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" Nutzfahrzeug mit flüssigkeitsgekühlter Antriebsmaschine Die Erfindung
bezieht sich auf ein Nutzfahrzeug mit flüssigkeitsgekühlter Antriebsmaschine und
bezweckt im wesentlichen, das -Fahrzeug in bezug auf die Funktion seiner Antriebsmaschine
für die bei Wasser- bzw. Schlammdurchfahrten auftretenden Verschmutzungen unanfällig
zu machen. Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Kühler
und das Kühlluftgebläse über der Antriebsmaschine angeordnet und an einem am Maschinengehäuse
befestigten Hilfsrahmen gelagert sind.
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Durch die Erfindung ist vermieden, daß sich der Kühler durch Verschmutzungen,
die bei tieferen Temperaturen gefrieren und insbesondere dann den Wärmeaustausch
stören, zusetzen kann. Durch das Hochsetzen des Kühlers bleibt auch dessen Antrieb
im wesentlichen frei von Verschmutzungen, so daß die Treibriemen nicht durchrutschen.
Durch die Erfindung ist auch eine günstige Lagerung der Kühlaggregate erreicht,
bei der letztere die Relativbewegungen zwischen Antriebsmaschine und Fahrzeugaufbau
nicht mitmachen.
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Beim Ausbau der Maschine brauchen keine Kühlwasserleitungen getrennt
zu werden. Das erfindungsgemäße Fahrzeug baut durch die Übereinanderanordnung von
Maschine und Kühler kurz.
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Um normaie, lediglich gegen Schwallwasser geschützte Hilfsgeneratoren
verwenden zu können, wird in weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemüßen Nutzfahrzeuges
vorgeschlagen, daß außer dem Kühler und dem Kühlluftgebläse mindestens noch ein
Hilfsgenerator am Hilfsrahmen gelagert ist. Hierdurch können die Hjlfsgeneratoren
über die Wasserlinie gelegt und somit gleichfalls vor Verschmutzungen
geschützt
werden.
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Zweckmäßigerweise sind die Absaugstellen für Kühlluft und Verbrennungluft
an dieselbe Stelle gelegt. Um lange Leitungen für die der Aufbereitung der Verbrennungsluft
dienenden Filter und dgl. zu vermeiden, kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen
sein, daß außer dem Kühler und dem Külilluftgebläsemindestens noch ein der Aufbereitung
der Verbrennungsluft dienendes Aggregat am Hilfsrahmen gelagert ist.
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Um unter Vermeidung langer Leitungen die Auspufftöpfe der Antriebsmaschine
ebenfalls hochzulegen, 8o daß diese bei Wasser-und Schlammdurchfahrten vor Verschmutzungen
und dgl. geschützt sind, kann ferner vorgesehen sein, daß außer dem Kühler und dem
Kühlluftgebläse mindestens noch ein Aggregat des Abgasleitungssystemes am Hilfsrahmen
gelagert ist.
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Bei Antriebsmaschinen mit Aufladung der Verbrennungsluft kann sich
die Notwendigkeit ergeben, für die Kühlung des Schmieröles der Maschine neben dem
für den Betrieb ohne Aufladung ausreichenden normalen Schmierölkühler einen zusätzlichen
Kühler für das Schmieröl vorzusehen, für dessen Anordnung unmittelbar an der Naschine
insbesondere wegen der Ladegebläse naturgemäß kein Platz vorhanden ist. Zur Behebung
dieses Nachteiles wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, daß außer dem
Kühler und dem Kühlluftgebläse noch mindestens ein Kühler für das Schmieröl der
Antriebsmaschine am liilfsrahmen gelagert ist.
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Die letztgenannten Probleme für die Unterbringung eines zusätzlichen
Wärmetauschers können auch dann auftreten, wenn mit der Antriebsmaschine ein hydrodynamischer
Drehmomentwandler oder ein Getriebe verblockt ist. Das Betriebsöl dieser Aggregate
bedarf bei hohen Antriebsleistungen ebenfalls der Kühlung. Auch für diesen Fall
kann die Anordnung derart getroffen sein, daß außer dem Kühler und dem Kühlluftgebläse
noch mindestens ein Kühler
für das Betriebsöl eines mit der Antriebsmaschine
verblockten Drehmomentwandlers bzw. eines Getriebes am Hilfsrahmen gelagert ist.
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Um die Antriebsmaschine auch außerhalb, des Fahrzeuges voll betriebsfähig
zu machen und überprüfen zu können, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen,
daß an dem ein vom Fahrzeug trennbares Antriebsaggregat bildenden System Antriebsmaschine-llilfsrahmen
alle für den Betrieb des Antriebsaggregates erforderlichen llilfsaggregate gelagert
sind. Vorteilhafterweise brauchen bei dieser erfindungsgemäßen Ausbildung bei der
Demontage des Antriebs aggregates der Kühlflüssigkeitskreislauf und der Schmierölkreislauf
nicht geöffnet zu werden.
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Um das Kühlgebläse in der üblichen einfachen Weise mittels eines Riementriebes
antreiben zu können, ist in weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Nutzfahrzeuges
vorgesehen, daß der Hilfsrahmen mit dem Antriebsrad der Gebläsewelle sowie ein von
der Naschinenwelle angetriebenes Antriebsrad an einem Stirnende der Antriebsmaschine
angeordnet sind und die beiden Antriebsräder in derselben Drehebene liegen.
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Ist die Anordnung gemäß dem Vorschlag der Erfindung so getroffen,
daß sowohl das Kühlluftgebläse als auch der liilfsgenerator am Hilfsrahmen gelagert
sind, kann der iiilfsantrieb in einfacher Weise so gestaltet sein, daß der Antrieb
des über der Antriebsmaschine angeordneten und am Hilfsrahmen gelagerten liilfsgenerators
von der Gebläsewelle abgeleitet ist.
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Um insbesondere der Verschmutzung der Antriebsmaschine von de-r Straße
aus durch den Kühlluftstrom entgegenwirken zu können, ist in Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Nutzfahrzeuges vorgesehen, daß der Kühler für die Kühlflüssigkeit der Antriebsmaschine
und das Kühlluftgebläse in einem im wesentlichen vertikal verlaufenden Luftschacht
des Fahrzeugaufbaues angeordnet sind. Bei dieser
erfindungsgemäßen
Kühleranordnung kann die Kühlluft aus einer staubfreien Zone am Dach des Fahrzeuges
angesaugt und über die Antriebsmaschine nach unten abgeführt werden. Diese Luftführung
ermöglicht noch eine zusätzliche Kühlung der Antriebsmaschine und insbesondere der
Ladegebläse.
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Zur Ausnutzung des Kühlluftstromes für die Kühlung der tiilfsgeneratoren
kann ferner vorgesehen sein, daß außer dem Kühler für die Kühlflüssigkeit der Antriebsmaschine
und dem Kühlluftgebläse noch mindestens ein Hilfsgenerator im Luftschacht angeordnet
ist.
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Zur Vermeidung komplizierter Umlenlcungen im Antriebsstrang des Kühlgebläses
ist es wünschenswert, die Gebläsewelle achsparallel zur Maschinenwelle anzuordnen.
Aus oben erläuterten Gründen ist es ferner zweckmäßig, den Kühlluftstrom mittels
eines vertikalen Luftschachtes von oben nach unten - also senkrecht zur Gebläseströmung
- zu führen. Einem weiteren Erfindungsmerkmal liegt daher die Aufgabe zugrunde,
die genannten Forderungen zu verwirklichen sowie den Schachtquerschnitt klein zu
halten und aufwendige Leitvorrichtungen für die Umlenkung des Kühlluftstromes zu
vermeiden. Diese Aufgabe ist gemäß dem zuletzt aufgeführten Erfindungsmerkmal dadurch
gelöst, daß der Kühler für die Külflüssigkeit der Antriebsmaschine gegenüber der
Vertikalen geneigt ist. Durch diese Kühlerstellung ist im Zusammenwirken des einen
waagerechten Luftstrom erzeugenden Gebläses mit dem vertikalen Luftschacht eine
noch relativ verlustarme Kühlluftführung ohne den Aufwand komplizierter Leitmittel
ermöglicht.
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Einzelheiten der Erfindung sind im folgenden anhand eines in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Nutzfahrzeuges
näher beschrieben. In der Zeichnung bedeuten: Fig. 1 eine Stirnansicht der Motor-Aggregate-Anordnung
des erfindungsgemäßen Nutzfahrzeuges in Fahrtrichtung gesehen und
Fig.
2 die Seitenansicht der Anordnung in Fig. 1.
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Über dem Motor 10 ist ein Hilfsrahmen 11 angeordnet, dessen vier Eckfüße
12 bis 15 an der Oberseite 16 des Kurbelgehäuses 17 unter Zwischenschaltung von
elastischen Gummipuffern an je einer Gehäusekonsole 18 bis 21 abgestützt sind. Der
Hilfsrahmen 11 ist mit zwei hinteren aufrechten Eckstreben 22 und 23 sowie mit zwei
zu letzteren nach hinten geneigten vorderen Eckstreben 24 und 25 versehen. Die vorderen
Eckstreben 24 und 25 sind an den oberen Enden durch eine bügelförmige Querstrebe
26 verbunden, die nach hinten an den schräg nach vorn und oben abgeknickten Endschenkeln
27 und 28 der hinteren Eckstreben abgestützt und befestigt ist.
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An den unteren Enden sind die vierEckstreben22 bis 25 durch je eine
linke und rechte Längsstrebe 29 und 30 sowie je eine vordere und hintere Querstrebe
31 und 32 miteinander verbunden.
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Auf den geneigten vorderen Eckstreben 24 und 25 ist der Sühlerblock
33 gelagert und an den bei 34 angedeuteten Stellen befestigt. An den hinteren beiden
Eckstreben 22 und 23 ist ein Lagerschild 35 mittels zweier Mittelquerstreben 36
und 37 befestigt, an dem das Lager 38 der bei 39 mit ihrer Achse angedeuteten Kühlluftgebläse-Welle
gehaltert ist. Auf das hintere Ende der Welle 39 ist ein Keilriemenrad 40 aufgekeilt,
das über einen Keilriemen 41 von einem in einem Räderkastendeckel 42 gelagerten
Zwischenrad 43 angetrieben wird. Auf der mit ihrer Achse bei 44 angedeuteten Welle
des Zwischenrades 43 ist ein zweites, innerhalb des Räderkastens 45 liegendes Zwischenrad
46 befestigt, das von dem Antriebszahnrad 47 der Nockenwelle angetrieben wird.
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Am vorderen Ende der Gebläsewelle 39 sind das Gebläserad 48 so wie
zwischen letzterem und dem Lager 38 ein weiteres Keilriemenrad 49 aufgekeilt. Das
Rad 49 treibt eine an der hinteren rechten Eckstrebe 23 schwenkbar gelagerte Lichtmaschine
50 über einen Keilriemen 51 an.
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Der Kühlerblock 33, das Gebläserad 48 und die Lichtmaschine 50 sind
innerhalb eines von oben nach unten verlaufenden Luftschachtes 52 innerhalb des
Fahrerhauses 53 angeordnet. Die vom Gebläse angesaugte Luft tritt durch eine im
Fahrerhausdach 54 vorgesehene Eintrittsöffnung 55 in den Luftschacht 52 ein und
am unteren Ende 56 des letzteren wieder aus. Der Luftschacht 52 wird nach hinten
durch die Fahrerhausrückwand 57 sowie nach vorn und seitlich durch eine im Querschnitt
U-förmige Zarge 58 begrenzt.
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In den Luftschacht 52 ragen im oberen Bereich zwei seitliche Lufteintrittsstutzen
59 und 60 hinein, die mittels Rohrkrümmern 61 und 62 an je einen Luftfiltertopf
63 und 64 angeschlossen sind.
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Die Luftfiltertöpfe 63 und 64 sind durch Lagerkonsolen 65 und 66 am
Hilfsrahmen 11 gehaltert. Von den Luftfiltertöpfen 63 und 64 führen Luftansaugleitungen
67 und 68 zu am Kurbelgehäuse 17 gelagerten Abgasturboladern 69 und 70, deren Ladegebläse
71 und 72 in bei 73 und 74 angedeutete Ladeluftleitungen fördern. Das Abgas aus
den Turbinen 75 und 76 der Lader 69 und 70 wird mittels Austrittsstutzen 77 und
78 zu Schalldämpfertöpfen 79 und 80 geführt, die mittels Haltebügel 81 und 82 ebenfalls
am Hilfsrahmen 11 befestigt sind. Die Schalldämpfertöpfe 79 und 8o stehen ausgangsseitig
durch ein Zwischenrohr 83 miteinander in Verbindung, an das ein die Fahrerhaus-Riickwand
57 durchsetzendes und nach unten verlaufendes Austrittsrohr 84 angeschlossen ist.
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Am Hilfsrahmen 11 sind ferner zwei Ölkühler 85 und 86 mittels Lagerkonsolen
8i und 88 befestigt, von denen der eine in den Schmierölkreisläuf der Maschine eingeschaltet
und der andere an das Ölsystem eines der Maschine im Kraft fluß nachgeschalteten
hydrodynamischen Drehmomentwandlers angeschlossen sein kann.