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DE20319881U1 - Düse zur Applizierung pastöser Stoffe - Google Patents

Düse zur Applizierung pastöser Stoffe Download PDF

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DE20319881U1
DE20319881U1 DE20319881U DE20319881U DE20319881U1 DE 20319881 U1 DE20319881 U1 DE 20319881U1 DE 20319881 U DE20319881 U DE 20319881U DE 20319881 U DE20319881 U DE 20319881U DE 20319881 U1 DE20319881 U1 DE 20319881U1
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DE
Germany
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nozzle
boundary wall
positioning element
track positioning
outlet opening
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DE20319881U
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FERMACELL GMBH, DE
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XELLA TROCKENBAU - SYSTEME GmbH
XELLA TROCKENBAU SYSTEME GmbH
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Abstract

Düse (100; 200; 300) zur Applizierung pastöser Stoffe mit einem Düsenhals (124; 224; 324), einem verjüngtem Düsenkopf (102; 202; 302) und einer an dem Düsenkopf (102; 202; 302) ausgebildeten Austrittsöffnung (104; 204; 304), wobei zur Führung der Austrittsöffnung (104; 204; 304) an dem Düsenkopf (102; 202; 302) ein Führungselement (120; 220; 320) ausgebildet ist und wobei ferner an dem Düsenkopf (102; 202; 302) mindestens ein erstes Raupenpositionierelement (112; 212; 312) ausgebildet ist, welches eine erste Begrenzungswand (152; 252; 352) der Austrittsöffnung (104; 204; 304) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß an der Austrittsöffnung (104; 204; 304) mindestens ein zweites Raupenpositionierelement (114; 214; 314) ausgebildet ist, welches eine zweite Begrenzungswand (154; 254; 354) der Austrittsöffnung (104; 204; 304) bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Düse zur Applizierung pastöser Stoffe.
  • Aus DD 279 281 ist ein patentiertes Verfahren zum Verbinden der Stoßfugen von Bauplatten bekannt. Bei dem Verfahren wird eine erste Bauplatte, insbesondere eine Gipsfaserplatte, auf eine Wandunterkonstruktion aus Holz oder Metall montiert. Anschließend wird ein Klebstoff als Klebstoffraupe auf die die Stoßfuge bildende Stirnseite der ersten Bauplatte aufgetragen. Nach dem Auftrag des Klebstoffes wird eine zweite Bauplatte mit deren die Stoßfuge bildenden Stirnseite gegen die mit der Klebstoffraupe versehene Stirnseite gedrückt, ausgerichtet und fixiert. Der Klebstoff schäumt dann unter vollständiger Stoßfugenausfüllung auf und härtet durch Feuchteeinwirkung aus den Bauplatten und der Umgebungsluft aus.
  • Aus der Praxis ist bekannt, daß zur Applizierung des Klebstoffes üblicherweise Klebstoffkartuschen verwendet werden, auf die eine Düse aufgeschraubt oder aufgesteckt wird. Eine spezielle Düse der Firma Maderag AG weist zur Führung der Düse als ein erstes Führungselement eine Führungsnase und ein Raupenpositionsierelement auf. Die Führungsnase und das erste Raupenpositionierelement schließen einen Winkel von 90° ein und bilden einen L-förmigen Anlagebereich. Mit diesem Anlagebereich wird die Düse zum Auftrag der Klebstoffraupe an eine an die Stoßfuge angrenzenden Kante der Bauplatte, nachfolgend Stoßfugenkante genannt, angelegt und entlanggeführt. Da der L-förmige Anlagebereich ein Verkanten der Düse an der Seite der Bauplatte erlaubt, kann es passieren, daß der Auftrag des Klebstoffes ungleichmäßig erfolgt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen präzisen Auftrag pastöser Stoffe, insbesondere den Auftrag einer Klebstoffraupe, zu ermöglichen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Gemäß der Erfindung ist bei einer Düse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgesehen, daß an der Austrittsöffnung mindestens ein zweites Raupenpositionierelement ausgebildet ist, welches eine zweite Begrenzungswand der Austrittsöffnung bildet. Eine solche Düse gewährleistet bei der Applizierung pastöser Stoffe eine 3-Punkt-Auflage mit dem Führungselement sowie dem ersten und dem zweiten Raupenpositionierelement. Ein Verkanten wie beim Stand der Technik durch die Wahl eines falschen Anlagewinkels ist somit praktisch ausgeschlossen. Auf diese Weise ist eine korrekte Positionierung der Klebstoffraupe unabhängig von der Erfahrung eines Anwenders sichergestellt.
  • Wenn die an dem ersten und dem zweiten Raupenpositionierelement ausgebildete erste bzw. zweite Führungsfläche mindestens eine, insbesondere mehrere gemeinsame Tangentialebenen aufweisen, kann die Düse mit dem ersten Raupenpositionierelement und dem zweiten Raupenpositionierelement flächig auf einem ebenen Appliziergegenstand aufliegen, wodurch bei der Applizierung pastöser Stoffe eine besonders sichere Ausrichtung der Düse gewährleistet ist.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführung sind die erste Führungsfläche und die zweite Führungsfläche Zylinder-, insbesondere Kreiszylinderabschnittsflächen. Dann kann eine Düse besonders leicht auf einem Appliziergegenstand abgleiten, da der Kontakt zwischen Düse und Appliziergegenstand dann stets mit den gerundeten Kanten der Führungsflächen erfolgt. Ein Hängenbleiben an Kanten, die durch die Bearbeitung und/oder den Transport an der Stoßfugenkante einer Bauplatte bestehen können, läßt sich somit vermeiden.
  • Mit derart gestalteten Führungsflächen kann ferner die Neigung der Klebekartusche um deren Führungsfläche an der Bauplatte in Richtung der Klebstoffraupe verändert werden, ohne daß die Positionierung oder die Qualität der Kleberaupe dadurch beeinflußt wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Klebstoffraupen auf sehr langen Stoßfugenkanten appliziert werden sollen. In einem solchen Fall kann ein Anwender von einem festen Standort aus seinen Arm an der Stoßfugenkante sehr weit entlangführen und aufgrund der beschriebenen Neigungsmöglichkeit lange Klebstoffraupen sicher und präzise auftragen.
  • Ein Düse kann besonders variabel eingesetzt werden, wenn die erste und die zweite Führungsfläche eine konstante Krümmung mit dem gleichen Radius aufweisen. Dann kann die Düse um bis zu +/- 90° um die Stoßfugenkante geneigt werden. Die Positionierung und die Qualität der Kleberaupe bleiben davon unbeeinflußt.
  • Wenn die Düse einen rechteckigen Querschnitt aufweist, wird der pastöse Stoff besonders gleichmäßig aus der Austrittsöffnung auf den Gegenstand appliziert, da über die gesamte Breite der Austrittsöffnung die gleiche Menge des pastösen Stoffs appliziert wird.
  • Durch die Ausbildung eines trapezförmigen Querschnitts kann selbst im Falle einer unbeabsichtigten Verkantung der Düse die Menge von unerwünscht austretendem Klebstoff gering ge halten werden, da dann in einem bestimmten Bereich eine kleinere Breite für die Austrittsöffnung gewählt ist.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführung weist das Führungselement eine abgerundete Spitze auf, wodurch Beschädigungen von Gegenständen mit der Düse, insbesondere durch einen unachtsamen Umgang mit der Düse, sicher vermieden werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführung ist der Düsenkopf symmetrisch zu einer Mittelebene ausgebildet. Dadurch läßt sich eine erfindungsgemäße Düse gleichermaßen von Zinks- und von Rechtshändlern verwenden, ohne daß qualitativ unterschiedliche Applikationsergebnisse auftreten.
  • Weitere Ausprägungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung in Zusammenhang mit den Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Düsenkopf einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse mit einer Stoßfugenkante einer Bauplatte und einer darauf applizierten Klebstoffraupe,
  • 2 die erfindungsgemäße Düse in 1 mit Düsenkopf und Düsenhals in einer Ansicht von vorne,
  • 3 die erfindungsgemäße Düse in den 1 und 2 gemäß dem Pfeil III in 2 in einer Seitenansicht,
  • 4 die erfindungsgemäße Düse in 1 bis 3 gemäß dem Pfeil IV in 2 in einer Ansicht von oben,
  • 5 eine Detailansicht Z der erfindungsgemäßen Düse in den 1 bis 4 gemäß der Darstellung in 4,
  • 5a eine Seitenansicht des ersten Raupenpositionierelementes gemäß der Schnittlinie Va in 5,
  • 5b eine Seitenansicht des zweiten Raupenpositionierelementes gemäß der Schnittlinie Vb in 5,
  • 6 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse in einer perspektivischen Ansicht,
  • 7 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse in einer perspektivischen Ansicht.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Düse 100 mit deren Düsenkopf 102 sowie deren Austrittsöffnung 104. 1 zeigt ferner eine Bauplatte 105 mit einer ersten Seitenfläche 106, einer gegenüberliegenden zweiten Seitenfläche 107 und einer Stoßfugenkante 108, wobei an der Stoßfugenkante 108 eine Klebstoffraupe 110 aufgebracht ist.
  • Der Düsenkopf 102 weist rechts und links der Austrittsöffnung 104 ein erstes, hervorstehendes Raupenpositionierelement 112 und ein zweites hervorstehendes Raupenpositionierelement 114 auf, an welchen sich eine erste Führungsfläche 116 und eine zweite Führungsfläche 118 befinden. Wie in den 5a und 5b zu sehen, weisen die erste Führungsfläche 116 und die zweite Führungsfläche 118 in einer bevorzugten Ausführung den gleichen konstanten Radius r1 bzw. r2 von 1 mm bis 10 mm, insbesondere 4 mm auf. Ferner weisen die erste Führungsfläche 116 und die zweite Führungsfläche 118 mindestens eine, vorzugsweise mehrere gemeinsame Tangentialebenen auf und stehen gegenüber der dazwischen liegenden Düsenwand 119 um die Höhe h1 bzw. h2 von 1 mm bis 2 mm, insbesondere um 1,5 mm hervor. Wenn sowohl die beiden Radien r1 und r2 gleich groß als auch die Höhen h1 und h2 gleich groß sein sollen, ist – wie in
  • 5b gezeigt – über eine Höhe h3 eine geradkantiges Zwischenstück 121 vorgesehen.
  • Wie in 1 zu sehen, weist das erste Raupenpositionierelement 112 eine Breite b1 von 1 mm bis 4 mm, insbesondere 2,5 mm auf. Das zweite Raupenpositionierelement 114 weist eine Breite b2 von 1 mm bis 4 mm, insbesondere 2 mm auf. Der Abstand zwischen dem ersten Raupenpositionierelement 112 und dem zweiten Raupenpositionierelement 114 entspricht der Länge lA der Austrittsöffnung 104 und beträgt 4 mm bis 10 mm, insbesondere 5,4 mm.
  • An die erste Führungsfläche 116 schließt sich in einem rechten Winkel dazu ein langgestrecktes Führungselement 120 an, welches eine ebene dritte Führungsfläche 122 aufweist. Die Führungsfläche 122 schließt mit der Außenwand des Düsenkopfes 102 einen Winkel α von 45° ein. Die Länge lF des Führungselementes 120 beträgt 5 mm bis 10 mm, insbesondere 8 mm. An dem Führungselement 120 ist an dessen hervorstehenden Ende ein Abrundungsradius r3 von 1 mm bis 4 mm, insbesondere 2,2 mm vorgesehen.
  • Zur Applizierung einer Klebstoffraupe 110 auf die Stoßfugenkante 108 der Bauplatte 105 wird der Düsenkopf 102 gegen die Bauplatte 106 gedrückt, so daß die erste Führungsfläche 116 und die zweite Führungsfläche 118 mit der Stoßfugenkante 108 sowie die dritte Führungsfläche 122 mit der ersten Seitenfläche 106 der Bauplatte 105 durch eine 3-Punkt-Auflage zur Anlage kommen. Ein Verkanten der Düse in Richtung des in 1 dargestellten Doppelpfeiles A ist daher praktisch ausgeschlossen.
  • Durch die Geometrie des Düsenkopfes 102 und insbesondere durch die von dem Führungselement 120 beabstandete Ausbildung der Austrittsöffnung 104 ist ferner eine präzise und sichere Positionierung der Klebstoffraupe 110 in der Mitte der Stoßfugenkante 108 gewährleistet.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Düse 100 mit dem Düsenkopf 102, einem sich daran anschließenden, im wesentlichen zylinderförmigen Düsenhals 124 sowie einem sich an den Düsenhals 124 anschließenden Düsenanschlußbereich 126. Die Länge einer erfindungsgemäßen Düse 100 beträgt 50 mm bis 77 mm, insbesondere 62,4 mm, wobei davon 30 mm bis 35 mm, insbesondere 32,8 mm als Länge lK des Düsenkopfes 102 vorgesehen sind. Der Durchmesser dH des Düsenhalses 124 beträgt 15 mm bis 20 mm, insbesondere 16,8 mm.
  • Wie aus den 2 und 3 hervorgeht, weist der Düsenkopf 102 gegenüber dem Düsenhals 124 eine trichterartige Verjüngung 127 auf, welche gemäß der in 3 gezeigten Seitenansicht eine geradlinige Außenkontur aufweist. In 3 ist auch zu sehen, daß der Düsenkopf an der von dem Düsenhals 124 beabstandeten Seite seine geringste Breite b1 aufweist, welche 3 mm bis 6 mm, insbesondere 4,4 mm beträgt. Der Düsenhals weist eine Länge lH von 20 mm bis 50 mm, insbesondere 30,2 mm auf.
  • 3 zeigt ferner, daß der Anschlußbereich eine Düsenanbindung 128 mit einer ersten kreisförmigen Ausnehmung 130 sowie einer von der Düsenanbindung 128 beabstandeten zweiten kreisförmigen Ausnehmung 132 aufweist. Die Düsenanbindung dient einer Befestigung der Düse 100 an einer Kartusche o.ä., wobei die erste kreisförmige Ausnehmung 130 insbesondere für eine Befestigung der Düse 100 während des Gebrauchs und die zweite kreisförmige Ausnehmung 132 für die Befestigung vor oder nach einem Gebrauch vorgesehen ist.
  • Die erste kreisförmige Ausnehmung 130 und die zweite kreisförmige Ausnehmung weisen einen Durchmesser d1 bzw, d2 von 15 mm bis 20 mm, insbesondere 16 mm auf. Ferner ist in der Düsenanbindung 128 mit der ersten kreisförmigen Ausnehmung 130 ein Gewinde, insbesondere ein metrisches M15 × 2,5 Gewinde zum Aufschrauben der Düse 100 auf eine Kartusche (nicht gezeigt) vorgesehen. Der Abstand dM der Mittelpunkte der ersten kreisförmigen Ausnehmung 130 und der zweiten kreisförmigen Ausnehmung beträgt 30 mm bis 40 mm, insbesondere 34,5 mm.
  • In 4, in der die erfindungsgemäße Düse 100 in einer Ansicht von oben gezeigt ist, ist die Außenkontur des Düsenanschlußbereichs 126 zu sehen. Die Kontur besteht aus einem ersten halbkreisförmigen Kreisscheibenelement 134 und einem zweiten halbkreisförmigen Kreisscheibenelement 136, wobei die Kreisscheibenelemente über einen x-förmigen Mittelteil 138 miteinander verbunden und mit diesem einstöckig ausgebildet sind. Die halbkreisförmigen Kreisscheibenelemente 134, 136 weisen einen Außenradius r4 von 8 mm bis 12 mm, insbesondere 10,7 mm und eine Kreisscheibenbreite bK von 1 mm bis 3 mm, insbesondere 2,3 mm auf.
  • 4 zeigt ferner, daß an dem Düsenhals eine erste Verstärkungsrippe 140, eine zweite Verstärkungsrippe 142, eine dritte Verstärkungsrippe 144, eine vierte Verstärkungsrippe, 146, eine fünfte Verstärkungsrippe 148 und eine sechste Verstärkungsrippe 150 ausgebildet sind, welche entlang des Umfangs des Düsenhalses 124 gleichmäßig verteilt sind. Die Verstärkungsrippen 140, 142, 144, 146, 148, 150 dienen dazu, die Form der Düse, insbesondere im Bereich des Düsenhalses 124 zu erhalten, so daß auch bei sehr dünnen Wandstärken des Düsenhalses 124 eine Formstabilität gewährleistet ist. Wie in 2 und in 3 zu sehen, erstrecken sich die Verstärkungsrippen 140, 142, 144, 146, 148, 150 von dem Düsenanschlußbereich 126 an der Außenwand des Düsenhalses 124 in Richtung des Düsenkopfes 102. Die Verstärkungsrippen 140, 142, 144, 146, 148, 150 weisen eine Länge lV von 10 mm bis 25 mm, insbesondere 18 mm, auf.
  • In 5, welche die in 4 gezeigte Detailansicht Z der Düse 100 zeigt, ist zu erkennen, daß die Verstärkungsrippen 140, 142, 144, 146, 148, 150 ein halbkreisförmiges Profil aufweisen. Der Radius r5 des halbkreisförmigen Profils beträgt 0,5 mm bis 1,5 mm, insbesondere 1 mm.
  • In 5 ist ferner zu sehen, daß das erste Raupenpositionierelement 112 einen Teil einer ersten Begrenzungswand 152 und das zweite Raupenpositionierelement einen Teil einer zweiten Begrenzungswand 154 der Austrittsöffnung 104 bilden. Es sind ferner eine dritte Begrenzungswand 156 und eine vierte Begrenzungswand 158 an dem Düsenkopf 102 ausgebildet, wobei die vier Begrenzungswände 152, 154, 156, 158 trapezförmig angeordnet sind. Die Länge lTK der kurzen Seite des Trapezes beträgt an der Seite der Austrittsöffnung 104 1 mm bis 3 mm, insbesondere 2 mm. Die Länge lTl der langen Seite des Trapezes beträgt 2 mm bis 5 mm, insbesondere 3,6 mm. Mit der Länge der kurzen und der langen Seite des Trapezes ist im Zusammenhang mit dem bereits beschriebenen Abstand des ersten und des zweiten Raupenpositionierelementes 112, 114 der trapezförmige Querschnitt der Austrittsöffnung 104 bestimmt.
  • Im übrigen weisen die erste und die zweite Begrenzungswand 152, 154 einen trapezförmigen Querschnitt auf. Die dritte und vierte Begrenzungswand 156, 158 weisen einen Querschnitt in Form eines Parallelogramms auf.
  • Die 5a und 5b zeigen bevorzugte Ausführungsformen des ersten Raupenpositionierelementes 112 bzw. des zweiten Raupenpositionierelementes 114.
  • Die Radien r1 und r2 können jedoch auch so gewählt werden, daß der geradkantige Mittelteil 121 des zweiten Raupenpositonierelementes 114 entfallen kann und sich trotzdem die gleichen Höhen h1 und h2 ergeben. Ferner ist es möglich, an dem ersten Raupenpositionierelement 112 ebenfalls oder nur dort einen Mittelteil auszubilden und/oder die Höhen h1 und h2 sowie die Radien r1 und r2 verschieden zu wählen.
  • In den 5a und 5b schließen sich die erste Führungsfläche 116 und die zweite Führungsfläche 118 an den Außenseiten der dritten und vierten Begrenzungswand 156, 158 an. Alternativ ist es auch möglich, daß sich die Führungsflächen 116, 118 an den Innenseiten der dritten und vierten Begrenzungswand anschließen.
  • 6 zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse 200 mit deren Düsenkopf 202 und einem Teil deren Düsenhalses 224 in einer perspektivischen Ansicht. Für mit der Düse 100 übereinstimmende Elemente der Düse 200 werden im folgenden gegenüber der Düse 100 um 100 erhöhte Bezugszeichen verwendet.
  • Der Düsenkopf 202 der zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse 200 weist einen im wesentlichen zylinderförmigen Düsenhals 224, einen verjüngten, im wesentlichen kegelstumpfförmigen Düsenkopf 202 und eine trapezförmige Austrittsöffnung 204 auf. Rechts und links neben der Austrittsöffnung 204 sind ein erstes gerundetes Raupenpositionierelement 212 und ein zweites gerundetes Raupenpositionierelement 214 ausgebildet, welche eine erste Führungsfläche 216 und eine zweite Führungsfläche 218 bilden. Die ersten Führungsfläche 216 und die zweite Führungsfläche 218 sind zugleich Teil einer ersten Begrenzungswand 252 und Teil einer zweiten Begrenzungswand 254 der Austrittsöffnung 204, Die erste und die zweite Begrenzungswand 252, 254 stehen relativ zu einer dritten Begrenzungswand 256 und einer vierten Begrenzungswand 258 hervor. Der Übergang von dem kegelstumpfförmigen Düsenkopf 202 zur ersten und zur zweiten Führungsfläche 216, 218 ist fließend und erfolgt ohne scharfe Kanten.
  • Rechts neben der ersten Begrenzungswand ist ein gerundetes Führungselement 220 mit einer dritten Führungsfläche 222 ausgebildet. Die zweite Ausführungsform der in 6 dargestellten Düse 200 unterscheidet sich von der ersten Ausführung im wesentlichen durch die Geometrie des Düsenkopfes, insbesondere durch die Geometrie des Führungselementes 220. Die dritte Führungsfläche 222 des Führungselementes 220 verläuft im wesentlichen parallel zur Mittelachse m des zylindrischen Düsenhalses 224, während bei der ersten Ausführung der Düse 100 eine Neigung der dritten Auflagefläche um 45° gegenüber der Mittelachse des zylindrischen Düsenhalses 124 ausgebildet ist, Dadurch ergibt sich bei der Verwendung der Düse eine andere Ausrichtung der Düse relativ zu einem Appliziergegenstand. Es ergeben sich jedoch keine qualitativen Unterschiede bei der Klebstoff-Applikation.
  • 7 zeigt eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse 300 mit deren Düsenkopf 302 in einer perspektivischen Ansicht. Für mit der Düse 100 übereinstimmende Elemente der Düse 300 werden im folgenden gegenüber der Düse 100 um 200 erhöhte Bezugszeichen verwendet.
  • Der Düsenkopf 302 der dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Düse 300 weist einen im wesentlichen pyramidenstumpfförmigen Düsenkopf 302 und eine Austrittsöffnung 304 mit rechteckigem Querschnitt auf. Rechts und links neben der Austrittsöffnung 304 sind ein erstes gerundetes Raupenpositionierelement 312 und ein zweites gerundetes Raupenpositionierelement 314 ausgebildet, welche eine erste Führungsfläche 316 und eine zweite Führungsfläche 318 bilden. Die erste Führungsfläche 316 und die zweite Führungsfläche 318 sind zugleich Teil einer ersten Begrenzungswand 352 und Teil einer zweiten Begrenzungswand 354 der Austrittsöffnung 304. Relativ zu einer dritten Begrenzungswand 356 und einer vierten Begrenzungswand 358 stehen die erste und die zweite Begrenzungswand 352, 354 hervor. Der Übergang von dem pyramidenstumpfförmigen Düsenkopf 302 zum ersten und zum zweiten Raupenpositionierelement 312, 314 ist in Abhängigkeit des an den Raupenpositionierelementen 312, 314 ausgebildeten Radien mehr oder weniger kantig. Die Kante ist umso weniger ausgeprägt, je kleiner die Radien gewählt sind. Entsprechen die Radien dem halben Abstand der äußeren Seite der dritten und vierten Begrenzungswand 156, 158 an der Austrittsöffnung 304 des pyramidenstumpfförmigen Düsenkopfes 302, ist am Übergang von dem pyramidenstumpfförmigen Düsenkopf 302 zu dem ersten und zweiten Raupenpositionierelement 312, 314 glattflächig. Es kann auch ein asymptotischer Übergang gewählt werden.
  • Rechts neben der ersten Begrenzungswand 352 ist ein ebenfalls gerundetes Führungselement 320 mit einer dritten Führungsfläche 322 ausgebildet. Das Führungselement 320 der Düse 300 läuft nach oben zu seiner gerundeten Kante hin spitz zu.
  • Sofern nicht anders beschrieben, entspricht die Geometrie der in 7 dargestellten dritten Ausführungsform der Düse 300 der der Düse 200 in der zweiten Ausführungsform.
  • Im übrigen weisen die ersten und zweiten Führungsflächen 116, 118, 216, 218, 316, 318 der anhand der 1 bis 7 beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen von Düsen 100, 200, 300 paarweise jeweils eine gemeinsame Scheitelgerade auf.

Claims (8)

  1. Düse (100; 200; 300) zur Applizierung pastöser Stoffe mit einem Düsenhals (124; 224; 324), einem verjüngtem Düsenkopf (102; 202; 302) und einer an dem Düsenkopf (102; 202; 302) ausgebildeten Austrittsöffnung (104; 204; 304), wobei zur Führung der Austrittsöffnung (104; 204; 304) an dem Düsenkopf (102; 202; 302) ein Führungselement (120; 220; 320) ausgebildet ist und wobei ferner an dem Düsenkopf (102; 202; 302) mindestens ein erstes Raupenpositionierelement (112; 212; 312) ausgebildet ist, welches eine erste Begrenzungswand (152; 252; 352) der Austrittsöffnung (104; 204; 304) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß an der Austrittsöffnung (104; 204; 304) mindestens ein zweites Raupenpositionierelement (114; 214; 314) ausgebildet ist, welches eine zweite Begrenzungswand (154; 254; 354) der Austrittsöffnung (104; 204; 304) bildet.
  2. Düse (100; 200; 300) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine an dem ersten und eine an dem zweiten Raupenpositionierelement (112, 114; 212, 214; 312, 314) ausgebildete erste bzw. zweite Führungsfläche (116, 118; 216, 218; 316, 318) gemeinsame Tangentialebenen aufweisen.
  3. Düse (100; 200; 300) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Führungsfläche (116, 118; 216, 218; 316, 318) Zylinder- insbesondere Kreiszylinderabschnittsflächen sind.
  4. Düse (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Führungsfläche (116, 118; 216, 218; 316, 318) eine konstante Krümmung mit dem gleichen Radius aufweisen.
  5. Düse (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (104; 204; 304) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
  6. Düse (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (104; 204; 304) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist.
  7. Düse (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (120; 220; 320) eine abgerundete Spitze aufweist.
  8. Düse (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkopf (102; 202; 302) symmetrisch zu einer Mittenebene ausgebildet ist.
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