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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere einen Fahrzeuganhänger, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruches.
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Ein solches Fahrzeug ist aus der
US 2002/0171255 A1 bekannt. Das Fahrzeug hat ein Fahrgestell mit einem Aufbau und besitzt einen seitlichen Auszug, welcher. aus einem beweglichen Auszugschlitten mit einem Schlittenantrieb besteht. Das Fahrzeug ist als Freizeitmobil oder Wohnwagen ausgebildet, wobei auf dem Auszugschlitten ein Kabinenteil, zum Beispiel eine Schlafkoje, angeordnet ist und nach hinten zur Vergrößerung des verfügbaren Wageninnenraums bei Bedarf im Stand ausgezogen werden kann. Der Auszugschlitten ist mit einem eigenen Gestell auf dem Fahrgestell aufgebaut und befindet sich unter dem Kabinenboden. Dies vergrößert einerseits in unerwünschter Weise die Bauhöhe des Fahrzeuges und erhöht außerdem das Gewicht. Insbesondere für Fahrzeuganhänger, wie Wohnwagen oder dergleichen, ist jedoch ein möglichst geringes Gewicht von Fahrgestell und anderen Funktionskomponenten wichtig, um eine hohe Zuladung und gewichtsmäßige Freiräume für den Aufbau und dessen Ausstattung zu haben. Der Auszugschlitten hat zudem eine offene und relativ wenig formstabile U-Form, die zum Verkanten bei der Auszugsbewegung neigt und zu einer bau- und gewichtsaufwändigen Zahnstangensynchronisation zusätzlich zum Schlittenantrieb zwingt.
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Ein anderer Auszug ist aus der
US 5,237,782 A bekannt. Dieser Auszug lässt sich an der Seitenwand des Wohnwagens herausziehen und ist von Baugröße, Gewicht und Bauaufwand ähnlich nachteilig wie der eingangs genannte Stand der Technik.
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Die
DE 1 988 891 U zeigt einen Sattelauflieger für den Containertransport, der ein Fahrgestell mit einem Heckauszug aufweist. Die Längsträger des Ausziehrahmens sind in den Längsträgern des Fahrgestells verschieblich geführt. Der Ausziehrahmen wird in der ausgezogenen und der eingeschobenen Endstellung über Arretierpunkte mit dem Hauptrahmen verbunden und ist dazwischen mit seinen Auszug-Längsträgern nur lose in die Fahrgestell-Längsträger eingesteckt und dort verschiebbar geführt.
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Die
DE 24 37 676 C2 offenbart ein Schwerlastfahrzeug mit einer heckseitigen ausfahrbaren Zusatzachse, die als Schleppachse ohne Aufbau ausgebildet ist und die zur besseren Lastabstützung und Verteilung der Radlasten dient. Hierfür ist ein Anhängerrahmen mit einem Anhängerradsatz vorhanden. Der Anhängerrahmen ist in einem Paar von Gleitschienen oder Führungen gelagert, die fest auf den Längsträgern des Fahrzeugchassis befestigt sind. Der Anhängerrahmen ist in der Auszugstellung durch den Anhängerradsatz abgestützt und hat eine offene Rahmenform.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeug mit einem besseren Auszug aufzuzeigen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch. Die beanspruchte neue Ausbildung und Anordnung des Schlittenrahmens hat den Vorteil einer hohen Formstabilität und einer trotzdem geringen Baugröße. Auch das Gewicht des Schlittenrahmens lässt sich minimieren. Durch die Führung und Abstützung in Längsträgern des Fahrgestells bedarf es keiner zusätzlichen Gestellkonstruktion, was ebenfalls Platz und Gewicht spart. Der zur Verfügung stehende Bauraum im Fahrgestellbereich kann zudem optimal ausgenutzt werden.
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Diese Vorteile sind vor allem bei Fahrzeuganhängern bedeutsam, weil hier ein möglichst niedriges Gewicht des Fahrgestells und seiner Komponenten zu Gunsten des Aufbaus und einer höheren Nutzlast im Vordergrund steht.
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Der Auszug hat durch die beanspruchte Gestaltung den Vorteil, dass er sich an konventionelle Fahrgestelle bequem anbauen und auch nachrüsten lässt. Hierzu brauchen nur die konventionellen Heckteile der Längsträger gegen stabilere Heckteile mit der Schlittenlagerung ausgetauscht zu werden. Dies minimiert den Bau-, Montage- und Kostenaufwand.
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An Stelle der im Stand der Technik üblichen Teleskopführungen für die Arme des Auszugsschlittens wird bei der beanspruchten Ausführungsform der komplette Schlittenrahmen bei der Auszugsbewegung vor und zurück bewegt. Ein Verkanten ist durch diese Gestaltung ausgeschlossen, wobei auch die beanspruchte Lagerung zu diesem vorteilhaften Effekt beiträgt. Günstig ist hierbei auch die geschützte Unterbringung der Lagerungskomponenten und der Lagerkontakt im Inneren von C-förmigen Tragschienen.
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Der Schlittenantrieb kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein und dank der geschlossenen Form des Schlittenrahmens kann der Antrieb relativ einfach ausgeführt sein und braucht keine zusätzlichen Synchronisierungsmaßnahmen. Er kann zentral am Schlittenrahmen angreifen. Der bevorzugte Zahnstangenantrieb hat den Vorteil einer hohen Robustheit in Verbindung mit einer günstigen Antriebskinematik. Der Auszug kann schnell mit einer weichen Bewegung vor und zurück gefahren werden. Der Zahnstangenantrieb ist zudem unempfindlich gegen belastungsabhängige Verformungen des Auszugs. Ähnliche Vorteile ergeben sich auch für eine Antriebsvariante mit Seil- oder Riementrieb.
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In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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1: einen Fahrzeuganhänger mit einem Aufbau und einem heckseitigen Auszug,
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2: eine perspektivische Ansicht des Auszugs und seiner Komponenten,
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3: eine Draufsicht auf die Unterseite des Auszugs und
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4: eine perspektivische und vergrößerte Darstellung des Schlittenantriebes.
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1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht ein Fahrzeug (
1), das hier als Fahrzeuganhänger ausgebildet ist, der ein Fahrgestell (
2) mit einer starren Deichsel (
11), z. B. einer V- oder Rohrdeichsel, und einer frontseitigen Anhängerkupplung aufweist. Das Fahrgestell (
2) besitzt u. a. zwei mit der Deichsel (
11) verbundene Längsträger (
3), die ein oder mehrere Achsen (
10) halten und sich jeweils in ein Vorderteil (
4) und in ein Heckteil (
5) unterteilen, welche aneinander lösbar mittels einer Stützverbindung (
6) befestigt sind. Die Stützverbindung ist vorzugsweise als mehrfache formschlüssige Napfverbindung mit kreisrunder oder länglicher Form und Verbindungsschrauben ausgebildet. Sie kann z. B. eine Ausgestaltung entsprechend der
DE 27 02 243 C2 oder der
DE 201 10 408 U1 haben.
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Das Fahrgestell (2) trägt einen Aufbau (12), der von beliebiger Art und Ausgestaltung sein kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Kastenaufbau, wobei der Fahrzeuganhänger (1) z. B. als Wohnwagen bzw.
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Caravan oder als Verkaufswagen ausgebildet ist. Alternativ kann der Aufbau (12) auch eine Ladepritsche oder dergleichen sein.
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In einer weiteren nicht dargestellten Abwandlung kann das Fahrzeug (1) ein Kraftfahrzeug mit eigenem Antrieb, z. B. ein Freizeitmobil, ein Wohnmobil oder ein Nutzfahrzeug mit einem entsprechenden Aufbau (12) sein. Ein solches Kraftfahrzeug (1) kann ein ähnliches Fahrgestell (2) mit entsprechenden geteilten (4, 5) Längsträgern (3) aufweisen. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf alle Arten der genannten Fahrzeuge (1).
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Das Kraftfahrzeug (1) bzw. der Fahrzeuganhänger (1) hat am Heck einen in Fahrzeuglängsrichtung beweglichen Auszug (13). Dieser besteht aus einem beweglichen Auszugschlitten (14) mit einem darauf angeordneten Schlittenaufbau (15), der in geeigneter Weise beweglich mit dem Fahrzeugaufbau (12) verbunden ist. Der Auszug (13) lässt sich in Ruhestellung des Fahrzeugs oder Fahrzeuganhängers (1) ausziehen, wobei durch den Schlittenaufbau (15), der z. B. ein Kabinenteil ist, der nutzbare Innenraum des Fahrzeugaufbaus (12) vergrößert wird. Beim dargestellten Wohnwagen kann der Schlittenaufbau (15) z. B. eine Schlafkabine mit einem entsprechend beweglich gelagerten Bett sein. In der Variante eines Verkaufswagens kann es sich um eine ausfahrbare Verkaufstheke handeln. Bei einem Pritschenaufbau kann der Schlittenaufbau (15) eine Pritschenverlängerung bilden. Für den Fahrbetrieb wird der Auszug (13) wieder eingefahren und ggf. in der Ruhestellung verriegelt. Die Ausfahrlänge des Auszugs (13) kann variieren und bewegt sich beispielsweise im Bereich zwischen 0,5 und 1 m.
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Der Auszug (13) ist in 2 bis 4 im einzelnen dargestellt. Der Auszugschlitten (14) weist einen geschlossenen Schlittenrahmen (16) mit zwei parallelen Längsholmen (18) und zwei ebenfalls zueinander parallelen Querholmen (20, 21) auf. Die Querholme (20, 21) sind vorzugsweise an den Enden der Längsholme (18) befestigt, wodurch sich ein im wesentlichen rechteckiger Schlittenrahmen (16) ergibt. Die Eckverbindung vom vorderen Querholm (20) mit den Längsholmen (18) kann durch Verstrebungen (34) ausgesteift sein.
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Der Schlittenrahmen (16) ist in den Längsträgern (3) des Fahrgestells (2) mittels einer Lagerung (23) längsbeweglich geführt und abgestützt. Die Lagerung (23) greift an den Längsholmen (18) an, die zu diesem Zweck vorzugsweise als im Querschnitt als C-förmige Tragschienen ausgebildet sind, bei denen der Schlitz sich jeweils an der Holmaußenseite befindet. Die Längsholme (18) sind im Heckteil (5) und ggf. auch bereichsweise im Vorderteil (4) der Längsträger (3) aufgenommen und bewegen sich beim Aus- und Einfahren in oder an den Längsträgern (3) entlang. Die Längsträger (3) haben vorzugsweise ebenfalls im Querschnitt eine U- oder C-Form. Die Bauhöhen der Längsträgerstege und der Tragholme (18) sind entsprechend aufeinander abgestimmt. Die Heckteile (5) sind am rückwärtigen Ende durch eine Hecktraverse (8) miteinander verbunden, welche Öffnungen (9) für den Durchtritt der Längsholme (18) und von Komponenten des nachfolgend näher beschriebenen Schlittenantriebs (17) aufweist.
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Der vordere Querholm (20) des Schlittenrahmens (16) befindet sich im Innenbereich des Fahrgestells (2). Der am rückwärtigen Ende der Längsholme (18) angeordnete Querholm (21) ist als Heckholm ausgebildet und kann seitlich überstehen. In eingefahrener Position schließt er dicht an die Hecktraverse (8) an.
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Wie 2 verdeutlicht, kann zur Querversteifung des Fahrgestells (2) am rückwärtigen Ende der Vorderteile (4) der Längsträger (3) eine Quertraverse (7) eingezogen sein.
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An dieser Quertraverse (7) und der Hecktraverse (8) kann eine nachfolgend näher beschriebene Führungsschiene (22) für den Schlittenantrieb (17) befestigt sein. Der vordere Querholm (20) des Schlittenrahmens (16) kann im mittleren Bereich eine Ausnehmung (35) besitzen, um sich bei der Ein- und Ausfahrbewegung relativ zu dieser stationären Führungsschiene (22) bewegen zu können.
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Die Lagerung (23) ist als mehrfache Rollenlagerung ausgebildet. Sie besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus zwei in Längsrichtung beabstandeten Tragrollen (24) mit horizontaler Drehachse und zwei dazwischen angeordneten und ebenfalls in Längsrichtung beabstandeten seitlichen Führungsrollen (25) mit vertikaler Drehachse. Die Trag- und Führungsrollen (24, 25) sind mit geeigneten Beschlägen an den Längsträgern (3) des Fahrgestells und vorzugsweise am Heckteil (5) angeordnet. Die Trag- und Führungsrollen (24, 25) greifen mit ihren Achsen durch den seitlichen Schlitz in den inneren Hohlraum der Tragschienen (18), die mit ihrer Oberseite auf den Tragrollen (24) abgestützt sind und mit ihre Innenseite an den Führungsrollen (25) geführt sind. Die Trag- und Führungsrollen (24, 25) sind frei drehbar gelagert und bestehen aus einem geeigneten Material, z. B. aus einem auf Druck belastbaren Kunststoffmaterial. In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform können weitere Trag- und Führungsrollen (24, 25) vorhanden sein, die z. B. mit der innen liegenden Unterseite der Tragschienen (18) bzw. an den C-Flanschen der Tragschienen (18) angreifen. Die an beiden Heckteilen (5) angeordneten Lagerungen (23) führt in der in 3 gezeigten Weise den Schlittenrahmen (16) bei der Ein- und Ausfahrbewegung verkantungsfrei und sicher. Über die beidseitigen Führungsrollen (25) erfolgt eine Zentrierung des Schlittenrahmens (16).
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Der in 3 und 4 näher dargestellte Schlittenantrieb (17) ist z. B. als Zahnstangenantrieb ausgebildet. Er besteht aus einem vorzugsweise elektrischen Antriebsmotor (26) mit einem Antriebsritzel (27) und einem ggf. zwischengeschalteten Getriebe und aus einer Zahnstange (28), die ihrerseits vorzugsweise eine Flanschplatte (29) mit einer schmaleren und zentrisch darauf fest angeordneten Zahnleiste (30) aufweist. Das Antriebsritzel (27) kämmt mit der Zahnleiste (30). Die Zahnstange (28) erstreckt sich mittig und parallel zwischen den Längsholmen bzw. Tragschienen (18) und ist am rückwärtigen Ende mit dem Schlittenrahmen (16), vorzugsweise über den Heckholm (21) verbunden. Die Zahnstange (28) bewegt sich längs der fluchtend angeordneten Führungsschiene (22) und liegt an dieser mit einer am vorderen Ende der Zahnstange (28) angeordneten, frei drehbaren Stützrolle (31) an. Die Flanschplatte (29) und die Führungsschiene (22) können im Querschnitt eine U-Form mit schmalen, abgewinkelten Längsrändern haben und dadurch formschlüssig in Längsrichtung aneinander geführt sein.
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In einer nicht dargestellten Variante kann der Schlittenantrieb (17) als vorzugsweise ebenfalls mittig angeordneter Seil- oder Riemenantrieb mit einem umlaufenden flexiblen Zugmittel, z. B. einem Seil, einer Kette oder einem glatten oder gezahnten Riemen, ausgebildet sein. Das Zugmittel ist z. B. über Umlenkrollen an Quertraversen (7, 8) des Fahrgestells (2) in einer geschlossenen Schleife geführt und am hinteren Querholm (20) des Schlittenrahmens (16) befestigt. Der beidseitige Antrieb zum Ein- und Auszug erfolgt über einen z. B. elektrischen Antriebsmotor an einer der Quertraversen mit einem geeigneten Übertragungsmittel, z. B. Seilscheiben, Zahnrädern, Wickelwalze mit mehreren Seilumschlingungen oder dgl.. Die vorerwähnte Führungsschiene (22) nebst Flanschplatte (29) und Stützrolle (31) kann beibehalten werden und zur Abdeckung bzw. zum Schutz des Zugmittels Verwendung finden.
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Wie 2 verdeutlicht, ist der Schlittenantrieb (17) vorzugsweise hängend an der Unterseite des Auszugs (13) angeordnet. Die Zahnleiste (30) weist hierbei nach unten. Ein an der Unterseite des Fahrgestells (2) angeordnete Abdeckung (nicht dargestellt) bietet Schutz gegen Verschmutzung und andere Umwelteinflüsse. Zur Sicherung und zur Führung des Verzahnungseingriffs besitzt der Zahnstangenantrieb (17) zwei Führungsrollenpaare (32, 33), die in Längsrichtung vor und hinter dem Antriebsritzel (27) angeordnet sind. Die Führungsrollenpaare (32, 33) und das Antriebsritzel (27) sowie der Antriebsmotor (26) sind hierbei an entsprechend abgekanteten Lagerflanschen der Führungsschiene (22) gelagert. Die beiden Rollen jedes Führungsrollenpaares (32, 33) sind beidseits der Zahnleiste (30) angeordnet und können diese ggf. zusätzlich in Querrichtung führen. Diese Anordnung und Führung kann mit entsprechender Anpassung auch bei einem Seil- oder Riementrieb eingesetzt werden.
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Die Rollen stehen mit den seitlich an der Zahnleiste (30) überstehenden Führungsflächen der Flanschplatte (29) im Eingriff. Durch die hängende Anordnung stützen die Führungsrollenpaare (32, 33) die Zahnstange (28) ab und verhindern ein Kippen oder Verkanten der Zahnstange (28) bei der Fahrbewegung. Die Führungsrollenpaare (32, 33) sorgen bei allen Belastungssituationen für einen gleichen und sicheren Verzahnungseingriff. Durch die mit Abstand angeordnete Stützrolle (31) rollt die Zahnstange (28) an der Unterseite der Führungsschiene (22) entlang. Zur Erhöhung der Steifigkeit kann die Zahnstange (28) an ihrem vorderen Ende mit dem Querholm (20) verbunden sein.
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2 verdeutlicht die Einzelteile des Auszugs (13), zu dessen Lieferumfang außer dem Schlittenrahmen (16), dem Schlittenantrieb (27), der Lagerung (23) mit den Heckteilen (5) auch die Quertraverse (7) nebst der Führungsschiene (22) gehören kann. Der Auszug (13) lässt sich bei dieser Ausgestaltung an vorhandenen und konventionellen Fahrzeugen (1) und Fahrgestellen (2) nachrüsten. Hierzu brauchen nur die konventionellen Heckteile entfernt und gegen die angepassten Heckteile (5) getauscht werden, die mit der Lagerung (23) versehen und zudem zur Aufnahme der Zusatzlasten des Auszugs (13) verstärkt sind. Die Stützverbindung (6) ist vorzugsweise die ohnehin vorhandene Napfverbindung. Dadurch bedarf es keines zusätzlichen Befestigungsmittel und keiner zusätzlichen und die Fahrgestellstabilität schwächenden Befestigungsöffnungen. Dies führt zu einer Reduzierung der Teilevielfalt und hat Vorteile bei der Lagerhalterung. Außerdem ist durch die Integration des Auszugschlittens (14) in die Längsträger (3) kein zusätzlicher Bau- und Bewegungsraum erforderlich. Andererseits kann der Nutzraum für den Schlittenaufbau (15) optimal ausgenutzt werden.
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Beim Auszug (13) ist vorzugsweise der Schlittenantrieb (17) von den tragenden und führenden Einheiten an den Längsträgern (3) getrennt. Dies ermöglicht eine Vereinfachung der Bauteile und bietet Einsparmöglichkeiten beim Motor (26) und der Führungseinrichtung. Der Schlittenantrieb (17) dient nur zum Schieben des selbstständig geführten Auszugschlittens (14) und nimmt keine Schlittenkräfte auf. Der Schlittenantrieb (17) hat vorzugsweise auch keine tragende Funktion.
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Zur Abstützung des Auszugs (13) in der ausgefahrenen Stellung können Zusatzmaßnahmen vorhanden sein, die in der gezeigten Ausführungsform nicht dargestellt sind. Hierfür können beispielsweise zusätzliche Schwenk- oder Teleskopstützen an den Heckteilen (5) und/oder auch am Heckholm (21) vorhanden und beispielsweise außenseitig angeflanscht sein. Diese Stützen können manuell betätigt sein. In der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um motorisch und vorzugsweise um elektromotorisch angetriebene Einheiten.
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Die Energieversorgung des Antriebsmotors (26) und der evtl. Heckstützenantriebe erfolgt vorzugsweise über die Fahrzeugbatterie oder eine andere fahrzeugeigene Energiequelle. Alternativ kann eine externe Energieversorgung vorhanden sein. Der Schlittenantrieb (17) und ggf. die Heckstützenantriebe sind mit einer geeigneten Steuerung verbunden und können eine Fernbedienung haben. Über die Steuerung können ferner Zusatzantriebe für Verriegelungen, Dichtmittel, Stellmittel von Einbauteilen im Aufbau (12) oder dgl. betätigt werden, die einen vollautomatischen gesicherten Ablauf beim Ein- und Ausfahren des Auszugs (13) ermöglichen.
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Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Dies betrifft einerseits die Einzelgestaltung des Schlittenrahmens (16) und seiner Komponenten nebst der Lagerung (23). Auch die gezeigte und für Nachrüstzwecke besonders geeignete Aufteilung der Längsträger (3) in Vorder- und Heckteil (4, 5) ist nicht unbedingt erforderlich. Die Längsträger (3) können einteilig sein. Variabel ist ferner der Schlittenantrieb (17), der z. B. alternativ als Spindelantrieb, als pneumatischer oder hydraulischer Antrieb mit Zylinder oder dgl. ausgestaltet sein kann. Der bevorzugte Zahnstangenantrieb hat hierbei allerdings Vorteile, weil er schneller und direkter ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug, Fahrzeuganhänger
- 2
- Fahrgestell
- 3
- Längsträger
- 4
- Vorderteil
- 5
- Heckteil
- 6
- Stützverbindung, Napfverbindung
- 7
- Quertraverse
- 8
- Hecktraverse
- 9
- Öffnung
- 10
- Achse
- 11
- Deichsel
- 12
- Aufbau
- 13
- Auszug, Slide out
- 14
- Auszugschlitten
- 15
- Schlittenaufbau
- 16
- Schlittenrahmen
- 17
- Schlittenantrieb, Zahnstangenantrieb
- 18
- Längsholm, Tragschiene
- 19
- Anschlag
- 20
- Querholm
- 21
- Heckholm
- 22
- Führungsschiene
- 23
- Lagerung
- 24
- Tragrolle
- 25
- Führungsrolle
- 26
- Antriebsmotor
- 27
- Antriebsritzel
- 28
- Zahnstange
- 29
- Flanschplatte
- 30
- Zahnleiste
- 31
- Stützrolle
- 32
- Führungsrolle
- 33
- Führungsrolle
- 34
- Verstrebung
- 35
- Ausnehmung