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DE20309675U1 - Vorrichtung zur Bewerbung von Fußgängern - Google Patents

Vorrichtung zur Bewerbung von Fußgängern

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Publication number
DE20309675U1
DE20309675U1 DE20309675U DE20309675U DE20309675U1 DE 20309675 U1 DE20309675 U1 DE 20309675U1 DE 20309675 U DE20309675 U DE 20309675U DE 20309675 U DE20309675 U DE 20309675U DE 20309675 U1 DE20309675 U1 DE 20309675U1
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DE
Germany
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advertising
influence
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pedestrians
display
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DE20309675U
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Publication of DE20309675U1 publication Critical patent/DE20309675U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F27/00Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F27/00Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address
    • G09F27/005Signs associated with a sensor

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Arrangements For Transmission Of Measured Signals (AREA)

Description

Vorrichtungen zur Bewerbung von Fußgängern
Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen, die das Bewerben von Fußgängern in einer an den Aufenthaltsort und die Bewegung der Fußgänger angepaßten Form ermöglichen.
Bekannt sind Vorrichtungen wie etwa Plakatwände, Videowände etc., die das Werben im öffentlichen Raum ermöglichen. Häufig zieht diese Art der Werbung aber nicht genügend stark oder nicht genügend länge die Aufmerksamkeit der passierenden Fußgänger auf sich. Auch ist es für die Werbewirksamkeit nachteilig, wenn ein passierender Fußgänger z.B. einen auf einer Videowand dargestellten Werbefilm nicht von Anfang an wahrnimmt.
Im Folgenden verstehen wir unter einer Werbebotschaft jede Form einer akustischen und/oder visuellen Darstellung, deren Inhalt nicht zwingend ausschließlich der Werbung dient. So ist beispielsweise auch die visuelle Präsentation von Nachrichten oder Unterhaltungsfilmen mit sporadisch eingestreuten Produktwerbungen eine Werbebotschaft in unserem Sinne.
Die vorliegende Erfindung soll die Aufgabe lösen, Fußgänger derart zu bewerben, daß der Werbezeitpunkt und/oder die Werbebotschaft an das Aufkommen an Fußgängern im Einflußbereich der Wer be vorrichtung (Plakatwand, Videowand etc.) angepaßt wird. Dadurch kann die Darstellung der Werbebotschaft exakt dann einsetzen oder intensiviert werden (z.B. durch Beleuchtung einer Plakatwand), wenn der Fußgänger zu ihrer Wahrnehmung bereit ist.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen besitzen stets mindestens eine Komponente zur akustischen und/oder visuellen Darstellung von Werbebotschaften wie beispielsweise eine Plakatwand, eine Lautsprecheranlage und/oder eine Videowand. Diese ist bzw. sind jeweils mit mindestens einer Vorrichtung nach dem Stand der Technik gekoppelt, die die Werbebotschaften vorhält und zur Darstellung bringt. Beispiele hierfür sind die Beleuchtung einer Plakatwand, DVD-Player, Tonbandgeräte etc. Die beschriebene Kopplung kann dabei auch beispielsweise über Funk, GPRS, UMTS oder durch Kabelanbindungen über längere Strecken erfolgen, so daß die Komponente nicht im üblichen Sinne als Bestandteil der Vorrichtung anzusehen ist. Ein Beispiel hierfür könnte die zeitgleiche Funkübertragung der Werbebotschaft an die Darstellungskomponente wie etwa bei einem Fernsehgerät sein. Auch wenn diese Komponente Bestandteil der Vorrichtung ist, können erfindungsgemäß beispielsweise über Funk, GPRS, UMTS oder über Kabelanbindungen die vorgehaltenen Werbebotschaften kontinuierlich geändert werden, so daß auf
aktuelle Geschehnisse zeitnah reagiert werden kann. Die Wahl, welche der vorgehaltenen Werbebotschaften zur Darstellung kommt kann von der Tageszeit oder dem Wetter (Luftfeuchtigkeit/Temperatur) abhängig gemacht werden. In diesem Fall besitzen die erfindungsgemäßen Vorrichtungen vorteilhaft Vorrichtungen nach dem Stand der Technik (z.B. Digitaluhr, elektronisches Thermometer), die diese Parameter ermitteln. Für die Anpassung des Werbezeitpunkts und/oder der Werbeintensität an das Aufkommen an Fußgängern besitzt eine erfindungsgemäße Vorrichtung einen oder mehrere Sensoren nach dem Stand der Technik, die die Anzahl und/oder den Aufenthaltsort und/oder die Bewegung von Fußgängern im Einflußbereich der Werbevorrichtung ermitteln oder ist mit solchen Sensoren einer anderen Vorrichtung gekoppelt. Als Anpassung der Werbung ist dann beispielsweise folgendes denkbar: Setzt z. B. an einer U-Bahn-Haltestelle oder einem Bahnhofsausgang Verkehr durch Fußgänger ein oder nimmt merklich zu, so kann die Darstellung der Werbebotschaft aktiviert oder an den Anfang der Botschaft zurückgesetz werden, die Darstellung kann aussetzen, wenn die Fußgänger die Darstellungskomponente der erfindungsgemäßen Vorrichtung passiert haben. Die Anpassung der Werbung einer Plakatwand an das Aufkommen von Fußgängern kann beispielsweise erfolgen, indem die Beleuchtung des Plakats eingeschaltet wird, wenn ein Fußgänger in den Bereich eintritt, in dem das Plakat ungestört gesehen werden kann, und wieder ausgeschaltet wird, wenn der Fußgänger diesen Bereich verläßt. Durch die zusätzliche Beleuchtung der Plakatwand wird deren Werbewirkung intensiviert.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in Figur 1 den Ausgang 1 einer U-Bahnstation und die erfindungsgemäße Vorrichtung 2, deren Komponenten schematisch in Figur 2 dargestellt sind. Figur 2 zeigt im einzelnen ein LC Display 2.1, ein digitales Abspielgerät mit Speicher 2.2, einen Empfänger für neue Werbebotschaften 2.3, eine Kontrollschaltung 2.4 und einen Sensor 2.5. Die Arbeitsweise der beispielhaften Implementierung ist folgende: Das digitale Abspielgerät mit Speicher 2.2 hält eine Menge von Werbebotschaften vor, die es zu einem beliebigen früheren Zeitpunkt vom Empfänger 2.3 übermittelt bekommen hat. Dieser wiederum erhielt diese Werbebotschaften von einer nicht näher beschriebenen und vom Betreiber der erfindungsgemäßen Vorrichtung unterhaltenen Sendevorrichtung. In der Kontrollschaltung 2.4 wird ein einstellbarer oberer Schwellwert für die Anzahl an Personen vorgehalten, die sich in Richtung des Display 2.1 bewegen müssen, damit die Darstellung der Werbebotschaft
aktiviert bzw. zurückgesetzt wird. Ebenso kann die Kontrollschaltung 2.4 einen unteren Schwellwert speichern, der festlegt, wieviele Personen sich in Richtung des Display 2.1 bewegen müssen, damit die Anzeige der Werbebotschaft aktiviert bleibt. Für verschiedene Tageszeiten können unterschiedliche (obere und/oder untere) Schwellwerte eingestellt werden. Die Kontrollschaltung 2.4 erhält von dem Sensor 2.5 ständig Informationen darüber, wieviele Personen sich im überwachten Bereich aufhalten und in welcher Richtung sie sich vornehmlich bewegen. Sobald die vom Sensor 2.5 gemeldete Anzahl an Personen, die sich in Richtung des Display 2.1 bewegen, den für die aktuelle Tageszeit gespeicherten oberen Schwellwert erreicht oder übersteigt, aktiviert die Kontrollschaltung 2.4 das Display 2.1 und beauftragt das digitale Abspielgerät 2.2 zum Abspielen einer bestimmten Werbebotschaft, die so auf dem LC Display 2.1 zur Anzeige gebracht wird. Das Display 2.1 wird wieder deaktiviert, wenn die gesamte Werbebotschaft abgespielt wurde. Die Darstellung der Botschaft wird auch dann ausgesetzt, wenn der Sensor 2.5 keine oder nur sehr wenige Personen im Einflussbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung feststellt, die sich in Richtung des Displays 2.1 bewegen. Hierzu wertet die Kontrollschaltung 2.4 die vom Sensor 2.5 gemeldete entsprechende Anzahl aus und vergleicht sie mit dem zur aktuellen Zeit gespeicherten unteren Schwellwert. Wird dieser Schwellwert erreicht oder unterschritten, deaktiviert die Kontrollschaltung die Darstellung der Werbebotschaft. Das beschriebene Verhalten der erfindungsgemäßen Vorrichtung wiederholt sich kontinuierlich.

Claims (11)

1. Vorrichtung zur Darstellung von Werbebotschaften, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivitäten der Vorrichtung an das Aufkommen an Fußgägängern im Einflußbereich der Vorrichtung angepaßt erfolgen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektronischer Sensor zur Überwachung der Anzahl an Fußgängern im Einflußbereich der Vorrichtung benutzt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektronischer Sensor zur Uberwachung der Bewegungsrichtung der Fußgängern im Einflußbereich der Vorrichtung benutzt wird.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Zeiten eine Werbebotschaft darstellt, zu denen sich mindestens eine vorgegebene Anzahl an Personen im Einflußbereich der Vorrichtung aufhalten.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Zeiten eine Werbebotschaft darstellt, zu denen sich mindestens eine vorgegebene Anzahl an Personen in eine bestimmte Richtung innerhalb des Einflußbereichs der Vorrichtung bewegt.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Zeiten die Darstellung einer Werbebotschaft aussetzt, zu denen sich weniger als eine vorgegebene Anzahl an Personen im Einflußbereich der Vorrichtung aufhalten.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Zeiten die Darstellung einer Werbebotschaft aussetzt, zu denen sich weniger als eine vorgegebene Anzahl an Personen in eine bestimmte Rechtung im Einflußbereich der Vorrichtung bewegen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung meherer Werbebotschaften vorhält.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und/oder 2 bis 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aktuelle Uhrzeit benutzt wird, um die zur Darstellung gebrachte Werbebotschaft auszuwählen.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und/oder 2 bis 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aktuelle Temperatur und/oder die aktuelle Luftfeuchtigkeit und/oder der aktuelle Luftdruck benutzt wird, um die zur Darstellung gebrachte Werbebotschaft auszuwählen.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und/oder 2 bis 10 dadurch gekennzeichnet, daß die in der Vorrichtung vorgehaltenen Werbebotschaften von außen und über große Entfernungen kontinuierlich variiert werden können.
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