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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine tragbare oder bewegliche
Vorrichtung, die individuelle Leuchtmittel aufweist, in Form von
Leuchtdioden (LED), insbesondere mit weißem Licht.
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Solche
Vorrichtungen sind bekannt unter der üblichen Bezeichnung „Handlampen" und werden von Fachleuten
verwendet, beispielsweise in Reparaturwerkstätten, insbesondere in Kfz-Werkstätten.
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In
diesem besonderen Beispiel sind die zu reparierenden Teile meist
wenig zugänglich
und daher an schlecht beleuchteten Stellen angeordnet.
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Ein
erstes Merkmal einer Handlampe ist daher, dass sie Licht in ausreichender
Menge mit einem ziemlich breiten, aber dennoch auf das zu reparierende
Teil oder Element konzentrierten Bündel spendet.
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Des
Weiteren müssen
Handlampen in der Anwendung einfach sein, sie müssen leicht sein, im Hinblick
auf die Umgebung eine Festigkeit aufweisen, aus naheliegenden Sicherheitsgründen dicht sein,
in der Bedienbarkeit einfach sein und sie können an unterschiedlichen Orten
angeordnet werden, die nicht von vornherein dafür vorgesehen waren.
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Schließlich müssen diese
Handlampen leicht herzustellen sein, um die Herstellungskosten so
gering wie möglich
zu halten.
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Die
Erfindung schlägt
eine tragbare Beleuchtungsvorrichtung, vom Typ einer Handlampe,
die einen vorteilhaften Kompromiss zwischen diesen widersprüchlichen
Anforderungen darstellt, und somit eine handliche, leichte und lichteffiziente
Vorrichtung vor, deren Konzeption und Herstellung einfach und kostengünstig ist.
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Die
tragbare Beleuchtungsvorrichtung mit einem in länglicher Form entlang einer
Längsachse (X-X)
ausgebildeten Gehäuse
gemäß der Erfindung umfasst:
- – eine
Gruppe von Leuchtelementen in der Form von Leuchtdioden (S) (LED),
die auf einer Trägerplatte
(4) befestigt sind, wobei die besagten Dioden etwa senkrecht
zur Längsachse
des Gehäuses
(1) ein Strahlenbündel
ausstrahlen,
- – elektrische/elektronische
Schaltmittel und/oder elektrische Anschlussmittel zwischen den Leuchtelementen
einerseits und einer Energiequelle auf der anderen Seite,
- – ein
Gehäuse
(1) mit einer Öffnung
(24) aufweist, die gegenüber den Leuchtmitteln (5)
angeordnet ist,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung
einen Schutzüberzug
(25) aus transparentem Material aufweist, wobei der Schutzüberzug (25)
die besagte, gegenüber
den Leuchtmitteln angeordnete Öffnung
(24) bedeckt, und wobei das besagte Gehäuse (1) aus zwei hohlen,
im Wesentlichen halbzylinderförmigen
Schalen (2, 3) gebildet ist, und wobei die besagte
Trägerplatte (4)
zwischen den Schalen (2, 3) haltbar ist, sobald die
Trägerplatte
(4) zwischen den Schalen (2, 3) mit Hilfe
von Montagehilfsmitteln (15A, 15B) montiert sind.
Vorteilhafterweise weist das Gehäuse darüber hinaus
eine durchbrochene Platte auf, in deren Lichtlöcher jeweils eine Diode aufnehmbar ist,
wobei die Diode von der Oberfläche
der besagten durchbrochenen Platte absteht.
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Vorzugsweise
sind auf der durchbrochenen Platte Verstärkungsrippen vorgesehen.
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In
einer Variante sind Verstärkungsrippen
auf dem transparenten Schutzüberzug
vorgesehen.
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Genauer
gesagt strahlen die Dioden ein weißes, zur Längsachse des Gehäuses im
Wesentlichen senkrechtes Lichtbündel
aus.
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Das
Gehäuse
ist aus zwei hohlen, im Wesentlichen halbzylinderförmigen Schalen
gebildet, wobei die besagte Diodenträgerplatte zwischen den Schalen
haltbar ist, sobald die Trägerplatte
zwischen den Schalen mit Hilfe von Montagehilfsmitteln montiert
sind.
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In
einer der Schalen ist eine Energiequelle in Form einer Batterie
oder eines Akkumulators aufnehmbar und haltbar, während die Öffnung auf
der anderen Schale angeordnet ist.
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Die
Vorrichtung weist Mittel zur Aufnahme und Befestigung von Akkumulatoren
oder von Batterien, insbesondere in der Form eines im Wesentlichen
rechteckigen Plättchens,
wobei auf einer seiner Seiten Laschen zum Blockieren und Befestigen
der Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sind.
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Außerdem weist
die Vorrichtung Mittel zur Aufnahme und Befestigung von Akkumulatoren
oder von Batterien, insbesondere in der Form einer im Wesentlichen
rechteckigen Platte, wobei auf einer seiner Seiten Laschen zum Blockieren
und Befestigen der Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sind.
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Des
Weiteren weist die Vorrichtung aus einem Haken gebildete Befestigungsmittel
auf, wobei der Haken zwischen ersten aktiven Stellung, in welcher
der Haken von dem Gehäuse
absteht, und einer in das Gehäuse
eingezogenen Stellung versenkbar ist.
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Genauer
gesagt ist der Haken in seiner aktiven Stellung um eine parallel
zur Längsachse
des Gehäuses
verlaufende Achse drehbar.
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Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse
Feststellmittel oder ähnlich
wirkende Mittel, mit welchen der Haken in wenigstens einer in Bezug
auf das Gehäuse
gedrehten Stellung (deblockierbar) blockierbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
ist entweder durch im Gehäuse
angeordnete Akkumulatoren oder Batterien betreibbar oder durch eine
Versorgung ausgehend von einer Gleichstromquelle oder einer Netzversorgung über eine
Versorgungsleitung, die das Gehäuse
mit der Gleichstromquelle oder dem Netz und/oder Transformator verbindet.
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Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse
Mittel zum Blockieren der Versorgungsleitung in Bezug auf das Gehäuse auf,
damit die Vorrichtung durch den Bediener mittels der Leitung an-
bzw. aufhängbar
ist.
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Genauer
gesagt weist das Gehäuse,
um ein Biegen der Leitung zu vermeiden, das zu deren Beschädigung führen könnte, lösbare Mittel
zum Befestigen der Leitung an diesem auf, derart, dass die Leitung
in der Nähe
der Mittel zum Blockieren im Wesentlichen tangential zum Gehäuse gerichtet
ist.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Haken aus verformbarem Material gebildet, so dass die Vorrichtung
bei unbeabsichtigtem Zug an der Versorgungsleitung lösbar ist.
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Jede
Schale ist aus steifem, insbesondere metallischem Material, beispielsweise
aus Aluminium gebildet und mit einem Film oder einer Beschichtung aus
weichem Material, wie Elastomer, beschichtet.
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Die
Abdichtung zwischen den zwei Schalen ist entlang ihrer Verbindungskanten
mittels einer Dichtung ausgebildet, die auf dem Umfang der Verbindung
zwischen den zwei Schalen ausgeführt
ist; genauer gesagt, weist die Dichtung durch Abguss der Beschichtung
auf der Außenseite
der Schalen gebildete Dichtlippen auf.
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Die
Vorrichtung weist einen Schalter in der Form eines Druckknopfs auf,
der auf der Trägerplatte der
Dioden angeordnet ist und einem verformbaren, an der entsprechenden
Stelle auf einer der Schalen vorgesehenen Bereich zugeordnet und
ihm gegenüber
angeordnet ist.
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Um
es der Bedienperson zu ermöglichen, Wartungsarbeiten
vorzunehmen und auf das Innere der Vorrichtung zuzugreifen, sind
die zwei Schalen miteinander durch von außen zugängliche Schrauben verbunden.
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Um
die Einsatzmöglichkeiten
der Vorrichtung zu vergrößern, ist
das Gehäuse
so gebildet, dass eine ebene Stirnseite senkrecht zur Längsachse
ausgebildet ist, damit die Vorrichtung stabil auf einer horizontalen
Ebene aufstellbar ist.
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Um
die Verwendung der Beleuchtungsvorrichtung entweder mit Akkumulatoren
oder mit Batterien (ins Gehäuse
eingesetzt) oder mit einer externen Energiequelle (über eine
ausgehend vom Netz über einen
Transformator oder ausgehend von einer Gleichstromquelle versorgte
Leitung) zu ermöglichen,
ist das Gehäuse
zum Verbinden und lösbaren Befestigen
des einen oder des anderen von zwei Stirnelementen ausgebildet,
wobei das eine Stirnelement in dem Gehäuse angeordnete Mittel zum
elektrischen Aufladen der Akkumulatoren aufweist, und das andere
Stirnelement zum Führen
und Befestigen der Versorgungsleitung am Gehäuseausgang ausgebildet ist,
wobei die Mittel zum Blockieren der Leitung an dem entsprechenden
Ende einer der Schalen angeordnet sind.
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Aus
Gründen
der Ergonomie und Stoßfestigkeit
ist das Gehäuse
insgesamt zylinderförmig
mit einem elliptischen Querschnitt ausgebildet.
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Zur
Erzielung eines relativ konzentrierten Bündels zu erhalten, ist die
Trägerplatte
der Leuchtelemente durch mindestens zwei Plättchen gebildet, die nach einer
parallel zu der Längsachse
der Vorrichtung verlaufenden Achse aneinander angelenkt sind, wobei
die Flächen
zweier aneinander gesetzter Plättchen
einen Winkel bilden, der kleiner als oder gleich 180° ist.
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Die
Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung einer in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsform
der Erfindung verdeutlicht. Es zeigen:
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1 eine
Explosionsansicht der Vorrichtung,
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2 eine
perspektivische Draufsicht der Schale, die den Leuchtelementen zugeordnet
ist,
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3 eine
perspektivische Draufsicht der Vorrichtung in eingehakter Stellung,
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4 eine
perspektivische Ansicht der Vorrichtung von der Seite des Hakens,
der winkelversetzt gezeigt wird,
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5 detailliert
das proximale Ende des Gehäuses,
das dem Haken gegenüber
liegt und mit den Mitteln für
die lösbare
Blockierung der Leitung versehen ist,
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6 die
Vorrichtung in stabiler Stellung auf einer horizontalen Ebene stehend,
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7 eine
perspektivische Explosionsansicht einer Ausführungsvariante der Vorrichtung,
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8 eine
perspektivische Draufsicht eines der Elemente der 7,
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die 9 und 10 jeweils
eine andere Ausführungsvariante
der Erfindung und
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11 ein
Prinzipschaltbild des Stromversorgungskreislaufs.
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In 1 ist
eine Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung
dargestellt, die im Folgenden Handlampe genannt wird, um das Verständnis zu
erleichtern. Es versteht sich von selbst, dass sich die Erfindung
nicht auf diese spezielle Ausführungs-
oder Anwendungsart beschränkt, sondern
dass sie alle tragbaren Beleuchtungsvorrichtungen umfasst, die vom
Benutzer in der Hand gehalten, aufgehängt oder auf irgendeine andere
Art angeordnet werden können,
um einen Gegenstand oder eine Konstruktion angemessen zu beleuchten, wenn
das natürliche
Licht oder die feste Beleuchtung nicht ausreicht.
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1 zeigt
die einzelnen Elemente der Handlampe in einer Explosionsansicht,
während
die 3, 4 und 6 sie in
montiertem Zustand zeigen.
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Die
erfindungsgemäße Handlampe,
die in 1 in einer Explosionsansicht gezeigt wird, weist ein
insgesamt zylinderförmig
ausgebildetes Gehäuse 1 mit
einer Längsachse
X-X und einer elliptischen Grundfläche oder einem elliptischem
Querschnitt auf. Das Gehäuse 1 besteht
aus zwei hohlen, halbzylindrischen Schalen 2 und 3 aus
steifem, insbesondere metallischem Material, und ganz besonders
aus Aluminium oder Magnesium (z.B. durch Formguss hergestellt).
Die nach außen
gerichtete Seite jeder Schale ist mit einer Haut oder Beschichtung
aus einem Material wie z.B. Elastomer beschichtet.
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Eine
im Allgemeinen viereckig ausgebildete Platte 4 aus steifem
Material, wie zum Beispiel Epoxid, ist vorgesehen, um zwischen die
beiden Schalen 2 und 3 eingeschoben zu werden.
Die Platte 4 dient als Träger einer Vielzahl von Leuchtelementen
in Form von Leuchtdioden (LED), vorzugsweise mit hauptsächlich weißem Licht.
Vorzugsweise sind diese mindestens in parallel zu der Achse X-X
verlaufenden Reihen angeordnet. Gemäß einer Ausführungsform
weist die Platte drei parallele Reihen mit jeweils zehn LEDs auf.
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Der
Trägerplatte 4 ist
eine Anordnung von elektrischen/elektronischen Schalt- und Verbindungsmitteln
(nicht dargestellt) zugeordnet, die die Dioden mit der Energiequelle
verbinden.
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Die
Schale 2 wird obere Schale genannt, während die Schale 3 als
untere Schale bezeichnet wird.
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Zwischen
der Trägerplatte 4 der
Dioden und der unteren Schale 3 ist ein im Allgemeinen
parallelepipedisch ausgebildeter Aufnahme- und Befestigungsblock 6 vorgesehen,
der dazu dient, die Akkumulatoren oder Batterien am Platz zu halten
(aus Gründen
der Übersichtlichkeit
der Zeichnung nicht dargestellt).
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Auf
der Seite des distalen Endes der beiden Schalen 2 und 3 ist
ein Haken 7 vorgesehen, der auf mindestens einer der beiden
Schalen wie unten beschrieben befestigt werden kann.
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Auf
der Seite des proximalen (dem Haken gegenüberliegenden) Endes ist ein
im Allgemeinen zylindrisch ausgebildeter Endblock, deren Form ergänzend zum
proximalen offenen Ende des Gehäuses
ist, vorgesehen, wodurch Einschnitte 2A und 2B in
den Schalen 2 und 3 gebildet werden. Die Skizze der 1 zeigt
zwei Endblöcke 8 und 9,
wobei immer nur einer der beiden im Gehäuse 1 in die Einschnitte 2A und 2B angeordnet
wird.
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Rolle
und Funktion dieser zwei Endblöcke werden
später
erklärt.
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Generell
werden die verschiedenen, in 1 gezeigten
Elemente so zusammengesetzt, dass die beiden Schalen 2 und 3,
die das Gehäuse 1 bilden, an
ihren Längskanten 10 und 11 sowie 12 und 13, und
auch an ihren jeweiligen Querkanten (an der Seite des distalen Endes,
d.h. in Richtung zum Haken 7), zusammengesetzt werden.
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Das
aus der Zusammensetzung der Schalen 2 und 3 derart
gebildete Gehäuse
umschließt
die Tägerplatte 4,
den Akkumulatoren-Befestigungsblock 6 und
einen der Endblöcke 8 oder 9.
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Das
montierte Gehäuse 1 stellt
die Handlampe dar, wie sie in den 3, 4 und 6 perspektivisch
gezeigt wird.
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Die
Schalen 2 und 3 werden mit Schrauben (nicht dargestellt)
aneinander befestigt, die von außen zugänglich sind. Genauer gesagt,
weist eine der Schalen, zum Beispiel die untere Schale 3,
Befestigungsschäfte 15A und 15B auf,
die in Radialrichtung angeordnet sind, im Wesentlichen zylinderförmig sind
und jeweils das Ende einer der anderen Schale, nämlich der oberen Schale 2 zugeordneten
Schraube (nicht dargestellt) aufnehmen können. Die Schäfte 15A und 15B sind
derart angeordnet, dass sie gegen entsprechende Elemente (z.B. andere,
identische Schäfte,
nicht dargestellt) der oberen Schale 2 zum Anschlag kommen.
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Die
Trägerplatte 4 der
Dioden 5 und der Akkumulatoren-Befestigungsblock 6 weisen
Löcher oder Öffnungen
zum Durchschieben der entsprechenden Schäfte 15A und 15B auf.
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Dieses
Merkmal erlaubt eine einfache und schnelle Demontage des Gehäuses, um
dem Benutzer einen leichten Zugriff auf die einzelnen Komponenten
zu ermöglichen,
wenn er beispielsweise einen Akkumulator oder eine Diode austauschen möchte.
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Der
Aufnahme- und Befestigungsblock 6 der Akkumulatoren weist
terminale Anschlagslaschen 16 und 17 (quer verlaufend)
sowie Längslaschen 18 auf. Die
Querlaschen 16 und 17 und Längslaschen 18 dienen
zum Blockieren und Befestigen der insgesamt zylinderförmigen Akkumulatoren.
Die Laschen sind auf einer im Allgemeinen viereckig ausgebildeten Platte 19 befestigt,
die geeignet ist, den Innenraum der unteren Schale 3 vom
distalen Ende (auf der Seite des Hakens 7) her zu verschließen, während am proximalen
Ende der Befestigungsblock 6 einen Freiraum lässt, der
dem Endeinschnitt 2B entspricht.
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Die
Zusammensetzung der beiden Schalen 2 und 3 ist
abgedichtet ausgeführt
durch eine Umfangsdichtung mit Lippen (nicht dargestellt) realisiert, die
durch Abguss der Haut oder Beschichtung, die auf der entsprechenden
Außenseite
jeder Schale vorgesehen ist, hergestellt wird. Die Umfangsdichtung
ist insbesondere entlang der Längskanten
und der distalen Querkante jeder Schale angeordnet.
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Der
Haken 7 weist ein gebogenes distales Ende 20 und
ein im Wesentlichen geradliniges proximales Ende 21 auf,
das mit Befestigungsmitteln 22 zum Befestigen auf dem Gehäuse, und
genauer gesagt zum Befestigen auf einer der beiden Schalen, und
zwar der unteren Schale 3, versehen ist. Die Befestigungsmittel 22 sind
an sich bekannt und so beschaffen, dass der Haken bei Parallelverschiebung nach
der Längsachse
X-X des Gehäuses
festgestellt, das Drehen des Hakens um eine zur Längsachse X-X
parallele Achse jedoch zugelassen werden kann. Damit wird ermöglicht,
dass die Handlampe, unabhängig
von der Aufhängeposition,
je nach Bedarf ausgerichtet werden kann.
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Die
Befestigungs- und Feststellmittel des Hakens auf der Schale 2 sind
außerdem
so vorgesehen, dass sie den Haken 7 in mindestens einer
Stellung drehfest, aber lösbar
blockieren. Diese Mittel weisen beispielsweise Rastmittel oder ähnliches
auf. Vorzugsweise ist die Rastung derart, dass der Haken in mehreren
Winkelpositionen zum Gehäuse
festgestellt werden kann.
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Diese
Anordnung vereinfacht nochmals die Anwendung der Handlampe. 4 zeigt
den Haken 7 in winkelversetzter Position.
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In
einer Ausführungsvariante
besteht der Haken aus einem steifen Material, wie z.B. aus spritzgießbarem Kunststoff.
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In
einer anderen Ausführungsform
besteht mindestens das distale Ende 20 des Hakens aus einem
weichen, elastisch verformbaren Material, wie zum Beispiel aus einem
halbsteifen Elastomer.
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In 3 ist
die Vorrichtung an einem Balken 23 hängend dargestellt, von dem
der Einfachheit halber nur ein Teil dargestellt wurde. Bei unbeabsichtigtem
Zug an der Handlampe oder an der Leitung, die die Handlampe mit
der elektrischen Versorgung verbindet (die Leitung und die Versorgung
sind aus Gründen
der Vereinfachung nicht dargestellt), verbiegt sich der distale
Endabschnitt 20 des Hakens, und die Handlampe hängt sich
vom Balken 23 ab. Durch diese Anordnung wird ein Beschädigen der Leitung
und/oder der internen elektrischen Einrichtung der Handlampe im
Falle eines festen, unbeabsichtigten Zugs an Leitung oder Handlampe
vermieden.
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Die
obere Schale 2 weist eine Vertiefung oder ein Fenster 24 auf,
das durch einer Öffnung
auf einem Teil der Oberfläche
gebildet ist und gegenüber der
Diodenmatrix 5 angeordnet ist. Das Fenster 24 ermöglicht den
Durchtritt des Lichts, ohne die Dioden mechanisch zu gefährden. Diese
bleiben tatsächlich innerhalb
des Raumes angeordnet, der durch die hohle obere Schale 2 definiert
wird.
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Um
die Dioden vor jeglichem Kontakt mit einem äußeren Gegenstand zu schützen, ist
die Öffnung 24 mit
einem Schutzüberzug 25 aus
transparentem, gewölbtem
(unter Berücksichtigung
der zylindrischen Form der Schale 2) Material bedeckt,
aus einem Material wie zum Beispiel PPMA (Methyl-Polymethacrylat).
Der Schutzüberzug 25 ist
auf der Außenfläche der
Schale 2 befestigt, genauer gesagt auf den Rändern der Öffnung 24,
durch Abgießen
der Haut oder Beschichtung aus Elastomer.
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Nach
einer nicht dargestellten Ausführungsvariante
besteht die Trägerplatte 4 der
Dioden 5 aus zwei oder sogar drei parallelen Plättchen,
die parallel verlaufen und nach einer parallel zur Längsachse X-X
verlaufenden Richtung angelenkt sind, wobei die Oberflächen der
Plättchen
auf der Seite der Dioden paarweise einen Winkel von weniger als
180° bilden. Demnach
weist die Trägerplatte 4 auf
der Seite der Dioden eine insgesamt im Wesentlichen konkaven Form
auf, wodurch das von dem Diodennetz 5 erzeugte Strahlenbündel fokussiert
werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist der Haken 7 dem Gehäuse
versenkbar zugeordnet. Genauer gesagt ist der Haken beweglich, beispielsweise
entlang der Achse X-X zwischen einer ersten Stellung, in der er von
dem Gehäuse 1 absteht
(wie in den 3 und 4 dargestellt),
und einer zweiten Stellung verschieblich, in der er ins Innere des
Gehäuses 1 eingezogen
oder versenkt ist. Um das zu ermöglichen, ist
in der entsprechenden Schale, in diesem Fall in Schale 3,
ein Rohr 43 vorgesehen, das das geradlinige, proximale
Ende 21 des Hakens 7 aufnehmen kann. In eingezogener
oder versenkter Stellung (nicht dargestellt) schlägt das aktive
distale Ende 20 des Hakens 7 auf die entsprechende
Querseite des Gehäuses 1 an,
um jegliches unbeabsichtigtes Festhängen der Handlampe zu verhindern.
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Das
Schalten der Beleuchtung wird durch einen Druckknopf (an sich bekannt)
realisiert, wie schematisch unter dem Bezugszeichen 26 in 1 dargestellt,
wo er an der Trägerplatte 4 befestigt
ist. Der Schalter 26 ist nach bekannter und nicht dargestellter
Art mit den Dioden 26 über
einen Stromkreis verbunden, der auf der Unterseite der Trägerplatte 4 angeordnet
ist (nicht sichtbar in 1).
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Der
Druckknopf 26 ist gegenüber
einer in der oberen Schale 2 vorgesehenen Öffnung angeordnet, wobei
die Öffnung
nicht dargestellt und einem Druckschalter 27 (1 und 3)
gegenüber
dem Druckknopf 26 zugeordnet ist. Eine kegelförmige Vertiefung 28 ist
in Bezug auf den Druckschalter 27 zentriert vorgesehen,
um dem Benutzer das Betätigen
zu erleichtern.
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Um
die Dichtigkeit der Anordnung am Druckschalters 27 nicht
zu beeinträchtigen,
wird die Haut oder Beschichtung, die die Außenseite der Schale 2 (aus
Metall) bedeckt, in diesem Bereich nicht unterbrochen, weist aber
beispielsweise eine geringere Dicke im Vergleich zur restlichen
Oberfläche
auf.
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Die
erfindungsgemäße Handlampe
ist entweder durch Akkumulatoren oder Batterien betreibbar oder
durch eine von einer Gleichstromquelle oder vom Netz über einen
Transformator aus versorgte Leitung. 1 zeigt
die beiden proximalen Endblöcke 8 und 9,
die jeweils einer Versorgungsart zugeordnet sind.
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Die
Endblöcke 8 und 9 können alternativ
ins Gehäuse
eingesetzt werden, das bedeutet, dass jeweils entweder der eine
oder der andere im Inneren des Gehäuses angeordnet ist.
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Jeder
Endblock 8 und 9 hat derartige Außenmaße (Durchmesser
und Länge/Höhe nach
der Längsachse
X-X), dass er in den Innenraum eingesetzt werden kann, der durch
die Einschnitte 2A und 2B am proximalen Ende des
durch die Verbindung der Schalen 2 und 3 gebildeten
Gehäuses
gebildet wird.
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Der
erste Endblock 8 weist eine distale, im Wesentlichen ebene
Querfläche
(zum Haken 7 hin) auf, während die proximale Querfläche (gegenüber dem
Haken) eine kegelförmige
Form aufweist (genauer gesagt trichterförmig ist, wobei die Spitze
des Kegels ins Innere des Gehäuses
zeigt). Ein Loch (nicht dargestellt) ist zentriert im Endblock 8 vorgesehen,
um eine Verbindung des Gehäuseinneren
nach außen
zu schaffen, und insbesondere um eine elektrische Leitung (nicht
dargestellt) hindurchzuführen. Die
Leitung wird an einem Ende mit dem auf der Trägerplatte 4 vorgesehenen
elektrischen/elektronischen Schaltkreis und am anderen Ende mit
einer Gleichstromquelle oder mit einem Transformator verbunden,
der seinerseits an das Versorgungsnetz angeschlossen werden kann.
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Der
erste Endblock 8 wird in der Ausführungsform verwendet, wenn
die Handlampe aus einer Gleichstromquelle oder vom Netz via Transformator
elektrisch versorgt wird.
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In
einer nicht dargestellten Variante ist ein elektrischer Transformator,
der einen Wechselstrom in einen Gleichstrom umwandelt, vorteilhafterweise im
Gehäuse
an der Stelle des Aufnahme- und Befestigungsblocks der Akkumulatoren
angebracht.
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Der
andere Endblock 9 beinhaltet eine Vorrichtung zum elektrischen
Laden der Akkumulatoren (nicht dargestellt), die in der inneren
Schale 3 angeordnet sind. Der Endblock 9 weist
zwei Löcher 29 auf zum
Einführen
eines Steckers (nicht dargestellt), der mit einem Ladegerät oder mit
einem externen Transformator verbunden ist, der seinerseits mit
dem Stromnetz verbunden ist. So können die wiederaufladbaren
Akkumulatoren während
der Benutzung aufgeladen werden. Die Handlampe kann nämlich am
Haken 7 mit einem in den Löchern 29 des Endblockes 9 eingesteckten
Stecker, der mit einem Ladegerät
(nicht dargestellt) verbunden ist, das wiederum über eine elektrische Leitung
(nicht dargestellt) mit der Netzversorgung verbunden ist, aufgehängt werden.
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Unter
Bezug auf die 1, 2 und 5 wird
im Folgenden ein Merkmal der Handlampe in ihrer Ausführungsform
mit elektrischer Versorgung über
eine elektrische Leitung beschrieben.
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5 zeigt
im Detail das proximale (dem Haken gegenüberliegende) Ende des Gehäuses 1.
Aus dem Endblock 8 tritt eine elektrische Leitung 30 heraus,
die im Wesentlichen in Richtung der Achse X-X verläuft. Die
elektrische Leitung bildet direkt nach dem Austritt aus dem Endblock 8 eine
ringförmige Schleife 31.
Die elektrische Leitung 30 wird nach ungefähr einer ¾ Umdrehung
ab Ausgang von Endblock 8 festgehalten und am Gehäuse 1 blockiert,
genauer gesagt an der oberen Schale 2, mit Hilfe eines insgesamt
kreisförmigen
(mit ungefähr
gleichem oder sogar geringfügig
kleinerem Durchmesser als derjenige der elektrischen Leitung 30)
Schlitzes 32 (2 und 5), um das
Festklemmen derselben zu ermöglichen.
Eine leicht verengte, Klemmlippen bildende Öffnung 33 ist zwischen
dem Schlitz und der terminalen Querkante des Gehäuses 2 vorgesehen. Das
Leitung wird in 5 in befestigter Position gezeigt.
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In
dieser Ausführungsform
kann verhindert werden, dass ein unbeabsichtigter, wenn auch nur leichter
Zug an der Leitung die Handlampe im Bereich der Verbindung der elektrischen
Leitung im Gehäuseinnerem
beschädigt.
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Des
Weiteren ermöglicht
diese Ausführungsform
(5) das Aufhängen
der Handlampe an der Leitung. Tatsächlich kann der Draht 34 der
elektrischen Leitung 30 nach Durchführung durch den Schlitz 32 an
jeder beliebigen Aufhänge-
oder Einhakvorrichtung gehängt
werden. Durch Variieren der Länge
des Drahtes 34 zwischen der Handlampe und der Aufhängevorrichtung
kann man die Handlampe, unabhängig
von Position oder Entfernung der Aufhängevorrichtung, ganz nah an
den Einsatzbereich geführt
werden.
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Schließlich weist
die erfindungsgemäße Handlampe
das vorteilhafte Merkmal auf, dass sie in der Arbeitsstellung (6)
auf einer horizontalen Ebene stehen kann. Hierzu weist die Handlampe eine
ebene proximale Endfläche
(dem Haken gegenüberliegenden)
auf, die durch das Ende oder die Endkanten der beiden Schalen 2 und 3 gebildet
ist, die so einen elliptischen Ring bilden.
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In
diesem Fall ist der oben beschriebene Schlitz 32 zur Blockierung
der Leitung vorteilhaft (6). Die elektrische Leitung
tritt dann nämlich tangential
zu einer Querebene aus, wodurch jegliches Verbiegen oder Brechen
der Leitung vermieden werden. Das ermöglicht vor allem auch, dass
an dem proximalen Ende des Gehäuses 1 eine
ebene Stützfläche realisiert
werden kann, ohne dass die Leitung von dieser Ebene absteht. In 6 sieht
man, dass die Leitung oberhalb dieser Stützfläche verläuft, auf der die Handlampe
steht.
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In 7 ist
eine andere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Handlampe
in einer Explosionsansicht dargestellt, bei der die Elemente, die identisch
oder ähnlich
zu den Elementen aus 1 sind, die gleichen Bezugszeichen
tragen.
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Der
Hauptunterschied zwischen den beiden Ausführungsformen der 1 und 7 besteht
vor allem in der oberen Schale 2, die zunächst eine
leicht bombierte Form aufweist, in dem Sinne, dass die radialen
Abmessungen des distalen (nahe zum Haken gelegenen) Teils größer als
die des proximalen Teils sind. So weist das Gehäuse zwei gerade, insbesondere
elliptische Querschnitte mit unterschiedlichen radialen Abmessungen
auf, die durch einen Verbindungsbereich getrennt sind.
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Jede
obere 2 und untere Schale 3 wird in zwei Teilen
dargestellt.
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Diese
zwei Teile entsprechen der vorausgehenden Beschreibung zu 1,
in der jede Schale durch eine mit einer Haut beschichtete Metallschale gebildet
ist.
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Genauer
gesagt weist die obere Schale 2 in Bezug auf 7 eine
steife Metallschale 35 auf, auf der eine Haut oder Beschichtung 36 aus
Elastomer angebracht ist.
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Ebenso
besteht die untere Schale 3 aus einer Metallschale 37,
die wie oben beschrieben mit einer Haut oder einer Beschichtung 38 beschichtet
ist.
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Die
obere Schale 2 weist eine Öffnung 24 auf, das
gegenüber
den matrixförmig
angeordneten Dioden angeordnet ist. Diese Öffnung 24 kann von dem
transparenten Schutzüberzug 25 bedeckt
werden.
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Was
die obere Schale 2 betrifft, besteht der größte Unterschied
zwischen den 1 und 7 im Vorhandensein
einer durchbrochenen Platte 39 aus steifem Material in
der Ausführungsform
von 7. Diese durchbrochene Platte 39 kann
in der Schale 2 aufgesetzt werden. In einer bevorzugten Variante
ist die durchbrochene Platte 39 Bestandteil der Schale 2.
Sie kann aus spritzgießbarem
Kunststoff oder aus Metall wie Aluminium bestehen. Im vorliegenden
Fall wird sie durch Abguss aus demselben Material wie die Schale 2,
nämlich
beispielsweise aus Aluminium, gewonnen. Auf der genannten Platte 39 sind
Lichtlöcher 40 vorgesehen,
die von dem aktiven Endstück
der Dioden 5 durchquert werden können, so dass die Dioden zumindest
teilweise aus den Lichtlöchern 40 der
Platte hervorragen.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht der Metallschale 35 der oberen
Schale 2.
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Die
Schale 35 weist eine Öffnung 41 auf,
die sich auf der proximalen Seite der den Dioden zugeordneten Öffnung 24 befindet
und dem Durchführen und
dem Zugriff auf den Druckknopf 26 durch den Druckschalter 27 (1)
dient.
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Die
durchbrochene Platte 39 weist eine Reihe von Lichtlöchern 40 auf,
gemäß einer
Matrix, die der Diodenmatrix 5 entspricht.
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Die
Platte 39 weist ebenfalls quer verlaufende, d.h. radial
verlaufende Rippen auf, die von der oberen Ebene der durchbrochenen
Platte 39 abstehen.
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Die
Rippen 42 haben den Vorteil, dass sie die optischen Bündel jeder
Diodengruppe (hier dreierweise) nicht beeinträchtigen, aber dennoch die Platte 39 verstärken.
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Schließlich befinden
sich die Radial- oder Querrippen 42 auf einer derartigen
Ebene, dass sie radial oder quer in Bezug auf die Dioden ragen,
so dass sie diese mechanisch schützen.
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Bei
einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform entstehen die Rippen 42 direkt
beim Formen des Schutzüberzugs 25.
Es ist vorteilhaft, dass die Rippen 42, wenn sie beim Formen
der durchbrochenen Platte 39 entstehen, an dem transparenten
Schutzüberzug 25 anliegen
oder sich sehr nahe bei ihm befinden.
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Was
die 9 und 10 betrifft, so sind identische
oder ähnliche
Elemente zu denen aus den 1 bis 8 mit
den gleichen Bezugszeichen angegeben.
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In 9 weist
die Vorrichtung ein Gehäuse 1 auf,
das aus zwei Schalen 2 und 3 besteht. Jede Schale
ist insgesamt kegelstumpfartig ausgebildet mit einer gewölbten Oberfläche. Die
Schalen werden durch Aufstecken miteinander verbunden, wobei ihre Grundfläche gemäß einer
diametralen Ebene des Gehäuses
angeordnet ist. Die obere Schale 2 ist aus durchsichtigem
Material, während
die Schale 3 aus undurchsichtigem Material besteht. Die
Schalen 2 und 3 sind aus steifem Material. Eine
Trägerplatte 4 für Stromkreis
und Dioden 5 ist durch ein Element 4a, das eine
Klemmnut an der Kante der Platte 4 bildet, mit dem Gehäuse fest
verbunden.
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Das
Gehäuse 1 weist
auf seiner Außenseite eine
Beschichtung oder Umhüllung
aus elastomerischem Material mit vorragenden Elementen 45 auf. Diese
schützen
das Gehäuse 1 beim
Herunterfallen. Der Aufhängehaken 7 ist
mit dem Gehäuse 1 durch elastische
Einspannung fest verbunden.
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Die
Dichtigkeit der Anordnung wird durch elastische Einspannung, durch
Verleimung oder Schweißen
der Schalen 2 und 3 und durch eine verformbare
Drahtdurchführung 47 am
Austritt der elektrische Leitung 46 erreicht. Die Dichtigkeit
zwischen dem Haken 7 und der Schale 2 wird durch
Kompression und elastische Verformung der Elastomerumhüllung oder
-beschichtung erzielt. Diese Kompression dient zusätzlich dazu,
die Drehung des Hakens zu bremsen, um die aufgehängte Vorrichtung in eine Richtung
einzustellen.
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In
der Ausführungsvariante
nach 10 weist die Fläche der Schale gegenüber den
Dioden Lichtlöcher 48 auf,
die sich mit den LEDs 5 decken und durch die deren Endstücke durchgeführt werden können. Das
Gehäuse 1 verbindet,
beispielsweise durch Bi-Injektion, ein steifes Material, das undurchsichtig
sein kann, und eine Umhüllung,
Haut oder Beschichtung 49 aus elastomerischem Material,
das die Abdichtung mit den LEDs 5 durch elastische Verformung
ermöglicht.
Die Schalen sind aus steifem, beispielsweise thermoplastischem Material.
Die Trägerplatte 4 der
Dioden 5 wird am Gehäuse
durch Verschraubung oder Vernietung befestigt.
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In
jeder der in 9 und 10 veranschaulichten
Ausführungsformen
bilden die vorragenden elastomerischen Elemente eine Teilumhüllung des
Gehäuses
der Vorrichtung.
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11 zeigt
die elektronische Schaltung zur Versorgung der Dioden, die einen
PWM-Regler (Pulse Width Modulation) mit Pulsweitenmodulation aufweist,
mit dem die LEDs mit einem Schalt- und Lichtstrom beaufschlagt werden
können,
der kontrolliert und auf die Nennspannungs- und Nennstromwerte der
LEDs geregelt ist.