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DE3631760C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3631760C2
DE3631760C2 DE3631760A DE3631760A DE3631760C2 DE 3631760 C2 DE3631760 C2 DE 3631760C2 DE 3631760 A DE3631760 A DE 3631760A DE 3631760 A DE3631760 A DE 3631760A DE 3631760 C2 DE3631760 C2 DE 3631760C2
Authority
DE
Germany
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hole
scissors
scissor
tongue
blade
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3631760A
Other languages
English (en)
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DE3631760A1 (de
Inventor
Olavi Billnaes Fi Linden
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fiskars Oyj
Original Assignee
Fiskars Oyj
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=25431717&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE3631760(C2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Fiskars Oyj filed Critical Fiskars Oyj
Publication of DE3631760A1 publication Critical patent/DE3631760A1/de
Application granted granted Critical
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    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C70/00Shaping composites, i.e. plastics material comprising reinforcements, fillers or preformed parts, e.g. inserts
    • B29C70/68Shaping composites, i.e. plastics material comprising reinforcements, fillers or preformed parts, e.g. inserts by incorporating or moulding on preformed parts, e.g. inserts or layers, e.g. foam blocks
    • B29C70/74Moulding material on a relatively small portion of the preformed part, e.g. outsert moulding
    • B29C70/76Moulding on edges or extremities of the preformed part
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Scissors And Nippers (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schere nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie auf ein Verfahren zum Herstellen einer Schere nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
Es ist bereits eine Schere der eingangs genannten Art bekannt (US-PS-26 26 460). Bei ihr wird das Gelenkorgan von einem an der einen Zunge einstückig angeformten Zapfen gebildet, der in die Löcher beider Scherenblätter eingreift und bis zur gegenüberliegenden Zunge heranreicht. Die Außenseite des Zapfens liegt an den Innenwänden beider Löcher an und bildet mit der Wand des einen Lochs die Tragoberfläche.
Bei Erzeugung von auf diese Weise konstruierten Scheren werden zuerst Blätter aus Metall, Keramik oder dergleichen hergestellt, deren Schneiden geschliffen werden und die mit einem Loch für das Scherengelenk versehen werden. Das Blatt wird danach in einen für das Blatt beabsichtigten Raum in einer Spritzform angeordnet und im Verhältnis zu der Form mittels eines Zapfens oder dergleichen befestigt, der sich durch das Loch des Blatts erstreckt und an den Formflächen befestigt ist. Der erwähnte Raum für das Blatt steht mit einem Formhohlraum für den Handgriffteil in Verbindung, der bei der Herstellung der Scherenhälfte mit flüssiger Kunststoffmasse gefüllt wird, die das nahe bei dem Gelenk befindliche Ende des Blatts zur Befestigung des Blatts am Handgriffteil teilweise umgibt. Schließlich werden die zwei Scherenhälften mittels einer Schraube oder eines Niets aneinander befestigt, der sich durch die Bohrung erstreckt, die von dem Formzapfen gebildet ist und die sich durch die Scherenblätter und die Zungen der Handgriffteile erstreckt.
Weil der die erwähnte Bohrung bildende Formzapfen denselben Durchmesser wie das Loch des Scherenblatts hat, wird das Loch des Scherenblatts im Verhältnis zu der Form und der Kunststoffschlinge des Handgriffteiles in die richtige Lage fixiert, wodurch die verschiedenen Teile der Bohrung in derselben Linie liegen werden, was ja eine Voraussetzung dafür ist, daß das Gelenkorgan in die Bohrung geschoben werden kann.
Es ist allgemein bekannt, daß die Lage des Lochs in einem Scherenblatt innerhalb gewisser Grenzen variiert. Das bedeutet, daß der Abstand zwischen dem Mittelpunkt des Lochs und der Spitze des Scherenblatts sowie zwischen dem Mittelpunkt des Lochs und der schneidenden Kante des Blatts verschieden lang bei verschiedenen Scherenblättern sind. Wenn zwei Scherenhälften zur Bildung einer Schere zusammengefügt werden, zeigt es sich darum oft, daß die Spitzen der Blätter verschieden lang sind und/oder daß die Spitzen sich im geschlossenen Zustand der Schere nicht treffen, wie es geschehen sollte. Diese Nachteile werden heute mittels manueller Nachbehandlung eliminiert, wobei die längere Spitze abgeschliffen wird und entsprechend die Lage der gegenseitigen Anschlagflächen der Handgriffteile justiert wird. Weil diese Arbeitsphasen wie erwähnt, manuell ausgeführt werden müssen, haben sie eine nicht unbedeutende Einwirkung auf den Preis der Schere.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schere sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Schere zu schaffen, bei der die beiden Scherenblätter einschließlich ihrer Handgriffteile korrekt zueinander justiert sind, ohne daß nach Herstellung der Scherenhälften und Zusammensetzen der Schere eine Nachbearbeitung der Scherenhälften erforderlich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Schere mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 4 vor.
Infolge des Unterschieds zwischen dem Durchmesser des Gelenkorgans und dem des Lochs des Scherenblatts liegt die Kante des Lochs nicht an dem Gelenkorgan an, sondern die Lage des Gelenkorgans wird ausschließlich von der Lagerfläche der Zunge des Handgriffteils bestimmt. Somit ist es nicht notwendig, die Lage des Blatts im Verhältnis zu der Form und also auch zum Handgriffteil anhand der Lage des Lochs zu fixieren. Das macht es möglich, die Lage des Blatts in der Form z. B. mittels der Spitze des Blatts zu fixieren, wodurch der Abstand zwischen der Spitze des Blatts und dem Gelenkorgan immer derselbe wird, weil sowohl die Spitze als auch die wenigstens in der einen Zunge befindliche Lagerfläche für das Gelenkorgan von der Form bestimmt wird. Dadurch, daß das Blatt somit eine erwünschte Lage im Verhältnis zu dem Handgriffteil erhalten kann, ohne daß die Lage des Lochs im Blatt beachtet werden braucht, kann der Abstand zwischen dem Mittelpunkt des Gelenks und der Spitze der Blätter und zwischen dem Mittelpunkt und der schneidenden Kante der Blätter immer dieselben exakten Maße erhalten, wobei der Bedarf an Nachbehandlung wegfällt.
Zum Befestigen der Scherenhälften aneinander und um dem Zapfen eine genügende Festigkeit zu geben, weist der Zapfen eine zentrale Bohrung für ein Verbindungsorgan auf. Die Bohrung ist dabei vorzugsweise zur Aufnahme einer Schraube mit einem Gewinde versehen.
Zum Versehen der Schere mit einer geeigneten Trägheit ist es vorteilhaft, daß der Durchmesser des Gewindes im Verhältnis zu der Schraube unterdimensioniert ist.
Zum Zustandebringen einer so großen Lagerfläche wie möglich für den Gelenkzapfen ist es vorteilhaft, daß die Lagerfläche oder -flächen des Gelenkorgans sich in die Löcher der Scherenblätter hinein erstrecken.
Unter Berücksichtigung der heute gebrauchten Toleranzen für die Lage des Lochs im Blatt ist es geeignet, daß der Durchmesser des Gelenkorgans 75% bis 90%, vorzugsweise 80%, von dem Durchmesser der Löcher in den Scherenblättern beträgt. Das gewährt im allgemeinen einen genügenden Spielraum für den Gelenkzapfen in dem Loch des Blatts.
Bei bekannten Verfahren wird das Scherenblatt mittels eines an der Form befestigten Zapfens an der Form befestigt, welcher Zapfen sich durch das Loch des Scherenblatts erstreckt und den gleichen Durchmesser wie das Loch aufweist. Der Zapfen bringt eine querlaufende Bohrung zustande, die sich in der fertigen Schere durch die Blätter und die Kunststoffzungen der Handgriffteile erstreckt. Die mit dieser Technik verbundenen Nachteile in Form einer Nachbehandlung der Schere werden mit dem erfindungsgemäßen Verfahren vermieden.
Aufgrund des großen Durchmessers des Lochs im Scherenblatt im Vergleich mit dem Durchmesser des Gelenkorgans braucht die Lage des Gelenkorgans nicht nach der Lage des Lochs bestimmt werden, sondern sie wird von der Form bestimmt, die auch die Lage der Spitze des Blatts bestimmt. Dadurch wird der Abstand zwischen dem Gelenkorgan und der Spitze des Blatts immer konstant sein, und die Nachbehandlung wird somit überflüssig.
Im folgenden wird eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung unter Hinweis auf die beigefügte Zeichnung genauer gezeigt, in der
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schere zeigt,
Fig. 2 einen Schnitt in vergrößertem Maßstab durch das Gebiet des Gelenks zeigt,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2 zeigt, und
Fig. 4 die eine Hälfte einer Form zum Herstellen von Scherenhälften zeigt.
Die Schere gemäß Fig. 1 besteht aus zwei Scherenhälften 1 und 2, die beide aus einem Scherenblatt 3 respektive 4 aus Metall, Keramik oder dergleichen und aus einem Handgriffteil 5 respektive 6 aus Kunststoff ausgeformt sind. Die Scherenhälften 1, 2 sind mittels eines Gelenks 7 miteinander verbunden. Die Scheren­ blätter 3, 4 sind wieder in der Weise mit den Handgriff­ teilen verbunden, daß die Handgriffteile das eine Ende der Blätter teilweise umgeben. Die beiden Handgriffteile weisen außerdem eine Zunge 8 respektive 9 auf, die an der Außenfläche des Blatts anliegt und das Gelenk 7 umgibt. Die Handgriffteile weisen außerdem einander zugewandte Anschlagflächen 10 auf, die die Schließ­ bewegung der Schere begrenzen. Diese Anschlagflächen können, wenn erwünscht, durch Vorsprünge 11 an den eigentlichen Schlingen ersetzt werden, wie mittels gebrochenen Linien in Fig. 1 angedeutet wird.
Aus Fig. 2 ist die Konstruktion des Gelenks 7 in größerem Maßstab ersichtlich. In Fig. 2 sind die Löcher der Blätter 3, 4 mit den Referenznummern 12 respektive 13 versehen. Aus der Figur kann man sehen, daß das Kunststoffmaterial, das den Handgriffteil 5 und seine Zunge 8 bildet, sich in Form eines Gelenk­ zapfens 14 in Öffnungen 12, 13 der Blätter 3, 4 schiebt, welcher Gelenkzapfen sich bis auf die Außenseite des Blatts 4 erstreckt. Der Gelenkzapfen 14 besteht aus zwei Teilen, wobei der der Zunge 8 am nächsten gelegene Teil 15, der sich am Blatt 3 befindet, einen Außendurchmesser hat, der mit dem Durchmesser des Lochs 12 übereinstimmt, und der weiter entfernt von der Zunge 8 gelegene Teil 16, der sich am Blatt 4 befindet, einen Außendurchmesser hat, der kleiner als der Durchmesser des Lochs 13 ist. Der Gelenkzapfen 14 weist eine längsgerichtete Bohrung 17 auf, die an der Zunge 8 geschlossen, aber am freien Ende des Zapfens offen ist, und die vorzugsweise zur Aufnahme einer Schraube 18 mit einem Gewinde versehen ist. Dadurch daß der Kopf der Schraube an der Außenfläche der Zunge 9 anliegt, fungiert er als Verbindungsorgan für die Scherenhälften. Gleichzeitig bildet er eine not­ wendige Stütze für den Gelenkzapfen 14, der ja aus Kunst­ stoffmaterial besteht.
Prinzipiell könnte der Raum zwischen dem schmaleren Teil 16 des Gelenkzapfens und den Kanten des Lochs 13 offen gelassen werden, aber von dem Gesichtspunkt der Festig­ keit und Stabilität aus ist es vorteilhaft, daß die Zunge 9 des Handgriffteils 6, die mit einem durchgehenden Loch versehen ist, dessen Wand eine Lagerfläche 19 für den Teil 16 des Gelenkzapfens bildet, sich bis in das Loch 13 erstreckt, wodurch der Teil 16 des Gelenkzapfens über seine ganze Länge an der Lagerfläche 19 anliegt.
Aus Fig. 2 wird eingesehen, daß, weil der Teil 16 des Gelenkzapfens einen kleineren Durchmesser hat als das Loch 13 des Blatts, das Blatt 4 keine solche Lage im Verhältnis zu dem Teil 16 des Gelenkzapfens einzunehmen braucht, die von der Lage des Lochs 13 im Blatt 4 ab­ hängig wäre, sondern das Blatt 4 kann im Verhältnis zu dem Teil 16 des Gelenkzapfens so angeordnet werden, daß der Abstand zwischen teilweise der Mittellinie des Teils 16 und teils der Spitze und der schneidenden Kante des Blatts gleich groß an den beiden Scherenhälften 1, 2 ist, und zwar unabhängig von der Lage des Lochs 13 im Blatt. Ein entsprechender Effekt wird hinsichtlich des Blatts 3 erreicht.
In Fig. 4 wird die eine Hälfte einer Form zum Herstellen einer Scherenhälfte gezeigt. Die Oberfläche 20 der Formhälfte weist eine Vertiefung 21 auf, die zusammen mit einer wesentlich entsprechenden Vertiefung in der anderen Formhälfte einen Formhohlraum für den Handgriffteil bildet und die mit einem Zuführungskanal 22 für flüssige Kunststoffmasse in Verbindung steht. Die Vertiefung 21 steht mit einer flacheren Vertiefung 23 in Verbindung, die mit der Oberfläche der anderen Formhälfte einen Raum für ein Scherenblatt 3, 4 bildet, der mit einer punktierten Linie angegeben wird.
Links in Fig. 4 grenzt die Vertiefung 23 an die Vertiefung 24 an, an der ein Metallblock 25 mit einer Schraube 26 befestigt ist. Der Metallblock 25 weist an seiner der Vertiefung 23 zugewandten Seite einen V-förmigen Schlitz 27 auf, der mit der Form der Spitze eines Scherenblatts übereinstimmt. Die Form ist außerdem mit nicht-gezeigten Zapfen und/oder Vertiefungen im Bereich der Löcher 12, 13 im Blatt versehen, und zwar zum Zustande­ bringen der in Fig. 2 gezeigten Kunststofformationen am Gelenk der Schere.
Zum Herstellen einer Scherenhälfte wird ein Blatt 3, 4 in der in Fig. 4 gezeigten Weise in der Vertiefung 23 angebracht, wobei die Spitze des Blatts an den Wänden des Schlitzes 27 anliegt und die Seitenkanten des Blatts an zwei gegenüberstehenden Wänden in der Vertiefung 23 in der Nähe der Löcher 12, 13 des Blatts anliegen. Das Blatt ist somit im Verhältnis zu der Form sowohl in der Längs- als auch Querrichtung befestigt. Darauf werden die Formhälften geschlossen, und Kunststoffmasse wird in die Vertiefung 21 gespritzt, wobei der Handgriffteil 5, 6 gebildet wird und der Kunststoff an dem Blatt 3, 4 haftet.
Weil das Blatt im Verhältnis zu der Form mittels seiner Spitze und der zwei gegenüberstehenden Längskanten befestigt ist, steht der Gelenkzapfen 14 in einem Punkt auf, der im Vergleich zu den Löchern 12, 13 des Blatts exzentrisch ist, wenn das Loch nicht am rechten Platz gelegen ist. Diese Exzentrizität, wofür ein Beispiel in den Fig. 2 und 3 gezeigt wird, hat keine negative Wirkung auf die Friktion oder Festigkeit der Schere. Es wird eingesehen, daß eine Voraussetzung für diese Exzentrizität ist, daß das Loch 13 größer als der Durch­ messer des Gelenkzapfens 16 ist.
Nach dem Herstellen der zwei Scherenhälften wird der Teil 16 des Gelenkzapfens in das Loch der Zunge 9 hineingeschoben, wonach die Schraube 18 an ihren Platz geschraubt wird. Eine Folge des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens ist, daß die Scherenblätter immer gleich lang sind und die Spitzen ohne irgendeine, nachherfolgende Justierung von Anschlagflächen einander in erwünschtem Grad überlappen.
Auch wenn die in den Figuren gezeigte Ausführungs­ form die vorteilhafteste sein dürfte, wird es eingesehen, daß dieselbe Wirkung z.B. mittels eines Niets zustande­ gebracht werden kann, der sich durch die Schere erstreckt und der an Lagerflächen der Zungen 8, 9 anliegt. Die Schraube 18 kann selbstverständlich durch ein anderes, passendes Metallorgan ersetzt werden. Im allgemeinen dürfte es reichen, daß der Durchmesser des Teils 16 des Gelenkzapfens sich auf 75-90%, vorzugsweise 80%, von dem Durchmesser des Lochs 13 beläuft. Es ist auch vor­ teilhaft, daß der Durchmesser des Gewindes im Verhältnis zu der Schraube 18 unterdimensioniert ist.

Claims (4)

1. Schere, die aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Scherenhälften (1, 2) besteht, die beide aus einem Scherenblatt (3, 4) aus Metall, Keramik oder dergleichen und aus einem an das Blatt (3, 4) angegossenen Handgriffteil (5, 6) aus Kunststoff bestehen, der eine an der Außenfläche des Blatts (3, 4) gelegene Zunge (8, 9) bildet, die das Scherengelenk (7) umgibt, wobei das Kunststoffmaterial sich in Form eines Gelenkzapfens (14) von der Zunge (8) der einen Scherenhälfte (1) durch Löcher (12, 13) in den Scherenblättern (3, 4) bis zu der Zunge (9) der anderen Scherenhälfte (2) erstreckt und der Gelenkzapfen (14) eine Bohrung (17) für ein Verbindungsorgan (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkzapfen (14) in der anderen Scherenhälfte (2) von einer an ihm anliegenden Lagerfläche (19) der Zunge (9) umgeben ist, die sich in das Loch (13) des Scherenblatts (4) erstreckt, und daß wenigstens der im Loch (13) dieses Scherenblatts (4) befindliche Teil (16) des Gelenkzapfens (14) einen Durchmesser hat, der 75% bis 90% des Durchmessers des Lochs (13) beträgt.
2. Schere nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (17) des Gelenkzapfens (14) mit einem zentralen Gewinde versehen ist, dessen Durchmesser im Verhältnis zu dem Verbindungsorgan (18) unterdimensioniert ist.
3. Schere nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des sich im Loch (13) des anderen Scherenblatts (4) befindlichen Teils (16) des Gelenkzapfens (14) sich auf 80% des Durchmessers des Lochs (13) des Scherenblatts (4) beläuft.
4. Verfahren zum Herstellen einer Schere, die aus zwei Scherenhälften (1, 2) besteht, die beide aus einem mit einem Loch (12, 13) versehenen Scherenblatt (3, 4) aus Metall, Keramik oder dergleichen und aus einem mit dem Scherenblatt (3, 4) verbundenen Handgriffteil (5, 6) aus Kunststoff bestehen und mittels eines durch die Löcher (12, 13) der Scherenblätter (3, 4) hindurchgehenden Gelenkorgans miteinander verbunden werden, nach welchem Verfahren ein Scherenblatt (3, 4) in einem Raum in einer Form angebracht wird, ein Punkt des Blatts (3, 4) im Verhältnis zu der Form fixiert wird und Kunststoff in einen mit dem erwähnten Raum in Verbindung stehenden Formhohlraum zur Bildung des Handgriffteils (5, 6) und einer den Gelenkbereich umgebenden Zunge (8, 9) gespritzt wird, wobei an der Zunge (8) des einen Scherenblatts (3) durch dessen Loch (12) ein bis zur Zunge (9) des anderen Scherenblatts (4) reichender Lagerzapfen (14) mit einer Bohrung (17) angespritzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des Scherenblatts (3, 4) im Verhältnis zu der Form befestigt wird, der zum Eingriff in das Loch (13) des anderen Scherenblatts (4) bestimmte Teil (16) des Lagerzapfens (14) einen Durchmesser erhält, der 75% bis 90% des Durchmessers des Lochs (13) beträgt, und an der Zunge (9) dieses Scherenblatts (4) eine sich in dessen Loch (13) erstreckende, mit einer Bohrung versehene Lagerfläche (19) angespritzt wird.
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