage parallel zueinander stehen. Die Halteeinrichtung muß so ausgebildet sein, daß eine Planlage der Montageföl ie gewährleistet ist. Die Sicherungshalteelemente
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sollten, sofern sie die Farbauszüge am Rande bzw. den Ecken nicht umgreifen, nur so hoch sein, als dies für eine einwandfreie Anlage erforderlich ist. In der Zustellendlage berühren sich die Beleimungsfläche der Montagefölie und die zugekehrten Flächen der gerasterten Farbauszüge. Falls die Farbauszüge durch ihre Ecken umgreifende Halteeinrichtungen in der gewünschten Lage fixiert werden, springen diese Ecken bei der Übergabe der Filme an. die Montagefolie unter leichtem Verbiegen aus den klammerartigen Halteorganen heraus. Ein Verschieben wird dadurch vermieden, daß einerseits der Übergabeweg auf ein absolutes Minimum reduziert wird und andererseits die Übergabe schlagartig erfolgt. Im übrigen muß auch die spezielle, hierfür notwendige Übergabevorrichtung so ausgebildet sein, daß sich die zu übergebenden Filme lediglich in der gewünschten Richtung bewegen können. Zum Halten der Farbauszüge oder dergleichen bzw. der Montagefolie sind gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung'die Montageplatte und die Oberplatte als Saugplatten ausgebildet. Außerdem ist die Oberplatte in zweckmäßiger Weise an Führungen parallel zur Montageplatte verschiebbar. In ihrer oberen Verschiebeendlage ist die Oberplatte in Weiterbildung der Erfindung um insbesondere l8o° schwenkbar. Außerdem besitzt sie in vorteilhafter W ise eine Zentrier- oder Passereinrichtung für die Montagefolie. Die Montagefolie, die wie bereits gesagt, eine ganz bestimmte Lage zur Montageplatte einnehmen muß, wird in einer der Passereinrichtung entsprechenden Weise gelocht. Durch Einhängen in die an der Oberplatte befindlichen Passernocken und anschließendes Einschalten der Saugeinrichtung lässt sich die Montagefolie in Sekundenschnelle exakt befestigen. Anstelle
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von Passemacken kann auch eine andere Zentriereinrichtung, beispielsweise Inlageleisten, -stifte und dergleichen verwendet werden. Biese dürfen jedoch die späteren Arbeitsgänge nicht behindern, d.h. sie dürfen entweder über die Folie nicht überstehen oder müssen nach dem Ansaugen entfernt werden.
Gemäß einem weiteren Erfindungsmerkmal sind die Oberplatte mit vorzugsweise vier in T-Form angeordneten Passernocken und die-Montagefolie, mit einer entsprechenden Lochung versehen. Diese wird zweckmäßigerweise am. Rande angebracht s also an der .Stelle, an der mit Sicherheit keine Filme angeklebt werden» Ein weiterer Torteil der Erfindung besteht darin, daß die die freien drei T-Enden bildenden Passernocken einen Langlöchern der Montagefolie entsprechenden Querschnitt und Abstand aufweisen und sich jeweils in Richtung ihres T-Steges erstrecken und daß der am T-Kreuzungspunkt gelegene Nocken einen kreisrunden Querschnitt besitzt, dessen Größe einem gleich angeordneten Rundloch der Montagefolie entspricht. Das Rundloch liegt vorzugsweise auf einer Mittellinie der Montagefolie, während die beiden gleichgerichteten Langlöcher im Bereich zweier am selben Folienrand gelegenen-Ecken angeordnet sind und sich das dritte quer hierzu erstreckende Langloch in der Mitte.der gegenüberliegenden Längsrandzone befindet. Man erreicht dadurch einerseits eine exakte Anbringung der Folie an der Oberplatte und andererseits eine Längs- und Querdehnmöglichkeit .
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte und die Montageplatte an Führungssäulen, -schienen oder dergleichen eines Grundgestelles verschiebbar
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gelagert sind, zwischen einer Grundplatte des Grundgestells und der Montageplatte eine elastische Zwischenschicht insbesondere aus Schaumstoff angeordnet ist und in der Montageplatte eine Vielzahl von vorzugsweise regelmäßig angebrachten, quer zu deren Auflagefläche verschiebbaren stiftartigen Hubelementen gelagert sind, wobei die Hubelemente bei angehobener Oberplatte die Grundplatte lediglich nach unten überragen und ihre Länge größer ist als die Dicke der Montageplatte. Die Hubelemente müssen entsprechend steif sein, damit sie beim Eindringen in die elastische Zwischenschicht nicht verbogen werden. Umgekehrt muß die elastische Zwischenschicht soviel Festigkeit aufweisen, daß sie durch das oftmalige Aufsetzen der Hubelemente nicht zerstört wird. Senkt man die Grundplatte beispielsweise durch Abnahme von Distanzklötzen ab, so schiebt die an Ort vnö Stelle verbleibende elastische Zwischenschicht die Hubelemente durch die Montageplatte hindurch nach oben weg. Dabei heben sie die oben aufliegenden gerasterten Parbauszüge oder dergleichen ab und bewegen sie gegen die im geringen Abstand darüber befindliche, mit Beleimung versehene Montagefolie. Sofern eine der oberen MUndungsöffnungen der Versehiebebohrungen für die Hubelemente durch ein Sicherungselement verschlossen ist, kann dieses Hubelement nicht austreten, wenn die Haltekraft des Sicherungselementes an der Arbeitsfläche der Montageplatte größer ist als die elastische Widerstandskraft der unterhalb der Hubelemente gelegenen elastischen Zwischenschicht. Das überstehende Ende dieser durch die Sicherungselemente am Verschieben gehinderten Hubelemente dringt dann in die elastische Zwischenschicht ein.
Zwischen der Grundplatte und der Montageplatte sind in vorteilhafter Weise abnehmbare Distanzstüoce angeordnet. Entfernt man sie, so fällt die Montageplatte durch ihr Eigengewicht
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entlang ihrer Führungen nach unten gegen die Grundplatte, so daß die Parbauszüge mit Hilfe der Hubelemente ziemlich plötzlich an die Montag ef öl ie übiergeben werden. In* analoger und ebenfalls zweckmäßiger Art sind zwischen der Oberplatte und der Montageplatte Distanzstücke angeordnet und außerdem befindet sich die Montagefolie bei an diesen Anschlägen anliegender Oberplatte unmittelbar über den Halteelementen, berührt dieses jedoch nicht. Diese Anschläge sind auf die Dicke der Montagefolie sowie der anzuklebenden Filme oder dergleichen abgestimmt.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte mit Millimeter-, Zentimeter- oder anderer Quadrateinteilung versehen ist, insbesondere dunkle Linien auf hellem Grunde aufweist, so daß der erste Satz der gerasterten Farbauszüge oder dergleichen rasch ausgerichtet werden kann. In der Mitte jedes Quadrates ist entsprechend einer anderen Ausbildungsform der Erfindung ein rohrförmiges, mit der'Absaugeinrichtung verbundenes Hubelement angeordnet. Diesen Hubelementen kommen also zweierlei Aufgaben zu, nämlich einerseits das Ansaugen der ihrem oberen Ende zugekehrten Farbauszüge oder dergleichen und andererseits das Anheben bei der Übergabe an die Montagefolie.
Das Sicherungselement besteht in besonders bevorzugter Weise aus einem ebenen Plättchen und zwei im Abstand angeordneten Erhebungen oder umgebogenen Lappen, wobei die Lappeninnenflächen vorzugsweise im rechten Winkel zueinander stehen. Je langer diese Lappen sind, desto besser ist seine Zentrierwirkung. Dies gilt insbesondere dann, wenn lediglich eine oder zwei Ecken eines Filmes angelegt werden. Dem rechten Winkel kommt
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selbstverständlich nur dann Bedeutung zu, wenn die Filme quadratisch oder rechteckig geschnitten sind. Bei anderen Filmformen kann ein entsprechender Winkel gewählt werden. Statt Lappen ist auch die Verwendung von Stiften und dergleichen möglich. Das Sieherungselement trägt bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung an seiner von den Lappen oder dergleichen wegweisenden Fläche eine durch einen abziehbaren Schutzstreifen überdeckte Klebeschicht. Wie bereits erläutert, werden die auf der Montageplatte ausgerichteten gerasterten Farbauszüge oder dergleichen zunächst mit einem oder mehreren Klebestreifen an der gewünschten Stelle festgehalten. Dabei müssen die Ecken freibleiben, unter welche anschließend - und zwar nach dem Einschalten der Absaugung - die Sicherungselemente geschoben werden. Sobald sie ihre richtige Lage einnehmen, also satt an den beiden die gegen Verschieben zu sichernde Ecke bildenden Kanten anliegen, werden sie gegen die Grundplatte gedrückt. Zuvor wurde natürlich der Schutzstreifen von der Klebeschicht abgenommen. Da die Filme nun nichj? mehr verschoben und verdreht werden können, kann man die zum Anheften benutzten Klebestreifen wieder entfernen. Sobald die Montagefolie eingelegt und ausgerichtet ist, kann übergeben werden. Nach Abnahme der fertigen Montage werden der nächste Satz Farbauszüge auf die Montageplatte gelegt und durch die Sicherungselemente ausgerichtet, eine zweite Montagefolie an der Oberplatte befestigt und anschließend die nächste Montage hergestellt. In gleicher Weise erstellt man die dritte und wei- v tere Montagen. Sobald die letzte fertig ist, können die Sicherungselemente abgenommen werden. Die Kamera zur Herstellung der Farbauszüge besitzt wie bereits erläutert wurde,
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eine Einrichtung zur Lachung der Filme. Die gerasterten Farbauszug© werden in gleicher Weise gelocht. Der das eigentliche Bild umgebende Rand ist in der Regel für die Montage zu breit. Insbesondere dann, wenn zwei Filme unmittelbar aneinander anstoßen, muß er abgeschnitten werden. Auf jeden Fall muß er aus Platzgründen reduziert werden. Dabei entfällt dann auch die Lochung, weswegen sie für die Herstellung der Montagen, also das Aufbringen auf die Montagefolien, nicht mehr benutzt werden kann. Ein besonderes Problem stellt dabei das exakte Abschneiden dar. Die Filme müssen im Faket abgeschnitten werden, wobei zuvor eine exakt deckungsgleiche Lage erforderlich ist. Um dies zu ermöglichen, sind an der Montageplatte im Abstand von der Kameralochung der Farbauszüge bzw. der Lochung der gerasterten Farbauszüge Passernocken oder dergleichen angebracht. In der Regel verwendet man zwei Passernocken. Sämtliche gerasterten Farbauszüge sowie eventuell noch benötigte Masken und Decker werden nun in diese Passernocken der Montageplatte eingehängt. Damit sind sie automatisch deckungsgleich. Zwischen jeweils zwei Filme oder dergleichen wird ein oder auch mehrere Doppelklebenstreifcn eingelegt. Auf diese Weise kann man sämtliche aufgereihten Filme zu einem Paket verkleben. Dieses wird nunmehr abgenommen und mit einer entsprechenden Vorrichtung ringsum beschnitten. Anschließend werden diese Klebestreifen wiederum entfernt und die Filme gesäubert. Da das Beschneiden der Filme insbesondere das teilweise Randlossehneiden Voraussetzung für das erfindungsgemäße Verfahren ist, stellen" auch die im Zusammenhang mit der Filmbeschneidung notwendigen Arbeitsgänge Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens dar. Um ein Verrutschen der einzelnen Filme des Pakets während des Beschneidens zu verhindern, kann das
■i ■. -■ - . -. . abzuschneidende Paketende zwischen entsprechende Halteleisten geklemmt werden. Die Passernocken zur Herstellung des Filmpakets können statt an der Montageplatte auch an einer speziellen separaten,Vorrichtung angebracht werden.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß jede Druckplatte mit einer der Form und Anordnung der Nocken der Oberplatte entsprechenden Lochung versehen ist. Damit besitzen also die Druckplatte und die Montagefolie denselben Passer, so daß bei Anbringung entsprechender Passernocken an der Druckmaschine ein deckungsgleicher Druck der verschiedenen Farben automatisch erzielt wird. Aber nicht nur die Druckmaschine, sondern auch ein Kopierrahmen zur Herstellung der Druckplatten selbst ist in Weiterbildung der Erfindung mit in T-Form angeordneten Nocken versehen, deren Anordnung, Form und Größe derjenigen der Oberplatte entspricht. In diesen Kopierrahmen werden also die Druckplatten und die Montagefolien eingehängt. Ansonsten wird in üblicher Weise kopiert.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemaßen, zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten Vorrichtung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen vertikalen Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Montageplatte.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus dem die Grundplatte 2 aufweisenden Grundgestell I, welches an seinen vier Ecken mit Führungssäulen 3 versehen i3t, sowie der an letzteren verschiebbaren Montageplatte 4 und Oberplatte 5· Die Montageplatte und die Oberplatte sind demnach in Richtung des Doppelpfeiles 6 auf- und abbewegbar. Durch fest mit der Montageplatte
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verbundene Anschläge oder Distanzstücke 6 können sich die Unterseite J der Oberplatte 5 und die Oberseite 8 der Montageplatte 4ledigMch bis auf einen;-bestimmt en Mindestabstand nähern. Zwischen der Montageplatte 4 und der Grundplatte 2 befindet sich noch eine aus Schaumgummi gebildete elastische Zwischenschicht 9, auf deren Bedeutung später noch eingegangen wird.
Sowohl die Oberplatte 5 als auch die Montageplatte 4 sind als Saugplatten ausgebildet. Die Saugplatten sind in üblicher Weise konstruiert und nichtnäher dargestellt. An der Oberplatte befinden sich in ebenfalls nicht näher gezeigter Weise vier Passernocken 11 bis 14, in welche die in gleicher Weise gelochte Montagefolie 10 eingehängt wird. Festgehalten wird sie mit Hilfe der Saugeinrichtung. Die Lochung .der Montagefolien und damit auch die Anordnung der Passernocken an der Oberplatte 5 sind in Fig. 2 gestrichelt gezeigt. Die drei, die freien T-Enden markierenden Nocken 11, 12 und 14 besitzen eine längliche Gestalt, während der den T-Kreuzungspunkt markierende Nocken I^ im Querschnitt kreisförmig ist. Außerdem erstreckt sich die Längsrichtung der beiden Nocken 11 und 12 in Richtung des T-Querstegs, während das Langloch 14 in Richtung des T-Längssteges verläuft.
Die Montageplatte 4 besitzt eine helle Auflagefläche 8, welche zur Bildung eines em-Netzes mit dunklen Längs- und Querlinien 15 versehen ist. Dieses cm-Netz dient zur Ausrichtung der gerasterten Farbauszüge 16 *bis Ιψ.
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Die gerasterten Farbauszüge .16 bis 19 oder irgendwelche anderen Filme und dergleichen, die mit der Montagefolie 10 in ganz bestimmter Zuordnung verbunden werden müssen und auch einen vorgegebenen gegenseitigen Abstand besitzen, v/erden mit Hilfe der Karos ausgerichtet. Sobald sie ihre richtige Lage eingenommen haben, werden sie mit Hilfe eines oder mehrerer Klebestreifen 20, 21 an die Montageplatte 4 geheftet. Diese können wie in Fig. 2 parallel, kreuzweise angebracht werden. Man verwendet vorzugsweise farbige, beispielsijcise rote Klebestreifen, da diese am wenigsten übersehen werden können. Anschließend wird die Saugeinrichtung der Montageplatte in Betrieb gesetzt, wodurch die Filme 16 bis 19 zusätzlich festgehalten werden. Als nächster Arbeitsgang folgt dann das Unterschieben der Verschiebe-Sicherungselemente 22 unter die freien Filmecken. Bei genügend großem Abstand zwischen den einzelnen Filmen wird Jede Filmecke gegen Verschieben durch ein solches Sicherungselement 22 gesichert. Werden zwei Filme l6, 17 unmittelbar aneinander angestoßen, so können selbstvei-Rtändlich nur die freien Ecken jedes Filmees abgesichert werden. Ein Verschieben ist trotzdem nicht möglich, da auch die aneinander anliegenden Kanten beider Filme eine sichernde Wirkung ausüben. Analoges gilt für das Aneinanderanstoßen von vier Filmen, dem jedoch kaum praktische Bedeutung zukommt.
Die Verschiebe-Sicheruhgselemente 22 bestehen erfindungsgemäß aus einem ebenen, rechteckigen oder quadratischen Plättchen, welches aus Kunststoff, Aluminium oder dergleichen hergestellt wird. Zwei einander benachbarte Ecken werden zur Bildung von Haltelappen 23 umgebogen, so daß siei, wie aus Fig. 1 ersichtlich, die anliegende Filmkante etwas übergreifen. Die Sicherungseiemente
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sind an ihrer Unterseite mit einem Klebstoff versehen, der gegebenenfalls durch einen abziehbaren Streifen gegen Austrocknen gesichert werden kann. Sobald der Klebstoff frei ist, der auch vor dem Anbringen des Sieherungselementes aufgetragen werden kann, drückt man es fest gegen die Oberfläche der Montageplatte. Nunmehr können die Hilfsklebestreifen 20, 21 wieder abgenommen werden.
Wie Pig. 2 zeigt, ist in der Mitte der Quadrate ein kleines Röhrchen angebracht. Es handelt sich hierbei um sogenannte Hubelemente 24. Sie übernehmen zweierlei Aufgaben. Zunächst saugen sie aufgrund ihrer nicht näher gezeigten Verbindung mit einer Absaugevorrichtung die aufgelegten gerasterten Farbauszüge 16 bis 19 fest. Außerdem sind sie in Richtung des Doppelpfeiles 25 in der Montageplatte, welche sie nach unten überragen, verschiebbar. Die unteren Enden sämtlicher Hubelemente stehen aufder elastischen Zwischenschicht 9 auf. Außerdem befinden sich zwischen dem Grundgestell 2 und der Montageplatte 4 abnehmbare Distanzklötze 26. Entfernt man die letzteren, so fällt die Montageplatte aufgrund ihres Eigengewichts nach unten, bis sie an den Stützen 27 der Grundplatte 2 zum Aufliegen kommt. Zuvor wurde noch die Oberplatte 5 mit der angesaugten Montagefolie auf den Distanzstücken 6 zur Auflage gebracht, wodurch sich die Montagefolie 10 und die oberen Enden der Haltelappen 23 der SicherungseLemente weitgehend genähert haben. Beim Entfernen der Distanzklötze 26 fallen also wie gesagt sowohl die Montageplatte 4 mit den Filmen 16 bis 19 als auch die Oberplatte mit der Montagefolie gemeinsam nach unten. Die Elastizität der elastischen Zwischenschicht ist nun so gewählt, daß die Hubelemente 24 durch die Montageplatte hindurch nach oben verschoben werden und dabei
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die Filme abheben und an die Montagefolie 10 übergeben. An denjenigen Stellen, an denen das obere Ende eines Hubelementes durch ein Verschiebe-Sicherungselement überdeckt ist, kann letzteres diese Verschiebebewegung nicht mitmachen. Es tritt bei der Abwärtsbewegung der Montageplatte 4 in die elastische Zwischenschicht ein. Demnach müssen also die Haftkraft der Sicherungselemente 22 und die Elastizität der elastischen Zwischenschicht 9 so aufeinander abgestimmt werden, daß ein Anheben der Sicherungselemente mit Sicherheit vermieden wird. Die Übergabe der Filme an die Montagefolie erfolgt ziemlich plötzlich, wodurch eine Seitwärtsverschiebung praktisch ausgeschlossen wird. Dies wird außerdem durch"den Minimalabstand vor der Übergabe gewährleistet. In besonders zweckmäßiger Weise trägt man den Klebstoff auf der Montagefolie, der selbstverständlich transparent sein muß, in Streifenform auf, damit die Luft seitlich entweichen kann.
Nach der Übergabe werden die Montageplatte und die Oberplatte wieder angehoben und die Distanzklötze 26 eingesetzt. Daraufhin zieht man die Oberplatte bis ganz nach oben und verschwenkt sie in nicht näher gezeigter Weise um l80°. Jetzt kann die sogenannte Montage, also die Montagefolie 10, mit den angeklebten gerasterten Farbauszügen abgenommen werden. Als nächstes setzt man in die Nocken der Oberplatte eine zweite Montagefolie ein und legt den zweiten Satz Farbauszüge in die durch die Sicherungselemente gebildeten "Halterahmen" ein. Die Herstellung und Entnahme der zweiten und weiterer Montagen erfolgt in analoger Weise. Der Zeitaufwand hierfür ist äußerst minimal. Überdies erhält man bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit Sicherheit absolut
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deckungsgleiche Montagen, die aufgrund der T-Loehung der Montagefolien 10 sowie nicht gezeigter Druckplatten, welche in einem in gleich vorteilhafter Weise mit Nocken in T-Anordnung ausgestatteten Kopierrahmen belichtet werden. Eine in gleicher zweckmäßiger Weise mit Nocken in T-Anordnung ausgestattete Druckmaschine nimmt dann anschließend die Druckplatten auf, so daß der Passer von der Herstellung der Montage bis in die Druckmaschine gewährleistet ist.
Die Hubelemente sind in sehr vorteilhafter Art reihenweise, genauer gesagt in Längs- und Querreihen angeordnet und überdies ist die Montagefolie an vorgegebener Stelle montierbar und derart mit Klebstoff in streifiger Auftragung versehen, daß sich beim Abklatschen Klebstoff und Hubelemente nicht berühren. Hierdurch wird ein Eindringen von Leim in ihre Verschiebebohrung vermieden und außerdem kann dadurch bei hohler Ausführung das Verstopfen des Rohrinnern durch Leim verhindert werden. Die Breite der Klebestreifen oder Leimauftragung muß sowohl dem Zeilenabstand als auch der Breite des Zwischenraums zwischen den einzelnen Seihen angepaßt werden. Denkbar ist auch eine gitterförmige Leimauf tragung. Die Montageplatte ist in zweckmäßiger nicht näher dargestellter Weise mit einer pneumatischen ITilmabhebevorrichtung verbunden, insbesondere sind deren Saugdüsen oder dgl. mit einer Preßluftquelle verbindbar, so daß über sie wahlweise angesaugt oder geblasen werden kann. Zunächst werden die Filme beim Ausrichten bzw. Einlegen gegen die Oberfläche der Montageplatte gesaugt. Beim Hochdrücken, also Übergeben an die Montagefolie 1o wird die Saugluft durch Preßluft ersetzt und
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so die Übergabe beschleunigt. Die Preßluft trägt außerdem zum Andrücken und auch, zum Trocknen des Klebstoffes bei.
Ein -weiteres, ebenfalls nicht näher gezeigtes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Montageplatte 4- aus wenigstens zwei, vorzugsweise aber drei Teilplatten besteht, wobei insbesondere die mittlere der drei Teilplatten größer ist als die beiden äußeren. Außerdem sind die Teilplatten in weiterer Ausgestaltung der Erfindung über eine Jeineinstellvorriehtung, insbesondere Microschrauben gegeneinander bzw. voneinander bewegbar. Bei Mehrfarben-Maschinen verzieht sich das Papier von einem Druckwerk zum andern. Mit der geteilten Montageplatte hat man die Möglichkeit, den Verzug des Papiers zu berücksichtigen. Nach der Grundmontage können vor dem zweiten und folgenden Abklatschen, also vor der Herstellung der zweiten und folgenden Montagen, die Teilplatten enger oder weiter gestellt werden. Dadurch werden automatisch die äußeren Teile mehr nach innen oder außen verlagert. Die zu montierenden Filme bzw. gerasteten IParbauszüge sollten dabei die gegebenenfalls zwischen den Teilplatten vorhandenen Spalte nicht überbrücken, da sonst die paßgenaue Herstellung nicht ohne weiteres gewährleistet ist. Läßt sich dies einmal nicht vermeiden, so müssen Sondermaßnahmen ergriffen werden.
Ein anderes in der Zeichnung lediglich schematisch angedeutetes Merkmal besteht darin, daß die Montageplatte 4 aus zwei übereinanderliegenden Teilplatten besteht, von denen wenigstens die obere abnehmbar ist. Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, daß man diesen oberen Teil der Montageplatte mit den darauf befestigten und ausgerichteten Sicherungs-
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elementen 22 abnehmen, aufbewahren und später für die Herstellung gleichartiger Montagen wieder benutzen kann. Zwischendrin können dann mit anderen oberen Teilmontageplatten andersartige Montagen hergestellt werden.
Um mit Montagefolien unterschiedlicher Größe, beispielsweise mit halbem Format arbeiten zu können, kann man mehrere in T-Anordnung befestigte oder befestigbare Nockengruppen bis 14 vorsehen, die dann wahlweise der Lochung dieser Mon-" tagefolien entsprechend benutzt werden. Diese Nocken können abnehm- oder absenkbar sein, damit die engere T-Nockengruppe das Arbeiten mit der jeweils weiteren nicht behindert. In diesem Zusammenhang ist es dann auch zweckmäßig, daß man die Saugflächen der Saugplatten unterteilt, beispielsweise in vier gleiche Teile, wobei dann jedes Feld für sich betreibbar ist. Die Oberplatte ist, wie bereits erläutert wurde, klappbar. Damit man bei großem Format an beiden Längsseiten arbeiten kann, ordnet man die Klappachse vorteilhafterweise so an, daß sie nach der Breitseite abgeklappt werden kann. Die umgeklappte Saugplatte kann gleichzeitig als Ablage benutzt werden.
In Figur 2 sind zwei verschiedene Arten von Sicherungselementen 22 dargestellt. Die eine Ausführungsform 22 ist für das Festhalten der Ecken vorgesehen und sie besitzt aus diesem Grunde zwei Haltelappen 2$. Die andere Ausführungsform besitzt lediglich einen Lappen 23 a und sie kann an Jeder beliebigen Stelle der vier Längskanten angesetzt werden. Wenn man jeweils zwei derartige Elemente an zwei gegenüberliegenden Seiten eines Films und überdies je eines an den beiden verbleibenden Filmseiten anlegt, ist dieser Film mit Sicherheit dreh- und verschiebefest gehalten. Die Form der Lappen 23 a spielt hierbei keine Rolle. Statt Lappen könnte man beispiels-
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weise auch Stifte oder dgl. nehmen. Bei Verwendung ausgesprochener Lappen möglichst gleicher Dicke kann man einen Film mit vier Sicherungselementen 22 dann absolut korrekt festhalten, wenn man ihn an jeder Längsseite mit einem kleinen, der Länge und Dicke des Lappens entsprechenden Schlitz versieht, in welchen der Lappen beim Unterschieben des Sicherungselementes unter den festzuhaltenden Film eingeführt wird. Zur Herstellung deckungsgleicher Montagen müssen daher alle Farbauszüge und dgl. möglichst im Paket an gleicher Stelle geschlitzt werden. Üblicherweise besitzen die Filme einen weißen Filmrand von 2 mm. Wenn man den Schlitz 1 mm tief macht, so wird das Bild dadurch nicht beeinträchtigt. Bei randlosen Filmen müssen die Lappen, Stifte· und dgl. außen angelegt werden.
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Claims (1)

  1. Ansprüche
    1. Verfahren zur Herstellung von Montagen für Mehrfarbendruck, Nutzenfilmen, Maskierungen u. dgl., wobei Masken, gerasterte Farbauszüge od. dgl. gleicher Größe erstellt und mehrere Auszüge jeder Farbe oder Masken od. dgl. in bestimmter und jeweils gleicher Zuordnung auf je einer Montagefolie befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, daß für Mehrfarbendruck sämtliche gerasterten Auszüge ein und derselben Farbe auf einer Montageplatte stand- und insbesondere seitenrichtig angeordnet werden, daß die.Auszüge anschließend mit einem vorzugsweise farbigen Klebeband an der Montageplatte befestigt werden, wobei die Ecken freibleiben, daß nunmehr die Auszüge gegen Verschieben sichernde Sicherungselemente unter wenigstens eine Ecke jedes Auszuges geschoben und auf der Montageplatte befestigt bzw. festgesetzt werden, daß daraufhin das oder die Klebebänder entfernt werden und daß schließlich eine mit vorzugsweise streifig aufgetragenem Klebstoff versehene Montagefolie in genauer Zuordnung zur Montageplatte gegen die Auszüge gedrückt wird.
    2. Verfahren nach Anspruch 1 mit 'die Ecken der gerasterten Auszüge wenigstens teilweise übergreifenden Sicherungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagefolie bis an die Sicherungsäe ne nte gebracht und anschließend die Auszüge in vorgegebener Richtung gegen die Montagefolie bewegt werden.
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    3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und/oder 2, gekennzeichnet durch eine inbesondere ebene Montageplatte (4) mit abnehm- oder beweg- und festsetzbaren Versehieb'e-Sicherungsä-ementen (22) für die gerasterten Farbauszüge oder dergleichen Filme (l6 - 19)
    und eine mit einer Halteeinrichtung für die Montagefolie (1O) ausgestatteten Oberplatte (5)> wobei mindestens eine der Platten (4, 5) gegen die andere bewegbar ist und
    beide wenigstens in der Zustellendlage parallel zueinander stehen.
    4. Vorrichtung nach Anspruch J5> dadurch gekennzeichnet, daß zum Halten der Auszüge od. dgl. bzw. Montagefolie die
    Montageplatte (4) und die Oberplatte (5) als Saugplatten ausgebildet sind.
    5· Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte (5) an Führungen 0) parallel zur
    Montageplatte (4) verschiebbar ist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5* dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte (5) in ihrer oberen Verschiebeendlage um insbesondere l8ö° schwenkbar ist.
    7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche - 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte (5) eine Zentrier- oder Passereinrichtung (11 - l4) für'die Montagefolie (10) aufweist.
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    8. Vorrichtung nach Anspruch J3 dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte (5) mit vorzugsweise vier in T-Form angeordneten Passerriocken (11 - 14) und die Montagefolie (lO) mit einer entsprechenden Lochung versehen sind.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die, die freien drei T-Enden bildenden Passernocken (11, 12, l4) einen Langlöchern der Montagefolie (lO) ent-' sprechenden Querschnitt und Abstand aufweisen und sich jeweils in Richtung ihres T-Stegs erstrecken und daß der am T-Kreuzungspunkt gelegene Nocken (13) einen kreisrunden Querschnitt besitzt, dessen Größe .'einem gleich angeordneten Rundloch der Montagefolie entspricht.
    10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche J5 - 9> dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte (5) und die Montageplatte (4) an Führungssäulen, -schienen (j5) od. dgl. eines Grundgestells (l) verschiebbar gelagert sind, zwischen einer Grundplatte (2) des Grundgestells und der Montage-" platte eine elastische Zwischenschicht (9), insbesondere aus Schaumstoff angeordnet ist und in der Montageplatte eine Vielzahl von vorzugsweise regelmäßig angebrachten, quer zu deren Auflagefläche (8) verschiebbaren stiftartigen Hubelementen (24) gelagert sind, wobei die Hubelemente bei angehobener Oberplatte die Grundplatte lediglich nach unten überragen und ihre Länge größer ist als die Dicke der Montageplatte.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dafzwis.chen der Grundplatte (2) und der Montageplatte (4) abnehmbare Distanzstücke (2.6) angeordnet sind.
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    12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Oberplatte (5) und der Montageplatte (4) Distanzstücke (6) angeordnet sind und die Montagefolie (1o) bei an diesen Anschlägen anliegender Oberplatte (5) sich unmittelbar über den Verschiebe-Sicherungselementen (22) befindet.
    13· Vorrichtung nach einem oder mehrern der Ansprüche 3-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte (4) mit mm-, cm- oder anderer Quadrateinteilung versehen ist, insbesondere dunkle Linien (15) auf hellem Grunde aufweist.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13? dadurch gekennzeichnet, daß in der Mitte jedes Quadrates ein rohrfb'rmiges, mit der Absaugeeinrichtung verbundenes Hubelement (24) angeordnet ist.
    15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3-14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Sieherungselement (22) aus einem ebenen Plättchen besteht und wenigstens eine (23a), insbesondere zwei im Abstand angeordnete Erhebungen oder umgebogene Lappen (23) besitzt, wobei die Innenflächen der Lappen (23) vorzugsweise im rechten Winkel zueinander stehen.
    1G. Vorrichtung nach Anspruch ^55 dadurch gekennzeichnet, daß das Sieherungselement (22) an seiner von den Lappen (23) od. dgl. wegweisenden Flache eine durch einen abziehbaren Schutzstreifen überdeckte Klebeschicht trägt.
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    17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der Montageplatte (4) im Abstand der Kameraiochung der Farbauszüge bzw. der Lochung der gerasterten Parbauszüge (l6 - 19) Passernocken oder dergleichen angebracht sind.
    k l8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 - 17, dadurch gekennzeichnet, daß Jede Druckplatte mit einer der Form und Anordnung der Nocken (ll - 14) der Oberplatte (5) entsprechenden Lochung versehen ist.
    19· Vorrichtung nach Anspruch l8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kopierrahmen zur Herstellung der Druckplatten mit in T-Form angeordneten Nocken versehen ist, deren Anordnung, Form und Größe derjenigen (11 - 14) der Oberplatte (5) entspricht.
    20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1o bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubelemente (24)
    k reihenweise angeordnet sind, die Montagefolie an. vorgegebener Stelle montierbar und derart mit Klebstoff in streifiger Auftragung versehen ist, daß sich beim Abklatschen. Klebstoff und Hubelemente nicht berühren..
    21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 2o, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte (4) mit einer pneumatischen Filmabhebevorrichtung verbunden, insbesondere deren Saugdüsen (24) mit einer Preßluftquelle verbindbar eiad.
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    22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte (4·) aus wenigstens zwei, vorzugsweise drei Teilplatten besteht, wobei insbesondere die mittlere der drei Teilplatten größer ist als die beiden äußeren.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilplatten über Feineinstellvorrichtungen, insbesondere Microschrauben gegeneinander bzw. voneinander bewegbar sind.
    Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte (4-) aus zwei übereinander liegenden Teilplatten besteht, von denen wenigstens die obere abnehmbar ist.
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DE4303381A1 (de) * 1993-02-05 1994-12-01 Roland Man Druckmasch Plattenzylinder mit einer Einrichtung zum Anheben einer Druckplatte

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