DE20309251U1 - Vorrichtungen zur verkehrsangepaßten Werbung - Google Patents
Vorrichtungen zur verkehrsangepaßten WerbungInfo
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Description
Vorrichtungen zur verkehrsangepaßten Werbung
Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen, die das Werben im öffentlichen Straßenverkehr in einer dem aktuellen Verkehr angepaßten Form ermöglichen.
Bekannt sind Vorrichtungen wie etwa Plakatwände, Videowände etc., die das Werben im öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Diese Art der Werbung zieht aber auch dann die Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers auf sich, wenn dieser sich besser dem Verkehr widmen sollte bzw. in den Phasen (rote Ampel, Stau etc.), in denen er seine Aufmerksamkeit auf die Werbeträger lenken könnte, erzeugen sie keine erhöhte Aufmerksamkeit. Im Folgenden verstehen wir unter einer Werbebotschaft jede Form einer akustischen und/oder visuellen Darstellung, deren Inhalt nicht zwingend ausschließlich der Werbung dient. So ist beispielsweise auch die visuelle Präsentation von Nachrichten oder Unterhaltungsfilmen mit sporadisch eingestreuten Produktwerbungen eine Werbebotschaft in unserem Sinne.
Die vorliegende Erfindung soll die Aufgabe lösen, Werbung im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs zu ermöglichen derart, daß die Werbebotschaft und/oder der Werbezeitpunkt an den Verkehrsfluß angepaßt ist bzw. sind. Dadurch kann die Darstellung der Werbebotschaft exakt dann einsetzen, wenn der Verkehrsteilnehmer zu ihrer Wahrnehmung bereit ist bzw. es findet potentiell keine Darstellung statt, wenn sich der Verkehrsteilnehmer dem Verkehr widmen muß. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und gleichzeitig die Effektivität der Werbung.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen besitzen stets eine Komponente zur akustischen und/oder visuellen Darstellung von Werbebotschaften wie beispielsweise eine Plakatwand, eine Lautsprecheranlage und/oder eine Videowand. Diese ist bzw. sind jeweils mit mindestens einer Vorrichtung nach dem Stand der Technik gekoppelt, die die Werbebotschaften vorhält und zur Darstellung bringt. Beispiele hierfür sind die Beleuchtung einer Plakatwand, DVD-Player, Tonbandgeräte etc. Die beschriebene Kopplung kann dabei auch beispielsweise über Funk, GPRS, UMTS oder durch Kabelanbindungen über längere Strecken erfolgen, so daß die Komponente nicht im üblichen Sinne als Bestandteil der Vorrichtung anzusehen ist. Ein Beispiel hierfür könnte die zeitgleiche Funkübertragung der Werbebotschaft an die Darstellungskomponente wie etwa bei einem Fernsehgerät sein. Auch wenn diese Komponente Bestandteil der Vorrichtung ist, können erfindungsgemäß beispielsweise über Funk, GPRS, UMTS oder über Kabelanbindungen die vorgehaltenen Werbe-
botschaften kontinuierlich geändert werden, so daß auf aktuelle Geschehnisse zeitnah reagiert werden kann. Die Aktivitäten der erfindungsgemäßen Vorrichtungen werden wie folgt an den Verkehrsfluß angepaßt: Eine Möglichkeit besteht darin, die erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit einer Ampel (bzw. deren Steuerung) an Kreuzungen, Bahnübergängen usw. , einer Schranke oder dergleichen derart zu koppeln, daß die Vorrichtungen über den aktuellen Zustand und bevorstehende Zustandsänderungen der Ampel, Schranke, etc. informiert sind. Dadurch kann die Darstellung der Werbebotschaft beispielsweise dann einsetzen, wenn die Ampel an einer Kreuzung auf rot umspringt. Vorteilhaft beginnt die Darstellung stets mit dem Anfang einer der vorgehaltenen Werbebotschaften, wodurch die größtmögliche Wirksamkeit der Werbung erreicht wird. Vorteilhaft wird dabei durch die Vorrichtung auch die aktuelle Dauer bis zum Ende der Rotphase angezeigt. Eine zweite Möglichkeit dafür, die Aktivitäten der erfindungsgemäßen Vorrichtungen dem Verkehrsfluß anzupassen, besteht darin, die Vorrichtungen mit einem Sensor zur Messung des Verkehrsflusses (Technik beispielsweise wie bei dem SES der Firma DDG) zu versehen, bzw. mit einem solchen Sensor einer anderen technischen Vorrichtung zu koppeln oder entsprechende Daten von Systemen wie beispielsweise dem SES mit bekannten technischen Mitteln zu beziehen. So kann die Präsentation der Werbebotschaften zum Beispiel dann einsetzten, wenn der Verkehr auf dem überwachten Verkehrsweg staut und aussetzen, wenn der Verkehr wieder fließt. Durch oben genannte Übertragung aktueller Botschaften können so dem Verkehrsteilnehmer auch Informationen wie eine Umleitungsempfehlung, die Länge des Staus, ein aktuelles Angebot eines Restaurants nahe seines Standorts etc. zugänglich gemacht werden. Zur Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtungen können bei deren Verwendung auf Landstraßen, Umgehungsstraßen oder Autobahnen vorteilhaft unbenutzte Abschnitte vorhandener Schilderbrücken genutzt werden. Auch können vorhandene Anzeigevorrichtungen wie beispielsweise die von Verkehrsleitsystemen als Darstellungskomponente der erfindungsgemäßen Vorrichtungen verwendet werden. Wird eine erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise an einer Straßenkreuzung eingesetzt, so wird sie vorteilhaft derart drehbar montiert und automatisch ausgerichtet, daß die von der Vorrichtung dargestellte Werbebotschaft stets von einer der Straßen der Kreuzung uneingeschränkt wahrnehmbar ist, für die gerade eine Ampel rot zeigt.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in Figur 1 eine Ampel 1 an einer Straße 3 und die er-
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in Figur 1 eine Ampel 1 an einer Straße 3 und die er-
findungsgemäße Vorrichtung 2, deren Komponenten schematisch in Figur 2 dargestellt sind. Figur 2 zeigt im einzelnen ein LC Display 2.1, ein digitales Abspielgerät mit Speicher 2.2, einen Empfänger für neue Werbebotschaften 2.3 und eine Kontrollschaltung 2.4. Die Arbeitsweise der beispielhaften Implementierung ist folgende: Das digitale Abspielgerät mit Speicher 2.2 hält eine Menge von Werbebotschaften vor, die es zu einem beliebigen früheren Zeitpunkt vom Empfänger 2.3 übermittelt bekommen hat. Dieser wiederum erhielt diese Werbebotschaften von einer nicht näher beschriebenen und vom Betreiber der erfindungsgemäßen Vorrichtung unterhaltenen Sendevorrichtung. Wie in Figur 1 dargestellt, besteht eine Verbindung zwischen der Ampel 1 (deren Steuerung) und der Kontrollschaltung 2.4, über die die Kontrollschaltung über den aktuellen Zustand und bevorstehende Zustandsänderungen der Ampel ständig informiert ist. In dem Augenblick, in dem die Ampel auf rot umspringt, aktiviert die Kontrollschaltung 2.4 das Display 2.1 und beauftragt das digitale Abspielgerät 2.2 zum Abspielen einer bestimmten Werbebotschaft, die so auf dem LC Display 2.1 zur Anzeige gebracht wird. Zusätzlich sorgt die Kontrollschaltung dafür, daß auf dem Display 2.1 ständig die aktuelle Restdauer der aktuellen Rotphase angezeigt wird. Schaltet die Ampel auf grün, so deaktiviert die Kontrollschaltung 2.4 das Display 2.1 und das digitale Abspielgerät 2.2. Dieses Verhalten wiederholt sich mit der nächsten Rotphase.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Darstellung von Werbebotschaften, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivitäten der Vorrichtung an den aktuellen Verkehrsfluß angepaßt erfolgen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der aktuelle Zustand und bevorstehende Zustandsänderungen einer Ampel, Schranke etc. benutzt werden, um Informationen über den aktuellen Verkehrsfluß zu erhalten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektronischer Sensor zur Überwachung des Verkehrsflusses benutzt wird, um Informationen über den aktuellen Verkehrsfluß zu erhalten.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Rotphasen einer Ampel bzw. zu den Zeiten einer geschlossenen Schranke eine Werbebotschaft darstellt.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung genau zu den Zeiten eine Werbebotschaft darstellt, zu denen der Verkehr auf dem durch den Sensor überwachten Verkehrsweg stockt oder zum Erliegen gekommen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung oder Teile von ihr an Brücken oder Schilderbrücken montiert werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung oder Teile von ihr derart drehbar montiert sind, daß der Wirkungsbereich der Vorrichtung variiert werden kann.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung automatisch auf wechselnde Wirkungsbereiche ausgerichtet wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigevorrichtungen von Verkehrsleitsystemen zur Darstellung der Werbebotschaften benutzt werden.
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