DE29817381U1 - Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten - Google Patents
Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von FlüssigkeitenInfo
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Description
81633 München
IMHA-Meditec 28. September 1998
Inh. Ines Wollenhaupt IMH-014-DE/I
Klopstockstraße 10 MB/KR/bs/kh
990 96 Erfurt
Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne oder
dergleichen Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für Zapfhähne,
Trinkwasserhähne oder dergleichen Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten, insbesondere solchen Flüssigkeiten, die
unter Beachtung der Trinkwasserverordnung oder einschlägiger Schankanlagenrichtlinien bzw. üblicher Desinfektionsmaßgaben zu
behandeln sind.
Trinkwasser oder sogenannte Sprudelwasserautomaten als Standeinbau
oder Hinterwandgerät mit einer entsprechenden Zapfanlage sind bekannt.
Bei derartigen Geräten besteht die Möglichkeit, Leitungs-Trinkwasser
über ein Filtermodul und ein Kühlgerät zu leiten, um dann das vorbehandelte Trinkwasser"mit" CO2 in entsprechendem
Umfang zu ersetzen.
Mit derartigen Geräten ist es also möglich, direkt aus der Trinkwasserleitung feingefiltertes, gekühltes sogenanntes
stilles oder Sprudelwasser bereitzustellen. Bei entsprechenden Zapfanlagen in Form aufgesetzter Säulen oder einer separaten
Zapfstelle finden Zapfhähne, in der Regel aus Edelstahl bestehend, Anwendung.
Die hygienischen Vorschriften erfordern den möglichen Austausch
des Hahnauslaufes sowie die Desinfizierbarkeit nach einschlägigen
Desinfektionsrichtlinien.
Durch konstruktive Ausführungen bekannter Sprudelwasserautomaten sowie durch die Auswahl geeigneter Materialien besteht
Meissner, BoLTE& Partner · · »*** .**..··. #··# .* m/imh-014-de/i
die Möglichkeit, den Erfordernissen der Hygiene, insbesondere
einer möglichst geringen Keimzahl, zu genügen. Es wurde jedoch festgestellt, daß die Benutzer teilweise den Zapfhahn-Auslauf
oder die Tülle des Zapfhahnes mit dem Mund berühren oder daß Trinkgefäße bzw. Gläser in unerwünschter Weise mit der Wandung
des Auslaufes in Kontakt kommen. Die Folge ist eine erhöhte Keimzahl und die Gefahr der Übertragung von Krankheiten.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne oder dergleichen Einrichtungen zur
Entnahme von Flüssigkeiten anzugeben, mit deren Hilfe den hygienischen Forderungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen
Einsatzes von Trinkwasserentnahmestellen bzw. Sprudelwasserautomaten oder dergleichen Geräte, Rechnung getragen
werden kann.
Weiterhin soll die Schutzvorrichtung leicht zu reinigen und preiswert in der Herstellung sein.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer Vor-0
richtung gemäß den Merkmalen des Schutzanspruches 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und
Weiterbildungen umfassen.
Der erfindungsgemäße Grundgedanke besteht demgemäß darin, eine
Schutzvorrichtung in Form einer Haube mit einer unteren und einer oberen Öffnung auszubilden. Die Öffnungen liegen sich
dabei im wesentlichen konzentrisch gegenüber, wobei die untere Öffnung eine größere lichte Weite als die obere Öffnung
besitzt.
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Mit Hilfe eines mit der oberen Öffnung einstückig ausgebildeten oder mit dieser Öffnung verbundenen Klemmteiles kann die Haube
über einen Auslauf oder eine Tülle eines Trinkwasserhahnes oder dergleichen geschoben und dort lösbar befestigt werden. Hierfür
5 besitzt das Klemmteil entsprechende Mittel zum lösbaren Aufschieben und Fixieren auf den erwähnten Auslauf oder die Hahntülle.
Meissner, Bolte & Partner
M/IMH-014-DE/I
Die nach unten gerichtete Hauben- oder Glockenform der Schutzvorrichtung
verhindert nun das Ablagern von Staub oder Schmutz im Bereich zu den Öffnungen, d. h. des Austrittes der Flüssigkeit.
Darüber hinaus kann die Tülle oder der Auslauf nicht unmittelbar mit dem Mund, den Händen oder einem Trinkgefäß oder
Trinkglas berührt werden.
Mittels der erwähnten Klemmverbindung kann die Schutzvorrichtung leicht von der Tülle abgezogen, gereinigt oder desinfiziert
werden. Für ein sogenanntes Abflambieren der metallischen Tülle oder des metallischen Hahnes ist das einfache, wenig
aufwendige Abnehmen der Schutzvorrichtung ebenfalls von Vorteil.
Die Dimensionierung der Haube ist so gewählt, daß der Glasrand üblicher Trinkgefäße, Trinkbecher, Trinkflaschen oder dergleichen
nicht mit der Tülle respektive dem unteren Tüllenabschnitt in Berührung kommt.
0 Gemäß einem weiteren erfindungsgemäßen Grundgedanken entspricht
die Höhe der Haube mindestens dem Zweifachen des Durchmessers des Hahnauslaufes oder der Hahntülle, wobei die untere Öffnung
der Haube vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
5 '
Das erwähnte Klemmteil kann eine Zylinderform besitzen und mit der Haube stoff- und/oder formschlüssig verbunden sein. Alternativ
kann die Schutzvorrichtung einstückig als Kunststoffpress- oder Kunststoffspritzteil realisiert werden, wobei ein
oberer Haubenansatz die Funktion des Klemmteiles erfüllt.
Im Klemmteilinneren sind elastische Dicht- und/oder Reibelemente
vorgesehen, welche dem lösbaren Halten und Fixieren der Vorrichtung auf dem Auslauf bzw. der Tülle sichern.
5 Diese Dicht- und/oder Reibelemente können in Form von beabstandeten Rundringen realisiert werden, wobei diese Rundringe
mindestens teilweise in radial umlaufenden Nuten im Inneren des Klemmteiles, d. h. in einer dort vorhandenen Durchgangsbohrung,
geführt sind.
Meissner, BoLTE & Partner ·"..*'. .'·..·· ·. .* m/imh-014-de/i
Eine alternative Befestigungsform des Klemmteiles bzw. der
Haube insgesamt besteht in der Ausbildung eines konischen Abschnittes oder dem Vorsehen eines konischen Verlaufes im
Inneren des Klemmteiles zum Fixieren auf dem Auslauf oder der Tülle des jeweiligen Zapfhähnes.
Bevorzugt besteht das Haubenmaterial aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden wärmebeständigen, thermisch desinfizierbaren
Kunststoff.
Alternativ wird als Hauptmaterial Edelstahl oder dergleichen Metall verwendet, wobei die Wandung der Schutzvorrichtung
Durchbrüche oder Aussparungen aufweist, so daß ein Betrachten der Tülle oder des Auslaufs für den Flüssigkeitsaustritt
möglich ist.
Zum Befestigen der Schutzvorrichtung an üblichen Trinkwasserhähnen,
welche ein Gewinde zum Befestigen eines sogenannten Luftsprudlers besitzen, kann das Klemmteil einen Gewindeabschnitt
besitzen, welcher dem Gewinde am Hahn komplementär ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, die Schutzvorrichtung
über eine Schraubverbindung am Hahn bzw. der Tülle zu befestigen.
Bevorzugt weist die Haube eine Glocken-, Halbkugel- oder Zylinderform auf, wobei alternativ die Haube eine hiervon
abweichende Gestalt besitzen kann, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn der Querschnitt bzw. die Querschnittsfläche
des Auslaufes vom Kreisrunden abweicht. In diesem Falle ergibt 0 sich ein ansprechendes, ästhetisches Äußeres dann, wenn die
Querschnittsgeometrie von Auslauf- und Schutzvorrichtung aufeinander abgestimmt wird.
Gemäß einem weiteren erfindungsgemäßen Gedanken kann am unteren
Ende des Klemmteiles ein umlaufender oder teilumlaufender Anschlag vorgesehen sein, mit dessen Hilfe ein unerwünschtes
Verschieben der Vorrichtung entlang oder auf der Tülle oder dem Auslauf verhindert werden kann oder mit dessen Hilfe der
Verschiebeweg begrenzbar ist.
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Die Befestigung der Schutzvorrichtung kann auch mittels einer Madenschraube oder dergleichen Mittel erfolgen, wobei im
Klemmteil eine Gewindedurchgangsbohrung vorgesehen ist. Diese zusätzliche Arretierungsmöglichkeit stellt sicher, daß nicht
durch Unbefugte die Schutzvorrichtung entfernt oder auf dem Auslauf verschoben werden kann.
Durch die erwähnte Ausführungsform des Klemmteiles mit im
Inneren vorgesehenen Rundringen oder ähnlichen elastischen Elementen wird für ausreichenden Halt der Schutzvorrichtung
Sorge getragen und andererseits ein unerwünschtes Beschädigen der Oberfläche der Tülle oder des Zapfhahnes wirksam verhindert
.
Die Schutzvorrichtung kann nicht nur für Sprudelwasserautomaten, welche im Bereich von Kliniken, Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen aufgestellt sind, Verwendung finden, sondern ist als Zusatzteil für Trinkwasserhähne jeder Art einsetzbar.
Die Schutzvorrichtung kann nicht nur für Sprudelwasserautomaten, welche im Bereich von Kliniken, Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen aufgestellt sind, Verwendung finden, sondern ist als Zusatzteil für Trinkwasserhähne jeder Art einsetzbar.
Die Erfindung soll nachstehend anhand einer Zeichnung und eines
Ausführungsbeispieles näher beschrieben werden.
Die Figur zeigt hierbei eine Schnittdarstellung für eine mögliche Ausführungsform einer haubenförmigen Schutzvorrichtung
für Zapfhähne, Trinkwasserhähne oder dergleichen Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten.
Wie aus der Figur ersichtlich, besitzt die Haube 1 eine untere
Öffnung 2 und eine obere Öffnung 3.
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Die Öffnungen 2 und 3 liegen sich im wesentlichen konzentrisch gegenüber, wobei die untere Öffnung 2 eine größere lichte Weite
als die obere Öffnung 1 besitzt.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist in die obere Öffnung ein zweiteiliges Klemmteil 4 eingesetzt. Dieses Klemmteil 4 dient
der Befestigung der Vorrichtung an einem Auslauf 5 eines nicht gezeigten Zapfhahnes oder dergleichen Entnahmeeinrichtung.
Meissner, BoLTE & Partner *"*&Idigr;**&Ggr;* ·**· ·"*. .··. ·* m/imh-014-de/i.
Über einen Rücksprung 6 im oberen Abschnitt 7 des Klemmteiles liegt dieses Teil umfangsseitig auf der oberen Öffnung 3 der
Haube 1 auf. Ein unterer Abschnitt 8 des Klemmteiles 4 ist mit einer Verlängerung 9 des oberen Abschnitts 7, z. B. stoffschlüssig
verbunden. Die Innenwandung des Klemmteiles 4 weist eine im wesentlichen durchgehende Oberfläche auf und besitzt
radial umlaufende Nuten 10, welche jeweils eine ringförmige Dichtung 11 aufnehmen.
Mit Hilfe dieser ringförmigen Dichtungen 11 gelingt ein leichtes Aufschieben der Vorrichtung über das untere Ende des
Auslaufs 5 und ein Arretieren des gesamten Teiles an der Außenoberfläche des Auslaufes 5.
Gleichfalls stellen die vorzugsweise elastischen Gummidichtungen 11 die geforderte Beschädigungsfreiheit der Edelstahloberfläche des Auslaufes 5 sicher.
Gleichfalls stellen die vorzugsweise elastischen Gummidichtungen 11 die geforderte Beschädigungsfreiheit der Edelstahloberfläche des Auslaufes 5 sicher.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, daß neben der Press- oder
Klemmsitz-Befestigung mit Hilfe von ringförmigen Dichtungen auch andere Befestigungsarten, insbesondere durch Ausbildung
■ eines speziellen Innenkonus des Klemmteiles 4, denkbar sind.
Ebenso kann der obere Abschnitt 7 ein Außen- oder Innengewinde besitzen, das komplementär zu einem Innen- oder Außengewinde
eines Hahnauslaufes ist.
Eine weitere zeichnerisch nicht dargestellte Ausführungsform
geht von einem Anschlag am unteren Abschnitt des Klemmteiles aus, welcher ein Hochschieben der Schutzvorrichtung mit der
Folge des Austrittes des unteren Teiles des Auslaufes aus dem Schutzbereich der Haube verhindert.
Die gezeigte Schutzvorrichtung besteht hinsichtlich des Haubenmaterials aus einem durchsichtigen, desinfizierbaren
Kunststoffmaterial. Die Materialeigenschaften des Klemmteiles
wiederum können auf die gewünschten Haftreibungseffekte zur
Oberfläche des Auslaufes abgestellt sein oder es wird Haube und Klemmteil einstückig aus dem selben Kunststoffmaterial gefertigt.
Für das Haubenmaterial kann auch auf Metalle, insbesondere Edelstahl zurückgegriffen werden. Denkbar ist auch der
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y &ogr;
Einsatz von Sieblochmaterialien, welche Blickkontakt zum Flüssigkeitsaustritt sichern, andererseits aber ein unerwünschtes
Berühren und damit Kontaminieren des Auslaufes verhindern.
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Dimensionierungsseitig ist der Außendurchmesser der Haube 1 auf
die Abmessungen üblicher Trinkgefäße oder Trinkgläser abgestellt, so daß ein absichtliches oder zufälliges Berühren und
damit ein Kontaminieren des Flüssigkeitsaustrittes am Auslauf mit aller Regelmäßigkeit vermieden werden kann.
In dem Falle, wenn mehrere Zapfanlagen parallel betrieben werden, besteht die Möglichkeit über die Farbgestaltung der
Schutzvorrichtung respektive der Haube die Art der an der jeweiligen Zapfstelle entnehmbaren Flüssigkeit, z. B. stilles
Wasser oder Sprudelwasser, zu signalisieren oder zu kennzeichnen, so daß Fehlbedienungen auf ein Mindestmaß reduziert
werden können.
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· ·■
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| 1 | Haube |
| 2 | Untere Öffnung |
| 3 | Obere Öffnung |
| 4 | Klemmteil |
| 5 | Auslauf |
| 6 | Rücksprung |
| 7 | Oberer Abschnitt |
| 8 | Unterer Abschnitt |
| 9 | Verlängerung |
| 10 | Nuten |
11 Ringförmige Dichtung
Claims (14)
1. Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne oder dergleichen
Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten, gekennzeichnet durch - eine Haube (1) mit einer unteren (2) und einer oberen
Öffnung (3), wobei die Öffnungen (2; 3) sich im wesentlichen konzentrisch gegenüberliegen und die untere Öffnung (2) eine
größere lichte Weite als die obere Öffnung (3) besitzt, - ein mit der oberen Öffnung (3) einstückig ausgebildetes oder
mit dieser verbundenes Klemmteil (4), wobei das Klemmteil (4) eine Durchgangsbohrung zur Aufnahme eines Hahnauslaufes (5)
oder einer Hahntülle aufweist und
wobei im Klemmteilinneren Mittel zum lösbaren Aufschieben und Fixieren auf den Auslauf (5) oder die Hahntülle vorgesehen
sind.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Haube (1) mindestens dem Zweifachen des Durchmessers des Hahnauslaufes (5) oder der Hahntülle entspricht.
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Haube (1) mindestens dem Zweifachen des Durchmessers des Hahnauslaufes (5) oder der Hahntülle entspricht.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennze ic h &eegr; e t,
daß mindestens die untere Öffnung (2) einen kreisförmigen oder einen an die Querschnittsfläche des Auslaufes angepaßten Querschnitt
aufweist.
4. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmteil (4) eine Zylinderform besitzt und mit der Haube (1) stoff- und/oder formschlüssig verbunden ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß im Klemmteilinneren elastische Dicht- und Reibelemente zum Halten auf dem Auslauf (5) oder der Tülle angeordnet sind.
Meissner, BoLTE & Partner .*."* · ·' J · "••".m/imh-014-de/i
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicht- und Reibelemente mindestens zwei beabstandete ringförmige Dichtungen (11) oder Rundringe sind, welche mindestens teilweise in radial umlaufenden Nuten (10) geführt werden.
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicht- und Reibelemente mindestens zwei beabstandete ringförmige Dichtungen (11) oder Rundringe sind, welche mindestens teilweise in radial umlaufenden Nuten (10) geführt werden.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmteilinnere einen konischen Abschnitt oder konischen Verlauf zum Fixieren auf dem Auslauf (5) oder der Tülle
besitzt.
8. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens die Haube (1).aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden, wärmebeständigen Kunststoffmaterial besteht.
9. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (1) im Bereich der unteren Öffnung (2) einen Außendurchmesser aufweist, welcher kleiner als der von
handelsüblichen Bechern, Gläsern oder dergleichen Trinkgefäßen ist.
.
.
10. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekenn zeichnet,
daß das Klemmteil (4) einen Gewindeabschnitt zum Befestigen an einer mit einem komplementären Gewinde versehenen Tülle auf-0
weist.
11. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (1) eine Glocken-, Halbkugel- oder Zylinderform
besitzt.
Meissner, BoLTE & Partner * .·"··* &idigr; ::**: ·"··". m/imh-014-de/i
12. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am unteren Ende des Klemmteiles (4) ein umlaufender oder teilumlaufender Anschlag vorgesehen ist, um ein unerwünschtes
Verschieben der Vorrichtung entlang oder auf der Tülle oder dem Auslauf zu verhindern oder den Verschiebeweg zu begrenzen.
13. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Haube aus metallischem Material, vorzugsweise
Edelstahl besteht, wobei das metallische Material Durchbrüche oder Aussparungen besitzt oder Sieblochmaterial ist.
14. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Klemmteil eine radial verlaufende Gewindebohrung zur
Aufnahme eines Gewindestifts vorgesehen ist, um die Vorrichtung
an einer vorgegebenen Position nur mit Werkzeug lösbar zu fixieren.
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|---|---|---|---|
| DE29817381U DE29817381U1 (de) | 1998-09-18 | 1998-09-28 | Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten |
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|---|---|---|---|
| DE29816781 | 1998-09-18 | ||
| DE29817381U DE29817381U1 (de) | 1998-09-18 | 1998-09-28 | Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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ID=8062831
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29817381U Expired - Lifetime DE29817381U1 (de) | 1998-09-18 | 1998-09-28 | Schutzvorrichtung für Zapfhähne, Trinkwasserhähne o.dgl. Einrichtungen zur Entnahme von Flüssigkeiten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29817381U1 (de) |
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