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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Befestigung an einem Reithalfter für Pferde gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein Reithalfter selbst besteht aus zwei Riemen, die obenseitig in das Genickstück übergehen und die den Nasen- und Kinnriemen tragen, und ist ein Teil der Zäumung, die ein Teil der Ausrüstung des Pferdes ist, mit der dem Reiter die Beherrschung eines Pferdes u. a. ermöglicht wird. Gebräuchliche Zäumungen sind Trensen, Kandaren, die Pelham-Kandare und die Hackamore, die jedoch eine gebisslose Zäumung ist, die durch Hebel auf den Nasenrücken des Pferdes einwirkt. Eine Zäumung auf Trense umfasst neben dem Reithalfter mit dem Nasen- und Kinnriemen die beiden Backenriemen, die obenseitig auch in einem Genickstück zusammengeführt sind und die über einen Stirnriemen miteinander verbunden sind, den mit den Backenriemen im Bereich des Stirnriemens befestigten Kehlriemen, die beiden Trensenringe, an die die Trensenzügel angeschlossen sind und das Trensengebiss bzw. die Gebissstange, die die Trensenringe trägt.
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Durch die
DE 85 34 083 U1 ist eine Einrichtung zur Befestigung an einem Reithalfter für Pferde bekannt. Diese Einrichtung besteht aus einem Nasenteil mit einer mittigen Reithalfternasenriemenbefestigungslasche und mit beidendseitig befestigten Führungsösen, einem Kinnstück aus einer Riemenschlaufe eines Riemens mit an den Schlaufenenden des Riemens des Kinnstückes gehaltenen Führungsringen, einem die Riemenschlaufe etwa mittig umgreifenden Reithalfterkinnriemenbefestigungsring und aus zwei Spannschnüren, von denen jede Spannschnur einendseitig an dem Ende des Nasenteils befestigt ist, erst durch den Führungsring der Riemenschlaufe des Kinnstückes und danach durch die Führungsöse des Nasenteils hindurchgeführt ist sowie an seinem anderen freien Ende einen Trensenbefestigungsring aufweist.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung für ein Reihalfter für Pferde zur Verfügung zu stellen, die es ihn ermöglicht, bei Schonung der Zunge des Pferdes am Zügel zu reiten, die Spannschnur am Zügelring individuell einstellen zu können und die Zügelbefestigung variieren zu können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei der Einrichtung für ein Reithalfter für Pferde der eingangs genannten Art gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, dass die Einrichtung ein Paar große Zügelringe umfasst, von denen jeder große Zügelring aus einem Hauptring mit einer im oberen Ringbereich angeordneten und außenseitig liegenden, mit dem Backenriemen verbundenen ersten Öse und mit einer dieser gegenüber und innenseitig liegenden zweiten Öse sowie mit einer im unteren Bereich des Hauptringes angeordneten und in diesem ausgebildeten dritten Öse besteht, wobei die erste Öse und die zweite Öse mit ihren Durchtrittsöffnungen in der vom Hauptring gebildeten Ebene liegen, wohingegen die dritte Öse mit ihrer Durchtrittsöffnung senkrecht zu der vom Hauptring gebildeten Ebene liegend ist, wobei die zweite Öse und die dritte Öse eine einzige Spannschnur aufnehmen und wobei
- a) die Spannschnur durch die beiden Haken einer doppelhakigen, an dem mit dem Nasenriemenverbundenen plattenförmigen Nasenbeinschoner befestigten Vorrichtung unter Ausbildung von zwei, zu beiden Seiten der Vorrichtung liegenden Paaren aus je zwei Spannschnurabschnitten geführt ist, von denen ein erster Spannschnurabschnitt der beiden Spannschnurabschnittspaare durch die zweite Öse und die dritte Öse eines jeden Hauptringes geführt und mit seinem freien Ende mit dem kleinen Zügelring verbunden ist, an dem die Zügel angeschlossen sind, wohingegen der zweite Spannschnurrabschnitt der beiden Spannschnurrabschnittspaare unterhalb der Gebissstange miteinander verbunden sind, oder
- b) die Spannschnur durch die beiden Haken einer doppelhakigen, an dem mit dem Nasenriemen verbundenen, plattenförmigen Nasenbeinschoner befestigten Vorrichtung unter Ausbildung von zwei, zu beiden Seiten der Vorrichtung liegenden Paaren aus je zwei Spannschnurrabschnitten geführt ist, von denen ein erster Spannschnurabschnitt der beiden Spannschnurabschnittspaare durch die zweite Öse und die dritte Öse eines jeden Hauptringes geführt und mit seinem freien Ende mit dem kleinen Zügelring verbunden ist, wohingegen der zweite Spannschnurabschnitt der beiden Spannschnurabschnittspaare unterhalb der Gebissstange miteinander verbunden sind, wobei die Zügel an den zwischen der zweiten Öse und der dritten Öse der Hauptringe verlaufenden Spannschnurabschnitte und dem großen Zügelring befestigt sind, oder
- c) die Spannschnur durch die beiden Haken einer doppelhakigen, an dem mit dem Nasenriemen verbundenen plattenförmigen Nasenbeinschoner befestigten Vorrichtung unter Ausbildung von zwei, zu beiden Seiten der Vorrichtung liegenden Paaren aus je zwei Spannschnurabschnitten geführt ist, von denen ein erster Spannschnurrabschnitt der beiden Spannschnurabschnittspaare durch die zweite Öse und durch die dritte Öse eines jeden Hauptringes geführt und mit seinem freien Ende mit dem kleinen Zügelring verbunden ist, wohingegen der zweite Spannschnurrabschnitt der beiden Spannschnurrabschnittspaare unterhalb der Gebissstange miteinander verbunden sind, wobei die Zügel an den beiden großen Zügelringen befestigt sind.
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Demnach werden von der Erfindung drei Ausführungsformen für die Befestigung der Zügel erfasst. Nach der ersten Ausführungsform erfolgt die Zügelbefestigung zur Erzielung einer großen Wirkung an dem kleinen Zügelring. Die zweite Ausführungsform sieht vor, dass die Zügel an der Spannschnurr und am großen Zügelring angreifen, während nach der dritten Ausführungsform die Zügel an den großen Zügelringen befestigt sind. Aufgrund der verschiedenen Befestigungsarten der Zügel in Verbindung mit der speziellen Spannschnurführung wird dem Reiter die Beherrschung des Pferdes in Anpassung an die verschiedensten Situationen ermöglicht.
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Der mit der erfindungsgemäßen Einrichtung, die zur Montage bevorzugterweise am englischen Reithalfter vorgesehen ist, erzielte Vorteil liegt insbesondere in einer Schonung der Pferdezunge und darin, dass das Pferd leichter am Zügel geritten werden kann. Die Einrichtung wird mit einem Reithalfter, z. B. bei einer Zäumung auf Trense verwendet, wobei eine Schonung der Pferdezunge insofern erreicht wird, als die Gebisstange im Pferdemaul leicht angehoben wird, so dass beim Führen des Pferdes nicht der gesamte Druck von der Gebissstange auf die Pferdezunge weiter gegeben wird, mit der Folge, dass das Pferd leichter am Zügel geritten werden kann. Insbesondere die spezielle Führung der Spannschnur in Verbindung mit der Möglichkeit, deren Länge variieren zu können, trägt wesentlich zu einer vorteilhaften Wirkung bei.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 einen Pferdekopf mit einer Zäumung auf Trense in einer Seitenansicht;
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2 einen Abschnitt des Pferdekopfes mit angelegter erfindungsgemäßer Einrichtung zur Verwendung in Verbindung mit einem Reithalfter in einer Seitenansicht;
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3 die erfindungsgemäße Einrichtung in einer schaubildlichen Ansicht;
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4 einen Abschnitt des Nasenriemens mit angebrachtem Nasenbeinschoner sowie mit einer an diesem angeordneten, Haken aufweisenden, Vorrichtung zur Aufnahme der Spannschnur in einer schaubildlichen Ansicht;
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5 einen Abschnitt des Nasenriemens mit einer an diesem befestigten Lasche zur Befestigung der die Haken tragenden Vorrichtung in Verbindung mit dem Nasenbeinschoner in einer schaubildlichen Ansicht;
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6 die Befestigung der Zügel an den kleinen Zügelringen der Einrichtung mit der Spannschnurführung im Bereich des großen Zügelringes in einer schaubildlichen Ansicht;
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7 die Befestigung der Zügel an der Spannschnur und an den großen Zügelringen in einer schaubildlichen Ansicht;
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8 die Befestigung der Zügel an den großen Zügelringen in einer schaubildlichen Ansicht;
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9 die Längenverstellbarkeit der Spannschnur an dem kleinen Zügelring; und
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10, 11, 12 eine Längenverstellvorrichtung für die Spannschnur und deren Handhabung in schaubildlichen Ansichten.
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Die 1 zeigt die Zäumung auf Trense an einem Pferdekopf mit einem bei 16 angedeuteten Reithalfter, das z. B. Bestandteil dieser Zäumung auf Trense ist. Mit 10 sind der Nasenriemen, mit 11 der Kinnriemen, mit 12 das Genickstück bzw. Kopfstück und mit 13 der Backenriemen bezeichnet, der mit seinem einen Ende an dem großen Zügelring 20 befestigt ist, an den der Zügel 30 angeschlossen ist. Mit den beiden großen Zügelringen 20, 20' ist die Gebissstange 29 angeschlossen, die in 1 nicht ersichtlich, jedoch in 3 dargestellt ist. Mit 14 ist der Stirnriemen bezeichnet. Der Backenriemen 13, das Reithalfter 16 und der große Zügelring 20 sowie der Zügel 30 sind paarweise vorgesehen.
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Die in den 2, 3, 6, 7 und 8 dargestellte erfindungsgemäße Einrichtung 100 umfasst den Nasenriemen 10, den Kinnriemen 11 und das Genickstück 12 und zwar zur Verwendung in Verbindung mit einer Zäumung, bevorzugterweise auf Trense und zwar bestehend aus den beiden Backenriemen 13 sowie im Bereich des Stirnriemens 14 befestigten Kehlriemen 15 aus den beiden großen Zügelringen 20, 20' und aus den beiden kleinen Zügelringen 31, 31' für die Befestigung der Zügel 30, 30' und der mit den großen Zügelringen 20, 20' verbundenen Gebissstange 29.
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Die Einrichtung 100 umfasst ein Paar Zügelringe 20, 20', von denen jeder große Zügelring 20, 20' aus einem Hauptring 21, 21' mit einer im oberen Ringbereich 21a, 21a' angeordneten und außenseitig liegenden mit den Backenriemen 13, 13' verbundenen ersten Öse 22, 22' und mit einer dieser gegenüber und innenseitig liegenden zweiten Öse 23, 23' sowie mit einer im unteren Bereich 21b, 21b' des Hauptringes 21, 21' angeordneten und in diesem ausgebildeten dritten Öse 24, 24' besteht (2, 3, 6 bis 8).
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Die Anordnung aus Ausbildung der Ösen 22, 22', 23, 23', 24, 24' an bzw. in dem Hauptring 21, 21' ist derart, dass die erste Öse 22, 22' und die zweite Öse 23, 23' mit ihren Durchtrittsöffnungen 25, 25', 26, 26' in der vom Hauptring 21, 21' gebildeten Ebene E liegen (3).
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Die dritte Öse 24, 24', die im unteren Bereich des Hauptringes 21, 21' liegt und in diesem ausgebildet ist, ist derart angeordnet, dass ihre Durchtrittsöffnung 27, 27' in einer Ebene E1 liegt, die senkrecht zur Ebene E des Hauptringes 21, 21' steht, wie dies in 3 dargestellt ist. Die dritte Öse 24, 24' ist im unteren Bereich des Hauptringes 21, 21' derart angeordnet, dass sie der zweiten innenliegenden Öse 23, 23' gegenüberliegend ist.
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Die zweite Öse 23, 23' und die dritte Öse 24, 24' nehmen eine einzige Spannschnur 40 auf, deren Führung und Anordnung in den 2, 3, 6 bis 8 aufgezeigt ist und die einen verschiedenen Verlauf aufweisen kann (6 bis 8).
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Bei allen Ausführungsformen gemäß 6 bis 8 ist die Spannschnur gemäß 3 durch die beiden Haken 61, 61' einer doppelhakigen Vorrichtung 60 geführt, die an dem mit dem Nasenriemen 10 verbundenen plattenförmigen Nasenbeinschoner 70 befestigt ist. Hierzu weist der Nasenriemen 10 mittig eine Lasche 80 auf, die durch eine Durchbrechung 71 in dem plattenförmigen Nasenbeinschoner 70 hindurchgeführt ist, wobei der aus dem Nasenbeinschoner 70 herausragende Abschnitt 81 der Lasche 80 die hakenförmige Vorrichtung 60 aufnimmt (4 und 5).
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Die hakenförmige Vorrichtung 60 besteht aus zwei stabförmigen Formteilen 62, 62', deren äußere Enden 62a, 62a' als Haken für die Aufnahme der Spannschnur 40 ausgebildet sind, wobei die beiden Formteile 62, 62' mit ihren den Haken abgewandten Enden 62b, 62b' lösbar, bevorzugterweise über eine Schraubverbindung 65 miteinander verbunden sind (4).
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Bei einer ersten Ausführungsform ist die Spannschnur 40 durch die beiden Haken 61, 61' der Vorrichtung 60 unter Ausbildung von zwei, zu beiden Seiten der Vorrichtung 60 liegenden Paaren 41, 41' aus je zwei Spannschnurabschnitten 42, 42'; 43, 43' geführt, von denen ein erster Spannschnurabschnitt 42, 42' der beiden Spannschnurabschnittspaare 41, 41 durch die zweite Öse 23, 23' und die dritte Öse 24, 24' eines jeden Hauptringes 21, 21' bzw. großen Zügelringes 20, 20' geführt und mit seinem freien Ende 42a, 42a' mit dem kleinen Zügelring 31, 31' verbunden ist, an dem die Zügel 30, 30' angeschlossen sind (2, 3 und 6).
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Die zweiten Spannschnurabschnitte 43, 43' der beiden Spannschnurabschnittspaare 41, 41' sind unterhalb der Gebissstange 29 miteinander verbunden (3).
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Der in 3 dargestellte Verbindungsabschnitt 45 der beiden Spannschnurabschnitte 43, 43' der beiden Spannschnurabschnittspaare 41, 41' ist mit einem Kunststoff ummantelt oder mit einem hüllenartigen Überzug aus einer Kunststofffolie oder einem anderen geeigneten Material, wie einem Gewebe, versehen.
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Bei den in 6, 7 und 8 dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Einrichtung 100 sind die großen Zügelringe 20, 20' sowie die kleinen Zügelringe 31, 31' gleich ausgebildet. Der Durchmesser der kleinen Zügelringe 31, 31' ist gegenüber dem Durchmesser der großen Zügelringe 20, 20' kleiner bemessen (2 und 3). Die Ösen 22, 22', 23, 23' und 24, 24' weisen folgende Ringdurchmesser auf: der Ringdurchmesser der ersten Öse 22, 22' des Hauptringes 21, 21' ist größer als der Ringdurchmesser der zweiten Öse 23, 23', wobei die Ringdurchmesser der zweiten Öse 23, 23' und der dritten Öse 24, 24' in etwa gleich groß bemessen sind. Der Hauptring 21, 21' weist den größten Ringdurchmesser auf (2, 3, 6 bis 8). Mit dieser Zügelbefestigung an dem kleinen Zügelring 31, 31' wird die größte Wirkung erzielt.
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Bei der zweiten Ausführungsform der Einrichtung 100 gemäß 7 ist die Spannschnur 40 in gleicher Weise wie bei der ersten Ausführungsform nach 6 an der Vorrichtung 60 gehalten und geführt, jedoch mit dem Unterschied, dass die Zügel 30, 30' an den zwischen der zweiten Öse 23, 23' und der dritten Öse 24, 24' der Hauptringe 21, 21' verlaufenden Spannschnurabschnitten 40 und an dem Hauptring 21, 21' befestigt sind.
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Bei der dritten Ausführungsform der Einrichtung 100 gemäß 8 weist diese den vorangehend beschriebenen Aufbau und den beschriebenen Spannschnurverlauf auf, jedoch erfolgt keine Zügelbefestigung am kleinen Zügelring 31, 31' gemäß 6 und keine Zügelbefestigung an der Spannschnur und an den großen Zügelringen 20, 20' gemäß 7, sondern eine Zügelbefestigung nur an den großen Zügelringen 20, 20'.
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In den 6, 7 und 8 ist die Zügelbefestigung lediglich an einer Seite des Pferdekopfes dargestellt. Auf der Rückseite des Pferdekopfes ist die gleiche Zügelbefestigung vorgesehen.
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Die Länge der Spannschnur lässt sich an dem kleinen Zügelring 31, 31' einstellen und bietet somit die Möglichkeit der individuellen Anpassung an die Bedürfnisse des Reiters. 9 zeigt eine Ausführungsform für eine Längenverstellbarkeit der Spannschnur 40. Diese Verstellvorrichtung 90 umfasst einen ringförmigen Riegel 91, durch den die beiden Stränge der durch den kleinen Zügelring 31 unter Ausbildung einer Schlaufe hindurch geführten Spannschnur hindurch geführt sind.
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Die Vorrichtung 90 wird in dieser Weise gehandhabt, dass die Spannschnur 40 am Riegel 91 gelockert wird. Dann erfolgt die Anpassung der Spannschnurlänge. Daraufhin erfolgt ein Zusammenschieben und Strammziehen des Riegels 91 (10, 11 und 12).
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Die Erfindung umfasst die Einrichtung 100 wie vorangehend beschrieben, beansprucht und wie in den Zeichnungen dargestellt.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Einrichtung
- 10
- Nasenriemen
- 11
- Kinnriemen
- 12
- Genickstück
- 13, 13'
- Backenriemen
- 14
- Stirnriemen
- 15
- Kehlriemen
- 16
- Reithalfter
- 20, 20'
- großer Zügelring
- 21, 21'
- Hauptring
- 21a, 21a'
- oberer Ringbereich
- 21b, 21b'
- unterer Ringbereich
- 22, 22'
- erste Öse
- 23, 23'
- zweite Öse
- 24, 24'
- dritte Öse
- 25, 25'
- Durchtrittsöffnung
- 26, 26'
- Durchtrittsöffnung
- 27, 27'
- Durchtrittsöffnung
- 29
- Gebissstange
- 30, 30'
- Zügel
- 31, 31'
- kleiner Zügelring
- 40
- Spannschnur
- 40a
- Spannschnurabschnitt
- 41, 41'
- Spannschnurabschnittspaar
- 42, 42'
- Spannschnurabschnitt
- 42a, 42a'
- freies Ende
- 43, 43'
- Spannschnurabschnitt
- 45
- Verbindungsabschnitt
- 60
- doppelhakige Vorrichtung
- 61, 61'
- Haken
- 62, 62'
- stabförmiges Formteil
- 62a, 62a'
- äußeres Ende
- 62b, 62b'
- abgewandtes Ende
- 65
- Schraubverbindung
- 70
- Nasenbeinschoner
- 71
- Durchbrechung
- 80
- Lasche
- 90
- Verstellvorrichtung
- 91
- Riegel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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