DE20304431U1 - Transportables Hinweisschild - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
An waits akte:
96 836/Ne/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
10. März 2003
Gebrauchsmusteranmeldung
Karl-Heinz Kaufmann
Steuertechnik und Regelanlagen
Steinerweg 12
45329 Essen
Steuertechnik und Regelanlagen
Steinerweg 12
45329 Essen
Transportables Hinweisschild
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein transportables Hinweisschild, mit einer beleuchteten Anzeigetafel aus einem lichtleitenden Material, und mit einem Fuß für die Anzeigetafel, wobei der Fuß mindestens ein Leuchtmittel für die Anzeigetafel aufweist.
Ein derartiges Hinweisschild wird im Großen und Ganzen in der DE 38 03 246 C2 beschrieben. Hier kommt eine Fluoreszenzkollektorplatte zum Einsatz, deren Kanten mit wenigstens einer Lichtquelle gekoppelt sind, die bei fehlendem Umgebungslicht über einen Akkumulator versorgt wird. Der Akkumulator lässt sich tagsüber mit Hilfe von Solarzellen aufladen. Auf diese Weise will man ein kompaktes Hinweisschild zur Verfügung stellen, das es gestattet, selbst bei geringem Lichteinfall auf das Schild am Tage die gesamte Nacht die Beleuchtung des Hinweisschildes zu gewährleisten.
Daneben kennt man ein beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, durch die DE 195 13 185 Al. Dieses Anzeigeelement ist als Hohlkörper ausgebildet und verfügt über mindestens eine Mantelfläche in Gestalt eines transparenten optisch leitenden Stoffes. Die übrigen Mantelflächen sind in einem definierten Abstand zu dem transparenten Stoff angeordnet und als Reflektionsflachen ausgebildet. Im Hohlkörper ist mindestens ein Leuchtmittel angeordnet. Dadurch sollen neue Wege der Lichteinkopplung aufgezeigt werden, um neue Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Die bekannten Hinweisschilder bzw. Namensschilder sind zumeist für den stationären Einsatz konzipiert, eignen sich jedoch nicht für Anwendungen, bei denen es auf ihre Transportabilität ankommt. Außerdem verfügen sie regelmäßig über ein Äußeres, welches ästhetischen Gesichtspunkten nur bedingt Rechnung trägt. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, ein transportables Hinweisschild der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass sich eine besondere Eignung für den mobilen Einsatz bei einwandfreiem optischen Erscheinungsbild ergibt.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes transportables Hinweisschild dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß ebenfalls aus einem lichtleitenden Material mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung an seiner Oberfläche gefertigt ist und eine Aufnahme für die Anzeigetafel aufweist. Der Begriff "lichtleitendes Material" meint dabei wie üblich einen Werkstoff, welcher für elektromagnetische Wellen im zumeist sichtbaren Bereich nicht nur durchsichtig ist, sondern solches Licht zu leiten in der Lage ist. Das geschieht durch einen hohen Prozentsatz von Totalreflektion des von dem Leuchtmittel ausgesandten Lichtes sowohl innerhalb der Anzeigetafel als auch im Fuß. Auf diese Weise wird bereits eine besondere optische Gestaltung erzielt, die sich im Wesentlichen darauf zurückführen lässt, dass das im Fuß und in der Anzeigetafel geführte Licht insbesondere im Randbereich
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gestreut wird und aus der Anzeigetafel bzw. dem Fuß austritt und hier zu einem brillianten Erscheinungsbild beiträgt.
Dieser Umstand mag noch dadurch unterstützt werden, dass einzelne oder alle Kanten der Anzeigetafel und/oder des Fußes eine Abschrägung bzw. Anfräsung erfahren, um den Lichtaustritt an dieser Stelle zu begünstigen. In die gleiche Richtung zielen Erfindungsmaßnahmen, die Anzeigetafel und/oder den Fuß mit einer zumindest teilweise strukturierten Oberfläche auszurüsten, die beispielsweise durch Fräsen, Ätzen, Sandstrahlen etc. hergestellt werden kann. Auch infolge solcher Maßnahmen lässt sich der Austritt aes eingekoppelten Lichtes aus den betreffenden Elementen (Anzeigetafel und/oder Fuß) gezielt beeinflussen und somit das optische Erscheinungsbild.
Wenn an dieser Stelle ergänzend noch LED's als Leuchtmittel zum Einsatz kommen, so besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Farbgestaltung zu variieren. Denn solche LED's sind kommerziell in vielen verschiedenen Farbtönen - auch mehrfarbig - erhältlich, so dass sich gewünschte optische Effekte erzielen lassen. Dabei ist das Leuchtmittel bzw. sind die LED's in der Regel im Bereich der Aufnahme angeordnet, von wo aus das Licht von unten nahezu senkrecht auf eine Kante bzw. Unterkante der Anzeigetafel tritt und hierdurch in die Anzeigetafel eingekoppelt wird. Gleichzeitig sorgt das seitlich vom Leuchtmittel bzw. den LED's ausgesandte Licht für eine Lichtdurchflutung des Fußes, die sich besonders an seiner Frontseite und Rückseite und an seinen beiden Seitenteilen positiv bemerkbar macht. Denn an
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seiner Oberfläche verfügt der Fuß bekanntermaßen über die lichtundurchlässige Abdeckung, um die Leuchtwirkung der Anzeigetafel nicht zu stören.
Zum positiven optischen Gesamteindruck kann auch eine Beschichtung in Gestalt einer Folie, eines Aufdruckes, eines Aufklebers etc. beitragen. Diese Beschichtung mag auf die Anzeigetafel und/oder den Fuß ganz oder zumindest teilweise aufgebracht werden und kann ein- oder mehrfarbig gestaltet sein. Um die Fertigungskosten gering zu halten und eine einwandfreie Bearbeitbarkeit zu gewährleisten, sind die Anzeigetafel und der Fuß in der Regel aus einem durchsichtigen Kunststoff gefertigt, wobei sich Acrylglas besonders bewährt hat.
Die Anzeigetafel ist hauptsächlich plattenförmig ausgeführt, wobei die Aufnahme als U-förmige Aufnahme mit unterhalb seiner U-Basis angeordnetem Leuchtmittel ausgebildet ist. Dadurch wird das von dem Leuchtmittel bzw. den dort platzierten LED's austretende Licht - wie beschrieben nahezu senkrecht in die Anzeigetafel eingekoppelt.
Die elektrische Energieversorgung des Leuchtmittels bzw. der LED's kann extern oder intern erfolgen. Im erstgenannten Fall verfügt der Fuß über einen Anschluss für eine externe Energiequelle zur elektrischen Versorgung des Leuchtmittels. Für eine interne Versorgung steht ergänzend oder alternativ eine Hohlkammer zur Aufnahme einer Energiequelle, beispielsweise mehrerer Akkumulatoren oder Batterien für das Leuchtmittel, zur Verfügung. Dabei versteht es sich, dass geeignete Schaltmittel und Anzeige-
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elemente zur Verfügung stehen, die beispielsweise eine Umschaltung von externer zur interner Energiequelle automatisch oder manuell ermöglichen, den Ladezustand der Energiequelle anzeigen, den Betrieb des Leuchtmittels dokumentieren etc.. Aus ästhetischen Gründen wird man in diesem Zusammenhang in der Regel auf eine Folientastatur und entsprechend flachbauende Anzeigen zurückgreifen.
Die Hohlkammer ist von außen zugänglich und lässt sich mit einer Bodenplatte für den Fuß verschließen. Da die Bodenplatte in der Regel lichtundurchlässig gestaltet ist, tritt das von dem Leuchtmittel ausgehende und in den Fuß eingekoppelte Licht folgerichtig lediglich an der Frontseite und der Rückseite sowie an den beiden Seitenflächen des Fußes aus. Das ist jedoch nicht zwingend. Das heißt, selbstverständlich könnte auch die Bodenplatte transparent gestaltet sein.
Im Ergebnis wird ein transportables Hinweisschild zur Verfügung gestellt, welches sich insbesondere als Namensschild mit optischer Blickfangwirkung eignet. Denn durch die Beleuchtung der Anzeigetafel tritt ein dort beispielsweise eingravierter Name besonders brilliant hervor. Dieser Effekt wird noch dadurch unterstützt, dass auch der Fuß aus einem lichtleitenden Material gefertigt ist und durch das von dem Leuchtmittel austretende Licht durchflutet wird. Dabei stellt insgesamt die lichtundurchlässige Abdeckung an der Oberfläche des Fußes sicher, dass die besondere Leuchtwirkung in Bezug auf die Anzeigetafel durch eventuelles Streulicht vom Fuß nicht beeinträchtigt wird.
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Infolge der Verwendung von LED's als Leuchtmittel, kommt das transportable Hinweisschild mit einer kleinvolumigen internen Energiequelle aus, bei welcher es sich in der Regel um Batterien oder Akkumulatoren handelt. Denn solche LED's sind in der Lage, die aufgenommene elektrische Leistung besonders wirkungsvoll in Licht umzusetzen. Jedenfalls erreichen sie Wirkungsgrade, die mehr als das Zehnfache von normalen Glühbirnen betragen.
Die interne Energiequelle bzw. die Batterien oder Akkumulatoren lassen sich von außen über den Anschluss laden. Genauso gut kann aber auch eine Solarzelle vorgesehen sein, welche den erforderlichen Ladestrom liefert. Diese Solarzelle mag gleichzeitig die lichtundurchlässige Abdeckung an der Oberfläche des Fußes bilden.
Da die Anzeigetafel plattenförmig gestaltet ist und die Aufnahme im Fuß als U-förmige Aufnahme ausgebildet ist, lassen sich praktisch beliebige Anzeigetafeln auswechselbar in der U-förmigen Aufnahme platzieren, solange für einen sicheren Halt gesorgt ist. Dadurch, dass selbst aus dem Fuß Licht austritt und zwar insbesondere frontseitig und rückseitig, kann dieser Bereich vorteilhaft genutzt werden, beispielsweise um ergänzende Informationen transparent zu machen. So ist es denkbar, die Anzeigetafel mit dem Namen seines Besitzers zu versehen, während der Fuß seine aktuelle Funktion auf einer beleuchteten Folie wiedergibt. Das Gleiche gilt für die Rückseite des Fußes sowie gegebenenfalls seine Seitenflächen.
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Damit steht ein transportables Namensschild zur Verfügung, das über einen universell einsetzbaren Fuß mit auswechselbaren Anzeigetafeln verfügt, die an den jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden können. Die Beleuchtung und die individuelle Gestaltung ermöglichen dabei einen hohen Wiedererkennungswert und Aufmerksamkeitsgrad. Darin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 das erfindungsgemäße transportable Hinweisschild
in perspektivischer Ansicht und
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Fig. 2 einen Querschnitt durch Fig. 1.
In den Figuren ist ein transportables Hinweisschild dargestellt, welches vorliegend als Namensschild fungiert.
Selbstverständlich können anstelle eines Namens auch andere Kennzeichnungen, Symbole etc. auf einer beleuchteten Anzeigetafel 1 angebracht werden. Die beleuchtete Anzeigetafel 1 besteht wie ein zugehöriger Fuß 2 aus einem lichtleitenden Material, vorliegend Acrylglas. Die Namensfunktion der Anzeigetafel 1 wird dadurch gewährleistet, dass der betreffende Name in,die Anzeigetafel 1 eingefräst ist. Selbstverständlich sind auch andere Oberflächenbearbeitungsmethoden, wie z. B. Ätzen, Sandstrahlen, etc. denkbar. Auch können einzelne oder alle Kanten der Anzeigetafel 1 und/oder des Fußes 2 angefräst bzw. angeschrägt werden, um den Lichtaustritt aus diesen Kanten zu begünsti
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gen und eine besondere Brillianz des Erscheinungsbildes zu erzielen.
Die Anzeigetafel 1 ist plattenförmig ausgeführt und von ihrer Länge her an die Länge des Fußes 2 angepasst. Um die Anzeigetafel 1 im Fuß 2 zu halten, verfügt der Fuß 2 über eine Aufnahme 3 für die Anzeigetafel 1. Bei dieser Aufnahme 3 handelt es sich um einen U-förmigen Schlitz bzw. eine U-förmige Aufnahme 3 mit U-Schenkeln 3a, 3b und einer U-Basis 3c. Das wird insbesondere anhand der Schnittdarstellung in Fig. 2 deutlich. Hier erkennt man auch, dass der Abstand der beiden U-Schenkel 3a, 3b an die Stärke S der plattenförmigen Anzeigetafel 1 angepasst ist, um die Anzeigetafel 1 sicher im Fuß 2 zu halten.
Sowohl die Anzeigetafel 1 als auch der Fuß 2 bestehen aus einem lichtleitenden Material, nämlich einem durchsichtigen Kunststoff, vorliegend Acrylglas. Zusätzlich ist ein Leuchtmittel 4 im Fuß 2 realisiert, bei dem es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Mehrzahl von LED' s (Light Emitting Diode), insbesondere Weißlicht-LED's 4, handelt. Diese LED's 4 sind im Bereich der Aufnahme 3 angeordnet, nämlich unterhalb der U-Basis 3c. Dadurch wird das von den LED's 4 hauptsächlich nach oben abgestrahlte Licht senkrecht in die Anzeigetafel 1 eingekoppelt und durchflutet diese gleichmäßig.
Das seitlich oder schräg von den LED's 4 ausgehende Licht wird dagegen überwiegend innerhalb des Fußes 2 total reflektiert und tritt an seiner Frontseite 2a, der Rückseite 2b und den Seitenflächen 2c aus. Die Oberfläche 2d
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des Fußes 2 ist dagegen mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung 5 ausgerüstet, bei welcher es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Edelstahlplatte handelt. Alternativ oder ergänzend können an dieser Stelle auch Solarzellen für eine Abdeckung sorgen. Jedenfalls stellt die Abdeckung 5 sicher, dass die optische Wirkung der lichtdurchfluteten Anzeigetafel 1 nicht durch eventuelles Streulicht, welches von dem Fuß 2 ausgeht, gestört wird.
Auch der Boden 2e des Fußes 2 lässt kein Licht hindurch, weil an dieser Stelle eine Bodenplatte 6 für den Verschluss einer Hohlkammer 7 sorgt. In dieser Hohlkammer 7 finden sich primär lediglich angedeutete Akkumulatoren 8 als interne Energiequelle 8. Daneben mögen in dieser Hohlkammer 7 elektronische Steuerungsbauteile platziert werden, die beispielsweise das Laden dieser Akkumulatoren 8 von außen her ermöglichen. Zu diesem Zweck verfügt der Fuß ergänzend über einen Anschluss 9 für eine externe Stromquelle. Über diesen Anschluss 9 können also die Akkumulatoren 8 geladen werden oder lassen sich die LED's 4 direkt mit elektrischer Leistung versorgen.
Um den Austausch der Akkumulatoren 8 zu ermöglichen, ist die Hohlkammer 7 insgesamt von außen frei zugänglich und wie beschrieben - mit der Bodenplatte 6 für den Fuß 2 verschlossen.
Sowohl die Anzeigetafel 1 als auch der Fuß 2 mögen neben der lediglich angedeuteten Gravur bzw. Fräsgestaltung über eine zumindest teilweise strukturierte Oberfläche verfügen.
Diese lässt sich beispielsweise durch Fräsen, Ätzen oder
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Sandstrahlen aufbringen. Auch eine Bedruckung oder das Aufbringen einer Folie, eines Aufklebers etc. sind denkbar. Das gilt insbesondere für die Frontseite 2a und die Rückseite 2b des Fußes 2, die im Rahmen des Ausführungsbeispiels die Funktion des Namensschildinhabers dokumentieren, während die Anzeigetafel 1 als solche den Namen wiedergibt.
Claims (10)
1. Transportables Hinweisschild, mit einer beleuchteten Anzeigetafel (1) aus einem lichtleitenden Material, und mit einem Fuß (2) für die Anzeigetafel (1), wobei der Fuß (2) mindestens ein Leuchtmittel (4) für die Anzeigetafel (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (2) ebenfalls aus einem lichtleitenden Material mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung (5) an seiner Oberfläche gefertigt ist und eine Aufnahme (3) für die Anzeigetafel (1) aufweist.
2. Transportables Hinweisschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (4) im Bereich der Aufnahme (3) angeordnet ist.
3. Transportables Hinweisschild nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigetafel (1) plattenförmig und die Aufnahme (3) als U-förmige Aufnahme (3) mit unterhalb seiner U-Basis (3c) angeordnetem Leuchtmittel (4) ausgebildet ist.
4. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (2) eine Hohlkammer (7) zur Aufnahme einer Energiequelle (8) für das Leuchtmittel (4) aufweist.
5. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (2) über einen Anschluss (9) für eine externe Stromquelle verfügt.
6. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammer (7) von außen zugänglich ist und mit einer Bodenplatte (6) für den Fuß (2) verschlossen ist.
7. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigetafel (1) und der Fuß (2) aus einem durchsichtigen Kunststoff, insbesondere Acrylglas, gefertigt sind.
8. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigetafel (1) und/oder der Fuß (2) eine zumindest teilweise strukturierte Oberfläche durch beispielsweise Fräsen, Ätzen, Sandstrahlen etc. aufweisen.
9. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigetafel (1) und/oder der Fuß (2) eine zumindest teilweise durchsichtige Beschichtung in Gestalt einer Folie, eines Aufdruckes, eines Aufklebers etc. aufweisen.
10. Transportables Hinweisschild nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Leuchtmittel (4) um eine oder mehrere LEDs (4) handelt.
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Effective date: 20030717 |
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