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DE202020102806U1 - Fliese - Google Patents

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DE202020102806U1
DE202020102806U1 DE202020102806.5U DE202020102806U DE202020102806U1 DE 202020102806 U1 DE202020102806 U1 DE 202020102806U1 DE 202020102806 U DE202020102806 U DE 202020102806U DE 202020102806 U1 DE202020102806 U1 DE 202020102806U1
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rope
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DE202020102806.5U
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Rundmund Hans Juergen
Original Assignee
Rundmund Hans Juergen
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    • E04F15/08Flooring or floor layers composed of a number of similar elements only of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete; of glass or with a top layer of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete or glass
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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Abstract

Fliese (1) mit einer nach dem Verlegen der Fliese die Sichtseite (2) bildenden Oberseite und einer der Sichtseite (2) gegenüberliegenden Unterseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass ein zum Tragen der Fliese (1) zum Einsatz kommendes Haltemittel (4) in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite (3) der Fliese (1) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fliese nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
  • Bei der Verlegung von Fliesen wird zunächst auf einem den Untergrund bildenden Estrich eine Ausgleichsmasse aufgebracht, die der Glättung im Untergrund vorhandener Unebenheiten dient. Diese ursprünglich flüssige Ausgleichsmasse muss im Anschluss an ihre Aufbringung auf dem Untergrund aushärten. Nach der Aushärtung der Ausgleichsmasse erfolgt abschnittsweise der Auftrag eines Binders oder Klebers, in dessen pastöse Oberfläche zunächst mit einem Werkzeug, beispielsweise mit einem Ziehspachtel, meist wellenförmige Strukturen eingearbeitet werden, die dem Ausgleich von Unebenheiten des Klebers dienen. Im Anschluss daran werden in dem zuvor mit Klebstoff ausgestatteten Abschnitt die Fliesen aufgesetzt, ausgerichtet und durch eine Druckaufbringung auf die Fliesenoberfläche in den Klebstoff eingedrückt.
  • Es ist vorstellbar, dass sich bei den bekannten Vorgehensweisen die exakte, lagegenaue Verlegung der Fliesen umso schwieriger gestaltet, je größer die Abmessungen der zu verlegenden Fliesen sind und je höher ihr sich daraus ergebendes Gewicht ist. Für den Transport und die Verlegung großer Fliesen ist ein erheblicher Kraftaufwand erforderlich, der wegen der Gewichtsbelastung beispielsweise für die Gelenke und die Bandscheiben des Fliesenlegers nicht zuletzt auch gesundheitsgefährdend sein kann. Gegenwärtig ist eine verstärkte Tendenz zu Fliesen mit sehr großen Abmessungen und folglich mit hohen Gewichten zu verzeichnen, sodass die genannte Problematik immer stärker in den Fokus der Betrachtung rückt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fliese bereitzustellen, die auch bei hohem Gewicht und großen Abmessungen einfach sowie ohne erheblichen körperlichen Aufwand zu transportieren und zu verlegen ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine Fliese mit einer nach dem Verlegen der Fliese die Sichtseite bildenden Oberseite und einer der Sichtseite gegenüberliegenden Unterseite, wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet, dass ein zum Tragen der Fliese zum Einsatz kommendes Haltemittel in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite der Fliese angeordnet ist.
  • Das Haltemittel wird erfindungsgemäß bei der Herstellung der Fliese mit dieser verbunden oder in den Fliesenwerkstoff integriert, sodass es ohne zusätzlichen Aufwand an der Baustelle zum Einsatz kommen kann. Das Haltemittel dient dabei hauptsächlich dem Transport, kann jedoch auch zur Optimierung der Verlegung einer derartigen Fliese genutzt werden. Dadurch sind die körperlich anstrengenden und zum Teil sogar gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten auf ein Mindestmaß reduzierbar. Besonders schwere oder großflächige Fliesen können durch die Anwendung des Haltemittels auch von mehreren Personen getragen werden.
  • Entsprechend einer ersten Ausgestaltung der Erfindung geht ein Gedanke der Erfindung dahin, dass das Haltemittel nach dem Transport, spätestens jedoch nach dem Verlegen der Fliese entfernt, also von der Fliese getrennt wird, sodass benachbarte Fliesen unbeeinträchtigt von dem Haltemittel verlegt werden können.
  • Hierfür kann in besonders vorteilhafter Weise eine Solltrennstelle vorgesehen werden, die beispielsweise in einer Perforierung des Haltemittels außerhalb der Fliese besteht. Die Solltrennstelle kann jedoch auch durch eine Querschnittsverringerung des Haltemittels erreicht werden.
  • Bei dem Haltemittel kann es sich entsprechend einer weiterbildenden Maßnahme der Erfindung beispielsweise um ein über den Fliesenrand hinausragendes Band, ein Seil oder um einen Stab handeln. Für den Transport der Fliese wird dieses Haltemittel ergriffen, sodass die Fliese angehoben und an ihren zur Verlegung vorgesehenen Platz transportiert werden kann.
  • Zur Gewährleistung der zum Transport der Fliese erforderlichen Festigkeit ist es von Vorteil, wenn das Band oder Seil aus einem Textilwerkstoff oder aus einem metallischen Werkstoff besteht. Da das Haltemittel bereits bei der Herstellung der Fliese in den Fliesenwerkstoff integriert oder mit der Fliese verbunden wird, besteht die Möglichkeit, das Haltemittel dem Gewicht der Fliese entsprechend anzupassen und einen geeigneten Werkstoff hierfür auszuwählen.
  • Um die Transport- und Verlegemöglichkeit einer erfindungsgemäßen Fliese weiter zu verbessern, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass an dem Haltemittel mindestens ein Handgriff vorhanden oder an diesem fixierbar ist. Der Handgriff kann dabei dauerhaft mit dem Haltemittel verbunden sein oder für die Zeit des Transports der Fliese oder bis zur Verlegung derselben lösbar an dem Haltemittel fixiert werden. Die lösbare Fixierung des Handgriffs ermöglicht zudem eine mehrfache Verwendung.
  • Eine alternative Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Fliese ist ferner darin zu sehen, dass entlang des Fliesenrandes verteilt, mehrere, jeweils mit wenigstens einer Öffnung versehene, die Haltemittel bildende Laschen zur lösbaren Befestigung einer separaten Handhabe vorhanden sind, wobei die Laschen über den Fliesenrand hinausragen. Bevor die Fliese transportiert werden kann, muss demnach zunächst die Handhabe an den als Laschen ausgebildeten Haltemitteln befestigt werden. Handelt es sich bei der Handhabe zum Beispiel um ein Band oder ein Seil, so kann dieses durch die Öffnung der Laschen hindurchgeführt und mit den Händen ergriffen werden, um auf diese Weise die Fliese zu transportieren. Neben den bereits erwähnten Beispielen kann das Haltemittel auch ein Stab sein.
  • Eine weiterbildende Maßnahme des zuvor erläuterten Lösungsvorschlages besteht vorliegend darin, dass die an dem Haltemittel fixierbare Handhabe jeweils mindestens einen Tragring oder Haken aufweist, der in die Öffnung einer der Laschen einführbar ist. Kommt als Handhabe also zum Beispiel ein Stab zum Einsatz, so weist dieser mindestens einen derartigen Tragring oder Haken auf, der in die Öffnung der Lasche eingeführt werden kann, sodass dadurch der Transport der Fliese ermöglicht ist. Gleiches lässt sich jedoch auch für eine als Seil oder Band ausgeführte Handhabe umsetzen, an der ein entsprechender Haken oder ein Tragring vorgesehen wird.
  • Da der Grundgedanke der Erfindung darin besteht, das Haltemittel bereits bei der Herstellung der Fliese in diese zu integrieren oder mit der Fliese zu verbinden, wird gemäß einer sinnvollen Ausgestaltung dieser Lösung vorgeschlagen, dass das als Band, Seil oder Lasche ausgeführte Haltemittel Bestandteil eines in den Fliesenwerkstoff integrierten oder an der Unterseite der Fliese fixierten Gewebes ist. Das Haltemittel bildet dabei einen über den Umfangsrand der Fliese hervorstehenden Teil, der ergriffen werden kann oder als Lasche ausgeführt und mit Öffnungen ausgestattet ist, sodass eine Handhabe mit dem Haltemittel verbunden werden kann. Das Gewebe weist dabei noch den zusätzlichen Vorteil einer Trittschalldämmung auf, die folglich nicht separat unterhalb der Fliese verlegt werden muss. Zusätzlich weist ein derartiges Gewebe den Vorteil auf, dass es eine Entkopplung bildet und darüber hinaus Risse im Untergrund überbrücken kann.
  • Als geeignetes Gewebe zur Umsetzung des zuvor beschriebenen Lösungsgedankens kann beispielsweise ein Metall-, Hanf- oder ein Textilgewebe zum Einsatz kommen. Auch hier sind die Festigkeitsanforderungen sowie die Möglichkeit, hieraus ein Gewebe herzustellen maßgeblich für die Auswahl des jeweiligen Werkstoffs.
  • Eine sehr spezielle Ausführungsvariante der Erfindung ist darüber hinaus darin zu sehen, dass eine Hülse in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite der Fliese fixiert ist, in der das Haltemittel geführt und lösbar aufgenommen ist. Bei der Hülse kann es sich bevorzugt um einen Hohlkörper aus einem verformbaren Werkstoff handeln, sodass die Verlegung der Fliese nicht beeinträchtigt wird, auch wenn die Hülse unter der Fliese angeordnet ist. Bei der Integration der Hülse in den Fliesenwerkstoff spielt das Material der Hülse eine eher untergeordnete Rolle. In diesem Fall kann die Hülse auch aus metallischen oder Kunststoffwerkstoffen bestehen oder durch einen Hohlraum im Fliesenwerkstoff gebildet sein. Je nach Wahl des für die Hülse zum Einsatz kommenden Werkstoffes, kann dieser auch Gleiteigenschaften aufweisen, sodass dadurch die Verlegung der Fliese im Fliesenbett verbessert wird. Während des Verlegevorganges bildet dabei die Hülse gleichzeitig eine Art Gleitfolie.
  • Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wird ferner darin gesehen, dass mehrere Halter an der Unterseite der Fliese zumindest teilweise in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite der Fliese fixiert sind, in denen das Haltemittel geführt und lösbar aufgenommen ist. Dabei kann zwischen der Unterseite der Fliese und dem jeweiligen Halter eine form- oder stoffschlüssige Verbindung gegeben sein. Einfache Beispiele hierfür sind darin zu sehen, dass der Halter durch eine Klemmverbindung mit der Fliese verbunden ist oder mithilfe eines Klebstoffes an der Unterseite der Fliese befestigt wird.
  • Die Besonderheit eines derartigen Halters ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung dieser Lösung darin zu sehen, dass die Halter jeweils durch ein plattenförmiges Element mit einem zur Aufnahme des Haltemittels ausgeführten Schlitz gebildet sind oder ein derartiges platttenförmiges Element aufweisen. Durch die Ausführung der Halter als plattenförmige Elemente beeinträchtigen diese das Gewicht der Fliese nur sehr unwesentlich, was durch die entsprechende Wahl eines geeigneten Werkstoffes, wie Kunststoff, noch zusätzlich verbessert werden kann. Die Halter können darüber hinaus bei der Verlegung der Fliese in den Fliesenklebstoff eingearbeitet werden und verbleiben an der Unterseite der Fliese, sodass dadurch auch eine Justierung der Fliese erreicht und verbessert wird.
  • Entsprechend einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung dieses Gedankens ist es jedoch auch möglich, dass die Halter jeweils aus zwei rechtwinklig zueinander oder in sich kreuzender Weise angeordneten, plattenförmigen Elementen bestehen oder jeweils Bestandteil eines auf die Ecken der Fliese aufgesetzten Schuhs sind. Die sich kreuzende Anordnung der plattenförmigen Elemente des Halters bewirken dabei eine Erhöhung der Stabilität und Festigkeit des Halters. Kommen hingegen Schuhe zum Einsatz, die auf die Ecken der Fliese unter Bildung einer Klemmverbindung aufgesetzt werden, so kann dadurch gleichzeitig ein Kantenschutz erreicht werden, der verhindert, dass die Fliese beim Transport im Bereich der empfindlichen Ecken beschädigt wird. Ein derartiger Schuh kann bevorzugt aus Kunststoff hergestellt werden und bildet mit dem Halter eine bauliche Einheit.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele stellen dabei keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung eines Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile werden stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
    Es zeigt:
    • 1: den Blick auf die Sichtseite einer Fliese gemäß einer ersten Ausgestaltungsvariante,
    • 2: den Blick auf die Unterseite einer Fliese,
    • 3: einen Blick auf die Unterseite einer Fliese in einer zur 1 abweichenden Variante,
    • 4: eine spezielle Ausführungsvariante einer Fliese mit einem Gewebe auf der Unterseite
    • 5: eine stabförmige Handhabe mit einem Haken,
    • 6: eine als Seil ausgeführte Handhabe mit Tragring in und einem Handgriff,
    • 7: eine erste Ausführungsvariante eines Handgriffs,
    • 8: eine zweite Ausführungsvariante eines Handgriffs,
    • 9: eine dritte Ausführungsvariante eines Handgriffs,
    • 10: eine vierte Ausführungsvariante eines Handgriffs,
    • 11: eine weitere Ausführungsvariante einer Fliese mit in Hülsen aufgenommenen Haltemitteln,
    • 12: eine räumliche Darstellung einer Fliesenunterseite mit mehreren Haltern in einer ersten Ausführungsvariante,
    • 13: eine räumliche Darstellung einer Fliesenunterseite mit mehreren Haltern in einer zweiten Ausführungsvariante,
    • 14: eine räumliche Darstellung einer Fliesenunterseite mit mehreren Haltern in einer weiteren Ausführungsvariante,
    • 15: eine erste Ausführungsvariante eines Halters,
    • 16: eine zweite Ausführungsvariante eines Halters,
    • 17: eine dritte Ausführungsvariante eines Halters, und
    • 18: eine vierte Ausführungsvariante eines Halters.
  • In der 1 ist ein Blick auf die Sichtseite 2 einer Fliese 1 gemäß einer ersten Ausgestaltungsvariante dargestellt. Die Sichtseite 2 bildet dabei die als Oberseite definierte, mit einem Dekor oder einer farbigen Schicht versehene Seite der Fliese 1. Auf der dieser Sichtseite 2 gegenüberliegenden Unterseite 3 der Fliese 1 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel insgesamt zwei Haltemittel 4 vorhanden, die über den Fliesenrand 5 hinausragen. Bei den Haltemitteln 4 handelt es sich vorliegend um Seile, die stoffschlüssig an der Unterseite 3 der Fliese 1 befestigt sind. Die gesamte Fliese 1 kann mittels der Haltemittel 4 erfasst, zu ihrem Verlegungsort transportiert und anschließend in den zuvor auf den Untergrund aufgebrachten Kleber eingesetzt werden, sodass die Haltemittel 4 auch für die Verlegung der Fliese 1 hilfreich sind. Nach dem Verlegen der Fliese 1 werden die Haltemittel 4 mittels eines Messers im Bereich des Fliesenrandes 5 abgetrennt.
  • Die 2 zeigt den Blick auf die Unterseite einer weiteren Ausführung einer Fliese 1. Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, dass die Haltemittel 4 etwa parallel zueinander in den Fliesenwerkstoff integriert sind und mit ihren anfassbaren Enden über den Fliesenrand 5 hinausragen. Auch hierbei können die als Bänder ausgeführten Haltemittel 4 nach dem Verlegen der Fliese im Bereich des Fliesenrandes 5 abgetrennt werden.
  • Aus der 3 geht eine abgewandelte Variante der Fliese 1 aus 1 hervor. Dabei ist auf der Unterseite 3 der Fliese 1 ein Gewebe 10 aufgebracht, bei dem es sich vorliegend um ein sehr stabiles Hanfgewebe handelt. Die Besonderheit hierbei besteht darin, dass die Haltemittel 4 einen Bestandteil dieses Gewebes 10 bilden und über den Fliesenrand 5 hinausragen. Die bandförmig ausgeführten Haltemittel 4 sind auch hierbei mit den Händen greifbar, sodass die Fliese 1 auf diese Weise transportiert werden kann. Nach dem Verlegen der Fliese 1 können die bandförmigen Haltemitteln 4 abgetrennt werden.
  • In der 4 ist eine weitere, spezielle Ausführungsvariante einer Fliese 1 gezeigt, bei der die Unterseite 3 der Fliese 1 ebenfalls mit einem Gewebe 10 versehen ist, das bei dem dargestellten Beispiel, wie bereits zuvor, die gesamte Fläche der Unterseite 3 der Fliese 1 bedeckt. Entlang des Fliesenrandes 5 sind hierbei mehrere Haltemittel 4 vorhanden, die bei dem in 4 gezeigten Beispiel als über den Fliesenrand 5 hervorstehende Laschen ausgebildet sind. Jede der als Laschen ausgebildeten Haltemittel 4 verfügt dabei über eine Öffnung 7, die dazu dient, eine geeignete Handhabe 8 einzuführen und damit die Fliese 1 zu transportieren beziehungsweise sie am Ort ihrer Verlegung in das vorbereitete Fliesenbett einzusetzen. Bei dem Gewebe 10 handelt es sich vorliegend um ein hochfestes Gewebe 10 aus Hanfmaterial. Beispiele für die Ausführung der Handhaben 8 werden nachfolgend noch näher erläutert.
  • So zeigt beispielsweise die 5 eine stabförmige Handhabe 8 mit einem einseitig daran ausgebildeten Haken 9, der in die zuvor bereits beschriebenen Öffnungen der als Laschen ausgeführten Haltemittel 4 eingeführt werden kann. Die gesamte Fliese 1 kann auf diese Weise mittels mehrerer derartiger Haltemittel 4 von einer oder mehreren Personen aufgenommen und transportiert werden.
  • Ein anderes Beispiel für eine Handhabe 8 zeigt die 6. Hierbei ist die Handhabe 8 als ein metallisches Seil ausgeführt, das beidseitig je einen Tragring 9 aufweist, der eine Öffnung aufweist oder im Sinne eines Schlüsselringes ausgeführt ist und in die Öffnungen 7 der als Laschen ausgeführten Haltemittel 4 der Fliese 1 eingeführt werden kann. An der als Seil ausgeführten Handhabe 8 ist ferner ein Handgriff 6 ausgebildet, sodass das Erfassen der Handhabe 8 ergonomisch günstig gestaltet ist. Selbstverständlich können die Tragringe 9 der Handhabe 8 in 6 geöffnet und wieder verschlossen werden, um sie in die Öffnungen 7 der Haltemittel 4 einführen und nach dem Verlegen der Fliese 1 wieder von den Haltemitteln 4 lösen zu können.
  • Die 7 bis 10 zeigen verschiedene Ausführungsvarianten eines Handgriffs 6, wie beispielsweise bei einer als Seil ausgeführten Handhabe 8 zum Einsatz kommen kann.
    Bei dem in 7 gezeigten Beispiel ist der Handgriff 6 als ein einstückiges Kunststoff-Formteil gestaltet, dass beispielsweise eine der menschlichen Hand angepasste Geometrie aufweisen kann. Die Besonderheit hierbei besteht darin, dass in dem Handgriff 6 ein Schlitz 12 vorhanden ist, in den die als Seil ausgeführte Handhabe 8 eingeführt wird. Um eine Verlierersicherung zu ermöglichen ist der Schlitz 12 aus einem geneigten Abschnitt 13 und einem sich an diesen anschließenden, geraden Abschnitt 14 zusammengesetzt.
  • Eine andere Ausführungsvariante eines Handgriffs 6 zeigt die 8. Hierbei ist der Handgriff 6 ebenfalls ein Kunststoff-Formteil, wobei hier der Schlitz 12 lediglich einen geneigten Abschnitt 13 aufweist, der an seinem Ende in eine Ausbuchtung 15 mündet, in der die als Seil ausgeführte Handhabe 8 eine gewisse Fixierung während des Transports der Fliese 1 erfährt.
  • Der in 9 dargestellte Handgriff 6 stellt eine besonders einfache Ausführungsform dar und besteht auch hier aus einem einstückig ausgebildeten Kunststoff-Formteil. In Längsrichtung dieses Handgriffs 6 ist dabei lediglich ein geradlinig verlaufender Schlitz 12 eingebracht, in den die als Seil ausgeführte Handhabe eingeführt werden kann, um dadurch die Fliese 1 transportieren zu können.
  • Aus der 10 geht schließlich eine weitere Ausführungsvariante eines Handgriffs 6 hervor, bei der der Handgriff 6 wie bei dem zuvor im Zusammenhang mit der 9 bereits beschriebenen Beispiel als Kunststoff-Formteil ausgeführt und mit einem geradlinig verlaufenden Schlitz 12 ausgestattet ist. Der gerade Abschnitt 14 des Schlitzes 12 mündet dabei in eine Ausbuchtung 15, die wiederum der lösbaren Fixierung der als Seil ausgeführten Handhabe 8 dient, solange die Fliese 1 transportiert wird.
  • In der 11 ist schließlich eine sehr spezielle, weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Fliese 1 dargestellt. Die Besonderheit besteht vorliegend darin, dass die Fliese 1 in 11 auf ihrer der Sichtseite 2 gegenüberliegenden Unterseite 3 mehrere, bei dem dargestellten Beispiel zwei, etwa parallel zueinander verlaufende Hülsen 11 aufweist, die aus einem verformbaren Werkstoff bestehen. Sinn und Zweck dieser Hülsen 11 ist es, ein beispielsweise bandförmiges Haltemittel 4 aufzunehmen und zu führen, das in der zuvor bereits beschriebenen Weise dem Transport der Fliese 1 dient. Nach dem Verlegen der Fliese 1 im Fliesenbett wird das Haltemittel 4 aus den vorhandenen Hülsen 11 entfernt und kann auf diese Weise mehrfach verwendet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Hülsen 11 aus einem verformbaren Werkstoff bestehen, können diese in den Untergrund der Fliese eingearbeitet werden, ohne dass dadurch Beeinträchtigungen bei der Verlegung der Fliese entstehen. Mit anderen Worten verbleiben die Hülsen 11 unterhalb der Fliese 1, während die Haltemittels 4 einer erneuten Verwendung zugeführt werden können. Auch die in 11 gezeigten Hülsen können dabei Bestandteil eines an der Unterseite 3 der Fliese 1 fixierten Gewebes 10 sein.
  • Die 12 zeigt eine räumliche Darstellung einer Fliese 1 mit Blick auf die Unterseite 3, an der mehrere Halter 16 in einer ersten Ausführungsvariante angeordnet sind. Dabei bestehen die einzelnen, in den Eckbereichen der Fliese 1 angeordneten Halter 16, jeweils aus einem plattenförmigen Element 17, in das in Längsrichtung ein Schlitz 18 eingebracht ist, der der Aufnahme des Haltemittels 4 dient. Bei dem Haltemittel 4 handelt es sich bei dem in 12 gezeigten Beispiel um ein Seil, das an seinen Enden jeweils Handgriffe 6 aufweist, um dadurch den Transport der Fliese 1 zu erleichtern. Die plattenförmigen Elemente 17 der Halter 16 sind einstückig mit einen weiteren plattenförmigen Element 19 ausgeführt, welches etwa rechtwinklig von dem ersten plattenförmigen Element 17 absteht. Dadurch besteht jeder Halter 16 aus einem rechtwinkligen, plattenförmigen Element 17,19. Die Halter 16 können teilweise in den Fliesenwerkstoff integriert sein und somit bereits bei der Herstellung der Fliese 1 in diese eingebracht werden. Eine andere Variante der Verbindung zwischen Halter 16 und Unterseite 3 der Fliese 1 besteht in einer nachträglichen, stoffschlüssigen Verbindung mit der Fliese, was beispielsweise durch einen Klebstoff erreicht werden kann.
  • Aus der 13 geht eine räumliche Darstellung einer Unterseite 3 einer Fliese 1 mit mehreren Haltern 16 in einer zweiten Ausführungsvariante hervor. Diese Halter 16 bestehen aus zwei plattenförmigen Elementen 17 und 19, die in einer sich kreuzenden Anordnung zueinander verlaufen. Dabei ist jeweils in das plattenförmigen Element 17 beidseitig je ein Schlitz 18 zur Aufnahme des Haltemittels 4 eingebracht. Der Schlitz 18 verläuft dabei jeweils in Längsrichtung des plattenförmigen Elements 17 der Halter 16. diese Anordnung der Schlitze 18 in dem plattenförmigen Element 17 ermöglicht höhere Traglasten, was für den Transport schwerer Fliesen von Vorteil ist. Die dargestellte Variante ist nicht einschränkend zu sehen. Vielmehr können die plattenförmigen Elemente 17,19 auch diagonal zu der Fliese ausgerichtet sein. Anders ausgedrückt verliefe in diesem Fall das plattenförmige Element 17 unter einem Winkel von 45° zu den Fliesenrändern 5.
  • Eine alternative Ausführungsvariante eines Halters 16 zeigt die Darstellung in 14. Der Blick auf die Unterseite 3 dieser Fliese 1 veranschaulicht, dass die hierbei quadratisch ausgeführte Fliese 1 an jeder ihrer Ecken mit je einem Halter 16 ausgestattet ist, der jeweils einstückiger Bestandteil eines Schuhs 20 ist, der unter Bildung einer Klemmverbindung auf die entsprechende Ecke der Fliese 1 aufgesetzt wird. Ein derartiger Schuh 20 bewirkt neben der Möglichkeit, die Fliese 1 mittels eines Haltemittels 4 zu tragen auch einen Schutz der Kanten der Fliese 1.
  • In den 15 bis 18 sind verschiedene Ausführungsvarianten für das plattenförmige Element 17 dargestellt, welches jeweils mit einem Schlitz 18 zur Aufnahme des Haltemittels 4 ausgestattet ist und Bestandteil eines Halters 16 sein kann beziehungsweise den Halter 16 insgesamt bildet.
    So zeigt zunächst die 15 eine erste Ausführungsvariante eines Halters 16, bei dem der Schlitz 18 von einem geneigten Abschnitt 21 ausgehend in einen geraden Abschnitt 22 übergeht.
  • Das plattenförmigen Element 17 des Halters 16 in der Darstellung der 16 verfügt hingegen über einen Schlitz 18, der ausgehend von einem geneigten Abschnitt 21 in einer Ausbuchtung 23 mündet, die der verbesserten Fixierung des darin geführten Haltemittels 4 dient.
  • Eine besonders einfache Ausführungsvariante des Schlitzes 18 in dem plattenförmigen Element 17 des Halters 16 zeigt die 17. Dabei ist der Schlitz 18 als einfacher, geradlinig verlaufender Schlitz ausgeführt.
  • Aus der 18 geht schließlich eine weitere , vierte Ausführungsvariante eines Halters 16 hervor, bei der in das plattenförmige Element 17 ein Schlitz 18 eingebracht ist, der zunächst einen geraden Abschnitt 22 aufweist, welcher endseitig in eine Ausbuchtung 23 mündet, in der das Haltemittel 4 in verbesserter Weise aufgenommen werden kann. Die Ausbuchtung 23 verbessert den Transport, weil das darin eingelegte Haltemittels 4 eine gewisse Fixierung erfährt. Dadurch können Unfälle während des Transports der Fliese wirksam vermieden werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fliese
    2
    Sichtseite
    3
    Unterseite
    4
    Haltemittel
    5
    Fliesenrand
    6
    Handgriff
    7
    Öffnung
    8
    Handhabe
    9
    Tragring oder Haken
    10
    Gewebe
    11
    Hülse
    12
    Schlitz
    13
    geneigter Abschnitt
    14
    gerader Abschnitt
    15
    Ausbuchtung
    16
    Halter
    17
    plattenförmiges Element
    18
    Schlitz
    19
    plattenförmiges Element
    20
    Schuh
    21
    geneigter Abschnitt
    22
    gerader Abschnitt
    23
    Ausbuchtung

Claims (15)

  1. Fliese (1) mit einer nach dem Verlegen der Fliese die Sichtseite (2) bildenden Oberseite und einer der Sichtseite (2) gegenüberliegenden Unterseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass ein zum Tragen der Fliese (1) zum Einsatz kommendes Haltemittel (4) in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite (3) der Fliese (1) angeordnet ist.
  2. Fliese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (4) von der Fliese lösbar oder abtrennbar ist.
  3. Fliese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (4) eine Solltrennstelle aufweist.
  4. Fliese nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (4) ein über den Fliesenrand (5) hinausragendes Band, ein Seil oder ein Stab ist.
  5. Fliese nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Band oder Seil aus einem Textilwerkstoff oder aus einem metallischen Werkstoff besteht.
  6. Fliese nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Haltemittel (4) mindestens ein Handgriff (6) vorhanden oder an diesem fixierbar ist.
  7. Fliese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Fliesenrandes (5) verteilt, mehrere, jeweils mit wenigstens einer Öffnung (7) versehene, die Haltemittel (4) bildende Laschen zur lösbaren Befestigung einer Handhabe (8) vorhanden sind, wobei die Laschen über den Fliesenrand (5) hinausragen.
  8. Fliese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die an dem Haltemittel (4) zu fixierende Handhabe (8) jeweils mindestens einen Tragring oder Haken (9) aufweist, der in die Öffnung (7) einer der die Haltemittel (4) bildenden Laschen einführbar ist.
  9. Fliese nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das als Band, Seil oder Lasche ausgeführte Haltemittel (4) Bestandteil eines in den Fliesenwerkstoff integrierten oder an der Unterseite (3) der Fliese (1) fixierten Gewebes (10) ist.
  10. Fliese nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe (10) ein Metall-, Hanf- oder ein Textilgewebe ist.
  11. Fliese nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hülse (11) in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite (3) der Fliese (1) fixiert ist, in der das Haltemittel (4) geführt und lösbar aufgenommen ist.
  12. Fliese nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (11) aus einem verformbaren Werkstoff besteht.
  13. Fliese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Halter (16) zumindest teilweise in den Fliesenwerkstoff integriert oder an der Unterseite (3) der Fliese (1) fixiert sind, in denen das Haltemittel (4) geführt und lösbar aufgenommen ist.
  14. Fliese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (16) jeweils durch ein plattenförmiges Element (17) mit einem zur Aufnahme des Haltemittels (4) ausgeführten Schlitz (18) gebildet sind oder ein derartiges platttenförmiges Element (17) aufweisen.
  15. Fliese nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (16) jeweils aus zwei rechtwinklig zueinander oder in sich kreuzender Weise angeordneten, plattenförmigen Elementen (17, 19) bestehen oder jeweils Bestandteil eines auf die Ecken der Fliese (1) aufgesetzten Schuhs (20) sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN115199008A (zh) * 2022-07-06 2022-10-18 江苏省建筑工程集团有限公司 一种建筑施工用立式自动贴墙砖装置及其使用方法

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