DE20304272U1 - Hilfsvorrichtung zur Herstellung von geflochtenen Gegenständen - Google Patents
Hilfsvorrichtung zur Herstellung von geflochtenen GegenständenInfo
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- D—TEXTILES; PAPER
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Description
Reimund Stark G 1203
Siemensstr. 15 17.03.2003
96247 Michelau
Hilfsvorrichtung zur Herstellung von geflochtenen Gegenständen
Die Erfindung betrifft eine Hilfsvorrichtung zur Herstellu lung von geflochtenen Gegenständen, beispielsweise Körben, Obstschalen, Brotschalen, Lampenschirmen oder Flaschenkühlern.
Es ist bereits bekannt, geflochtene Gegenstände in einer Fabrik oder einem Handwerksbetrieb unter Verwendung von Flechtmaschinen herzustellen. Weiterhin ist es bereits bekannt, geflochtene Gegenstände in einem Handwerksbetrieb ohne Verwendung einer Flechtmaschine im Sinne eines Handbetriebes herzustellen. Letzteres wird von geschultem Personal durchgeführt, das die Fertigkeit des Flechtens gut beherrscht.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, Personen, insbesondere Hobby-Bastlern, die das Flechthandwerk nicht gut beherrschen, eine Herstellung von geflochtenen Gegenständen zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird durch eine Hilfsvorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen sowie eine Verpackungseinheit mit den im Anspruch 15 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2-14 angegeben.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass dem Benutzer in Form eines Bausatzes eine Hilfsvorrichtung zur Verfügung gestellt wird, die im zusammengesteckten Zustand die Form des zu flechtenden Gegenstandes vorgibt. Der Benutzer kann dann den Flechtvorgang durch-
führen, indem er das Flechtmaterial in gewünschter Weise durch die Vielzahl von Formteilen führt, die in den Grundkörper eingesteckt sind. Ist der Flechtvorgang beendet, dann verbleibt die Hilfsvorrichtung innerhalb des geflochtenen Gegenstandes.
Handelt es sich bei den Formteilen um Drahtbügel mit den im Anspruch 4 angegebenen Merkmalen, dann hat der Benutzer während des Flechtvorganges zwischen zwei benachbarten Drahtbügeln Zugang in Richtung des Grundkörpers. Dies ermöglicht es, Flechtmaterial, das üblicherweise in Form von langen Streifen vorliegt, dem Flechtvorgang an nahezu beliebiger Stelle zuzuführen oder zu entnehmen. Weiterhin erleichtert und erweitert dies die Flechtmöglichkeiten.
Da mit zunehmendem Fortschreiten des Flechtvorganges die nach innen wirkenden Kräfte zunehmen, wird in vorteilhafter Weise ein Abstandshalter von der offenen Seite aus in den zu fertigenden Körper eingeführt. Durch die Verwendung eines derartigen Abstandshalters kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die Seitenwände des zu flechtenden Gegenstandes eine jeweils gewünschte Form aufweisen bzw. in einem jeweils gewünschten Winkel zum Grundkörper verlaufen.
Unmittelbar nach dem Einstecken der Formteile in den Grundkörper und in der Anfangsphase des Flechtvorganges besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich ein oder mehrere Formteile in unerwünschter Weise vom Grundkörper lösen. Diese Wahrscheinlichkeit kann dadurch reduziert werden, dass ein Gummiring, wie er Gegenstand des Anspruchs 14 ist, über die Außenseite der zusammengesteckten Hilfsvorrichtung geführt wird und die Hilfsvorrichtung an einer vom Grundkörper entfernten Position zusammenhält. Durch die Wirkung dieses Gummirings werden auf die Endbereiche der Formteile Kräfte ausgeübt, aufgrund derer der Halt der Formteile in den Bohrungen des Grundkörpers verbessert ist.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus deren beispielhafter Erläuterung anhand der Figuren. Es zeigt
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Figur 1 eine Skizze einer Draufsicht auf einen Grundkörper, in den zwei Drahtbügel eingesteckt sind,
Figur 2 eine Skizze einer Seitenansicht des in Figur 1 dargestellten Grundkörpers,
Figur 3 eine Skizze einer Seitenansicht des in Figur 2
dargestellten Grundkörper mit angebrachtem Gummiring,
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Figur 4 eine Skizze einer Seitenansicht des in Figur 2 dargestellten Grundkörpers mit eingesetztem Abstandshalter und
Figur 5 eine Skizze einer Seitenansicht eines fertig geflochtenen Korbes.
Die Erfindung betrifft eine Hilfsvorrichtung zur Herstellung von geflochtenen Gegenständen, die einen mit einer Vielzahl von Bohrungen versehenen Grundkörper und eine Vielzahl von Formteilen aus biegsamem, nach dem Biegen formstabil bleibendem Material aufweist. Die Formteile sind in die Bohrungen des Grundkörpers einsteckbar.
Zur Veranschaulichung der Erfindung ist in der Figur 1 eine Skizze einer Draufsicht auf einen Grundkörper gezeigt, in den zwei Drahtbügel eingesteckt sind. Bei dem Grundkörper handelt es sich um eine runde Scheibe 1, die an ihren Stirnseiten mit Bohrungen versehen ist, die entlang des Außenumfangs der Scheibe 1 äquidistant verteilt sind.
In zwei benachbarte der genannte Bohrungen, die in der Figur 1 auf der linken Seite der Scheibe 1 angeordnet sind, sind die Endbereiche 2a und 2b eines Drahtbügels 2 eingesteckt. Die Mittelbereiche 2c und 2d des Drahtbügels 2 entfernen sich mit zunehmendem Abstand von der Scheibe 1 voneinander und sind an ihrer von der Scheibe 1 abgelegenen Seite über einen Steg 2e miteinander verbunden. Dieser Steg 2e verläuft etwa rechtwinklig zu den Mittelbereichen 2c und 2d.
In zwei weitere der genannten Bohrungen, die in der Figur 1 auf der rechten Seite der Scheibe 1 angeordnet sind, sind die Endbereiche 3a und 3b eines Drahtbügels 3 eingesteckt. Die Mittelbereiche 3c und 3d des Drahtbügels 3 entfernen sich mit zunehmendem Abstand von der Scheibe 1 voneinander und sind an ihrer von der Scheibe 1 abgelegenen Seite über einen Steg 3e miteinander verbunden. Dieser Steg 3e verläuft etwa rechtwinklig zu den Mittelbereichen 3c und 3d.
Auf ähnliche Weise sind in die weiteren der am Umfang der Scheibe 1 äquidistant verteilten Bohrungen weitere Drahtbügel eingesteckt, so dass die Hilfsvorrichtung insgesamt bereits die Form des gewünschten zu flechtenden Gegen-Standes hat, bei dem es sich im vorliegenden Fall um eine Schale handelt.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze einer Seitenansicht des in der Figur 1 dargestellten Grundkörpers 1. Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass die Mittelbereiche der Drahtbügel 2 und 3 nach oben gebogen verlaufen. Weiterhin sind in dieser Figur die auf der vorderen Stirnseite der Scheibe 1 befindlichen Bohrungen 4 veranschaulicht.
Die Figur 3 zeigt eine Skizze einer Seitenansicht des in der Figur 2 dargestellten Grundkörpers 1, wobei nach dem Einstecken der Drahtbügel ein Gummiring 5 über die Außenseite der eingesteckten Drahtbügel 2, 3 geführt wurde.
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Dieser Gummiring hält die Hilfsvorrichtung an einer vom Grundkörper 1 entfernten Position zusammen. Durch die vom Gummiring ausgeübten Kräfte, die in Richtung der Pfeile &khgr; und y wirken, werden auf die in die Bohrungen des Grundkörpers 1 eingesetzten Endbereiche der Drahtbügel Kräfte ausgeübt, aufgrund derer ein verbesserter Halt des jeweiligen Drahtbügels im Grundkörper 1 erreicht wird.
Die Figur 4 zeigt eine Skizze einer Seitenansicht des in der Figur 2 gezeigten Grundkörpers 1, wobei nach diesem Einsetzen von oben her ein scheibenförmiger Abstandshalter 6 zwischen die Drahtbügel eingesetzt wurde. Dieser Abstandshalter 6 übt auf die Hilfsvorrichtung Kräfte aus, die nach außen wirken, also in Richtung der Pfeile u und
v. Der Abstandshalter 6, der vorzugsweise erst im Laufe der Flechtarbeiten nach einer Entfernung des Gummirings eingesetzt wird, bewirkt insbesondere, dass die durch das bereits verflochtene Material verursachten und nach innen wirkenden Kräfte keine unerwünschte Verformung der Seitenwände des zu flechtenden Gegenstandes bewirken können. Sind die Flechtarbeiten beendet, dann wird der Abstandshalter, der auf seiner Oberseite mit einer Griffschlaufe oder eine Griffmulde versehen sein kann, aus dem geflochtenen Gegenstand entfernt.
Die Figur 5 zeigt eine Skizze einer Seitenansicht eines fertig geflochtenen Gegenstandes, bei dem es sich um einen Korb handelt. Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass die Hilfsvorrichtung nach Fertigstellung des geflochtenen Gegenstandes in diesem verbleibt, so dass ein Endprodukt entsteht, das aus der zusammengesetzten Hilfsvorrichtung und dem verflochtenen Flechtmaterial besteht.
Der Grundkörper 1 besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Besteht der Grundkörper aus Holz, dann kann er als eine Schichtholzplatte oder als eine mitteldichte Faserplatte (MDF) realisiert sein. Besteht der Grundkörper aus Kunststoff, dann handelt es sich insbesondere um
ein Kunststoff-Spritzgussteil, in welches die genannten Bohrungen bereits eingebracht sind.
Die Drahtbügel bestehen vorzugsweise aus Edelstahl oder aus behandeltem Draht, insbesondere verzinktem oder verchromtem Draht. Dies hat den Vorteil, dass die Hilfsvorrichtung nicht nur ein optisch ansprechendes Aussehen hat, sondern auch vor einer Rostbildung geschützt ist. Dies ermöglicht beispielsweise eine Bevorratung von Lebensmitteln in dem geflochtenen Gegenstand.
Eine Hilfsvorrichtung gemäß der Erfindung wird in vorteilhafter Weise am Markt in Form einer Verpackungseinheit angeboten, die die einzelnen Bestandteile der Hilfsvorrichtung in Form eines Bausatzes enthält. Derartige Verpackungseinheiten können insbesondere am Hobby- und Bastelmarkt angeboten werden. Durch den genannten Bausatz ist die Form des Endproduktes vorgegeben. Es besteht die Möglichkeit, am Markt verschiedene Bausätze anzubieten, die jeweils zu einem anderen Endprodukt weiterverarbeitet werden können. Beispielsweise können auf die oben beschriebene Art und Weise außer Schalen auch Körbe, Lampenschirme, Flaschenkühler, usw., hergestellt werden.
Als Grundkörper kann alternativ zu einer Scheibe auch eine Halbkugel, eine Kugel oder ein Würfel verwendet werden.
Bezugszeichenliste
1 Grundkörper
2 Erster Drahtbügel
2a Erster Endbereich des ersten Drahtbügels
2b Zweiter Endbereich des ersten Drahtbügels
2c Mittelbereich des ersten Drahtbügels
2d Mittelbereich des ersten Drahtbügels
2e Steg des ersten Drahtbügels
3a Erster Endbereich des zweiten Drahtbügels
3b Zweiter Endbereich des zweiten Drahtbügels
3c Mittelbereich des zweiten Drahtbügels
3d Mittelbereich des zweiten Drahtbügels
3e Steg des zweiten Drahtbügels
4 Bohrungen im Grundkörper
5 Gummiring
6 Abstandshalter
u, v, x, y Richtungen
u, v, x, y Richtungen
Claims (15)
1. Hilfsvorrichtung zur Herstellung von geflochtenen Gegenständen, welche aufweist:
- einen mit einer Vielzahl von Bohrungen (4) versehenen Grundkörper (1) und
- eine Vielzahl von Formteilen (2, 3) aus biegsamem, nach dem Biegen formstabil bleibendem Material, die in die Bohrungen des Grundkörpers einsteckbar sind.
2. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (4) am Grundkörper (1) äquidistant verteilt sind.
3. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Formteile Drahtbügel sind.
4. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Drahtbügel zwei Endbereiche (2a, 2b; 3a, 3b) aufweist, die in benachbarte Bohrungen des Grundkörpers einsteckbar sind, dass der Drahtbügel im eingesteckten Zustand sich mit zunehmendem Abstand vom Grundkörper voneinander entfernende und nach oben gebogene Mittelbereiche (2c,2d; 3c,3d) aufweist und dass der Drahtbügel auf seiner von den Endbereichen abgewandten Seite einen die Mittelbereiche verbindenden Steg (2e; 3e) bildet.
5. Hilfsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Formteile dieselbe Form aufweisen.
6. Hilfsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper eine Scheibe ist.
7. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen in die Stirnseite der Scheibe eingebracht sind.
8. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper ein Würfel, eine Kugel oder eine Halbkugel ist.
9. Hilfsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper aus Holz besteht.
10. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper eine Schichtholzplatte oder eine mitteldichte Faserplatte ist.
11. Hilfsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper aus Kunststoff besteht.
12. Hilfsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin einen Abstandshalter (6) aufweist.
13. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter eine Scheibe ist.
14. Hilfsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin einen Gummiring (5) aufweist.
15. Verpackungseinheit, die eine Hilfsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche in Form eines Bausatzes enthält.
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| FR621116A (fr) | 1925-10-22 | 1927-05-05 | Procédé et dispositif pour la fabrication de paniers et autres objets en vannerie | |
| DE7831973U1 (de) | 1978-10-27 | 1979-03-22 | Backert, Gerd, 8621 Neuensee | Peddigrohrbuegel fuer flechtware |
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| US4832097A (en) | 1988-06-27 | 1989-05-23 | Thomas Janice S | Basket weaving form |
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2003
- 2003-03-18 DE DE20304272U patent/DE20304272U1/de not_active Expired - Lifetime
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