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DE202009005772U1 - Fahrradanhänger mit verlängerbarer Ladefläche - Google Patents

Fahrradanhänger mit verlängerbarer Ladefläche Download PDF

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DE202009005772U1
DE202009005772U1 DE200920005772 DE202009005772U DE202009005772U1 DE 202009005772 U1 DE202009005772 U1 DE 202009005772U1 DE 200920005772 DE200920005772 DE 200920005772 DE 202009005772 U DE202009005772 U DE 202009005772U DE 202009005772 U1 DE202009005772 U1 DE 202009005772U1
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    • B62D63/00Motor vehicles or trailers not otherwise provided for
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Abstract

Fahrradanhänger mit verlängerbaren Ladefläche, einem Grundrahmen (1) und zwei mittig am Grundrahmen (1) auf einer Achse (7) angeordneten Rädern (8), dadurch gekennzeichnet, dass
– auf dem Grundrahmen (1) zwei gegenläufig verschiebbare gleichgroße Ausziehrahmen (2, 3) angeordnet sind, deren Auflageflächen (17) zusammen mindestens so groß wie eine Auflagefläche (16) des Grundrahmens (1) sind,
– unterhalb des Grundrahmens (1) mindestens zwei Umlenkrollen (14) mit senkrecht zum Grundrahmen (1) befestigten Achsen (24), mittig am vorderen und hinteren Ende des Grundrahmens (1) angeordnet sind und
– um die mindestens zwei Umlenkrollen (14) ein Endlosseil (15) gelegt ist, an dem an den Längszügen des Endlosseiles (15) über zwei Befestigungsbügel (23) diagonal wechselseitig in der Nähe der sich gegenüber liegenden Kanten der Auflageflächen (17) die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) befestigt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen variablen Fahrradanhänger mit einer Standardbreite und einer verlängerbaren Ladefläche.
  • [Stand der Technik]
  • Fahrradanhänger, dessen Ladefläche vergrößert werden kann, sind bekannt.
  • So ist aus der DE 89 00 686 U1 ein Fahrradanhänger mit nur einem Laufrad zu entnehmen, der über einen ausziehbaren Teleskopdoppelrohrrahmen mit einem anschließenden Lenkerrohr und einer kardanähnlichen Spezialkupplung einfach an das Sattelrohr eines Fahrrades zu befestigen ist. Durch die Verwendung nur eines Laufrades ist die Aufnahme von Lasten begrenzt.
  • Der Anhänger für Zweiräder nach der DE 295 11 526 U1 ist ausschließlich für den Transport von Windsurfeinrichtungen bestimmt und ausgelegt. Er ist nicht verlängerbar, dafür aber aus einzelnen Rohren schnell zusammensteckbar ausgeführt, so dass er zerlegt im Kofferraum eines Pkw Platz findet.
  • Die Erfindung DE 297 08 565 U1 betrifft einen Fahrrad-Anhänger, mit einem, zwei Räder aufweisenden Fahrgestell, das einen kastenförmigen Aufbau trägt, der eine auf dem Fahrgestell angebrachte, rechteckige Transport-Plattform und seitliche sowie vorn und hinten an der Transport-Plattform angebrachte Kastenwände aufweist. Die Transport-Plattform dieses Fahrrad-Anhängers ist durch eine schwenkbare und gegebenenfalls lösbare Anlenkung sämtlicher vier Kastenwände vergrößerbar.
  • Bei dieser Erfindung ist die Vergrößerung der Plattform durch die Höhe der Kastenwände begrenzt. Ein weiterer Nachteil besteht in der Belastbarkeit der horizontal umgelegten Kastenwände und der nicht verlängerbaren Anhängerdeichsel. Bei Abkappen nur der hinteren Kastenwand ist eine annähernd symmetrische Belastung der Anhängerachse nicht mehr gegeben.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fahrradanhänger mit verlängerbarer Ladefläche zu schaffen, der schnell an unterschiedliche Einsatzzwecke anpassbar, einfach im Aufbau und leicht handhabbar ist. Bei einer relativ hohen und gleichmäßigen Belastung der Ladeplattform soll die Anhängerachse möglichst symmetrisch belastet sein.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des 1. Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Fahrradanhänger mit verlängerbarer Ladefläche besteht aus einem Grundrahmen auf dem in Fahrtrichtung gegenläufig verschiebbar zwei ausziehbare Rahmenteile angeordnet sind. Der Grundrahmen bildet dabei eine Grundladefläche mit einer Länge a und einer Breite b und zwei auf Ausziehrahmen angeordnete Ladeflächen mit ungefähr gleicher Breite b und halber Länge a.
  • Ferner sind am Grundrahmen an einem Rahmenmittelteil über eine durchgehende oder auch geteilte Achse zwei Räder angeordnet. Außerdem ist zur Befestigung an einem Fahrrad an dem vorderen ausziehbaren Rahmen eine Anhängerkupplung angebracht.
  • An den Ausziehrahmen sind Mitnehmer angeordnet, die über ein Endlosseil diagonal wechselseitig miteinander verbunden sind, wobei das Endlosseil über mindestens zwei Umlenkrollen gelegt ist, die unter Querholmen des Grundrahmens angeordnet sind und in Fahrtrichtung gesehen die äußeren Enden der Grundladefläche bilden. Die Befestigung der Ausziehrahmen an dem Endlosseil erfolgt dabei derart, dass, wenn an einem Ausziehrahmen gezogen wird, automatisch sich der andere Ausziehrahmen in entgegengesetzter Richtung bewegt und gleichzeitig der Schwerpunkt der gesamten Ladefläche immer auf dem Rahmenmittelteil bzw. der Radachse lastet.
  • Die Befestigung der Mitnehmer erfolgt vorteilhaft über Bügel, die an den inneren Rahmenteilen der ausziehbaren Rahmen bzw. den innen liegenden Kanten der verschiebbaren Ladeflächen wechselseitig mit den Längszügen des Endlosseiles verbunden sind.
  • Auch ist die Anordnung von vier Umlenkrollen denkbar, die unter der Grundladefläche die Ecken eines Rechteckes bilden.
  • Für eine sichere Parallelführung der ausziehbaren Rahmen werden zwei Endlosseile verwendet, die über auf einer Achse angeordneten Doppelrollen laufen. Die Mitnehmer sind dann diagonal wechselseitig mit dem einen Seil und über Kreuz diagonal wechselseitig mit dem anderen Seil verbunden.
  • Ferner ist es zur Erhöhung der Stabilität und um ein vertikales Verkanten zu reduzieren zweckmäßig, die ausziehbaren Rahmen mit Führungsholmen auszustatten, die im ausgezogenen Zustand der ausziehbaren Rahmen bis über das Rahmenmittelteil des Grundrahmens reichen und dort aneinander vorbeilaufen.
  • Dadurch, dass über dem Grundrahmen und über den Führungsholmen eine Abdeckplatte als Ladefläche angeordnet ist, werden die Führungsholme unter der Abdeckplatte geführt. Auch die ausziehbaren Rahmen werden zusammen mit ihren Abdeckplatten unter die Abdeckplatte des Grundrahmens geschoben.
  • Um eine möglichst leichte Konstruktion des Fahrradanhängers bei großer Lastaufnahme zu gewährleisten, werden Stützseile verwendet, die beidseitig am Anhänger die äußeren Enden der ausziehbaren Rahmen im ausgezogenen Zustand miteinander verbinden und im Bereich der Radachsen jeweils über einen Stützmast geführt sind.
  • [Beispiele]
  • An Hand von Zeichnungen werden an einem Ausführungsbeispiel Aufbau und Wirkungsweise der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Fahrradanhänger mit verlängerter Ladefläche in räumlicher Darstellung schräg von unten gesehen,
  • 2 den Fahrradanhänger gemäß 1 in einer Draufsicht mit eingezogenen Ausziehrahmen,
  • 3 der Fahrradanhänger gemäß 1 in einer Seitenansicht.
  • In 1 bis 3 ist eine bevorzugte Variante des Fahrradanhängers mit verlängerbarer Ladefläche dargestellt. Er besteht aus einem Grundrahmen 1 an dem symmetrisch in der Mitte in einem Rahmenmittelteil 6 eine Achse 7 zur Aufnahme eines Radpaares 8 angeordnet ist. An dem Grundrahmen 1 sind in Fahrtrichtung gesehen nach vorn und nach hinten zwei Ausziehrahmen 2, 3 angeordnet. 2 zeigt den Rahmenaufbau des Fahrradanhängers in der Draufsicht von unten mit eingezogenen Ausziehrahmen 2, 3 und 3 den Rahmenaufbau in einer Seitenansicht mit ausgezogenen Ausziehrahmen 2, 3.
  • Auf dem Grundrahmen 1 sind die Rahmen 2, 3 zweier ausziehbarer Plattformen 17, jeweils bestehend aus einem Querholm 10 bzw. 11 und zwei Längsholmen 12, aufgelegt. Der Querholm 10 ist dem vorderen Ausziehrahmen 2 zugeordnet und der Querholm 11 dem hinteren Ausziehrahmen 3. Der Querholm 11 ist gleichzeitig als ein Anschlagblech für den hinteren Ausziehrahmen 3 ausgebildet, an dem Rückleuchten, Katzenaugen und Ähnliches befestigt werden kann. In den Zeichnungen 1 und 3 befinden sich die Ausziehrahmen 2, 3 in einer maximal ausgezogenen Position und in 2 in einer eingezogenen Position.
  • Der Grundrahmen 1 besteht in Fahrtrichtung gesehen aus zwei Längsholmen 4 und zwei Querholmen 5, wobei die beiden Ausziehrahmen 2, 3 auf den Querholmen 5 aufliegen und an den nach oben erhöhten Längsholmen 4 mit ihren Längsholmen 12 geführt werden. Ferner sind in Höhe der Querholme 5 an den Längsholmen 4 Führungsschienen 13 angeordnet.
  • Zur Gewährleistung einer hohen vertikalen Stabilität der Ausziehrahmen 2 und 3 im ausgezogenen Zustand sind innerhalb der Rahmen 2, 3 parallel zu den Längsholmen 12 jeweils zwei Führungsholme 9 ausgehend von den jeweils äußeren Querholmen 10, 11 der Rahmen 2, 3 angeordnet. Die Führungsholme 9 besitzen eine Länge, dass sie im ausgezogenen Zustand der Ausziehrahmen 2, 3 auf dem Rahmenmittelteil 6 aufliegen und dort aneinander vorbei gleiten. Außerdem sind die Führungsholme 9 an ihren freien Enden mit Anschlägen gegen den Rahmenmittelteil 6 ausgestattet, um ein völliges Herausziehen zu verhindern.
  • Für ein gleichsinniges Herausziehen beider Ausziehrahmen 2 und 3 und um zu gewährleisten, dass sich die Radachse 7 bei einer beliebigen Ausziehstellung der Rahmen 2, 3 in der Mitte des Anhängers befindet, ist unterhalb des Grundrah mens 1 mindestens ein über Umlenkrollen 14 geführtes Endlosseil 15 angeordnet. Die Umlenkrollen 14 sind unterhalb des Grundrahmens 1 an den Querholmen 5 befestigt.
  • In dem Ausführungsbeispiel sind vier Umlenkrollen 14 angeordnet, die die Ecken eines Rechteckes bilden. Dadurch, dass das Endlosseil 15 an seinen Längszügen wechselseitig an den Führungsholmen 9 mit dem vorderen Ausziehrahmen 2 und dem hinterem Ausziehrahmen 3 über Befestigungsbügel 23 verbunden ist, wird beim Bewegen eines der beiden Ausziehrahmen 2 oder 3 der jeweils andere Rahmen 2 oder 3 automatisch im gleichen Verhältnis mit bewegt. Um ein Verkanten der Ausziehrahmen 2, 3 zu vermeiden, werden, wie in 1 bis 3 dargestellt, zwei Endlosseile 15 übereinander verwendet, wobei die Umlenkrollen 14 als Doppelrollen auf einer Achse 24 ausgebildet sind.
  • In einer Detailansicht A (1) ist eine Doppel-Umlenkrolle 14 und die Befestigung der Führungsholme 9 mit den Endlosseilen 14 deutlicher zu erkennen. Die Umlenkrollen 14 sind mit einer Achse 24 über ein Lagerblech an den Querholmen 5 des Grundrahmens 1 befestigt, während die Führungsholme 9 der ausziehbaren Rahmen 2, 3 über Befestigungsbügel 23 mit den Endlosseilen 15 verbunden sind.
  • Zur Bildung einer Ladefläche werden der Grundrahmen 1 und die Ausziehrahmen 2, 3, wie in 1 und 3 zu sehen, mit Auflageplatten 16, 17 zur Bildung einer gemeinsamen Ladeplattform ausgerüstet. Die Auflageplatte 16 des Grundrahmens 1 dient gleichzeitig der Abdeckung des Ausziehmechanismus und verhindert ein Abkanten der ausziehbaren Plattformen 2, 3 durch Führung der Führungsholme 9 unter der Auflageplatte 16.
  • Um eine möglichst leichte Konstruktion der Rahmenteile 1, 2, 3 des Anhängers trotz großer Lastaufnahme zu gewährleisten, werden zusätzlich Stützseile 18 verwendet. Für die Stützseile 18 sind in der Nähe der Radachsen 7 Steckbuchsen 19 beidseitig an den Längsholmen 4 des Grundrahmens 1 zum Einstecken von Stützen 20 angeordnet, über die, die an den Enden der beiden ausziehbaren Rahmen 2, 3 befestigten Stützseile 18 geführt werden.
  • Ferner ist an dem Ausziehrahmen 2 eine Deichsel 21 mit einer Anhängerkupplung 22 zur Kopplung an ein Fahrrad angedeutet.
  • Für eine bessere Führung der Führungsholme 9 und zum Ausgleich der Dicke der Auflageplatten 17 der Ausziehrahmen 2, 3 ist es zweckmäßig, in der Mitte und unterhalb der Auflageplatte 16 des Grundrahmens 1 parallel zum Rahmenmittelteil 6 eine Gleitblechleiste einzufügen.
  • 1
    Grundrahmen
    2
    vorderer Ausziehrahmen
    3
    hinterer Ausziehrahmen
    4
    Längsholme Grundrahmen
    5
    Querholme Grundrahmen
    6
    Rahmenmittelteil
    7
    Radachse
    8
    Räder
    9
    Führungsholme
    10
    Querholm des vorderen Ausziehrahmens
    11
    Querholm des hinteren Ausziehrahmens
    12
    Längsholme der ausziehbaren Rahmen
    13
    Führungsschienen
    14
    Umlenkrollen
    15
    Endlosseil
    16
    Auflageplatte Grundrahmen
    17
    Auflageplatte Ausziehrahmen
    18
    Stützseile
    19
    Steckbuchsen
    20
    Stützen
    21
    Deichsel
    22
    Anhängerkupplung
    23
    Befestigungsbügel Seil
    24
    Achse Umlenkrolle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8900686 U1 [0003]
    • - DE 29511526 U1 [0004]
    • - DE 29708565 U1 [0005]

Claims (14)

  1. Fahrradanhänger mit verlängerbaren Ladefläche, einem Grundrahmen (1) und zwei mittig am Grundrahmen (1) auf einer Achse (7) angeordneten Rädern (8), dadurch gekennzeichnet, dass – auf dem Grundrahmen (1) zwei gegenläufig verschiebbare gleichgroße Ausziehrahmen (2, 3) angeordnet sind, deren Auflageflächen (17) zusammen mindestens so groß wie eine Auflagefläche (16) des Grundrahmens (1) sind, – unterhalb des Grundrahmens (1) mindestens zwei Umlenkrollen (14) mit senkrecht zum Grundrahmen (1) befestigten Achsen (24), mittig am vorderen und hinteren Ende des Grundrahmens (1) angeordnet sind und – um die mindestens zwei Umlenkrollen (14) ein Endlosseil (15) gelegt ist, an dem an den Längszügen des Endlosseiles (15) über zwei Befestigungsbügel (23) diagonal wechselseitig in der Nähe der sich gegenüber liegenden Kanten der Auflageflächen (17) die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) befestigt sind.
  2. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) aus mindestens zwei Längsholmen (4) und mindestens zwei Querholmen (5) besteht.
  3. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausziehrahmen (2, 3) aus mindestens einem Querholm (10, 11) und zwei Längsholmen (4) besteht.
  4. Fahrradanhänger nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) an den Längsholmen (4) des Grundrahmens (1) und auf an den Längsholmen (4) befestigten Führungsschienen (13) geführt sind.
  5. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme der Achse (7) bzw. für das Anbringen von Achsstümpfen im Grundrahmen (1) ein Rahmenmittelteil (6) angeordnet ist.
  6. Fahrradanhänger nach Anspruch 1 bis 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Ausziehrahmen (2, 3) parallel zu den Längsholmen (12) jeweils zwei Führungsholme (9) ausgehend von den jeweils äußeren Querholmen (10, 11) der Ausziehrahmen (2, 3) angeordnet sind und die Führungsholme (9) eine Länge besitzen, dass sie im ausgezogenen Zustand der Ausziehrahmen (2, 3) auf dem Rahmenmittelteil (6) aufliegen und dort aneinander vorbei gleiten.
  7. Fahrradanhänger nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) mit den Führungsholmen (9) durch die Auflageplatte (16) des Grundrahmens (1) gegen ein vertikales Verkanten gesichert sind.
  8. Fahrradanhänger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsholme (9) an dem Rahmenmittelteil (6) einen Anschlag besitzen.
  9. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vier Umlenkrollen (14) angeordnet sind, die die Ecken eines Rechteckes bilden.
  10. Fahrradanhänger nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Endlosseile (15) übereinander angeordnet sind, wobei die Umlenkrollen (14) auf der Achse (24) als Doppelrollen ausgebildet sind und zwei Befestigungsbügel (23) diagonal wechselseitig an den Führungsholmen (9) eines verschiebbaren Ausziehrahmens (2) mit dem einen Seil (15) und über Kreuz zwei Befestigungsbügel (23) an den Führungsholmen (9) des anderen verschiebbaren Rahmens (3) diagonal wechselseitig mit dem anderen Seil (15) verbunden sind.
  11. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) in mehreren Ausziehstellungen arretierbar sind.
  12. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundrahmen (1) beidseitig in der Nähe der Radachse (7) Steckbuchsen (19) für Stützmaste (20) angeordnet sind, über die Stützseile (18) gespannt sind, die mit den beiden äußeren Enden der Ausziehrahmen (2, 3) verbunden sind.
  13. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Ausziehrahmen (2, 3) jeweils nach außen mit Seitenwänden ausgerüstet sind.
  14. Fahrradanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundrahmen (1) verlängerbare Seitenwände angeordnet sind.
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