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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit den Merkmalen im Oberbegriff
des Hauptanspruches.
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Ein
solches Fahrzeug ist aus der US 2002/0171255 A1 bekannt. Das Fahrzeug
hat ein Fahrgestell mit einem kastenförmigen Aufbau und besitzt einen
heckseitigen Auszug, welcher aus einem beweglichen Auszugschlitten
mit einem Schlittenantrieb besteht. Das Fahrzeug ist als Freizeitmobil oder
Wohnwagen ausgebildet, wobei auf dem Auszugschlitten ein Kabinenteil,
zum Beispiel eine Schlafkoje, angeordnet ist und nach hinten zur
Vergrößerung des
verfügbaren
Wageninnenraums bei Bedarf im Stand ausgezogen werden kann. Der
Auszugschlitten ist mit einem eigenen Gestell auf dem Fahrgestell
aufgebaut und befindet sich unter dem Kabinenboden. Dies vergrößert einerseits
in unerwünschter
Weise die Bauhöhe
des Fahrzeuges und erhöht
außerdem
das Gewicht. Insbesondere für Fahrzeuganhänger, wie
Wohnwagen oder dergleichen, ist jedoch ein möglichst geringes Gewicht von Fahrgestell
und anderen Funktionskomponenten wichtig, um eine hohe Zuladung
und gewichtsmäßige Freiräume für den Aufbau
und dessen Ausstattung zu haben. Der Auszugschlitten hat zudem eine
offene und relativ wenig formstabile U-Form, die zum Verkanten bei
der Auszugsbewegung neigt und zu einer bau- und gewichtsaufwändigen Zahnstangensynchronisation
zusätzlich
zum Schlittenantrieb zwingt.
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Ein
anderer Auszug ist aus der US-A-5,237,782 bekannt. Dieser Auszug
lässt sich an
der Seitenwand des Wohnwagens herausziehen und ist von Baugröße, Gewicht
und Bauaufwand ähnlich
nachteilig wie der eingangs genannte Stand der Technik.
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In
der US-A-5,902,001 sind ebenfalls Wohnwagenanhänger mit seitlich ausziehbaren
Aufbauteilen angesprochen. Die Seitenauszüge bestehen jeweils aus zwei
einzelnen Holmen, die in entsprechenden Hohlträgern eines Bodenrahmens beweglich
geführt
sind und dessen Längsholme
quer durchdringen, wobei ein bündiger
Anschluss der Böden
von Wohnmobil und Auszug mittels einer Kulissenführung und eines Kettenantriebs
erreicht werden soll. Die Einzelholme des Auszugs sind untereinander
nur durch den Schlittenaufbau quer verbunden. Der Auszug verlangt
wegen der Höhenverstellbarkeit
einen separaten und auf das Fahrgestell aufgesattelten Rahmen des
Wohnmobils oder Wohnwagenanhängers.
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Die
gattungsfremde
DE
102 01 497 C2 befasst sich mit einem Sattelauflieger für wechselbare Container,
der aus einem Fahrgestell mit mehreren Achsen besteht, auf dem eine
separate dreiteilige Rahmenanordnung mit Auszugsmöglichkeiten
nach vorn und hinten angeordnet ist. Die Auszüge sind jeweils als offene
T-förmige
Gestelle mit einem Längsholm
und einem endseitigen Querholm ausgebildet, wobei diese Querholme
Auflagerpunkten für
die Container ausgebildet. Die zentralen Längsholme beider Auszüge sind
in einem ebenfalls zentralen Längsholm
des mittleren Teils geführt
und sind über
ein Zahnradgetriebe miteinander gekoppelt, welches für eine entgegengesetzte
und gleich große
Ausfahrbewegung beider Auszüge
sorgt. Auf diese Weise lässt sich
der Sattelauflieger wahlweise mit ein oder zwei Containern beladen,
wobei außerdem
eine Anpassungsfähigkeit
an unterschiedliche Containerlängen besteht.
Eine solche Auszugtechnik ist für
Fahrzeuganhänger
mit starrer Deichsel, Freizeit- und Nutzmobile ungeeignet, zumal
die Rahmenanordnung mit den Auszügen
getrennt vom Fahrgestell angeordnet und auf dieses aufgesetzt werden
muss.
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Die
DE 101 45 432 A1 zeigt
einen ähnlichen Sattelauflieger
mit mehreren Auszugsmöglichkeiten an
Vorder- und Rückseite
zur lösbaren
Aufnahme von Containern. Auch hier besteht der Heckauszug aus einer
T-förmigen
Trageinrichtung mit einem zentralen Holm, der in einem ebenfalls
zentralen hohlen Holm des Mittelteils längsbeweglich geführt ist.
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Auch
die US-A-4,635,742 offenbart einen Sattelauflieger für Container,
der hier jedoch nur mit einem Frontauszug und zusätzlich mit
einer Hubachse ausgerüstet
ist. Der Frontauszug ist auf dem Fahrgestell mit den zwei Hauptachsen
aufgesattelt.
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Die
EP 0 094 701 A1 zeigt
einen weiteren Sattelauflieger für
Container, der mit einem Heck- und einem Frontauszug ausgerüstet ist.
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Die
FR 2 646 646 A1 befasst sich mit einem beidseitig ausziehbaren Anhänger und
entspricht dem eingangs genannten Stand der Technik. Der Heckauszug
ist hier als offener Träger
mit einem endseitigen Querholm und zwei Längsholmen ausgebildet.
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Aus
der
DE 22 21 160 A ist
ein Straßenfahrzeug
mit einer heckseitig ausziehbaren Zusatzachse bekannt, die eine
Verteilung des Fahrzeuggesamtgewichts auf mehrere Achsen und eine
Verringerung der einzelnen Achslasten ermöglicht.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeug der gattungsgemäßen Art
mit einem besseren heckseitigen Auszug aufzuzeigen.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
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Die
beanspruchte neue Ausbildung und Anordnung des Schlittenrahmens
hat den Vorteil einer hohen Formstabilität und einer trotzdem geringen Baugröße. Auch
das Gewicht des Schlittenrahmens lässt sich minimieren. Durch
die Führung
und Abstützung
in Längsträgern des
Fahrgestells bedarf es keiner zusätzlichen Gestellkonstruktion,
was ebenfalls Platz und Gewicht spart. Der zur Verfügung stehende Bauraum
im Fahrgestellbereich kann zudem optimal ausgenutzt werden. Diese
Vorteile sind vor allem bei Fahrzeuganhängern bedeutsam, weil hier
ein möglichst
niedriges Gewicht des Fahrgestells und seiner Komponenten zu Gunsten
des Aufbaus und einer höheren
Nutzlast im Vordergrund steht.
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Der
Auszug hat durch die beanspruchte Gestaltung den Vorteil, dass er
sich an konventionelle Fahrgestelle bequem anbauen und auch nachrüsten lässt. Hierzu
brauchen nur die konventionellen Heckteile der Längsträger gegen stabilere Heckteile
mit der Schlittenlagerung ausgetauscht zu werden. Dies minimiert
den Bau-, Montage- und
Kostenaufwand.
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An
Stelle der im Stand der Technik üblichen Teleskopführungen
für die
Arme des Auszugsschlittens wird bei der beanspruchten Ausführungsform der
komplette Schlittenrahmen bei der Auszugsbewegung vor und zurück bewegt.
Ein Verkanten ist durch diese Gestaltung ausgeschlossen, wobei auch die
beanspruchte Lagerung zu diesem vorteilhaften Effekt beiträgt. Günstig ist
hierbei auch die geschützte
Unterbringung der Lagerungskomponenten und der Lagerkontakt im Inneren
von C-förmigen
Tragschienen.
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Der
Schlittenantrieb kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein
und dank der geschlossenen Form des Schlittenrahmens kann der Antrieb relativ
einfach ausgeführt
sein und braucht keine zusätzlichen
Synchronisierungsmaßnahmen.
Er kann zentral am Schlittenrahmen angreifen. Der bevorzugte Zahnstangenantrieb
hat den Vorteil einer hohen Robustheit in Verbindung mit einer günstigen
Antriebskinematik. Der Auszug kann schnell mit einer weichen Bewegung
vor und zurück
gefahren werden. Der Zahnstangenantrieb ist zudem unempfindlich
gegen belastungsabhängige
Verformungen des Auszugs.
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In
den Unteransprüchen
sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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1: einen Fahrzeuganhänger mit
einem Aufbau und einem heckseitigen Auszug,
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2: eine perspektivische
Ansicht des Auszugs und seiner Komponenten,
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3: eine Draufsicht auf die
Unterseite des Auszugs und
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4: eine perspektivische
und vergrößerte Darstellung
des Schlittenantriebes.
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1 zeigt in einer schematischen
Seitenansicht ein Fahrzeug (
1), das hier als Fahrzeuganhänger ausgebildet
ist, der ein Fahrgestell (
2) mit einer starren Deichsel
(
11), z.B. einer V- oder Rohrdeichsel, und einer frontseitigen
Anhängerkupplung aufweist.
Das Fahrgestell (
2) besitzt u.a. zwei mit der Deichsel
(
11) verbundene Längsträger (
3),
die ein oder mehrere Achsen (
10) halten und sich jeweils
in ein Vorderteil (
4) und in ein Heckteil (
5)
unterteilen, welche aneinander lösbar
mittels einer Stützverbindung
(
6) befestigt sind. Die Stützverbindung ist vorzugsweise
als mehrfache formschlüssige
Napfverbindung mit kreisrunder oder länglicher Form und Verbindungsschrauben
ausgebildet. Sie kann z.B. eine Ausgestaltung entsprechend der
DE 27 02 243 C2 oder
der
DE 201 10 408
U1 haben.
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Das
Fahrgestell (2) trägt
einen Kastenaufbau (12), wobei der Fahrzeuganhänger (1)
z.B. als Wohnwagen bzw. Caravan oder als Verkaufswagen ausgebildet
ist.
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In
einer weiteren nicht dargestellten Abwandlung kann das Fahrzeug
(1) ein Kraftfahrzeug mit eigenem Antrieb, z.B. ein Freizeitmobil,
ein Wohnmobil oder ein Nutzfahrzeug mit einem entsprechenden Aufbau
(12) sein. Ein solches Kraftfahrzeug (1) kann
ein ähnliches
Fahrgestell (2) mit entsprechenden geteilten (4,5)
Längsträgern (3)
aufweisen. Die nachfolgenden Erläuterungen
beziehen sich auf alle Arten der genannten Fahrzeuge (1).
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Das
Kraftfahrzeug (1) bzw. der Fahrzeuganhänger (1) hat am Heck
einen in Fahrzeuglängsrichtung
beweglichen Auszug (13). Dieser besteht aus einem beweglichen
Auszugschlitten (14) mit einem darauf angeordneten Schlittenaufbau
(15), der in geeigneter Weise beweglich mit dem Fahrzeugaufbau (12)
verbunden ist. Der Auszug (13) lässt sich in Ruhestellung des
Fahrzeugs oder Fahrzeuganhängers (1)
ausziehen, wobei durch den Schlittenaufbau (15), der z.B.
ein Kabinenteil ist, der nutzbare Innenraum des Fahrzeugaufbaus
(12) vergrößert wird.
Beim dargestellten Wohnwagen kann der Schlittenaufbau (15) z.B.
eine Schlafkabine mit einem entsprechend beweglich gelagerten Bett
sein. In der Variante eines Verkaufswagens kann es sich um eine
ausfahrbare Verkaufstheke handeln. Für den Fahrbetrieb wird der Auszug
(13) wieder eingefahren und ggf. in der Ruhestellung verriegelt.
Die Ausfahrlänge
des Auszugs (13) kann variieren und bewegt sich beispielsweise im
Bereich zwischen 0,5 und 1m.
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Der
Auszug (13) ist in 2 bis 4 im einzelnen dargestellt.
Der Auszugschlitten (14) weist einen geschlossenen Schlittenrahmen
(16) mit zwei parallelen Längsholmen (18) und
zwei ebenfalls zueinander parallelen Querholmen (20,21)
auf. Die Querholme (20,21) sind vorzugsweise an
den Enden der Längsholme
(18) befestigt, wodurch sich ein im wesentlichen rechteckiger
Schlittenrahmen (16) ergibt. Die Eckverbindung vom vorderen
Querholm (20) mit den Längsholmen
(18) kann durch Verstrebungen (34) ausgesteift
sein.
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Der
Schlittenrahmen (16) ist in den Längsträgern (3) des Fahrgestells
(2) mittels einer Lagerung (23) längsbeweglich
geführt
und abgestützt.
Die Lagerung (23) greift an den Längsholmen (18) an,
die zu diesem Zweck vorzugsweise als im Querschnitt als C-förmige Tragschienen
ausgebildet sind, bei denen der Schlitz sich jeweils an der Holmaußenseite befindet.
Die Längsholme
(18) sind im Heckteil (5) und ggf. auch bereichsweise
im Vorderteil (4) der Längsträger (3)
aufgenommen und bewegen sich beim Aus- und Einfahren in oder an
den Längsträgern (3)
entlang. Die Längsträger (3)
haben vorzugsweise ebenfalls im Querschnitt eine U- oder C-Form. Die Bauhöhen der
Längsträgerstege
und der Tragholme (18) sind entsprechend aufeinander abgestimmt.
Die Heckteile (5) sind am rückwärtigen Ende durch eine Hecktraverse
(8) miteinander verbunden, welche Öffnungen (9) für den Durchtritt
der Längsholme
(18) und von Komponenten des nachfolgend näher beschriebenen
Schlittenantriebs (17) aufweist.
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Der
vordere Querholm (20) des Schlittenrahmens (16)
befindet sich im Innenbereich des Fahrgestells (2). Der
am rückwärtigen Ende
der Längsholme (18)
angeordnete Querholm (21) ist als Heckholm ausgebildet
und kann seitlich überstehen.
In eingefahrener Position schließt er dicht an die Hecktraverse
(8) an.
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Wie 2 verdeutlicht, kann zur
Querversteifung des Fahrgestells (2) am rückwärtigen Ende der
Vorderteile (4) der Längsträger (3)
eine Quertraverse (7) eingezogen sein. An dieser Quertraverse (7)
und der Hecktraverse (8) kann eine nachfolgend näher beschriebene
Führungsschiene
(22) für
den Schlittenantrieb (17) befestigt sein. Der vordere Querholm
(20) des Schlittenrahmens (16) kann im mittleren
Bereich eine Ausnehmung (35) besitzen, um sich bei der
Ein- und Ausfahrbewegung relativ zu dieser stationären Führungsschiene
(22) bewegen zu können.
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Die
Lagerung (23) ist als mehrfache Rollenlagerung ausgebildet.
Sie besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus zwei in Längsrichtung
beabstandeten Tragrollen (24) mit horizontaler Drehachse und
zwei dazwischen angeordneten und ebenfalls in Längsrichtung beabstandeten seitlichen
Führungsrollen
(25) mit vertikaler Drehachse. Die Trag- und Führungsrollen
(24,25) sind mit geeigneten Beschlägen an den
Längsträgern (3)
des Fahrgestells und vorzugsweise am Heckteil (5) angeordnet.
Die Trag- und Führungsrollen
(24,25) greifen mit ihren Achsen durch den seitlichen
Schlitz in den inneren Hohlraum der Tragschienen (18),
die mit ihrer Oberseite auf den Tragrollen (24) abgestützt sind
und mit ihre Innenseite an den Führungsrollen
(25) geführt
sind. Die Trag- und Führungsrollen
(24,25) sind frei drehbar gelagert und bestehen
aus einem geeigneten Material, z.B. aus einem auf Druck belastbaren
Kunststoffmaterial. In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform
können
weitere Trag- und Führungsrollen
(24,25) vorhanden sein, die z.B. mit der innen
liegenden Unterseite der Tragschienen (18) bzw. an den
C-Flanschen der Tragschienen (18) angreifen. Die an beiden
Heckteilen (5) angeordneten Lagerungen (23) führt in der
in 3 gezeigten Weise
den Schlittenrahmen (16) bei der Ein- und Ausfahrbewegung
verkantungsfrei und sicher. Über
die beidseitigen Führungsrollen
(25) erfolgt eine Zentrierung des Schlittenrahmens (16).
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Der
in 3 und 4 näher
dargestellte Schlittenantrieb (17) ist vorzugsweise als
Zahnstangenantrieb ausgebildet. Er besteht aus einem vorzugsweise
elektrischen Antriebsmotor (26) mit einem Antriebsritzel
(27) und einem ggf. zwischengeschalteten Getriebe und aus
einer Zahnstange (28), die ihrerseits vorzugsweise eine Flanschplatte
(29) mit einer schmaleren und zentrisch darauf fest angeordneten Zahnleiste
(30) aufweist. Das Antriebsritzel (27) kämmt mit
der Zahnleiste (30). Die Zahnstange (28) erstreckt
sich mittig und parallel zwischen den Längsholmen bzw. Tragschienen
(18) und ist am rückwärtigen Ende
mit dem Schlittenrahmen (16), vorzugsweise über den
Heckholm (21) verbunden. Die Zahnstange (28) bewegt
sich längs
der fluchtend angeordneten Führungsschiene
(22) und liegt an dieser mit einer am vorderen Ende der
Zahnstange (28) angeordneten, frei drehbaren Stützrolle
(31) an. Die Flanschplatte (29) und die Führungsschiene
(22) können
im Querschnitt eine U-Form mit schmalen, abgewinkelten Längsrändern haben
und dadurch formschlüssig
in Längsrichtung
aneinander geführt sein.
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Wie 2 verdeutlicht, ist der
Zahnstangenantrieb (17) vorzugsweise hängend an der Unterseite des
Auszugs (13) angeordnet, wobei die Zahnleiste (30)
nach unten weist. Ein an der Unterseite des Fahrgestells (2)
angeordnete Abdeckung (nicht dargestellt) bietet Schutz gegen Verschmutzung
und andere Umwelteinflüsse.
Zur Sicherung und zur Führung
des Verzahnungseingriffs besitzt der Zahnstangenantrieb (17)
zwei Führungsrollenpaare
(32,33), die in Längsrichtung vor und hinter
dem Antriebsritzel (27) angeordnet sind. Die Führungsrollenpaare (32,33)
und das Antriebsritzel (27) sowie der Antriebsmotor (26)
sind hierbei an entsprechend abgekanteten Lagerflanschen der Führungsschiene
(22) gelagert. Die beiden Rollen jedes Führungsrollenpaares
(32,33) sind beidseits der Zahnleiste (30)
angeordnet und können
diese ggf. zusätzlich
in Querrichtung führen.
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Die
Rollen stehen mit den seitlich an der Zahnleiste (30) überstehenden
Führungsflächen der Flanschplatte
(29) im Eingriff. Durch die hängende Anordnung stützen die
Führungsrollenpaare
(32,33) die Zahnstange (28) ab und verhindern
ein Kippen oder Verkanten der Zahnstange (28) bei der Fahrbewegung.
Die Führungsrollenpaare
(32,33) sorgen bei allen Belastungssituationen
für einen
gleichen und sicheren Verzahnungseingriff. Durch die mit Abstand angeordnete
Stützrolle
(31) rollt die Zahnstange (28) an der Unterseite
der Führungsschiene
(22) entlang. Zur Erhöhung
der Steifigkeit kann die Zahnstange (28) an ihrem vorderen
Ende mit dem Querholm (20) verbunden sein.
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2 verdeutlicht die Einzelteile
des Auszugs (13), zu dessen Lieferumfang außer dem
Schlittenrahmen (16), dem Schlittenantrieb (27),
der Lagerung (23) mit den Heckteilen (5) auch
die Quertraverse (7) nebst der Führungsschiene (22)
gehören
kann. Der Auszug (13) lässt
sich bei dieser Ausgestaltung an vorhandenen und konventionellen
Fahrzeugen (1) und Fahrgestellen (2) nachrüsten. Hierzu
brauchen nur die konventionellen Heckteile entfernt und gegen die
angepassten Heckteile (5) getauscht werden, die mit der
Lagerung (23) versehen und zudem zur Aufnahme der Zusatzlasten
des Auszugs (13) verstärkt sind.
Die Stützverbindung
(6) ist vorzugsweise die ohnehin vorhandene Napfverbindung.
Dadurch bedarf es keines zusätzlichen
Befestigungsmittel und keiner zusätzlichen und die Fahrgestellstabilität schwächenden
Befestigungsöffnungen.
Dies führt
zu einer Reduzierung der Teilevielfalt und hat Vorteile bei der
Lagerhalterung. Außerdem
ist durch die Integration des Auszugschlittens (14) in
die Längsträger (3)
kein zusätzlicher
Bau- und Bewegungsraum erforderlich. Andererseits kann der Nutzraum
für den Schlittenaufbau
(15) optimal ausgenutzt werden.
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Beim
Auszug (13) ist vorzugsweise der Schlittenantrieb (17)
von den tragenden und führenden
Einheiten an den Längsträgern (3)
getrennt. Dies ermöglicht
eine Vereinfachung der Bauteile und bietet Einsparmöglichkeiten
beim Motor (26) und der Führungseinrichtung. Der Schlittenantrieb
(17) dient nur zum Schieben des selbstständig geführten Auszugschlittens
(14) und nimmt keine Schlittenkräfte auf. Der Schlittenantrieb
(17) hat vorzugsweise auch keine tragende Funktion.
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Zur
Abstützung
des Auszugs (13) in der ausgefahrenen Stellung können Zusatzmaßnahmen
vorhanden sein, die in der gezeigten Ausführungsform nicht dargestellt
sind. Hierfür
können
beispielsweise zusätzliche
Schwenk- oder Teleskopstützen
an den Heckteilen (5) und/oder auch am Heckholm (21)
vorhanden und beispielsweise außenseitig
angeflanscht sein. Diese Stützen
können
manuell betätigt
sein. In der bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich um motorisch und vorzugsweise um elektromotorisch angetriebene
Einheiten.
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Die
Energieversorgung des Antriebsmotors (26) und der evtl.
Heckstützenantriebe
erfolgt vorzugsweise über
die Fahrzeugbatterie oder eine andere fahrzeugeigene Energiequelle.
Alternativ kann eine externe Energieversorgung vorhanden sein. Der Schlittenantrieb
(17) und ggf. die Heckstützenantriebe sind mit einer
geeigneten Steuerung verbunden und können eine Fernbedienung haben. Über die Steuerung
können
ferner Zusatzantriebe für
Verriegelungen, Dichtmittel, Stellmittel von Einbauteilen im Aufbau
(12) oder dgl. betätigt
werden, die einen vollautomatischen gesicherten Ablauf beim Ein-
und Ausfahren des Auszugs (13) ermöglichen.
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Abwandlungen
der gezeigten Ausführungsform
sind in verschiedener Weise möglich.
Dies betrifft einerseits die Einzelgestaltung des Schlittenrahmens
(16) und seiner Komponenten nebst der Lagerung (23).
Auch die gezeigte und für
Nachrüstzwecke besonders
geeignete Aufteilung der Längsträger (3) in
Vorder- und Heckteil (4,5) ist nicht unbedingt
erforderlich. Die Längsträger (3)
können
einteilig sein. Variabel ist ferner der Schlittenantrieb (17),
der z.B. alternativ als Spindelantrieb ausgestaltet sein kann. Der
bevorzugte Zahnstangenantrieb hat hierbei allerdings Vorteile, weil
er schneller und direkter ist.
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- 1
- Fahrzeug,
Fahrzeuganhänger
- 2
- Fahrgestell
- 3
- Längsträger
- 4
- Vorderteil
- 5
- Heckteil
- 6
- Stützverbindung,
Napfverbindung
- 7
- Quertraverse
- 8
- Hecktraverse
- 9
- Öffnung
- 10
- Achse
- 11
- Deichsel
- 12
- Aufbau,
Kastenaufbau
- 13
- Auszug,
Slide out
- 14
- Auszugschlitten
- 15
- Schlittenaufbau
- 16
- Schlittenrahmen
- 17
- Schlittenantrieb,
Zahnstangenantrieb
- 18
- Längsholm,
Tragschiene
- 19
- Anschlag
- 20
- Querholm
- 21
- Heckholm
- 22
- Führungsschiene
- 23
- Lagerung
- 24
- Tragrolle
- 25
- Führungsrolle
- 26
- Antriebsmotor
- 27
- Antriebsritzel
- 28
- Zahnstange
- 29
- Flanschplatte
- 30
- Zahnleiste
- 31
- Stützrolle
- 32
- Führungsrolle
- 33
- Führungsrolle
- 34
- Verstrebung
- 35
- Ausnehmung