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DE20319846U1 - Vorrichtung zur Herstellung von würfelförmigen Produkten in Schneidemaschinen, insbesondere für Käseschneidemaschinen - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von würfelförmigen Produkten in Schneidemaschinen, insbesondere für Käseschneidemaschinen Download PDF

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DE20319846U1
DE20319846U1 DE20319846U DE20319846U DE20319846U1 DE 20319846 U1 DE20319846 U1 DE 20319846U1 DE 20319846 U DE20319846 U DE 20319846U DE 20319846 U DE20319846 U DE 20319846U DE 20319846 U1 DE20319846 U1 DE 20319846U1
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Abstract

Vorrichtung zur Herstellung von würfelförmigen Produkten aus Lebensmitteln in Schneidemaschinen, insbesondere zur Herstelung von Käsewürfel in Käseschneidemaschinen, die im Anschluß an ein Zuführband ein ortsfest montiertes Würfelgatter, einen in Transportrichtung vor dem Würfelgatter angeordneten, zum Würfelgatter einen Abstand aufweisenden Messerbalken und einen unterhalb des Würfelgatters vorgesehenen, den Abstand zwischen dem Zuführband und dem Würfelgatter überbrückenden, in Richtung des Zuführbandes druckbeaufschlagten und in seiner Position verschiebbaren Stützträger aufweisen und bei denen durch den Messerbalken vom Lebensmittel zunächst eine Scheibe abgeschnitten und diese danach auf dem Stützträger aufliegend durch das Würfelgatter gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, daßin Schnittrichtung des Messerbalkens (3) ein dem Würfelgatter (2) nachgeschaltetes, den Kontakt des Lebensmittels (7) mit in Schnittrichtung des Messerbalkens (3) nachfolgend angeordneten Bauteilen (11) verhinderndes Trennelement (15 ) vorgesehen ist und das Trennelement (15) in Transportrichtung (13) des Lebensmittels (7) zumindest eine den Abstand zwischen dem Zuführband (4) und dem Würfelgatter (2) überbrückende Ausdehnung aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung von würfelförmigen Produkten aus Lebensmitteln, insbesondere zur Herstellung von Käsewürfel in Käseschneidemaschinen, die im Anschluß an ein Zuführband ein ortsfest montiertes Würfelgatter, einen in Transportrichtung vor dem Würfelgatter angeordneten, zum Würfelgatter einen Abstand aufweisenden Messerbalken und einen unterhalb des Würfelgatters vorgesehenen, den Abstand zwischen dem Zuführband und dem Würfelgatter überbrückenden, in Richtung des Zuführbandes druckbeaufschlagten und in seiner Position verschiebbaren Stützträger verfügt und bei der durch den Messerbalken vom Lebensmittel zunächst eine Scheibe abgeschnitten und diese danach auf dem Stützträger aufliegend durch das Würfelgatter gedrückt wird.
  • Solche Maschinen sind aus der Praxis bekannt.
  • Es sind Maschinen im Einsatz, bei denen durch den Messerbalken vom Käseblock eine Scheibe abgeschnitten wird, die sich dann zwischen dem Messerbalken und dem Würfelgatter befindet und von unten durch einen starr verlegten Stützträger gehalten wird. Danach wird das Würfelgatter hydraulisch gegen den Messerbalken bewegt, der als Gegenlage dient. Dabei wird die Käsescheibe durch die Öffnungen des Würfelgatters gedrückt, so daß würfelförmige Käsestücke entstehen.
  • Starr verlegte Stützträger für die abgeschnittene Käsescheibe sind lediglich in solchen Käseschneidemaschinen einsetzbar, bei denen das Würfelgatter gegen den Messerbalken verfahren wird. Bei Maschinen, die über ein feststehendes Würfelgatter verfügen und bei denen die abgeschnittene Käsescheibe zum Würfelgatter bewegt wird, muß der Stützträger verschiebbar ausgebildet sein. Eine solche technische Lösung ist in der DE 10060276 C2 beschrieben. Bei dieser „Maschine zum Schneiden von Lebensmitteln, insbesondere von Käse" ist dem Messerbalken eine als schiefe Ebene ausgebildete Druckplatte zugeordnet, die mit dem Messerbalken verfahren wird. Die Druckplatte überdeckt den zwischen dem Würfelgatter und dem Messerbalken vorhandenen Abstand und drückt die abgeschnittene Käsescheibe durch das Würfelgatter. Um die bei diesem Arbeitsgang auf die Käsescheibe wirkenden Querkräfte zu reduzieren, wird zwischen der Käsescheibe und der Druckplatte ein Gurtband angeordnet. Der funktionell bedingte Abstand zwischen dem Würfelgatter und dem Zuführband wird durch einen am Würfelgatter angeschlossenen, schwenkbar gelagerten und über Gasdruckfedern in Richtung des Zuführbandes druckbeaufschlagten Stützträger für die vom Käseblock abgeschnittenen Käsescheibe überbrückt. Beim Schnittvorgang verdrängt zunächst die Schneide des Messerbalkens und danach die Druckplatte den Stützträger und verschwenkt diesen gemeinsam mit der auf dem Stützträger ruhenden Käsescheibe in Richtung des Würfelgatters.
  • In der Praxis hat sich gezeigt, daß die durch den Messerbalken abgetrennte und über die als schiefe Ebene ausgebildete Druckplatte in das Würfelgatter gedrückte Käsescheibe bei sehr weichen Käsesorten mit dem Stützträger verkleben kann und dieser dann nicht oder nur sehr schwergängig in seine Ausgangslage zurückkehrt. Selbst eine Antihaftbeschichtung des Stützträgers löst dieses Problem nicht. Außerdem wird besonders beim Schneiden von weichen Käsesorten durch den Messerbalken Käse in den zwischen dem Zuführband und dem Stützträger naturgemäß vorhandenen Spalt eingezogen, was gleichfalls eine leichte Rückkehr des Stützträgers in seine Ausgangslage behindert.
  • Kehrt der Stützträger nach dem Schnitt des Messerbalkens nicht in seine Ausgangslage zurück, sind erhebliche Störungen des Produktionsprozesses die Folge, da alle vom Messerbalken nachfolgend abgetrennten Käsescheiben ohne in Würfel geschnitten zu werden aus der Käseschneidemaschine nach unten herausfallen und sich unterhalb der Maschine sammeln. Da diese Maschinen in der Regel in Verarbeitungslinien integriert sind und nicht ständig beaufsichtigt werden, sind die Auswirkungen eines in seiner Funktion eingeschränkten Stützträgers leicht vorstellbar.
  • Ziel der Erfindung ist es, den Produktionsprozeß sicherer zu gestalten.
  • Die Erfindung stellt sich die Aufgabe einen in seiner Position verschiebbaren Stützträger zu entwickeln, der unabhängig von der Käsesorte leichtgängig in seine Ausgangslage zurückbewegt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabenstellung dadurch gelöst, daß in Schnitrichtung des Messerbalkens ein dem Würfelgatter nachgeschaltetes, den Kontakt des Lebensmittels mit in Schnittrichtung des Messerbalkens nachfolgend angeordneten Bauteilen verhinderndes Trennelement vorgesehen ist und das Trennelement zumindest eine den Abstand zwischen dem Zuführband und dem Würfelgatter überbrückende Ausdehnung aufweist.
  • In weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist zwischen dem Würfelgatter und dem Stützträger zumindest ein Trum eines endlos gefertigten Gurtbandes angeordnet. Die Laufrichtung des Gurtbandes entspricht der Transportrichtung des Lebensmittels in der Schneidemaschine.
  • In weiterer vorteilhafter Fortschreibung der Erfindung ist der Stützträger an einen mit dem Gestell verbundenen Querträger angeschlossen.
  • Das Gurtband umschlingt den Stütz- und den Querträger und entspricht in seiner Breite in etwa der Breite des mit Messern ausgerüsteten Teils des Würfelgatters und in seiner Länge dem 1,05 bis 1,15 fachen der minimal zur Umschlingung des Stütz- und des Querträgers notwendigen Bandlänge.
  • Der im Bereich des Zuführbandes gelegene Teil des Stützträgers weist einen das Gurtband vom Stützträger abhebenden Steg auf, der bis auf die Höhe des Zuführbandes reichend ausgebildet ist.
  • Das Gurtband ist nicht angetrieben ausgebildet.
  • Die Erfindung wird durch ein Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht der Käseschneidemaschiene
  • 2 einen Schnitt A – A der 1 mit zugeführtem Käseblock
  • 3 eine Einzelheit X der 2
  • 4 einen Schnitt A – A der 1 nach erfolgtem Käseschnitt
  • 5 eine Einzelheit X der 4
  • Wesentliche Teile der Käseschneidemaschine sind ein Gestell 1, ein Würfelgatter 2, ein in einem Abstand zum Würfelgatter 2 angeordneter Messerbalken 3 und ein Zuführband 4. An den Messerbalken 3 ist eine zum Würfelgatter 2 geneigte Druckplatte 5 angeschlossen.
  • Unterhalb des Würfelgatters 2 ist eine Stützeinrichtung 6 für die durch den Messerbalken 3 vom Käseblock 7 abgetrennte Käsescheibe 8 vorgesehen. Die Stützeinrichtung 6 besteht aus einem parallel zum Messerbalken 3 montierten und mit dem Gestell 1 verbundenen Querträger 9 und aus einem am Querträger 9 über zwei seitlich gelegene Tragarme 10 schwenkbar gelagerten Stützträger 11. Der Stützträger 11 wird über zwei Gasdruckfedern 12 gegen die Transportrichtung 13 des Zuführbandes 4 druckbeaufschlagt und erstreckt sich vom Zuführband 4 bis in den Bereich unterhalb des Würfelgatters 2. Dabei ist der Stützträger 11 so verlegt, daß er zum Zuführband 4 einen Schnittpalt 14 aufweist. In diesen Schnittspalt 14 schneidet der Messerbalken 3 hinein und verdrängt über seinen Anschliffwinkel den Stützträger 11 gegen die Druckkraft der Gasdruckfedern 12.
  • Den Querträger 9 und den Stützträger 11 umschlingt ein Gurtband 15. Die Länge des Gurtbandes 15 ist so gewählt, daß das Gurtband 15 den Querträger 9 und den Stützträger 11 lose umschlingt, so daß das Gurtband 15 leicht von Hand verschoben und zum Umlauf gebracht werden kann. Dieser Zustand ist gegeben, wenn das Gurtband 15 eine Länge aufweist, die dem 1,05 bis 1,15 fachen der mindestens zur Umschlingung des Querträgers 9 und des Stützelementes 11 notwendigen Bandlänge entspricht. In seiner Breite ist das Gurtband 15 in etwa der Breite des mit Messern 16 ausgerüsteten Teils des Würfelgatters 2 angepaßt. Im Bereich des Zuführbandes 4 ist der Stützträger 11 nach oben abgekantet und weist in diesem Bereich einen in etwa bis auf die Höhe des Zuführbandes 4 verlaufenden Steg 17 auf. Der Steg 17 hebt das Gurtband 15 teilweise vom Stützträger 11 ab, so daß in diesem Bereich unterhalb des Gurtbandes 15 ein Hohlraum 18 entsteht.
  • In diesem Ausführungsbeispiel weist der Stützträger 11 im Querschnitt eine kreisförmige Kontur auf und ist um den Mittelpunkt dieser Kontur schwenkbar gelagert. Es ist natürlich auch möglich, den Stützträger 11 als in Transportrichtung 13 des Zuführbandes 4 verschiebbare Platte auszubilden. Der Käseblock 7 wird über das Zuführband 4 bis zum Würfelgatter 2 transportiert. Danach bewegt sich der Messerbalken 3 nach unten und schneidet vom Käseblock 7 eine Käsescheibe 8 ab. Dabei wird käseblockseitig der Schnittdruck des Messerbalkens 3 durch eine an der Umlenkung des Zuführbandes 4 vorhandene, nicht dargestellte Schnittkante und käsescheibenseitig durch den am Stützträger 11 vorhandene Steg 17 aufgefangen. In dieser Phase ist das Gurtband 15, wie oben beschrieben, im Bereich des Steges 17 vom Stützträger 11 abgehoben.. Die Käsescheibe 8 hat lediglich im Bereich des Steges 17 mit dem Gurtband 15 Kontakt. Bei der weiteren Abwärtsbewegung des Messerbalkens 3 wird die Käsescheibe 8 vollständig vom Käseblock 7 getrennt. Dabei drückt die als schiefe Ebene ausgebildete Druckplatte 5 die Käsescheibe 8 zunehmend durch das Würfelgatter 2, verschiebt die Käsescheibe 8 gleichzeitig nach unten und preßt sie vollflächig auf den Stützträger 11. Damit dieser Zustand erreichbar ist, muß sich das Gurtband 15 der äußeren Kontur des Stützträgers 11 anpassen. Dazu ist eine zusätzliche Bandlänge erforderlich. Da würfelgatterseitig das Gurtband 15 durch sich vom vorhergehenden Arbeitstakt im Würfelgatter 2 befindende und gleichzeitig am Gurtband 15 anhaftende Käsewürfel blockiert ist, kann die zusätzlich benötigte Bandlänge lediglich aus dem sich messerbalkenseitig befindenden Teil des Gurtbandes 15 gewonnen werden. Damit ist verbunden, daß der im Bereich des Steges 17 des Stützträgers 11 gelegene Teil des Gurtbandes 15 und mit ihm der in diesem Bereich auf dein Gurtband 15 anhaftende Teil der Käsescheibe 8 zum Würfelgatter 2 hin verschoben werden und somit vor den Steg 17 gelangen. So ist sichergestellt, daß bei der nachfolgenden Bewegung der Druckplatte 5 entlang der Käsescheibe 8 und der daraus resultierenden Verformungen der Käsescheibe 8 kein Käse über den Steg 17 hinweg in Richtung des Schnittspaltes 14 gelangt. Außerdem ist so gewährleistet, daß etwaig durch den Schnitt des Messerbalkens 3 in den Schnittspalt 14 eingezogener und am Gurtband 15 im oberen Bereich des Schnittspaltes 15 festgeklebter Käse mit dem Gurtband 15 aus dem Schnittspalt 14 entfernt wird.
  • Bei der weiteren Abwärtsbewegung des Messerbalkens 3 und der mit dem Messerbalken 3 verbundenen Druckplatte 5 wird die Käsescheibe 8 vollständig in das Würfelgatter 2 gepreßt. Dabei werden gleichzeitig vom vorherigen Arbeitstakt der Käsewürfelmaschine im Würfelgatter 2 vorhandene Käsewürfel aus dem Würfelgatter 2 gedrückt und der Stützträger 11 in Richtung des Würfelgatters 2 verschwenkt. Das Gurtband 15 läuft dabei wegen der an ihm anhaftenden Käsescheibe 8 und wegen der sich im Würfelgatter 2 befindenden und gleichfalls am Gurtband 15 anhaftenden Käsewürfel um die Dicke einer Käsescheibe 8 in Transportrichtung des Zuführbandes 4 versetzt um den Querträger 9 herum und führt zum Stützträger 11 keine Relativbewegung aus. Am Ende des Arbeitstaktes bewegen sich der Messerbalken 3 und die am Messerbalken 3 angeschlossene Druckplatte 5 nach oben und geben den Stützträger 11 frei. Dadurch, daß zwischen dem Stützträger 11 und dem sich im Würfelgatter 2 befindenden Käse das Gurtband 15 vorhanden ist, hat der Stützträger 11 keinen unmittelbaren Kontakt zu den Käsewürfeln und kann über die Gasdruckfedern 12 leicht in seine Ausgangslage verschwenkt werden. Das Gurtband 15 wird dabei durch den sich im Würfelgatter 2 befindenden Käse fixiert, so daß der Stützträger 11 jetzt zum Gurtband 15 eine Relativbewegung ausführt.
  • Unterstützt wird diese Leichtgängigkeit der Schwenkbewegung des Stützträgers 11 dadurch, daß beim Abschneiden der Käsescheibe 8 vom Käseblock 7 und bei der Bewegung der Druckplatte 5 entlang der Käsescheibe 8, wie oben beschrieben, kein Käse im Schnittspalt 14 verbleibt oder in diesen gelangt und dieser dann eine gegen die Gasdruckfedern 12 gerichtete Kraft auf den Stützträger 11 ausüben könnte.

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur Herstellung von würfelförmigen Produkten aus Lebensmitteln in Schneidemaschinen, insbesondere zur Herstelung von Käsewürfel in Käseschneidemaschinen, die im Anschluß an ein Zuführband ein ortsfest montiertes Würfelgatter, einen in Transportrichtung vor dem Würfelgatter angeordneten, zum Würfelgatter einen Abstand aufweisenden Messerbalken und einen unterhalb des Würfelgatters vorgesehenen, den Abstand zwischen dem Zuführband und dem Würfelgatter überbrückenden, in Richtung des Zuführbandes druckbeaufschlagten und in seiner Position verschiebbaren Stützträger aufweisen und bei denen durch den Messerbalken vom Lebensmittel zunächst eine Scheibe abgeschnitten und diese danach auf dem Stützträger aufliegend durch das Würfelgatter gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, daßin Schnittrichtung des Messerbalkens (3) ein dem Würfelgatter (2) nachgeschaltetes, den Kontakt des Lebensmittels (7) mit in Schnittrichtung des Messerbalkens (3) nachfolgend angeordneten Bauteilen (11) verhinderndes Trennelement (15 ) vorgesehen ist und das Trennelement (15) in Transportrichtung (13) des Lebensmittels (7) zumindest eine den Abstand zwischen dem Zuführband (4) und dem Würfelgatter (2) überbrückende Ausdehnung aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Würfelgatter (2) und dem Stützträger (11) zumindest ein Trum eines endlosen Gurtbandes (15) angeordnet ist und die Laufrichtung des Gurtbandes (15) der Transportrichtung (13) des Lebensmittels in der Schneidemaschine entspricht.
  3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützträger (11) an einen mit dem Maschinengestell (1) verbundenen Querträger (9) angeschlossen ist.
  4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtband (15) den Stützträger (11) und den Querträger (9) umschlingt und das Gurtband (15) in seiner Breite etwa der Breite des mit Messern (16) ausgerüsteten Teils des Würfelgatters (2) und in seiner Länge dein 1,05 bis 1,15 fachen der minimal zur Umschlingung des Stützträgers (11) und des Querträgers (9) notwendigen Bandlänge entspricht.
  5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der im Bereich des Zuführbandes (4) gelegene Teil des Stützträgers (11) einen das Gurtband (15) vom Stützträger (11) abhebenden Steg (17) aufweist und der Steg (17) bis in etwa auf die Höhe des Zuführbandes (4) reichend ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtband (15) nicht angetrieben ausgebildet ist.
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