DE20314091U1 - Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind - Google Patents
Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sindInfo
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Description
Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines
Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen
befahrbar sind
Beschreibung
Gattung
Die Neuerung betrifft eine stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind.
Schienenschmieranlagen werden eingesetzt, um bei der Fahrt durch Weichen und Kurven den Verschleiß an Spurkränzen und Schienen zu mindern und auch um lästige Reibschwingungen und damit die Lärmbelästigung der Umgebung wesentlich abzumildern. Deshalb wird mittels derartigen Schienenschmieranlagen an Fahrkanten, Leitkanten und gegebenenfalls auch
am Schienenschmierkopf geschmiert. Vorbekannt sind sogenannte elektronische Schienenschmieranlagen, die eine wirtschaftliche und effektive umweltfreundliche Schmierung ermöglichen. Derartige Anlagen weisen im wesentlichen drei Komponenten auf, nämlich einen Anlagekern mit zentraler Prozesssteuerung, zum Beispiel speicherprogrammgesteuerter Steuereinheit, Schmierleisten bzw. Schmierkanälen und eine Sensorstation. Letztere registriert das sich nähernde Schienenfahrzeug und meldet es an die zentrale Prozesssteuerung im Anlagenkern, die den Schmiervorgang auslöst. Das Schmiermittel wird dabei durch Hochdruckschläuche zu den Schmierleisten bzw. Schmierkanälen in den Schienen transportiert. Dabei wird das austretende Schmiermittel, das in der Regel eine hohe Konsistenz aufweist, zwischen Spurkranz und Fahrkante gebracht. Der vorbeilaufende Spurkranz nimmt das Schmiermittel auf, wälzt es an der Fahrkante ab, und sorgt so für die Verteilung in den Verschleißzonen an Rad und Schiene. Von der Prozesssteuerung wird das Signal der Sensorstation aufgenommen, sie ermöglicht die individuelle Anpassung von Schmiermittelmenge, Schmiermittelintervall und Anzahl der Schmierungen pro Fahrzeugeinheit auf die Notwendigkeit vor Ort. Bei dem Schmiermittel handelt es sich um hochviskoses, nicht ansaugfähiges Material, was aufgrund seiner Zusammensetzung ein hohes Haftvermögen an Stahl sowie eine außerordentlich hohe Druckfestigkeit aufweist. Schmiermittel in Verbindung mit der Prozessteuerung sowie die eingebaute Ventiltechnik mit
geometrischer Mengenteilung sorgen für einen hohen Wirkungsgrad, so dass Gleisverschmutzungen durch wegschleuderndes Fett, wie bei ähnlichen Anlagen bekannt, weitestgehend vermieden werden und der Fettvorrat wirtschaftlich eingesetzt werden kann.
Der Anlagenkern kann entweder in einem Gehäuse außerhalb des Gleises plaziert oder in einem überfahrbaren Erdkasten versenkt in der Gleismitte oder auch überfahrbar im eingedeckten Bereich, neben der Gleisanlage, installiert werden. Das Schmiermittel wird dabei in einem Schmiermittelbehälter bereitgehalten, der eine einfache und saubere Nachfüllung ermöglicht. Dabei wird ein leerer Schmiermittelbehälter durch einen gefüllten Schmiermittelbehälter ausgetauscht, der auf eine mit Gewinde oder Schnellverschluss versehene Anschlussbuchse aufgeschraubt wird. Der Schmiermittelbehälter ist durch eine Membran unterteilt. Der Raum zwischen Membran und Außenwand ist mit Gas gefüllt, wobei der Behälterdruck zum Beispiel acht bis neun bar oder mehr bei gefülltem Behälter und zwei bar bei entleertem Schmiermittelbehälter betragen kann. Beim Aufschrauben des gefüllten Schmiermittelbehälters auf das Gewinde der Anschlussbuchse wird ein Absperrkörper eines Rückschlagventils in Offenstellung gebracht, so dass das Schmiermittel unter der Einwirkung des auf die Membran einwirkenden Gasdruckes in die Schmiermittelzuführleitung zu einer in der Regel als
Zahnradpumpe ausgebildeten Pumpe gedrückt wird, die das Schmiermittel wegen deren hohen Viskosität nicht ansaugen kann. Die Pumpe fördert das Schmiermittel in einen Mengenteiler und von dort über Hochdruckschläuche zu den Schmiermittelleisten oder bei Rillenschienen zu Bohrungen im Schienenstrang. Der geometrische Mengenteiler bewirkt eine gleiche und gleichbleibende Aufteilung auf die einzelnen Hochdruckschläuche. Der Pumpendruck kann zum Beispiel 150 bar betragen. Bei Überdruck, zum Beispiel bei verschlossenen Bohrungen in den Schmiermittelleisten oder den Rillenschienen, öffnet ein Druckbegrenzungsventil. Damit fördert die Pumpe das Schmiermittel in den Schmiermittelbehälter zurück. Die speicherprogrammierbare Steuerung überwacht die gesamte Anlage und schaltet für eine vorzugebende Zeit die Pumpe ein, wenn von der Sensorstation die entsprechenden Signale aktiviert werden.
Schienenschmieranlagen der vorbeschriebenen Art werden von Zeit zu Zeit durch Wartungspersonal begangen, die die Schmiermittelbehälter auf ihren Füllzustand kontrollieren und bedarfsweise gegen einen vollen Schmiermittelbehälter auswechseln. Dabei wird von Erfahrungssätzen ausgegangen, wobei es allerdings vorkommen kann, dass ein Schmiermittelbehälter noch gar nicht oder schon längst leergefördert ist, so dass entweder der Wartungsvorgang unnötig war oder er hätte viel früher
stattfinden müssen. Bei stark frequentierten Anlagen ist daher der Schmiermittelbehälter häufig zu wechseln, was entsprechend personal- und damit lohnkostenintensiv ist. Außerdem hat man keine Fernkontrolle über den Zustand des betreffenden Schmiermittelbehälters.
Durch die DE 201 06 483.9 U1 ist eine Schienenschmieranlage für gleisgebundene Fahrzeuge mit wenigstens einem geschlossenen Schmiermittelbehälter als Schmiermittelspeicher vorbekannt, der einen Vorrat an Schmiermittel enthält, wobei der Schmiermittelbehälter eine durch ein Ventil verschließbare Entnahmeöffnung aufweist, mit der eine Schmiermittelzuführleitung bei geschlossen gehaltenem Ventil zu verbinden ist, die zu einer Förderpumpe führt, die das ihr von dem betreffenden Schmiermittelbehälter durch auf das Schmiermittel im Schmiermittelbehälter einwirkenden Gasdruck zuführbare Schmiermittel gegebenenfalls über einen Mengenteiler oder direkt der Schiene über mehrere Schmiermittelleitungen und bedarfsweise über eine Schmiermittelleiste zufördert, mit einer Sensorstation, die das Herannahen des Fahrzeuges an eine Prozesssteuerung, insbesondere an eine speicherprogrammgesteuerte Steuereinheit (SPS) meldet, die bedarfsweise den Motor der Pumpe ein- und ausschaltet, wobei dem betreffenden Schmiermittelbehälter ein durch die Steuerung ansteuerbarer motorischer Antrieb zugeordnet ist, der das im Ruhezustand geschlossen gehaltene Ventil
• ·
mindestens für die Dauer der Pumpenförderung in Offenstellung steuert, während der Absperrkörper des Rückschlagventils des Schmiermittelbehälters nach dem Steuern des Antriebes in Schließstellung durch den im Schmiermittelbehälter anstehenden Druckmitteldruck und/oder durch die Rückstellkraft eines auf den Absperrkörper des Rückschlagventils einwirkenden Federelementes in Schließstellung steuerbar ist.
Eine derartige Schienenschmieranlage kann außerdem derart ausgebildet sein, dass im Ruhestand das geschlossen gehaltene Ventil mindestens für die Dauer der Pumpenförderung in Offenstellung und anschließend wieder in Schließstellung steuert, oder nach einem entsprechenden Steuerbefehl an das Betätigungsglied und/oder durch die Rückstellkraft eines auf den Absperrkörper des Rückschlagventils einwirkenden Federelements in Schließstellung steuerbar ist. Dem Schmiermittelbehälter kann ein Sensor, z. B. ein Drucksensor, ein Durchflusssensor oder dergleichen, zugeordnet sein, der der Prozessteuerung das Leerfördern des betreffenden Schmiermittelbehälters meldet.
Bei einer Schmiermittelanlage der vorbeschriebenen Art wird das Ventil des mit Schmiermittel gefüllten Schmiermittelbehälters nach dessen Verbinden mit der Schmiermittelzuführung nicht - wie beim Stand der Technik - sofort in Offenstellung gesteuert, sondern verbleibt in seiner den Schmiermittelbehälter abdichtenden, geschlossenen Stellung. Grundsätzlich bleibt das Ventil des
• ·
Schmiermittelbehälters so lange geöffnet, bis der Behälter vollständig entleert ist. Anschließend wird es automatisch geschlossen und das Ventil des nächsten Behälters geöffnet. Nur wenn Schmiermittel benötigt wird, wird das Ventil des betreffenden Schmiermittelbehälters in Offenstellung gesteuert, und zwar nur so lange, wie Schmiermittel aus dem Schmiermittelbehälter entnommen wird. Danach wird der Absperrkörper des Ventils des betreffenden Schmiermittelbehälters wieder in seine Absperrstellung gebracht, so dass kein Schmiermittel mehr aus ihm in die Schmiermittelzuführleitung gelangen kann. Durch die Prozessteuerung wird das Ventil mindestens für die Dauer der Pumpenförderung in Offenstellung gesteuert. Das Zusteuern des Rückschlagventils, also das Zurückbringen des Absperrkörpers des Ventils in seine Schließstellung, geschieht dagegen durch das unter Druck stehende Schmiermittel selbst und/oder durch ein auf den Absperrkörper des Rückschlagventils einwirkendes Federelement, das vorzugsweise mit der entsprechenden Vorspannung stets den Absperrkörper in Schließstellung belastet. Außerdem kann das Offensteuern des Absperrkörpers des Ventils des betreffenden Schmiermittelbehälters durch einen ansteuerbaren motorischen Antrieb vorgenommen werden, so dass das Rückschlagventil durch diesen motorischen Antrieb mindestens für die Dauer der Pumpenförderung in Offenstellung gehalten wird und anschließend über den motorischen Antrieb auch wieder in Absperrstellung steuerbar ist. Bei sämtlichen in der
vorerwähnten Druckschrift beschriebenen Lösungen ist die Schienenschmieranlage mit zahlreichen Schmiermittelbehältern ausgerüstet, die bedarfsweise leergefördert werden. Auf diese Weise wird der Fettvorrat der Schienenschmieranlage erheblich erhöht, die Intervalle zum Begehen der Anlage zwecks Auswechslung von Schmiermittelbehältern verringert und damit die Wartungsarbeiten wesentlich erleichtert, so dass im Bedarfsfalle eine derartige Schienenschmieranlage auch an schwer zugänglichen Orten oder bei extremen Witterungsverhältnissen lange Zeit wartungsfrei arbeiten kann.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Schmiermittelvorrichtung für gleisgebundene Fahrzeuge der vorbeschriebenen Gattung derart auszugestalten, dass auch bei zahlreichen Anzapfstellen (Verbraucher) innerhalb kurzer Zeit Schmiermittel, praktisch sofort, an den entsprechenden Gleisstücken zur Verfügung steht und demgemäss nicht mehr über längere Förderleitungen transportiert zu werden braucht.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 oder 2 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Bei der Neuerung ist der Schmiermittelvorrichtung eine Speicherleitung zugeordnet, die entweder neben, zwischen oder quer zu den Schienen als Rohrleitungs- oder Schlauchleitungsstrang ausgebildet ist. Es ist auch möglich, die Speicherleitung als Schleife auszubilden oder durch mehrere Rohr- oder Schlauchleitungsschleifen zu gestalten. Dadurch hat man es in der Hand, die Speicherleitung selbst als Druckmittel und damit Schmiermittelspeicher auszubilden, besonders dann, wenn sie in dem erforderlichen Maße elastisch ist, so dass beim Fördern von Schmiermittel in die Speicherleitung gewissermaßen ein Aufpumpen der Speicherleitung erfolgt, so dass die Wände der Speicherleitung wie ein Druckspeicher wirken, das heißt durch ihr elastisches Rückstellvermögen auf das Schmiermittel drücken. Da die Verbraucher unmittelbar an diese Leitung angeschlossen sind, ergeben sich extrem kurze Förderwege zum Zufördern des Schmiermittels. Die Verbraucher bzw. Anzapfstellen können unmittelbar, das heißt im Bedarfsfalle ohne
• ·
Zwischenleitung, an diese Speicherleitung angeschlossen werden, so dass auch bei zahlreichen Anzapfstellen stets sofort genügend Schmiermittel zur Verfügung steht, das innerhalb kürzester Zeit den Verbrauchstellen zugefördert werden kann. Es ist also bei der Neuerung nicht ohne weiteres notwendig, dass eine Förderpumpe den Förderdruck aufbringen muss, um das Schmiermittel zu den Anzapfstellen zu fördern. Vielmehr wird die Förderleistung durch die elastische Speicherleitung unterstützt, der im Bedarfsfalle auch noch Druckspeicher zugeordnet werden können, so dass das Schmiermittel stets über einen längeren Weg, z. B. bei einer 30 m bis 100 m langen Speicherleitung vielen Zapfstellen (Verbrauchern) zur Verfügung steht. Fällt der Druck in der Speicherleitung unter einen vorgegebenen Wert ab, wird diese wiederum mit Schmiermittel „nachgefüllt". Diese Speicherleitung kann auch unterflur verlegt werden, so dass sie einerseits gegen Vandalismus, andererseits auch gegen mechanische und Witterungseinflüsse geschützt ist und dann wie ein langer, rohrförmiger Speicher den einzelnen Anzapfstellen zur Verfügung steht.
Zusammenfassend ergeben sich bei der dezentralen aufgebauten Zentraleinheit (Pumpenstation, Fettspeicher, Prozesssteuerung und Kontrolle) gemäß der Neuerung im wesentlichen folgende Vorteile:
- Die Speicherleitung wird vorzugsweise bis zu 50 m Länge quer in die Gleiskörper bzw. neben diese verlegt.
- Die Drucküberwachung erfolgt durch Sensoren, welche außerhalb der Zentraleinheit 1 variabel innerhalb der Speicherleitung 32 installiert werden.
- Die Auswertung der Drucksensoren erfolgt in der Zentraleinheit 1 mittels elektronischer Steuerung.
- Die Steuerung leitet den Prozess. Es werden entsprechend der Schienenfahrzeugbewegungen die Magnetventile an der Speicherleitung 32 mit variablen Zeiten auf und zu gefahren. Des weiteren ist ein unabhängiger Zyklenbetrieb möglich.
- Entsprechend der Information von den Drucksensoren wird die Pumpe für die Schmiermittelförderung zu oder abgeschaltet.
- Die Speicherleitung 32 ist aus flexiblen Materialien gefertigt, so dass materialbedingt eine Volumenänderung gegeben ist.
- Die Speicherleitung 32 kann als Endlosschlaufe ausgelegt werden.
- Zusätzlich können Druckspeicher zur Volumenänderung installiert werden.
- An jedem beliebigen Ort der Speicherleitung 32 können spezielle Verbraucher 26-31 zur Versorgung einer Schmierstrecke angeschlossen werden.
- Die Zapfstellen sind oder können mit Magnetventilen, Absperrventilen, Drucküberwachungsanzeigen und Zusatzspeichem sowie Verteilern für eine gleichmäßige Mengenaufbringung ausgestattet werden.
- Hinter den Zapfstellen wird mit festen Rohrleitungen die Verbindung zu den Schmierkanälen hergestellt, um Schaltverzögerungen durch Volumenänderungen zu vermeiden.
- Insbesondere durch die variable Installation der drucküberwachenden Sensorik ist eine gute Mengensteuerung gegeben.
- Es können aufgrund der individuellen und unabhängigen Einstellmöglichkeiten mit einem System die unterschiedlichsten
• * · ■
Einrichtungen, wie Rillenschienen, Vignolschienen, Radlenker oder Gleitplatten geschmiert werden.
- Aufgrund der geometrischen Mengensteuerung und der guten Dosierbarkeit ist selbst eine Schienenkopfbenetzung möglich.
- Die Elektronik ist mit Echtzeituhr ausgestattet, so dass Fahrpläne abgelegt werden können.
- Für die Fernüberwachung können die BCD-codierten Daten per Datenkabel oder auch kabellos per SMS oder GSM übertragen werden.
In den Schutzansprüchen 3 bis 18 sind weitere neuerungsgemäße Lösungen beschrieben.
Bei Ausgestaltung gemäß Schutzanspruch 3 ist jeder Zapfstelle ein Druckspeicher zugeordnet.
Die Lösung nach Schutzanspruch 4 ergibt zusätzliche Sicherheit.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 5 gewählt, so wird das Speichervermögen und deren Rückstellkraft auf das Schmiermittel noch unterstützt durch einen oder mehrere angeschlossene Schmiermitteldruckspeicher, die im Bedarfsfalle unter Gasdruck oder unter mechanischer Federkraft stehen und zusätzlich eine gewisse Schmiermittelmenge bereithalten, die dann in die Speicherleitung hineingedrückt werden kann, wenn ein bestimmter Druckmitteldruck unterschritten wird.
In Schutzanspruch 6 ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung beschrieben.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 7 gewählt, so lässt sich die Speicherleitung an sich beliebig lang ausbilden, wobei man je nach den vorliegenden Betriebsbedingungen die Speicherleitung so lang wählen wird, dass &zgr;. B. an einer Weiche vorhandene Anzapfstellen (Schmiermittelbereiche) durch die Speicherleitung unmittelbar erreicht werden können. Hierdurch wird die Länge der Speicherleitung in gewisser Weise vorgegeben.
Schutzanspruch 8 beschreibt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung. Hierdurch können z. B. auf gegenüberliegenden Seiten vorgesehene Anzapfstellen an einer Weiche, an geraden Schienenstücken oder dergleichen, gleichzeitig über sehr kurze Wege mit Schmiermittel versorgt werden, in dem die einzelnen Längenabschnitte der Endlosschlaufe neben oder unter den zu schmierenden Anzapfstellen (Gleisabschnitte) verlegt werden.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 9, was auch für die Lösung für Schutzanspruch 10 gilt.
Die Ausführungsform nach Schutzanspruch 11 bedient sich eines Kunststoffes für die Speicherleitung aus gummielastischen Eigenschaften. Hierzu kann gemäß Schutzanspruch 12 ein Polyurethankunststoff zur Anwendung kommen.
In Schutzanspruch 13 ist eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung beschrieben, was auch für Schutzanspruch 14 gilt.
Gemäß Schutzanspruch 15 kann die Zentraleinheit bzw. deren Datenverarbeitungsvorrichtung mit einer Echtzeituhr ausgestattet sein, so dass sich Fahrpläne ablegen lassen. Hierdurch ist es möglich, über die Zentraleinheit
die Schmiermittelmengen kurz vor Ankunft eines gleisgebundenen Fahrzeuges zu den einzelnen Anzapfstellen gesteuert aufzubringen.
Schutzanspruch 16 und 17 beschreiben weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Neuerung.
Bei der aus Schutzanspruch 18 zu entnehmenden Lösung können ein minimaler und maximaler Druck in der Speicherleitung vorgegeben werden, z. B. an entsprechenden Drucküberwachungsgeräten eingestellt werden, so dass beim Unter- oder Überschreiten des in der Speicherleitung herrschenden Schmiermitteldruckes entweder die Förderpumpe stillgesetzt oder eingeschaltet wird.
In der Zeichnung ist die Neuerung an einem Ausführungsbeispiel - teils schematisch - veranschaulicht.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist eine Zentraleinheit bezeichnet, die insgesamt als Schaltschrank der zu überwachenden Strecke, auch relativ weit entfernt, zugeordnet sein kann.
Die Zentraleinheit 1 weist bei der dargestellten Ausführungsform drei Speicher 2, 3, 4 auf, denen jeweils ein Rückschlagventil 5, 6, 7 zugeordnet ist. Die Speicher 2, 3, 4 nehmen eine geeignete Schmiermittelmenge auf und können unter Druckmitteldruck, insbesondere unter Gasdruck, stehen. Mit 8, 9 und 10 sind Leitungen bezeichnet, die an eine Anschlussleitung 11 angeschlossen sind, der eine Ansaugleitung 12 einer z. B. als Zahnradpumpe ausgebildeten Pumpe 13 zugeordnet ist, die über einen Elektromotor 13a angetrieben wird. Die Pumpe 13 fördert in eine Förderleitung 14, die durch ein Rückschlagventil 15 abgesichert ist.
Mit 16 ist ein Drucküberwachungsgerät bezeichnet, das an die Ansaugleitung 12 angeschlossen ist.
17, 18, 19, 20, 21 und 22 bezeichnen Steuergeräte, die elektrisch bzw. elektronisch durch die Zentraleinheit 1 ansteuerbar sind. An den elektrischen Kreislauf ist außerdem eine programmierbare Datenverarbeitungsvorrichtung 23 mit Rechner angeschlossen, in der Fahrpläne, Zeiten, Druckmittelmengen, Verbraucher und dergleichen speicherbar sind. Die
Datenverarbeitungsvorrichtung 23 steht über elektrische Leitungen 24 bzw. 25 sowohl mit den einzelnen Geräten der Zentraleinheit 1 als auch mit den nachgeschalteten noch zu beschreibenden Vorrichtungen und Verbrauchern
und deren steuerbaren Geräten bzw. Einrichtungen elektrisch bzw. elektronisch in Verbindung.
Die Bezugszeichen 26, 27, 28, 29, 30 und 31 sind Verbraucher, die vorliegend als Schienenstücke dargestellt sind. Es kann sich hierbei um Weichen, Kurvenstücke oder gerade Schienenabschnitte handeln, die geschmiert werden müssen. Die Verbraucher 26 bis 31 sind jeweils unmittelbar an eine Speicherleitung 32 angeschlossen, der über die Förderleitung 14 Schmiermittel zugeführt wird. Die Speicherleitung 32 kann aus elastischem Material bestehen, so dass sie sich unter Druck ausdehnt und dadurch über das Material der Speicherleitung 32 eine Rückstellkraft auf den gespeicherten Schmierstoff ausübt.
Die einzelnen Verbraucher 26 bis 31 sind über Anschlüsse 33, 34, 35, 36 bzw. 37 bzw. 38 an die Speicherleitung 32 angeschlossen. Bei diesen Anschlüssen kann es sich um relativ kurze Rohrabschnitte, Muffen, T-Stücke oder Direktanschlüsse handeln.
Die einzelnen Verbraucher 26 bis 31 stellen gewissermaßen „Zapfstellen" dar, da sie unmittelbar die Speicherleitung 32 „anzapfen" und von dieser Schmiermittel erhalten.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist jedem Verbraucher 26 bis 31 jeweils ein Absperrventil 39 bis 44 zugeordnet. Des weiteren ist jedem Verbraucher 26 bis 31 auch ein Druckspeicher 45 bis 50 zugeordnet. Jeder der Druckspeicher 45 bis 50 kann eine gewisse Schmiermittelmenge zusätzlich enthalten und steht unter Druckmitteldruck, z. B. unter Gasdruck. Außerdem ist jedem Druckspeicher 45 bis 50 jeweils ein Druckmessgerät 51 bis 56 zugeordnet, das den Druck in einer Leitung 57 bis 62 jeweils misst. In jeder der Leitungen 57 bis 62 ist ein Rückschlagventil angeordnet, das über ein geeignetes Steuergerät 63 bis 68 über eine elektrische Leitung 69 gesteuert werden kann. Die von den Druckmessgeräten 51 bis 56 gemessenen Daten können an die Datenverarbeitungsvorrichtung 23 weitergegeben werden.
Mit 70 ist ein weiterer Druckspeicher und mit 71 ein Druckmessgerät bezeichnet, das über eine Leitung 72 mit der Speicherleitung 32 in Verbindung steht. In der Leitung 72 ist ein Absperrventil 73 angeordnet.
Die Druckspeicher 45, 46, 47, 48, 49, 50 und auch 70 können entfallen. Es ist auch möglich, der Zentraleinheit 1 nur einen Druckspeicher, z. B. nur den Druckspeicher 3 zuzuordnen, während die Druckspeicher 2 und 4 entfallen können.
Mit 74 ist eine Überwachungsvorrichtung bezeichnet, die über eine Leitung 75 an die Speicherleitung 32 angeschlossen ist. Das Bezugszeichen 76 bezeichnet ein Druckmessgerät zur Messung des Minimaldrucks und das Bezugszeichen 77 ein Druckmessgerät zur Überwachung des maximalen Druckes. Wird z. B. der minimal eingestellte Druck, den das Gerät 76 überwacht, unterschritten, geht ein entsprechendes Signal an die Datenverarbeitungsvorrichtung 23 der Zentraleinheit 1 und die Förderpumpe 13 wird eingeschaltet und fördert weiteres Schmiermittel in die Speicherleitung 32. Wird der durch das Gerät 77 überwachte maximale Druck überschritten, wird der motorische Antrieb 13a der Förderpumpe 13 wieder abgeschaltet.
Bei 78 ist ein weiterer Druckspeicher mit Schmiermittel dargestellt, während 79 wieder ein Drucküberwachungsgerät darstellt. Das Bezugszeichen 80 bezeichnet ein Absperrventil. Der Druckspeicher 78 und das Überwachungsgerät 79 sowie das Ventil 80 können ebenso entfallen wie der Druckspeicher 70 und die diesem zugeordneten Geräte, falls dies notwendig oder zweckmäßig erscheint.
Die Speicherleitung 32 kann z. B. 25 m bis 100 m, vorzugsweise etwa 40 m, lang sein. Statt einer geraden Leitung, die zwischen Schienen oder daneben
angeordnet ist, kann die Speicherleitung 32 auch als z. B. endlose Schlaufe vor oder zwischen den Schienen angeordnet werden.
Auch die Anzahl der Verbraucher 26 bis 31 kann größer oder kleiner als dargestellt sein. Schließlich ist es nicht notwendig, dass die Verbraucher gerade Schienenabschnitte darstellen. Es kann sich hierbei auch um Weichen, Kurvenstücke oder dergleichen handeln, denen an einer Vielzahl von Stellen über den einzelnen Verbraucher 26 bis 31 über verschiedene Leitungen das Schmiermittel zugeführt wird. In der Zeichnung wird jedem der Verbraucher 26 bis 31 über insgesamt sechs Leitungen Schmiermittel zugeführt, von denen lediglich die Leitungen des Verbrauchers 26 mit dem Bezugszeichen 81 bis 86 bezeichnet sind. Die Leitungen der anderen Verbraucher 27 bis 31 können entsprechend ausgebildet sein. Außerdem kann die Anzahl der Leitungen 81 bis 86 größer oder kleiner als dargestellt sein, je nach den vorliegenden Betriebsbedingungen.
Wichtig ist es, dass die einzelnen Verbraucher 26 bis 31 und damit die „Zapfstellen" unmittelbar an die Speicherleitung 32 angeschlossen sind. Es ist also somit nicht erforderlich, dass ein räumlicher Abstand zwischen den Verbrauchern 26 bis 31 vorgesehen ist.
Der lichte Querschnitt der Speicherleitung 32 kann ebenfalls nach den jeweiligen Betriebsbedingungen größer oder kleiner sein, wie es auch möglich ist, die Elastizität der Speicherleitung 32 je nach den Betriebsbedingungen größer oder kleiner zu wählen, um dadurch den beim Aufpumpen der Speicherleitung 32 mit Schmiermittel aufgewendeten Druck und damit die Rückstellkraft, die auf das Schmiermittel von der Speicherleitung 32 ausgeübt wird, entsprechend verändern zu können.
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
DE 201 06 483.9 U1
Prospekt der Firma Schreck-Mieves GmbH, Dortmund, „ESA - Elektronische Schienenschmieranlage" Technische Beschreibung
„ESA Elektronische Schienenschmieranlage"
Werbeblatt der Firma Moklansa GmbH, betreffend „ESA" Schienenschmieranlage vom 20.03.2001
Prospekt ESA Elektronische Schienenschmieranlage der Firma Schreck-Mieves GmbH, Dortmund
| 1 | Zentraleinheit |
| 2 | Speicher |
| 3 | &igr;. |
| 4 | Il |
| 5 | Rückschlagventil |
| 6 | Il |
| 7 | » |
| 8 | Leitung |
| 9 | Il |
| 10 | Il |
| 11 | Anschlussleitung |
| 12 | Ansaugleitung |
| 13 | Pumpe |
| 13a | Elektromotor |
| 14 | Förderleitung |
| 15 | Rückschlagventil |
| 16 | Drucküberwachungsgerat |
| 17 | Steuergerät |
| 18 | IJ |
| 19 | Il |
| 20 | » |
| 21 | !! |
| 22 | I) |
| 23 | Datenverarbeitungsvorrichtung |
| 24 | Leitung |
| 25 | Il |
| 26 | Verbraucher |
| 27 | |
| 28 | &eegr; |
| 29 | JI |
| 30 | Jl |
| 31 | &eegr; |
| 32 | Speicherleitung |
| 33 | Anschluss |
| 34 | |
| 35 | |
| 36 |
39 Ventil, Absperrventil
45 Druckspeicher
51 Druckmessgerät
57 Leitung
63 Steuergerät, gesteuertes Ventil
66 „ „
69 elektrische Leitung
70 Druckspeicher, Schmiermitteldruckspeicher
71 Druckmessgerät
72 Leitung
73 Absperrventil
74 Überwachungsvorrichtung
75 Leitung
76 Druckmessgerät 77
78 Druckspeicher, Schmiermitteldruckspeicher
79 Drucküberwachungsgerät
80 Ventil
81 Leitung 82
Claims (18)
1. Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind, mit einer Zentraleinheit (1), der mindestens ein geschlossener Schmiermittelbehälter als Schmiermittelspeicher (3) zugeordnet ist, der einen Vorrat an Schmiermittel enthält, wobei der Schmiermittelspeicher (3) eine durch ein Ventil (6) verschließbare Entnahmeöffnung aufweist, an der eine Ansaugleitung (12) einer Förderpumpe (13) angeschlossen ist, einer der Zentraleinheit (1) zugeordneten Steuerelektronik mit programmierbarer Datenverarbeitungsvorrichtung (23), einer von der Förderpumpe (13) abgehenden Förderleitung (14) für das Schmiermittel, die in eine Speicherleitung (32) aus flexiblem Material als Zwischendruckspeicher fördert und eine oder mehrere an diese Speicherleitung (32) unmittelbar angeschlossene Zapfstellen als Verbraucher (26-31), die der Versorgung des entsprechenden Gleisabschnittes zugeordnet sind.
2. Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind, mit einer Zentraleinheit (1), der mindestens ein geschlossener Schmiermittelbehälter als Schmiermittelspeicher (3) zugeordnet ist, der einen Vorrat an Schmiermittel enthält, wobei der Schmiermittelspeicher (3) eine durch ein Ventil (6) verschließbare Entnahmeöffnung aufweist, an der eine Ansaugleitung einer Förderpumpe (13) angeschlossen ist, einer der Zentraleinheit (1) zugeordneten Steuerelektronik mit programmierbarer Datenverarbeitungsvorrichtung (23), einer von der Förderpumpe (13) abgehenden Förderleitung (14) für das Schmiermittel, die in eine Speicherleitung (32) fördert, wobei an die Speicherleitung (32) die einzelnen Zapfstellen als Verbraucher (26-31), wie Weichen, Schienenabschnitte oder dergleichen, unmittelbar angeschlossen sind.
3. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Verbraucher (28-31) wenigstens ein Druckspeicher (45-50) für Schmiermittel zugeordnet ist.
4. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Verbraucher (26-31) ein oder mehrere gesteuerte Ventile (63-68) zugeordnet sind, über die Zweigleitungen an die Zapfstelle anschließbar sind.
5. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicherleitung (32) ein oder mehrere Schmiermitteldruckspeicher (70, 78) zugeordnet sind.
6. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Verbraucher (26-31) eine Mengen- und/oder Drucküberwachungsvorrichtung (51-56) zugeordnet ist, die bei Unter- oder Überschreiten eines vorgegebenen Druckes oder dergleichen, die gemessenen Werte an die Steuerelektronik (23) der Zentraleinheit (1) weitergibt.
7. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) als Rohr oder Schlauchstück ausgebildet und parallel oder quer zu einer oder mehreren der zu schmierenden Schienenabschnitte verlegt ist.
8. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) als Endlosschlaufe ausgebildet ist und z. B. zwischen den Schienen verlegt ist.
9. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) als Schlauch aus einem elastischen Material ausgebildet ist oder aus mehreren Schläuchen besteht.
10. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) mit einer elastischen textilen Gewebearmierung bzw. Gewebeverstärkung versehen ist.
11. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) aus einem gummielastische Eigenschaften aufweisenden Kunststoff besteht, der in dem erforderlichen Maße beständig ist gegen die auf ihn einwirkenden aggressiven Medien, wie Fette, Öle und dergleichen, und ozonbeständig und lichtecht ist, vorzugsweise aus einem Elastomer-Kunststoff besteht.
12. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherleitung (32) aus einem Polyurethankunststoff besteht, in dem die elastische Armierung durch Vulkanisierung, Einspritzen, Kleben, Gießen oder dergleichen, eingebettet ist.
13. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Verbraucher (26-31) mindestens ein Magnetventil und/oder ein Absperrventil und/oder ein Drucküberwachungsanzeiger und/oder ein Zusatzspeicher oder dergleichen sowie gegebenenfalls Verteilerleitungen (81-86) für eine weitgehend gleichmäßige Schmiermittelmengenaufbringung an den Verbrauchern (26-31) zugeordnet sind.
14. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Verbrauchern (26-31) Sensoren zugeordnet sind, die das Fahrzeug erkennen und einen entsprechenden Impuls an die Steuerung in der Zentraleinheit (1) abgeben, so dass innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ebenfalls vorgegebene Schmiermittelmengen und Schmiermittelintervalle auf das zu schmierende Gleisstück (26-31) abgebbar sind.
15. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (1) mit einer Echtzeituhr ausgestattet ist, und dass Fahrpläne in der Datenverarbeitungsvorrichtung (23) ablegbar sind.
16. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fernüberwachung und -wartung mittels eines Datenkabels über BCD- codierte Betriebszustände und Betriebsparameter übertragbar sind.
17. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung über SMS oder GSM vornehmbar ist.
18. Schmiermittelvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicherleitung (32) je ein Druckmessgerät (76, 77) zum Messen des minimal und maximal vorgegebenen Druckes in der Speicherleitung (32) zugeordnet ist und dass die gemessenen Werte an die Zentraleinheit (1) bzw. an die Datenverarbeitungsvorrichtung (23) weiterleitbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20314091U DE20314091U1 (de) | 2003-09-11 | 2003-09-11 | Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20314091U DE20314091U1 (de) | 2003-09-11 | 2003-09-11 | Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20314091U1 true DE20314091U1 (de) | 2003-11-13 |
| DE20314091U8 DE20314091U8 (de) | 2004-11-04 |
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ID=29558187
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20314091U Expired - Lifetime DE20314091U1 (de) | 2003-09-11 | 2003-09-11 | Stationäre Schmiermittelvorrichtung zum Aufbringen eines Schmiermittels an Schienen, die von gleisgebundenen Fahrzeugen befahrbar sind |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20314091U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10352884B3 (de) * | 2003-11-10 | 2004-10-28 | Schreck-Mieves Gmbh | Schienenschmieranlage |
| DE10352882B3 (de) * | 2003-11-10 | 2004-10-28 | Schreck-Mieves Gmbh | Schienenschmieranlage |
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-
2003
- 2003-09-11 DE DE20314091U patent/DE20314091U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10352884B3 (de) * | 2003-11-10 | 2004-10-28 | Schreck-Mieves Gmbh | Schienenschmieranlage |
| DE10352882B3 (de) * | 2003-11-10 | 2004-10-28 | Schreck-Mieves Gmbh | Schienenschmieranlage |
| DE102004036928B3 (de) * | 2004-07-29 | 2006-01-19 | Schreck-Mieves Gmbh | Schienenschmieranlage |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20314091U8 (de) | 2004-11-04 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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