DE20310424U1 - Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden Bodenplatten - Google Patents
Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden BodenplattenInfo
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Description
Gottfried Werner, Gutenbergstrasse 4, 56457 Westerburg
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden Bodenplatten, bestehend aus zwei mit Abstand auf dem Boden aufstellbaren Ausrichtplatten mit jeweils einer Halteeinrichtung zur gemeinsamen Aufnahme einer Spannschnur.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 200 15 075 ist eine Vorrichtung zum Ausrichten von Fliesen, insbesondere Bodenfliesen bekannt, die aus zwei Ausrichtplatten mit jeweils mindestens einer Klemmeinrichtung zum Zwischenspannen einer sehr elastischen Gummibandschnur besteht. Jede Ausrichtplatte weist dabei eine vertikale Ausrichtung im Vergleich zur Stand- bzw. Fliesenoberfläche auf, wobei sich die Klemmeinrichtungen in der vertikalen Ausrichtung befinden. Die Ausrichtplatten sind entweder als L-förmige Stütze oder als oben offener Blechbehälter ausgebildet. Die Klemmeinrichtungen bestehen aus Zungen, die schräg zur vertikalen Ausrichtung verlaufen, so dass sich die Gummibandschnur genau in der Ebene der vertikalen Ausrichtung befindet. Daraus leitet sich ab, dass die Ausrichtkante der an der Gummibandschnur auszurichtenden Fliese an der vertikalen Ausrichtkante anliegt. Dies bedeutet, dass im Bereich der Ausrichtplatten keine Fliese verlegt werden kann, da hier sonst das Mörtel- oder Kleberbett durch die Ausrichtplatten beeinträchtigt würde bzw. die Ausrichtplatten im Mörtel- oder Kleberbett stehen. Ferner hat die vorbekannte Vorrichtung zum Ausrichten von Fliesen den Nachteil, dass sie sich schlecht von Hand erfassen und in einer vorgegebenen Lage aufstellen und ausrichten läßt.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden Bodenplatten zu schaffen, die bei einfachster und vor allem preiwerter Aus-
gestaltung gut zu handhaben ist und die sicherstellt, dass die Ausrichtplatten einen ausreichend grossen Abstand von den zu verlegenden Bodenplatten aufweisen, so dass nicht die Gefahr besteht, dass die Ausrichtplatten mit dem Mörtel- oder dem Klebebett in Kontakt kommen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass jede Halteeinrichtung durch einen an der Ausrichtplatte befestigten Arm mit einem einen Abstand von der Ausrichtplatte aufweisenden Anschlag für die Spannschnur gebildet ist und einen Griff aufweist.
Durch eine solche Ausgestaltung befindet sich die Spannschnur verhältnismäßig weit vor den Ausrichtplatten. Damit weisen aber auch die Bodenplatten, die mit ihrer Kante an der Spannschnur ausgerichtet werden, einen entsprechend grossen Abstand von den Ausrichtplatten auf, so dass sie dieselben nicht tangieren. Gleiches gilt aber auch für das Mörtel- oder Kleberbett, auf dem die Bodenplatten verlegt werden. Durch den Griff lassen sich die Ausrichtplatten leicht bewegen und damit läßt sich auch die Spannschnur leicht in die gewünschte Lage bringen.
Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 6 offenbart.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Aufrißdarstellung einer Vorrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1.
In den Figuren 1 und 2 der Zeichnung ist eine Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden Bodenplatten 1 gezeigt, die aus zwei auf einem Boden 2 aufstellbaren Ausrichtplatten 3 besteht, die gleich ausgebildet sind, so dass in der Zeichnung nur eine Ausrichtplatte 3 dargestellt ist. Jede Ausrichtplatte 3 besitzt einen quaderförmigen Grundkörper 4, der aus einem schweren Werkstoff, beispielsweise Stahl oder Gußeisen, hergestellt ist. Gegebenenfalls kann dieser Grundkörper 4 auch aus Beton bestehen und bedarfsweise mit Kunststoff umhüllt sein. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass die Ausrichtplatte 3 ein verhältnismäßig hohes Gewicht besitzt.
Der Grundkörper 4 weist an seiner Oberseite einen Griff 5 auf, durch den die Ausrichtplatte 3 - auch bei verhältnismäßig hohem Gewicht - leicht bewegt und in die gewünschte Lage gebracht und ausgerichtet werden kann. Dieses Ausrichten ist für eine Spannschnur 6 erforderlich, die mit einem Ende an der Ausrichtplatte 3 befestigt ist. Zum Anschluß dieser Spannschnur 6 an der Ausrichtplatte 3 ist im oberen Bereich einer längeren Seitenfläche 7 des Grundkörpers 4 ein Arm 8 befestigt, der mit Abstand von dem Grundkörper 4 einen, hier durch zwei Nuten 9 gebildeten Anschlag aufweist. Die Nuten 9 weisen im dargestellten Ausführungsbeispiel dreieckigen Querschnitt auf. Der Anschlag kann auch durch mindestens einen Stift gebildet sein. Durch den Anschlag bzw. die Nuten 9 wird erreicht, dass die Spannschnur 5 sicher in einem vorgegebenen Abstand von dem Grundkörper 4 an dem Arm 8 angeschlossen werden kann und diese Lage auch beibehält . Das andere Ende der Spannschnur 5 ist an einer weiteren jedoch nicht gezeichneten Ausrichtplatte 3 befestigt, die mit Abstand von der ersten Ausrichtplatte 3 auf dem Boden 2 aufgestellt und ausgerichtet ist. An dieser nicht gezeichneten Ausrichtplatte 3 ist der Arm 8 vorteilhaft spiegelbildlich zu dem Arm 8 der gezeichneten Ausrichtplatte 3 befestigt.
In Abänderung des gezeichneten und erläuterten Ausführungsbeispieles ist es möglich, der Grundplatte 4 eine andere Form zu geben. Der Arm 8 kann auch an der Oberseite des Grundkörpers 4 befestigt sein. Der Querschnitt der Nuten 9 kann anders gestaltet sein. Es ist auch möglich, jeweils nur eine Nut 9 an einem Arm 8 vorzusehen.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Ausrichten von zu verlegenden Bodenplatten, bestehend aus zwei mit Abstand auf dem Boden aufstellbaren Ausrichtplatten mit jeweils einer Halteeinrichtung zur gemeinsamen Aufnahme einer Spannschnur, dadurch gekennzeichnet, dass jede Halteeinrichtung durch einen an der Ausrichtplatte (3) befestigten Arm (7) mit einem einen Abstand von der Ausrichtplatte aufweisenden Anschlag für die Spannschnur (5) gebildet ist und einen Griff (6) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag durch mindestens eine Nut (8) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (8) dreieckigen Querschnitt aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag mindestens durch einen Stift gebildet ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (7) seitlich an einem Grundkörper (4) der Ausrichtplatte (3) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (7) oben auf einem Grundkörper (4)der Ausrichtplatte (3) befestigt ist.
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Publications (1)
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Country Status (1)
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|---|---|---|---|---|
| RU2682822C1 (ru) * | 2018-02-12 | 2019-03-21 | Вадим Васильевич Шеруимов | Устройство для оштукатуривания стены |
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2003
- 2003-07-07 DE DE20310424U patent/DE20310424U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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