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DE60123428T2 - Tragbare beleuchtungseinrichtung - Google Patents

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DE60123428T2
DE60123428T2 DE60123428T DE60123428T DE60123428T2 DE 60123428 T2 DE60123428 T2 DE 60123428T2 DE 60123428 T DE60123428 T DE 60123428T DE 60123428 T DE60123428 T DE 60123428T DE 60123428 T2 DE60123428 T2 DE 60123428T2
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
shells
hook
diodes
shell
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60123428T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60123428D1 (de
Inventor
Herve Gomas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Stanley Works Europe GmbH
Original Assignee
Facom SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8852014&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60123428(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Facom SA filed Critical Facom SA
Publication of DE60123428D1 publication Critical patent/DE60123428D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60123428T2 publication Critical patent/DE60123428T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V15/00Protecting lighting devices from damage
    • F21V15/04Resilient mountings, e.g. shock absorbers 
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L14/00Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection
    • F21L14/02Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection capable of hand-held use, e.g. inspection lamps
    • F21L14/023Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection capable of hand-held use, e.g. inspection lamps having two or more, or different light sources
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V31/00Gas-tight or water-tight arrangements
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21Y2105/00Planar light sources
    • F21Y2105/10Planar light sources comprising a two-dimensional array of point-like light-generating elements
    • F21Y2105/14Planar light sources comprising a two-dimensional array of point-like light-generating elements characterised by the overall shape of the two-dimensional array
    • F21Y2105/16Planar light sources comprising a two-dimensional array of point-like light-generating elements characterised by the overall shape of the two-dimensional array square or rectangular, e.g. for light panels
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Circuit Arrangement For Electric Light Sources In General (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine tragbare oder bewegliche Vorrichtung, die individuelle Leuchtmittel aufweist, in Form von Leuchtdioden (LED), insbesondere mit weißem Licht.
  • Solche Vorrichtungen sind bekannt unter der üblichen Bezeichnung „Handlampen" und werden von Fachleuten verwendet, beispielsweise in Reparaturwerkstätten, insbesondere in Kfz-Werkstätten.
  • In diesem besonderen Beispiel sind die zu reparierenden Teile meist wenig zugänglich und daher an schlecht beleuchteten Stellen angeordnet.
  • Ein erstes Merkmal einer Handlampe ist daher, dass sie Licht in ausreichender Menge mit einem ziemlich breiten, aber dennoch auf das zu reparierende Teil oder Element konzentrierten Bündel spendet.
  • Des Weiteren müssen Handlampen in der Anwendung einfach sein, sie müssen leicht sein, im Hinblick auf die Umgebung eine Festigkeit aufweisen, aus naheliegenden Sicherheitsgründen dicht sein, in der Bedienbarkeit einfach sein und sie können an unterschiedlichen Orten angeordnet werden, die nicht von vornherein dafür vorgesehen waren.
  • Schließlich müssen diese Handlampen leicht herzustellen sein, um die Herstellungskosten so gering wie möglich zu halten.
  • Die Erfindung schlägt eine tragbare Beleuchtungsvorrichtung, vom Typ einer Handlampe, die einen vorteilhaften Kompromiss zwischen diesen widersprüchlichen Anforderungen darstellt, und somit eine handliche, leichte und lichteffiziente Vorrichtung vor, deren Konzeption und Herstellung einfach und kostengünstig ist.
  • Die tragbare Beleuchtungsvorrichtung mit einem in länglicher Form entlang einer Längsachse (X-X) ausgebildeten Gehäuse gemäß der Erfindung umfasst:
    • – eine Gruppe von Leuchtelementen in der Form von Leuchtdioden (S) (LED), die auf einer Trägerplatte (4) befestigt sind, wobei die besagten Dioden etwa senkrecht zur Längsachse des Gehäuses (1) ein Strahlenbündel ausstrahlen,
    • – elektrische/elektronische Schaltmittel und/oder elektrische Anschlussmittel zwischen den Leuchtelementen einerseits und einer Energiequelle auf der anderen Seite,
    • – ein Gehäuse (1) mit einer Öffnung (24) aufweist, die gegenüber den Leuchtmitteln (5) angeordnet ist, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung einen Schutzüberzug (25) aus transparentem Material aufweist, wobei der Schutzüberzug (25) die besagte, gegenüber den Leuchtmitteln angeordnete Öffnung (24) bedeckt, und wobei das besagte Gehäuse (1) aus zwei hohlen, im Wesentlichen halbzylinderförmigen Schalen (2, 3) gebildet ist, und wobei die besagte Trägerplatte (4) zwischen den Schalen (2, 3) haltbar ist, sobald die Trägerplatte (4) zwischen den Schalen (2, 3) mit Hilfe von Montagehilfsmitteln (15A, 15B) montiert sind. Vorteilhafterweise weist das Gehäuse darüber hinaus eine durchbrochene Platte auf, in deren Lichtlöcher jeweils eine Diode aufnehmbar ist, wobei die Diode von der Oberfläche der besagten durchbrochenen Platte absteht.
  • Vorzugsweise sind auf der durchbrochenen Platte Verstärkungsrippen vorgesehen.
  • In einer Variante sind Verstärkungsrippen auf dem transparenten Schutzüberzug vorgesehen.
  • Genauer gesagt strahlen die Dioden ein weißes, zur Längsachse des Gehäuses im Wesentlichen senkrechtes Lichtbündel aus.
  • Das Gehäuse ist aus zwei hohlen, im Wesentlichen halbzylinderförmigen Schalen gebildet, wobei die besagte Diodenträgerplatte zwischen den Schalen haltbar ist, sobald die Trägerplatte zwischen den Schalen mit Hilfe von Montagehilfsmitteln montiert sind.
  • In einer der Schalen ist eine Energiequelle in Form einer Batterie oder eines Akkumulators aufnehmbar und haltbar, während die Öffnung auf der anderen Schale angeordnet ist.
  • Die Vorrichtung weist Mittel zur Aufnahme und Befestigung von Akkumulatoren oder von Batterien, insbesondere in der Form eines im Wesentlichen rechteckigen Plättchens, wobei auf einer seiner Seiten Laschen zum Blockieren und Befestigen der Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sind.
  • Außerdem weist die Vorrichtung Mittel zur Aufnahme und Befestigung von Akkumulatoren oder von Batterien, insbesondere in der Form einer im Wesentlichen rechteckigen Platte, wobei auf einer seiner Seiten Laschen zum Blockieren und Befestigen der Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sind.
  • Des Weiteren weist die Vorrichtung aus einem Haken gebildete Befestigungsmittel auf, wobei der Haken zwischen ersten aktiven Stellung, in welcher der Haken von dem Gehäuse absteht, und einer in das Gehäuse eingezogenen Stellung versenkbar ist.
  • Genauer gesagt ist der Haken in seiner aktiven Stellung um eine parallel zur Längsachse des Gehäuses verlaufende Achse drehbar.
  • Vorteilhafterweise weist das Gehäuse Feststellmittel oder ähnlich wirkende Mittel, mit welchen der Haken in wenigstens einer in Bezug auf das Gehäuse gedrehten Stellung (deblockierbar) blockierbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung ist entweder durch im Gehäuse angeordnete Akkumulatoren oder Batterien betreibbar oder durch eine Versorgung ausgehend von einer Gleichstromquelle oder einer Netzversorgung über eine Versorgungsleitung, die das Gehäuse mit der Gleichstromquelle oder dem Netz und/oder Transformator verbindet.
  • Vorteilhafterweise weist das Gehäuse Mittel zum Blockieren der Versorgungsleitung in Bezug auf das Gehäuse auf, damit die Vorrichtung durch den Bediener mittels der Leitung an- bzw. aufhängbar ist.
  • Genauer gesagt weist das Gehäuse, um ein Biegen der Leitung zu vermeiden, das zu deren Beschädigung führen könnte, lösbare Mittel zum Befestigen der Leitung an diesem auf, derart, dass die Leitung in der Nähe der Mittel zum Blockieren im Wesentlichen tangential zum Gehäuse gerichtet ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Haken aus verformbarem Material gebildet, so dass die Vorrichtung bei unbeabsichtigtem Zug an der Versorgungsleitung lösbar ist.
  • Jede Schale ist aus steifem, insbesondere metallischem Material, beispielsweise aus Aluminium gebildet und mit einem Film oder einer Beschichtung aus weichem Material, wie Elastomer, beschichtet.
  • Die Abdichtung zwischen den zwei Schalen ist entlang ihrer Verbindungskanten mittels einer Dichtung ausgebildet, die auf dem Umfang der Verbindung zwischen den zwei Schalen ausgeführt ist; genauer gesagt, weist die Dichtung durch Abguss der Beschichtung auf der Außenseite der Schalen gebildete Dichtlippen auf.
  • Die Vorrichtung weist einen Schalter in der Form eines Druckknopfs auf, der auf der Trägerplatte der Dioden angeordnet ist und einem verformbaren, an der entsprechenden Stelle auf einer der Schalen vorgesehenen Bereich zugeordnet und ihm gegenüber angeordnet ist.
  • Um es der Bedienperson zu ermöglichen, Wartungsarbeiten vorzunehmen und auf das Innere der Vorrichtung zuzugreifen, sind die zwei Schalen miteinander durch von außen zugängliche Schrauben verbunden.
  • Um die Einsatzmöglichkeiten der Vorrichtung zu vergrößern, ist das Gehäuse so gebildet, dass eine ebene Stirnseite senkrecht zur Längsachse ausgebildet ist, damit die Vorrichtung stabil auf einer horizontalen Ebene aufstellbar ist.
  • Um die Verwendung der Beleuchtungsvorrichtung entweder mit Akkumulatoren oder mit Batterien (ins Gehäuse eingesetzt) oder mit einer externen Energiequelle (über eine ausgehend vom Netz über einen Transformator oder ausgehend von einer Gleichstromquelle versorgte Leitung) zu ermöglichen, ist das Gehäuse zum Verbinden und lösbaren Befestigen des einen oder des anderen von zwei Stirnelementen ausgebildet, wobei das eine Stirnelement in dem Gehäuse angeordnete Mittel zum elektrischen Aufladen der Akkumulatoren aufweist, und das andere Stirnelement zum Führen und Befestigen der Versorgungsleitung am Gehäuseausgang ausgebildet ist, wobei die Mittel zum Blockieren der Leitung an dem entsprechenden Ende einer der Schalen angeordnet sind.
  • Aus Gründen der Ergonomie und Stoßfestigkeit ist das Gehäuse insgesamt zylinderförmig mit einem elliptischen Querschnitt ausgebildet.
  • Zur Erzielung eines relativ konzentrierten Bündels zu erhalten, ist die Trägerplatte der Leuchtelemente durch mindestens zwei Plättchen gebildet, die nach einer parallel zu der Längsachse der Vorrichtung verlaufenden Achse aneinander angelenkt sind, wobei die Flächen zweier aneinander gesetzter Plättchen einen Winkel bilden, der kleiner als oder gleich 180° ist.
  • Die Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung einer in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform der Erfindung verdeutlicht. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionsansicht der Vorrichtung,
  • 2 eine perspektivische Draufsicht der Schale, die den Leuchtelementen zugeordnet ist,
  • 3 eine perspektivische Draufsicht der Vorrichtung in eingehakter Stellung,
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung von der Seite des Hakens, der winkelversetzt gezeigt wird,
  • 5 detailliert das proximale Ende des Gehäuses, das dem Haken gegenüber liegt und mit den Mitteln für die lösbare Blockierung der Leitung versehen ist,
  • 6 die Vorrichtung in stabiler Stellung auf einer horizontalen Ebene stehend,
  • 7 eine perspektivische Explosionsansicht einer Ausführungsvariante der Vorrichtung,
  • 8 eine perspektivische Draufsicht eines der Elemente der 7,
  • die 9 und 10 jeweils eine andere Ausführungsvariante der Erfindung und
  • 11 ein Prinzipschaltbild des Stromversorgungskreislaufs.
  • In 1 ist eine Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung dargestellt, die im Folgenden Handlampe genannt wird, um das Verständnis zu erleichtern. Es versteht sich von selbst, dass sich die Erfindung nicht auf diese spezielle Ausführungs- oder Anwendungsart beschränkt, sondern dass sie alle tragbaren Beleuchtungsvorrichtungen umfasst, die vom Benutzer in der Hand gehalten, aufgehängt oder auf irgendeine andere Art angeordnet werden können, um einen Gegenstand oder eine Konstruktion angemessen zu beleuchten, wenn das natürliche Licht oder die feste Beleuchtung nicht ausreicht.
  • 1 zeigt die einzelnen Elemente der Handlampe in einer Explosionsansicht, während die 3, 4 und 6 sie in montiertem Zustand zeigen.
  • Die erfindungsgemäße Handlampe, die in 1 in einer Explosionsansicht gezeigt wird, weist ein insgesamt zylinderförmig ausgebildetes Gehäuse 1 mit einer Längsachse X-X und einer elliptischen Grundfläche oder einem elliptischem Querschnitt auf. Das Gehäuse 1 besteht aus zwei hohlen, halbzylindrischen Schalen 2 und 3 aus steifem, insbesondere metallischem Material, und ganz besonders aus Aluminium oder Magnesium (z.B. durch Formguss hergestellt). Die nach außen gerichtete Seite jeder Schale ist mit einer Haut oder Beschichtung aus einem Material wie z.B. Elastomer beschichtet.
  • Eine im Allgemeinen viereckig ausgebildete Platte 4 aus steifem Material, wie zum Beispiel Epoxid, ist vorgesehen, um zwischen die beiden Schalen 2 und 3 eingeschoben zu werden. Die Platte 4 dient als Träger einer Vielzahl von Leuchtelementen in Form von Leuchtdioden (LED), vorzugsweise mit hauptsächlich weißem Licht. Vorzugsweise sind diese mindestens in parallel zu der Achse X-X verlaufenden Reihen angeordnet. Gemäß einer Ausführungsform weist die Platte drei parallele Reihen mit jeweils zehn LEDs auf.
  • Der Trägerplatte 4 ist eine Anordnung von elektrischen/elektronischen Schalt- und Verbindungsmitteln (nicht dargestellt) zugeordnet, die die Dioden mit der Energiequelle verbinden.
  • Die Schale 2 wird obere Schale genannt, während die Schale 3 als untere Schale bezeichnet wird.
  • Zwischen der Trägerplatte 4 der Dioden und der unteren Schale 3 ist ein im Allgemeinen parallelepipedisch ausgebildeter Aufnahme- und Befestigungsblock 6 vorgesehen, der dazu dient, die Akkumulatoren oder Batterien am Platz zu halten (aus Gründen der Übersichtlichkeit der Zeichnung nicht dargestellt).
  • Auf der Seite des distalen Endes der beiden Schalen 2 und 3 ist ein Haken 7 vorgesehen, der auf mindestens einer der beiden Schalen wie unten beschrieben befestigt werden kann.
  • Auf der Seite des proximalen (dem Haken gegenüberliegenden) Endes ist ein im Allgemeinen zylindrisch ausgebildeter Endblock, deren Form ergänzend zum proximalen offenen Ende des Gehäuses ist, vorgesehen, wodurch Einschnitte 2A und 2B in den Schalen 2 und 3 gebildet werden. Die Skizze der 1 zeigt zwei Endblöcke 8 und 9, wobei immer nur einer der beiden im Gehäuse 1 in die Einschnitte 2A und 2B angeordnet wird.
  • Rolle und Funktion dieser zwei Endblöcke werden später erklärt.
  • Generell werden die verschiedenen, in 1 gezeigten Elemente so zusammengesetzt, dass die beiden Schalen 2 und 3, die das Gehäuse 1 bilden, an ihren Längskanten 10 und 11 sowie 12 und 13, und auch an ihren jeweiligen Querkanten (an der Seite des distalen Endes, d.h. in Richtung zum Haken 7), zusammengesetzt werden.
  • Das aus der Zusammensetzung der Schalen 2 und 3 derart gebildete Gehäuse umschließt die Tägerplatte 4, den Akkumulatoren-Befestigungsblock 6 und einen der Endblöcke 8 oder 9.
  • Das montierte Gehäuse 1 stellt die Handlampe dar, wie sie in den 3, 4 und 6 perspektivisch gezeigt wird.
  • Die Schalen 2 und 3 werden mit Schrauben (nicht dargestellt) aneinander befestigt, die von außen zugänglich sind. Genauer gesagt, weist eine der Schalen, zum Beispiel die untere Schale 3, Befestigungsschäfte 15A und 15B auf, die in Radialrichtung angeordnet sind, im Wesentlichen zylinderförmig sind und jeweils das Ende einer der anderen Schale, nämlich der oberen Schale 2 zugeordneten Schraube (nicht dargestellt) aufnehmen können. Die Schäfte 15A und 15B sind derart angeordnet, dass sie gegen entsprechende Elemente (z.B. andere, identische Schäfte, nicht dargestellt) der oberen Schale 2 zum Anschlag kommen.
  • Die Trägerplatte 4 der Dioden 5 und der Akkumulatoren-Befestigungsblock 6 weisen Löcher oder Öffnungen zum Durchschieben der entsprechenden Schäfte 15A und 15B auf.
  • Dieses Merkmal erlaubt eine einfache und schnelle Demontage des Gehäuses, um dem Benutzer einen leichten Zugriff auf die einzelnen Komponenten zu ermöglichen, wenn er beispielsweise einen Akkumulator oder eine Diode austauschen möchte.
  • Der Aufnahme- und Befestigungsblock 6 der Akkumulatoren weist terminale Anschlagslaschen 16 und 17 (quer verlaufend) sowie Längslaschen 18 auf. Die Querlaschen 16 und 17 und Längslaschen 18 dienen zum Blockieren und Befestigen der insgesamt zylinderförmigen Akkumulatoren. Die Laschen sind auf einer im Allgemeinen viereckig ausgebildeten Platte 19 befestigt, die geeignet ist, den Innenraum der unteren Schale 3 vom distalen Ende (auf der Seite des Hakens 7) her zu verschließen, während am proximalen Ende der Befestigungsblock 6 einen Freiraum lässt, der dem Endeinschnitt 2B entspricht.
  • Die Zusammensetzung der beiden Schalen 2 und 3 ist abgedichtet ausgeführt durch eine Umfangsdichtung mit Lippen (nicht dargestellt) realisiert, die durch Abguss der Haut oder Beschichtung, die auf der entsprechenden Außenseite jeder Schale vorgesehen ist, hergestellt wird. Die Umfangsdichtung ist insbesondere entlang der Längskanten und der distalen Querkante jeder Schale angeordnet.
  • Der Haken 7 weist ein gebogenes distales Ende 20 und ein im Wesentlichen geradliniges proximales Ende 21 auf, das mit Befestigungsmitteln 22 zum Befestigen auf dem Gehäuse, und genauer gesagt zum Befestigen auf einer der beiden Schalen, und zwar der unteren Schale 3, versehen ist. Die Befestigungsmittel 22 sind an sich bekannt und so beschaffen, dass der Haken bei Parallelverschiebung nach der Längsachse X-X des Gehäuses festgestellt, das Drehen des Hakens um eine zur Längsachse X-X parallele Achse jedoch zugelassen werden kann. Damit wird ermöglicht, dass die Handlampe, unabhängig von der Aufhängeposition, je nach Bedarf ausgerichtet werden kann.
  • Die Befestigungs- und Feststellmittel des Hakens auf der Schale 2 sind außerdem so vorgesehen, dass sie den Haken 7 in mindestens einer Stellung drehfest, aber lösbar blockieren. Diese Mittel weisen beispielsweise Rastmittel oder ähnliches auf. Vorzugsweise ist die Rastung derart, dass der Haken in mehreren Winkelpositionen zum Gehäuse festgestellt werden kann.
  • Diese Anordnung vereinfacht nochmals die Anwendung der Handlampe. 4 zeigt den Haken 7 in winkelversetzter Position.
  • In einer Ausführungsvariante besteht der Haken aus einem steifen Material, wie z.B. aus spritzgießbarem Kunststoff.
  • In einer anderen Ausführungsform besteht mindestens das distale Ende 20 des Hakens aus einem weichen, elastisch verformbaren Material, wie zum Beispiel aus einem halbsteifen Elastomer.
  • In 3 ist die Vorrichtung an einem Balken 23 hängend dargestellt, von dem der Einfachheit halber nur ein Teil dargestellt wurde. Bei unbeabsichtigtem Zug an der Handlampe oder an der Leitung, die die Handlampe mit der elektrischen Versorgung verbindet (die Leitung und die Versorgung sind aus Gründen der Vereinfachung nicht dargestellt), verbiegt sich der distale Endabschnitt 20 des Hakens, und die Handlampe hängt sich vom Balken 23 ab. Durch diese Anordnung wird ein Beschädigen der Leitung und/oder der internen elektrischen Einrichtung der Handlampe im Falle eines festen, unbeabsichtigten Zugs an Leitung oder Handlampe vermieden.
  • Die obere Schale 2 weist eine Vertiefung oder ein Fenster 24 auf, das durch einer Öffnung auf einem Teil der Oberfläche gebildet ist und gegenüber der Diodenmatrix 5 angeordnet ist. Das Fenster 24 ermöglicht den Durchtritt des Lichts, ohne die Dioden mechanisch zu gefährden. Diese bleiben tatsächlich innerhalb des Raumes angeordnet, der durch die hohle obere Schale 2 definiert wird.
  • Um die Dioden vor jeglichem Kontakt mit einem äußeren Gegenstand zu schützen, ist die Öffnung 24 mit einem Schutzüberzug 25 aus transparentem, gewölbtem (unter Berücksichtigung der zylindrischen Form der Schale 2) Material bedeckt, aus einem Material wie zum Beispiel PPMA (Methyl-Polymethacrylat). Der Schutzüberzug 25 ist auf der Außenfläche der Schale 2 befestigt, genauer gesagt auf den Rändern der Öffnung 24, durch Abgießen der Haut oder Beschichtung aus Elastomer.
  • Nach einer nicht dargestellten Ausführungsvariante besteht die Trägerplatte 4 der Dioden 5 aus zwei oder sogar drei parallelen Plättchen, die parallel verlaufen und nach einer parallel zur Längsachse X-X verlaufenden Richtung angelenkt sind, wobei die Oberflächen der Plättchen auf der Seite der Dioden paarweise einen Winkel von weniger als 180° bilden. Demnach weist die Trägerplatte 4 auf der Seite der Dioden eine insgesamt im Wesentlichen konkaven Form auf, wodurch das von dem Diodennetz 5 erzeugte Strahlenbündel fokussiert werden kann.
  • Vorteilhafterweise ist der Haken 7 dem Gehäuse versenkbar zugeordnet. Genauer gesagt ist der Haken beweglich, beispielsweise entlang der Achse X-X zwischen einer ersten Stellung, in der er von dem Gehäuse 1 absteht (wie in den 3 und 4 dargestellt), und einer zweiten Stellung verschieblich, in der er ins Innere des Gehäuses 1 eingezogen oder versenkt ist. Um das zu ermöglichen, ist in der entsprechenden Schale, in diesem Fall in Schale 3, ein Rohr 43 vorgesehen, das das geradlinige, proximale Ende 21 des Hakens 7 aufnehmen kann. In eingezogener oder versenkter Stellung (nicht dargestellt) schlägt das aktive distale Ende 20 des Hakens 7 auf die entsprechende Querseite des Gehäuses 1 an, um jegliches unbeabsichtigtes Festhängen der Handlampe zu verhindern.
  • Das Schalten der Beleuchtung wird durch einen Druckknopf (an sich bekannt) realisiert, wie schematisch unter dem Bezugszeichen 26 in 1 dargestellt, wo er an der Trägerplatte 4 befestigt ist. Der Schalter 26 ist nach bekannter und nicht dargestellter Art mit den Dioden 26 über einen Stromkreis verbunden, der auf der Unterseite der Trägerplatte 4 angeordnet ist (nicht sichtbar in 1).
  • Der Druckknopf 26 ist gegenüber einer in der oberen Schale 2 vorgesehenen Öffnung angeordnet, wobei die Öffnung nicht dargestellt und einem Druckschalter 27 (1 und 3) gegenüber dem Druckknopf 26 zugeordnet ist. Eine kegelförmige Vertiefung 28 ist in Bezug auf den Druckschalter 27 zentriert vorgesehen, um dem Benutzer das Betätigen zu erleichtern.
  • Um die Dichtigkeit der Anordnung am Druckschalters 27 nicht zu beeinträchtigen, wird die Haut oder Beschichtung, die die Außenseite der Schale 2 (aus Metall) bedeckt, in diesem Bereich nicht unterbrochen, weist aber beispielsweise eine geringere Dicke im Vergleich zur restlichen Oberfläche auf.
  • Die erfindungsgemäße Handlampe ist entweder durch Akkumulatoren oder Batterien betreibbar oder durch eine von einer Gleichstromquelle oder vom Netz über einen Transformator aus versorgte Leitung. 1 zeigt die beiden proximalen Endblöcke 8 und 9, die jeweils einer Versorgungsart zugeordnet sind.
  • Die Endblöcke 8 und 9 können alternativ ins Gehäuse eingesetzt werden, das bedeutet, dass jeweils entweder der eine oder der andere im Inneren des Gehäuses angeordnet ist.
  • Jeder Endblock 8 und 9 hat derartige Außenmaße (Durchmesser und Länge/Höhe nach der Längsachse X-X), dass er in den Innenraum eingesetzt werden kann, der durch die Einschnitte 2A und 2B am proximalen Ende des durch die Verbindung der Schalen 2 und 3 gebildeten Gehäuses gebildet wird.
  • Der erste Endblock 8 weist eine distale, im Wesentlichen ebene Querfläche (zum Haken 7 hin) auf, während die proximale Querfläche (gegenüber dem Haken) eine kegelförmige Form aufweist (genauer gesagt trichterförmig ist, wobei die Spitze des Kegels ins Innere des Gehäuses zeigt). Ein Loch (nicht dargestellt) ist zentriert im Endblock 8 vorgesehen, um eine Verbindung des Gehäuseinneren nach außen zu schaffen, und insbesondere um eine elektrische Leitung (nicht dargestellt) hindurchzuführen. Die Leitung wird an einem Ende mit dem auf der Trägerplatte 4 vorgesehenen elektrischen/elektronischen Schaltkreis und am anderen Ende mit einer Gleichstromquelle oder mit einem Transformator verbunden, der seinerseits an das Versorgungsnetz angeschlossen werden kann.
  • Der erste Endblock 8 wird in der Ausführungsform verwendet, wenn die Handlampe aus einer Gleichstromquelle oder vom Netz via Transformator elektrisch versorgt wird.
  • In einer nicht dargestellten Variante ist ein elektrischer Transformator, der einen Wechselstrom in einen Gleichstrom umwandelt, vorteilhafterweise im Gehäuse an der Stelle des Aufnahme- und Befestigungsblocks der Akkumulatoren angebracht.
  • Der andere Endblock 9 beinhaltet eine Vorrichtung zum elektrischen Laden der Akkumulatoren (nicht dargestellt), die in der inneren Schale 3 angeordnet sind. Der Endblock 9 weist zwei Löcher 29 auf zum Einführen eines Steckers (nicht dargestellt), der mit einem Ladegerät oder mit einem externen Transformator verbunden ist, der seinerseits mit dem Stromnetz verbunden ist. So können die wiederaufladbaren Akkumulatoren während der Benutzung aufgeladen werden. Die Handlampe kann nämlich am Haken 7 mit einem in den Löchern 29 des Endblockes 9 eingesteckten Stecker, der mit einem Ladegerät (nicht dargestellt) verbunden ist, das wiederum über eine elektrische Leitung (nicht dargestellt) mit der Netzversorgung verbunden ist, aufgehängt werden.
  • Unter Bezug auf die 1, 2 und 5 wird im Folgenden ein Merkmal der Handlampe in ihrer Ausführungsform mit elektrischer Versorgung über eine elektrische Leitung beschrieben.
  • 5 zeigt im Detail das proximale (dem Haken gegenüberliegende) Ende des Gehäuses 1. Aus dem Endblock 8 tritt eine elektrische Leitung 30 heraus, die im Wesentlichen in Richtung der Achse X-X verläuft. Die elektrische Leitung bildet direkt nach dem Austritt aus dem Endblock 8 eine ringförmige Schleife 31. Die elektrische Leitung 30 wird nach ungefähr einer ¾ Umdrehung ab Ausgang von Endblock 8 festgehalten und am Gehäuse 1 blockiert, genauer gesagt an der oberen Schale 2, mit Hilfe eines insgesamt kreisförmigen (mit ungefähr gleichem oder sogar geringfügig kleinerem Durchmesser als derjenige der elektrischen Leitung 30) Schlitzes 32 (2 und 5), um das Festklemmen derselben zu ermöglichen. Eine leicht verengte, Klemmlippen bildende Öffnung 33 ist zwischen dem Schlitz und der terminalen Querkante des Gehäuses 2 vorgesehen. Das Leitung wird in 5 in befestigter Position gezeigt.
  • In dieser Ausführungsform kann verhindert werden, dass ein unbeabsichtigter, wenn auch nur leichter Zug an der Leitung die Handlampe im Bereich der Verbindung der elektrischen Leitung im Gehäuseinnerem beschädigt.
  • Des Weiteren ermöglicht diese Ausführungsform (5) das Aufhängen der Handlampe an der Leitung. Tatsächlich kann der Draht 34 der elektrischen Leitung 30 nach Durchführung durch den Schlitz 32 an jeder beliebigen Aufhänge- oder Einhakvorrichtung gehängt werden. Durch Variieren der Länge des Drahtes 34 zwischen der Handlampe und der Aufhängevorrichtung kann man die Handlampe, unabhängig von Position oder Entfernung der Aufhängevorrichtung, ganz nah an den Einsatzbereich geführt werden.
  • Schließlich weist die erfindungsgemäße Handlampe das vorteilhafte Merkmal auf, dass sie in der Arbeitsstellung (6) auf einer horizontalen Ebene stehen kann. Hierzu weist die Handlampe eine ebene proximale Endfläche (dem Haken gegenüberliegenden) auf, die durch das Ende oder die Endkanten der beiden Schalen 2 und 3 gebildet ist, die so einen elliptischen Ring bilden.
  • In diesem Fall ist der oben beschriebene Schlitz 32 zur Blockierung der Leitung vorteilhaft (6). Die elektrische Leitung tritt dann nämlich tangential zu einer Querebene aus, wodurch jegliches Verbiegen oder Brechen der Leitung vermieden werden. Das ermöglicht vor allem auch, dass an dem proximalen Ende des Gehäuses 1 eine ebene Stützfläche realisiert werden kann, ohne dass die Leitung von dieser Ebene absteht. In 6 sieht man, dass die Leitung oberhalb dieser Stützfläche verläuft, auf der die Handlampe steht.
  • In 7 ist eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handlampe in einer Explosionsansicht dargestellt, bei der die Elemente, die identisch oder ähnlich zu den Elementen aus 1 sind, die gleichen Bezugszeichen tragen.
  • Der Hauptunterschied zwischen den beiden Ausführungsformen der 1 und 7 besteht vor allem in der oberen Schale 2, die zunächst eine leicht bombierte Form aufweist, in dem Sinne, dass die radialen Abmessungen des distalen (nahe zum Haken gelegenen) Teils größer als die des proximalen Teils sind. So weist das Gehäuse zwei gerade, insbesondere elliptische Querschnitte mit unterschiedlichen radialen Abmessungen auf, die durch einen Verbindungsbereich getrennt sind.
  • Jede obere 2 und untere Schale 3 wird in zwei Teilen dargestellt.
  • Diese zwei Teile entsprechen der vorausgehenden Beschreibung zu 1, in der jede Schale durch eine mit einer Haut beschichtete Metallschale gebildet ist.
  • Genauer gesagt weist die obere Schale 2 in Bezug auf 7 eine steife Metallschale 35 auf, auf der eine Haut oder Beschichtung 36 aus Elastomer angebracht ist.
  • Ebenso besteht die untere Schale 3 aus einer Metallschale 37, die wie oben beschrieben mit einer Haut oder einer Beschichtung 38 beschichtet ist.
  • Die obere Schale 2 weist eine Öffnung 24 auf, das gegenüber den matrixförmig angeordneten Dioden angeordnet ist. Diese Öffnung 24 kann von dem transparenten Schutzüberzug 25 bedeckt werden.
  • Was die obere Schale 2 betrifft, besteht der größte Unterschied zwischen den 1 und 7 im Vorhandensein einer durchbrochenen Platte 39 aus steifem Material in der Ausführungsform von 7. Diese durchbrochene Platte 39 kann in der Schale 2 aufgesetzt werden. In einer bevorzugten Variante ist die durchbrochene Platte 39 Bestandteil der Schale 2. Sie kann aus spritzgießbarem Kunststoff oder aus Metall wie Aluminium bestehen. Im vorliegenden Fall wird sie durch Abguss aus demselben Material wie die Schale 2, nämlich beispielsweise aus Aluminium, gewonnen. Auf der genannten Platte 39 sind Lichtlöcher 40 vorgesehen, die von dem aktiven Endstück der Dioden 5 durchquert werden können, so dass die Dioden zumindest teilweise aus den Lichtlöchern 40 der Platte hervorragen.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht der Metallschale 35 der oberen Schale 2.
  • Die Schale 35 weist eine Öffnung 41 auf, die sich auf der proximalen Seite der den Dioden zugeordneten Öffnung 24 befindet und dem Durchführen und dem Zugriff auf den Druckknopf 26 durch den Druckschalter 27 (1) dient.
  • Die durchbrochene Platte 39 weist eine Reihe von Lichtlöchern 40 auf, gemäß einer Matrix, die der Diodenmatrix 5 entspricht.
  • Die Platte 39 weist ebenfalls quer verlaufende, d.h. radial verlaufende Rippen auf, die von der oberen Ebene der durchbrochenen Platte 39 abstehen.
  • Die Rippen 42 haben den Vorteil, dass sie die optischen Bündel jeder Diodengruppe (hier dreierweise) nicht beeinträchtigen, aber dennoch die Platte 39 verstärken.
  • Schließlich befinden sich die Radial- oder Querrippen 42 auf einer derartigen Ebene, dass sie radial oder quer in Bezug auf die Dioden ragen, so dass sie diese mechanisch schützen.
  • Bei einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform entstehen die Rippen 42 direkt beim Formen des Schutzüberzugs 25. Es ist vorteilhaft, dass die Rippen 42, wenn sie beim Formen der durchbrochenen Platte 39 entstehen, an dem transparenten Schutzüberzug 25 anliegen oder sich sehr nahe bei ihm befinden.
  • Was die 9 und 10 betrifft, so sind identische oder ähnliche Elemente zu denen aus den 1 bis 8 mit den gleichen Bezugszeichen angegeben.
  • In 9 weist die Vorrichtung ein Gehäuse 1 auf, das aus zwei Schalen 2 und 3 besteht. Jede Schale ist insgesamt kegelstumpfartig ausgebildet mit einer gewölbten Oberfläche. Die Schalen werden durch Aufstecken miteinander verbunden, wobei ihre Grundfläche gemäß einer diametralen Ebene des Gehäuses angeordnet ist. Die obere Schale 2 ist aus durchsichtigem Material, während die Schale 3 aus undurchsichtigem Material besteht. Die Schalen 2 und 3 sind aus steifem Material. Eine Trägerplatte 4 für Stromkreis und Dioden 5 ist durch ein Element 4a, das eine Klemmnut an der Kante der Platte 4 bildet, mit dem Gehäuse fest verbunden.
  • Das Gehäuse 1 weist auf seiner Außenseite eine Beschichtung oder Umhüllung aus elastomerischem Material mit vorragenden Elementen 45 auf. Diese schützen das Gehäuse 1 beim Herunterfallen. Der Aufhängehaken 7 ist mit dem Gehäuse 1 durch elastische Einspannung fest verbunden.
  • Die Dichtigkeit der Anordnung wird durch elastische Einspannung, durch Verleimung oder Schweißen der Schalen 2 und 3 und durch eine verformbare Drahtdurchführung 47 am Austritt der elektrische Leitung 46 erreicht. Die Dichtigkeit zwischen dem Haken 7 und der Schale 2 wird durch Kompression und elastische Verformung der Elastomerumhüllung oder -beschichtung erzielt. Diese Kompression dient zusätzlich dazu, die Drehung des Hakens zu bremsen, um die aufgehängte Vorrichtung in eine Richtung einzustellen.
  • In der Ausführungsvariante nach 10 weist die Fläche der Schale gegenüber den Dioden Lichtlöcher 48 auf, die sich mit den LEDs 5 decken und durch die deren Endstücke durchgeführt werden können. Das Gehäuse 1 verbindet, beispielsweise durch Bi-Injektion, ein steifes Material, das undurchsichtig sein kann, und eine Umhüllung, Haut oder Beschichtung 49 aus elastomerischem Material, das die Abdichtung mit den LEDs 5 durch elastische Verformung ermöglicht. Die Schalen sind aus steifem, beispielsweise thermoplastischem Material. Die Trägerplatte 4 der Dioden 5 wird am Gehäuse durch Verschraubung oder Vernietung befestigt.
  • In jeder der in 9 und 10 veranschaulichten Ausführungsformen bilden die vorragenden elastomerischen Elemente eine Teilumhüllung des Gehäuses der Vorrichtung.
  • 11 zeigt die elektronische Schaltung zur Versorgung der Dioden, die einen PWM-Regler (Pulse Width Modulation) mit Pulsweitenmodulation aufweist, mit dem die LEDs mit einem Schalt- und Lichtstrom beaufschlagt werden können, der kontrolliert und auf die Nennspannungs- und Nennstromwerte der LEDs geregelt ist.

Claims (22)

  1. Tragbare Beleuchtungsvorrichtung mit einem in länglicher Form entlang einer Längsachse (X-X)ausgebildeten Gehäuse umfassend: – eine Gruppe von Leuchtelementen in der Form von Leuchtdioden (5) (LED), die auf einer Trägerplatte (4) befestigt sind, wobei die besagten Dioden etwa senkrecht zur Längsachse des Gehäuses (1) ein Strahlenbündel ausstrahlen, – elektrische/elektronische Schaltmittel und/oder elektrische Anschlussmittel zwischen den Leuchtelementen einerseits und einer Energiequelle auf der anderen Seite; – ein Gehäuse (1) mit einer Öffnung (24), die gegenüber den Leuchtmitteln (5) angeordnet ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Schutzüberzug (25) aus transparentem Material aufweist, wobei der Schutzüberzug (25) die besagte, gegenüber den Leuchtmitteln angeordnete Öffnung (24) bedeckt, und wobei das besagte Gehäuse (1) aus zwei hohlen, im Wesentlichen halbzylinderförmigen Schalen (2, 3) gebildet ist, und wobei die besagte Trägerplatte (4) zwischen den Schalen (2, 3) haltbar ist, sobald die Trägerplatte (4) zwischen den Schalen (2, 3) mit Hilfe von Montagehilfsmitteln (15A, 15B) montiert sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) darüber hinaus eine durchbrochene Platte (29) aufweist, in deren Lichtlöcher (40) jeweils eine Diode aufnehmbar ist, wobei die Diode von der Oberfläche der besagten durchbrochenen Platte (29) absteht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Verstärkungsrippen (42) auf der besagten durchbrochenen Platte (39) vorgesehen sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsrippen (42) auf dem besagten transparenten Schutzüberzug (25) vorgesehen sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Dioden (5) ein weißes Lichtbündel ausstrahlen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der Schalen (3) eine Energiequelle in der Form einer Batterie oder eines Akkumulators aufnehmbar und haltbar ist, während die besagte Öffnung auf der anderen Schale (2) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Mittel (6) zur Aufnahme und Befestigung von Akkumulatoren oder von Batterien aufweist, insbesondere in der Form einer im Wesentlichen rechteckigen Platte (9), wobei auf einer seiner Seiten Laschen (16, 17, 18) zum Blockieren und Befestigen der besagten Batterien oder Akkumulatoren vorgesehen sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem Haken (7) gebildete Befestigungsmittel umfasst, wobei der Haken (7) zwischen einer ersten aktiven Stellung, in welcher der besagte Haken (7) von dem Gehäuse (1) absteht, und einer in das Gehäuse eingezogenen Stellung versenkbar ist.
  9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (7) in seiner aktiven Stellung um die Längsachse (X-X) des besagten Gehäuses (1) drehbar ist.
  10. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Gehäuse (1) Feststellmittel (22) oder ähnlich wirkende Mittel aufweist, mit welchen der besagte Haken (7) in wenigstens einer in Bezug auf das besagte Gehäuse (1) gedrehten Stellung (rückstellbar) blockierbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung entweder durch Akkumulatoren oder im besagten Gehäuse (1) angeordnete Batterien betreibbar ist oder eine Netzversorgung mittels einer Versorgungsleitung, die das besagte Gehäuse (1) mit der besagten Gleichstromquelle oder die Netzversorgung über einen Transformator verbindet.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) Mittel zum Blockieren der besagten Versorgungsleitung am Gehäuse (1) aufweist, damit die Vorrichtung durch den Bediener befestigbar oder mittels der Leitung aufhängbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Gehäuse (1) solche Mittel zum lösbaren Befestigen der Leitung mit sich selbst aufweist, so dass die Leitung in der Nähe der Mittel zum Blockieren im Wesentlichen tangential zum Gehäuse (1) gerichtet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der besagte Haken (7) aus verformbarem Material gebildet ist, so dass die Vorrichtung bei unbeabsichtigtem Zug an der Versorgungsleitung lösbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schale (2, 3) aus steifem, insbesondere metallischem Material, beispielsweise Aluminium, gebildet ist, und mit einem Film oder einer Beschichtung aus weichem Material, wie Elastomer, beschichtet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung zwischen den zwei besagten Schalen (2, 3) entlang ihrer Verbindungskanten (12, 13, 14) mittels einer Dichtung ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die besagte Dichtung durch Abguss der Beschichtung auf der Außenseite der Schalen gebildete Dichtlippen aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Schalter in der Form eines Druckknopfs (26) aufweist, der auf der besagten Trägerplatte (4) der Dioden angeordnet ist und von außen über die entsprechende Seite einer der Schalen (2) zugänglich ist.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten zwei Schalen (2, 3) miteinander durch von außen zugängliche Schrauben verbunden sind.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) so gebildet ist, dass eine ebene Stirnseite senkrecht zur Längsachse (X-X) ausgebildet ist, damit die Vorrichtung vertikal und stabil auf einer horizontalen Ebene aufstellbar ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Gehäuse (1) zum Verbinden und lösbaren Befestigen des einen oder des anderen von zwei Stirnelementen ausgebildet ist, wobei das eine Stirnelement (9) in dem Gehäuse angeordnete Mittel zum elektrischen Aufladen der Akkumulatoren aufweist, und das andere Stirnelement (8) zum Führen und Befestigen der Versorgungsleitung am Gehäuseausgang ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) zylinderförmig ausgebildet ist und einen geraden elliptischen Abschnitt aufweist.
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