DE20313295U1 - Kopfzaum für Pferde mit einem einteiligen Kopfstück - Google Patents
Kopfzaum für Pferde mit einem einteiligen KopfstückInfo
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Description
Dr.ThomasU. Becker Rprkpr Xr* &Mgr;&idiagr;&tgr;&EEgr;&bgr;.·*·* ." _.-EuropeanPate«*Attorneys VnJ
Dr. Karl-Ernst Müller DUUKUi CSf I VIUIIUj## ; :äuro|eanSrac»em4 Attorneys
Kai Berkenbrink Patentanwälte I I I' I I "I ' I [Diplomingenieure
Anmelder: 26. August 2003
Markus Hintermayer
Graf-Zeppelin-Straße 9
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Zaum für Pferde mit einem einteiligen Kopfstück
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Zaum für Pferde mit einem über das Genick des Pferdes verlaufenden Kopfstück, welches auf beiden Seiten wenigstens in zwei auslaufende Teilriemen zum Anschluß von ein im Pferdemaul liegendes Gebiß haltenden Backenstücken und einem über die Kehlgrube verlaufenden Kehlriemen geteilt ist.
Ein derartiger Zaum ist durch Benutzung bekannt. Bei einem beispielsweise als Reittrense ausgebildeten Zaum sind an das als ein einteiliger Lederriemen ausgebildete Kopfstück beidseitig die Backenstücke angeschlossen, in deren Enden das im Pferdemaul liegende Gebiß der Trensenzäumung eingeschnallt ist; hierzu sind die beiderseitigen Enden des Kopfstücks jeweils in zwei einzelne und mit einer Lochung versehene Teilriemen geteilt, so daß auf jeder Seite jeweils ein Backenstück in einen Teilriemen einzuschnallen ist. Der jeweils andere Teilriemen des Kopfstücks dient zum Anschluß eines Kehlriemens. Die Reittrense ist alsdann vervollständigt durch ein in unterschiedlicher Weise
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ausgebildetes Reithalfter, welches jeweils mit einem eigenen Genickriemen dem Verlauf des Kopfstückes folgend angeordnet ist, wobei im Regelfall Kopfstück und Genickriemen des Reithalfters durch die Schlaufen eines darüber gezogenen Stirnbandes beidseitig zusammengehalten sind.
Bei einer Kandarenzäumung kommt ein weiterer Genickriemen mit angeschlossenen Backenstücken als Unterlegtrensengestell zur Halterung der Unterlegtrense hinzu, soweit das Kandarengebiß in die mit dem Kopfstück verschnallten Backenstücke eingeschnallt ist.
Mit dem bekannten Zaum ist der Nachteil verbunden, daß Reithalfter und ggf. Unterlegtrensengestell gegenüber dem Kopfstück mit jeweiliger Gebißhalterung verrutschen können, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der vom Reiter ausgeübten Zügelhilfen führen kann; auch können durch eine verrutschte Beriemung unerwünschte Druckstellen am Pferdekopf entstehen. Da in der Regel der Genickriemen eines Reithalfters schmaler ausgebildet ist als das Kopfstück, kann eine ungleichmäßige Druckverteilung im Genick des Pferdes die Folge sein. Schließlich ist die Handhabung des mindestens zweiteiligen Zaumes beim Auseinander- und Zusammenbau des Zaumes zu Reinigungszwecken wie auch beim Anpassen des Zaumes an den Pferdekopf umständlich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zaum mit den eingangs genannten Merkmalen derart zu verbessern, daß ein unerwünschtes Verrutschen von Teilen der Zäumung verhindert und die Handhabung des Zaumes vereinfacht ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß das Kopfstück in einer einstückigen Ausbildung auf beiden Seiten wenigstens einen weiteren dritten Teilriemen zum Anschluß eines Reithalfters aufweist.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß aufgrund der Erweiterung des weiterhin einstückig ausgebildeten Kopfstückes um die Anbindung des Reithalfters nunmehr ein Verrutschen des Reithalfters gegenüber der Gebißhalterung des Kopfstückes über die Backenstücke ausgeschlossen ist; es versteht sich, daß dabei nun auf den Genickriemen des Reithalfters verzichtet werden kann und das Reithalfter mit seinen über die Backen des Pferdes geführten Riemen unmittelbar mit den erfindungsgemäß zusätzlich vorgesehenen Teilriemen verschnallt wird. Aufgrund der somit vermiedenen Relativbeweglichkeit des Reithalfters gegenüber dem Kopfstück mit angeschlossenem Gebiß ergibt sich in vorteilhafter Weise auch eine gleichmäßige Druckverteilung auf einer breitestmöglichen Fläche im Genick des Pferdes. Ein weiterer Vorteil besteht neben dem verrutschfreien Sitz der einzelnen Bauteile des Zaum in einer gleichmäßig durchgängigen Stabilität des Zaumes und in der sich daraus ergebenden gleichmäßigen Optik des an einem Pferdekopf angelegten Zaums. Es versteht sich weiterhin, daß in vorteilhafter Weise die Handhabung des Zaumes insbesondere auch beim Verschnallen zur Anpassung an den Pferdekopf vereinfacht ist, weil dieses Verschnallen vorgenommen werden kann, ohne daß die Teile des Zaumes dabei verrutschen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kopfstück auf beiden Seiten jeweils einen weiteren vierten Teilriemen zum Anschluß von Backenstücken für die Unterlegtrense einer Kandarenzäumung aufweist; insbesondere für die Ausbildung einer
Kandarenzäumung gelten die genannten Vorteile vermehrt, da durch die Hinzunahme von zusätzlichen Backenstücken für die Unterlegtrense und deren Anbindung an den einteiligen Zaum die Handhabung wie auch die Optik verbessert werden; insbesondere bei einer Kandarenzäumung kommt es wegen der zwei im Pferdemaul liegenden Gebisse zudem umsomehr auf einen verrutschfreien Sitz der Kandarenzäumung an.
Zur Ausbildung des erfindungsgemäßen Kopfstückes ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß das Kopfstück aus zwei in einer Doppellage übereinander gelegten und fest miteinander verbundenen Riemen gebildet ist, deren Enden jeweils als ein oder zwei Teilriemen ausgebildet sind, wobei die das Kopfstück ausbildenden Riemen insbesondere eine gleiche Breite aufweisen können. Zweckmäßig ist auch, wenn die insbesondere aus Leder bestehenden Riemen mit einer geeigneten Nahtführung miteinander vernäht sind.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß das aus den doppellagig angeordneten Riemen bestehende Kopfstück in seinem im Bereich der Ohren liegenden Abschnitt über einen Teilbereich seiner Breite derart ausgeschärft ist, daß sich an dem den Ohren zugewandten Teilbereich eine geringere Gesamtstärke des Kopfstücks ergibt. Hiermit ist der Vorteil verbunden, daß das nun im Vergleich mit nach dem Stand der Technik ausgebildeten Kopfstücken eine größere Materialstärke ausbildende Kopfstück sich im Genick- und Ohrenbereich des Pferdekopfes nicht störend auswirkt. Dabei reicht es nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung aus, wenn der Teilbereich der Ausschärfung des Kopfstückes etwa ein Drittel der Breite des Kopfstückes beträgt.
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Bei einem einstückigen Kopfstück besteht in vorteilhafter Weise die Möglichkeit, daß das Kopfstück in seinem zwischen den Teilriemen liegenden Bereich wenigstens abschnittsweise mit einem auf dem Fell des Pferdes aufliegenden Polster verbunden werden kann.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1 das Kopfstück eines Zaumes für Pferde mit vier auf jeder
Seite ausgebildeten Teilriemen zur Bildung einer Kandarenzäumung,
Fig. 2 den Übergang von dem einteiligen Bereich des Kopfstückes
in die Teilriemen in einer Einzeldarstellung,
Fig. 3 einen mit einer Ausschärfung versehenen Teilbereich des
Kopfstückes in Draufsicht
Fig. 4 die Ausschärfung gemäß Fig. 3 in einer geschnittenen
Seitenansicht.
Das aus Figur 1 ersichtliche Kopfstück 10 ist aus zwei übereinander gelegten, vorzugsweise aus Leder bestehenden einzelnen Riemen 11 aufgebaut, die eine gleiche Breite aufweisen und mittels einer insbesondere aus Figur 3 besser ersichtlichen Naht 12 miteinander vernäht sind. Die Enden jedes einzelnen Riemens 11 sind, wie aus Figur 2 ersichtlich, jeweils in zwei Teilriemen 13 geteilt, so dass sich auf jeder Seite des Kopfstückes 10 insgesamt vier Teilriemen 13 ergeben. Jeder Teilriemen 13 ist mit einer Lochung 14 versehen, wobei die Trennung jedes Einzelriemens 11 in zwei Teilriemen 13 in einem Stoploch 15 endet,
um ein weiteres Einreißen des Riemens 11 zu vermeiden. Das Kopfstück 10 gemäß Figur 1 wird vervollständigt durch ein Polster 18, welches an der auf dem Fell des Pferdes aufliegenden Unterseite des Kopfstückes 10 angebracht ist und in seiner Breite die Breite des Kopfstückes 10 etwas überragt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich das Polster 18 über den gesamten einstückigen Bereich des Kopfstücks 10, so daß nur die Teilriemen 13 ausgespart sind; es ist jedoch auch möglich, das Polster 18 beispielsweise auf den im Genick des Pferdes liegenden Bereich zu beschränken.
Wie in den Figuren 3 und 4 dargestellt, ist das Kopfstück 10 insbesondere in seinem im Bereich der Ohren liegenden Abschnitt über einen Teilbreich 16 seiner Breite ausgeschärft, d. h. dünner geschliffen, um in dem Bereich 16 des Kopfstückes 10 eine geringere Gesamtmaterialstärke des Kopfstückes 10 zu erzielen. Die Breite des Bereiches 16 kann dabei etwa ein Drittel der Gesamtbreite des Kopfstückes 10 betragen. Hierzu ist aus Figur 4 die geringere Gesamtmaterialstärke des Kopfstückes 10 durch Verlauf der Schleiflinien 17 ersichtlich.
Das in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kopfstückes dient mit den vorhandenen vier Teilriemen 13 der Ausbildung einer Kandarenzäumung, wobei ein erster Teilriemen 13 auf jeder Seite zum Einschnallen des Reithalfters herangezogen wird, ein zweiter Teilriemen 13 des Kopfstückes dem Einschnallen der das Kandarengebiß haltenden Backenstücke dient, ein dritter Teilriemen 13 zum Einschnallen der Backenstücke für die Unterlegtrense heranzuziehen ist und an den jeweils vierten Teilriemen 13 der Kehlriemen eingeschnallt wird.
Wie nicht weiter dargestellt, kann das einteilige Kopfstück auch zur Bildung einer Reittrense abgewandelt werden, wobei dann einer der beiden Riemen 11 in seinem Endbereich nicht geteilt wird, so daß sich auf jeder Seite des Kopfstückes 10 drei einstückig miteinander verbundene Teilriemen 13 zum Anschluß des Reithalfters, der Backenstücke für die Gebißhalterung und des Kehlriemens ergeben.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (9)
1. Zaum für Pferde mit einem über das Genick des Pferdes verlaufenden Kopfstück, welches auf beiden Seiten wenigstens in zwei auslaufende Teilriemen zum Anschluß von ein im Pferdemaul liegendes Gebiß haltenden Backenstücken und einem über die Kehlgrube verlaufenden Kehlriemen geteilt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (10) in einer einstückigen Ausbildung auf beiden Seiten wenigstens einen weiteren dritten Teilriemen (13) zum Anschluß eines Reithalfters aufweist.
2. Zaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (10) auf beiden Seiten jeweils einen weiteren vierten Teilriemen (13) zum Anschluß der Backenstücke für die Unterlegtrense einer Kandarenzäumung aufweist.
3. Zaum nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (10) aus zwei in einer Doppellage übereinander gelegten und fest miteinander verbundenen Riemen (11) gebildet ist, deren Enden jeweils als ein oder zwei Teilriemen (13) ausgebildet sind.
4. Zaum nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (11) eine gleiche Breite aufweisen.
5. Zaum nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (11) miteinander vernäht sind.
6. Zaum nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (11) aus Leder bestehen.
7. Zaum nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das aus den doppellagig angeordneten Riemen (11) bestehende Kopfstück (10) in seinem im Bereich der Ohren liegenden Abschnitt über einen Teilbereich (16) seiner Breite derart ausgeschärft ist, daß sich an dem den Ohren zugewandten Teilbereich (16) eine geringere Gesamtstärke des Kopfstücks (10) ergibt.
8. Zaum nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Teilbereich (16) der Ausschärfung des Kopfstückes etwa ein Drittel der Breite des Kopfstückes (10) beträgt.
9. Zaum nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (10) in seinem zwischen den Teilriemen liegenden Bereich wenigstens abschnittsweise mit einem auf dem Fell des Pferdes aufliegenden Polster (18) verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE20313295U DE20313295U1 (de) | 2003-08-26 | 2003-08-26 | Kopfzaum für Pferde mit einem einteiligen Kopfstück |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE20313295U1 true DE20313295U1 (de) | 2003-10-16 |
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ID=29265808
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20313295U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7562513B2 (en) * | 2007-01-04 | 2009-07-21 | Saddler's Bench, LLC | Harness for an animal |
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2003
- 2003-08-26 DE DE20313295U patent/DE20313295U1/de not_active Expired - Lifetime
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