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DE102008053230B4 - Einrichtung zum Verbinden von Bauplatten, insbesondere Bodenpaneelen - Google Patents

Einrichtung zum Verbinden von Bauplatten, insbesondere Bodenpaneelen Download PDF

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Abstract

Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von auf einem Untergrund aufliegenden Bauplatten (1, 2), insbesondere Bodenpaneelen mit einem Kern aus Holzwerkstoff, mit einer Oberseite (11) und einer hierzu parallel verlaufenden Unterseite (5) durch eine im Wesentlichen senkrecht zum Untergrund gerichtete Fügebewegung, wobei die Bauplatte (1, 2) entlang zumindest zwei sich gegenüberliegender Seitenkanten (I, II) mindestens eine zur Unterseite (5) offene, über die volle Länge der Seitenkante (I, II) reichende Nut (7) aufweist, in jede Nut (7) ein nach unten offener Einsatz (9) eingesetzt ist, ein mit mindestens zwei in vertikaler Richtung V hervorstehenden Leisten (8) versehenes Verriegelungselement (4) vorgesehen ist, und die Leisten (8) form- und/oder kraftschlüssig in die Einsätze (9) zweier Bauplatten einführbar sind, wobei die Leisten (8) symmetrisch auf einer Grundplatte (10) des Verriegelungselementes (4) angebracht sind, und wobei sowohl die nach unten offenen Einsätze (9) als auch die Leisten (8) derart mit sich gegenüberliegenden Widerhaken (8', 9') versehen sind, dass durch die Widerhaken (8') an den Leisten (8) die Einsätze (9) nach außen aufgespreizt werden, wodurch deren Widerhaken (9') in das Kernmaterial der Bauplatten (1, 2) eingedrückt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von auf einem Untergrund aufliegenden Bauplatten, insbesondere Bodenpaneelen mit einem Kern aus Holzwerkstoff, mit einer Oberseite und einer hierzu parallel verlaufenden Unterseite durch eine im Wesentlichen senkrecht zum Untergrund gerichtete Fügebewegung, wobei die Bauplatte entlang zumindest zwei sich gegenüberliegender Seitenkanten mindestens eine zur Unterseite offene, über die volle Länge der Seitenkante reichende Nut aufweist und ein mit mindestens zwei in vertikaler Richtung hervorstehenden Leisten versehenes Verriegelungselement vorgesehen ist.
  • Eine Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von Bodenplatten ist beispielsweise aus der WO 2008/114 124 A1 bekannt. Über ein Verriegelungselement mit senkrecht nach oben ragenden Zapfen werden die Platten an der Unterseite zueinander fixiert, in dem beim Auflegen der Platte auf den Untergrund die Zapfen des Verriegelungselementes mittels eines Schnappmechanismus an elastischen Kunststoffeinsätzen fixiert werden, wobei die Kunststoffeinsätze an nach unten offenen Ausnehmungen in der Platte fixiert sind.
  • Die DE 86 15 461 U1 offenbart ein Halteelement für Bodenplatten, bei dem über ein Verriegelungselement mit senkrecht nach oben ragenden Dornen die Platten an der Unterseite zueinander fixiert werden, indem beim Auflegen der Platte auf den Untergrund die Dornen des Verriegelungselementes in den Plattenkern eingeschlagen werden. Nachteilig an dieser Einrichtung ist, dass für eine Verbindung zweier Platten das Trägermaterial beschädigt werden muss und eine sehr hohe Fügekraft notwendig ist, die aber nicht merklich von der zum Trennen der Verbindung notwendigen Kraft übertroffen wird, so dass miteinander verbundene Paneele sich leicht lösen können.
  • Aus der DE 100 08 166 C2 ist ein Fußbodenpaneel bekannt, das an sich gegenüberliegenden Seitenkanten so profiliert ist, dass eine an der einen Seitenkante vorgesehene Feder in eine entsprechend ausgebildete, in Richtung der Paneelunterseite offene Nut eingreift. In horizontaler Richtung werden zwei miteinander verbundene Paneele durch das Federelement formschlüssig und in vertikaler Richtung kraftschlüssig zueinander verriegelt.
  • Da das notwendige Hakenprofil aus dem Trägermaterial der Paneele herausgefräst werden muss, geht ein Teil der Deckfläche verloren, was gleichbedeutend mit einem reduzierten Verkaufswert der Paneele ist, da üblicherweise nach Deckfläche berechnet wird.
  • Die DE 100 34 409 A1 offenbart eine Einrichtung zum Verbinden von Bauplatten, insbesondere Bodenpaneelen, mit einem Kern aus Holzwerkstoff, die an mindestens zwei sich gegenüberliegenden Seitenkanten mit einer horizontalen Nut versehen sind, in die ein Verbindungselement einsetzbar ist, das spiegelsymmetrisch zu seiner Mitte eine Mehrzahl von Widerhaken aufweist. Diese Bauplatten können nur durch eine horizontale Fügebewegung miteinander verbunden und verriegelt werden.
  • Die EP 1 691 002 A2 offenbart Elemente eines Boden- oder Deckenbelages, die auf einem auf einer Unterkonstruktion angebrachten Basisteil befestigt werden können.
  • Die US 6,453,632 B1 , von der die Erfindung ausgeht, offenbart eine Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von auf einem Untergrund aufliegenden Bodenpaneelen aus Holz, mit einer Oberseite und einer hierzu parallel verlaufenden Unterseite durch eine im Wesentlichen senkrecht zum Untergrund gerichtete Fügebewegung. Jedes Bodenpaneel ist entlang zwei sich gegenüberliegenden Seitenkanten mit einer über die volle Länge der Seitenkante reichende, zur Unterseite offenen Nut versehen. Das Verriegelungselement weist zwei in vertikaler Richtung hervorstehende Leisten auf, die symmetrisch auf einer Grundplatte des Verriegelungselementes angebracht sind und die in die Nuten kraftschlüssig einführbar sind. In Querrichtung erfolgt die Verriegelung zweier aneinander angrenzender Bodenpaneele über das Verriegelungselement formschlüssig, in vertikaler Richtung kraftschlüssig.
  • Hiervon ausgehend soll die in der US 6,453,632 B1 beschriebene Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von Bauplatten verbessert werden.
  • Die Problemlösung erfolgt durch eine Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von auf einem Untergrund aufliegenden Bauplatten, insbesondere Bodenpaneelen mit einem Kern aus Holzwerkstoff, mit einer Oberseite und einer hierzu parallel verlaufenden Unterseite durch eine im Wesentlichen senkrecht zum Untergrund gerichtete Fügebewegung, wobei die Bauplatte entlang zumindest zwei sich gegenüberliegender Seitenkanten mindestens eine zur Unterseite offene, über die volle Länge der Seitenkante reichende Nut aufweist, in jede Nut ein nach unten offener Einsatz eingesetzt ist, ein mit mindestens zwei in vertikaler Richtung hervorstehenden Leisten versehenes Verriegelungselement vorgesehen ist, und die Leisten form- und/oder kraftschlüssig in die Einsätze einführbar sind, wobei die Leisten symmetrisch auf einer Grundplatte des Verriegelungselementes angebracht sind, und wobei sowohl die nach unten offenen Einsätze als auch die Leisten derart mit sich gegenüberliegenden Widerhaken versehen sind, dass durch die Widerhaken an den Leisten die Einsätze nach außen aufgespreizt werden, wodurch deren Widerhaken in das Kernmaterial der Bauplatten eingedrückt werden.
  • Durch diese Ausgestaltung wird eine Verriegelung sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung möglich, ohne die Bauplatte von der Deckseite bearbeiten zu müssen. Durch entsprechende Ausgestaltung des Einsatzes und der Leisten können unterschiedliche Fügekräfte und Entriegelungskräfte eingestellt werden, wobei die notwendigen Entriegelungskräfte, die zur Lösung der Verbindung notwendig sind, gegenüber den Fügekräften deutlich höher eingestellt werden können.
  • Dadurch, dass die Nuten über die volle Länge der Seitenkante reichende Nuten sind, ist die Herstellung einfach. Es können aber auch durch eine Mehrzahl hintereinander angeordneter Nuten vorgesehen werden.
  • Die Einsätze und/oder das Verriegelungselement können aus Kunststoff oder einem Holzwerkstoff-Kunststoff-Gemisch bestehen und in diesem Fall einfach im Spritzguss- oder im Extrusionsverfahren hergestellt werden.
  • Wenn die Einsätze werksseitig in die Ausnehmungen eingesetzt werden, kann an einer Seitenkante auch das Verriegelungselement werksseitig eingesetzt werden, so dass die notwendigen Handgriffe beim Verlegen der Bauplatten reduziert und die Gefahr vermieden wird, dass Einzelteile verloren gehen.
  • Mit Hilfe einer Zeichnung soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung nachfolgender näher beschrieben werden.
  • Es zeigt:
  • 1 zwei Bauplatten mit einem Verriegelungselement in einer nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform;
  • 2 zwei Bauplatten mit einem Verriegelungselement in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform;
  • 3a bis 3c den Verriegelungsvorgang zweier Bauplatten an der Verbindungsstelle.
  • Die Bauplatten 1, 2 sind identisch ausgestaltet und jeweils nur im Bereich einer Seitenkante I bzw. II dargestellt. An mindestens zwei sich gegenüberliegenden Seitenkanten I, II sind sie von ihrer Unterseite ausgehend mit einer in Querrichtung Q verlaufenden Abfräsung 3 versehen, in die in vertikaler Richtung V eine Mehrzahl zueinander parallel beabstandeter Bohrungen 6 (vgl. 1) oder eine durchgehende Nut 7 (vgl. 2) eingebracht ist. In die Bohrungen 6, die als Sacklöcher ausgeführt sind, bzw. in die Nut 7 sind nach unten offene Einsätze 9 eingesetzt, die an ihrem äußeren Umfang mit Widerhaken 9' versehen sind, über die die Einsätze 9 im Kernmaterial der Platten 1, 2 fixiert werden. Wenn die Einsätze 9 zylindrisch ausgeführt sind (1) können die Widerhaken 9' umlaufend ausgebildet sein.
  • Das Verriegelungselement 4 besteht aus einer Grundplatte 10 mit nach oben ragenden Zapfen 8. Die Zapfen 8 sind entsprechend der in den Einsätzen 9 vorgesehenen Ausnehmung ausgebildet, d. h. entweder zylindrisch oder leicht kegelstumpfförmig (1) oder leistenförmig (2). An ihrer Außenseite sind die Einsätze 8 mit Widerhaken 8' versehen, die im Falle zylindrischer Zapfen 8 umlaufend ausgebildet sein können.
  • Zur Verbindung zweier Bauplatten 1, 2 werden die Zapfen 8 des Verriegelungselementes 4 in die nach unten offenen, (ggf. büchsenförmigen) Einsätze 9 eingesetzt.
  • Durch die Widerhaken 8' an den Zapfen 8 wird der Einsatz 9 nach außen aufgespreizt, wodurch dessen Widerhaken 9' in das Kernmaterial der Bauplatten 1, 2 eingedrückt werden. Durch entsprechende konstruktive Ausgestaltungen können die Auszugskräfte für die Einsätze 9 aus den Öffnungen 6, 7 bzw. die Auszugskräfte für die Zapfen 8 aus den Einsätzen 9 heraus eingestellt werden.
  • Die Dicke der Grundplatte 10 des Verriegelungselementes 4 entspricht der Tiefe der Ausfräsung 3, so dass bei miteinander verbundenen Bauplatten 1, 2 der Übergang vom Verriegelungselement zur Unterseite 5 völlig plan ist und kein Versatz an der Oberseite 11 entsteht, der optisch sichtbar wäre.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Bauplatte
    2
    Bauplatte
    3
    Abfräsung
    4
    Verriegelungselement
    5
    Unterseite
    6
    Ausnehmung/Bohrung
    7
    Nut
    8
    Zapfen
    8'
    Widerhaken
    9
    Einsatz
    9'
    Widerhaken
    10
    Grundplatte
    11
    Oberseite

Claims (7)

  1. Einrichtung zum Verbinden und Verriegeln von auf einem Untergrund aufliegenden Bauplatten (1, 2), insbesondere Bodenpaneelen mit einem Kern aus Holzwerkstoff, mit einer Oberseite (11) und einer hierzu parallel verlaufenden Unterseite (5) durch eine im Wesentlichen senkrecht zum Untergrund gerichtete Fügebewegung, wobei die Bauplatte (1, 2) entlang zumindest zwei sich gegenüberliegender Seitenkanten (I, II) mindestens eine zur Unterseite (5) offene, über die volle Länge der Seitenkante (I, II) reichende Nut (7) aufweist, in jede Nut (7) ein nach unten offener Einsatz (9) eingesetzt ist, ein mit mindestens zwei in vertikaler Richtung V hervorstehenden Leisten (8) versehenes Verriegelungselement (4) vorgesehen ist, und die Leisten (8) form- und/oder kraftschlüssig in die Einsätze (9) zweier Bauplatten einführbar sind, wobei die Leisten (8) symmetrisch auf einer Grundplatte (10) des Verriegelungselementes (4) angebracht sind, und wobei sowohl die nach unten offenen Einsätze (9) als auch die Leisten (8) derart mit sich gegenüberliegenden Widerhaken (8', 9') versehen sind, dass durch die Widerhaken (8') an den Leisten (8) die Einsätze (9) nach außen aufgespreizt werden, wodurch deren Widerhaken (9') in das Kernmaterial der Bauplatten (1, 2) eingedrückt werden.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (9) form- und/oder kraftschlüssig in die Nuten (7) einsetzbar sind.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (9) einklebbar sind.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (9) werksseitig in die Nuten (7) eingesetzt sind.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (4) an einer Seitenkante (I oder II) werksseitig eingesetzt ist.
  6. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (4) aus Kunststoff oder einem Holzwerkstoff-Kunststoff-Gemisch besteht.
  7. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (9) aus Kunststoff oder einem Holzwerkstoff-Kunststoff-Gemisch bestehen.
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