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Die Erfindung betrifft einen Aufhängungsrahmen. für
eine eingeschobene Decke, enthaltend: Hauptprofile,
die im Querschnitt im wesentlichen die Form eines
hängenden "T" haben, oder eines Doppel-"T", mit
anderen Worten, ein Profil mit einem Körper und, in
Arbeitsposition, zumindest an der Unterseite zwei
seitlich fierende Flansche und damit zusammenwirkende
Kreuzprofile mit einem analogen Querschnitt.
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Eingeschobene Decken, die Hauptprofile verwenden,
welche Kreuzprofile in einem Winkel von 90º
schneiden, sind bekannt. Die Lücken zwischen den Profilen
werden mit quadratischen, häufig rechteckigen
Paneelen abgeschlossen. Das entstehende Muster ist daher
immer orthogonal. Die Verwirklichung von Decken,
welche von einem der orthogonalen Muster abweichen, ist
dann, aus technischen und wirtschaftlichen Gründen,
nicht oder sehr schwer machbar.
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Eine Struktur für eine eingeschobene Decke, die
ausschließlich die Verwirklichung einer orthogonalen
Struktur erlaubt, ist aus dem US-Patent 3 292 332
bekannt. Auf der anderen Seite ist ein Profil, das
die Verwirklichung schachbrettartiger Gitter
ermöglicht, aus dem Dokument AT 316081 bekannt, das Muster
kann jedoch nie von der ursprünglich begründeten Form
abweichen.
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Es ist nun das Ziel der Erfindung, einen
Aufhängungsrahmen für solche Decken zu realisieren, der die
Installation von Kreuzprofilen in beliebigen Winkeln in
bezug auf die Hauptprofile ermöglicht, um es so
ermöglichen zu können, auch rechteckige, gitterförmige
oder trapezoidgeformte Paneele oder Kombinationen
davon im Abschluß der Decke zu verwenden.
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Um dies nach der Erfindung zu ermöglichen, ist der
Körper des Kreuzprofils an jedem Ende über die
dazugehörigen Flansche hinaus verlängert und in einem
Winkel gebogen, während das Hauptprofil, in dem
Gebiet, in dem ein oder mehrere Kreuzprofile das
Hauptprofil in diesem Winkel schneiden, Schlitze enthält,
um die Enden der Kreuzprofile anzubringen.
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In der vorteilhaftesten Ausführungsform betragen die
Winkel, in denen die Enden des Körpers des
Kreuzprofils gebogen sind, 45º bzw. 135º.
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Eine Besonderheit der Erfindung ist, daß die zu einem
Kreuzprofil gehörigen Flansche, welche in
Arbeitsposition unterhalb angeordnet sind, kleiner sind als
die zu dem Hauptprofil gehörigen Flansche, und zwar
in solch einer Weise, daß die Kreuzung zwischen zwei
Kreuzprofilen, welche in einem Winkel von 45º bzw.
135º aneinander heranreichen, präzise an die
seitliche Kante des Flansches des Hauptprofils ansetzt.
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Es ist charakteristisch für die Erfindung, daß die
Beziehung zwischen der Breite A des Hauptprofils und
der Breite B aller Kreuzprofile der Gleichung
B = 1/2 × A × 2 genügt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
werden aus der folgenden Beschreibung eines
Aufhängungsrahmens für eine falsche Decke nach der Erfindung
sichtbar. Diese Beschreibung ist ausschließlich
beispielhaft gegeben und begrenzt nicht die Erfindung.
Die Bezugsnummern beziehen sich auf die beigefügten
Figuren.
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Fig. 1 ist eine seitliche Ansicht des
Abschnittes des Hauptprofils in dem
Gebiet, in welchem die Schlitze
erscheinen, bestimmt, um die Enden der
konvergierenden Kreuzprofile aufzunehmen.
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Fig. 2 ist teilweise eine Draufsicht und
teilweise ein Querschnitt durch ein
Hauptprofil und mehrere konvergierende
Kreuzprofile.
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Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht der
Enden mehrerer konvergierender
Kreuzprofile und einen Abschnitt eines
Hauptprofils.
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Fign. 4
bis 9 illustrieren schematisch mehrere
mögliche Muster, welche durch
erfindungsgemäße Haupt- und Kreuzprofile
realisierbar sind.
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Der in diesen Figuren gezeigte Aufhängungsrahmen
enthält die Kombination von Hauptprofilen 1, welche wie
üblich einen Körper 2 und zwei seitlich verlängerte
Flügel 3 enthält. Die Hauptprofile, wie übrigens auch
die Kreuzprofile, welche beschrieben werden sollen,
zeigen daher die Form eines hängenden "T". Es ist
klar, daß ein sogenanntes Doppel-"T" auch verwendet
werden könnte.
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In dem Körper 2 des Hauptprofils 1, wo ein oder
mehrere Kreuzprofile an dem Hauptprofil zu befestigen
sind, sind eine Reihe von Schlitzen 4 vorgesehen, um
die Enden der Kreuzprofile anzubringen (minimal
eines, maximal sechs).
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Die Kreuzprof ile können Profile 5 sein, welche in
bezug auf das Hauptprofil 1 orthogonal befestigt
werden, oder linke und rechte Kreuzprofile, welche
beispielsweise in einem Winkel von 45º bezüglich eines
Hauptprofils 1 zu befestigen sind. Solche linken und
rechten Kreuzprofile werden in den Figuren 2 und 3
mit 6 und 7 bezeichnet.
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Der Körper all dieser Kreuzprofile sind durch ein
Ende verlängert, welches in die Kernachse eines
Körpers 2 eines Profils 5 hineinreicht. Das Ende eines
Kreuzprofils 5 ist mit 5, bezeichnet. Die Enden der
linken und rechten Kreuzprofile 6 und 7 sind mit 6'
und 7' bezeichnet.
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Die Enden 6' und 7' des Körpers 2 eines rechten und
linken Kreuzprofils 6 bzw. 7 sind mit Bezug auf den
Körper solcher rechten und linken Profile in einem
Winkel von 45º gebogen, dieser Winkel könnte jedoch
auch 135º betragen.
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Alle Enden der verschiedenen Kreuzprofile, d.h. die
Enden 5', 6' und 7', zeigen oben eine Stütze 8 und
eine Kerbe 9 an der Unterseite.
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Aus den Figuren 1 und 2 kann abgeleitet werden, daß
die Enden 5', 6', 7' der verschiedenen Kreuzprofile
in die Schlitze oder Kerben 4 eines Hauptprofils 1,
alternativerweise links und rechts, nebeneinander in
die Schlitze 4 passen. In Figur 2 kann man sehen, wie
die Enden der verschiedenen Kreuzprofile
nebeneinander in die Schlitze 4 eines Hauptprofils 1 passen und
wie sie aufgrund der Anwesenheit der Stützen 8 und
der Kerben 9 nicht mehr aus diesen Schlitzen
vertrieben werden können.
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Um einen sanften übergang der verschiedenen
Kreuzprofile 5, 6 und 7 mit der Kante der Flügel 3 des
Hauptprofils 1 zu zeigen, sind diese Kreuzprofile dem ge
wünschten Winkel entsprechend ausgeschnitten. Ein
Kreuzprofil 5, welches mit zwei Kreuzprofilen 6 und 7
konvergiert, kann im Gegenzug, um in einem Punkt zu
konzentrieren, ausgeschnitten werden oder nicht.
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Es wird auch bemerkt werden, daß die Kernachsen aller
Kreuzprofile, welche an einem Hauptprofil
konvergieren, sich in einem Punkt auf dem Hauptprofil treffen.
Folglich können immer zwei oder Paare von
Kreuzprofilen auf beiden Seiten eines Hauptprofils gefunden
werden, wobei deren Hauptachsen sich einander
verlängern.
Dies stellt sowohl eine Installation als auch
einen wirtschaftlichen Vorteil in bezug auf die
Paneele dar, welche die Öffnungen zwischen den
verschiedenen Profilen ausfüllen.
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Standardpaneele sind quadratisch oder rechteckig.
Diese Standardpaneele können nun einfach gemacht
werden, um die Öffnungen in dem diagonalen System zu
schließen. Wenn diagonal geschnitten, kann das
übriggebliebene Material, aufgrund seiner Form und
Dimensionen, direkt in einem anderen Ort in einem Muster
wiederverwendet werden, übriggebliebenes Material ist
daher in keiner Weise verlorengegangen.
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Die Beziehung zwischen der Breite eines Kreuzprofils
und der eines Hauptprofils 1 kann wie folgt bestimmt
werden. Das mathematische Verhältnis zwischen beiden
Breiten, wesentlich für ein erfindungsgemäßen
Aufhängungssystem, wohnt der Beziehung zwischen der Breite
A des Hauptprofils 1 und der Breite B aller
Kreuzprofile inne, d.h.: B = 1/2 × A × 2. Hieraus resultiert
zum Beispiel, für eine Breite der Flügel eines
Hauptprofils gleich 21 eine Breite der Flügel eines
Kreuzprofils gleich der Hälfte von 21 × 1,4142 ...
Dies bestimmt die Breite B aller Kreuzprofile zu
14,8491, aufgerundet 15.
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Es ist klar, daß mit der Hilfe der verschiedenen
Profile und den Kombinationen zwischen Haupt- und
Kreuzprofilen eine Vielzahl von Varianten errichtet werden
kann und daher eine eingeschobene Decke bestimmte
Muster annehmen kann, welche von den bisher
bekannten, eher monotonen orthogonalen Mustern, erheblich
abweichen.
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Folglich ist die Erfindung nicht auf die oben
beschriebenen Ausführungsformen begrenzt und viele
Varianten könnten Anwendung finden solange diese
Modifikationen innerhalb der Grenzen der beiliegenden
Ansprüche bleiben.