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DE29720348U1 - Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel - Google Patents

Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel

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DE29720348U1
DE29720348U1 DE29720348U DE29720348U DE29720348U1 DE 29720348 U1 DE29720348 U1 DE 29720348U1 DE 29720348 U DE29720348 U DE 29720348U DE 29720348 U DE29720348 U DE 29720348U DE 29720348 U1 DE29720348 U1 DE 29720348U1
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DE
Germany
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tray
slicing machine
food
sliced
machine according
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DE29720348U
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Dixie Union GmbH and Co KG
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Dixie Union GmbH and Co KG
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Publication date
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    • B26D7/32Means for performing other operations combined with cutting for conveying or stacking cut product
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel, insbesondere für Wurst oder Käse, wobei der Lebensmittelriegel auf einer Produktauflage aufliegt und ein Schneidmesser den Lebensmittelriegel aufschneidet.
Aufschneidemaschinen, wie sie eingangs beschrieben sind, sind hinlänglich bekannt. Es handelt sich hierbei um sogenannte Slicer, die in der lebensmittelverarbeitenden Industrie häufig vorkommen. Diese Aufschneidemaschinen zeichnen sich durch eine hohe Leistung aus. Zum Beispiel werden industriell hergestellte Lebensmittelriegel, wie Wurst- oder Käseriegel mit bis zu 600 Schnittbewegungen pro Minute aufgeschnitten. Der Lebensmittelriegel liegt hierbei auf einer Produktauflage auf, welche im wesentlichen horizontal orientiert oder unter einem spitzen Winkel gegen die Horizontale verkippt angeordnet ist. Es ist
auch ein Fördermechanismus auf der Produktauflage vorgesehen, welcher bewirkt, daß der Lebensmittelriegel gegen das zum Beispiel untere Ende der Produktauflage vorgesehene Schneidmesser intermittierend oder kontinuierlich transportiert. An dem, dem Schneidemesser zugewandtem Ende der Produktauflage, befindet sich die Schneidkante, an welcher die Lebensmittelscheiben von dem Lebensmittelriegel abgeschnitten werden. Das Schneidmesser ist zum Beispiel ein durch ein Planetengetriebe angetriebenes umlaufendes Scheiben- oder Sichelmesser. Üblicherweise fallen die aufgeschnittenen Lebensmittelscheiben auf ein Fördermittel, zum Beispiel ein Transportband oder Transportschnüre. Die einzelnen Scheiben werden portioniert, das heißt, zu den gewünschten Portionen (stapeiförmig, schindeiförmig, einzelne Scheiben) portioniert, und dann durch entsprechende Fördermittel zu einem weiteren Aggregat befördert, wobei diese portionierten Lebensmittelscheiben dann in die Verpackungsbehälter eingelegt werden. Die Verpackungsbehälter, zum Beispiel die Unterbahn einer Kunststoffverpackung wird dann in einer Vakuumverpackungsmaschine verschlossen.
Nachteilig bei den bekannten Aufschneidemaschinen ist es, daß ein zusätzliches Aggregat benötigt wird, welches die aufgeschnittenen und portionierten Lebensmittelscheiben in ein Tablett umsetzt, in welchem diese Lebensmittelgüter dann verpackt werden. Die Tabletts sind hinlänglich als tray bekannt.
Dieses zusätzliche Aggregat verursacht zusätzliche Kosten für die Aufschneidemaschine bzw. die komplette lebensmittelverarbeitende Maschinenlinie.
Desweiteren benötigt dieses Aggregat zusätzlichen Platz und somit kostbare Fläche in den Hallen, in welchen die Aufschneidemaschine aufgebaut ist. Hierbei ist zu beachten, daß diese AufSchneidemaschinen in Räumen betrieben werden, die spezielle
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klimatische Bedingungen erfüllen, damit eine hohe Hygiene sichergestellt ist und die Lebensmittel lang haltbar bleiben. Insbesondere sind solche Räume gekühlt und werden mit entsprechenden Klimasteuerungen im Hinblick auf die Luftfeuchtigkeit überwacht.
Die vorliegende Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Aufschneidemaschine, wie eingangs beschrieben, dahingehend weiterzuentwickeln, daß die vorgenannten Nachteile nicht bestehen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Aufschneidemaschine, wobei das aufgeschnittene Lebensmittelgut auf bzw. in ein Transportbzw. Verpackungstablett fällt, welches im Bereich der Schneidmaschine, wo das aufgeschnittene Gut entsteht, vorgesehen ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, daß das aufgeschnittene Lebensmittelgut bereits in oder auf dem Tablett abgelegt wird, das hinterher auch als Tablett in der Verpackung dient. Durch diese Ausgestaltung kann auf eine zusätzliche Umsetzereinrichtung, die das portionierte oder auch unportionierte Lebensmittelgut ergreift und in den Verpackungsbehälter bzw. das Tablett legt, verzichtet werden. Die Anlage wird dadurch kürzer, da Baulänge gespart wird und auch kostengünstiger, da das zusätzliche Aggregat entfällt.
Gemäß der Erfindung ist auch vorgesehen, daß das aufgeschnittene Lebensmittelgut nicht nur in oder auf ein Verpackungstablett fällt, wobei das Verpackungstablett dann als Grundkörper oder Boden der verkaufsfertigen Verpackungen dient, sondern daß ein Transporttablett angeboten wird, in welches das aufgeschnittene Lebensmittelgut fällt und das aufgeschnittene Lebensmittelgut dann anderen Bearbeitungsschritten zufördert. Der Vorteil einer solchen Ausgestaltung liegt darin, daß die Transporttabletts einen hygienisch ein-
wandfreien Transport zulassen, die Transporttabletts zum Beispiel durch ein seperates Reinigungsaggregat leicht zu reinigen sind, ohne dabei die ganze Maschinenlinie aufzuhalten, wie das beim Reinigen der Transportbänder notwendig wäre. Die beiden Einsatzmöglichkeiten des Transport- bzw. Verpackungstabletts geben somit nur einen kurzen Ausschnitt aller möglichen Verwendungszwecke an. Durch die Transporttabletts kann zum Beispiel das aufgeschnittene Lebensmittelgut zu anderen lebensmittelbehandelten Prozesse transportiert werden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich das Transport- bzw. Verpackungstablett unter der Schneidkante der Aufschneidemaschine befindet. Das aufgeschnittene Lebensmittel wird durch das Zusammenwirken der Schneidkante mit dem Schneidmesser erzeugt. Die abgetrennte Lebensmittelscheibe fällt somit im Bereich der Schneidkante nach unten. Das Tablett wird hierbei unterhalb der Schneidkante derart positioniert, daß es entsprechend der Fallbahn der Scheibe orientiert so angeordnet ist, daß es die Scheibe optimal aufnimmt. Hierbei kann es von Vorteil sein, daß das Tablett nicht direkt unterhalb der Schneidkante, sondern etwas vom Lebensmittelriegel weg versetzt vorgehalten wird.
In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Magazin ein oder mehrere Tabletts vorhalt. Das Magazin ist derart ausgestaltet, daß die Tabletts leicht nachgefüllt werden können. Das Magazin gibt bei Bedarf das Tablett aus, damit auf das Tablett das aufgeschnittene Lebensmittelgut auffallen oder aufgelegt werden kann. Das Tablett kann hierbei eine teller- oder schüsselartige Ausgestaltung mit beliebiger Grundfläche (kreisrund, quadratisch, rechteckig) besitzen. Das Tablett ist im wesentlichen eben oder besitzt einen seitlichen Rand.
Es ist von Vorteil, wenn ein Fördermittel vorgesehen ist, welches das Tablett aus dem Magazin in dem Bereich der Schneid-
maschine transportiert, wo das aufgeschnittene Gut herabfällt. Hierbei ist es gleichbedeutend, ob das aufgeschnittene Gut aufgrund der Schwerkraft frei fällt oder aber durch entsprechende Aufnahmemittel nach der Schneidung aufgenommen und dann abgelegt bzw. freigegeben wird. In diesem Fall befindet sich dann das Transport- oder Verpackungstablett, welches nachfolgend ohne die Beschränkung nur mit Tablett beschrieben wird, in dem Bereich der Schneidemaschine, wo das aufgeschnittene Gut entsteht und abtransportiert wird bzw. herabfällt.
Es ist vorgesehen, daß das Magazin in der Aufschneidemaschine, insbesondere im wesentlichen unterhalb des Schneidmessers, angeordnet ist. Die Aufschneidemaschine besitzt ein Maschinengestell. Die Aggregate, die zum Aufschneiden des Lebensmittelriegels notwendig sind, befinden sich in der Regel oberhalb der Produktauflage. Der Bereich, der unterhalb der Produktauflage ist, ist somit verhältnismäßig ungenützt. Das Tablett dient zur Aufnahme des Produktes und befindet sich in der Regel unterhalb der Produktauflage. Wird das Magazin in der Nähe angeordnet, werden kurze Wege für das Tablett erreicht. Da die aufgeschnittenen Scheiben im Bereich der Schneidkante entstehen, kann es günstig sein, daß das Magazin auch in diesem Bereich, also im Bereich des Schneidmessers bzw. unterhalb des Schneidmessers, angeordnet ist.
Es ist günstig, wenn als Fördermittel ein Transportband, eine Tablettgreifvorrichtung, eine Förderrutsche, eine Transportkette und/oder ein Saugtransportband vorgesehen ist. Das Fördermittel dient dazu, das Tablett von dem Magazin in den Bereich der Schneidmaschine zu transportieren, wo das aufgeschnittene Gut entsteht. Je nachdem, wo das Magazin angeordnet ist, wird ein entsprechendes Fördermittel gewählt werden. Es kann zum Beispiel günstig sein, eine Tablettgreifvorrichtung anzuordnen, um ein Tablett, welches in einem Magazin unterhalb des Schneidmessers vorgesehen ist, zu ergreifen und in den
Herabfallbereich zu bringen, um die herabfallenden Scheiben aufzunehmen.
Es ist aber auch denkbar, daß ein (Endlos)-Transportband vorgesehen ist, welches die Tabletts aus einem Magazin heranfördert, welches nicht in der Aufschneidemaschine integriert ist, sondern in einem eigenen Aggregat, abseits der Aufschneidemachine, angeordnet ist. Es ist auch möglich, die verschiedenen Fördermittel zum Transportieren des Tabletts sinngemäß zu kombinieren, wenn sich dies entsprechend der Ausgestaltung der Aufschneidemaschine anbietet. Zum Beispiel kann eine Förderrutsche vorgesehen werden, auf welcher die Tabletts herabgleiten, wobei die Tabletts im Vorfeld durch eine Greifvorrichtung auf die Förderrutsche gesetzt werden, oder durch ein Transportband herangefördert werden.
Durch ein Saugtransportband kann sichergestellt werden, daß das Tablett auch bei abschüssigen Förderwegen, bezüglich des Transportbandes, unverrückt bleibt. In gleicher Weise kann dies auch durch eine Transportkette, welche in das Tablett einhängbar oder verbindbar ist, erreicht werden.
Es ist auch vorgesehen, daß das Tablett entsprechend der gewünschten Anordnung des aufgeschnittenen Gutes auf dem Tablett während des Aufschneidens, mindestens in einer Dimension bewegbar ist. Natürlich wird mit einer Aufschneidemaschine auch eine Portionierung des aufgeschnittenen Gutes angestrebt. Eine Portionierung kann zum Beispiel durch eine Abstapelung, eine Schindelung oder einer sonstigen Anordnung des Lebensmittelgutes, erreicht werden. Hierzu liegt zum Beispiel das Tablett auf einem, in mindestens einer Dimension bewegbarem Tisch auf, der entsprechend der gewünschten Portionierung bewegbar ist. Bei der Abstapelung wird das Tablett schrittweise abgesenkt, um eine exakte Ubereinanderausrichtung der herabfallenden Scheiben zu erreichen. Für eine Hintereinanderschindelung wird das Ta-
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blett hingegen in horizontaler Richtung intermittierend oder langsam kontinuierlich fortbewegt. Natürlich ist auch eine flächige Schindelung möglich, bei der dann der Tisch bzw. das Tablett in einer Ebene, die im wesentlichen in der Horizontalen liegt, bewegbar ist. Es ist auch eine Kombination der einzelnen Bewegungen möglich, das heißt, eine Positionierung des Tabletts entlang der drei Raumachsen.
Es ist vorgesehen, daß die Förderrichtung des Tabletts, zumindestes abschnittsweise, im wesentlichen parallel und in einer weiteren Ausgestaltung, im wesentlichen rechtwinklig, zur Förderrichtung des auf der Auflage aufliegenden, aufzuschneidenden Lebensmittelriegels ist. Die Förderrichtung des Tabletts wird hierbei im wesentlichen durch die Verbindung der Punkte Magazin, Bereich an der Schneidmaschine, wo das Lebensmittelgut aufgeschnitten und aufgenommen wird, und der Verpackungsmaschine bestimmt. Hierbei kommt es insbesondere auf die Förderrichtung im Bereich der Aufschneidemaschine an. Der aufzuschneidende Lebensmittelriegel wird hierbei zum Beispiel entsprechend der Scheibendicke ebenfalls gegen das Schneidmesser gefördert. Dies bestimmt die Förderrichtung des Lebensmittelriegels. Es bieten sich somit zwei Möglichkeiten an, in der die Förderrichtung des Lebensmittels und die Förderrichtung des Tabletts zueinander stehen. Entsprechend der Platzgegebenheiten können somit im wesentlichen rechtwinklige, winklige oder geradlinige Maschinenlinien realisiert werden.
Es ist auch möglich, daß die Förderrichtung des Tabletts gerade im Bereich der Auflage des Lebensmittelgutes in das Tablett eine Abwicklung, insbesondere eine rechtwinklige Abwinklung erfährt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfidung ist vorgesehen, daß auf der Auflage mehrere Lebensmittelriegel nebeneinander liegen und das Schneidmesser gleichzeitig mehrere Lebens-
mittelscheiben abschneidet. Je nach Kaliber der Lebensmittelriegel ist es möglich, mehrere Lebensmittelriegel nebeneinander anzuordnen. Hierdurch wird die Leistung einer entsprechenden Aufschneidemaschine erhöht. Es besteht nun die Möglichkeit, daß die aufgeschnittenen Lebensmittelscheiben auf ein Tablett abgelegt werden oder aber, wie dies in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen wird, mehrere Tabletts nebeneinander in dem Bereich der Schneidmaschine vorgesehen sind, wo das aufgeschnittene Gut herabfällt und ein Tablett mindestens einem Lebensmittelriegel zugeordnet ist. Das Tablett wird hierbei durch ein Fördermittel bewegt, wobei bei einer entsprechenden mehrreihigen Verarbeitung entsprechende Fördermittel für den Parellelantrieb mehrerer Tabletts vorgesehen sind.
In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß die Produktauflage mit der Horizontalen einen spitzen Winkel einschließt, das. Schneidmesser am unteren Ende der Produktauflage und das Fördermittel unterhalb der Produktauflage angeordnet ist. Bei einer solchen Ausgestaltung wird eine sehr platzsparende Anordnung erreicht. Das Magazin ist hierbei zum Beispiel hinter der Aufschneidemaschine angeordnet und fördert über das Fördermittel die Tabletts unterhalb der Produktauflage in den Bereich der Schneidkante bzw. des Schneidmessers, wo die Lebensmittelscheiben entstehen und herabfallen.
Die Erfindung bezieht sich nicht nur auf eine Aufschneidemaschine, sondern betrifft auch eine lebensmittelverarbeitende Maschinenlinie, mit einer Aufschneidemaschine, wie beschrieben, und einer nachgeordneten Verpackungsmaschine, insbesondere einer Vakuumverpackungsmaschine zum Verpacken der Tabletts. Die einzelnen Maschinenaggregate dieser Maschinenlinie sind durch eine entsprechende Maschinensteuerung miteinander verbunden, und auch das Magazin sowie das Fördermittel bzw. der Bewegungstisch zum Portionieren der Lebensmittel auf dem Tablett,
werden von dieser Maschinensteuerung aus angesteuert bzw. überwacht. Die einzelnen Aggregate der Linie sind durch Fördermittel verbunden, die die befüllten Tabletts transportieren.
In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 in einer Seitenansicht die er-
erfindungsgemäße Aufschneidemaschine und
Fig. 2 in einer Draufsicht eine Variante
der erfindungsgemäßen Aufschneidemaschine.
Ein Lebensmittelriegel 4 liegt auf einer Produktauflage 10 einer Aufschneidemaschine 1. Die Aufschneidemaschine 1 weist eine hierbei gegen die Horizontale, im spitzen Winkel verkippte Produktauflagefläche 10, auf. In gleicher Weise ist die Erfindung aber auch auf eine im wesentlichen horizontal ausgerichteten Produktauflage anwendbar. Am unteren Ende der Produktauflage 10, ist das Schneidmesser 11 angeordnet, welches um die Antriebsachse 12 rotiert. Der Antrieb und die Ausgestaltung des Schneidmessers 11 ist hinlänglich bekannt.
Aufgrund einer Antriebskraft, einer in der Fig. 1 nicht weiter dargestellten Produktfördervorrichtung, wird der Lebensmittelriegel 4, gemäß dem Pfeil 41, nach unten gegen das Schneidmesser 11 gefördert.
Am unteren, dem Schneidmesser 11 zugeordneten Ende der Produktauflage 10, befindet sich die Schneidkante 13, an welcher von dem Lebensmittelriegel 4 Lebensmittelscheiben 40, abgetrennt werden. Die herabfallenden Lebensmittelscheiben 40 fallen dabei
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direkt ohne weiteres Fördermittel auf bzw. in ein Transportbzw. Verpackungstablett 3. Das Tablett 3 befindet sich hierbei in einem Bereich 14, in welchem die aufgeschnittenen Scheiben 40 entstehen. Üblicherweise schließt sich dieser Bereich unterhalb des Schneidmessers 11 bzw. der Schneidkante 13 an. Es ist hierbei vorgesehen, daß die aufgeschnittene Lebensmittelscheibe 40 direkt, also ohne zusätzliches Element, in das Tablett 3 fällt. Es kann aber auch günstig sein, daß die Lebensmittelscheibe 40 zum Beispiel an einer Vorrichtung anliegt, die bewirkt, daß sich diese Scheibe nicht zusammenlegt, wenn diese auf das Tablett 3 fällt. Das aufgeschnittene Lebensmittelgut 40 fällt also entweder direkt unmittelbar oder mittelbar in das Tablett 3.
Das Tablett 3 befindet sich während der Aufnahme des aufgeschnittenen Lebensmittelgutes 40 in einem Aufgabebereich 22 des Fördermittels 2. Dieser Aufgabebereich 22 ist derart ausgestaltet, daß es möglich ist, das Tablett 3 in mindestens einer Dimension zu manipulieren. Das Tablett 3 ist zum Beispiel absenkbar, um dadurch einen genauen zylindrischen Stapel aufgeschnittener Lebensmittelscheiben zu erzeugen. Der Aufgabebereich 22 ist hierbei so steuerbar, daß die wirksame Auflageoberfläche (entweder der Boden des Tabletts 3 oder aber die Oberfläche der obersten Lebensmittelscheibe) einen gleichen Abstand von der Schneidkante 13 aufweist.
Es ist auch möglich, eine Schindelung oder eine sonstige Anordnung der aufgeschnittenen Scheiben 40 in dem Tablett 3 zu erzeugen. Hierzu ist vorgesehen, daß der Aufgabebereich 22 entlang einer oder beider horizontalen Achsen verschiebbar ist.
Die Tabletts 3 werden in einem Magazin 5 vorgehalten. Das Magazin 5 ist hierbei mit einer Maschinensteuerung verbunden und gibt rechtzeitig ein Tablett 3 frei, welches, wie in Fig. 1 gezeigt, auf ein im wesentlichen vertikal verlaufendes Förder-
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• ·
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mittel 2 aufliegt. Dieses obere, vertikal verlaufende Fördermittelteil 21 bewegt das Tablett von hinten her in Richtung der Aufschneidemaschine. Das Fördermittel 2 ist danach derart umgelenkt, daß die weitere Förderrichtung 20 des Tabletts 3 im wesentlichen parallel zur Förderrichtung 41 des Lebensmittelriegels 4 auf der Produktauflage 10 ist.
Das Fördermittel 2 befindet sich hierbei unterhalb der Produktauflage 10. Das Fördermittel 2 ist derart angeordnet, daß das darauf transportierte Tablett 3 unterhalb der Schneidkante 13 anlangt, damit dieses direkt gefüllt werden kann. Die hintere Kante des Tabletts 3 befindet sich somit fast noch unter dem vorderen, dem Schneidmesser 11 zugewandten Ende des Lebensmittelriegels 4.
Es ist vorgesehen, daß das Fördermittel 2 aus verschiedenen Abschnitten (21,22) und/oder aus verschiedenen Vorrichtungen besteht. Es ist zum Beispiel vorgesehen, daß die im wesentlichen horizontal verlaufenden Bereiche des Fördermittels 2 als endlose Förderbänder ausgebildet sind. Im schrägen Bereich 23 kann jedoch eine Förderrutsche vorgesehen sein, auf der die Tabletts 3 im wesentlichen parallel zum Lebensmittelriegel 4 nach unten rutschen. Unten werden dann die über die Förderrutsche 23 angelieferten Tabletts 3 wieder von einem endlos umlaufenden Förderband 22 ergriffen, entsprechend der Auflagestelle positioniert und während des Befüllens mit dem aufgeschnittenen Lebensmittelgut 40 weiter positioniert, um eine entsprechende Schindelung oder Anordnung des Lebensmittelgutes zu erreichen. Ist die Befüllung abgeschlossen, wird das befüllte Tablett 3 auf ein nachgeschaltetes Förderband 70 übergeben, um das Tablett 3 nachfolgenden Verarbeitungsschritten, zum Beispiel einem Verpackungsprozess oder sonstigen Veredelungsprozessen, zuzuführen.
In Fig. 2 ist eine weitere Variante der Erfindung schematisch
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dargestellt. Das Magazin 5 befindet sich hierbei nicht im wesentlichen hinter der Aufschneidemaschine 1 (wie in Fig. 1), sondern rechts, seitlich neben der Aufschneidemaschine 1. Die Förderrichtung 24 der Tabletts 3 ist hierbei im wesentlichen rechtwinklig zur Förderrichtung 41 des Lebensmittelriegels 4, 42.
Die in Fig. 2 schematisch angedeutete Ausgestaltung der Erfindung ist so konzipiert, daß mehrere Lebensmittelriegel 4 nebeneinander von einer Aufschneidemaschine 1 aufgeschnitten werden. Auf dem Fördermittel 2 werden im Bereich unterhalb der Schneidkante 13 mehrere Tabletts (30,31) vorgehalten, damit jede abgeschnittene Lebensmittelscheibe auf ein eigenes Tablett 30,31 fällt. Der Übersichtlichkeit halber ist das Gehäuse des Schneidmessers 11 gestrichelt angedeutet. Auf diese Weise werden taktweise zwei oder mehr Tabletts gleichzeitig befüllt. Hierzu wird das vordere Tablett 30 (bezogen auf die Förderrichtung 24 ) von dem linken Lebensmittelriegel befüllt, das hintere Tablett 31 von dem rechten Lebensmittelriegel. Natürlich kann mit einer solchen Ausgestaltung auch nur ein Lebensmittelriegel verarbeitet werden, der Abstand der Tabletts 3 auf dem Fördermittel 2 ist dann entsprechend zu erhöhen. Durch eine solche Ausgestaltung wird die Leistung einer erfindungsgemäßen Aufschneidemaschine 1 deutlich erhöht.
Es ist auch möglich, zwei oder mehrere Reihen von Tabletts nebeneinander parallel zu führen, die dann in gleicher Weise von einer Aufschneidemaschine 1 direkt befüllt werden, bei der das Schneidmesser 11 von mehreren nebeneinander liegenden Lebensmittelriegel 4, 42, Lebensmittelscheiben 40, abtrennt. Die Lebensmittelriegel sind hierbei zum Beispiel nebeneinander oder auch übereinander anordbar. Auch die Ausgestaltung nach Fig. 1 ist für höhere Leistung durch entsprechende parallele Verarbeitung ausrüstbar. Insbesondere die Fördermittel werden dann mehrreihig ausgestaltet.
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Bei einer solchen Variante der Erfindung wird die Verpackung anschließend auch mehrreihig verschlossen und endverpackt.
In Fig. 2 ist aufgrund der einreihigen Anforderung der Tabletts 3 auf dem Fördermittel 2 anschließend noch ein Verteiler 6 vorgesehen, der aus dem einreihigen Produktstrom einen dreireihigen Produktstrom bildet, wie er dann auf dem Förderband 71 (links der Fig. 2) angedeutet ist. Die Bewegung (Doppelpfeil 60) des Verteilers 6 ist rechtwinklig zur Förderrichtung der Fördermittel 2 bzw. 7. Die so gruppierten befüllten Tabletts 3 werden einer Verpackungsmaschine 7 zugeführt.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.

Claims (13)

Schutzansprüche;
1. Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel, insbesondere für Wurst oder Käse, wobei der Lebensmittelriegel auf einer Produktauflage aufliegt und ein Schneidmesser den Lebensmittelriegel aufschneidet, dadurch gekennzeichnet, daß das aufgeschnittene Lebensmittelgut (40) auf bzw. in ein Transport- bzw. Verpackungstablett (3) fällt, welches im Bereich (14) der Schneidemaschine (1), wo das aufgeschnittene Gut (40) entsteht, vorgesehen ist.
2. Aufschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Transport- bzw. Verpackungstablett (3) unter der Schneidkante (13) der Aufschneidemaschine (1) befindet.
3. Aufschneidemaschine nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Magazin (5) ein oder mehrere Tabletts (3) vorhält.
4. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fördermittel (2) vorgesehen ist, welches das Tablett
(3) aus dem Magazin (5) in den Bereich (14) der Schneidmaschine (1) transportiert, wo das aufgeschnittene Gut (40) entsteht und/oder herabfällt.
5. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin (5) in der Aufschneidemaschine (1), insbesondere im wesentlichen unterhalb des Schneidmessers (11) angeordnet ist.
6. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Fördermittel (2) ein Transportband, eine Tablettgreifvorrichtung, eine Förderrutsche, eine Transportkette und/oder ein Saugtransportband vorgesehen ist.
7. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablett (3) entsprechend der gewünschten Anordnung des aufgeschnittenen Gutes auf dem Tablett (3) während des Aufschneidens mindestens in einer Dimension bewegbar ist.
8. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtung (20) des Tabletts (3) mindestens abschnittsweise, im wesentlichen parallel zur Förderrichtung (41) des auf der Auflage (10) aufliegenden, aufzuschneidenden Lebensmittelriegels (4) ist.
9. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtung (24) des Tabletts (3) mindestens abschnittsweise, im wesentlichen rechtwinklig zur Förderrichtung (41) des auf der Auflage (10) aufliegenden, aufzuschneidenden Lebensmittelriegels (4) ist.
10. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet/ daß auf der Auflage (10) mehrere Lebensmittelriegel (4,42) nebeneinander liegen und das Schneidmesser (11) gleichzeitig mehrere Lebensmittelscheiben (40) abschneidet.
11. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Tabletts (30,31) nebeneinander in dem Bereich der Aufschneidemaschine (1) vorgesehen sind, wo das aufgeschnittene Gut (40) herabfällt und ein Tablett (3,30,31) mindestens einem Lebensmittelriegel (4,42) zugeordnet ist.
12. Aufschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Produktauflage (10) mit der Horizontalen einen spitzen Winkel einschließt, das Schneidmesser (11) am unteren Ende der Produktauflage (16) und das Fördermittel (2) unterhalb der Produktauflage (10) angeordnet ist.
13. Lebensmittelverarbeitende Maschinenlinie mit einer Aufschneidemaschine (1), nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche und einer durch ein Fördermittel (71) mit der Aufschneidemaschine (1) verbundenen Verpackungsmaschine (7), insbesondere eine Vakuumverpackungsmaschine zum Verpacken der Tabletts (3)
DE29720348U 1997-11-17 1997-11-17 Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel Expired - Lifetime DE29720348U1 (de)

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DE19851149A DE19851149A1 (de) 1997-11-17 1998-11-06 Aufschneidemaschine für Lebensmittelriegel

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