DE20310437U1 - Verschluß für Getränkezapfhähne - Google Patents
Verschluß für GetränkezapfhähneInfo
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Description
(19 043;
Die Neuerung betrifft einen Verschluß für Getränkezapfhähne, die in der Regel zu mehreren zusammengefaßt an Gaststättenbzw. Restaurantausschanktheken installiert sind.
Soweit bekannt, werden die Zapfstellen nach Beendigung der Ausschankzeiten und einer in der Regel vorgenommenen äußeren Reinigung bis zur Wiederinbetriebnahme am nächsten Tag offenbleibend sich selbst überlassen. Es wurde nun insbesondere während warmer Jahreszeiten beobachtet, daß vom Getränkegeruch unvermeidbar insbsondere kleine Fliegen angezogen werden, die insbesondere nach Beendigung des Zapfbetriebes Gelegenheit finden, auch in das Innere der Zapf hähne zu gelangen, dort auch häufig verbleiben und bei Wiederinbetriebnahme der Zapfhähne mit ausgespült werden, was, wenn dies unbemerkt bleibt, zu Beanstandungen führen kann. Abgesehen von diesem Mißstand, besteht natürlich für solche über längere Zeit offen stehende und nicht durchspülte Zapfhähne grundsätzlich die Gefahr einer Verkeimungszunähme.
Der Neuerung liegt, von dieser Situation ausgehend, die Aufgabe zugrunde, dafür zu sorgen, mit einfachen Mitteln diesem Mißstand entgegenzuwirken.
Gelöst ist diese Aufgabe nach der Neuerung auf einfache Weise mit einem Zapfhahnverschluß, der in Form einer auf das zylindrische oder auch schwach konische Zapfhahnende unter Spannung aufschiebbaren, topfartigen Hülse ausgebildet ist.
Unter Spannung aufschiebbar ist dabei so zu verstehen, daß der Hülseninnendurchmesser in Bezug auf den Außenumfang des Zapfhahnes einerseits ein ausreichende Untermaß haben muß, damit dieser an der glatt polierten und häufig auch feuchtbeschlagenen Umfangsfläche des Hahnes überhaupt dauerhafr haften bleibt, und andererseits muß die Hülse eine gewisse Elastizität haben, um aufgeschoben werden zu können. Zu beachten ist dabei außserdem, daß ein derartiger Zapfhahnverschluß einer Dauerbelastung insoweit unterliegt, als dieser täglich abgezogen und wieder aufgeschoben werden muß.
Als konkrete und bevorzugte Ausführungsform kommt deshalb eine solche in Betracht, bei der die Hülse aus korrosionsfestem Metall, vorzugsweise Edelstahl gebildet und diese möglichst dünnwandig zu haltende Hülse im inneren, oberen Öffnungsrandbereich mit einem in einer Nut eingelegten Dichtungsring versehen ist, welcher als normaler O-Ring ausgebildeter Dichtungsring bei dieser Ausführungsform für die notwendige Elastizität und auch für den Haltesitz am Zapfhahn sorgt. Um eine solche, erwartbar nicht billge Hülse komplikationslos am Hahnende ansetzen zu können, kann in Weiterbildung eine Anfasung oberhalb des Dichtungsringes vorgesehen werden. Eine weitere besondere und auch kostengünstiger herstellbare Ausführungsform aus Metall wird noch näher erläutert
Da es sich mit Rücksicht auf das Material und die Bearbeitung bei einer solchen metallischen Hülse der erstgenannten Art einerseits nicht um einen Billigartikel handeln kann, dessen Preis jedoch andererseits durch NichtVerschleiß des Hülsenmaterials (es muß höchsten einmal der Dichtungsring ausgetauscht werden) und die Hygienefreundlichkeit solchen Materials gerechtfertigt ist, kann allerdings auch eine wesentlich kostengünstigere Ausführungsform dahingehend in Betracht gezogen werden, daß die Hülse aus geeignet elastischem Kunststoff gebildet und mindestens deren Öffnungsdurchmesser zapfhahnaußendurchmesserreduziert bemessen ist. Unter der heute zur Verfügung stehenden Viel- bzw. Unzahl von spritzverarbeitbaren Kunststoffen sind dabei solche auszuwählen, die gleichermaßen
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zähelastisch, in Bezug auf die zu beachtende, tägliche Wechselbeanspruchung ausreichend widerstandsfähig und auch hygienefreundlich sind. Nach hierbei dennoch auftretenden Verschleiß der Hülse steht deren Ersatz durch eine neue Hülse auf Grund eines wesentlich günstigeren Preises nichts entgegen.
Vorteilhaft kann dabei, gewissermaßen in Parallele zum Dichtungsring bei der vorerwähnten metallischen Ausführungform, die Hülse im Öffnungsrandbereich mit einer nach innen weisenden Ringwulstausbildung versehen sein und außerdem kann auch hierbei am inneren Öffnungsrandbereich der Hülse eine Anfasung vorgesehen werden.
Außerdem kann bei dieser Außführungsform aus Kunststoff die Hülse innen am Hülsenboden mit einer kegel- oder kegelstumpfförmigen Ausformung versehen werden, was noch näher erläutert wird.
Die KunststoffVariante läßt eine Ausführungsform auch bspw. dahingehend problemlos zu, daß die Wand der Hülse durch achsparallele Schlitze oder Ausnehmungen kronenartig ausgebildet ist, wobei die Schlitze oder Ausnehmungen über der inneren Bodenerstreckungsebene enden. Durch derartige Schlitze oder Ausnehmungen wird die Hülsenwand gewissermaßen in an sich an den Zapfhahn anschmiegbare Zungen aufgelöst. Diese Ausführungsform läßt sich mit geringfügiger Abänderungen auch mit Edelstahlblech verwirklichen.
Der neuartige Verschluß für Getränkezapfhähne und dessen vorteilhaften Weiterbildungen werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig.l vergrößert und im Schnitt den Zapfhahnverschluß
in Form einer Hülse aus Metall;
Fig.2 ebenfalls vergrößert und im Schnitt den Zapfhahn-
Fig.2 ebenfalls vergrößert und im Schnitt den Zapfhahn-
verschluß in Ausführungsform aus Kunststoff;
Fig.3 vergrößert im Schnitt und teilweiser Ansicht eine
Fig.3 vergrößert im Schnitt und teilweiser Ansicht eine
besondere Ausführungsform;
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Fig.4 in Draufsicht den Zapfhahnverschluß gemäß Fig.3 und
Fig.5 den Zapfhahnverschluß gemäß Fig.2 mit besonderen
Weiterbildungen in Seitenansicht.
Fig.5 den Zapfhahnverschluß gemäß Fig.2 mit besonderen
Weiterbildungen in Seitenansicht.
Für alle etwa 3-fach vergrößert in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsformen gilt, daß der an einem Zapfhahnende ZE anzubringende Verschluß in Form einer auf das zylindrische oder gegf. auch schwach konische ( Konusöffnungswinkel in der Regel etwa nur 3-4°) Zapfhahnende ZE unter Spannung aufschiebbaren, topfartigen Hülse 1 ausgebildet ist.
Dargestellt ist in Fig.l die bevorzugte Ausführungsform, bei der die Hülse 1 aus korrosionsfestem Metall, und zwar vorzugsweise aus Edelstahl gebildet ist. Diese Hülse 1 ist dabei im inneren, oberen Öffnungsrandbereich 2 mit einem in eine Nut 3 eingelegten Dichtungs- und Haltering 4 versehen, bei dem es sich bspw. um einen handelserhältlichen O-Ring mit entsprechend eingestellter Elastizität handelt.
Um die Hülse 1 von unten an das in Fig.l mit dargestellte Zapfhahnende komplikationslos ansetzen und aufschieben zu können, ist die Hülse 1 oberhalb des Dichtungsringes 4 mit einer Anfasung 5 versehen.
Gemäß Fig. 2 kann die Hülse 1 auch aus elastischem Kunststoff gebildet sein, wobei mindestens, wie bspw. dargestellt, deren Öffnungsdurchmesser D zapfhahnaußendurchmesserreduziert bemessen ist, d.h. , der Durchmesser D ist bspw. 1-2 mm kleiner bemessen als der Außendurchmesser D' des Zapfhahnendes ZE. Sofern sich diese Durchmesserreduzierung auf den Öffnungsrandbereich 2 beschränkt, stellt sich dies in Form einer nach innen weisenden Ringwulstausbildung 6 dar.
Ebenfalls mit in Fig.2 dargestellt ist die Möglichkeit, die Hülse 1 am inneren Öffnungsrandbereich 2 ebenfalls mit einer Anfasung 5 zu versehen, und ferner kann die Hülse 1 innen am Hülsenboden 1' mit einer kegel- oder kegelstumpfförmigen Ausformung 7 versehen werden, die bzgl. ihres Außendurchmessers im Bodenbereich so bemessen ist, daß das unterste Ende des Zapfhahnes dort zusätzlich verspannt wird.
Eine besondere Ausführungsform stellt die gemäß Fig.3 dar, in der die geschnittene linke Hälfte etwas anders ausgebildet ist als die in Ansicht dargestellte rechte Hälfte der Hülse 1.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist die Wand 8 der Hülse 1 durch achsparallele Schlitze oder Ausnehmungen 9 kronenartig ausgebildet, wobei die Schlitze oder Ausnehmungen 9 über der inneren Bodenerstreckungsebene E enden. Da die dadurch gebildeten Zungen 10 eine zusätzlich Elastizität vermitteln, kann der Durchmesser D noch etwas kleiner als oben angegeben bemessen werden. Bei der links geschnitten dargestellten Hälfte, die natürlich für eine ganze Hülse gilt, sind die Zungen 10 im Gegensatz zur rechten Hälfte, wie dargestellt etwas ausgeknickt ausgebildet, so daß das eingeschobene Zapfhahnende nur oben und unten mit Spannung bei dieser Hülse 1 erfaßt wird.
Für eine solche Ausführungsform kann durchaus in Betracht gezogen werden, diese auch aus einem entsprechend gestanzten und danach formverpreßten dünnen Edelstahlblechzuschnitt zu bilden, wobei innen auf dem Boden 1' eine Gummidichtscheibe (nicht dargestellt) aufzulegen ist.
Für eine solche Ausführungsform kann durchaus in Betracht gezogen werden, diese auch aus einem entsprechend gestanzten und danach formverpreßten dünnen Edelstahlblechzuschnitt zu bilden, wobei innen auf dem Boden 1' eine Gummidichtscheibe (nicht dargestellt) aufzulegen ist.
Unter Bezug auf Fig.5 können vorteilhafte Weiterbildungen darin bestehen, daß zum Einen die Hülse 1 außen am bodenseitigen Ende mit einem Zugriffswulst 11 und zum Anderen die Hülse 1 am Hülsenboden 1' mit einer Aufhängeeinrichtung 12 versehen ist.
Diese möglichen Ausführungen können im übrigen bei allen vorbeschriebenen Ausführungsformen in geeigneter Weise vorgesehen werden.
Diese möglichen Ausführungen können im übrigen bei allen vorbeschriebenen Ausführungsformen in geeigneter Weise vorgesehen werden.
Der Zugriffswulst 11 erleichtert das Abziehen der Hülse 1 vom Zapfhahnende ZE, und zwar insbesondere bei feuchten oder nassen Fingern, und mit der bspw. in Form einer Öse dargestellten Aufhängeeinrichtung, kann die Hülse 1 mit einem ausreichend langem Kettchen, ähnlich wie ein Badewannen- oder Spülenstöpsel, im Bereich der Zapfstelle unverlierbar und immer griffbereit aufgehängt werden. Ausreichend lang deshalb, um die zu einer meist aus mehreren Zapfhähnen bestehenden Zapfstelle gehörenden Hülsen im in der Regel zur Zapfstelle gehörenden Spülbecken spülen und sauber halten zu können.
Claims (11)
1. Verschluß für Getränkezapfhähne, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß in Form einer auf das zylindrische Zapfhahnende unter Spannung aufschiebbaren, topfartigen Hülse (1) ausgebildet ist.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) aus korrosionsfestem Metall, vorzugsweise Edelstahl gebildet und diese im inneren, oberen Öffnungsrandbereich (2) mit einem in einer Nut (3) eingelegten Dichtungsring (4) versehen ist.
3. Verschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) oberhalb des Dichtungsringes mit einer Anfasung (5) versehen ist.
4. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) aus elastischem Kunststoff gebildet und mindestens deren Öffnungsdurchmesser (D) zapfhahnaußendurchmesserreduziert bemessen ist.
5. Verschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) im Öffnungsrandbereich (2) mit einer nach innen weisenden Ringwulstausbildung (6) versehen ist.
6. Verschluß nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) am inneren Öffnungsrandbereich (2) mit einer Anfasung (5) versehen ist.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) innen am Hülsenboden (1') mit einer kegel- oder kegelstumpfartigen Ausformung (7) versehen ist.
8. Verschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (8) der Hülse (1) durch achsparallele Schlitze oder Ausnehmungen (9) kronenartig ausgebildet ist, wobei die Schlitze oder Ausnehmungen (9) ein Stück über der inneren Bodenerstreckungsebene (E) enden.
9. Verschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die kronenartig ausgebildete Hülse (1) statt aus Kunststoff aus dünnem Edelstahlblech gebildet und innen auf dem Boden (1') der Hülse (1) eine Dichtungsscheibe angeordnet ist.
10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) außen am bodenseitigen Ende mit einem Zugriffswulst (11) versehen ist.
11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (1) am Hülsenboden (1') mit einer Aufhängeeinrichtung (12) versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20310437U DE20310437U1 (de) | 2003-07-08 | 2003-07-08 | Verschluß für Getränkezapfhähne |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20310437U DE20310437U1 (de) | 2003-07-08 | 2003-07-08 | Verschluß für Getränkezapfhähne |
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|---|---|
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Citations (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US1850359A (en) | 1929-12-17 | 1932-03-22 | Charles M Simmons | Sanitary faucet protector |
| DE3531508A1 (de) | 1985-09-04 | 1987-03-12 | Saier E Kunststoffwerk Gmbh | Schraubverschlusskappe, insbesondere aus kunststoff, fuer flaschen, becher od. dgl. |
| DE3829070A1 (de) | 1988-08-25 | 1990-03-08 | Mannesmann Ag | Verschlusskappen fuer kunststoffbeschichtete stahlrohre |
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| DE29817381U1 (de) | 1998-09-18 | 1998-12-17 | Imha Meditec Inh Ines Wollenha | Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten |
| DE69324583T2 (de) | 1992-06-03 | 1999-09-23 | Astra Ab, Soedertaelje | Anordnung zur abgabe von konserviermittelfreien nasalen sprays und ähnlichen preparationen |
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-
2003
- 2003-07-08 DE DE20310437U patent/DE20310437U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031106 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20031027 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20070201 |