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Kabelschächte werden
im Erdreich installiert, um Verzweigungs-, Verbindungs- und Anschlußpunkte
im Erdreich verlegter Rohre und Kabel leicht zugänglich zu machen. Die Dimensionen
solcher Kabelschächte
hängen
von den örtlichen
Gegebenheiten ab, wie beispielsweise der Anzahl der in dem Kabelschacht
zusammenlaufenden Kabel und der Tiefe, in der diese im Erdreich
verlegt sind. Die Erstellung eines Kabelschachtes durch Mauerung
oder Betonierung ist aufwendig und erfordert gegebenenfalls eine Schalung,
deren Abmessungen von denjenigen des zu erstellenden Kabelschachtes
bestimmt sind.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Kabelschacht anzugeben,
der schnell und einfach in unterschiedlichen Größen erstellt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung gibt einen Kabelschacht an, der aus modularen Teilen besteht,
die zu mehreren miteinander verbunden werden können, so daß leicht mit Hilfe vorgefertigter
Teile baukastenartig Kabelschächte
unterschiedlicher Grundrißgröße und unterschiedlicher
Höhe erstellt
werden können.
Für die
unterschiedlichen Grundrißgrößen sind
lediglich eine entsprechende Anzahl von Bodenplatten bereitzuhalten,
so daß die
Lagerhaltung der zur Erstellung von Kabelschächten unterschiedlicher Abmessungen
erforderlichen Bauelemente sehr rationalisiert werden kann.
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Die
wesentlichsten Elemente des erfindungsgemäßen Kabelschachtes sind Seitenwandmodule,
die an ihren Rändern,
die im installierten Zustand vertikal verlaufen, zusammensteckbare
Verbindungseinrichtungen aufweisen, die in Form von Zapfen und Hülsen ausgebildet
sind und es erlauben, zwei aneinandergrenzende Seitenwandmodule
auf einfache Weise miteinander zu verbinden, wobei die Konstruktion
vorzugsweise so getroffen ist, daß die Vereinigung zweier Seitenwandmodule
sowohl im gestreckten Zustand zur Vergrößerung einer einzelnen Seitenwandfläche als
auch in abgewinkeltem Zustand zur Verbindung von Längs- und
Querwänden möglich ist.
Weitere wesentliche Elemente sind Kopfelemente, die als obere Abschlußelemente
auf die Seitenwandmodule aufgesetzt werden können und die Einschraubgewinde
aufweisen, in die Einstellschrauben eingeschraubt sind, die unterschiedlich tief
eingeschraubt werden können,
um mit ihren Köpfen
eine Ebene mit vorbestimmter Neigung zu beschreiben, in der ein
Deckel des Kabelschachtes von ihnen abgestützt werden soll.
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Der
Kabelschacht hat vorzugsweise auch eine Bodenplatte, die ebenfalls
mittels Steckverbindungen mit den Seitenwandmodulen verbunden ist. Die
Bodenplatte weist vorzugsweise wenigstens einen Durchbruch auf,
um den Kabelschacht entwässern
zu können.
Der Durchbruch ist vorzugsweise von einem Stück Geotextilmaterial überspannt,
das das Eindringen von Erdreich in den Kabelschacht verhindert.
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Vorzugsweise
stehen die zapfenförmigen Verbindungselemente,
die an den Seitenwandmodulen ausgebildet sind, gegenüber den
oben verlaufenden Querrändern
der Seitenwandmodule nach oben vor, während an den entgegengesetzten
Enden diese Zapfenelemente entsprechend zurückgesetzt sind. Diese Konstruktion
erleichtert das Zusammensetzen übereinander
anzuordnender Seitenwandmodule und das Aufsetzen der Kopfelemente
auf diese. Auch die Bodenplatte kann mit solchen zapfenförmigen Vorsprüngen versehen
sein, die die Montage der untersten Seitenwandmodule auf der Bodenplatte
erleichtern.
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Um
zwei miteinander verbundene Seitenwandmodule in ihrer Lage zu stabilisieren,
sind die hülsenförmigen und
zapfenförmigen
Verbindungselemente jeweils mit wenigstens einer Querbohrung versehen,
die zur Aufnahme eines Sperrdübels
bestimmt sind. Dabei kann eines der beiden Verbindungselemente jeweils
mit zwei senkrecht zueinander verlaufenden Bohrungen versehen sein,
um die Lagefixierung sowohl im erwähnten gestreckten Zustand als
auch im abgewinkelten Zustand zweier miteinander verbundener Seitenwandmodule
zu ermöglichen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen
dargestelltes Ausführungsbeispiel
und dessen Einzelteile näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine perspektivische Darstellung
eines vollständigen
Kabelschachts nach der Erfindung;
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2 eine Einzelheit aus 1, wobei eines der Kopfelemente
entfernt ist;
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3 eine Einzelheit der Anordnung
von 1 zur Erläuterung
der Steckverbindung;
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4 eine perspektivische Darstellung
eines einzelnen Seitenwandmoduls;
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5 eine Einzelheit der Anordnung
von 1 in einer Schnittebene,
die durch einen Dübel verläuft, im
abgewinkelten Zustand zweier Seitenwandmodule;
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6 eine der 5 vergleichbare Darstellung mit zwei
Seitenwandmodulen im "gestreckten" Zustand;
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7 eine Einzelheit zur Erläuterung
der Verbindung zweier übereinander
angeordneter Elemente im gelösten
Zustand einer im Wesentlichen U-förmigen Klammer;
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8 eine der 7 mit in Sicherungsposition befindlicher
U-Klammer;
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9 eine Einzelheit aus 1 zur Erläuterung
der Höhenausgleichsfunktion
von Schrauben;
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10 einen Ausschnitt aus
dem Boden mit einem Durchbruch und einer Abdeckplatte dafür;
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11 die Abdeckplatte von 10 von ihrer Unterseite,
und
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12 eine perspektivische
Darstellung einer Bodenplatte des Kabelschachtes von 1.
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Der
Kabelschacht von 1 hat
eine im wesentlichen quaderförmige
Gestalt. Er ist im dargestellten Beispiel von zwölf Seitenwandmodulen 1 zweier
unterschiedlicher Größen und
von sechs Kopfelementen 2 ebenfalls zweier unterschiedlicher Größen und
einer Bodenplatte 3 gebildet. Im dargestellten Beispiel
sind in den längslaufenden
Seitenwänden
jeweils zwei Seitenwandmodule gestreckt mit einander verbunden und
vier solcher Module in zwei Etagen übereinander angeordnet. An
die oberste Etage der Seitenwandmodule schließen sich die Kopfelemente an.
Die querlaufenden Seitenwände bestehen
aus zwei übereinander
angeordneten Seitenwandmodulen 1 geringerer Länge und
einem entsprechenden Kopfelement 2 ebenfalls geringerer Länge. Man
erkennt in 1 ferner
in die Kopfelemente 2 eingeschraubte Einstellschrauben 4,
deren Funktion später
noch erläutert
wird.
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Sämtliche
genannten Teile sind vorzugsweise Kunststoffspritzteile beispielsweise
aus Polymeren, wie PP, PE, PA und PC, und angesichts des Einsatzzweckes
vorzugsweise aus Recycling-Material.
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Wie
die Einzelheit von 2 zeigt,
sind an den oberen Querrändern
der Seitenwandmodule, die einen sich quer zur Wanderstreckung verlaufenden Flansch
aufweisen, nach oben vorstehende Verankerungselemente 5 T-förmigen Querschnitts
ausgebildet. Diese dienen dazu, zwei übereinander angeordnete Seitenwandmodule 1 beziehungsweise
ein Seitenwandmodul 1 und ein darüber angeordnetes Kopfelement 2 aneinander
zu sichern. Wie dieses genau erfolgt, wird später noch erläutert. Weiterhin
erkennt man in 2, daß am einen
vertikalen Rand eines Seitenwandelements, nämlich jenes, das in 2 weiter hinten zu sehen
ist, ein zapfenförmiges Verbindungselement 6 ausgebildet
ist, das nach oben vorsteht. Wie in diesem Zusammenhang aus 3 ersichtlich ist, dient
das zapfenförmige
Verbindungselement 6 dazu, von einem hülsenförmigen Verbindungselement 7 aufgenommen
zu werden, das zu einem darüber
befindlichen Seitenwandmodul oder Kopfelement gehört, in 3 ist dieses ein Kopfelement 2.
Das andere Ende dieses Kopfelements 2, das in 2 zu sehen ist, hat ebenfalls
ein zapfenförmiges
Verbindungselement 6, das jedoch an seinem unteren Ende
entsprechend verkürzt
ist, um Platz für
den vorstehenden Abschnitt des zapfenförmigen Verbindungselements 6 des
Seitenwandmoduls der tieferen Etage zu schaffen.
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Die
vollständige
Konstruktion eines Seitenwandmoduls ist in 4 dargestellt. Man erkennt dort an zwei
gegenüberliegenden
Rändern
ein zapfenförmiges,
einseitig vorstehendes Verbindungselement 6, das an seinem
anderen Ende entsprechend zurückgesetzt
ist, am gegenüberliegenden
Rand eine hülsenförmige Aufnahme 7 für das zapfenförmige Verbindungselement 6 eines
benachbarten Seitenwandmoduls. An einem der beiden anderen Ränder, und
zwar jenem, der im montierten Zustand oben liegt, sind zwei vorstehende
Verankerungselemente 5 und, damit fluchtend, am anderen
Rand, der einen quer zur Wanderstreckung verlaufenden Flansch aufweist,
zwei dazu passende Durchbrüche 8 ausgebildet,
die zur Aufnahme der Verankerungselemente 5 bestimmt sind,
die von einem Seitenwandmodul einer niedrigeren Etage oder einer
Bodenplatte vorstehen. Man erkennt ferner, daß das Seitenwandmodul 1 durch
eine Reihe von Stegen ausgesteift ist, von denen einige ringförmig gestaltet
sind und Bereiche definieren, in denen das Seitenwandmodul 1 zur Durchführung von
Rohren und/oder Kabeln durchbrochen werden kann.
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Die 5 und 6 zeigen in anschaulicher Weise eine
winkelförmige
und eine gestreckte Verbindung zweier einander benachbarter Seitenwandmodule 1.
Wie dort, aber auch in 1 zu
erkennen ist, sind die Seitenwandmodule 1 so gestaltet,
daß sie
sowohl im Winkel (5)
als auch gestreckt (6)
miteinander verbindbar sind, denn die hülsenförmigen Verbindungselemente 7 und
die übrige Profilierung
der Seitenwandelemente 1 sowie die zapfenförmigen Verbindungselemente 6 erlauben
es, die Seitenwandmodule 1 gegeneinander in begrenztem
Umfang zu verschwenken.
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Um
zwei miteinander verbundene Seitenwandmodule 1 in ihrer
gegenseitigen Winkellage zu fixieren, sind in den Verbindungselementen 6 und 7 Bohrungen 9 und 10 vorgesehen,
die miteinander in Deckung gebracht werden können und in die ein gemeinsamer
Sperrdübel 11 eingesteckt
ist. Vorzugsweise weist das zapfenförmige Verbindungselement 6 in
vorzugsweise gleicher Höhenlage
zwei um 90° gegeneinander
versetzte Bohrungen 9a und 9b auf, die es somit
erlauben, die beiden aneinandergrenzenden Seitenwandmodule 1 wahlweise
im Winkel (5) oder gestreckt
(6) aneinander festzulegen.
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Es
soll nun die gegenseitige Verriegelung zweier vertikal übereinander
angeordneter Bauelemente des Kabelschachtes anhand der 7 und 8 erläutert
werden. Wie bereits erwähnt,
sind die Seitenwandmodule 1 an ihrem oberen Rand mit vorstehenden,
im Querschnitt T-förmigen
Verankerungselementen 5 versehen. Die unteren Ränder der
Seitenwandmodule und der Kopfelemente weisen in ihren querlaufenden
Flanschen mit den Verankerungselementen 5 fluchtende Durchbrüche 8 auf,
siehe hierzu auch 4.
Die Unterseite des Querschenkels eines T-förmigen Verankerungselements 5 hat
zur Oberseite des Flansches, in dem der Durchbruch 8 ausgebildet
ist, einen vorbestimmten Abstand, der so dimensioniert ist, daß eine im
wesentlichen U-förmige
Sicherungsklammer 12 zwischen den genannten Querschenkel
und den erwähnten
Flansch eingeschoben werden kann, die seinen den Querschenkel tragenden
Steg umgreift und an diesem vorzugsweise klemmend gesichert ist. 7 zeigt den Zustand vor dem
Einschieben der U-Klammer 12, während 8 den fertig montierten Zustand zeigt.
Die freien Enden der Schenkel der U-Klammer 12 haben auf
den einander zugewandten Seiten vorzugsweise vorstehende Nasen 12a,
die hinter den Rand des aufstehenden Schenkels des ihn sichernden
Verankerungselements 5 rasten, um ein Abrutschen der U-Klammer 12 zu
verhindern.
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9 zeigt eine Einzelheit
aus 1, und zwar insbesondere
Einstellschrauben 4, die von oben in die Kopfelemente 2 eingeschraubt
sind und die unterschiedlich hoch eingestellt werden können, um
eine Deckelplatte (nicht dargestellt) in einer vorbestimmten Winkellage
abstützen
zu können.
Man kann auf diese Weise unterschiedlichen Neigungen der Oberfläche einer
Straße,
in der der Kabelschacht installiert ist, Rechnung tragen.
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10 zeigt eine Einzelheit
der Bodenplatte 3. Man erkennt in ihr eine Vertiefung 13,
in der ein Durchbruch 14 ausgebildet ist. In die Vertiefung
ist eine in 10 abgehoben
dargestellte Abdeckplatte 15 einsetzbar, die ebenfalls
mit einem Durchbruch 16 versehen ist. Die Vertiefung hat
weiterhin vier Löcher 17,
während
die Abdeckplatte 15 an ihrer Unterseite gemäß 11 mit vier Vorsprüngen 18 versehen
ist, die zu ihren freien Enden hin vorzugsweise spitz zulaufen.
Mit Hilfe der Abdeckplatte 15 ist in der Vertiefung 13 ein
Materialstück
aus einem Geotextil, beispielsweise einem Vliesstoff, festklemmbar,
das von den Vorsprüngen 18 durchstoßen wird.
Die in 10 außerdem erkennbaren
Rippen 19 versteifen die Bodenplatte.
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Ein
vollständiges
Bild der Bodenplatte 3 ist in 12 dargestellt. Man erkennt eine rechteckige
Bodenplatte 3, die zur Verwendung mit zwei gestreckt hintereinander
angeordneten Seitenwandmodulen der Längsseite und einem demgegenüber kürzeren Seitenwandmodul
der Querseite bestimmt ist. Die Bodenplatte 3 hat daher
eine der Anzahl der verwendeten Seitenwandmodule entsprechende Anzahl
von zapfenförmigen
Vorsprüngen 6,
die Verbindungselemente bilden, an denen die Seitenwandmodule 1 (in 12 nicht dargestellt) zentriert
werden können. Außerdem weist
die Bodenplatte 3 mehrere vorstehende Verankerungselemente 5 auf,
die an solchen Stellen angeordnet sind, wo sie in entsprechende Durchbrüche 8 an
den Rändern
der Seitenwandmodule eintreten können.
Die Seitenwandmodule können
dann an der Bodenplatte 3 mit Hilfe von U-förmigen Klammern 12 ganz
nach der Art und Weise, die in den 7 und 8 dargestellt sind, an der
Bodenplatte 3 gesichert werden.
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Es
versteht sich, daß mit
Hilfe unterschiedlich großer
und in ihrer Zahl anders gewählter
Seitenwandmodule Kabelschächte
entsprechend abweichender Abmessungen aufgebaut werden können, wozu
gegebenenfalls lediglich die Bodenplatte entsprechend gewählt werden
muß. Auch
können
eine andere Zahl von Seitenwandmodulen übereinander angeordnet sein.
Wenn es erforderlich sein sollte, tiefe Kabelschächte zu erstellen, können mehr
als zwei Seitenwandmodule übereinander
angeordnet werden, ohne daß an
der übrigen
Konstruktion des Kabelschachtes irgend etwas geändert werden muß.
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Um
die Möglichkeit
zu schaffen, die Seitenwandmodule 1 und 2 zusätzlich in
ihrer Längserstreckung
durch Hohlprofilstäbe
aus Stahl, insbesondere Vierkantprofile verstärken zu können, weisen sie in ihren längslaufenden
Randbereichen in Längsrichtung
verteilte Taschen 20 auf, die abwechselnd zur einen und
zur anderen Seite offen sind, um die Seitenwandmodule mit einfachen,
schieberlosen Spritzformen herstellen zu können, die in Kombination aber einen
Kanal bilden, in dem ein Vierkantprofilstab sicher gehalten wird,
der in Längsrichtung
in diesen Kanal einschiebbar ist, wie in 1 durch den Pfeil S versinnbildlicht
ist. Diese Kanäle
brauchen nur an den jeweils oberen Rändern der Seitenwandmodule und
ggf. der Kopfmodule ausgebildet zu sein.