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DE202009006603U1 - Pumpeinrichtung eines Behältnisses für flüssige Pflegemittel - Google Patents

Pumpeinrichtung eines Behältnisses für flüssige Pflegemittel Download PDF

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Abstract

Pumpeinrichtung (1) eines Behältnisses (15) für flüssige Pflegemittel, z. B. Flüssigseife, alkoholische Desinfektionsmittel, Hautschutzpasten, Cremes, wobei eine ein- oder mehrgliedrige, selbstaufstellende Membran (2, 2a, 2b) einen Boden (3) und eine Decke (12) aufweist, die einen Ein- und einen Auslass mit jeweils einem Ventil (4, 13) aufweisen, wobei die Ventile (4, 13) gegenläufig arbeiten, wobei der Boden (3) oder die Decke (12) einen Teil mit der Membran (2) bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Pumpeinrichtung eines Behältnisses für flüssige Pflegemittel, z. B. Flüssigseife, alkoholische Desinfektionsmittel, Hautschutzpasten und Cremes.
  • Spender, insbesondere für Flüssigseifen sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt. Verwendung finden solche Spender als wandgehalterte Vorrichtungen in öffentlich zugänglichen Toiletten oder auch als Spender, so wie sie für den industriellen Waschplatz oder für den Krankenhausbereich käuflich zu erwerben sind. Die Pumpeinrichtung des Behältnisses eines solchen Spenders ist üblicherweise als Kolbenpumpe mit zwei Ventilen ausgebildet. Im Einzelnen ist hierbei eine Ventilkammer vorgesehen, in die ein Kolben einbringbar ist, der üblicherweise unter der Last einer Spiralfeder steht. Im Bereich des Kolbens befindet sich ein Ventil, das den Auslass frei gibt, wenn der Kolben in die Ventilkammer eingedrückt wird. Hierbei wird der Einlass der Ventilkammer durch einen weiteres Ventil abgesperrt. Das Ventil steht unter der Last einer Spiralfeder, wobei der Kolben ebenfalls unter der Last dieser Spiralfeder steht. Das bedeutet, dass dann, wenn der Kolben in die Ventilkammer entgegen der Kraft der Spiralfeder eingedrückt wird, das auslassseitige Ventil öffnet und beispielsweise die Flüssigseife herausgefördert wird. Geht der Kolben aufgrund der Last der Spiralfeder in seine Ausgangsposition zurück, bildet sich in der Ventilkammer ein Unterdruck, der bewirkt, dass durch das sich hierbei öffnende Einlassventil, z. B. Flüssigseife aus dem Behältnis, in die Ventilkammer eingesogen wird.
  • Nachteilig an dieser bekannten Pumpeinrichtung ist die aufwendige Herstellung, bedingt durch eine Vielzahl von Einzelteilen und die daraus bedingte auch aufwendige Montage.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht demzufolge darin, eine Pumpeinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die wesentlich preiswerter in der Herstellung ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 gelöst.
  • Nach einer ersten Variante wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Pumpeinrichtung eine ein- oder mehrgliedrige selbstaufstellende Membran mit einem Boden und einer Decke aufweist, die einen Einlass- und einen Auslass mit jeweils einem Ventil aufweisen, wobei die Ventile gegenläufig arbeiten, wobei der Boden oder die Decke einen Teil mit dem Balg bilden. Die zweite Variante zeichnet sich dadurch aus, dass neben der mehrgliedrigen, selbstaufstellenden Membran eine Ventilkammer vorgesehen ist, wobei die Ventilkammer einen Boden und eine Decke aufweist, die einen Ein- und einen Auslass mit jeweils einem Ventil aufweisen, wobei die Ventile gegenläufig arbeiten, wobei der Boden oder die Decke einen Teil mit der Ventilkammer bilden.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke beider Ausführungsformen besteht demzufolge darin, die jeweilige Pumpeinrichtung auf die für die Funktion absolut notwendigen Bestandteile zu reduzieren. Dies ist nach der ersten Ausführungsform zum einen die Membran, die nicht nur die Pumpwirkung entfaltet, sondern darüber hinaus auch als Ventilkammer fungiert und bei der zweiten Ausführungsform eine örtlich seitlich an der Membran angeordnete Ventilkammer, wobei die Membran selbst nur die Aufgabe hat, den erforderlichen Druckunterschied zum Ausgeben des Produktes aus der Ventilkammer bereitzustellen und bei der Rückstellung aufgrund des entstehenden Unterdrucks für das Einlaufen des Produktes in die Ventilkammer zu sorgen. Die Menge des abgegebenen Produktes ist hierbei abhängig von der Eindrücktiefe der Membran. Durch die Verwendung einer solchen ein- oder mehrgliedrigen selbstaufstellenden Membran, beispielsweise als Balg, und hier insbesondere als Faltenbalg, wird die ansonsten erforderliche Feder, beispielsweise aus Metall, hinfällig. Infolgedessen entfällt auch der manuelle Einbau der Feder in die Ventilkammer, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist. Durch die kegelförmige Ausbildung des Balges wird die Bereitstellung eines definierten Druckweges erreicht, d. h., dass der Balg zur Seite nicht ausbricht. Ein Vorteil der Verwendung von Membranpumpen besteht auch in dem geringeren Verschleiß und der damit verbundenen dauerhaften Dichtigkeit der Pumpeinrichtung.
  • Weiterer wesentlicher Gedanke bei der Erfindung ist, dass die Pumpvorrichtung möglichst wenig Einzelteile aufweist. Dieser Prämisse wird insofern dadurch Rechnung getragen, dass der Boden Teil des Balges oder der Ventilkammer ist. Das heißt, dass der Boden zusammen mit dem Balg einteilig z. B. im Kunststoffspritzgießverfahren hergestellt ist, wobei insbesondere durch ein sogenanntes Zwei-Komponentenspritzgießverfahren das Ventil mit in den Boden eingespritzt werden kann. Denkbar ist auch, dass die Decke Teil des Balges oder der Ventilkammer ist, d. h., dass alternativ zu der zuvor beschrieben Ausführungsform die Decke einteilig mit dem Balg gespritzt ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, im Wege des Zwei-Komponentenspritzgießverfahrens das Ventil ebenfalls unmittelbar mit in die Decke einzuspritzen.
  • Sofern der Boden einteilig mit dem Balg oder der Ventilkammer verbunden ist, ist vorgesehen, dass die Decke zur Aufnahme des Einlassventils als Einlegescheibe ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang ist nach einer besonderen Ausführungsform der Balg oder die Ventilkammer im Übergang zum Behältnis mit einem Ansatz zur Befestigung am Behältnis versehen, z. B. mit einem Ansatz für einen Schraubverschluss oder Prellverschluss, wobei in an dem Behältnis, z. B. einer Flasche, angebauten Zustand die Einlegescheibe durch das Behältnis gehalten ist. Das heißt, die Einlegescheibe wird in den Ansatz eingelegt, die Pumpeinrichtung wird an das Behältnis angedreht, wobei hierdurch die Einlegescheibe im Einlassbereich zur Pumpeinrichtung fixiert ist. Für den Transport und die Montage ist die Einlegescheibe bereits z. B. durch das Gewinde im Ansatz fixiert. Denkbar ist auch ein Einclipsen der Einlegescheibe in den Ansatz. In Bezug auf die zweite Ausführungsform, bei der zusätzlich zu der selbstaufstellenden Membran, insbesondere in Form eines Faltenbalges, eine Ventilkammer vorgesehen ist, ist die ein- oder mehrgliedrige Membran seitlich an der Ventilkammer angeordnet. Die Betätigung der Pumpeinrichtung von der Seite aus kann unter Umständen vorteilhafter sein als eine Betätigung der Pumpeinrichtung von unten.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Balg oder die Ventilkammer auslassseitig einen Schutzring für das Auslassventil aufweisen. Hierdurch wird sichergestellt, dass beim Spendevorgang die Person, die den Spender betätigt, mit der Hand nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Auslassventil gelangt. Insofern besteht keine Gefahr, dass das Auslassventil beispielsweise aufgrund schmutziger Hände selbst verschmutzt und der nachfolgende Nutzer möglicherweise eine verunreinigte Reinigungsflüssigkeit, z. B. Seife, erhält. Darüber hinaus dient der Schutzring als Ausgabedüse, d. h. zur definierten Ausgabe des Produkts.
  • Wie bereits erläutert, ist die ein- oder mehrgliedrige Membran nach einer Ausführungsform seitlich an der Ventilkammer angeordnet. Die Membran muss allerdings nicht unbedingt als Faltenbalg ausgebildet sein, denkbar sind auch Ausgestaltungen als Wellenmembran oder auch Halbkugelmembran. Wesentlich ist allein, dass durch Erzeugung eines Druckes auf die Membran die Ausgabe des Produktes aus dem Behältnis erfolgt bzw. bei Unterdruck, d. h. bei Rückstellen der Membran, das Produkt in die Ventilkammer gelangt.
  • Es wurde bereits ebenfalls an anderer Stelle erläutert, dass die Pumpeinrichtung über zwei gegenläufig arbeitende Ventile verfügt. Einsetzbar sind hierbei eine Vielzahl unterschiedlicher Ventile, insbesondere Flatter-, Teller-, Duckbill- oder Herzklappenventile.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass aufgrund der Anordnung der Einzelteile der Pumpeinrichtung und der Ausbildung der einzelnen Teile der Pumpeinrichtung eine solche Pumpeinrichtung zu wesentlichen Teilen im Zwei-Komponentenspritzgießverfahren herstellbar ist. Hierbei werden die Ventile aus elastisch nachgiebigem Kunststoff, z. B. TPE, hergestellt, wohingegen die übrigen Teile der Pumpeinrichtung, und hier insbesondere die Membran, aus einem steiferen Kunststoffmaterial bestehen. Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Pumpeinrichtung mit einem Faltenbalg, wobei der Faltenbalg die Ventilkammer bildet;
  • 2a zeigt eine Pumpeinrichtung mit einer Ventilkammer mit seitlich angeordnetem Faltenbalg;
  • 2b zeigt eine Pumpeinrichtung mit einer Ventilkammer mit einer seitlich angeordneter Wellenmembran;
  • 2c zeigt eine Pumpeinrichtung mit einer Ventilkammer mit seitlich angeordneter Halbkugelmembran;
  • 3a3f zeigen unterschiedliche Arten von Ventilen.
  • Die in 1 mit 1 bezeichnete Pumpeinrichtung umfasst den Faltenbalg 2, wobei der Faltenbalg 2 einen Balgboden 3 aufweist, der das als Flatterventil 4 ausgebildete Ventil ausgabeseitig aufweist. Der Faltenbalgboden 3 besitzt darüber hinaus einen umlaufenden Schutzring 5, der dafür sorgt, dass Personen beim Bedienen der Pumpeinrichtung mit den Händen nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Ventil 4 gelangen.
  • Auf seiner Oberseite, also auf der dem Behältnis des Spenders zugewandten Seite, besitzt der Balg einen Ansatz 8, der einteilig mit dem Balg 2 hergestellt, insbesondere gespritzt ist. Dieser Ansatz 8 ist ringförmig ausgebildet und besitzt beispielsweise im Übergang zum Behältnis 15 des Spenders ein Gewinde, wobei korrespondierend hierzu das Behältnis 15 endseitig ebenfalls einen Gewindeansatz 16 aufweist, der in den Ansatz 8 eindrehbar ist. Durch das Behältnis 15 mit dem ringförmigen Gewindeansatz 16 wird die Einlegescheibe 12 mit dem Ventil 13 in dem Ansatz 8 fixiert, wie sich dies unmittelbar in Anschauung von 1 ergibt. Wesentlich ist nun, und dies ist unmittelbar in Anschauung der 1 erkennbar, dass die gesamte Pumpeinrichtung aus lediglich zwei selbstständig hergestellten Teilen besteht, nämlich zum einen dem Balg 2 mit dem Balgboden 3 und dem darin angeordneten Ventil 4 zusammen mit dem Ansatz 8 am oberen Ende des Balges 2 und zum anderen die Einlegescheibe 12 mit dem darin einteilig eingespritzten Ventil 13. Sowohl das Ventil 4 als auch das Ventil 13 bestehen aus einem elastisch nachgiebigen Material, beispielsweise einem PE, TPE oder einem EPDM. Die Einlegescheibe 12 wird in dem Ansatz 8 während des Transports dadurch gehalten, dass das Gewinde im Ansatz leicht über die Einlegescheibe vorsteht.
  • Bei den Ausführungsformen gemäß den 2a bis 2c ist für die insgesamt mit 1 bezeichnete Pumpeinrichtung eine gesonderte Ventilkammer 20 vorgesehen, an der seitlich die selbstaufstellende ein- oder mehrgliedrige Membran, z. B. in Form eines Faltenbalges 2, einer Wellenmembran 2a oder eine Halbkugelmembran 2c angeordnet ist. Die Ventilkammer 20 verfügt über einen Ventilkammerboden 23, der das mit 24 bezeichnete Ventil aufnimmt. Um das Ventil herum befindet sich der Schutzring 25, wie dies vom Grundsatz her bereits aus der Beschreibung der Pumpeinrichtung gemäß 1 bekannt ist. Auch die Ventilkammer 20 verfügt über einen Ansatz 28, wobei der Ansatz 28 ganz ähnlich wie der Ansatz 8 der Aufnahme des Behältnisses 15 mit dem Gewindeansatz 16 dient. Wesentlich ist des Weiteren die Einlegescheibe 12 mit dem Ventil 13.
  • Die Einlegescheibe 12 wird in der Aufnahme 28 durch den Ansatz 16 des Behältnisses 15 fixiert, wie dies bereits ebenfalls beschrieben worden ist. Die Ausführungsformen gemäß den 2b und 2c unterscheiden sich lediglich durch die unterschiedliche Ausbildung der ein- oder mehrgliedrigen, selbstaufstellenden Membran, wie dies ebenfalls bereits dargelegt worden ist.
  • In den 3a bis 3f sind die unterschiedlichsten Ventilarten dargestellt. 3a zeigt ein Tellerventil, wo der Druck von unten ansteht; 3b zeigt ein Tellerventil mit Zug von oben; 3c zeigt ein Tellerventil mit sogenannter Eigenrückstellung; 3d zeigt ein Flatterventil; 3e zeigt ein Duckbill-Ventil; 3f zeigt ein vierteiliges Herzklappenventil. Die Funktionsweise der jeweiligen Ventile ergibt sich unmittelbar in Anschauung der Figuren, sie sind aus dem Stand der Technik auch hinreichend bekannt.

Claims (11)

  1. Pumpeinrichtung (1) eines Behältnisses (15) für flüssige Pflegemittel, z. B. Flüssigseife, alkoholische Desinfektionsmittel, Hautschutzpasten, Cremes, wobei eine ein- oder mehrgliedrige, selbstaufstellende Membran (2, 2a, 2b) einen Boden (3) und eine Decke (12) aufweist, die einen Ein- und einen Auslass mit jeweils einem Ventil (4, 13) aufweisen, wobei die Ventile (4, 13) gegenläufig arbeiten, wobei der Boden (3) oder die Decke (12) einen Teil mit der Membran (2) bilden.
  2. Pumpeinrichtung (1) eines Behältnisses (15) für flüssige Pflegemittel, z. B. Flüssigseife, alkoholische Desinfektionsmittel, Hautschutzpasten, Cremes, wobei eine ein- oder mehrgliedrige, selbstaufstellende Membran (2, 2a, 2b) und eine Ventilkammer (20) vorgesehen sind, wobei die Ventilkammer (20) einen Boden (23) und eine Decke (12) aufweist, wobei ein Ein- und ein Auslass mit jeweils einem Ventil (13, 24) vorgesehen sind, wobei die Ventile (13, 24) gegenläufig arbeiten, wobei der Boden (23) oder die Decke (12) einen Teil mit der Ventilkammer (20) bilden.
  3. Pumpeinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran als Balg (2), insbesondere als Faltenbalg, ausgebildet ist.
  4. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilkammer durch den Balg (2) gebildet ist.
  5. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Balg (2) kegelförmig ausgebildet ist.
  6. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke (12) zur Aufnahme des Einlassventils (13) als Einlegescheibe ausgebildet ist.
  7. Pumpeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Balg (2) oder die Ventilkammer (20) im Übergang zum Behältnis (15) einen Ansatz (8, 28) zur Befestigung am Behältnis (15) aufweist, wobei in an dem Behältnis (15) angebauten Zustand die Einlegescheibe (12) durch das Behältnis (15) gehalten ist.
  8. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine ein- oder mehrgliedrige Membran (2, 2a, 2b, 2c) seitlich an der Ventilkammer (20) angeordnet ist.
  9. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Balg (2) oder die Ventilkammer (20) auslassseitig einen Schutzring (5, 25) für das Auslassventil (4, 24) aufweist.
  10. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (4, 13, 24) als Teller-, Flatter-, Duckbill- oder Herzklappenventil ausgebildet ist.
  11. Pumpeinrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Balg (2) oder die Ventilkammer (20) zusammen mit dem Boden oder der Decke mit jeweils einsitzendem Ventil als ein Teil im Zwei-Komponentenspritzgießverfahren herstellbar ist.
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